Entscheidung über Errichtung eines Fußgängerüberweges am Kirchenweg


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 29.03.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 29.03.2023 ö 5.1

Sachverhalt

Zwischen den Anwesen Kirchenweg 10 und 12 mündet bekanntlich der Fußweg aus dem Baugebiet „Schelmengrund – 2. BA“ in den Kirchenweg. Nachdem sich auf dieser Straßenseite des Kirchenweges kein Gehweg befindet, besteht die Überlegung, hier einen Fußgängerüberweg zu schaffen. Dies würde sich im Zuge der anstehenden Erschließungsarbeiten anbieten, da in diesem Bereich ohnehin zur Anbindung der Wasserleitung der Fahrbahnbelag geöffnet werden muss. Statt dem Wiedereinbau des Granitpflasters könnte dieser Bereich asphaltiert werden, um so eine entsprechende Linierung aufbringen zu können. Die Kosten für die Linierung entfielen auf die Gemeinde. Die Kosten für die Asphaltierung halten sich gegenüber den Pflasterarbeiten circa die Waage (Kosten sind Teil der Erschließungsmaßnahmen). Die erforderliche Ausstattung des FGÜ für eine blindengerechte Nutzung (Blindenleitsystem / Noppen- und Rillenpflaster; Kosten ca. 1.500 €) kämen ebenfalls wie die erforderliche Beleuchtung (Neubau von 2 Straßenlampen, Kosten 7.786,66 € gemäß Angebot Bayernwerk), Linierung (ca. 700 €) und Beschilderung (ca. 300 €) hinzu. Die Kosten werden auf die Erschließungskosten umgelegt. Dies erscheint angemessen und kausal, zumal diese Gefahrenstelle erst durch die BG-Erschließung entstanden ist und somit im unmittelbaren Zusammenhang mit dem 2. BA steht. Ein FGÜ verbessert an dieser Stelle enorm die Sicherheit für die Fußgänger, zumal hier mit einem hohen Aufkommen aus dem Baugebiet – insbesondere Kindergarten- und Schulkinder – zu rechnen ist. 

Die bestehende (dekorative) Straßenlampe am Kirchenweg – welche durch die neue FGÜ-Lampe weichen muss – soll Richtung Schule versetzt werden, um hier keine Dunkelstellen (Abstand ca. 44 m) zu erhalten und damit die Sicherheit des Fußgängerverkehrs zu gewährleisten. Die Kosten für die Versetzung (2.298,12 € gemäß Angebot Bayernwerk) trägt die Gemeinde.

Der Bauausschuss nahm die Örtlichkeit in der Sitzung vom 16.03.2023 in Augenschein und sprach sich für die Beschlussempfehlung an den Gemeinderat aus, am Kirchenweg einen Fußgängerüberweg unter der dargelegten Kostentragung zu errichten.

Beschluss

Der Gemeinderat folgt der Beschlussempfehlung des Bauausschusses und beschließt die Errichtung eines Fußgängerüberweges am Kirchenweg unter der dargelegten Kostentragung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 28.04.2023 08:06 Uhr