Bürger 4
Daten angezeigt aus Sitzung: Sondersitzung des Gemeinderates, 23.11.2020
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) | Sondersitzung des Gemeinderates | 23.11.2020 | ö | beschließend | 3.3.24 |
Sachverhalt
werden die südliegenden Fensterflächen unverhältnismäßig beschattet. Gründe dafür sind sowohl die dichtere Bebauung im Vergleich zu „Schelmengrund — 1. Bauabschnitt", sowie max. Höhe der Gebäude lt. Bebauungsplan:
Aufgrund der dichten Bebauung mit Abständen zwischen den Häusern von 7–9 m, die deutlich unter den Abständen im Bestand aus Bauabschnitt 1 im Schelmengrund mit 14-16 m liegen, wird eine nahezu durchgehende Verschattung auf tieferliegende Parzellen für die Fensterflächen erzielt. Interessant ist, dass dadurch eine Ungleichbehandlung der Bewohner des Schelmengrundes erreicht wird und ebenfalls dem „Zeitgeist" einer dezentralen (auch auf Einzelgebäude-Basis) Energieerzeugung entgegensteht, also Stromerzeugung mit Eigenverbrauch durch Solarzellen auf dem Gebäude. Inwieweit beide Punkte rechtlich eingefordert werden können, ist zu klären.
Ein fairer Ansatz (nicht die Maximierung des ökonomischen Ertrages darf Vorrang vor anderweitigen Interessen haben) wäre, die Bebauung bzw. v.a. die Aufteilung der Parzellen zu überplanen. Durch größere Abstände zwischen den Häusern wird dadurch mehr Sonnenlicht für tieferliegende Gebäude aus Bauabschnitt 1 ermöglicht. Vorstellbar ist, die sichtbare Gesamthöhe bezogen auf die sichtbare Höhe 425 m ü. NHN auf 9,6 m zu reduzieren, den Abstand der Bebauungsgrenze zur Grundstücksgrenze von 6 m auf 12 m zu erhöhen und die Parzellen zu vergrößern.
durch das starke Gefälle mit „wild abfließendem Hangwasser bei Starkregenereignissen zu rechnen" (S. 19 in Begründung und Umweltbericht). Es ist daher und auf Grund der Erfahrung der Überflutungen am Schelmengrund in 2012 (v.a. Schelmengrund 12 und 14) nicht nachvollziehbar, dass ein Großteil der Regenrückhaltemaßnahmen (Gräben, Rigolen) ersatzlos zurückgebaut werden soll. Weitere Erfahrungen mit vollgelaufenen Gebäuden nach Starkregenereignissen gab es in Rohrbach über die letzten 40 Jahre, schwer einsehbar, warum diese nicht analysiert wurden und die Erkenntnisse — sollten diese vorliegen - bei neuen Bebauungsplänen berücksichtigt werden.
Mehrfach lief das ablaufende Regenwasser sogar über Hofmarkstraße und Mühlweg — durch den Hochwasserdamm am Ende des Mühlwegs ist ein Abfluss des „Wildwassers" nicht gewährleistet. Hier verweise ich gerne wieder auf den Vorrang der Erträge (s.o.).
Trotz eines möglichen Ausbaus der Regenwasserkanalisation ist nach meiner Einschätzung damit zu rechnen, dass bei Starkregengüssen aufgrund des nun deutlich vergrößerten Einzugsgebietes am tiefer liegenden Schelmengrund (1. Bauabschnitt) mit Rückstau durch den überfüllten Regenwasserkanal sowie Austritt von Regenwasser aus den Gullideckeln und dadurch Überflutung bzw. wild abfließendem Hangwasser gerechnet werden muss.
Seitens der Planung wird, da die Schutzmaßnahmen des Bauabschnittes 1 zurückgebaut werden, zudem empfohlen (S. 20 in Satzung), eigene Vorkehrungen auf dem Privatgrundstück zu treffen. Dies ist aber bei Bestandsobjekten mit fertig angelegten Außenanlagen- wenn überhaupt- nur mit erheblichem, nicht zu vertretendem, Zusatzaufwand möglich. Außerdem sind die zu treffenden Gegenmaßnahmen nicht spezifiziert. Mehr als die neuen Parzellen betrifft es den Baubestand (Bauabschnitt 1).
Noch schwerer wiegt, dass die Gemeinde versucht, sich mit einem derartigen Passus rechtlich schadlos zu halten und die Konsequenzen auf die Bürger abzuwälzen. Ich weise hier schriftlich noch auf Folgendes hin: im Extremfall werden nicht nur die Bewohner des Schelmengrundes, sondern alle weiteren (Ottersrieder Str,) bis hin zum Abfluss in die Ilm betroffen sein. Sollte sich dies in den nächsten Jahren bewahrheiten, werde ich auf dieses Schriftstück referenzieren.
Deshalb bitte ich Sie, diese Punkte in die Weiterplanung des 2. Bauabschnittes einzubeziehen (s. auch oben: zu dichte Bebauung) und zusätzliche öffentliche Regenrückhaltemaßnahmen im oberen Bauabschnitt 2 (als Beispiel soll hier das Baugebiet Radlhöfe in Pfaffenhofen angeführt werden, in dem mehrere öffentliche Regenrückhaltebecken platziert wurden) zu schaffen, um zum einen wild abfließendes Hangwasser zu vermeiden und zum anderen die Regenwasserkanalisation so zu entlasten bzw. erst zeitversetzt mit dem Niederschlag zu beaufschlagen.
Außerdem empfehle ich, bestehende Regenrinnen an der Grenze des alten Bauschnittes 1 auf jeden Fall bis zur tatsächlichen Bebauung auf den Parzellen 45-49 zu belassen, um während der Erschließungsphase bzw. bis zur tatsächlichen Bebauung, was unter Umständen Jahre dauern kann, Überflutungen der Parzelle 2079 sowie benachbarte (2077, 2078, 2080) auszuschließen.
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0