Datum: 12.12.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Wirtshausfranz /TSV Vereinsheim
Gremium: Bauausschuss
Körperschaft: Gemeinde Rohrbach
Öffentliche Sitzung, 17:30 Uhr bis 18:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 26.10.2023
2 Behandlung von Baugesuchen
2.1 Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage, Fl.Nr. 61/28, Gemarkung Waal (Schusterleite 6) - Genehmigungsfreistellung -
2.2 Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage, Fl.Nr. 2154, Gemarkung Rohrbach (Bgm.-Abel-Str. 3) - Genehmigungsfreistellung -
2.3 Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage, Fl.Nr. 2141, Gemarkung Rohrbach (Kramer-Weber-Straße 10) - Genehmigungsfreistellung -
2.4 Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage, Fl.Nr. 2160, Gemarkung Rohrbach (Kramer-Weber-Straße 7) - Genehmigungsfreistellung -
2.5 Instandsetzung Friedhofsmauer und Neuerrichtung des verstürzten Teils, Fl.Nr. 42, Gemarkung Rohrbach (Kirchenweg 1)
2.6 Anbau eines Treppenhauses an das Bestandsgebäude, Fl.Nr. 188, Gemarkung Rohr (Rinnberg 7)
2.7 Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 12 Wohneinheiten, Fl.Nr. 882/22, Gemarkung Rohrbach (Waaler Straße 32 und 32a)
2.8 Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Betriebsleiterwohnhauses, Fl.Nr. 248, Gemarkung Burgstall (Edenthalweg 50)
3 Bekanntgaben und Anfragen

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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 26.10.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Bauausschusses 12.12.2023 ö beschließend 1

Sachverhalt

Die Niederschrift ist im Ratsinformationssystem zu entnehmen.

Beschluss

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 26.10.2023 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

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2. Behandlung von Baugesuchen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Bauausschusses 12.12.2023 ö 2
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2.1. Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage, Fl.Nr. 61/28, Gemarkung Waal (Schusterleite 6) - Genehmigungsfreistellung -

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Bauausschusses 12.12.2023 ö 2.1

Sachverhalt

Der Bauausschuss nimmt das Bauvorhaben im Genehmigungsfreistellungsverfahren zur Kenntnis.

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2.2. Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage, Fl.Nr. 2154, Gemarkung Rohrbach (Bgm.-Abel-Str. 3) - Genehmigungsfreistellung -

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Bauausschusses 12.12.2023 ö 2.2

Sachverhalt

Der Bauausschuss nimmt das Bauvorhaben im Genehmigungsfreistellungsverfahren zur Kenntnis.

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2.3. Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage, Fl.Nr. 2141, Gemarkung Rohrbach (Kramer-Weber-Straße 10) - Genehmigungsfreistellung -

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Bauausschusses 12.12.2023 ö 2.3

Sachverhalt

Der Bauausschuss nimmt das Bauvorhaben im Genehmigungsfreistellungsverfahren zur Kenntnis.

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2.4. Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage, Fl.Nr. 2160, Gemarkung Rohrbach (Kramer-Weber-Straße 7) - Genehmigungsfreistellung -

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Bauausschusses 12.12.2023 ö 2.4

Sachverhalt

Der Bauausschuss nimmt das Bauvorhaben im Genehmigungsfreistellungsverfahren zur Kenntnis.

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2.5. Instandsetzung Friedhofsmauer und Neuerrichtung des verstürzten Teils, Fl.Nr. 42, Gemarkung Rohrbach (Kirchenweg 1)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Bauausschusses 12.12.2023 ö 2.5

Sachverhalt

Die Fl.Nr. 42, Gemarkung Rohrbach ist im Flächennutzungsplan als Fläche für den Gemeinbedarf dargestellt und planungsrechtlich dem Außenbereich nach § 35 BauGB zuzuordnen. Das Vorhaben ist nach § 35 Abs. 2 BauGB als sonstiges Vorhaben zu beurteilen.

Mit der gegenständlich vorliegenden Planung soll die bestehende Friedhofsmauer der Pfarrkirche St. Johannes der Täufer auf der südlichen und östlichen Grundstücksgrenze instandgesetzt werden bzw. der verstürzte Teil wiedererrichtet werden. 

Aus gemeindlicher Sicht ist das Vorhaben nach § 35 Abs. 4 Nr. 4 BauGB zulässig.

Beschluss

Der Bauausschuss erteilt zu dem Bauantrag das Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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2.6. Anbau eines Treppenhauses an das Bestandsgebäude, Fl.Nr. 188, Gemarkung Rohr (Rinnberg 7)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Bauausschusses 12.12.2023 ö 2.6

Sachverhalt

Das zur Bebauung vorgesehene Grundstück liegt innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Rinnberg (planungsrechtliche Beurteilung nach § 34 BauGB). Die Fl.Nr. 188, Gemarkung Rohr ist im Flächennutzungsplan als Dorfgebiet dargestellt.

Es ist der Anbau eines Treppenhauses (Grundmaß 3,50 x 5,81 m) an das bestehende Wohnhaus geplant.

Nach § 34 Abs. 1 BauGB ist innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstückfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.

Nach Art und dem Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der zu überbauenden Grundstücksfläche fügt sich das Vorhaben in die nähere Umgebung ein (§ 34 BauGB). Das Ortsbild ist nicht beeinträchtigt. Ortsplanerische Bedenken bestehen nicht.

Auf Grund fehlender Darstellung in den Planunterlagen kann nicht geprüft werden, ob durch den Anbau des Treppenhauses eine 2. Wohneinheit entsteht, die zusätzlichen Stellplatzbedarf auslöst.
Die Bauaufsichtsbehörde wird gebeten dies zu überprüfen, ggf. ist der Stellplatznachweis noch zu erbringen. 

Die Erschließung ist weiterhin gesichert. Das anfallende Oberflächenwasser ist nach Möglichkeit auf dem Grundstück zu versickern. Eine Ableitung von Oberflächenwasser auf öffentlichen Straßengrund ist nicht zulässig und mit entsprechenden Maßnahmen auf dem Grundstück rückzuhalten.

Beschluss

Der Bauausschuss erteilt zu dem Bauantrag das Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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2.7. Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 12 Wohneinheiten, Fl.Nr. 882/22, Gemarkung Rohrbach (Waaler Straße 32 und 32a)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Bauausschusses 12.12.2023 ö 2.7

Sachverhalt

Das zur Bebauung vorgesehene Grundstück liegt teilweise innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortes Rohrbach (planungsrechtliche Beurteilung nach § 34 BauGB). Die Fl.Nr. 882/22, Gemarkung Rohrbach ist im Flächennutzungsplan als allgemeines Wohngebiet dargestellt.

Es ist die Errichtung von 2 Mehrfamilienhäuser mit je 6 Wohneinheiten (Grundmaß Haus 1, 18 x 9,99 m, Erd-, Ober- und Dachgeschoss, Wandhöhe 6,63 m, Firsthöhe 11,13 m, Satteldach 42° Dachneigung; Haus 2, 16 x 10 m, Erd-, Ober- und Dachgeschoss, Wandhöhe 6,63 m, Firsthöhe 11,13 m, Satteldach 42° Dachneigung) mit einem Zwischenbau als gemeinsames Treppenhaus (Grundmaß 6 x 5,70 m, Wandhöhe 9,01 bzw. 8,72 m, Pultdach mit 3° Dachneigung) sowie Carports, Stellplätzen, Mülltonnenhäuschen und Fahrradabstellplätze geplant. 
Zu dem Antrag liegt ein genehmigter Vorbescheid vom 21.03.2023 AZ: VII 20222484 vor.

Nach § 34 Abs. 1 BauGB ist innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstückfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.

Die Grundmaße der Wohngebäude sowie Wandhöhe, Firsthöhe, Dachgestaltung entsprechen dem genehmigten Vorbescheid. 
Nach Art und dem Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der zu überbauenden Grundstücksfläche fügt sich das Vorhaben in die nähere Umgebung ein (§ 34 BauGB). Das Ortsbild ist nicht beeinträchtigt. Ortsplanerische Bedenken bestehen nicht.
Die geplanten Wohnräume im Kellergeschoss des Hauses 2 werden von Seiten der Gemeinde auf Grund der eingeschränkten Belichtung sehr kritisch gesehen. 

Die nach der gemeindlichen Stellplatzsatzung erforderlichen Stellplätze sind nachgewiesen. 
Mit dem an der östlichen Grundstückseite geplanten Carport wird der nach der gemeindlichen Stellplatzsatzung erforderliche Stauraum von 6 m nicht eingehalten, die hierfür erforderliche Abweichung wird nicht erteilt. 
Die westlichen Stellplätze sind abweichend des Vorbescheides angeordnet und werden größtenteils Überdacht, was aus Sicht der Gemeinde auf Grund der fehlenden Eingrünung am Ortseingang als zu massiv wirkt. Zudem wird die Nutzbarkeit der Stellplätze/Carport bei der geplanten Anordnung sehr kritisch gesehen. Aus gemeindlicher Sicht sind die westlichen Stellplätz entsprechend des Vorbescheides anzuordnen mit Begrünung am Ortsrand/Grundstücksgrenze. 
 
Die Erschließung ist gesichert. Der Anschluss an die gemeindliche Kanalisation und Wasserversorgung ist Bedingung. Nach der gemeindlichen Wasserabgabesatzung ist für den Anschluss an die Wasserversorgung eine Sondervereinbarung abzuschließen. Die erforderliche Gehwegabsenkung an der Waaler Straße als 2. Zufahrt zum Grundstück ist auf Kosten des Bauherrn herzustellen. Das anfallende Oberflächenwasser ist nach Möglichkeit auf dem Grundstück zu versickern. Eine Ableitung von Oberflächenwasser auf öffentlichem Straßengrund ist nicht zulässig und durch entsprechende bauliche Maßnahmen auf dem Grundstück zurückzuhalten.

Beschluss

Der gegenständlich vorliegenden Planung erteilt der Bauausschuss kein Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB.
 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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2.8. Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Betriebsleiterwohnhauses, Fl.Nr. 248, Gemarkung Burgstall (Edenthalweg 50)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Bauausschusses 12.12.2023 ö 2.8

Sachverhalt

Das zur Bebauung vorgesehene Grundstück ist im Flächennutzungsplan als landwirtschaftliche Nutzfläche dargestellt und planungsrechtlich dem Außenbereich nach § 35 BauGB zuzuordnen. 
Bei dem Vorhaben handelt es sich um ein sog. „privilegiertes Bauvorhaben“ i.S. von § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB. Diese sind dann zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen und die Erschließung gesichert ist.

Es ist die Errichtung eines Betriebsleiterwohnhauses (Grundmaß 13,99 x 9,86 m, Erd- und Obergeschoss, Wandhöhe ca. 7,20 m, Satteldach 30° Dachneigung) mit Doppelgarage (Grundmaß 9,27 x 6,50 m) als Ersatzbau eines landwirtschaftlichen Gebäudes geplant. 

Mit der gegenständlich vorliegenden Bauvoranfrage soll die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit des Vorhabens geklärt werden sowie ob das Gebäude wie im Eingabeplan dargestellt verwirklicht werden kann.

Das Vorhaben ist nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB zulässig, öffentliche Belange stehen nicht entgegen. 
Das Gebäude kann aus gemeindlicher Sicht wie im Eingabeplan dargestellt errichtet werden.

Die Erschließung ist gesichert. Der Anschluss an die gemeindliche Kanalisation und Wasserversorgung ist Bedingung. Nach der gemeindlichen Entwässerungs- und Wasserabgabesatzung muss für jedes Wohngebäude ein eigener Anschluss errichtet werden, für die erforderlichen Zweit-Hausanschlüsse sind die kompletten Kosten für die Herstellung vom Bauherrn zu tragen (privater + öffentlicher Grundstücksanteil). Hierzu ist mit der Gemeinde eine Sondervereinbarung abzuschließen. Das anfallende Oberflächenwasser ist nach Möglichkeit auf dem Grundstück zu versickern.

Die nach der gemeindlichen Stellplatzsatzung erforderlichen Stellplätze sind nachzuweisen.

Beschluss

Der Bauausschuss erteilt zu dem Antrag auf Vorbescheid das Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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3. Bekanntgaben und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Bauausschusses 12.12.2023 ö 3

Sachverhalt

a) Zur Info betreffend Ausbau Glasfasernetz Fa. Leonet
Die im Rahmen des Breitbandausbaus mit Tiefbauarbeiten betroffenen Gehwege im Ortsteil Rohr werden kostenneutral gepflastert. 

b) Der Vorsitzende informierte, dass die Schmellerhalle im Januar fertiggestellt wird und ab Ende Januar von den Vereinen genutzt werden kann. Die offizielle Eröffnung ist im Februar 2024 geplant, Termin wird noch bekannt gegeben. 
Die Baumaßnahmen am Kinderhaus Tabeki laufen leider nicht so erfreulich die geplante Nutzungsaufnahme ab 01.02.2024 kann voraussichtlich nicht eingehalten werden.

Datenstand vom 31.01.2024 09:17 Uhr