Antrag auf isolierte Befreiung zum Neubau einer Garageneinfahrtsüberdachung und eines Gartenhäuschens als Ersatzbau, Fl.Nrn. 1019/10 u. 1018/19, Gemarkung Fahlenbach (Fürholzener Straße 5a) *)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses, 19.09.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Bauausschusses 19.09.2022 ö 2.7

Sachverhalt

Das zur Bebauung vorgesehene Grundstück liegt innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Fahlenbach (planungsrechtliche Beurteilung nach § 34 BauGB). Die Fl.Nrn. 1019/10 und 1018/19, Gemarkung Fahlenbach sind im Flächennutzungsplan als Dorfgebiet dargestellt.

Es ist geplant ein Gartengerätehäuschen (Grundmaß 2,77 x 3,53 m, Wandhöhe 2,30 m) sowie eine Überdachung des Garagenvorplatzes/Stauraum (Grundmaß 4,93 x 4,10 m) zu errichten.

Bei dem Vorhaben handelt es sich laut Beschreibung um eine Einfahrtsüberdachung, es entsteht kein zusätzlicher Stellplatz, daher ist die geplante Überdachung nicht als Carport zu sehen, somit kann kein Stauraum gefordert werden.

Das geplante Vorhaben befindet sich teilweise im durch Planzeichen festgesetzten Sichtdreieck des Bebauungsplanes Nr. 21 „Hintere Bergstraße“. 
Für die Abweichung vom Bebauungsplan ist eine Befreiung erforderlich. Eine Befreiung ist dann möglich, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und die Abweichung auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist.
Aus Sicht der Verwaltung kann die Befreiung erteilt werden, prinzipiell entstehen durch den geplanten Neubau keine anderen Sichtverhältnisse wie sie bereits seit Jahren durch die vorhandene Bepflanzung im öffentlichen Grünstreifen bestehen.  

Die Erschließung ist weiterhin gesichert. Das anfallende Oberflächenwasser ist nach Möglichkeit auf dem Grundstück zu versickern. Eine Ableitung von Oberflächenwasser auf öffentlichen Straßengrund ist nicht zulässig und mit entsprechenden Maßnahmen auf dem Grundstück rückzuhalten.

Beschluss

Der Bauausschuss erteilt dem Antrag auf isolierte Befreiung mit der erforderlichen Befreiung vom Bebauungsplan Nr. 21 „Hintere Bergstraße“ das Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 2

Datenstand vom 27.10.2022 15:15 Uhr