Datum: 04.05.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Treffpunkt Kinderhaus Tabeki
Gremium: Bauausschuss
Körperschaft: Gemeinde Rohrbach
Öffentliche Sitzung, 17:30 Uhr bis 20:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Besichtigung Kinderhaus Tabeki
2 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 16.03.2023
3 Parksituation Waaler Straße - Änderung Beschilderung
4 Behandlung von Baugesuchen
4.1 Errichtung von vier Einfamilienhäusern mit Stellplätzen, Garagen und Carport, Fl.Nr. 931/3, Gemarkung Rohrbach (Im Gellert 21, 21a, 21b, 21c)
4.2 Antrag auf Vorbescheid zur Erweiterung des bestehenden Hauses, Fl.Nr. 931/16, Gemarkung Rohrbach (Im Gellert 51)
4.3 Nutzungsänderung einer Hopfendarre in einen Folierer und Errichtung eines Stellplatzes, Fl.Nr. 258, Gemarkung Rohrbach (Ottersrieder Straße 43)
4.4 Neubau eines Einfamilienhauses, Fl.Nr. 136/19, Gemarkung Fahlenbach (Klosterstraße 5) - Genehmigungsfreistellung -
5 Begutachtung der Trassenführung der Planvarianten zum Radweg Ronnweg-Fahlenbach
6 Beteiligung Bauausschuss Bedarfsumfrage LEADER Projekt Outdoor Breitensportzentrum
7 Bekanntgaben und Anfragen

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1. Besichtigung Kinderhaus Tabeki

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Bauausschusses 04.05.2023 ö 1

Sachverhalt

Besichtigung der Baustelle, die Planer sind anwesend.

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2. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 16.03.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Bauausschusses 04.05.2023 ö beschließend 2

Sachverhalt

Die Niederschrift ist im Ratsinformationssystem zu entnehmen.

Beschluss

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 16.03.2023 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 3, Dagegen: 0

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3. Parksituation Waaler Straße - Änderung Beschilderung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Bauausschusses 04.05.2023 ö vorberatend 3
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4. Behandlung von Baugesuchen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Bauausschusses 04.05.2023 ö 4
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4.1. Errichtung von vier Einfamilienhäusern mit Stellplätzen, Garagen und Carport, Fl.Nr. 931/3, Gemarkung Rohrbach (Im Gellert 21, 21a, 21b, 21c)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Bauausschusses 04.05.2023 ö 4.1

Sachverhalt

Das zur Bebauung vorgesehene Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 5 „An der Ilm – 6. Änderung“.

Es sind vier Einfamilienhäuser (Grundmaße je Wohnhaus 6,45 x 9,75 m, Erd- und Obergeschoss, Wandhöhe 6,0 m, Walmdach mit 25° Dachneigung) mit zwei Garagen (Grundmaße je Garage 6 x 3 m), einem Carport (Grundmaß 6 x 5 m) und vier Stellplätze auf dem Grundstück der Fl.Nr. 931/3, Gemarkung Rohrbach) geplant.
Das Vorhaben wurde bereits mehrfach in der BA-Sitzung behandelt, zuletzt in der am 16.03.2023 (auf die Niederschrift wird verwiesen).

Mit der gegenständlich vorliegenden Planung wurden die beiden nördlichen grenzständigen Garagen weggelassen und durch einen Carport ersetzt. Dadurch wird der zulässige Grenzausbau eingehalten.

Zusätzlich wurden die versiegelten Flächen reduziert, durch Verkleinerung der Terrassen und Anordnung der südlichen Stellplätze, sodass die GRZ II eingehalten wird. 
Allerdings wird durch die neue Anordnung der südlichen Stellplätze die Zufahrtsbreite zu den restlichen Stellplätzen auf dem Grundstück auf 3 m reduziert und somit das Ein- und Ausfahren erschwert. 
Die Planungsabsicht, Vergrößerung der Baugrenzen bei der 6. BPL-Änderung war nicht, dass ein Grundstück so dicht mit 4 Einfamilienhäusern bebaut wird. Von Seiten der Verwaltung wird unter anderem die Erschließung (4 Hausanschlüsse Wasser/Kanal), sowie die schmale Zufahrt und die reale Nutzung der Stellplätze/Garagen, insbesondere da keine Wendemöglichkeit auf dem Grundstück vorhanden ist, als sehr kritisch gesehen. Ebenso kritisch wird die Anordnung der Hauseingangsbereiche gesehen, die direkt in den Gemeinschaftsweg/Zufahrt zu den Stellplätzen münden.

Nach der gemeindlichen Entwässerungs- und Wasserabgabesatzung muss für jedes Wohngebäude ein eigener Anschluss errichtet werden, für die erforderlichen Zweit-Hausanschlüsse sind die kompletten Kosten für die Herstellung vom Bauherrn zu tragen (privater + öffentlicher Grundstücksanteil). Hierzu wurde mit der Gemeinde eine Sondervereinbarung abgeschlossen. Wir weisen bereits jetzt darauf hin, dass gemäß dem vorliegenden Entwässerungsplan für alle vier Hausanschlüsse die kompletten Kosten vom Bauherrn zur tragen sind, da geplant ist den bereits vorhandene Grundstücksanschluss abzubrechen. Bei Abbruch des vorhandenen Anschlusses ist die Zuleitung zum öffentlichen Kanal fachgerecht zu verschließen. Das anfallende Oberflächenwasser ist nach Möglichkeit auf dem Grundstück zu versickern.
Eine Ableitung von Oberflächenwasser auf öffentlichem Straßengrund ist nicht zulässig und durch entsprechende bauliche Maßnahmen auf dem Grundstück rückzuhalten.  Sofern neben der bestehenden Grundstückszufahrt weitere Zufahrten erforderlich werden, sind die Kosten für die Herstellung vom Bauherrn zu tragen.

Die nach der gemeindlichen Stellplatzsatzung erforderlichen Stellplätze sind auf dem Grundstück nachgewiesen.

Beschluss

Der Bauausschuss erteilt zu dem Bauantrag kein Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 2

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4.2. Antrag auf Vorbescheid zur Erweiterung des bestehenden Hauses, Fl.Nr. 931/16, Gemarkung Rohrbach (Im Gellert 51)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Bauausschusses 04.05.2023 ö 4.2

Sachverhalt

Das zur Bebauung vorgesehene Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 5 „An der Ilm“.

Es ist geplant am bestehenden Wohnhaus einen Anbau (Grundmaß 5 x 8,30 m, EG Wohnnutzung, OG als Balkon/Dachterrasse) zu errichten.

Mit der gegenständlichen Bauvoranfrage soll folgendes geklärt werden:
  • Ist ein Anbau in dieser Variante (siehe Plan mit einer Wandhöhe von ca. 4 Meter zulässig?
  • Ist eine Befreiung hinsichtlich des Sichtdreiecks zulässig?
  • Das Bauvorhaben wird die südliche Baugrenze um ca. 4 m überschreiten. Kann eine Befreiung aufgrund der Überschreitung der Baugrenze durch den Bauteil genehmigt werden?

Das Bauvorhaben weicht in folgenden Punkten von den Festsetzungen des Bebauungsplanes ab:
  • Überschreitung der Baugrenzen 
  • Das süd-/östliche Gebäudeecke ragt in das durch Planzeichen festgesetzte Sichtdreieck

Für die Abweichungen vom Bebauungsplan sind Befreiungen erforderlich. Eine Befreiung ist dann möglich, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und die Abweichung auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist.

Aus gemeindlicher Sicht können die erforderlichen Befreiungen auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mitgetragen werden. Für die Befreiung von der Baugrenzenüberschreitung liegen Vergleichsfälle im Bereich des BPL´s vor. Mit der geringfügigen Überbauung des Sichtdreieckes entstehen aus gemeindlicher Sicht keine gravierenden Sichteinschränkungen die gegen eine Befreiung sprechen.  Ortsplanerische Bedenken liegen nicht vor.
Zusammenfassend können die Fragen zum Vorbescheid aus gemeindlicher Sicht mit ja beantwortet werden. 

Die Erschließung ist weiterhin gesichert. Das anfallende Oberflächenwasser ist nach Möglichkeit auf dem Grundstück zu versickern. Eine Ableitung von Oberflächenwasser auf öffentlichen Straßengrund ist nicht zulässig und mit entsprechenden Maßnahmen auf dem Grundstück rückzuhalten.

Beschluss

Der Bauausschuss erteilt dem Antrag auf Vorbescheid mit den erforderlichen Befreiungen vom Bebauungsplan Nr. 5 „An der Ilm“ das Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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4.3. Nutzungsänderung einer Hopfendarre in einen Folierer und Errichtung eines Stellplatzes, Fl.Nr. 258, Gemarkung Rohrbach (Ottersrieder Straße 43)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Bauausschusses 04.05.2023 ö 4.3

Sachverhalt

Das zur Nutzungsänderung vorgesehene Gebäude ist nach planungsrechtlicher Beurteilung dem Außenbereich nach § 35 BauGB zuzuordnen. Im Flächennutzungsplan ist das Grundstück als Dorfgebiet dargestellt.

Es ist geplant die im Jahre 1990 genehmigte Hopfenpflückmaschinenhalle (AZ: BV Z 147/90) teilweise mit der beantragten Nutzungsänderung in einen Folierer gewerblich umzunutzen. 

Die bei der Genehmigung im Jahre 1990 vorliegende Tatbestände einer Privilegierung (planungsrechtliche Beurteilung nach § 35 Abs. 1 BauGB) liegen für die beantragte Nutzungsänderung nicht vor. Die Zulässigkeit ist als „sonstiges Vorhaben“ planungsrechtlich nach § 35 Abs. 2 bzw. nach § 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 zu beurteilen. Diese sind dann zulässig, wenn öffentliche Belange nicht beeinträchtigt sind und die Erschließung gesichert ist.

Aus gemeindlicher Sicht werden keine öffentlichen Belange beeinträchtigt. Die Erschließung ist weiterhin gesichert. Das anfallende Oberflächenwasser ist nach Möglichkeit auf dem Grundstück zu versickern. Eine Ableitung von Oberflächenwasser auf öffentlichen Straßengrund ist nicht zulässig und mit entsprechenden Maßnahmen auf dem Grundstück rückzuhalten. 

Der nach der gemeindlichen Stellplatzsatzung erforderliche Stellplatz ist auf dem Grundstück nachgewiesen.

Beschluss

Der Bauausschuss erteilt zu dem Bauantrag das Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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4.4. Neubau eines Einfamilienhauses, Fl.Nr. 136/19, Gemarkung Fahlenbach (Klosterstraße 5) - Genehmigungsfreistellung -

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Bauausschusses 04.05.2023 ö 4.4

Sachverhalt

Der Bauausschuss nimmt das Vorhaben im Genehmigungsfreistellungsverfahren zur Kenntnis.

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5. Begutachtung der Trassenführung der Planvarianten zum Radweg Ronnweg-Fahlenbach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Bauausschusses 04.05.2023 ö 5

Sachverhalt

Seitens des Staatlichen Bauamtes Ingolstadt wurden der Gemeinde die aktuellen Planungsentwürfe zum Radweg Fahlenbach-Ronnweg vorgelegt. Im Bereich des Teilstückes zwischen Abzweig Hög nach Ronnweg wurden zwei Trassenvarianten (Verlauf südlich bzw. nördlich der Staatsstraße über bestehende Waldwege) zur Diskussion vorgelegt. Die bayer. Staatsforsten lehnen hierbei den Neubau eines straßenbegleitenden Radweges grundsätzlich ab und verweisen auf die Nutzung von vorhandenen nahegelegenen Waldwegen.  

Im Bauausschuss sollen die Planentwürfe diskutiert und die aus gemeindlicher Sicht gewünschte Trassenführung festgehalten werden. 

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6. Beteiligung Bauausschuss Bedarfsumfrage LEADER Projekt Outdoor Breitensportzentrum

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Bauausschusses 04.05.2023 ö 6

Sachverhalt

Zurzeit wird zum LEADER Projekt Outdoor Breitensportzentrum die Bedarfsumfrage bei den Vereinen etc. durchgeführt. Die Mitglieder des Bauausschusses sollen sich hierzu ebenfalls Gedanken machen und Anregungen/Wünsche mitteilen.  

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7. Bekanntgaben und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Bauausschusses 04.05.2023 ö 7
Datenstand vom 26.06.2023 14:44 Uhr