Datum: 14.03.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Treffpunkt Kinderhaus TABEKI
Gremium: Bauausschuss
Körperschaft: Gemeinde Rohrbach
Öffentliche Sitzung, 18:00 Uhr bis 19:40 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 29.01.2024
2 Kinderhaus TABEKI
2.1 Begehung Kinderhaus TABEKI - Kostenentwicklung
2.2 Gestaltung Außenanlagen
3 Behandlung von Baugesuchen
3.1 Neubau einer Doppelhaushälfte mit Garage, Fl.Nr. 2089, Gemarkung Rohrbach (Ehaftstraße 9) - Genehmigungsfreistellung -
3.2 Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung und Doppelgarage, Fl.Nr. 2156, Gemarkung Rohrbach (Kramer-Weber-Str. 14) - Genehmigungsfreistellung -
3.3 Tektur Neubau eines Doppelhauses mit Doppelgarage und Stellplätzen, Fl.Nr. 904/19, Gemarkung Rohrbach (Obermühle 14 und 14a)
3.4 Errichtung von zwei Fertiggaragen und einem Carport, Fl.Nrn. 40, 40/1, Gemarkung Fahlenbach (Hauptstraße 25)
3.5 Errichtung einer Freiflächen PV-Anlage, Fl.Nr. 84, Gemarkung Gambach
3.6 Nutzungsänderung einer Teilfläche eines landwirtschaftlichen Gebäudes zu Wohnraum, Fl.Nr. 40, Gemarkung Gambach (Gambach 41 und 41a)
4 Anfrage Aufstellen eines Warenautomaten am Gemeinschaftshaus in Fahlenbach
5 Bekanntgaben und Anfragen

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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 29.01.2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Bauausschusses 14.03.2024 ö beschließend 1

Sachverhalt

Die Niederschrift ist im Ratsinformationssystem zu entnehmen.

Beschluss

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 29.01.2024 wird genehmigt

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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2. Kinderhaus TABEKI

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Bauausschusses 14.03.2024 ö 2
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2.1. Begehung Kinderhaus TABEKI - Kostenentwicklung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Bauausschusses 14.03.2024 ö vorberatend 2.1

Sachverhalt

Aufgrund von nicht zu erwartenden und vorhersehbaren zusätzlichen Arbeiten an den Grundleitungen des bestehenden Gebäudes, sowie Nachträgen von Firmen, erläutert das bauleitende Planungsbüro die derzeitige Kostenentwicklung auch im Hinblick auf die noch zu erwartenden zusätzlichen Kosten.
Frau Kurczinski erklärt den notwendigen Mehraufwand bezüglich dem Feuchtigkeitseintritt aufgrund nicht vorhandener Abdichtungsarbeiten im Bestand.  

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2.2. Gestaltung Außenanlagen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Bauausschusses 14.03.2024 ö vorberatend 2.2

Sachverhalt

Der Gartenbereich und Spielbereich am Kindergarten war aufgrund der bestehenden großen Bäume und deren Schattenwirkung als Gras- oder Rasenfläche als Spielfläche so gut wie nicht mehr vorhanden, Sonnenlicht ist kaum noch durchgedrungen und das Wurzelwerk der Bäume haben ihr Übriges dazu beigetragen. Es wurden einige Bäume entfernt. Durch den Baustellenverkehr und die Baumrodungsarbeiten wurde der Außenbereich zusätzlich in Mitleidenschaft gezogen. 
Eine Begehung mit einer Fachfirma hat ergeben, dass eine Instandsetzung mit anschließender Gras- / Rasenfläche als Spielfläche Kosten verursacht, die an den sechsstelligen Bereich gehen werden. 

Aus Sicht der Verwaltung wird vorgeschlagen, die nötigen Arbeiten durchzuführen und Angebote einzuholen, um konkrete Zahlen vorlegen zu können.
    

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3. Behandlung von Baugesuchen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Bauausschusses 14.03.2024 ö 3
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3.1. Neubau einer Doppelhaushälfte mit Garage, Fl.Nr. 2089, Gemarkung Rohrbach (Ehaftstraße 9) - Genehmigungsfreistellung -

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Bauausschusses 14.03.2024 ö 3.1

Sachverhalt

Der Bauausschuss nimmt das Bauvorhaben im Genehmigungsfreistellungsverfahren zur Kenntnis.

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3.2. Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung und Doppelgarage, Fl.Nr. 2156, Gemarkung Rohrbach (Kramer-Weber-Str. 14) - Genehmigungsfreistellung -

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Bauausschusses 14.03.2024 ö 3.2

Sachverhalt

Der Bauausschuss nimmt das Bauvorhaben im Genehmigungsfreistellungsverfahren zur Kenntnis.

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3.3. Tektur Neubau eines Doppelhauses mit Doppelgarage und Stellplätzen, Fl.Nr. 904/19, Gemarkung Rohrbach (Obermühle 14 und 14a)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Bauausschusses 14.03.2024 ö beschließend 3.3

Sachverhalt

Das zur Bebauung vorgesehene Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 15 „Obermühle“.

Zu der Tektur zur Errichtung eines Doppelhauses mit Doppelgarage und Stellplätzen, zuletzt in der Sitzung des Bauausschusses vom 29.01.2024 behandelt, sind weiter Antragsunterlagen eingegangen.

Laut dem gegenständlich vorliegenden Freiflächenplan wurden an der Süd-Ost Seite Geländeauffüllungen bis 0,15 m über der hinteren Gehwegsbegrenzung vorgenommen.  
Gemäß textlicher Festsetzung IIa Nr. 8 des Bebauungsplanes „Obermühle“ sind Aufschüttungen nur bis auf Höhe der hinteren Gehwegsbegrenzung zulässig. 
Des Weitern ist auf Grund der geänderten Höhensituation die festgesetzte maximale Traufhöhe von 3,60 m gemessen von der Höhe der hinteren Gehwegsbegrenzung bis Verschneidung Außenwand-Dachhaut um 0,15 m überschritten. 

Für die Abweichungen vom Bebauungsplan sind Befreiungen erforderlich. Eine Befreiung ist dann möglich, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und die Abweichung auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist.

Aus gemeindlicher Sicht können die beantragten Befreiungen auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mitgetragen werden. Ortsplanerische Bedenken liegen nicht vor. Hinsichtlich der Befreiung von der Traufhöhe liegt ein genehmigter Bezugsfälle im Baugebiet vor.

Die Erschließung ist weiterhin gesichert.
Ein Ableiten von Oberflächenwasser auf öffentlichen Straßengrund ist nicht zulässig eine entsprechende bauliche Maßnahme auf dem Grundstück zur Zurückhaltung ist noch nachzurüsten. 

Beschluss

Der Bauausschuss erteilt dem Bauantrag mit den erforderlichen Befreiungen vom Bebauungsplan Nr. 15 „Obermühle“ das Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 7

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3.4. Errichtung von zwei Fertiggaragen und einem Carport, Fl.Nrn. 40, 40/1, Gemarkung Fahlenbach (Hauptstraße 25)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Bauausschusses 14.03.2024 ö beschließend 3.4

Sachverhalt

Das zur Bebauung vorgesehene Grundstück liegt innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Fahlenbach (planungsrechtliche Beurteilung nach § 34 BauGB). Die Fl.Nrn. 40 und 40/1, Gemarkung Fahlenbach sind im Flächennutzungsplan als Dorfgebiet dargestellt.

Als Ersatzbau der best. Grenzgarage ist die Err. von zwei Fertiggaragen und einem Carport (Grundmaß 10 x 7,50 m, Grundmaß je Fertiggarage 3 x 6 m) geplant.

Nach § 34 Abs. 1 BauGB ist innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstückfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.

Nach Art und dem Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der zu überbauenden Grundstücksfläche fügt sich das Vorhaben in die nähere Umgebung ein (§ 34 BauGB). Das Ortsbild ist nicht beeinträchtigt. Ortsplanerische Bedenken bestehen nicht.

Die Erschließung ist weiterhin gesichert. Das anfallende Oberflächenwasser ist nach Möglichkeit auf dem Grundstück zu versickern. Eine Ableitung von Oberflächenwasser auf öffentlichen Straßengrund ist nicht zulässig und mit entsprechenden Maßnahmen auf dem Grundstück rückzuhalten.

Beschluss

Der Bauausschuss erteilt zu dem Bauantrag das Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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3.5. Errichtung einer Freiflächen PV-Anlage, Fl.Nr. 84, Gemarkung Gambach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Bauausschusses 14.03.2024 ö 3.5

Sachverhalt

Das zur Bebauung vorgesehene Grundstück ist im Flächennutzungsplan als landwirtschaftliche Nutzfläche dargestellt und planungsrechtlich dem Außenbereich nach § 35 BauGB zuzuordnen. 

Es ist geplant auf einer Fläche von ca. 2 ha eine Freiflächen Photovoltaikanlage mit Technikgebäuden zu errichten. Das Bauvorhaben wurde bereits am 25.09.2023 in der Bauausschusssitzung behandelt, auf die Niederschrift wird verwiesen. 

Das Vorhaben ist gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 8 Buchstabe b) BauGB als privilegiertes Vorhaben zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist. 

Mit der gegenständlich vorliegenden Planung ist die an der Grundstücksgrenze verlaufende Wasserleitung DN 200 AZ der Wasserversorgung „Waaler Gruppe“ incl. des geforderten Schutzstreifen von der Bebauung freigehalten. Die Wasserleitung incl. Schutzstreifen muss immer frei zugänglich sein, der Bereich muss außerhalb der Umzäunung des Geländes liegen. 
Da Abweichungen beim Leitungsverlauf gegenüber der Bestandspläne nicht ausgeschlossen werden können, ist die Lage der Leitung vom Antragsteller, im Beisein eines Wasserwartes, mittels Suchschlitzen zu prüfen. Ggf. sind bei der Ausführung nochmal Anpassungen erforderlich, sollte ein abweichender Leitungsverlauf gegenüber den Bestandpläne festgestellt werden. 

Weiter weisen wir auf das PV-Standortkonzept der Gemeinde Rohrbach hin und bitten um Beachtung der Restriktionen.
Mit der Gemeinde Rohrbach ist noch ein Vertrag, zur kommunalen Beteiligung an Freiflächen-PV in Form der 0,2 ct/kWH-Abgabe, abzuschließen.
Die Grundstückszufahrt ist an der GV-Straße Gambach-Stöffel gesichert.
Ein Anschluss an die gemeindliche Entwässerungseinrichtung ist nicht möglich.
Bei Bedarf ist für die Leitungsverlegung im öffentlichen Verkehrsbereich mit der Gemeinde Rohrbach rechtzeitig ein Gestattungsvertrag abzuschließen.  

Beschluss

Der Bauausschuss erteilt zu dem Bauantrag das Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 1

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3.6. Nutzungsänderung einer Teilfläche eines landwirtschaftlichen Gebäudes zu Wohnraum, Fl.Nr. 40, Gemarkung Gambach (Gambach 41 und 41a)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Bauausschusses 14.03.2024 ö beschließend 3.6

Sachverhalt

Das zur Bebauung vorgesehene Grundstück liegt innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Gambach (planungsrechtliche Beurteilung nach § 34 BauGB). Die Fl.Nr. 40, Gemarkung Gambach ist im Flächennutzungsplan als Dorfgebiet dargestellt.

Es ist geplant eine Teilfläche des bestehenden landwirtschaftlichen Gebäudes zu Wohnraum, 3 Zimmer mit Gemeinschaftsküche und gemeinschaftlichen Sanitärräumen umzunutzen.

Nach § 34 Abs. 1 BauGB ist innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstückfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.

Nach Art und dem Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der zu überbauenden Grundstücksfläche fügt sich das Vorhaben in die nähere Umgebung ein (§ 34 BauGB). Das Ortsbild ist nicht beeinträchtigt. Ortsplanerische Bedenken bestehen nicht.
Mangels Belichtung des Zimmer 2, der Sanitärräume sowie Küchen- und Essbereich, bestehen aus gemeindlicher Sicht bedenken, dass die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse gewahrt sind. Daher kann der gegenständlich vorliegenden Planung kein Einvernehmen erteilt werden.

Die Erschließung ist gesichert. Nach der gemeindlichen Entwässerungs- und Wasserabgabesatzung muss für jedes Wohngebäude ein eigener Anschluss errichtet werden, für die erforderlichen Zweit-Hausanschlüsse sind die kompletten Kosten für die Herstellung vom Bauherrn zu tragen (privater + öffentlicher Grundstücksanteil). Hierzu ist mit der Gemeinde eine Sondervereinbarung abzuschließen. Das anfallende Oberflächenwasser ist nach Möglichkeit auf dem Grundstück zu versickern
Eine Ableitung von Oberflächenwasser auf öffentlichem Straßengrund ist nicht zulässig und durch entsprechende bauliche Maßnahmen auf dem Grundstück rückzuhalten. 

Zur Berechnung des erforderlichen Stellplatzbedarfs gemäß der gemeindlichen Stellplatzbedarf ist noch die geplante Nutzung des Wohnraums zu klären.

Beschluss

Der Bauausschuss erteilt zu dem Antrag auf Nutzungsänderung kein Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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4. Anfrage Aufstellen eines Warenautomaten am Gemeinschaftshaus in Fahlenbach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Bauausschusses 14.03.2024 ö beschließend 4

Sachverhalt

Uns liegt eine Anfrage zum Aufstellen eines Verkaufsautomaten auf dem Grundstück der Fl.Nr. 41 Gemarkung Fahlenbach (Hauptstraße 23), am Gemeinschaftshaus in Fahlenbach, vor. 

Laut Anfrage werden im Automaten Snacks, gekühlte Getränke und Gegenstände des alltäglichen Bedarfs angeboten. 
Der Automat benötigt nur 1-2 m² Fläche, eine vorhandene Stromversorgung wäre wünschenswert, kann aber auf Kosten des Antragstellers gelöst werden.

Ein Mietvertrag mit monatlicher Miete, sowie Übernahme der anfallenden Stromkosten wird zugesichert. 
Zur Entsorgung des anfallenden Verpackungsmülls wird am Automaten ein Mülleimer aufgestellt, der im Rahmen der regelmäßigen Befüllungen des Automaten durch den Antragsteller geleert wird.
Der genaue Standort ist mit dem Antragsteller bei einer Ortsbesichtigung abzustimmen.

Aus baurechtlicher Sicht können Warenautomaten gemäß Art. 57 Abs. 1 Nr. 12 Buchstabe b) BayBO verfahrensfrei aufgestellt werden. Evtl. erforderlicher Brandschutz ist mit dem Landratsamt noch abzustimmen.  

Beschluss

Das Aufstellen eines Warenautomaten am Gemeinschaftshaus in Fahlenbach wird nicht gestattet. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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5. Bekanntgaben und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Bauausschusses 14.03.2024 ö 5

Sachverhalt

a) Herr Wildmoser erkundigte sich warum der Schulbus teilweise von Rinnberg rückwärts nach Rohr zurück fährt. Die Verwaltung ist bereits mit dem Busunternehmer zur Klärung und Lösungsfindung im Kontakt. Sachstand ist, dass der Busfahrer ohne erwachsenen Sicherungsposten nicht wenden darf. Zum Wenden wird einen Wendekreis von 18 m benötigt. Es wurden bereits verschiedene kurzfristige Lösungsvorschläge erarbeitet die noch mit dem Busunternehmer zu klären sind. Zum einen ist die Überlegung, die Haltestelle auf die Fläche am „Schmeller Denkmal“ zu verlegen, sodass der Bus dann evtl. an der derzeitigen Haltestelle, in der Seitenstraße zwischen Hs. Nr. 11 und 15 wendet und anschließend die Kinder am „Schmeller Denkmal“ einsteigen lässt. 
Zwecks der Errichtung eines Unterstandes am „Schmeller-Denkmal“ muss erst noch mit dem Pächter der Fläche gesprochen werden. 

b) Wenn die Kehrmaschine nach dem Winterdienst im Einsatz ist soll auch in Ossenzhausen, der „Split“ aus der Regenrinne gekehrt werden.

c) In Fahlenbach ist geplant, einen barrierefreien Zugang zur Kirche zu errichten. Es gab im Vorfeld bereits Gespräche mit verschiedenen Lösungsansätzen. Das Gremium war sich einig, dass der Gartenbauer beide möglichen Varianten zeichnen soll und dann entschieden wird, welche bevorzugt umzusetzen ist. 

d) Es wurde noch intensiv über den Bedarf eines Halteverbotes am Gemeinschaftshaus im Bereich der Bergstraße gegenüber dem Öxler-Anwesen diskutiert. Anlass war, dass dort regelmäßig die Zu- und Ausfahrt des Grundstücks durch parkende Fahrzeuge blockiert ist. Aus Sicht der Verwaltung ist ein Halteverbot nicht erforderlich, nur weil sich manche beim Parken nicht an die StVO halten. Da sich dort ein Oberflurhydrant befindet, der zur Befüllung der Löschfahrzeuge genutzt wird, wird vorgeschlagen nach dem Glasfaserausbau den Bereich mit einer Linierung am Boden als Feuerwehranfahrtszone zu Kennzeichen. 

Beschluss

Nach Abschluss des Glasfaserausbaus wird der Bereich des Oberflurhydranten an der Bergstraße als Feuerwehranfahrtszone mit einer gezackten Linierung gekennzeichnet. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 03.05.2024 07:37 Uhr