Datum: 26.10.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Treffpunkt Rathaus
Gremium: Bauausschuss
Körperschaft: Gemeinde Rohrbach
Öffentliche Sitzung, 18:00 Uhr bis 19:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 25.09.2023
2 Besichtigung Fuhrpark Bauhof
3 Kindergarten Sternschnuppe, Austausch von 4 Türen; Auftragsvergabe
4 Anbringung von Klemmschutz im KiGa Sternschnuppe und KiKri Sonnenschein; Auftragsvergabe
5 Behandlung von Baugesuchen
5.1 Neubau eines Zweifamilienhauses mit Garage und Stellplätzen, Fl.Nr. 136/32, Gemarkung Fahlenbach (Etzwiesen 5) - Genehmigungsfreistellung -
5.2 Tektur zum Neubau eines Zweifamilienhauses mit Garage und Stellplätzen, Fl.Nr. 136/32, Gemarkung Fahlenbach (Etzwiesen 5)
5.3 Neubau einer Fahrradüberdachung zwischen zwei Gebäuden, Fl.Nr. 246/4, Gemarkung Fahlenbach (Rohrbacher Straße 19a)
5.4 Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Niederenergie-Einfamilienhauses mit Doppelgarage, Fl.Nr. 965 Tfl., Gemarkung Rohrbach (Am Bahndamm 6a)
5.5 Anbau einer Terrasse an ein bestehendes Wohnhaus, Errichtung eines Holzunterstandes, Fl.Nr. 903/2, Gemarkung Rohrbach (Bahnhofstraße 6)
5.6 Erweiterung und Umbau eines Einfamilienhauses zum Wohnhaus mit zwei Wohneinheiten, Fl.Nr. 5/3, Gemarkung Fahlenbach (Hauptstraße 31)
6 Bekanntgaben und Anfragen

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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 25.09.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Bauausschusses 26.10.2023 ö beschließend 1

Sachverhalt

Die Niederschrift ist im Ratsinformationssystem zu entnehmen.

Beschluss

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 25.09.2023 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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2. Besichtigung Fuhrpark Bauhof

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Bauausschusses 26.10.2023 ö beschließend 2

Sachverhalt

Der Bauausschuss besichtigt den derzeitigen Fuhrpark vom Bauhof Rohrbach, um sich ein Bild zu machen, welche Fahrzeuge oder Geräte in naher Zukunft ausgetauscht werden müssen bzw. sollen.
Eine Auflistung aller Fahrzeuge, mit Baujahr und Stunden- bzw. Kilometerstand wird vorgelegt.

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3. Kindergarten Sternschnuppe, Austausch von 4 Türen; Auftragsvergabe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Bauausschusses 26.10.2023 ö beschließend 3

Sachverhalt

Die Türen von den Gruppenräumen in den Garten sind verbraucht und undicht und müssen ausgetauscht werden. Hier wurden Mittel in Höhe von 20.000 € in den Haushalt 2023 eingestellt.
Von der Verwaltung wurden Angebote zum Austausch von 4 Türblättern eingeholt. Zwei Bieter gaben fristgerecht ein Angebot ab. 

1. Fa. Ohning Innenausbau GmbH, Schwabach         24.728,04 € (brutto)
2. Fa. XXXX,                                                 24.752,00 € (brutto)

Die Kostenschätzung der Verwaltung betrug 20.000,00 €. Das Angebot der Fa. Ohning Innenausbau GmbH liegt 23 % über der Kostenschätzung.

Das Angebot entspricht den derzeitig marktüblichen Preisen.

Beschluss

Der Bauausschuss vergibt die Arbeiten zum Einbau von 4 Außentüren in Höhe von 24.728,04 € (brutto) an die Fa. Ohning Innenausbau GmbH, Alte Rother Str. 12, 91126 Schwabach.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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4. Anbringung von Klemmschutz im KiGa Sternschnuppe und KiKri Sonnenschein; Auftragsvergabe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Bauausschusses 26.10.2023 ö beschließend 4

Sachverhalt

Nach den neuesten Sicherheitsvorschriften ist an den Türen von Tageseinrichtungen ein beidseitiger Fingerklemmschutz anzubringen. Im Kindergarten Sternschnuppe fehlt dieser ganz, in der Kinderkrippe ist ein einseitiger Fingerklemmschutz bereits angebracht und muss ergänzt werden. 

Von der Verwaltung wurde Angebote zur Anbringung bzw. Ergänzung der Schutzeinrichtungen eingeholt. (analog des bereits bestehenden Systems in der Kinderkrippe)
Angebotsabgabe war der 16.10.2023, zwei Bieter gaben fristgerecht ein Angebot ab. 

1. Fa. Ohning Innenausbau GmbH, Schwabach        14.351,40 € (brutto)
2. Fa. XXXX,                                                 15.136,80 € (brutto)


Die Kostenschätzung der Verwaltung betrug 20.000,00 €. Das Angebot der Fa. Ohning Innenausbau GmbH, Alte Rother Str. 12, 91126 Schwabach ca. 28 % unter der Kostenschätzung.

Beschluss

Der Bauausschuss vergibt die Arbeiten zur Anbringung des Fingerfklemmschutzes in den Tageseinrichtungen Kindergarten „Sternschnuppe“ und Kinderkrippe „Sonnenschein“ in Höhe von 14.351,40 € (brutto) an die Fa. Ohning Innenausbau GmbH, Alte Rother Str. 12, 91126 Schwabach. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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5. Behandlung von Baugesuchen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Bauausschusses 26.10.2023 ö 5
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5.1. Neubau eines Zweifamilienhauses mit Garage und Stellplätzen, Fl.Nr. 136/32, Gemarkung Fahlenbach (Etzwiesen 5) - Genehmigungsfreistellung -

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Bauausschusses 26.10.2023 ö 5.1

Sachverhalt

Der Bauausschuss nimmt das Bauvorhaben im Genehmigungsfreistellungsverfahren zur Kenntnis.

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5.2. Tektur zum Neubau eines Zweifamilienhauses mit Garage und Stellplätzen, Fl.Nr. 136/32, Gemarkung Fahlenbach (Etzwiesen 5)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Bauausschusses 26.10.2023 ö beschließend 5.2

Sachverhalt

Das zur Bebauung vorgesehene Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 36 „Etzwiesen III“.

Mit der vorliegenden Tektur zur Genehmigungsfreistellung wird der Anbau eines überdachten Balkons (Grundmaß 3 x 4,50 m, Dachneigung 12°) am Wohnhaus geplant.    

Das Bauvorhaben weicht in folgenden Punkten von den Festsetzungen des Bebauungsplanes ab:
  • Außerhalb der Baugrenzen
  • Dachneigung 12° statt 22 – 28° (Dachneigung Hauptdach 25° Dachneigung)
  • Pultdach (Balkonüberdachung) statt Satteldach oder Walmdach

Für die Abweichungen vom Bebauungsplan sind Befreiungen erforderlich. Eine Befreiung ist dann möglich, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und die Abweichung auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist.
Aus gemeindlicher Sicht können die beantragten Befreiungen auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mitgetragen werden. Ortsplanerische Bedenken liegen nicht vor.

Die Erschließung ist weiterhin gesichert. Das anfallende Oberflächenwasser ist nach Möglichkeit auf dem Grundstück zu versickern. Eine Ableitung von Oberflächenwasser auf öffentlichen Straßengrund ist nicht zulässig und mit entsprechenden Maßnahmen auf dem Grundstück rückzuhalten.

Beschluss

Der Bauausschuss erteilt dem Bauantrag mit den erforderlichen Befreiungen vom Bebauungsplan Nr. 36 „Etzwiesen III“ das Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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5.3. Neubau einer Fahrradüberdachung zwischen zwei Gebäuden, Fl.Nr. 246/4, Gemarkung Fahlenbach (Rohrbacher Straße 19a)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Bauausschusses 26.10.2023 ö beschließend 5.3

Sachverhalt

Das zur Bebauung vorgesehene Grundstück liegt innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Fahlenbach (planungsrechtliche Beurteilung nach § 34 BauGB). Die Fl.Nr. 246/4 Gemarkung Fahlenbach ist im Flächennutzungsplan als Dorfgebiet dargestellt.

Es ist geplant die Fläche zwischen Garage und Wohnhaus als Fahrradabstellplatz (Grundmaß 8,75 x 6,31 m) mit einem Satteldach Dachneigung 10° zu überdachen.

Nach § 34 Abs. 1 BauGB ist innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstückfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.

Nach Art und dem Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der zu überbauenden Grundstücksfläche fügt sich das Vorhaben in die nähere Umgebung ein (§ 34 BauGB). Das Ortsbild ist nicht beeinträchtigt. Ortsplanerische Bedenken bestehen nicht.

Die Erschließung ist weiterhin gesichert. Das anfallende Oberflächenwasser ist nach Möglichkeit auf dem Grundstück zu versickern. Eine Ableitung von Oberflächenwasser auf öffentlichen Straßengrund ist nicht zulässig und mit entsprechenden Maßnahmen auf dem Grundstück rückzuhalten.

Beschluss

Der Bauausschuss erteilt zu dem Bauantrag das Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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5.4. Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Niederenergie-Einfamilienhauses mit Doppelgarage, Fl.Nr. 965 Tfl., Gemarkung Rohrbach (Am Bahndamm 6a)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Bauausschusses 26.10.2023 ö beschließend 5.4

Sachverhalt

Das zur Bebauung vorgesehene Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 8 „Moorweg-Am Bahndamm“.

Es ist die Errichtung eines Niederenergie-Einfamilienhauses (Grundmaß 13 x 13 m) mit Doppelgarage geplant.

Mit der gegenständlich vorliegenden Bauvoranfrage soll folgendes geklärt werden:
  • Ist die Überschreitung der Baugrenzen möglich?
  • Ist ein Flach-, Pult-, Sattel- oder Walmdach möglich?
  • Ist es möglich, auf alle Seiten des Daches eine Photovoltaikanlage zu bauen?
  • Ist es möglich, das Dach der Garage als Nutzraum auszubauen?
  • Ist das Anbringen eines Balkons möglich?
  • Ist der Bau einer Regenwasserzisterne möglich?

Zu den Fragen:
  • Die geplante Lage des Wohngebäudes liegt größtenteils außerhalb der im Bebauungsplan Nr. 8 „Moorweg-Am Bahndamm“ mit Planzeichen festgesetzten Baugrenzen. 
  • Für Wohngebäude ist durch Planzeichen im Bebauungsplan als Dachform ein Satteldach mit 22 bis max. 27° Dachneigung festgesetzt. Garagen sind lt. textlicher Festsetzung unter IIa Nr. 1d) mit einem Flach- oder Satteldach auszuführen bzw. können auch in Verbindung mit dem Dach des Hauptgebäudes ausgeführt werden. 

Für die Abweichungen vom Bebauungsplan sind Befreiungen erforderlich. Eine Befreiung ist dann möglich, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und die Abweichung auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist.
Aus gemeindlicher Sicht können die erforderlichen Befreiungen für die Baugrenzenüberschreitung und die Errichtung eines Walmdaches auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mitgetragen werden. Ortsplanerische Bedenken liegen nicht vor.
Hinsichtlich der erforderlichen Befreiung der Überschreitung der Baugrenzen und Errichtung eines Walmdaches liegen im Baugebiet Vergleichsfälle vor.
Eine Befreiung für die Errichtung eines Flach- oder Pultdaches wurde bisher im Baugebiet nicht erteilt und kann aus gemeindlicher Sicht nicht in Aussicht gestellt werden um keinen Präzedenzfall zu schaffen.   

  • Der Bebauungsplan enthält keine Festsetzungen zur Dacheindeckung und Errichtung eines Balkons.  Die Errichtung einer PV-Anlage auf allen Dachseiten sowie eines Balkons ist möglich.
  • Die Nutzung des Dachgeschosses der Garage als Nutzraum ist aus gemeindlicher Sicht möglich.
  • Die Errichtung einer unterirdischen Regenwasserzisterne ist nicht genehmigungspflichtig. Gemäß den gemeindlichen Richtlinien zur Förderung der Versickerung von Niederschlagswasser und der Errichtung von Regenwassernutzanlagen kann die erstmalige Errichtung auf Antrag gefördert werden. Eine Brauchwassernutzung (WC-Spülung, Waschmaschine etc.) ist der Gemeinde anzuzeigen und abzunehmen. 

Die Grundstücksteilfläche liegt nicht an einer öffentlichen Verkehrsfläche an. Die Zufahrt ist über das Nachbargrundstück geplant, für die eine dingliche Sicherung erforderlich ist. 
Nach der gemeindlichen Entwässerungs- und Wasserabgabesatzung muss für jedes Wohngebäude ein eigener Anschluss errichtet werden, für die erforderlichen Zweit- Hausanschlüsse sind die kompletten Kosten für die Herstellung vom Bauherrn zu tragen (privater u. öffentlicher Grundstücksanteil). Hierzu ist mit der Gemeinde eine Sondervereinbarung abzuschließen. Bei einer Grundstücksteilung oder bei einem Leitungsverlauf auf dem Nachbargrundstück wird ein Leitungsrecht erforderlich. 
Eine Ableitung von Oberflächenwasser auf öffentlichem Straßengrund ist nicht zulässig und durch entsprechende bauliche Maßnahmen auf dem Grundstück rückzuhalten. 

Die nach der gemeindlichen Stellplatzsatzung erforderlichen Stellplätze sind nachzuweisen.

Beschluss

Der Bauausschuss erteilt dem Antrag auf Vorbescheid mit den erforderlichen Befreiungen Baugrenzenüberschreitung und Err. eines Walmdaches vom Bebauungsplan Nr. 8 „Moorweg-Am Bahndamm“ das Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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5.5. Anbau einer Terrasse an ein bestehendes Wohnhaus, Errichtung eines Holzunterstandes, Fl.Nr. 903/2, Gemarkung Rohrbach (Bahnhofstraße 6)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Bauausschusses 26.10.2023 ö beschließend 5.5

Sachverhalt

Das zur Bebauung vorgesehene Grundstück liegt innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortes Rohrbach (planungsrechtliche Beurteilung nach § 34 BauGB). Die Fl.Nr. 903/2, Gemarkung Rohrbach ist im Flächennutzungsplan als Wohngebiet dargestellt.

Es ist die Errichtung einer Terrasse auf Stützen (Grundmaß 6,20 x 7,70 bzw. 6,49 m, Terrassenhöhe 0,75 m) mit einer Sichtschutzwand im Süden (Wandhöhe 2 m ab Gelände) und im Westen (Wandhöhe 3 m ab Gelände) geplant. Über der Terrassentüre ist ein kleines Vordach beabsichtigt. Zusätzlich soll ein Holzüberstand (Grundmaß 7,05 x 1,50 m) errichtet werden.

Nach § 34 Abs. 1 BauGB ist innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstückfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.

Das Vorhaben wurde im Rahmen eines Antrages auf Vorbescheid bereits am 16.03.2023 in der Bauausschusssitzung behandelt, auf die Niederschrift wird verwiesen.
Die geplante Sichtschutzwand an der südlichen Grundstücksgrenze wird mit der gegenständlichen Planung von 3,35 m Höhe auf 2 m reduziert, somit liegen aus gemeindlicher Sicht keine Einwände gegen das Bauvorhaben mehr vor. 
 
Nach Art und dem Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der zu überbauenden Grundstücksfläche fügt sich das Vorhaben in die nähere Umgebung ein (§ 34 BauGB). Das Ortsbild ist nicht beeinträchtigt. Ortsplanerische Bedenken bestehen nicht.

Die Erschließung ist weiterhin gesichert. Das anfallende Oberflächenwasser ist nach Möglichkeit auf dem Grundstück zu versickern. Eine Ableitung von Oberflächenwasser auf öffentlichen Straßengrund ist nicht zulässig und mit entsprechenden Maßnahmen auf dem Grundstück rückzuhalten.

Beschluss

Der Bauausschuss erteilt zu dem Bauantrag das Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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5.6. Erweiterung und Umbau eines Einfamilienhauses zum Wohnhaus mit zwei Wohneinheiten, Fl.Nr. 5/3, Gemarkung Fahlenbach (Hauptstraße 31)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Bauausschusses 26.10.2023 ö beschließend 5.6

Sachverhalt

Das zur Bebauung vorgesehene Grundstück liegt innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Fahlenbach (planungsrechtliche Beurteilung nach § 34 BauGB). Die Fl.Nr. 5/3, Gemarkung Fahlenbach ist im Flächennutzungsplan als Dorfgebiet dargestellt.

Es ist geplant das bestehende Einfamilienhaus in der südlichen Gebäudehälfte auf einer Grundfläche von 8,86 x 9 m mit einem Obergeschoss (Wandhöhe 7,28 m) und Dachgeschossausbau sowie der Errichtung eines Balkons zu erweitern. An der nördlichen best. Gebäudehälfte soll im Osten für die im OG bzw. DG zusätzlich entstehende Wohneinheit ein Zugang errichtet werden. 

Nach § 34 Abs. 1 BauGB ist innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstückfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.
Nach Art und dem Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der zu überbauenden Grundstücksfläche fügt sich das Vorhaben in die nähere Umgebung ein (§ 34 BauGB). Das Ortsbild ist nicht beeinträchtigt. Ortsplanerische Bedenken bestehen nicht.

Die Erschließung ist weiterhin gesichert. Das anfallende Oberflächenwasser ist nach Möglichkeit auf dem Grundstück zu versickern. Eine Ableitung von Oberflächenwasser auf öffentlichen Straßengrund ist nicht zulässig und mit entsprechenden Maßnahmen auf dem Grundstück rückzuhalten.

Die nach der gemeindlichen Stellplatzsatzung erforderlichen Stellplätze sind auf dem Grundstück nachgewiesen. 

Beschluss

Der Bauausschuss erteilt zu dem Bauantrag das Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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6. Bekanntgaben und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Bauausschusses 26.10.2023 ö 6

Sachverhalt

a) Zur Freilegung des Kanalschachtes (Revisionsschacht Rathaus) musste unter den Kastanien am Rathausplatz bei zwei Parkplätzen die Asphaltschicht entfernt werden.  Die Überlegung ist, ob in diesem Zuge die restliche Asphaltschicht (dritter Parkplatz) ebenfalls entfernt wird und die Fläche wie es die Ortsmittelplanung vorsieht mit Bänken und Tischen zum Aufenthalt umgestaltet wird.  Die wegfallenden Parkplätze könnten ersatzweise beim Maibaum geschaffen werden. Hierfür wäre es erforderlich, den Fußweg in der Fläche zu verlegen, so dass 5 Längs Parker errichtet werden können. Kostenschätzung ca. 12.000,00 €.
Die Mitglieder waren sich einig, dass dieses Projekt nicht kurzfristig umzusetzen ist, die kostengünstigste Variante ist, die beiden Parkflächen unter den Kastanien wieder mit einer Asphaltdecke zu versehen im Rahmen der Asphaltierungsarbeiten am Serbenweg.  

b) Die Asphaltdecke bei den Parkplätzen am Friedhof Rohrbach am Serbenweg wurde im Rahmen der Ausbauarbeiten Serbenweg entfernt. Bei Durchführung der Ausbauarbeiten erlangte man die Kenntnis, dass die verbleibende Restfläche nicht erhaltenswert ist und jetzt im Rahmen der Ausbauarbeiten kostengünstig mit erneuert werden kann. Es wird Vorgeschlagen die Parkflächen mit einer wassergebundenen Decke wiederherzustellen. Die anwesenden Mitglieder stimmten dem Vorschlag geschlossen zu. 

Datenstand vom 14.12.2023 15:20 Uhr