Datum: 17.06.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Gemeinschaftshaus Fahlenbach
Gremium: Bauausschuss
Körperschaft: Gemeinde Rohrbach
Öffentliche Sitzung, 18:00 Uhr bis 20:15 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
TOP-Nr. |
Bezeichnung
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1 |
Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 29.04.2024
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2 |
Behandlung von Baugesuchen
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2.1 |
Neubau Einfamilienwohnhaus mit Einliegerwohnung und Garage, Fl.Nr. 2153, Gemarkung Rohrbach (Bgm.-Abel-Straße 12) - Genehmigungsfreistellung -
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2.2 |
Neubau eines Einfamilienhauses, Fl.Nr. 2099, Gemarkung Rohrbach (Am Bäckerberg 5) - Genehmigungsfreistellung -
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2.3 |
Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Carport und Stellplatz, Fl.Nr. 2157, Gemarkung Rohrbach (Kramer-Weber-Straße 16) - Genehmigungsfreistellung -
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2.4 |
Tektur zum Umbau und Sanierung sowie Erneuerung des Dachstuhls eines bestehenden Nebengebäudes mit Nutzungsänderung zu Wohnfläche, Fl.Nr. 68, Gemarkung Rohrbach (Ottersrieder Straße 13)
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2.5 |
Nutzungsänderung einer Teilfläche eines landwirtschaftlichen Gebäudes zu Wohnraum für landwirtschaftliche Vermietung Fl.Nr. 40, Gemarkung Gambach (Gambach 41 u. 41 a)
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2.6 |
Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Betriebsleiterwohnhauses mit Betriebsfläche und Garage, Fl.Nr. 1441, Gemarkung Fahlenbach (Buchersried)
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2.7 |
Nutzungsänderung und Umbau eines Wohn- und Geschäftshauses in ein Mehrfamilienhaus, Fl.Nr. 880/9, Gemarkung Rohrbach (Bergweg 15)
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3 |
Information über Radverkehrskonzept des Landkreises und Maßnahmen für das Gemeindegebiet Rohrbach
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4 |
Errichtung eines beidseitigen Parkverbots im Edenthalweg
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5 |
Bekanntgaben und Anfragen
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zum Seitenanfang
1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 29.04.2024
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Rohrbach)
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Sitzung des Bauausschusses
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17.06.2024
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ö
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beschließend
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1 |
Sachverhalt
Die Niederschrift ist im Ratsinformationssystem zu entnehmen.
Beschluss
Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 29.04.2024 wird genehmigt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
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2. Behandlung von Baugesuchen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Rohrbach)
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Sitzung des Bauausschusses
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17.06.2024
|
ö
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|
2 |
zum Seitenanfang
2.1. Neubau Einfamilienwohnhaus mit Einliegerwohnung und Garage, Fl.Nr. 2153, Gemarkung Rohrbach (Bgm.-Abel-Straße 12) - Genehmigungsfreistellung -
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Rohrbach)
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Sitzung des Bauausschusses
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17.06.2024
|
ö
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|
2.1 |
Sachverhalt
Der Bauausschuss nimmt das Bauvorhaben im Genehmigungsfreistellungsverfahren zur Kenntnis.
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2.2. Neubau eines Einfamilienhauses, Fl.Nr. 2099, Gemarkung Rohrbach (Am Bäckerberg 5) - Genehmigungsfreistellung -
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Rohrbach)
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Sitzung des Bauausschusses
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17.06.2024
|
ö
|
|
2.2 |
Sachverhalt
Der Bauausschuss nimmt das Bauvorhaben im Genehmigungsfreistellungsverfahren zur Kenntnis.
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2.3. Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Carport und Stellplatz, Fl.Nr. 2157, Gemarkung Rohrbach (Kramer-Weber-Straße 16) - Genehmigungsfreistellung -
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Rohrbach)
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Sitzung des Bauausschusses
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17.06.2024
|
ö
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|
2.3 |
Sachverhalt
Der Bauausschuss nimmt das Bauvorhaben im Genehmigungsfreistellungsverfahren zur Kenntnis.
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2.4. Tektur zum Umbau und Sanierung sowie Erneuerung des Dachstuhls eines bestehenden Nebengebäudes mit Nutzungsänderung zu Wohnfläche, Fl.Nr. 68, Gemarkung Rohrbach (Ottersrieder Straße 13)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Rohrbach)
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Sitzung des Bauausschusses
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17.06.2024
|
ö
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beschließend
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2.4 |
Sachverhalt
Das zur Bebauung vorgesehene Grundstück liegt innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortes Rohrbach (planungsrechtliche Beurteilung nach § 34 BauGB). Die Fl.Nr. 68, Gemarkung Rohrbach ist im Flächennutzungsplan als Dorfgebiet dargestellt.
Das Vorhaben wurde in der Sitzung des Bauausschusses vom 09.05.2022 behandelt und das Einvernehmen erteilt. Mit der gegenständlich vorliegenden Tektur wird die Ausführungsänderung von Umbau in einen Neubau/Ersatzbau auf Grund schlechter Bausubstanz beantragt.
Nach § 34 Abs. 1 BauGB ist innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstückfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.
Nach Art und dem Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der zu überbauenden Grundstücksfläche fügt sich das Vorhaben in die nähere Umgebung ein (§ 34 BauGB). Das Ortsbild ist nicht beeinträchtigt. Ortsplanerische Bedenken bestehen nicht.
Die Erschließung ist weiterhin gesichert. Der Anschluss an die gemeindliche Kanalisation und Wasserversorgung ist Bedingung. Es wird empfohlen für das Vorhaben einen eigenen Wasser- und Kanalanschluss zu errichten. Die Kosten für die erforderlichen Zweit-Hausanschlüsse sind komplett vom Bauherrn zu tragen (privater + öffentlicher Grundstücksanteil). Hierzu sind mit der Gemeinde Sondervereinbarung abzuschließen. Das anfallende Oberflächenwasser ist auf dem Grundstück zu versickern. Ein Ableiten von Oberflächenwasser auf öffentlichen Straßengrund ist nicht zulässig und durch entsprechende bauliche Maßnahmen auf dem Grundstück rückzuhalten.
Beschluss
Der Bauausschuss erteilt zu dem Bauantrag das Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
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2.5. Nutzungsänderung einer Teilfläche eines landwirtschaftlichen Gebäudes zu Wohnraum für landwirtschaftliche Vermietung Fl.Nr. 40, Gemarkung Gambach (Gambach 41 u. 41 a)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Rohrbach)
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Sitzung des Bauausschusses
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17.06.2024
|
ö
|
beschließend
|
2.5 |
Sachverhalt
Das zur Bebauung vorgesehene Grundstück liegt innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Gambach (planungsrechtliche Beurteilung nach § 34 BauGB). Die Fl.Nr. 40, Gemarkung Gambach ist im Flächennutzungsplan als Dorfgebiet dargestellt.
Das Vorhaben wurde zuletzt in der Sitzung des Bauausschusses am 14.03.2024 behandelt, auf das Sitzungsprotokoll wird verwiesen.
Mit der gegenständlich vorliegenden Planung sind statt 3 Zimmer nur 2 Zimmer mit insgesamt 3 Betten geplant. Der gemeinschaftliche Küchen- und Essbereich ist umgeplant und belichtet.
Nach § 34 Abs. 1 BauGB ist innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstückfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.
Nach Art und dem Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der zu überbauenden Grundstücksfläche fügt sich das Vorhaben in die nähere Umgebung ein (§ 34 BauGB). Das Ortsbild ist nicht beeinträchtigt. Ortsplanerische Bedenken bestehen nicht.
Mit der Umplanung bestehen aus gemeindlicher Sicht keine Bedenken mehr gegen das Vorhaben.
Die Erschließung ist gesichert. Der Anschluss an die gemeindliche Kanalisation und Wasserversorgung ist Bedingung. Nach der gemeindlichen Entwässerungs- und Wasserabgabesatzung muss für jedes Wohngebäude ein eigener Anschluss errichtet werden, für die erforderlichen Zweit-Hausanschlüsse sind die kompletten Kosten für die Herstellung vom Bauherrn zu tragen (privater + öffentlicher Grundstücksanteil). Hierzu ist mit der Gemeinde eine Sondervereinbarung abzuschließen. Das anfallende Oberflächenwasser ist nach Möglichkeit auf dem Grundstück zu versickern. Sollte eine zusätzliche Grundstückszufahrt erforderlich sein, sind die Kosten für Herstellung (Gehwegabsenkung etc.) vom Bauherrn zu tragen.
Die nach der gemeindlichen Stellplatzsatzung erforderlichen 3 Stellplätze sind auf dem Grundstück nachgewiesen. Die bestehenden Garagenstellplätze sind dem bestehenden Wohnhaus (Gambach 41) zuzuweisen.
Beschluss
Der Bauausschuss erteilt zu dem Antrag auf Nutzungsänderung das Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
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2.6. Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Betriebsleiterwohnhauses mit Betriebsfläche und Garage, Fl.Nr. 1441, Gemarkung Fahlenbach (Buchersried)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Rohrbach)
|
Sitzung des Bauausschusses
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17.06.2024
|
ö
|
beschließend
|
2.6 |
Sachverhalt
Das zur Bebauung vorgesehene Grundstück ist im Flächennutzungsplan als landwirtschaftliche Nutzfläche dargestellt und planungsrechtlich dem Außenbereich nach § 35 BauGB zuzuordnen. Bei dem Vorhaben handelt es sich um ein sog. „privilegiertes Bauvorhaben“ i.S. von § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB. Diese sind dann zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen und die Erschließung gesichert ist.
Es ist die Errichtung eines Betriebsleiterwohnhauses (Grundmaß 12,99 x 15,99, Erd- und Obergeschoss) mit Anbau (Grundmaß 10 x 12,27 m, Erdgeschoss) geplant.
Das Betriebsleiterwohnhaus beinhaltet zum Teil die Unterbringung von Saisonarbeitskräften, sowie eine Einliegerwohnung für künftige Auszubildende. Der Anbau enthält Schleuse/Technik und Garage.
Mit der gegenständlichen Bauvoranfrage soll folgendes geklärt werden:
- Kann das geplante Betriebsleiterwohnhaus mit Betriebsflächen in dieser Lage errichtet werden?
Ist die Zufahrt für das neue Betriebsleiterwohnhaus zulässig?
Kann die geplante Wohnfläche für das neue Betriebsleiterwohnhaus im Außenbereich genehmigt werden?
Kann die neue Betriebsfläche im neuen Betriebsleiterwohnhaus genehmigt werden?
Ist die Größen- und Höhenentwicklung für das neue Betriebsleiterwohnhaus zulässig?
Nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB ist im Außenbereich ein Vorhaben zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die Erschließung gesichert ist und wenn es einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dient und nur einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche einnimmt.
Bei Vorliegen der vorgenannten Voraussetzungen kann aus gemeindlicher Sicht das Betriebsleiterwohnhaus in dieser Lage errichtet werden.
Der im Lageplan dargestellte bestehende Feldweg ist in Privateigentum und kein öffentlicher Weg. Die Zufahrt kann wie dargestellt erfolgen, eventuell erforderliche Kompensationsmaßnahmen wie z. B. Verkehrsspiegel zur sichereren Zu- und Ausfahrt sind auf Kosten des Antragstellers bereitzustellen.
Die Zufahrt ist gesichert. Der Ortsteil Buchersried ist nicht an die gemeindliche Kläranlage angeschossen. Die Abwasserbeseitigung erfolgt über eine zu errichtende Kleinkläranlage.
Ob die Wasserversorgung gewährleistet ist, ist mit dem Wasserversorger Ilmtalgruppe abzustimmen. Eine Ableitung von Oberflächenwasser auf öffentlichem Straßengrund ist nicht zulässig und durch entsprechende bauliche Maßnahmen auf dem Grundstück rückzuhalten.
Die nach der gemeindlichen Stellplatzsatzung erforderlichen Stellplätze sind auf dem Grundstück zu errichten.
Beschluss
Der Bauausschuss erteilt zu dem Antrag auf Vorbescheid das Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
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2.7. Nutzungsänderung und Umbau eines Wohn- und Geschäftshauses in ein Mehrfamilienhaus, Fl.Nr. 880/9, Gemarkung Rohrbach (Bergweg 15)
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Rohrbach)
|
Sitzung des Bauausschusses
|
17.06.2024
|
ö
|
beschließend
|
2.7 |
Sachverhalt
Das zur Bebauung vorgesehene Grundstück liegt innerhalb des im Zusammenhang bebauten Orts Rohrbach (planungsrechtliche Beurteilung nach § 34 BauGB). Die Fl.Nr. 880/9, Gemarkung Rohrbach ist im Flächennutzungsplan als allgemeines Wohngebiet dargestellt.
Es ist der Umbau des Wohn- und Geschäftshauses in ein Mehrfamilienhaus mit 5 WE geplant.
Folgende Änderungen sind geplant:
Untergeschoss: Errichtung einer Wohneinheit
Erdgeschoss: Errichtung eigenständige Wohneinheit, Neubau Zugang Kellergeschoss
Obergeschoss: NU Arztpraxis und Wohnung zu einer großen Wohneinheit
Dachgeschoss: Neubau Podest (Rettungsweg)
Nach § 34 Abs. 1 BauGB ist innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstückfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.
Nach Art und dem Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der zu überbauenden Grundstücksfläche fügt sich das Vorhaben in die nähere Umgebung ein (§ 34 BauGB). Das Ortsbild ist nicht beeinträchtigt. Ortsplanerische Bedenken bestehen nicht.
Berechnung Stellplatzbedarf:
Genehmigter Bestand
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Fiktive Stellplätze
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Beantragte NU
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Stellplatzbedarf
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zusätzlicher Stellplatzbedarf
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DG 2 WE
|
--
|
Keine NU
|
Bestandsschutz 3
|
--
|
OG + EG Praxis mit 1
|
5
|
OG 1 WE + EG 1 WE
|
4
|
-1
|
UG keine Genehmigung
|
--
|
UG 1 WE
|
2
|
2
|
--
|
--
|
Besucherstellplatz ab 4 WE 1Stpl.
|
1
|
1
|
Gesamt
|
|
|
10
|
2
|
Auf dem Grundstück sind zusätzlich zu den 5 genehmigten Stellplätzen, 2 Stellplätze zu errichten.
Somit sind insgesamt 7 Stellplätze auf dem Grundstück nachzuweisen. Laut Stellplatznachweis werden anstatt der 7 erforderlichen Stellplätzen nur 6 errichtet.
Der auf öffentlicher Straßenfläche dargestellte Stellplatz, für den für die Errichtung mit der Gemeinde Rohrbach noch eine privatrechtliche Vereinbarung erforderlich ist, kann nicht zum Stellplatznachweis angerechnet werden, sondern dient nur zur Entschärfung der allgemeinen Parksituation vor Ort.
Auf Grund der unzureichenden Stellplätze kann das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt werden.
Zur Nutzbarkeit der beiden geplanten Stellplätze, angrenzend zur Fl.Nr. 880, Gem. Rohrbach, ist nach Genehmigung der Nutzungsänderung der Grundstückseigentümer Fl.Nr. 880, Gem. Rohrbach, zum Rückbau seines auf öffentlichen Straßengrund errichteten Hoftors aufzufordern. Ein entsprechender Gemeinderatsbeschluss vom 22.07.2020 liegt vor.
Die Erschließung ist weiterhin gesichert. Das anfallende Oberflächenwasser ist nach Möglichkeit auf dem Grundstück zu versickern. Eine Ableitung von Oberflächenwasser auf öffentlichen Straßengrund ist nicht zulässig und mit entsprechenden Maßnahmen auf dem Grundstück rückzuhalten.
Beschluss
Der Bauausschuss erteilt zu dem Antrag auf Nutzungsänderung kein Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
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3. Information über Radverkehrskonzept des Landkreises und Maßnahmen für das Gemeindegebiet Rohrbach
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Rohrbach)
|
Sitzung des Bauausschusses
|
17.06.2024
|
ö
|
|
3 |
Sachverhalt
Im Landkreis Pfaffenhofen wurde unter Einbindung der Gemeinden ein Radverkehrskonzept erstellt.
Das Ergebnis und die daraus für die Gemeinde Rohrbach vorgeschlagenen Maßnahmen wurden uns übergeben und besprochen (siehe Anlage).
Auf einigen Ortsverbindungsstraßen bzw. an Ortsdurchfahrten wird das Aufbringen von Schutzstreifen auf Fahrbahnen bzw. Durchfahrtsbeschränkungen auf Anliegerverkehr etc. empfohlen. Aus gemeindlicher Sicht sind Durchfahrtsbeschränkungen auf Anliegerverkehr nicht realisierbar, Piktogramme signalisieren eher eine falsche Sicherheit und ein hoher Kostenfaktor, weil die Fahrbahnmarkierungen regelmäßig zu erneuern sind.
- Maßnahme 432 GVB Rohrbach – Ossenzhausen bis Abzweig Bratzmühle (Bruckbach)
Ab der Autobahnunterführung bis zum Abzweig Bratzmühle wurden bereits Gespräche mit den Eigentümern zwecks Grunderwerbes geführt. Von Seiten der Gemeinde war eine Anbindung an den bestehenden Feldweg Richtung „Heubrücke“ geplant. Alternativ ist zu diskutieren, ob ein Anschluss an den Feldweg (Maßnahme 433) Richtung Waal gewünscht wird. Nächste Schritte wären Vergabe eines Planungsauftrages mit Erstellung eines Grunderwerbplanes und anschließend Grunderwerb.
- Maßnahme 428 Verbindungsstraße Rohr (ab Metzgerei Mair) – Waal (Höhe Abzweig Ossenzhausen)
Außerorts wäre eine fußläufige Verbindung sinnvoll. Es sollte die Errichtung eines Geh- und Radweges geprüft werden. Allerdings stehen nur sehr begrenzt Flächen zur Verfügung (auf einer Seite Weiher bzw. auf der anderen Seite Hopfengarten).
- Maßnahme 429 Verbindungsstraße Waal – Rohrbach
Auf einer Teilfläche von der Autobahnunterführung bis Ortseingang Waal ist die Errichtung des Geh- und Radweges in 2024 geplant (Ausschreibung der Baumaßnahme ist erfolgt). Die restliche Teilfläche von Autobahnunterführung bis Einmündung GV Rohrbach scheitert am Grunderwerb.
- Maßnahme 430 GVB Rohrbach – Ossenzhausen bis Abzweig Richtung Waal
Prüfen ob ein Ausbau des vorhandenen Gehweges zum gemeinsamen Geh- und Radweg möglich ist. Evtl. Grunderwerbsgespräche führen.
- Maßnahme 393-396 Radweg ST 2232 von Bruckbach – Königsfeld
Grunderwerb gescheitert Planfeststellungsverfahren wird eingeleitet.
- Maßnahme 276-278 Radweg ST 2049 Ronnweg – Fahlenbach
Grunderwerb von Fahlenbach bis Eisenbahnüberführung fast abgeschlossen. Route ist im Radwegeausbauprogramm 2020 – 2024 enthalten.
- Maßnahme 420 PAF 21 Ottersried – Gambach
Grunderwerb ist abgeschlossen. Ausbau geplant für 2026.
Fahrradabstellanalgen Nr. 26 Am Sportplatz
Empfehlung Austausch der Vorderradhalter gegen Anlehnbügel evtl. erweitern mit Servicestation.
Vorschlag im Zuge der Sanierung austauschen und Platzierung anpassen.
Rohrbach Bahnhof Vorschlag Maßnahmen
Parkplatz
Vorschlag Maßnahmen
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Vorschläge von Seiten der Verwaltung
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Markierung von 3-6 Stellplätzen für Carsharing & K+R
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Umsetzung prüfen, Kurzparkzone ist auf der Westseite vorhanden
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Ausstattung von 4 best. Parkflächen m. Ladeinfrastruktur
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wird als sinnvoll erachtet. Kosten ermitteln - Entscheidung GR
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ÖPNV
Installation einer dynamischen Fahrgastanzeige f. Busverkehr
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Wird demnächst auf der Westseite an der Bushaltestelle errichtet
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Installation Video-Reisezentrum für Zugverkehr
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Wäre wünschenswert Zuständigkeit DB
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Individualverkehr:
Kennzeichnung Taxistand
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Prüfen evtl. auf beide Seiten eine „Taxizone“ ausweisen
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Ausweisung von 2-4 best. Kfz-Stellplätzen als K+R
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Prüfen evtl. bestehenden Parkflächen ausweisen
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Ausweisung Carsharing auf 1-2 best. Parkplätzen
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Gabs am Rathaus und wurde nicht genutzt
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Err, von E-Bike-Verleih-Station mit Lastenfahrrad-Verleih
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Wird kein Bedarf gesehen
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Radverkehr
Ausbau best. Abstellanlagen auf 150 Fahrräder
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Wird kein Bedarf gesehen
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Integration von 8 Lastenradstellplätzen
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Wird aktuell kein Bedarf gesehen
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Err. abschließbare Abstellmöglichkeiten
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Wird als sinnvoll erachtet. Kosten ermitteln – Entscheidung im GR
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4. Errichtung eines beidseitigen Parkverbots im Edenthalweg
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Rohrbach)
|
Sitzung des Bauausschusses
|
17.06.2024
|
ö
|
beschließend
|
4 |
Sachverhalt
Die Bewohner des Edenthalwegs 32 und 32 A haben sich schriftlich an die Verwaltung gewandt. Der Sachverhalt ist dem beigefügten Dokument „Auszug aus der E-Mail ohne Namen“ zu entnehmen. Am 07.05.2024 wurde seitens der Verwaltung per E-Mail bei den Beschwerdeführern nachgefragt, ob die Situation unverändert geblieben ist. Denn bei sämtlichen Außendiensten zu verschiedenen Tageszeiten konnte seitens der Verwaltung keine derartige Situation wahrgenommen werden. Am 08.05.2024 telefonierte Frau Hauptmann mit der Beschwerdeführerin und diese bestätigte wiederholt, dass die Situation gleichgeblieben ist. Die Bewohner des Edenthalwegs 26 verhalten sich nach wie vor unkooperativ, weswegen es immer noch zu kritischen Fahr- und Parksituationen kommt. Oft wird hier nicht direkt am Rand geparkt, sondern im Straßenraum, weswegen es eng einhergeht.
Im besagten Straßenabschnitt (rote Schraffierung im Kartenausschnitt) ist die Straße nur zwischen 4,1 Meter und 5,2 Meter breit. Normale Pkw können bis zu 2,50 Meter breit sein (siehe Auszug § 32 Abs. 1 StVZO). Um diesem Problem entgegenzuwirken schlägt die Verwaltung vor, ein beidseitiges Parkverbot anzuordnen.
Die Notwendigkeit besteht vor allem darin, dass der Zugang für Rettungs- und Einsatzfahrzeuge - sowie auch für den normalen Verkehr - gegeben ist.
Beschluss
Der Bauausschuss beauftragt die Verwaltung die Straßenverkehrsschilder sowie entsprechende Halterungen zu besorgen und das beidseitige Parkverbot im genannten Bereich anzuordnen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
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5. Bekanntgaben und Anfragen
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Rohrbach)
|
Sitzung des Bauausschusses
|
17.06.2024
|
ö
|
|
5 |
Sachverhalt
a) In der OD Fahlenbach müssen die Kanaldeckel wieder auf Straßenniveau angehoben werden. Kontakt mit dem Staatlichen Bauamt wird aufgenommen und die Zuständigkeit geprüft.
b) Die Asphaltierung der Serbenstraße ist nicht optimal. Beim Fahrradfahren verspürt man leichte Wellen.
c) Graben entlang des Feldweges zur Ilm in Ossenzhausen muss ausgebaggert werden. Material kann vor Ort gelagert werden (beim Holzstoß). Das Aushubmaterial soll vom Unternehmer gesiebt werden und wird anschließend vom Landwirt wieder auf den Acker verbracht. Anmerkung: Auftrag mit Dringlichkeit an Bauhof weitergegeben.
d) Instandsetzungsarbeiten RRB Ossenzhausen – Auftrag ist erteilt, Ausführung voraussichtl. Spätsommer/Herbst.
Datenstand vom 08.08.2024 09:35 Uhr