Datum: 22.06.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Treffpunkt Kinderhaus Tabeki
Gremium: Bauausschuss
Körperschaft: Gemeinde Rohrbach
Öffentliche Sitzung, 18:00 Uhr bis 19:15 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Vorabinfo zum Nachtrag Erneuerung Dachgauben am Kinderhaus Tabeki
2 Begehung Baugebiet "Schelmengrung 2. Bauabschnitt" Stand Erschließungsmaßnahme
3 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 04.05.2023
4 Behandlung von Baugesuchen
4.1 Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines 8-Familienhauses und eines Einfamilienhauses mit Tiefgarage und Stellplätzen, Fl.Nr. 43/2, Gemarkung Rohrbach (Kirchenweg 12 a)
4.2 Neubau einer Halle als Lager zur Erweiterung einer Werkstatt, Fl.Nr. 45, Gemarkung Gambach (Gambach 44)
4.3 Errichtung einer zweiten Wohneinheit im Dachgeschoss, Fl.Nr. 9/1, Gemarkung Waal (Waal 24)
4.4 Neubau von zwei Doppelhäusern mit Garagen und Stellplätzen, Fl.Nr. 185 Tfl., Gemarkung Rohr, (Rinnberg 15, 15a, 15b, 15c)
4.5 Errichtung einer Dachgaube mit Balkon am best. Wohnhaus (Tektur zu BV Aufstockung und Erweiterung eines Wohnhauses) Fl.Nr. 47, Gemarkung Waal (Waal 65)
4.6 Nutzungsänderung eines landwirtschaftlichen Betriebsgebäudes zu einer Maschinenhalle eines Gartenbaubetriebes Fl.Nr. 204/6, Gemarkung Rohrbach (Hofmarkstraße 22)
5 Straßenwidmung, Beschluss über Umstufung der Serbenstraße
6 Bekanntgaben und Anfragen, Sitzungseinladung und Niederschrift von letzter Bauausschusssitzung

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1. Vorabinfo zum Nachtrag Erneuerung Dachgauben am Kinderhaus Tabeki

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Bauausschusses 22.06.2023 ö 1

Sachverhalt

Die Planerin ist zur Sitzung anwesend und erläutert, den erforderlichen Nachtrag zur Erneuerung der Dachgauben zur Sitzung des Gemeinderates am 28.06.2023.

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2. Begehung Baugebiet "Schelmengrung 2. Bauabschnitt" Stand Erschließungsmaßnahme

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Bauausschusses 22.06.2023 ö 2

Sachverhalt

Herr Zirch ist zur Begehung anwesend.

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3. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 04.05.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Bauausschusses 22.06.2023 ö beschließend 3

Sachverhalt

Die Niederschrift ist im Ratsinformationssystem zu entnehmen.

Beschluss

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 04.05.2023 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

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4. Behandlung von Baugesuchen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Bauausschusses 22.06.2023 ö 4
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4.1. Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines 8-Familienhauses und eines Einfamilienhauses mit Tiefgarage und Stellplätzen, Fl.Nr. 43/2, Gemarkung Rohrbach (Kirchenweg 12 a)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Bauausschusses 22.06.2023 ö 4.1

Sachverhalt

Das zur Bebauung vorgesehene Grundstück liegt aus gemeindlicher Sicht innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortes Rohrbach (planungsrechtliche Beurteilung nach § 34 BauGB). Die Fl.Nr. 43/2, Gemarkung Rohrbach ist im Flächennutzungsplan als Dorfgebiet dargestellt.

Es ist die Errichtung eines Achtfamilienhauses mit angegliedertem Einfamilienhaus (Grundmaße max. 29,50 x 18,10 m, Erd-, Ober- und 2. Obergeschoss, Flachdach) sowie die Errichtung einer Tiefgarage und Stellplätze geplant.

Mit der gegenständlichen Bauvoranfrage soll folgendes geklärt werden:
  • Ist das Grundstück, wie auf der Bauzeichnung ersichtlich, mit einem Achtfamilienhaus und angegliedertem Einfamilienhaus mit Tiefgarage und Stellplätzen bebaubar?
  • 3 VG: EG + OG + DG
  • Größe Gebäude, maximale Außenmaße: 29,50 x 18,10 m
  • GRZ I Gebäude 0,29
  • Firsthöhe Flachdach: ca. 8,90 m

Nach § 34 Abs. 1 BauGB ist innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstückfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.

Die Art der baulichen Nutzung (Wohnbebauung) und die Bauweise können als Innenbereichskonform beurteilt werden. Ein Bezugsfall mit dem Maß der baulichen Nutzung, Geschossigkeit Erd-, Ober- und 2. Obergeschoss (bei Errichtung eines Flachdaches entsteht kein Dachgeschoss, sondern ein 2. Obergeschoss), Wandhöhe von 8,90 m, sowie der überbauten Grundstücksfläche, ist in der unmittelbaren Umgebungsbebauung nicht vorhanden. Es liegt in der Umgebung kein Bezugsfall vor, der alle Kriterien des Einfügens wiederspiegelt, somit kann dem Bauvorhaben kein Einvernehmen erteilt werden.

Die Zufahrt zum Grundstück erfolgt über die nicht ausgebaute „Serbenstraße“. Bereits bei dieser Gelegenheit möchten wir daraufhin weisen, dass bei einem Ausbau der Zufahrtsstraße Erschließungsbeiträge anfallen. Die vorhandene Entwässerungsleitung verläuft derzeit über das private Nachbargrundstück Fl.Nr. 43/2, Gemarkung Rohrbach. Soll künftig die Abwasserbeseitigung über die vorhandene Entwässerungsleitung erfolgen, ist die erforderliche dingliche Sicherung (Leitungsrecht) der Gemeinde Rohrbach vorzulegen. Sofern ein neuer Anschluss an die Entwässerungseinrichtung erforderlich wird, weisen wir daraufhin, dass der öffentliche Kanal auf Höhe der nördlichen Grundstücksgrenze Fl.Nr. 43/2, Gemarkung endet, das Baugrundstück somit nicht erschlossen ist. Für die Herstellung eines neuen Hausanschlusses ist mit der Gemeinde Rohrbach eine Sondervereinbarung abzuschließen, die gesamten Kosten (öffentlicher und privater Bereich) sind vom Bauherrn zu tragen. Sofern der bestehende Wasseranschluss erneuert oder erweitert werden muss, ist ebenfalls mit der Gemeinde Rohrbach eine Sondervereinbarung abzuschließen mit Übernahme der gesamten Kosten. 

Die nach der gemeindlichen Stellplatzsatzung erforderlichen Stellplätze sind auf dem Baugrundstück nachzuweisen.

Beschluss

Der Bauausschuss erteilt zu dem Antrag auf Vorbescheid kein Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

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4.2. Neubau einer Halle als Lager zur Erweiterung einer Werkstatt, Fl.Nr. 45, Gemarkung Gambach (Gambach 44)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Bauausschusses 22.06.2023 ö 4.2

Sachverhalt

Das zur Bebauung vorgesehene Grundstück liegt innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Gambach (planungsrechtliche Beurteilung nach § 34 BauGB). Die Fl.Nr. 45, Gemarkung Gambach ist im Flächennutzungsplan als Dorfgebiet dargestellt.

Es ist ein Anbau (Grundmaße 9,50 x 10,00 m) eines Lagerraumes an die bestehende Halle geplant.

Nach § 34 Abs. 1 BauGB ist innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstückfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.

Nach Art und dem Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der zu überbauenden Grundstücksfläche fügt sich das Vorhaben in die nähere Umgebung ein (§ 34 BauGB). Das Ortsbild ist nicht beeinträchtigt. Ortsplanerische Bedenken bestehen nicht.

Die Erschließung ist weiterhin gesichert. Das anfallende Oberflächenwasser ist nach Möglichkeit auf dem Grundstück zu versickern. Eine Ableitung von Oberflächenwasser auf öffentlichen Straßengrund ist nicht zulässig und mit entsprechenden Maßnahmen auf dem Grundstück rückzuhalten.

Die nach der gemeindlichen Stellplatzsatzung erforderlichen Stellplätze sind nachgewiesen.

Beschluss

Der Bauausschuss erteilt zu dem Bauantrag das Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

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4.3. Errichtung einer zweiten Wohneinheit im Dachgeschoss, Fl.Nr. 9/1, Gemarkung Waal (Waal 24)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Bauausschusses 22.06.2023 ö 4.3

Sachverhalt

Das zur Bebauung vorgesehene Grundstück liegt innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Waal (planungsrechtliche Beurteilung nach § 34 BauGB). Die Fl.Nr. 9/1, Gemarkung Waal ist im Flächennutzungsplan als Dorfgebiet dargestellt.

Das bereits zu einer 2. Wohneinheit ausgebaute Dachgeschoss im bestehenden Wohnhaus soll mit dem gegenständlich vorliegenden Antrag nachträglich genehmigt werden.

Nach § 34 Abs. 1 BauGB ist innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstückfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.

Nachdem lediglich das Dachgeschoss zu Wohnzwecken umgenutzt wurde und keine Veränderungen am äußeren Gebäude vorgenommen wurden fügt sich das Vorhaben weiterhin in die nähere Umgebung ein (§ 34 BauGB). Das Ortsbild ist nicht beeinträchtigt. Ortsplanerische Bedenken bestehen nicht.

Die Erschließung ist weiterhin gesichert. Das anfallende Oberflächenwasser ist nach Möglichkeit auf dem Grundstück zu versickern. Eine Ableitung von Oberflächenwasser auf öffentlichen Straßengrund ist nicht zulässig und mit entsprechenden Maßnahmen auf dem Grundstück rückzuhalten. 

Die nach der gemeindlichen Stellplatzsatzung erforderlichen Stellplätze sind auf dem Grundstück nachgewiesen. 

Beschluss

Der Bauausschuss erteilt zu dem Bauantrag das Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

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4.4. Neubau von zwei Doppelhäusern mit Garagen und Stellplätzen, Fl.Nr. 185 Tfl., Gemarkung Rohr, (Rinnberg 15, 15a, 15b, 15c)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Bauausschusses 22.06.2023 ö 4.4

Sachverhalt

Die zur Bebauung vorgesehene Grundstücksteilfläche liegt innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Rinnberg (planungsrechtliche Beurteilung nach § 34 BauGB). Die Teilfläche Fl.Nr. 185, Gemarkung Rohr ist im Flächennutzungsplan als Dorfgebiet dargestellt.

Es ist die Bebauung mit zwei Doppelhäusern (Grundfläche ja DH 15,02 x 11,99 m, Erd-, Ober- und Dachgeschoss, Satteldach mit 37° Dachneigung) mit zwei Doppelgaragen (Grundfläche je Garage 5,98 x 5,98 m, Flachdach) bei Haus 1 und 2, zwei Einzelgaragen (Grundfläche 2,98 x 8 m, Flachdach) sowie zwei Stellplätzen bei Haus 3 und 4, geplant.

Nach § 34 Abs. 1 BauGB ist innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstückfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.

Nach Art und dem Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der zu überbauenden Grundstücksfläche fügt sich das Vorhaben in die nähere Umgebung ein (§ 34 BauGB). Das Ortsbild ist nicht beeinträchtigt. Ortsplanerische Bedenken bestehen nicht.

Die Erschließung ist gesichert. Der Anschluss an die gemeindliche Kanalisation und Wasserversorgung ist Bedingung. Nach der gemeindlichen Entwässerungs- und Wasserabgabesatzung muss für jedes Wohngebäude/Doppelhaushälfte ein eigener Anschluss errichtet werden, für die erforderlichen Zweit-Hausanschlüsse sind die kompletten Kosten für die Herstellung vom Bauherrn zu tragen (privater + öffentlicher Grundstücksanteil). Hierzu ist mit der Gemeinde eine Sondervereinbarung abzuschließen. Das anfallende Oberflächenwasser ist nach Möglichkeit auf dem Grundstück zu versickern
Eine Ableitung von Oberflächenwasser auf öffentlichem Straßengrund ist nicht zulässig und durch entsprechende bauliche Maßnahmen auf dem Grundstück rückzuhalten. 

Die nach der gemeindlichen Stellplatzsatzung erforderlichen Stellplätze sind auf dem Grundstück nachgewiesen.

Beschluss

Der Bauausschuss erteilt zu dem Bauantrag das Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

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4.5. Errichtung einer Dachgaube mit Balkon am best. Wohnhaus (Tektur zu BV Aufstockung und Erweiterung eines Wohnhauses) Fl.Nr. 47, Gemarkung Waal (Waal 65)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Bauausschusses 22.06.2023 ö 4.5

Sachverhalt

Das zur Bebauung vorgesehene Grundstück liegt innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Waal (planungsrechtliche Beurteilung nach § 34 BauGB). Die Fl.Nr. 47, Gemarkung Waal ist im Flächennutzungsplan als Wohngebiet dargestellt.

Mit dem gegenständlichen Antrag ist die Errichtung einer Dachgaube mit Balkon (Grundmaß Balkon 2,50 x 3,99 m) geplant, Änderung zum genehmigten Bauvorhaben „Aufstockung und Erweiterung des bestehenden Wohnhauses“ (siehe Sitzungsniederschrift vom 26.01.2023).

Nach § 34 Abs. 1 BauGB ist innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstückfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.

Nach Art und dem Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der zu überbauenden Grundstücksfläche fügt sich das Vorhaben in die nähere Umgebung ein (§ 34 BauGB). Das Ortsbild ist nicht beeinträchtigt. Ortsplanerische Bedenken bestehen nicht.

Die Erschließung ist weiterhin gesichert, die erforderlichen Grunddienstbarkeiten Geh- und Fahrtrecht, sowie Leitungsrecht liegen vor.

Beschluss

Der Bauausschuss erteilt zu dem Bauantrag das Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

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4.6. Nutzungsänderung eines landwirtschaftlichen Betriebsgebäudes zu einer Maschinenhalle eines Gartenbaubetriebes Fl.Nr. 204/6, Gemarkung Rohrbach (Hofmarkstraße 22)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Bauausschusses 22.06.2023 ö 4.6

Sachverhalt

Das zur Bebauung vorgesehene Grundstück liegt innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortes Rohrbach (planungsrechtliche Beurteilung nach § 34 BauGB). Die Fl.Nr. 204/6, Gemarkung Rohrbach ist im Flächennutzungsplan als Dorfgebiet dargestellt.

Mit dem gegenständlich vorliegenden Antrag wird die Nutzungsänderung des genehmigten landwirtschaftlichen Betriebsgebäudes zur gewerblichen Nutzung als Maschinenhalle des Gartenbaubetriebes beantragt.

Nach § 34 Abs. 1 BauGB ist innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstückfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.

Nach Art und dem Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der zu überbauenden Grundstücksfläche fügt sich das Vorhaben in die nähere Umgebung ein (§ 34 BauGB). Das Ortsbild ist nicht beeinträchtigt. Ortsplanerische Bedenken bestehen nicht.
Gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 6 BauNVO sind im Dorfgebiet sonstige Gewerbebetriebe zulässig. 

Die Erschließung ist weiterhin gesichert. 

Beschluss

Der Bauausschuss erteilt zu dem Bauantrag das Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

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5. Straßenwidmung, Beschluss über Umstufung der Serbenstraße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Bauausschusses 22.06.2023 ö beschließend 5

Sachverhalt

Für die Fortführung des Straßenbestandsverzeichnisses ist die Umstufung zu tätigen.

Umstufung von Straßen und Wegen

Öffentlicher Feld- und Waldweg „Serbenstraße“ (Fl. Nr. 246)

Der öffentliche Feld- und Waldweg “Serbenstraße” wird im Teilbereich ab Einmündung von der Ortsstraße “Kirchenweg“ (Fl. Nr. 129/60, Gem. Rohrbach, km 0,000) bis Einmündung in die künftige Ortsstraße „Johannesstraße“ (Fl. Nr. 2180, Gem. Rohrbach, km 0,198) zur Ortsstraße „Serbenstraße“ aufgestuft.

Träger der Straßenbaulast für alle genannten Straßen und Wege ist die Gemeinde Rohrbach.

Beschluss

Der Teilbereich des aufgeführten, in der Gemeinde Rohrbach, Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm, Regierungsbezirk Oberbayern, vorhandene Weg wird gem. Art. 7 Bayer. Straßen- und Wegegesetz mit Wirkung zum 23.06.2023 zur Ortsstraße umgestuft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

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6. Bekanntgaben und Anfragen, Sitzungseinladung und Niederschrift von letzter Bauausschusssitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Bauausschusses 22.06.2023 ö 6
Datenstand vom 16.08.2023 10:35 Uhr