Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung einer Einfriedung, Fl.Nr. 136/40, Gemarkung Fahlenbach, (Paulinusring 20) *)
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bauausschusses, 20.04.2021
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Das zur Bebauung vorgesehene Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 36 „Etzwiesen III“.
Es ist geplant an der Grundstücksgrenze zur Fl.Nr. 136/5 Gemarkung Fahlenbach auf einer Länge von 10 m Segmentgabionen mit Naturstein mit einer Höhe von 1,80 m als räumliche und akustische Trennung zu errichten.
Das Bauvorhaben weicht in folgenden Punkten von den Festsetzungen des Bebauungsplanes ab:
- von der zulässigen Höhe für Einfriedungen von max. 1,20 m
- Mauern und vollflächig geschlossenen Zaunanlagen sind unzulässig
Für die Abweichungen vom Bebauungsplan sind Befreiungen erforderlich. Eine Befreiung ist dann möglich, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und die Abweichung auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist.
Aus gemeindlicher Sicht können die beantragten Befreiungen auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mitgetragen werden. Der direkt betroffene Grundstücksnachbar hat dem Vorhaben zugestimmt. Ortsplanerische Bedenken liegen nicht vor. Die Gabionenwand ist von der Straße aus nicht sichtbar und im Baugebiet liegt einen genehmigter Vergleichsfall vor.
Die Erschließung ist weiterhin gesichert. Das anfallende Oberflächenwasser ist nach Möglichkeit auf dem Grundstück zu versickern. Eine Ableitung von Oberflächenwasser auf öffentlichen Straßengrund ist nicht zulässig und mit entsprechenden Maßnahmen auf dem Grundstück rückzuhalten.
Die betroffenen Grundstücksnachbarn wurden vom Antragsteller informiert und haben dem Vorhaben zugestimmt.
Beschluss
Der Bauausschuss erteilt dem Bauantrag mit den erforderlichen Befreiungen vom Bebauungsplan Nr. 36 „Etzwiesen III“ das Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
Datenstand vom 08.06.2021 16:06 Uhr