Tektur zur Errichtung einer Doppelgarage, Fl.Nr. 178/1, Gemarkung Rohr (Rinnberg 25) *)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses, 31.05.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Bauausschusses 31.05.2021 ö 3.3

Sachverhalt

Das zur Bebauung vorgesehene Grundstück liegt innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Rinnberg (planungsrechtliche Beurteilung nach § 34 BauGB). Die Fl.Nr. 178/1, Gemarkung Rohr ist im Flächennutzungsplan als Dorfgebiet dargestellt.

Die mit Bescheid vom 13.09.2017 Nr. BV II20162349 genehmigte Doppelgarage (Grundmaße 6,99 x 5,99 m) soll gemäß der eingereichten Tektur an die östliche Grundstücksgrenze verschoben werden. Ursprünglich sollte die Garage mit einem Abstand von 3,35 m an der östlichen Grundstücksgrenze errichtet werden, mit der Tektur verringert sich der Abstand auf 0,50 m.

Nach § 34 Abs. 1 BauGB ist innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstückfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.

Mit der eingereichten Tektur wird nur die Lage der Garage geändert, dem Vorhaben kann aus gemeindlicher Sicht zugestimmt werden.
Nach Art und dem Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der zu überbauenden Grundstücksfläche fügt sich das Vorhaben in die nähere Umgebung ein (§ 34 BauGB). Das Ortsbild ist nicht beeinträchtigt. Ortsplanerische Bedenken bestehen nicht.

Die Erschließung ist weiterhin gesichert. Das anfallende Oberflächenwasser ist nach Möglichkeit auf dem Grundstück zu versickern. Eine Ableitung von Oberflächenwasser auf öffentlichen Straßengrund ist nicht zulässig und mit entsprechenden Maßnahmen auf dem Grundstück rückzuhalten.

Die Unterschriften der Grundstücksnachbarn liegen vor.

Beschluss

Der Bauausschuss erteilt zu dem Bauantrag das Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 07.07.2021 09:11 Uhr