Datum: 25.09.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Treffpunkt Rathaus
Gremium: Bauausschuss
Körperschaft: Gemeinde Rohrbach
Öffentliche Sitzung, 18:00 Uhr bis 19:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 10.08.2023
2 Sicherung Bankett "Hanslberg" Waal
3 Antrag aus Bürgerversammlung dauerhafte Sicherung des Bankettes entlang der GVS Rohr-Gambach und Rohrbach-Waal durch Rasengittersteine oder Asphaltierung
4 Entscheidung Vorgehen Instandsetzung öffentlicher asphaltierter Feldweg Fl.Nr. 102, Gemarkung Rohr
5 Behandlung von Baugesuchen
5.1 Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage, Fl.Nr. 2080, Gemarkung Rohrbach (Schelmengrund 22) - Genehmigungsfreistellung
5.2 Nutzungsänderung einer Betriebsleiterwohnung in zwei Wohnungen und eine Betriebsleiterwohnung, Errichtung eines Stalles, Mistplatzes, Carports und zwei Stellplätze, Fl.Nr. 1395, Gemarkung Fahlenbach (Buchersried 4a)
5.3 Errichtung von Lagergebäuden mit Aufenthaltsraum und WC sowie Stellplatzanordnung und Errichtung eines Bauzauns, Fl.Nr. 140/3, Gemarkung Burgstall (Lilienthalstraße 4)
5.4 Tektur zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage, Fl.Nr. 20/2, Gemarkung Waal (Waal 9a)
5.5 Solarpark Rohrbach Errichtung einer Freiland Photovoltaikanlage, Fl.Nr. 84, Gemarkung Gambach (zwischen Gambach und Stöffel)
5.6 Tektur zur Errichtung einer temporären Unterkunft für Asylbewerber, Fl.Nr. 969/33, Gemarkung Rohrbach (Am Bahndamm 1)
6 Straßenwidmungen im Baugebiet "Schelmengrund - 2. BA"
6.1 Beschluss über Widmung von Straßen und Wegen
6.2 Beschluss über Einziehung von Feldwegen
7 Bekanntgaben und Anfragen

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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 10.08.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Bauausschusses 25.09.2023 ö beschließend 1

Sachverhalt

Die Niederschrift ist im Ratsinformationssystem zu entnehmen.

Beschluss

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 10.08.2023 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 0

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2. Sicherung Bankett "Hanslberg" Waal

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Bauausschusses 25.09.2023 ö beschließend 2

Sachverhalt

Die Bankettbereiche werden in Augenschein genommen. Aus Sicht der Verwaltung kann hier eine Verbesserung mit dem Einbau von „Schroppen“ erzielt werden.

Beschluss

Die Bankettbereiche werden wie von der Verwaltung vorgeschlagen mit dem Einbau von „Schroppen“ befestigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

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3. Antrag aus Bürgerversammlung dauerhafte Sicherung des Bankettes entlang der GVS Rohr-Gambach und Rohrbach-Waal durch Rasengittersteine oder Asphaltierung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Bauausschusses 25.09.2023 ö beschließend 3

Sachverhalt

Aufgrund der Fahrbahnbreite werden die Bankettbereiche bei Begegnungsverkehr von größeren Fahrzeugen in Mitleidenschaft gezogen. Auch Starkregen setzt den Randbereichen zu. Aus der Bürgerversammlung kam der Antrag einer dauerhaften Befestigung der Bankette. Aus Sicht der Verwaltung ist der Einbau von Rasengittersteinen zielführend. Andere Varianten wie Asphalt oder Bankettschotter sind nicht von langer Dauer.

Die Kosten pro laufenden Meter werden mit 50,00 € (netto) angesetzt und setzen sich wie folgt zusammen:
Abtrag von ca. 30 cm Oberboden, liefern, einbauen und verdichten von ca. 10 cm Schotter, liefern und einbauen von ca. 10 cm Ortbeton (C15/C20). Liefern und Einbauen von Rasengittersteinen 60/40/12 cm, verfüllen und Angleichungsarbeiten.

Für die GdeVerbStr. Rohrbach - Waal wurden ca. 800 m (teilw. beidseitig) ermittelt
Die Kosten hierfür belaufen sich auf ca. 47.000 € (brutto) 

Für die GdeVerbStr. Rohr -Gambach wurden ca. 450 m (teilw. beidseitig) ermittelt
Die Kosten hierfür belaufen sich auf ca. 26.775 € (brutto) 

Für die GdeVerbStr. Ottersried - Fürholzen wurden ca. 350 m (großteils beidseitig) ermittelt
Die Kosten hierfür belaufen sich auf ca. 20.825 € (brutto) 


Die einzelnen Längen / Bauabschnitte werden durch den Bauausschuss fest- und dem Gemeinderat zur Entscheidung vorgelegt. Entsprechende Mittel sollen im HH 2024 eingestellt werden

Beschluss 1

Für die Bankettsicherung an der Gemeindeverbindungsstraße Ottersried – St. Kastel werden im Haushalt 2024 Mittel in Höhe von 21.000,00 € vorgesehen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

Beschluss 2

Im Haushalt 2024 werden Mittel in Höhe von 27.000,00 € zur Bankettsicherung der Gemeindeverbindungsstraße Rohr - Gambach eingeplant.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

Beschluss 3

Die Bankettsicherung an der Gemeindeverbindungsstraße Rohrbach – Waal wird zurückgestellt und weiter beobachtet. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

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4. Entscheidung Vorgehen Instandsetzung öffentlicher asphaltierter Feldweg Fl.Nr. 102, Gemarkung Rohr

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Bauausschusses 25.09.2023 ö beschließend 4

Sachverhalt

Der Feldweg wird vom Bauausschuss in Augenschein genommen. Um hier dauerhaft Abhilfe zu schaffen, muss der Asphalt ausgebaut, der Unterbau hergerichtet und anschließend eine neue Asphaltdecke aufgebracht werden.

Die Arbeiten könnten im Zuge von Arbeiten an der Wasserleitung im Gde-Gebiet ausgeführt werden. Die Kosten werden ca. zwischen 5.000 € und 7.500 € betragen.

Beschluss

Das Abfräsen der Unebenheiten ist zu beauftragen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

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5. Behandlung von Baugesuchen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Bauausschusses 25.09.2023 ö 5
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5.1. Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage, Fl.Nr. 2080, Gemarkung Rohrbach (Schelmengrund 22) - Genehmigungsfreistellung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Bauausschusses 25.09.2023 ö 5.1

Sachverhalt

Der Bauausschuss nimmt das Bauvorhaben im Genehmigungsfreistellungsverfahren zur Kenntnis.

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5.2. Nutzungsänderung einer Betriebsleiterwohnung in zwei Wohnungen und eine Betriebsleiterwohnung, Errichtung eines Stalles, Mistplatzes, Carports und zwei Stellplätze, Fl.Nr. 1395, Gemarkung Fahlenbach (Buchersried 4a)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Bauausschusses 25.09.2023 ö beschließend 5.2

Sachverhalt

Das zur Bebauung vorgesehene Grundstück ist im Flächennutzungsplan als landwirtschaftliche Nutzfläche dargestellt und planungsrechtlich dem Außenbereich nach § 35 BauGB zuzuordnen. Privilegierungstatbestände nach § 35 Abs. 1 BauGB liegen nicht vor. 

Mit dem gegenständlich vorliegenden Antrag wird die Nutzungsänderung für das mit Baugenehmigung aus dem Jahr 1998 errichtete Wohnhaus zu einem Dreifamilienhaus (1 Betriebsleiterwohnung, 2 Wohnungen) beantragt. 
Zusätzlich wird für den bereits errichteten kleinen Stall (Grundmaß 4,30 x 6,15 m) die nachträgliche Baugenehmigung beantragt.
Weiter ist die Errichtung eines Carports (Grundmaß 5,13 x 5,22 m), eines Mistplatzes (Grundmaß 5,57 x 5,98m) und Stellplätze geplant. 

Die Nutzungsänderung des Wohnhauses in ein Dreifamilienhauses ist nach § 35 Abs. 4 Nr. 1 BauGB zulässig.
Die nachträgliche Genehmigung des kleinen Stalles (mit Reitplatz) ist wie die Bauaufsichtsbehörde mit Schreiben vom 22.08.2023 mitteilte planungsrechtlich dem Außenbereich nach § 35 Abs. 2 BauGB zuzuordnen. Vorhaben nach § 35 Abs. 2 BauGB können im Einzelfall zugelassen werden, wenn ihre Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt und die Erschließung gesichert ist. Wie dem Schreiben zu entnehmen ist liegen Beeinträchtigungen öffentlicher Belange (§35 Abs. 3 BauGB), unter anderem Wiederspruch zum Flächennutzungsplan, vor. Eine nachträgliche Genehmigung ist nicht möglich. 
Aus gemeindlicher Sicht kann der kleine Stall (mit Reitplatz), sowie der Mistplatz und Carport in dem von landwirtschaftlichen Anwesen geprägten Bereich, wohlwollend nach § 35 Abs. 2 BauGB zugelassen werden. Ein Wiederspruch zur Darstellung im Flächennutzungsplan (landwirtschaftlich Fläche) wird für die Pferdehaltung, die annähernd einer landwirtschaftlichen Nutzung entspricht, nicht gesehen. Mit der Errichtung der kleinen Gebäude ist nicht zu befürchten, dass eine Splittersiedlung entsteht oder verfestigt wird. 

Die Erschließung ist weiterhin gesichert. Das anfallende Oberflächenwasser ist nach Möglichkeit auf dem Grundstück zu versickern. Eine Ableitung von Oberflächenwasser auf öffentlichen Straßengrund ist nicht zulässig und mit entsprechenden Maßnahmen auf dem Grundstück rückzuhalten.

Zusätzlich sind zu den aus der Baugenehmigung von 1998 erforderlichen 4 Stellplätzen für die zusätzlichen 2 Wohneinheiten noch 4 weitere Stellplätze herzustellen. Nachgewiesen sind mit der gegenständlichen Planung jedoch nur 6 Stellplätze, zwei Stellplätze sind noch nachzuweisen. 

Beschluss

Der Bauausschuss erteilt zu dem Bauantrag das Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 0

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5.3. Errichtung von Lagergebäuden mit Aufenthaltsraum und WC sowie Stellplatzanordnung und Errichtung eines Bauzauns, Fl.Nr. 140/3, Gemarkung Burgstall (Lilienthalstraße 4)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Bauausschusses 25.09.2023 ö beschließend 5.3

Sachverhalt

Das zur Bebauung vorgesehene Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 25 „Moosäcker I“.

Im Rahmen einer durchgeführten Baukontrolle durch die Bauaufsichtsbehörde wurden mehrere Verstöße gegen das Baugesetzbuch sowie die bayerische Bauordnung festgestellt. Mit der gegenständlichen Planung sollen die errichteten Lagergebäuden mit Aufenthaltsräumen und WC, Abstellflächen für LKWs, sowie die Errichtung eines Bauzaunes nachträglich genehmigt werden. 

Das Bauvorhaben weicht in folgenden Punkten von den Festsetzungen des Bebauungsplanes ab:
  • Baugrenzenüberschreitung mit der Lagerhalle im Süd-Westen und LKW-Abstellfläche 
  • Lagergebäude im Nord-Osten außerhalb der Baugrenzen
  • Überschreitung der GRZ II (max. zul. 0,80) um 0,106
  • Einfriedung Bauzaun mit 2 m Höhe statt Stahlgitterzäune oder Maschendrahtzaun bis zu einer max. Höhe von 1,50 m 

Für die Abweichungen vom Bebauungsplan sind Befreiungen erforderlich. Eine Befreiung ist dann möglich, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und die Abweichung auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist.
Hinsichtlich der Befreiungen der Baugrenzenüberschreitung und Einfriedungshöhe liegen genehmigte Bezugsfälle im Baugebiet vor und können aus Sicht der Verwaltung erteilt werden.
Ein Bauzaun ist aus gemeindlicher Sicht nicht als dauerhafte Einfriedung zu sehen. Die Einfriedung ist mit einem Stahlgitterzaun oder Maschendrahtzaun auszuführen. 
Gemäß § 19 Abs. 4 Satz 2 BauNVO ist eine max. GRZ II von 0,80 zulässig, Überschreitungen können in geringfügigem Ausmaß zugelassen werden. Die Überschreitung der GRZ II um 0,106 ist aus Sicht der Verwaltung nicht mehr geringfügig, als dass hier eine Befreiung erteilt werden kann.

Die Erschließung ist gesichert. Der Anschluss an die gemeindliche Kanalisation und Wasserversorgung ist Bedingung. Ein Entwässerungsplan entsprechend der gemeindlichen Entwässerungssatzung ist noch nachzureichen. Das anfallende Oberflächenwasser ist nach Möglichkeit auf dem Grundstück zu versickern. Eine Ableitung von Oberflächenwasser auf öffentlichen Straßengrund ist nicht zulässig und mit entsprechenden Maßnahmen auf dem Grundstück rückzuhalten.

Die nach der gemeindlichen Stellplatzsatzung erforderlichen Stellplätze sind auf dem Grundstück nachgewiesen.

Beschluss

Der Bauausschuss erteilt dem Bauantrag mit den erforderlichen Befreiungen vom Bebauungsplan Nr. 25 “Moosäcker I“ kein Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 0

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5.4. Tektur zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage, Fl.Nr. 20/2, Gemarkung Waal (Waal 9a)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Bauausschusses 25.09.2023 ö beschließend 5.4

Sachverhalt

Das zur Bebauung vorgesehene Grundstück liegt innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Waal (planungsrechtliche Beurteilung nach § 34 BauGB). Die Fl.Nr. 20/2, Gemarkung Waal ist im Flächennutzungsplan als Dorfgebiet dargestellt.

Mit der vorliegenden Tektur soll das Grundmaß der Doppelgarage auf 8 x 9 m statt 8 x 9,25 m sowie die Dachgestaltung (Satteldach mit 30° Dachneigung statt Walmdach mit 22° Dachneigung) geändert werden. 

Nach § 34 Abs. 1 BauGB ist innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstückfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.
Nach Art und dem Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der zu überbauenden Grundstücksfläche fügt sich das Vorhaben in die nähere Umgebung ein (§ 34 BauGB). Das Ortsbild ist nicht beeinträchtigt. Ortsplanerische Bedenken bestehen nicht.

Die Erschließung ist weiterhin gesichert. Das anfallende Oberflächenwasser ist nach Möglichkeit auf dem Grundstück zu versickern. Eine Ableitung von Oberflächenwasser auf öffentlichen Straßengrund ist nicht zulässig und mit entsprechenden Maßnahmen auf dem Grundstück rückzuhalten.

Beschluss

Der Bauausschuss erteilt zu dem Bauantrag das Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

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5.5. Solarpark Rohrbach Errichtung einer Freiland Photovoltaikanlage, Fl.Nr. 84, Gemarkung Gambach (zwischen Gambach und Stöffel)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Bauausschusses 25.09.2023 ö beschließend 5.5

Sachverhalt

Das zur Bebauung vorgesehene Grundstück ist im Flächennutzungsplan als landwirtschaftliche Nutzfläche dargestellt und planungsrechtlich dem Außenbereich nach § 35 BauGB zuzuordnen. 

Es ist geplant auf einer Fläche von 2,15 ha eine Freiflächen Photovoltaikanlage mit Technikgebäuden zu errichten.

Das Vorhaben ist gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 8 Buchstabe b) (BauGB) als privilegiertes Vorhaben zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist.
Dem geplanten Vorhaben stehen öffentliche Belange entgegen, da die im Bereich der östlichen Grundstücksgrenze verlaufende Wasserleitung DN 200 AZ der Wasserversorgung „Waaler Gruppe“ mit PV-Modulen laut der vorliegenden Planung überbaut wird. Der Leitungsverlauf mit einem Schutzstreifen von mind. 6 m (laut DVGW Arbeitsblatt W400) ist von jeglicher Bebauung freizuhalten. 

Auf das PV-Standortkonzept der Gemeinde Rohrbach möchten wir verweisen und bitten um Beachtung der Restriktionen.
Die Gemeinde Rohrbach möchte die kommunale Beteiligung an Freiflächen-PV in Form der 0.2 Ct/kWH-Abgabe, ein Vertrag ist noch abzuschließen.
Das Grundstück ist erschlossen über die Gemeindeverbindungsstraße Gambach-Stöffel. Die im Plan dargestellte Grundstückszufahrt ist nicht über eine öffentliche Straße erschlossen, sondern verläuft im letzten Teil auf privatem Grundstück. 
Wir weisen darauf hin, dass ein Anschluss an die gemeindliche Entwässerungseinrichtung nicht möglich ist, da das Grundstück nicht erschlossen ist. 
Für die Leitungsverlegung im öffentlichen Verkehrsbereich ist bei Bedarf mit der Gemeinde Rohrbach rechtzeitig ein Gestattungsvertrag abzuschließen. 
 

Beschluss

Der Bauausschuss erteilt zu dem Bauantrag kein Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 0

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5.6. Tektur zur Errichtung einer temporären Unterkunft für Asylbewerber, Fl.Nr. 969/33, Gemarkung Rohrbach (Am Bahndamm 1)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Bauausschusses 25.09.2023 ö beschließend 5.6

Sachverhalt

Die zur Bebauung vorgesehene Grundstücksteilfläche liegt größtenteils im Geltungsbereich des Bebauungsplan Nr. 8 „Am Bahndamm“, die restliche Teilfläche ist planungsrechtlich dem Außenbereich nach § 35 BauGB zuzuordnen.  

In der Sitzung vom 16.03.2023 des Bauausschusses wurde der Antrag zur Errichtung einer temporären Unterkunft für Asylbewerber behandelt, auf die Sitzungsniederschrift wird verwiesen.
Mit der gegenständlich eingereichten Tektur wurden die Sanitärcontainer, Küchencontainer verlagert an die süd-westliche Grundstücksfläche, abseits der vorhandenen Wohnbebauung um so einer Lärmbelästigung der Anwohner entgegenzuwirken. Zudem muss die Containersiedlung erweitert werden zur Unterbringung des von uns geforderten Sicherheitspersonals. 
Zusätzlich wird die Fläche zwischen den Container teilweise überdacht.  

Das Bauvorhaben weicht in folgenden Punkten von den Festsetzungen des Bebauungsplanes ab:
  • Temporäre Unterkunft für Asylbewerber anstatt lt. Festsetzung der Teilfläche als Parkplatz der Deutschen Bundesbahn

Gemäß § 246 Abs. 12 BauGB kann bis zum Ablauf des 31.12.2024 für die auf  längstens drei Jahre zu befristende Errichtung mobiler Unterkünfte für Flüchtlinge oder Asylbegehrende, Nutzungsänderung zulässigerweise errichteter baulicher Anlagen in Gewerbe- und Industriegebieten sowie in Sondergebieten nach den §§ 8 bis 11 der Baunutzungsverordnung (auch in Verbindung mit § 34 Absatz 2) in Aufnahmeeinrichtungen, Gemeinschaftsunterkünfte oder sonstige Unterkünfte für Flüchtlinge oder Asylbegehrende von den Festsetzungen des Bebauungsplans befreit werden, wenn die Befreiung auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist. 
Analog des § 246 Abs. 12 BauGB kann aus gemeindlicher Sicht die Befreiung auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen erteilt werden.  

Die Erschließung ist gesichert. Der Anschluss an die gemeindliche Kanalisation und Wasserversorgung ist Bedingung. Laut Entwässerungsplanung ist der Anschluss an den Mischwasserkanal auf die im Grundstück verlaufende Abwasserleitung vorgesehen. Laut Entwässerungsplanung werden die beiden Kontrollschächte mit Container bzw. Überdachung überbaut und sind für Reinigungs- und Instandhaltungsarbeiten nicht mehr zugänglich, was von Seiten der Gemeinde nicht akzeptiert wird. Sollte am Anschluss wie in der Planung dargestellt festgehalten werden, sind die Container zu reduzieren, so dass die Schächte zugänglich bleiben. Alternativ ist ein neuer Anschluss an die Entwässerungseinrichtung herzustellen, die gesamten Kosten sind vom Antragsteller zu übernehmen und mit der Gemeinde ist eine Sondervereinbarung abzuschließen. Zur Herstellung der Wasserversorgung ist ein neuer Hausanschluss sowie frostfreier Wasserzählerschacht zu errichten, der Leitungsverlauf auf dem Grundstück ist mit der Wasserversorgung frühzeitig abzustimmen. 

Die nach der gemeindlichen Stellplatzsatzung erforderlichen Stellplätze werden auf dem Grundstück errichtet.

Beschluss

Der Bauausschuss erteilt zu dem Bauantrag das Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

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6. Straßenwidmungen im Baugebiet "Schelmengrund - 2. BA"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Bauausschusses 25.09.2023 ö 6
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6.1. Beschluss über Widmung von Straßen und Wegen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Bauausschusses 25.09.2023 ö beschließend 6.1

Sachverhalt

Für die Fortführung des Straßenbestandsverzeichnisses sind folgende Widmungen zu tätigen. Die Klassifizierung der Straßen und Wege erfolgt nach Art. 3 i.V.m. Art. 46 und Art. 53 Nrn. 1 bis 3 des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (Wortlaut Rechtsgrundlagen siehe Anlagen):

  1. Gemeindeverbindungsstraße
  2. Ortsstraßen
  3. öffentliche Feld- und Waldwege
  4. beschränkt-öffentliche Wege
  5. Eigentümerwege

Widmung von Gemeindestraßen und beschränkt-öffentlichen Wegen


Widmung von neu gebauten Ortsstraßen im Baugebiet Schelmengrund

  1. Ortsstraße „Johannesstraße“ in Rohrbach (Fl. Nr. 2180, Gemarkung Rohrbach): 
Die Strecke beginnt an der Einmündung „Serbenstraße“ (Fl. Nr. 246, Gem. Rohrbach, km 0,000) und endet an der nordöstlichen Grundstücksgrenze an der Einmündung „Ehaftstraße“ (Fl. Nr. 2188, Gem. Rohrbach, km 0,167) sowie an der nordwestlichen Grundstücksgrenze an der Einmündung zum „Schelmengrund“ (Fl. Nr. 2115, Gem. Rohrbach, km 0,108).


  1. Ortsstraße „An der Ziegelei“ in Rohrbach (Fl. Nrn. 2184, Gemarkung Rohrbach): 
Die Strecke beginnt an der Einmündung „Johannesstraße“ (Fl. Nr. 2180, Gem. Rohrbach, km 0,000) und endet an der nordwestlichen Grundstücksgrenze der Fl. Nr. 249/7, Gem. Rohrbach, km 0,221.


  1. Ortsstraße „Am Bäckerberg“ in Rohrbach (Fl. Nr. 2096, Gemarkung Rohrbach): 
Die Strecke beginnt an der Einmündung „Schelmengrund“ (Fl. Nr. 2115, Gem. Rohrbach, km 0,000) und endet an der nordöstlichen Grundstücksgrenze an der Einmündung zur „Ehaftstraße“ (Fl. Nr. 2188, Gem. Rohrbach, km 0,077).


  1. Ortsstraße „Kramer-Weber-Straße“ in Rohrbach (Fl. Nr. 2159, Gemarkung Rohrbach): 
Die Strecke beginnt an der Einmündung „Schelmengrund“ (Fl. Nr. 2115, Gem. Rohrbach, km 0,000) und endet an der nordwestlichen Grundstücksgrenze (Fl. Nr. 2143, Gem. Rohrbach, km 0,123) sowie an den südlich Grundstücksgrenzen (Fl. Nr. 249, 254, 255/1 und 250/1, Gem. Rohrbach, km 0,170).


  1. Ortsstraße „Bgm.-Abel-Straße“ in Rohrbach (Fl. Nr. 2145, Gemarkung Rohrbach): 
Die Strecke beginnt an der Einmündung „Schelmengrund“ (Fl. Nr. 2066, Gem. Rohrbach, km 0,000) und endet an der nordöstlichen Grundstücksgrenze der Fl. Nr. 2073 (alt) bzw. Fl. Nr. 2076 (neu), Gem. Rohrbach, km 0,175) sowie an der südlichen Grenze zu Fl. Nr. 2151, Gem. Rohrbach, km 0,137.
  1. Ortsstraße „Schelmengrund“ in Rohrbach (Fl. Nr. 2115, Gemarkung Rohrbach): 
Die Strecke beginnt an der Einmündung „Schelmengrund“ (Fl. Nr. 2066, Gem. Rohrbach, km 0,000) endet an der südöstlichen Grundstücksgrenze an der Einmündung zur „Ehaftstraße“ (Fl. Nr. 2188, Gem. Rohrbach, km 0,117) sowie an der südöstlichen Grundstücksgrenze an der Einmündung zur „Johannesstraße“   (Fl. Nr. 2180, Gem. Rohrbach, km 0,167).


  1. Ortsstraße „Ehaftstraße“ in Rohrbach (Fl. Nr. 2188, Gemarkung Rohrbach) – Erweiterung der bestehenden Widmung: 
Die Strecke beginnt an der Einmündung „Ehaftstraße“ (Fl. Nr. 2057, Gem. Rohrbach, km 0,000) und endet an der Einmündung zum „Am Bäckerberg“ (Fl. Nr. 2096, Gem. Rohrbach, km 0,194) sowie an der Einmündung zur „Johannesstraße“ (Fl. Nr. 2180, Gem. Rohrbach, km 0,302) sowie an der Einmündung zum „Schelmengrund“ (Fl. Nr. 2115, Gem. Rohrbach, km 0,395).


  1. Ortsstraße „Ehaftstraße“ in Rohrbach (Fl. Nr. 2110, Gemarkung Rohrbach) – Erweiterung der bestehenden Widmung: 
Die Strecke beginnt an der Einmündung „Ehaftstraße“ (Fl. Nr. 2188, Gem. Rohrbach, km 0,000) und endet an der Einmündung zum „Schelmengrund“ (Fl. Nr. 2115, Gem. Rohrbach, km 0,076).


Widmung von neu gebauten beschränkt-öffentlichen Wegen im Baugebiet Schelmengrund

  1. beschränkt-öffentlicher Weg (Teilfläche Fuß- und Radweg) „Ehaftstraße“ in Rohrbach (Fl. Nr. 2085, Gemarkung Rohrbach): 
Die Strecke beginnt an der Einmündung „Ehaftstraße“ (Fl. Nr. 2188, Gem. Rohrbach, km 0,000) und endet an der nordöstlichen Grundstückgrenze (Fl. Nr. 2091, Gem. Rohrbach, km 0,166). 


  1. beschränkt-öffentlicher Weg (Fußweg) „Ehaftstraße“ in Rohrbach (Fl. Nr. 2102, Gemarkung Rohrbach): 
Die Strecke beginnt an der Einmündung „Ehaftstraße“ (Fl. Nr. 2188, Gem. Rohrbach, km 0,000) und endet an der Einmündung „Ehaftstraße“ (Fl. Nr. 2110, Gem. Rohrbach, km 0,092). 


  1. beschränkt-öffentlicher Weg (Fußweg) „Ehaftstraße“ in Rohrbach (Fl. Nr. 2132, Gemarkung Rohrbach): 
Die Strecke beginnt an der Einmündung „Ehaftstraße“ (Fl. Nr. 2188, Gem. Rohrbach, km 0,000) und endet an der Einmündung „Schelmengrund“ (Fl. Nr. 2115, Gem. Rohrbach, km 0,115). 


  1. beschränkt-öffentlicher Weg (Fußweg) „Kirchenweg“ in Rohrbach (Fl. Nr. 44, Gemarkung Rohrbach): 
Die Strecke beginnt an der Einmündung „Ehaftstraße“ (Fl. Nr. 2188, Gem. Rohrbach, km 0,000) und endet an der Einmündung „Kirchenweg“ (Fl. Nr. 129/60, Gem. Rohrbach, km 0,076). 


  1. beschränkt-öffentlicher Weg (Teilfläche Fuß- und Radweg) „Schelmengrund“ in Rohrbach (Fl. Nr. 2138, Gemarkung Rohrbach): 
Die Strecke beginnt an der Einmündung „Schelmengrund“ (Fl. Nr. 2115, Gem. Rohrbach, km 0,000) sowie an der Einmündung „Kramer-Weber-Straße“ (Fl. Nr. 2159, Gem. Rohrbach, km 0,057) und endet an der nordwestlichen Grundstücksgrenze (Fl. Nr. 2143, Gem. Rohrbach, km 0,120). 


  1. beschränkt-öffentlicher Weg (Teilfläche Fußweg) „Bgm.-Abel-Straße“ in Rohrbach (Fl. Nr. 2143, Gemarkung Rohrbach): 
Die Strecke beginnt an der Einmündung „Kramer-Weber-Straße“ (Fl. Nr. 2159, Gem. Rohrbach, km 0,000) und endet an der südlichen Grundstücksgrenze (Fl. Nr. 2144, Gem. Rohrbach, km 0,095). 


Berichtigung einer bestehenden gewidmeten Straße im Baugebiet Schelmengrund (bedarf keines Beschlusses)

  1. Ortsstraße „Schelmengrund“ in Rohrbach (Fl. Nr. 2073, Gemarkung Rohrbach):
Die Ortsstraße Schelmengrund III wurde bereits mit Beschluss vom 30.11.2010 und mit Verfügung vom 01.12.2010 als „Schelmengrund III“ gewidmet. Nun soll im Zuge des 2. Bauabschnitts die Berichtigung zur „Bgm.-Abel-Straße“ erfolgen.

Hierfür bedarf es keines Beschlusses, da dies als laufenden Angelegenheit von der Verwaltung selbst vorgenommen werden. 


Träger der Straßenbaulast für alle genannten Straßen und Wege ist die Gemeinde Rohrbach.

Beschluss

Die unter Nummer 1. bis 14. aufgeführten in der Gemeinde Rohrbach, Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm, Regierungsbezirk Oberbayern, neu gebauten Straßen und Wege werden gemäß Art. 6 BayStrWG mit Wirkung zum 26.09.2023 zu Ortsstraßen und zu beschränkt-öffentlichen Wegen gewidmet.

Die Berichtigung unter Nr. 15 ist nur informativ aufgeführt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

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6.2. Beschluss über Einziehung von Feldwegen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Bauausschusses 25.09.2023 ö beschließend 6.2

Sachverhalt

Für die Fortführung des Straßenbestandsverzeichnisses sind nachfolgende Einziehungen zu tätigen. Im betroffenen Gebiet sind nur Feldwege betroffen, keine Waldwege. Die Feldwege im Sinne des Art. 3 Abs. 1 Nr. 4 BayStrWG haben ihre Verkehrsbedeutung verloren. Die betroffenen Feldwege sind bereits jetzt schon aufgrund des 2. Bauabschnitts Schelmengrund nicht mehr existent. Daher sind sie einzuziehen. 

Der Gesetzgeber sieht in Art. 8 BayStrWG vor, dass die Einziehung vorher 3 Monate öffentlich bekannt zu machen ist. Sämtliche Bauleitverfahren im Baugebiet Schelmengrund wurden teilweise öffentlich behandelt bzw. wurde die Öffentlichkeit beteiligt. Eine Einziehung kann zudem nur erfolgen, wenn das Vorliegen überwiegender Gründe des öffentlichen Wohls vorliegen; dies ist hier der Fall, da hier städtebauliche bzw. städteplanerische Ziele vorliegen, zumal die Wohnqualität durch den weiteren Bauabschnitt überhaupt erst geschaffen wird bzw. verbessert wird. Trotz des Verlustes der „alten Feldwege“ wurden im Gegenzug im neuen Baugebiet neue Straßen und Wege geschaffen; diese neuen Fuß- und Radwege tragen zudem zu mehr Verkehrssicherheit bei. Durch die Errichtung eines „Quartierplatzes“, der für jedermann zur Erholung dient, ist auch hier eine Steigerung des Wohnqualität gegeben. 

Die betroffenen öffentlichen Feldwege sind dem beigefügten Lageplan zu entnehmen. 

Einziehung von öffentlichen Feld- und Waldwegen 


Einziehung von öffentlichen Feldwegen im Baugebiet Schelmengrund


  1. Öffentlicher Feldweg „Schelmengrundweg I“ (Fl. Nr. 248, Gem. Rohrbach):
Der öffentliche Feldweg „Schelmengrundweg wird eingezogen.


  1. Öffentlicher Feldweg „Schelmengrundweg II“ (ehemals Fl.Nr. 454 und Fl. Nr. 250, Gem. Rohrbach, jetzt Fl.Nr. 250):
Der öffentliche Feldweg „Schelmengrundweg II“ wird eingezogen.


  1. Öffentlicher Feldweg „Schelmengrund VI“ (ehemals Fl. Nr. 454, jetzt Fl. Nr. 250/2, Gem. Rohrbach):
Der öffentliche Feldweg „Schelmengrund VI“ wird eingezogen.


  1. Öffentlicher Feldweg „Schelmengrund VI“ (ehemals Fl. Nr. 454, jetzt Fl. Nr. 251/1, Gem. Rohrbach):
Der öffentliche Feldweg „Schelmengrund VI“ wird eingezogen.



  1. Öffentlicher Feldweg „Schelmengrundweg III“ (Fl. Nr. 253, Gem. Rohrbach):
Der öffentliche Feldweg „Schelmengrundweg III“ wird eingezogen.


  1. Öffentlicher Feldweg „Kaiweg VII“ (ehemals Fl. Nr. 448, jetzt Fl.Nr. 254/5, Gem. Rohrbach):
Der öffentliche Feldweg „Kaiweg VII“ wird eingezogen.


  1. Öffentlicher Fuß- und Radweg „Schelmengrund I“ (Fl. Nr. 2076, Gem. Rohrbach):
Der öffentliche Fuß- und Radweg „Schelmengrund I“ wird eingezogen.


Träger der Straßenbaulast für alle genannten Wege ist die Gemeinde Rohrbach.

Beschluss

Die unter 1. bis 7. aufgeführten in der Gemeinde Rohrbach, Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm, Regierungsbezirk Oberbayern, öffentlichen Feld- und Waldwege werden gemäß Art. 8 BayStrWG nachträglich mit Wirkung zum 26.09.2023 eingezogen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

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7. Bekanntgaben und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Bauausschusses 25.09.2023 ö 7

Sachverhalt

a) Die Rinnberger wünschen sich ein Buswartehäuschen. Die Verwaltung sucht geeignete Standorte und legt es dem Bauausschuss in einer der nächsten Sitzungen zur Entscheidung vor. 

b) Ortseingang Ossenzhausen Höhe des Kellerer-Hofes fehlt die Geschwindigkeitsbeschränkung auf 60 km/h. Anmerkung der Verwaltung: Beschilderung war bei der Ortskontrolle vorhanden.

c) In Fahlenbach im Bereich der Rohrbacher Straße 7 soll der Gehweg und die Stützmauer kontrolliert werden. Es wird befürchtet, dass sich die Mauer verschiebt. 
Anmerkung der Verwaltung: Lt. Aussage des angrenzenden Grundstückseigentümers wurde die Mauer 1975 errichtet. Der aktuelle Zustand wurde dokumentiert. Es wird kein akuter Handlungsbedarf gesehen. Die Stützmauer wird weiter beobachtet.

Datenstand vom 31.10.2023 11:41 Uhr