Datum: 29.01.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Treffpunkt Feuerwehrhaus Rohr
Gremium: Bauausschuss
Körperschaft: Gemeinde Rohrbach
Öffentliche Sitzung, 18:00 Uhr bis 18:45 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 12.12.2023
2 Behandlung von Baugesuchen
2.1 Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage, Fl.Nr. 2152, Gemarkung Rohrbach (Bgm-Abel-Str. 10) - Genehmigungsfreistellung -
2.2 Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage; Fl.Nr. 61/15, Gemarkung Waal (Schusterleite 18) - Genehmigungsfreistellung -
2.3 Neubau eines Wohnhauses und einer Doppelgarage, Fl.Nr. 2163, Gemarkung Rohrbach (Kramer-Weber-Straße 1) - Genehmigungsfreistellung -
2.4 Tektur zum Neubau eines Doppelhauses mit Doppelgarage und Stellplätzen, Fl.Nr. 904/14, Gemarkung Rohrbach (Obermühle 14 und 14 a)
2.5 Errichtung von Stützwänden zur Geländeveränderung sowie Geländeanböschung am bestehenden Wohnhaus, Fl.Nr. 47, Gemarkung Waal (Waal 65)
3 Anbindung Pumpstationen und Hochwasserfreilegung
4 Bekanntgaben und Anfragen

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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 12.12.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Bauausschusses 29.01.2024 ö beschließend 1

Sachverhalt

Die Niederschrift ist im Ratsinformationssystem zu entnehmen.

Beschluss

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 12.12.2023 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 0

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2. Behandlung von Baugesuchen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Bauausschusses 29.01.2024 ö 2
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2.1. Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage, Fl.Nr. 2152, Gemarkung Rohrbach (Bgm-Abel-Str. 10) - Genehmigungsfreistellung -

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Bauausschusses 29.01.2024 ö 2.1

Sachverhalt

Der Bauausschuss nimmt das Bauvorhaben im Genehmigungsfreistellungsverfahren zur Kenntnis.

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2.2. Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage; Fl.Nr. 61/15, Gemarkung Waal (Schusterleite 18) - Genehmigungsfreistellung -

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Bauausschusses 29.01.2024 ö 2.2

Sachverhalt

Der Bauausschuss nimmt das Bauvorhaben im Genehmigungsfreistellungsverfahren zur Kenntnis.

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2.3. Neubau eines Wohnhauses und einer Doppelgarage, Fl.Nr. 2163, Gemarkung Rohrbach (Kramer-Weber-Straße 1) - Genehmigungsfreistellung -

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Bauausschusses 29.01.2024 ö 2.3

Sachverhalt

Der Bauausschuss nimmt das Bauvorhaben im Genehmigungsfreistellungsverfahren zur Kenntnis.

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2.4. Tektur zum Neubau eines Doppelhauses mit Doppelgarage und Stellplätzen, Fl.Nr. 904/14, Gemarkung Rohrbach (Obermühle 14 und 14 a)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Bauausschusses 29.01.2024 ö beschließend 2.4

Sachverhalt

Das zur Bebauung vorgesehene Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 15 „Obermühle“.

Bei einer durch die Bauaufsichtsbehörde durchgeführten Ortskontrolle wurde festgestellt, dass das Doppelhaus planabweichend errichtet wurde. Das Bauvorhaben wurde in der BA-Sitzung vom 09.12.2021 behandelt, auf die Sitzungsniederschrift wird verwiesen.
Bei der Baukontrolle wurde festgestellt, dass das Gebäude mit einer Höhenlage OK EG FFB von +0,40 m errichtet wurde, somit ergibt sich eine Differenz von 0,24 m.
Zudem wurde das Grundstück aufgefüllt. Da die Auffüllarbeiten zum Zeitpunkt der Kontrolle noch nicht abgeschlossen war, konnte die Höhe nicht abschließend aufgenommen werden. Festgestellt wurde, dass auch die Auffüllungen nicht dem genehmigten Eingabeplan entsprechen (Auffüllung im Osten laut Plan gemessen zum Bezugspunkt z.B. -0,10 m, gemessen; ausgeführt: +0,40 m). Es ergibt sich eine Differenz 0,50 m.
Zusätzlich wird gegenüber der ursprünglichen Planung, bei der östlichen Doppelhaushälfte die Terrassenfläche vergrößert und die Anordnung des Stellplatzes geändert.  
Mit der gegenständlich vorliegenden Tektur wird die nachträgliche Genehmigung beantragt.

Mit den vorliegenden Antragsunterlagen kann nicht geprüft werden ob folgende Festsetzungen des Bebauungsplanes eingehalten sind:
  • Stützmauern sind nicht zulässig, der Böschungsfuß von Aufschüttungen muss 1,00 m von der Grundstücksgrenze entfernt sein 
  • Die Oberkannte des fertigen Fußbodens darf max. 0,50 m über dem Gehweg im Eingangsbereich liegen.
  • Aufschüttungen sind nur bis auf Höhe der hinteren Gehwegbegrenzung zulässig 
  • Einhaltung GRZ II 

Für Abweichungen vom Bebauungsplan sind Befreiungen erforderlich. Eine Befreiung ist dann möglich, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und die Abweichung auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist. 
Zu den vorgenannten Punkten wurden von der Bauaufsichtsbehörde aussagekräftige Unterlagen nachgefordert. Bis zum Vorliegen der nachgeforderten Unterlagen kann nicht abschließend geprüft werden, ob Befreiungen erforderlich sind und ggf. erteilt werden können.  

Die Erschließung ist weiterhin gesichert. 

Beschluss

Der Bauausschuss erteilt der Tektur mit den ggf. erforderlichen Befreiungen vom Bebauungsplan Nr. 15 „Obermühle“ kein Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

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2.5. Errichtung von Stützwänden zur Geländeveränderung sowie Geländeanböschung am bestehenden Wohnhaus, Fl.Nr. 47, Gemarkung Waal (Waal 65)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Bauausschusses 29.01.2024 ö beschließend 2.5

Sachverhalt

Das zur Bebauung vorgesehene Grundstück liegt innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Waal (planungsrechtliche Beurteilung nach § 34 BauGB). Die Fl.Nr. 47, Gemarkung Waal ist im Flächennutzungsplan als Wohngebiet dargestellt.

Mit den vorliegenden Planunterlagen ist die Errichtung einer Stützwand mit einer Höhe bis zu 2,50 m im Süd-Westen geplant. Der Bereich zwischen Grundstückgrenze und Stützwand soll im Verhältnis  1:2 abgeböscht und begrünt werden.    

Nach § 34 Abs. 1 BauGB ist innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstückfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.
Nach Art und dem Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der zu überbauenden Grundstücksfläche fügt sich das Vorhaben in die nähere Umgebung ein (§ 34 BauGB). Das Ortsbild ist nicht beeinträchtigt. Ortsplanerische Bedenken bestehen nicht.

Die Erschließung ist weiterhin gesichert.

Beschluss

Der Bauausschuss erteilt zu dem Bauantrag das Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

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3. Anbindung Pumpstationen und Hochwasserfreilegung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Bauausschusses 29.01.2024 ö 3

Sachverhalt

Es ist geplant die Pumpstationen 2x Gambach und 1x Waal, sowie die Schleuse der Hochwasserfreilegung zur besseren Überwachung an das Prozessleitsystem „Schraml“ in der Kläranlage anzuschließen. 

Der Vorteile einer Überwachung über das Prozessleitsystem:  
  • Anzeige Wasserstand
  • Anzeige Stromaufnahme
  • Anzeige von Fremdkörpern und Störungen der Pumpen

Die wöchentlich erforderlichen Kontrollfahrten könnten somit auf einmal monatlich zur Reinigung der Sonden reduziert werden. 

Mit dem Wasserwirtschaftsamt wurden bereits erste Gespräche zwecks Kostenübernahme zur Anbindung der Hochwasserschleuse geführt, eine Zusage zur Kostenübernahme ist noch ausstehend.

Vom Planungsbüro ermittelte Gesamtkosten                                26.299,00 €
Planungskosten                                                                  3.800,00 €

Gesamt                                                                        30.099,00 € (Brutto)

Anteil Gemeinde ¾                                                                22.574,25 €
Anteil WWA ¼                                                                   7.524,76 €

Beschluss

Der Bauausschuss stimmt der Anbindung der Pumpstationen sowie der Hochwasserschleuse an das Prozessleitsystem zu. Die Kosten sind in der Haushaltsplanung 2024 zu berücksichtigen.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

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4. Bekanntgaben und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Bauausschusses 29.01.2024 ö 4

Sachverhalt

a) Am Friedhof in Fahlenbach muss ein Zufahrtstor instandgesetzt werden und am Pflasterbelag am Hauptweg sind noch Ausbesserungsarbeiten vorzunehmen.
 
b) In Ossenzhausen bei Hs. Nr. 8 sind Risse im Asphalt, die auf einen evtl. Kanalschaden zu prüfen sind. 

c) Der Vorsitzende informierte, dass die Tiefbauarbeiten zur Verlegung der Glasfaserleitung fortgeführt werden. In dem Rahmen wurde kurz diskutiert, wie am besten mit dem Verkauf der vorhandenen Leerrohre umgegangen werden soll zu Vermeidung, dass z.B. im Wiesenweg die neue Asphaltdecke geöffnet wird. Die Gemeinde soll mit beiden Anbietern (Leonet und Glasfaser Plus) das Gespräch suchen. 

Datenstand vom 20.03.2024 15:19 Uhr