Beschluss über Vergabemodalitäten für Grundstücksverkäufe im BG Schelmengrund, 2. BA (2. Ausschreibung 2023)
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 26.07.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Von den 13 Grundstücken, die 2023 im BG Schelmengrund, 2. BA vergeben werden sollten, konnte nur für 4 Grundstücke ein Käufer gefunden werden. Wie vom Gemeinderat am 28.06.2023 beschlossen, wurde das weitere Vorgehen bezüglich der Grundstücksverkäufe im Haupt- und Finanzausschuss am 19.07.2023 vorbesprochen.
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Gemeinderat die Ausschreibung von erneut 13 Grundstücken zu den bereits bekannten Konditionen (325,00 €/m² zzgl. Erstattung der Kosten aus dem Erschließungsvertrag in Höhe von 178,25 €/m² und der sonstigen Nebenkosten). Die Bauverpflichtung soll von 4 auf 6 Jahre verlängert werden (siehe TOP 10).
Die Veröffentlichung der Vergabe ist an den Amtstafeln, in der Bürgerinfo, auf der gemeindlichen Homepage, in der Zeitung (mehrfach) und auf ImmoScout24 vorgesehen. Die Bewerbungsphase soll aufgrund der Urlaubszeit 2 Monate (August – September) betragen.
Die für die Vergabe vorgesehenen Grundstücke sind aus dem beigefügten Lageplan ersichtlich. Es handelt sich hierbei um die Fl.Nrn. 2097, 2104, 2120, 2124, 2140, 2169, 2173, 2175, 2178, je Gem. Rohrbach (laut Bebauungsplan nur Einzelhäuser zulässig) und die Fl.Nrn. 2108, 2109, 2111 und 2112, je Gem. Rohrbach (laut Bebauungsplan Einzel- und Doppelhäuser zulässig). Die Käufer der Fl.Nrn. 2108, 2109, 2111 und 2112, je Gem. Rohrbach sollen wie bereits am 29.03.2023 beschlossen zur Bebauung mit einer Doppelhaushälfte verpflichtet werden.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt die Ausschreibung der o.g. Grundstücke zu den genannten Konditionen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
Datenstand vom 02.11.2023 08:08 Uhr