Beschluss über Änderung der Anlage zur "Satzung für Ehrungen und Auszeichnungen"
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 26.07.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Aus aktuellem Anlass (div. Jubiläen der öffentlichen Einrichtung Feuerwehr und anstehende Vereins-Jubiläen) wurde die „Satzung für Ehrungen und Auszeichnungen“ geprüft. Nach der aktuellen Satzung erhalten die Geldbeträge für Jubiläen lediglich Vereine. Bei Feuerwehren würde somit die Eintragung des Feuerwehrvereins und nicht die Gründung der tatsächlichen Feuerwehr als Organisation gelten. Auch ist nach dem 100-jährigen Jubiläum keine weitere Ehrung vorgesehen. Zudem erscheinen die Geldbeträge als sehr hoch.
Die geplanten Änderungen wurden in der Haupt- und Finanzausschusssitzung am 19.07.2023 vorberaten. Es wird vorgeschlagen, die Satzung und die zugehörige Verwaltungsrichtlinie wie folgt zu ändern:
- Die Ehrengaben werden für das 25-, 50-, 75-jährige Jubiläum usw. einheitlich auf 150 € festgesetzt, da der Aufwand für die Veranstaltung eines solchen Festakts unabhängig davon, ob der Verein bereits seit 100 oder erst seit 25 Jahren besteht, als gleich hoch angesehen wird. Der Bürgermeister muss als Vertreter der Gemeinde eingeladen werden und eine Festrede halten. Der Festakt muss der Allgemeinheit öffentlich angekündigt werden.
Es entfällt die Ehrengabe für das 10-jährige Bestehen und dazwischenliegende Jubiläen.
Bei den Feuerwehren ist das Gründungsdatum der Feuerwehr als solche ausschlaggebend. Die Eintragung des Feuerwehrvereins wird nicht berücksichtigt, sodass nur die Jubiläen der Feuerwehr als Organisation nicht des Feuerwehrvereins geehrt werden. Bei der Gemeinschaftsfeuerwehr Gambach-Rohr-Waal wird auf die einzelnen Feuerwehren, nicht auf die Gemeinschaftsfeuerwehr abgestellt.
Die Preis-/Pokalspende für überregionale Turniere wird nicht mehr davon abhängig gemacht, ob eine Tombola stattfindet oder nicht.
Der Entwurf der geänderten Satzung und der Verwaltungsrichtlinie ist dem TOP beigefügt.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt die „Satzung für die Ehrungen und Auszeichnungen“ und die zugehörige Verwaltungsrichtlinie in der vorliegenden Fassung.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 3
Datenstand vom 02.11.2023 08:08 Uhr