Aufstellungsbeschluss
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 06.07.2022
Beratungsreihenfolge
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 48 im Sinne des § 12 Abs. 1 BauGB für das Gebiet
„Sondergebiet Lagerplatz mit Recycling- und Aufbereitungsanlage Ottersried“
das wie folgt umgrenzt ist:
im Norden:
|
durch die südliche Grundstücksgrenze der Fl.Nr 1761, Gemarkung Rohrbach sowie der Einmündung in die Kreisstraße PAF 21 (Fl.Nr. 260/20, Gemarkung Rohrbach)
|
im Süden:
|
durch die nördlichen Grundstücksgrenzen der Fl.Nrn. 1768, 1772/2 und 1770, Gemarkung Rohrbach
|
im Osten:
|
durch die westliche Grundstücksgrenze der Fl.Nr. 1770, Gemarkung Rohrbach sowie durch die östliche Grundstücksgrenze des öffentlichen Feldweges Fl.Nr. 1768, Gemarkung Rohrbach
|
im Westen:
|
durch die westliche Grundstücksgrenze des öffentlichen Feldweges Fl.Nr. 1768, Gemarkung Rohrbach
|
Der Geltungsbereich umfasst die Grundstücke Fl.Nr. 1769, Gemarkung Rohrbach, sowie jeweils Teilflächen aus den Fl.Nrn. 1768, 260/20 und 751/6 der Gemarkung Rohrbach und ist im beiliegenden Lageplan, der Bestandteil dieses Beschlusses ist, farbig umgrenzt.
Es ist beabsichtigt, ein „Sondergebiet Lagerplatz mit Recycling- und Aufbereitungsanlage Ottersried“ (i.S. von § 11 Abs. 2 BauNVO) mit Grün- und Verkehrsflächen festzusetzen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
Datenstand vom 05.08.2022 11:48 Uhr