Neuerlass der Satzung über Aufwendungs- u. Kostenersatz für Einsätze gemeindlicher Feuerwehren *)
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 06.07.2022
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Die „Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren“ vom 15.02.2011 soll an die aktuellen Gegebenheiten angepasst werden. Es wurde das HLF 20 der Rohrbacher Feuerwehr sowie die Fahrzeuge der Feuerwehr Gambach-Rohr-Waal ergänzt und die Pauschalsätze angepasst. Die Formulierungen basieren auf der Mustersatzung des Bayerischen Gemeindetages, die Pauschalsätze wurden nach den örtlichen Gegebenheiten kalkuliert. Mit dem Neuerlass der Satzung wird auch den Feststellungen aus der letzten überörtlichen Rechnungsprüfung (siehe GR-Beschluss vom 05.05.2021) Rechnung getragen.
Der Haupt- und Finanzausschuss hat sich in seiner Sitzung vom 21.06.2022 ausführlich mit dem Satzungsentwurf vorberatend beschäftigt. Auf die Sitzungsniederschrift wird an dieser Stelle verwiesen. Es erging die Beschlussempfehlung an den Gemeinderat zum Neuerlass der Satzung in der vorliegenden Fassung. Der Satzungsentwurf liegt als Anlage zu diesem TOP im RIS bei.
Mit dem Neuerlass der Satzung tritt die bisherige Satzung vom 15.02.2011 außer Kraft.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt den Neuerlass der „Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren“ in der vorliegenden Fassung.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
Datenstand vom 05.08.2022 11:48 Uhr