Zur Sitzung sind die Vorstände des Kommunalunternehmens Energie und Infrastruktur des Landkreises Pfaffenhofen (KEI), Herr Arthur Kraus, sowie der Bürgerenergiegenossenschaft Pfaffenhofen eG (BEG), Herr Andreas Herschmann, anwesend.
Das KEI ist mit dem Auftrag des Landkreises gegründet worden, kommunale Energie- und Infrastrukturprojekte zu fördern, sich finanziell zu beteiligen und so die notwendige Transformation der Energiewirtschaft zu beschleunigen.
Die Gemeinde Rohrbach liegt im tertiären Hügelland des Landkreises Pfaffenhofen im Ilmtal. Das Potential zur Hebung von erneuerbaren Energien im Gemeindegebiet liegt insbesondere im
Wind- und Sonnenbereich. Biomasse und Geothermie werden dabei im erweiterten Fokus betrachtet. Auch wenn im Gemeindebereich aktuell aufgrund der Bundeswehr-Einschränkungen keine Windenergieanlagen in relevanter Höhe errichtet werden können, sind bereits Flächensicherer unterwegs, die in den Vorranggebieten des Teilflächennutzungsplanes „Windkraft“ Vorverträge schließen.
Zur weiteren Projektentwicklung im Gemeindebereich wird die Gemeinde Rohrbach mit dem landkreiseigenen Kommunalunternehmen für Energie und Infrastruktur (KEI) und der Bürgerenergiegenossenschaft im Landkreis Pfaffenhofen a. d. Ilm eG (BEG) vertrauensvoll und vorrangig zusammenarbeiten. Über die BEG ist eine direkte unabhängige finanzielle Bürgerbeteiligung möglich.
Fachliche Expertise und weitere Projektunterstützung wird im Benehmen mit den Projektpartnern fallweise hinzugeholt. Es wird dabei die generelle Kostenteilung über die Beteiligungsverhältnisse oder bei dessen Fehlen im Drittelverhältnis angestrebt.
Die Kommunikation nach außen wird abgestimmt geführt. Die Partner informieren sich gegenseitig über aktuelle Entwicklungen, die sich auf den Gemeindebereich beziehen.
Über das jeweilige Einzelprojekt wird eine Vereinbarung geschlossen, welche insbesondere die Projektbeschreibung und -zielstellung, die möglichen Beteiligungsverhältnisse, den avisierten Projektierungszeithorizont und einen groben Business Case aufzeigt.
Über die drei vorrangigen Projektpartner Gemeinde, Landkreis und BEG ist jeweils schon zu Anfang sichergestellt, dass eine maximal mögliche Bürgerbeteiligung und 100% öffentlich-rechtliche Beteiligungsverhältnisse vorliegen. Eine gesellschaftsrechtliche
Fremdinvestorenbeteiligung soll die Ausnahme sein.
Der produzierte Strom soll generell, und nach Möglichkeit, einer gemeindlichen und/oder landkreisbegrenzten Vermarktung zugeführt werden.
Die Flächensicherung wird im Benehmen und mit Erstzugriffsrecht durch die Gemeinde durchgeführt. Dabei soll die Gemeinde von ihrer Planungshoheit Gebrauch machen.