Datum: 24.09.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Treffpunkt TOP 2 Friedhof Rohrbach
Gremium: Bauausschuss
Körperschaft: Gemeinde Rohrbach
Öffentliche Sitzung, 18:00 Uhr bis 19:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 06.08.2024
2 Sanierung von Wegen und Ergänzung von Urnengräbern im Friedhof Rohrbach - Festlegung weiteres Vorgehen
3 Behandlung von Baugesuchen
3.1 Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage, Fl.Nr. 2098, Gemarkung Rohrbach (Am Bäckerberg 7) - Genehmigungsfreistellung -
3.2 Antrag auf isolierte Befreiung zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage und Carport, Dacheindeckung, Fl.Nr. 136/25, Gemarkung Fahlenbach (Paulinusring 1)
3.3 Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung und Garage, Fl.Nr. 50, Gemarkung Gambach (Gambach 54a)
3.4 Umnutzung eines Bürogebäudes in Beherbergungsräume, Shared-Offices, Event-/ Meetingräume sowie des Vordaches zum Balkon und Errichtung der zugehörigen Fluchttreppen sowie eine Absturzsicherung, Fl.Nr. 1046/18, Gemarkung Rohrbach (Werner-von-Siemens-Str. 1
4 Beschluss über Einziehung der öffentlichen Feldwege Fl.Nr. 100, Gemarkung Gambach und Fl.Nr. 1813 Tfl., Gemarkung Rohrbach
5 Schmellerhalle - Anschaffung eines mobilen Steigers
6 Bekanntgaben und Anfragen

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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 06.08.2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Bauausschusses 24.09.2024 ö beschließend 1

Sachverhalt

Die Niederschrift ist im Ratsinformationssystem zu entnehmen.

Beschluss

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 06.08.2024 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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2. Sanierung von Wegen und Ergänzung von Urnengräbern im Friedhof Rohrbach - Festlegung weiteres Vorgehen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Bauausschusses 24.09.2024 ö beschließend 2

Sachverhalt

Beim Friedhof Rohrbach sind die Friedhofswege zum Teil Sanierungsbedürftig.
Daher hat das Bauamt die Kosten für die Sanierung der Friedhofswege ermittelt.

Die Maßnahme wurde in sechs Bauabschnitte unterteilt. Im Abschnitt 5 sind zusätzlich 
8 neue Urnengräber vorgesehen. Zudem sind 2 Lehrrohre (Kabuflex DN 110) in allen Sanierungsbereichen kalkuliert (Strom für Beleuchtung, usw.).

Die Kosten belaufen sich für:

       Abschnitt 1        24.092,95 € brutto

       Abschnitt 2          7.314,01 € brutto

       Abschnitt 3          8.519,76 € brutto
       
       Abschnitt 4        14.814,13 € brutto

       Abschnitt 5        33.787,47 € brutto

       Abschnitt 6          8.040,74 € brutto

Dies ergibt eine Gesamtsumme von 96.569,06 € brutto.

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3. Behandlung von Baugesuchen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Bauausschusses 24.09.2024 ö 3
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3.1. Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage, Fl.Nr. 2098, Gemarkung Rohrbach (Am Bäckerberg 7) - Genehmigungsfreistellung -

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Bauausschusses 24.09.2024 ö 3.1

Sachverhalt

Der Bauausschuss nimmt das Bauvorhaben im Genehmigungsfreistellungsverfahren zur Kenntnis.

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3.2. Antrag auf isolierte Befreiung zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage und Carport, Dacheindeckung, Fl.Nr. 136/25, Gemarkung Fahlenbach (Paulinusring 1)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Bauausschusses 24.09.2024 ö beschließend 3.2

Sachverhalt

Das zur Bebauung vorgesehene Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 36 „Etzwiesen III“.

Es ist geplant die Dacheideckung beim Neubau des Einfamilienhauses mit Garage und Carport mit anthrazitfarbenen matten Dachziegeln auszuführen anstatt mit rot bzw. rotbraunen matten Dachziegeln oder Betonsteinen gemäß der textlichen Festsetzung im Bebauungsplan „Etzwiesen III“.

Für die Abweichungen vom Bebauungsplan sind Befreiungen erforderlich. Eine Befreiung ist dann möglich, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und die Abweichung auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist.

Aus gemeindlicher Sicht können die beantragten Befreiungen auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mitgetragen werden. Vergleichsfälle liegen im Baugebiet bereits vor. Ortsplanerische Bedenken liegen nicht vor.

Die Erschließung ist weiterhin gesichert.

Beschluss

Der Bauausschuss erteilt dem Antrag auf isolierte Befreiung mit der erforderlichen Befreiung vom Bebauungsplan Nr. 36 „Etzwiesen III“ das Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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3.3. Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung und Garage, Fl.Nr. 50, Gemarkung Gambach (Gambach 54a)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Bauausschusses 24.09.2024 ö beschließend 3.3

Sachverhalt

Die zur Bebauung vorgesehene Grundstücksteilfläche ist im Flächennutzungsplan als Dorfgebiet dargestellt und planungsrechtlich dem Außenbereich nach § 35 BauGB zuzuordnen. 

Es ist die Errichtung eines Wohnhauses mit Einliegerwohnung (Grundmaß 16 x 10 m, EG und OG) mit Garage (Grundmaß 8 x 8 m) geplant.

Privilegierungstatbestände nach § 35 Abs. 1 BauGB liegen nicht vor.
Das Vorhaben ist als „sonstiges Vorhaben“ nach § 35 Abs. 2 BauGB zu beurteilen. Diese sind dann zulässig, wenn öffentliche Belange nicht beeinträchtigt sind und die Erschließung gesichert ist.
Durch das Vorhaben werden jedoch folgende öffentliche Belange beeinträchtigt.
  • Die Entstehung, Verfestigung oder Erweiterung einer Splittersiedlung wäre zu befürchten (§ 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 7 BauGB).

Das Vorhaben ist baurechtlich nicht zulässig.  

Die Zufahrt erfolgt über einen asphaltierten Feldweg. Aus Sicht der Gemeinde ist die Abwicklung des auf dem Baugrundstück zu erwartendem Verkehr (Zufahrt mit PKW + Rettungsfahrzeuge) jedoch grundsätzlich gegeben. Ein etwaiger Ausbau des Weges müsste daher auf Kosten des Bauherrn erfolgen.
Der Anschluss an die gemeindliche Kanalisation und Wasserversorgung ist Bedingung.
Nach der gemeindlichen Entwässerungs- und Wasserabgabesatzung muss für jedes Wohngebäude ein eigener Anschluss errichtet werden, für die erforderlichen Zweit-Hausanschlüsse sind die kompletten Kosten für die Herstellung vom Bauherrn zu tragen (privater + öffentlicher Grundstücksanteil). Hierzu ist mit der Gemeinde eine Sondervereinbarung abzuschließen. Wir möchten bereits jetzt daraufhin weisen, dass die Versorgungsleitungen in der Kreisstraße verlegt sind. Zur Herstellung der Hausanschlüsse müssen die Leitungen auf Kosten des Bauherrn im Bereich des öffentlichen Feldweges verlängert werden. Das anfallende Oberflächenwasser ist nach Möglichkeit auf dem Grundstück zu versickern

Die erforderlichen Stellplätze gemäß gemeindlicher Stellplatzsatzung sind nachzuweisen. 

Beschluss

Der Bauausschuss erteilt zu dem Antrag auf Vorbescheid kein Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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3.4. Umnutzung eines Bürogebäudes in Beherbergungsräume, Shared-Offices, Event-/ Meetingräume sowie des Vordaches zum Balkon und Errichtung der zugehörigen Fluchttreppen sowie eine Absturzsicherung, Fl.Nr. 1046/18, Gemarkung Rohrbach (Werner-von-Siemens-Str. 1

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Bauausschusses 24.09.2024 ö beschließend 3.4

Sachverhalt

Das zur Bebauung vorgesehene Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 16 „Am Bahnhof“.

Zum Antrag auf Umnutzung eines Bürogebäudes in Beherbergungsräume, Shared-Offices, Event-/Meetingräume, sowie des Vordaches zum Balkon und Errichtung der zugehörigen Fluchttreppen, sowie Absturzsicherung wurden neue Betriebsbeschreibungen für die Beherbergung sowie für die Nutzung der Office/Seminarräume eingereicht. Gegenüber der letzten Betriebsbeschreibung wird die maximale Verweildauer für das Boardinghouse auf vier Wochen reduziert (bisher 2 Monate).
Über das gemeindliche Einvernehmen ist auf Grund der geänderten Betriebsbeschreibung erneut zu entscheiden. 
Zuletzt wurde der Antrag in der Sitzung vom 06.08.2024 des Bauausschusses behandelt, auf das Sitzungsprotokoll wird verwiesen.

Auch wenn laut Betriebskonzept die maximale Betriebsdauer auf 4 Wochen reduziert wird, bleiben die Bedenken aus Sicht der Gemeinde bestehen, dass durchaus eine längerfristige Verweildauer mit wohnähnlicher Nutzung entstehen kann, die in einem Gewerbegebiet unzulässig ist. Weiter bestehen Bedenken hinsichtlich der unterschiedlichen Nutzung ohne räumliche Trennung mit gemeinsam genutzten Sanitärräumen. Die im Plan dargestellten mobilen Trennwände werden lt. Aussage der Antragstellerin bei der Ortsbesichtigung vom 06.08.2024 vorerst nicht errichtet.  

Die Erschließung ist grundsätzlich weiterhin gesichert. Eventuell ist der vorhandene Wasserhausanschluss auf Grund des erhöhten Wasserbedarfs beim Boardinghouse nicht mehr ausreichen und muss auf Kosten des Bauherrn erweitert werden. Hierfür ist mit der Gemeinde Rohrbach eine Sondervereinbarung abzuschließen.

Beschluss

Der Bauausschuss erteilt der Nutzungsänderung kein Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 2

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4. Beschluss über Einziehung der öffentlichen Feldwege Fl.Nr. 100, Gemarkung Gambach und Fl.Nr. 1813 Tfl., Gemarkung Rohrbach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Bauausschusses 24.09.2024 ö beschließend 4

Sachverhalt

Mit Notarvertrag vom 30.04.2024 wurde zwischen Herrn Robert Krontahler und der Gemeinde Rohrbach nachfolgend genanntes Tauschgeschäft vereinbart. Die Gemeinde Rohrbach tauscht die Teilfläche von ca. 380 m² der Fl.-Nr. 98, Gemarkung Gambach (Kronthaler) gegen die Fl.-Nr. 100, Gemarkung Gambach (ca. 400 m²) sowie eine Teilfläche von ca. 755 m² der Fl.-Nr. 1813, Gemarkung Gambach mit Herrn Kronthaler.

Für die Fortführung des Straßenbestandsverzeichnisses sind nachfolgende Einziehungen zu tätigen. Im betroffenen Gebiet sind nur Feldwege betroffen, keine Waldwege. Die Feldwege im Sinne des Art. 3 Abs. 1 Nr. 4 BayStrWG haben ihre Verkehrsbedeutung verloren. 

Der Gesetzgeber sieht in Art. 8 BayStrWG vor, dass die Einziehung vorher 3 Monate öffentlich bekannt zu machen ist. Die Feldwege in dem besagten Bereich wurden nie von der Öffentlichkeit genutzt sondern nur rein landwirtschaftlich. Eine Einziehung kann zudem nur erfolgen, wenn das Vorliegen überwiegender Gründe des öffentlichen Wohls vorliegen; dies ist hier der Fall, da hier aus langfristiger Sicht ein Fuß- und Radweg entstehen wird. Es entsteht hierdurch eine Freizeitfläche und die Erweiterung des Radwegnetzes wird vorangebracht. Trotz des daraus entstehenden Verlustes der „alten Feldwege“ wird im Gegenzug ein Fuß- und Radweg geschaffen; dieser neue Fuß- und Radweg trägt außerdem zu mehr Verkehrssicherheit bei. 

Die betroffenen öffentlichen Feldwege sind dem beigefügten Lageplan zu entnehmen.  

Zu einem späteren Zeitpunkt, also nach Bau des Geh- und Radweges, wird die Widmung der neu entstandenen Fläche vorgenommen. 


Einziehung von öffentlichen Feld- und Waldwegen 


Einziehung von öffentlichen Feldwegen

  1. Öffentlicher Feldweg „Tränkfeld“ (Fl. Nr. 1813, Gem. Rohrbach):
Der öffentliche Feldweg Tränkfeld wird teilweise eingezogen.

  1. Öffentlicher Feldweg „Weg zum Ottersrieder Feld II“ (Fl. Nr. 100, Gem. Gambach):
Der öffentliche Feldweg „Weg zum Ottersrieder Feld II“ wird eingezogen.

Beschluss

Die unter 1. und 2. aufgeführten in der Gemeinde Rohrbach, Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm, Regierungsbezirk Oberbayern, öffentlichen Feldwege werden gemäß Art. 8 BayStrWG nachträglich mit Wirkung zum 25.09.2024 eingezogen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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5. Schmellerhalle - Anschaffung eines mobilen Steigers

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Bauausschusses 24.09.2024 ö beschließend 5

Sachverhalt

Der Bauausschuss hatte in seiner Sitzung am 06.08.2024 noch Fragen zur Anschaffung eines ALP-Personenlift Modell PHC 1100.

  1. Anfrage Preis durch Herrn Hochmuth
Auf Nachfrage bei der Firma Böcker teilte uns diese mit das in ihrem Angebot ein falscher Rabatt eingetragen wurde. Es wurde uns ein geändertes Angebot übersandt, der Angebotspreis liegt nun bei 14.696,50 € brutto. 
Die Firma Böcker bittet diesen Fehler zu verzeihen.

  1. Nebenkosten
Es ist eine jährliche Hauptuntersuchung (TÜV) sowie UVV Prüfung nötig.
Diese könnten durch die Firma Böcker durchgeführt werden.
Die Kosten dafür betragen zurzeit 450,00 € netto.

  1. Miete eines Gerätes
Die Mietkosten betragen 95,00 €/Tag netto.
Die An.- und Abfahrt durch Böcker schlägt mit 450,00 € netto zu Buche.
Nach Rücksprache erklärte Böcker, dass nicht garantiert werden kann, dass zu allen Terminen ein Gerät zur Verfügung steht.
Laut telefonischer Anfrage am 14.08.2024 bei der Firma Rieder Arbeitsbühnen in Pfaffenhofen haben Sie nur eine eventuell geeignete Arbeitsbühne für Turnhallen („Schwingböden“) bei welcher der Fußboden jedoch mit Platten abgedeckt werden müsste. Daher entfällt diese Option.

  1. Transport zwischen den Hallen
Den Transport des Steigers kann ein Hausmeister allein mit dem Anhänger bewältigen.

  1. Häufigkeit / Bedarf
In der Turmberghalle fallen für diverse Wartungs- und Reparaturarbeiten ca. 5 Einsätze jährlich an. 
In der Schmellerhalle finden ca. 18 Veranstaltungen jährlich statt.
Dies führt zu ca. 23 Einsätzen jährlich.

  1. Mobiles Gerüst
Der Auf- und Abbau des Gerüstes erfolgt durch die Hausmeister sowie den Bauhof.
Es werden hierfür ca. 18 Stunden pro Einsatz benötigt. Jährlich belaufen sich die Stunden für den Auf- und Abbau daher auf 414 Stunden (18 Stunden/Einsatz x 23 Einsätze).

Ferner ist auf die DGUV Information 201-011 Verwendung von Arbeits-, Schutz- und Montagegerüsten zu verweisen. Die Gemeinde Rohrbach gilt als Gerüstersteller, der Gerüstersteller beauftragt fachkundige Personen mit dem Aufbau sowie zur Prüfung befähigte Personen, welche das Gerüst frei geben.



Nach Wertung der o.g. Punkte kommt das Bauamt zu dem Schluss das die Anschaffung des   ALP-Personenlift aus wirtschaftlichen und arbeitstechnischen Gründen nötig ist.

Beschluss

Der Bauausschuss beschließt den Auftrag über den Kauf und die Lieferung des ALP-Personen-Lift Modell PHC 1100 an die Firma Böcker Maschinenwerke GmbH, Postfach 1153, 59354 Werne laut Angebot 24011870 vom 13.08.2024 zum Angebotspreis von 14.696,50 € brutto zu vergeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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6. Bekanntgaben und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Bauausschusses 24.09.2024 ö 6

Sachverhalt

a)   Friedhof Rohrbach
In der letzten BA Sitzung vom 06.08.2024 sollte vom Bauausschuss die Meinung eingeholt werden über das weitere Vorgehen zur Anregung aus der diesjährigen Bürgerversammlung, die Jesus-Figur am Kreuz am Rohrbacher Friedhof vom Moos zu befreien. Im Rahmen der Diskussion wurde die Verwaltung beauftragt ein Angebot zur Reinigung von einer Fachfirma einzuholen. 
Nachdem die Vermoosung so stark ist, dass bei der Reinigung mit Beschädigung der Goldstruktur zu rechnen ist, kann kein Angebot vorgelegt werden. Es ist daher zu entscheiden, ob der Bauhof versuchen soll, die Figur zu reinigen auf die Gefahr hin der Beschädigung der Goldstruktur. Eine Neuvergoldung schlägt mit ca. 3.000,00 € zu Buche. Über das weitere Vorgehen ist zu entscheiden.         

Beschluss

Die Figur soll von einer Fachfirma gereinigt und anschließend wieder vergoldet werden. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 1, Dagegen: 6

Datenstand vom 13.11.2024 13:34 Uhr