Datum: 17.10.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sportheim Gambach
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Rohrbach
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 22:15 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Generalsanierung Rathaus
1.1 Vorstellung der einzelnen Fachplanungen (IB Raith sowie die Fachplaner sind hierzu anwesend)
1.2 Diskussion und Entscheidung über weiteres Vorgehen
2 Sanierung Kinderhaus, Landschaftsbau; Auftragsvergabe
3 Erlass Vorkaufsrechtssatzung Fahlenbach
4 Bekanntgaben und Anfragen

zum Seitenanfang

1. Generalsanierung Rathaus

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sondersitzung des Gemeinderates 17.10.2023 ö 1
zum Seitenanfang

1.1. Vorstellung der einzelnen Fachplanungen (IB Raith sowie die Fachplaner sind hierzu anwesend)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sondersitzung des Gemeinderates 17.10.2023 ö 1.1

Sachverhalt

Gemäß Beschluss des GR vom 12.12.2022 wurde das IB Raith samt Fachplanern zur Planung einer Generalsanierung des Rathauses (Leistungsphasen 1 – 4) beauftragt. Zielsetzung war zum damaligen Zeitpunkt insbesondere:
  • Brandschutzertüchtigung
  • Barrierefreiheit von KG bis DG
  • Integration eines Sitzungs- und Besprechungsraumes sowie Trauraumes
  • Schaffung weiterer Bürokapazitäten
  • energetische Ertüchtigung

In der heutigen Sitzung wurde die Entwurfsplanung zur Generalsanierung des Rathauses von den hierzu anwesenden Fachplanern (Gewerke Objektplanung / HLS / Elektro / Tragwerk / Brandschutz) im Detail erläutert. Auf die zu diesem TOP im RIS beiliegenden Pläne und Unterlagen wird verwiesen. Im Rahmen der Vorstellungen wurde eingangs auf die Bestandssituation des Rathauses mit den brandschutzrechtlichen Mängeln ausführlich eingegangen und der zwingende Handlungsbedarf aufgezeigt. Das Büro Eltschig verwies diesbezüglich auf das bestehende Defizit der Deckenverkleidungen im KG, EG und OG. 

Im Ergebnis ist festzustellen, dass eine Sanierung des Gebäudes und Ertüchtigung für die nächste Nutzungsperiode von ca. 40 Jahren grundsätzlich möglich und das Raumprogramm umsetzbar sind. Die Gesamtkosten schlagen bei der Generalsanierung aber mit ca. 5,7 Mio. € brutto zu Buche.

Angesichts der enormen Kosten und aufgrund von Erkenntnissen des Brandschutz-Planers während der Planungsphase wurde zwischenzeitlich Kontakt mit dem Landratsamt Pfaffenhofen zur Legalisierung der derzeitigen Nutzung im Dachgeschoss des Rathauses ohne umfangreiche Generalsanierung aufgenommen. Die Erkenntnisse daraus werden zur Sitzung ebenfalls präsentiert. 

zum Seitenanfang

1.2. Diskussion und Entscheidung über weiteres Vorgehen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sondersitzung des Gemeinderates 17.10.2023 ö 1.2

Sachverhalt

Nach Vorstellung der Entwurfsplanung ist zum weiteren Vorgehen bezüglich der Generalsanierung Rathaus zu entscheiden. 

Die angespannte Finanzsituation aktuell wie auch wohl in den nächsten Haushaltsjahren ist hinlänglich bewusst. Eine Generalsanierung des Gebäudes mit den prognostizierten Gesamtkosten i.H.v. ca. 5,7 Mio. € muss daher kritisch hinterfragt werden. Der grundsätzliche Handlungsbedarf für die Sanierung eines öffentlichen Gebäudes bei einem Alter von über 40 Jahren ist jedoch bekannt. Ein Verschieben der Maßnahme auf einen späteren Zeitpunkt (mittel- oder langfristig) erhöht zwangsweise die Baukosten sowie die Abnutzungserscheinungen des Gebäudes samt Infrastruktur und dem damit verbundenen Gefahrenpotential (z.B. Wasserrohrbruch). Auf die nach wie vor vorhandenen Schadstoffe gemäß Gutachten wird verwiesen. Ebenfalls tritt die durch den ursprünglich geplanten WC-Trakt-Anbau geschaffene Mehrfläche an Büroräumen bei Nicht-Umsetzung einer Generalsanierung nicht ein. Dies beschränkt die personelle Entwicklung beim Verwaltungspersonal im bestehenden Rathaus.

Wird keine Generalsanierung durchgeführt, gilt es über einen „Plan B“ nachzudenken. Die Verwaltung hat sich unter den Gesichtspunkten, dass
  • es sich beim Rathaus um das Aushängeschild einer Gemeinde handelt,
  • die bestehenden bau- und brandschutzrechtlichen Mängel ohnehin zeitnah zwingend zu lösen sind, 
  • grundlegende bausubstantielle Mängel zeitnah gelöst werden sollten, sowie
  • eine Verbesserung des Raum- uns Arbeitsklimas für die Rathausbesucher und Mitarbeiter erzielt werden könnte,
mit einem ersten Vorschlag für eine mögliche „Lightversion“ einer Teilsanierung des Gebäudes auseinandergesetzt. Diese Maßnahmen wurden unter der Annahme, die grundsätzliche Generalsanierung erst in ca. 15 Jahren wieder aufzugreifen, definiert. Der Großteil der Maßnahmen haben aus heutiger Sicht auch bei einer späteren Generalsanierung Bestand. 

Maßnahmenpaket „Sanierung Light“:

Nr.
Maßnahmenvorschlag
Bemerkung
1.)
Antrag auf Nutzungsänderung für bisher nicht genehmigte Bestandsräume (Bauantrag mit Brandschutznachweis über das gesamte Gebäude)
zwingender zeitnaher Handlungsbedarf;
Ziel: zulässige Nutzung aller Räumlichkeiten im Rathaus in allen Geschossen (dringender Raumbedarf) 
2.)
Erforderliche Brandschutzmaßnahmen gemäß Nutzungsänderung (u.a. Brandwarnanlage, Rauchschutztüren, Brandschottungen Leitungsdurchführungen, Ertüchtigung Kellerdecke, Umbau/Neubau Fenster im Dachgeschoss zum Anleitern als Sicherstellung 2. baulicher Rettungsweg)
siehe Nr. 1.)
3.)
Erneuerung Fenster (auf Süd-/Westseite mit integriertem Sonnenschutz) 
energetischer Sanierungsbedarf (insb. Aufheizung Räume im Sommer), Verbesserung Lärmschutz, ausreichende Lüftung durch Lüftungskonzept erzielbar
4.)
Erneuerung der Zimmertüren
bisher sehr hellhörig (Datenschutz!), energetische Verbesserung
5.)
Erneuerung der WC-Trakte im EG und OG inkl. Steigleitungen (Wasser/Abwasser)
Sanitäranlagen über 40 Jahre alt, Integration Behinderten-WC, Vorbeugung von Leitungsschäden in den nächsten Jahren, ggf. inkl. Leitungen des ehem. Floriansstüberl im KG
6.)
Einbau Treppenlifter in Bestandstreppenhaus (von EG ins OG)
teilweise Erfüllung der gesetzlichen Pflicht zur Barrierefreiheit bei öffentlichen Gebäuden; Verbesserung der Rathaus- nutzung für eingeschränkte/ gehbehinderte Bürger; Hinweis: ein eingeschränkter/gehbehinderter Mitarbeiter hätte grundsätzlich Anspruch auf Zugänglichkeit aller Geschosse 
7.)
Sanierung/Ertüchtigung des Dachgeschosses (Besprechungsraum groß und Sozialraum)
mögliche Maßnahmen (Umfang im Detail noch festzulegen):
  • Einbau weiterer Fenster / Umbau bestehender Öffnungen (z.B. Gaube) zur Verbesserung der Anleiterbarkeit (2. Baulicher Rettungsweg) 
  • Erneuerung Rauputz / Anstrich
  • Möblierung / Bodenbelag
  • Ergänzung Sparrendämmung im Speicher
8.)
Erneuerung Beleuchtung
Umstellung auf LED-Lampen
9.)
Einbau Schließanlage
im Rahmen Erneuerung der Türen; Vereinfachung der Schlüsselverwaltung (analog anderer gemeindlicher Liegenschaften)
10.)
Neuanstrich Außenfassade bei Fenstertausch
hierbei Ausbesserung von bestehenden Putzschäden
11.)
Auflösung des Traumzimmers zur Schaffung weiterer Büroflächen
Platzbedarf dringend geboten; Trauungen werden künftig im Tabeki-DG abgehalten
12.)
Ergänzung Lüftungs-/Entfeuchtungsanlage im Keller
zur Verbesserung des Raumklimas (u.a. Aktenablage). Aktuell hohe Luftfeuchtigkeit.
13.)
Beibehaltung der Büros im ehemaligen Sitzungssaal
Platzbedarf dringend geboten; Auslagerung des Sitzungssaales künftig weiterhin bis etwaiger Generalsanierung
14.)
Optional: Erneuerung EDV-Verkabelung
einzelne Verbindungsprobleme; min. im Zuge Erneuerung WC-Trakt-Leitungen Vorsehung von neuen Steigleitungen je Geschoss zu Serverraum  
15.)
Optional: Errichtung PV-Anlage
Beitrag Klimaschutz; Abstimmung mit Denkmalschutz; 22 kWp auf Süddach möglich; Strombedarf ca. 24.000 kWh
16.)
Optional / weiterer Bauabschnitt:
  • Umbau Kopierraum im EG zu weiteren Büroflächen (z.B. Bürgerservice)
  • ggf. mit Verlagerung des Haupteinganges in den Zwischenbau
Einbau weiterer Fenster (derzeit nicht ausreichende Belichtung) -> ggf. min. Fenstereinbau bei Gewerk Fensteraus- tausch mitmachen
17.)
Optional / weiterer Bauabschnitt:
  • Sanierung ehem. Floriansstüberl im KG (z.B. Umbau zu Archivräumen)


Als nächste Schritte wird vorgeschlagen, den Antrag auf Nutzungsänderung samt Brandschutznachweis (+ ggf. Statikanforderungen) vorzubereiten sowie die Erstellung einer Kostenschätzung für die weiteren der Maßnahmen „Sanierung Light“ auszuarbeiten. Hierzu werden die bereits mit der Generalsanierung betrauten Fachbüros im erforderlichen Maße weiter zu beauftragen (als Erweiterung/Modifizierung des bestehenden Auftrages). 

Nach Prüfung und Kostenaufbereitung für die Maßnahmen „Sanierung Light“ ist hierüber gesondert Beschluss zu fassen. 

Beschluss 1

Die Generalsanierung des Rathauses im heute von den Fachplanern vorgestellten Gesamtumfang wird derzeit nicht weiterverfolgt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 1

Beschluss 2

Es herrscht Einigkeit, dass eine Nutzungsänderung zum bestehenden Gebäude hinsichtlich der nicht genehmigten Räume einschließlich eines Brandschutzkonzeptes über das gesamte Gebäude erstellt und beantragt wird. Ebenso wird in diesem Zuge die gutachterliche Untersuchung der Rippendecken für erforderlich gehalten. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

2. Sanierung Kinderhaus, Landschaftsbau; Auftragsvergabe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sondersitzung des Gemeinderates 17.10.2023 ö beschließend 2

Sachverhalt

Im Zuge der Sanierung des Kinderhaus Tabeki fallen auch Arbeiten an den Außenanlagen (ohne Spielgeräte) an. Hier sind hauptsächlich Arbeiten im Bereich Landschaftsbau, sowie Pflaster- und Angleichungsarbeiten auszuführen.
Die Massen der auszuführenden Arbeiten wurden vom bauleitenden Architekturbüro zusammengetragen und beschränkt ausgeschrieben. Die Submission fand am 05.10.2023 um 14:00 Uhr im Rathaus statt. Zwei Bieter gaben fristgerecht ein Angebot ab. Diese werden derzeit geprüft, das Ergebnis liegt bis zur Sitzung vor.

1. Fa. Zabylith GmbH, Friedberg                 43.567,09 € (brutto)
2. Fa. XXXX,                                         47.660,69 € (brutto)

Nebenangebote wurden nicht eingereicht.

Die Kostenberechnung vom 18.09.2023 betrug 50.000,00 €. Das Angebot der Fa. Zabylith GmbH liegt ca. 13 % unter der Kostenberechnung.

Beschluss

Der Gemeinderat vergibt die Arbeiten für das Gewerk Landschaftsbau in Höhe von 43.567,09 € (brutto) € an die Fa. Zabylith GmbH, Thomas-Dölle-Str. 24, 86316 Friedberg. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

3. Erlass Vorkaufsrechtssatzung Fahlenbach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sondersitzung des Gemeinderates 17.10.2023 ö beschließend 3

Sachverhalt

Für das Areal zwischen der Rohrbacher Straße und dem Sportgelände in Fahlenbach besteht die Überlegung, eine Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht gemäß § 25 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB zu erlassen. Als städtebauliche Gründe sprechen hierfür die Erweiterung einer städtebaulich geordneten, hochwasserangepassten Siedlungsstruktur mit Neustrukturierung und Verbesserung der wegemäßigen Erschließungssituation sowie Sicherung einer geordneten Fortentwicklung des Sportgeländes. Im Detail wird auf den im RIS beiliegenden Satzungsentwurf mit Begründung (Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht gemäß § 25 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB für das Gebiet „Fahlenbach – Am Sportplatz“) verwiesen.

Mit der Sicherung eines Vorkaufsrechts hat die Gemeinde die Möglichkeit, vorgreifend auf eine Bauleitplanung entweder die Flächen zu erwerben oder per städtebaulichem Vertrag den Erwerber zur Erfüllung der gemeindlichen Planungsziele zu bewegen.

Die Ausübung des Vorkaufsrechts ist ausgeschlossen, wenn (§ 26 BauGB):
1. der Eigentümer das Grundstück an seinen Ehegatten oder an eine Person verkauft, die mit ihm in gerader Linie verwandt oder verschwägert oder in der Seitenlinie bis zum dritten Grad verwandt ist,
2. das Grundstück
a)  von einem öffentlichen Bedarfsträger für Zwecke der Landesverteidigung, der Bundespolizei, der Zollverwaltung, der Polizei oder des Zivilschutzes oder
b) von Kirchen und Religionsgesellschaften des öffentlichen Rechts für Zwecke des Gottesdienstes oder der Seelsorge gekauft wird,
3. auf dem Grundstück Vorhaben errichtet werden sollen, für die ein in § 38 genanntes Verfahren eingeleitet oder durchgeführt worden ist, oder
4. das Grundstück entsprechend den Festsetzungen des Bebauungsplans oder den Zielen und Zwecken der städtebaulichen Maßnahme bebaut ist und genutzt wird und eine auf ihm errichtete bauliche Anlage keine Missstände oder Mängel im Sinne des § 177 Absatz 2 und 3 Satz 1 aufweist.

Abwendung des Vorkaufsrechts (§ 27 (1) BauGB):
Der Käufer kann die Ausübung des Vorkaufsrechts abwenden, wenn die Verwendung des Grundstücks nach den baurechtlichen Vorschriften oder den Zielen und Zwecken der städtebaulichen Maßnahme bestimmt oder mit ausreichender Sicherheit bestimmbar ist, der Käufer in der Lage ist, das Grundstück binnen angemessener Frist dementsprechend zu nutzen, und er sich vor Ablauf der Frist nach § 28 Absatz 2 Satz 1 hierzu verpflichtet. Weist eine auf dem Grundstück befindliche bauliche Anlage Missstände oder Mängel im Sinne des § 177 Absatz 2 und 3 Satz 1 auf, kann der Käufer die Ausübung des Vorkaufsrechts abwenden, wenn er diese Missstände oder Mängel binnen angemessener Frist beseitigen kann und er sich vor Ablauf der Frist nach § 28 Absatz 2 Satz 1 zur Beseitigung verpflichtet. Die Gemeinde hat die Frist nach § 28 Absatz 2 Satz 1 auf Antrag des Käufers um zwei Monate zu verlängern, wenn der Käufer vor Ablauf dieser Frist glaubhaft macht, dass er in der Lage ist, die in Satz 1 oder 2 genannten Voraussetzungen zu erfüllen.

Am 26.09.2023 fand hierzu eine Informationsveranstaltung mit den betroffenen Grundstückseigentümern statt. 1. Bürgermeister Keck erklärte hierbei das Wesen einer Vorkaufsrechtssatzung und beantwortete die vorgebrachten Fragen. 

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht gemäß § 25 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB für das Gebiet „Fahlenbach – Am Sportplatz“) in der gegenständlichen Fassung. Die Satzung triff am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 1

Dokumente
Download Entwurf Vorkaufsrechtssatzung "Fahlenbach – Am Sportplatz" (Stand: 26.05.2023).pdf
Download Entwurf Vorkaufsrechtssatzung "Fahlenbach – Am Sportplatz" (Stand: 26.05.2023)_Lageplan.pdf

zum Seitenanfang

4. Bekanntgaben und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sondersitzung des Gemeinderates 17.10.2023 ö 4

Sachverhalt

Hierzu ergingen keine Beiträge oder Wortmeldungen.

Datenstand vom 08.01.2024 09:31 Uhr