Bekanntgabe des Ergebnisses und Rechenschaftsbericht 2022


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 08.02.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 08.02.2023 ö 4.1

Sachverhalt

Jahresrechnung 2022 - Rechenschaftsbericht


Die Jahresrechnung wurde fristgerecht gemäß Art. 102 Abs. 2 Gemeindeordnung erstellt (bis spätestens 30.06.2023) und dem Gemeinderat vorgelegt. 

Die Haushaltsrechnung 2022 hat wie folgt abgeschlossen:

Verwaltungshaushalt:



Ansatz inkl. Nachtrag
16.063.600,00 €
Ergebnis:
16.430.315,32 €





Vermögenshaushalt:




Ansatz inkl. Nachtrag
7.426.700,00 €
Ergebnis:
  5.093.900,00 €




Gesamthaushalt:



Ansatz inkl. Nachtrag
23.490.300,00 €
Ergebnis:
21.524.215,32 €


Das Jahresrechnungsergebnis der Gemeinde Rohrbach für das Jahr 2022 wird wie folgt bekannt gegeben:
Bekanntgabe der Jahresrechnung 2022





Einnahmen
Verwaltungs-HH
Vermögens-HH
Gesamt-HH
1.1 Soll lfd. Haushaltsjahr
+
16.441.864,82 €
5.590.501,00 €
22.032.365,82 €
1.2 Neue Haushaltseinnahmereste
+
0,00 €
2.100.000,00 €
2.100.000,00 €
1.3 Abgang alter Haushaltseinnahmereste
-
0,00 €
2.596.601,00 €
2.596.601,00 €
1.4 Abgang alter Kasseneinnahmereste
-
11.549,50 €
0,00 €
11.549,50 €
1.5 Summe bereinigte Soll-Einnahmen
=
16.430.315,32 €
5.093.900,00 €
21.524.215,32 €
Ausgaben
Verwaltungs-HH
Vermögens-HH
Gesamt-HH
1.6 Soll lfd. Haushaltsjahr
+
16.430.152,22 €
4.665.629,50 €
21.095.781,72 €
1.7 Neue Haushaltsausgabereste
+
0,00 €
1.162.088,00 €
1.162.088,00 €
1.8 Abgang alter Haushaltsausgabereste
-
0,00 €
733.817,50 €
733.817,50 €
1.9 Abgang alter Kassenausgabereste
-
-163,10 €
0,00 €
-163,10 €
1.10 Summe bereinigte Soll-Ausgaben
=
16.430.315,32 €
5.093.900,00 €
21.524.215,32 €
Soll-Fehlbetrag (Zeile 1.5 abzgl. Zeile 1.10)


0,00 €
0,00 €





Darin enthalten:




1) Zuführung vom Vermögenshaushalt



0,00 €
2) Zuführung zum Vermögenshaushalt



2.974.186,21 €
3) Überschuss nach § 79 Abs. 3 Satz 2 KommHV-Kameralistik

104.903,93 €





Berechnung Überschuss:






HH-Ansatz
Jahresrechnung
Differenzbetrag
9100.31000 Rücklagenentnahme
0,00 €
0,00 €
0,00 €
9100.91000 Rücklagenzuführung
0,00 €
104.903,93 €
104.903,93 €

Die im Haushalt 2022 verwendeten Deckungskreise sind überwiegend eingehalten worden. 

Nr. 
Bezeichnung
 Ansatz 2022 
 Ergebnis 2022 
Unterschied
4
Personalkosten
  3.882.200,00 € 
  3.478.039,05 € 
 404.160,95 € 
11
Öffentliche Sicherheit
       10.738,50 € 
        3.153,63 € 
7.584,87 €
50
Bauunterhalt
     227.800,00 € 
   118.540,53 € 
  109.259,47 € 
51
Unterhalt von Straßen
     287.500,00 € 
    183.896,52 € 
 103.603,48 € 
52
Geräte und Ausstattungsgegenstände
       46.600,00 € 
       29.444,60 € 
    17.155,40 €
54
Bewirtschaftung von Grundstücken und baulichen Anlagen
     122.100,00 € 
       74.356,57 € 
    47.743,43 € 
57
Gruppierung 57 (u.a. Verbrauchsmaterial)
     146.100,00 € 
       48.524,82 € 
    97.575,18 € 
61
Grundstücksumlegung
                    -   € 
                    -   € 
                 -   € 
63
EDV (Kosten für die Datenverwaltung)
     113.600,00 € 
       82.538,69 € 
  31.061,31 € 
64
Steuern (Versicherungen, Schadensfälle)
     137.700,00 € 
     125.392,02 € 
  12.307,98 € 
65
Gruppierung 65 (u.a. Sachverständige)
     214.100,00 € 
     134.280,43 € 
    79.819,57 €
70
UA 7000 VmH (Abwasserbeseitigung Vermögenshaushalt)
    182.500,00 € 
     183.748,18 € 
-     1.248,18 € 
81
Hausanschlüsse Wasserversorgung
                    -   €
                    -   € 
                 -   €
90
Gewerbesteuer
  279.990,19 € 
     106.258,00 € 
  173.732,19 €
130
Feuerwehr
     191.800,00 € 
    177.312,35 € 
    14.487,65 € 
352
Bücherei
       14.400,00 € 
       12.628,52 € 
      1.771,48 € 
461
Zweckbindung Sternschnuppe
          177,65 €
              27,65 € 
         150,00 €
463
Zweckbindung Sonnenschein
         1.162,15 € 
       659,31 € 
502,84 € 
700
Kanalisation
     145.300,00 € 
     122.080,16 € 
    23.219,84 € 
815
Wasserversorgung
  1.408.400,00 € 
  1.416.505,31 € 
-     8.105,31 € 
935
bewegliches Vermögen
       28.200,00 € 
       21.096,32 €
      7.103,68 €
4350
Unterbringung von Obdachlosen
         4.600,00 € 
         4.070,99 € 
      529,01 € 
4611
Zweckbindung Sternschnuppe Portfolio
                    -   € 
                    -   € 
                 -   € 
4633
Zweckbindung Sonnenschein Portfolio
            920,00 € 
            100,40 € 
         819,60 € 
4640
Kinderhaus „Tabeki Rohrbach“
       18.400,00 € 
       17.313,52 € 
    1.086,48 € 
4641
Kindergarten Sternschnuppe
    103.600,00 € 
     74.443,78 € 
    29.156,22 € 
4642
Kindergarten sonstige (Gastkinder, Hort)
  1.269.100,00 € 
  1.032.413,77 € 
236.686,23 € 
4643
Kinderkrippe Sonnenschein
       94.500,00 € 
     101.064,94 € 
-     6.564,94 € 
4935
bewegliches Vermögen Kindertagesstätten
9.800,00 €
     7.570,99 € 
2.229,01 € 
6310
Fahrradwege
37.500,00 €
36.712,89 €
    787,11 € 
6900
Hochwasserfreilegung
       42.500,00 € 
       27.724,73 € 
    14.775,27 € 
7000
Kanalhausanschlüsse
                    -   € 
                    -   € 
                 -   € 
8101
PV-Anlagen Gemeinde
       8.800,00 € 
       7.649,26 € 
1.150,74 € 
8150
Wasserversorgung VmH (Vermögenshaushalt)
1.077.400,00 € 
1.013.263,27 € 
64.136,73 €
8151
PV-Anlage Wasserversorgung
       20.600,00 € 
        3.903,66 € 
    16.696,34 € 


Im Einzelnen stellen sich die erheblich unter- bzw. überschrittenen Haushaltsstellen wie folgt dar:

Bei den Zuweisungen und Zuschüsse vom Land - Betriebskostenförderung – für die Kindertagesstätten wurde der Ansatz für die 4. Abschlagszahlung doppelt berücksichtigt. Die Einnahmen waren aus diesem Grunde zu hoch. Bei den Zuweisungen f. lfd. Zwecke an kirchliche Träger - Betriebskostenförderung – (HST 4642.70800) wurde der Ansatz für die 4. Abschlagszahlung ebenfalls doppelt berücksichtigt. Die Ansätze wurden aus diesem Grunde deutlich unterschritten.

Für die Investitionsförderung zum Bau eines neuen Kindergartens unter kirchlicher Trägerschaft (HST 4647.98800) hat die Gemeinde in den Jahren 2020 - 2022 insgesamt 4.862.293,42 € an die örtliche Kirchenstiftung bezahlt. Nach Auskunft des Projektsteuerers ist mit keinen weiteren Zahlungen zu rechnen. Der Ansatz in Höhe von 1.543.500 € wurde im Haushaltsjahr 2022 um 403.364,38 € unterschritten. Die Zuweisung beläuft sich auf insgesamt 1.986.000 € (HST 4647.36100), im Jahr 2022 wurde die kinderbezogene Finanzierung entgegen der Auskunft des Fördermittelgebers vollständig ausgezahlt, deshalb konnten auf der Haushaltsstelle Mehreinnahmen in Höhe von 166.000 € verbucht werden (Ansatz 263.000 €).

Für die Unterhaltung von Gemeindestraßen und Gemeindeverbindungsstraßen (HST 6300.51000) wurde der Ansatz von 250.000 € um 97.422,65 € unterschritten, da ca. 25.000 € erst im Folgejahr kassenwirksam werden. Die restlichen Mittel wurden nicht benötigt.

Für die Fertigstellung der Sanierung des Sportwegs, 2. Bauabschnitt wurde für das Haushaltsjahr 2022 mit Kosten in Höhe von 50.000 € gerechnet (HST 6308.95000). Aufgrund eines erfreulichen Ausschreibungsergebnisses reduzieren sich die Gesamtkosten, so dass der Ansatz nicht benötigt wurde.

Für die Erschließung der gemeindeeigenen Grundstücke im 2. Bauabschnitt im Baugebiet Schelmengrund standen bei HST 6322.95000 im Haushaltsjahr 1.241.200 € zur Verfügung. Da der Erschließungsträger aufgrund des Baufortschrittes Mitte Dezember eine weitere Rate eingefordert hat, wurde der Ansatz um 179.664,42 € überschritten. 

Nach Abschluss des Gerichtsverfahrens wurden die Schlusszahlungen, der Vorteilsausgleich sowie eine Teilrate die Zuweisung vom Land für den Neubau der Eisenbahnüberführung Fürholzener Straße fällig (UA 6319). Da mit der DB ein Vergleich über die Aufrechnung gegenseitiger Forderungen ausgehandelt wurde, war nur eine Abschlusszahlung in Höhe von 208.368 € zu leisten (HST 6319.95000). Da noch keine endgültige Ablöseberechnung von der DB vorliegt, konnte der Verwendungsnachweis noch nicht eingereicht und damit die Nachförderung der Mehrkosten ebenfalls noch nicht beantragt werden.

Wegen des erhöhten Wasserverbrauchs waren höhere Benutzungsgebühren für die Entwässerungseinrichtung (HST 7000.11000) festzusetzen, als ursprünglich erwartet. Der Ansatz von 880.000 € wurde um 208.158,09 € überschritten. Aufgrund der zeitintensiven Vorarbeiten zur Abrechnung der Verbesserungsbeiträge im Frühjahr 2023 wurden unterjährig keine Herstellungsbeiträge festgesetzt. Die Abrechnung konnte erst im Dezember 2022 durchgeführt werden und fließt in das Jahresergebnis 2023 ein, so dass der Ansatz bei HST 7000.35001 – Kanalbeiträge um 97.129,65 € unterschritten wurde.

Bei der HST 8150.11981 Wasserversorgung Waaler Gruppe – Umsatzsteuer 7 % kommt es zu einer Minderausgabe in Höhe von 97.440,64 €, da die Verbesserungsbeiträge erst im Folgejahr festgesetzt werden. Aus diesem Grunde waren die Umsatzsteuereinnahmen niedriger, als zur Haushaltsplanung errechnet. Bei der HST 8150.15500 – Vorsteuer-Erstattung kommt es zu einer Mehreinnahme in Höhe von 116.674,90 €. Aufgrund des tatsächlichen Mittel Zu- und Abflusses im 4. Quartal 2021 und den ersten drei Quartalen 2022, fiel die Vorsteuererstattung höher aus, als ursprünglich erwartet. 

Der Ansatz von 50.000 € für Sachverständigen-, Gerichts- und ähnliche Kosten für den „alten Wirt“ wurden nicht benötigt (HST 8400.65500).

Das Ergebnis der Gewerbesteuer-Sollstellungen liegt im Haushaltsjahr 2022 um 173.732,19 € höher als erwartet (HST 9000.00300).

Durch Ausgabeeinsparungen, Verschiebungen der Kassenwirksamkeit ins Folgejahr und Mehreinnahmen im Verwaltungshaushalt konnte dem Vermögenshaushalt statt 1.416.500 € ein Betrag von 2.974.186,21 € (+1.557.686,21 €) zugeführt werden (HST 9100.86000 und 9100.30000). Der allgemeinen Rücklage konnte ein Betrag in Höhe von 104.903,93 € zugeführt werden (HST 9100.91000).

Im Deckungskreis 4 – Personalkosten kam es aus unterschiedlichen Gründen zu einer Ansatzunterschreitung von insgesamt 404.160,95 €. Im Unterabschnitt 0200 war die Hochrechnung der Ausgaben wegen eines Schnittstellenfehlers nicht plausibel, so dass der Haushaltsansatz zu hoch festgesetzt wurde. Im Unterabschnitt 4643 minderten Erstattungen aufgrund Quarantäne und Erstattungszahlungen für Beschäftigte während Beschäftigungsverbotes die Personalausgaben. Zudem waren in der Kinderkrippe Personalausfälle zu verzeichnen, die leider nicht kompensiert werden konnten. 


Die allgemeine Rücklage hat sich wie folgt entwickelt:
Stand 31.12.2021

1.051.922,23 € 
Zuführung des Sollüberschusses
+
104.903,93 €           
Stand 31.12.2022
 
1.156.826,16 € 


Entwicklung der Schulden:
Stand 31.12.2021

   5.331.945,95 € 
Kreditaufnahme
+
  2.000.000,00 € 
Ordentliche Tilgung
./.
   501.144,67 € 
Stand 31.12.2022
 
   6.830.801,30 € 


Im Jahr 2022 lag einen Kreditgenehmigung in Höhe von 2.907.400 € vor. Diese wurde im Jahr 2022 nicht benötigt und wurde als Haushaltseinnahmerest in Höhe von 2.100.000 € ins Planjahr übertragen. Die Kreditgenehmigung aus dem Jahr 2021 wurde vollständig in das Jahr 2022 übertragen und in Höhe von 2.000.000 € in Anspruch genommen. Der Schuldenstand zum 31.12.2022 betrug 6.830.801,30 €.

Kassenkredite wurden im Jahr 2022 nicht in Anspruch genommen.

Durch Mehreinnahmen insbesondere im Unterabschnitt 9000 und Einsparungen bei den Ausgaben konnte das Haushaltsjahr 2022 insgesamt günstiger abgeschlossen werden, als ursprünglich geplant. Durch die große Investitionstätigkeit wurden Haushaltsausgabereste in Höhe von 1.162.088,00 € und Haushaltseinnahmereste in Höhe von 2.100.000,00 € gebildet.

Der Entwurf der Jahresrechnung 2022 ist dem Tagesordnungspunkt beigefügt (es fehlen noch die Beschlussauszüge des heutigen Tages).

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Bekanntgabe des Ergebnisses der Jahresrechnung 2022 samt des Rechenschaftsberichtes zustimmend zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.03.2023 08:42 Uhr