Datum: 16.12.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Rathaus Rohrbach - Dachgeschoss
Gremium: Bauausschuss
Körperschaft: Gemeinde Rohrbach
Öffentliche Sitzung, 18:00 Uhr bis 19:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
TOP-Nr. |
Bezeichnung
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1 |
Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 11.11.2024
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2 |
Behandlung von Baugesuchen
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2.1 |
Nutzungsänderung eines Zwei- zu einem Dreifamilienwohnhaus sowie Errichtung von drei Kfz-Stellplätzen, Fl.Nr. 215/11, Gemarkung Rohrbach (Lindenstraße 27) - Genehmigungsfreistellung -
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2.2 |
Tektur geringfügige Änderungen zur Errichtung einer Unterkunft für Asylbewerber; Fl.Nr. 969/33, Gem. Rohrbach (Am Bahndamm 1)
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2.3 |
Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines neuen Betriebsleiterwohnhauses mit Betriebsflächen und Garage, Ergänzung NU Obergeschoss Nebengebäude zur Saisonarbeiterunterkunft Fl.Nrn. 1441 und 1415, Gemarkung Fahlenbach (Buchersried)
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2.4 |
Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit 6 Wohneinheiten, Fl.Nr. 130, Gemarkung Rohrbach (Hofmarkstraße 3)
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2.5 |
Neubau eines Büros, Betriebsleiterwohnung und Doppelgarage, Fl.Nr. 1041/26, Gemarkung Rohrbach (Werner-von-Siemens-Straße 8)
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2.6 |
Neubau als Ersatzbau des landwirtschaftlichen Stadels zur Unterstellung und Lagerung von Fahrzeugen und Maschinen der Landwirtschaft, Fl.Nr. 79, Gemarkung Fahlenbach (Rohrbacher Straße 4)
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2.7 |
Abbruch einer best. landwirtschaftlichen Halle und Errichtung eines Wohnhauses mit 3 Wohneinheiten und Stellplätzen, Fl.Nr. 24, Gemarkung Rohr (Rohr 54b)
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3 |
Straßensanierungen - Information und Grundsatzbeschluss über Projekte in 2025
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4 |
Erneute Entscheidung über Instandsetzung der Fahrbahn im Hopfenweg (nach Wasser- und Kanalarbeiten)
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5 |
Information zur Friedhofsbeleuchtung Rohrbach
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6 |
Bekanntgaben und Anfragen
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zum Seitenanfang
1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 11.11.2024
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Rohrbach)
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Sitzung des Bauausschusses
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16.12.2024
|
ö
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beschließend
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1 |
Sachverhalt
Die Niederschrift ist im Ratsinformationssystem zu entnehmen.
Beschluss
Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 11.11.2024 wird genehmigt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 0
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2. Behandlung von Baugesuchen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Rohrbach)
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Sitzung des Bauausschusses
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16.12.2024
|
ö
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2 |
zum Seitenanfang
2.1. Nutzungsänderung eines Zwei- zu einem Dreifamilienwohnhaus sowie Errichtung von drei Kfz-Stellplätzen, Fl.Nr. 215/11, Gemarkung Rohrbach (Lindenstraße 27) - Genehmigungsfreistellung -
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Rohrbach)
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Sitzung des Bauausschusses
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16.12.2024
|
ö
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2.1 |
Sachverhalt
Der Bauausschuss nimmt das Bauvorhaben im Genehmigungsfreistellungsverfahren zur Kenntnis.
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2.2. Tektur geringfügige Änderungen zur Errichtung einer Unterkunft für Asylbewerber; Fl.Nr. 969/33, Gem. Rohrbach (Am Bahndamm 1)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Rohrbach)
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Sitzung des Bauausschusses
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16.12.2024
|
ö
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beschließend
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2.2 |
Sachverhalt
Die zur Bebauung vorgesehene Grundstücksteilfläche liegt größtenteils im Geltungsbereich des Bebauungsplan Nr. 8 „Am Bahndamm“, die restliche Teilfläche ist planungsrechtlich dem Außenbereich nach § 35 BauGB zuzuordnen.
Bei der Brandschutzbegehung wurde festgestellt, dass das Bauvorhaben zum Teil planabweichend ausgeführt ist. Die geringfügigen Abweichungen wie Höhenlage der Container (zum Teil 0,20 m tiefer), schmälere Vordächer, Anordnung der Stellplätze, Anordnung der Müllcontainer werden im Rahmen der Tektur berichtigt. Das Vorhaben zur Err. einer Unterkunft für Asylbewerber wurde bereits in den BA-Sitzungen vom 16.03.2023 und 25.09.2023 behandelt, auf die Sitzungsniederschrift wird verwiesen.
Das Bauvorhaben weicht in folgenden Punkten von den Festsetzungen des Bebauungsplanes ab:
- Temporäre Unterkunft für Asylbewerber anstatt lt. Festsetzung der Teilfläche als Parkplatz der Deutschen Bundesbahn
Aus gemeindlicher Sicht kann der Tektur mit den geringfügigen Änderungen zugestimmt werden. Die erforderliche Befreiung kann weiter erteilt werden.
Die Erschließung ist weiterhin gesichert.
Beschluss
Der Bauausschuss erteilt dem Antrag auf Tektur das Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 0
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2.3. Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines neuen Betriebsleiterwohnhauses mit Betriebsflächen und Garage, Ergänzung NU Obergeschoss Nebengebäude zur Saisonarbeiterunterkunft Fl.Nrn. 1441 und 1415, Gemarkung Fahlenbach (Buchersried)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Rohrbach)
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Sitzung des Bauausschusses
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16.12.2024
|
ö
|
|
2.3 |
Sachverhalt
Die zur Bebauung vorgesehenen Grundstücke Fl.Nrn. 1441 und 1415 Gemarkung Fahlenbach sind im Flächennutzungsplan als landwirtschaftliche Nutzfläche dargestellt und planungsrechtlich dem Außenbereich nach § 35 BauGB zuzuordnen. Bei den Vorhaben handelt es sich um ein sog. „privilegierte Bauvorhaben“ i.S. von § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB. Diese sind dann zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen und die Erschließung gesichert ist.
Zu dem Antrag auf Vorbescheid (BA-Sitzung vom 17.06.2024) wurden ergänzende Unterlagen nachgereicht:
- Umplanung des neuen Betriebsleiterwohnhaus (Grundriss, Raumaufteilung)
- Nutzungsänderung Nebengebäude OG zur Saisonarbeiterunterkunft (Bauantrag wird mit neuem Betriebsleiterwohnhaus eingereicht)
- Anpassung Grundriss und Berechnung bestehendes Betriebsleiterwohnhaus
Mit den nachgereichten Unterlagen wurden geringfügige Änderungen bei der Raumaufteilung des neuen Betriebsleiterwohnhauses vorgenommen. Das best. Nebengebäude auf der Hofstelle soll im OG für die Unterbringung von Saisonarbeitskräften (4 Betten mit Küche/Aufenthaltsraum und Sanitärräume) umgenutzt werden. Zusätzlich soll noch das bestehende Betriebsleiterwohnhaus teilweise zur Unterbringung von Saisonarbeitskräften (4 Betten mit Küche/Aufenthaltsraum, Sanitärräume) umgenutzt werden. Auf Grund der Änderungen wird die Gemeinde erneut zur Entscheidung über das gemeindliche Einvernehmen beteiligt
Nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB ist im Außenbereich ein Vorhaben zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die Erschließung gesichert ist und wenn es einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dient und nur einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche einnimmt. Aus Sicht der Verwaltung kann bei Vorliegen der vorgenannten Voraussetzungen das Einvernehmen zu den Vorhaben erteilt werden.
Der im Lageplan dargestellte bestehende Feldweg ist in Privateigentum und kein öffentlicher Weg. Die Zufahrt kann wie dargestellt erfolgen, eventuell erforderliche Kompensationsmaßnahmen wie z. B. Verkehrsspiegel zur sichereren Zu- und Ausfahrt sind auf Kosten des Antragstellers bereitzustellen.
Die Zufahrt ist gesichert. Der Ortsteil Buchersried ist nicht an die gemeindliche Kläranlage angeschossen. Die Abwasserbeseitigung erfolgt über eine zu errichtende Kleinkläranlage. Die Wasserversorgung ist mit dem Wasserversorger Ilmtalgruppe abzustimmen. Eine Ableitung von Oberflächenwasser auf öffentlichem Straßengrund ist nicht zulässig und durch entsprechende bauliche Maßnahmen auf dem Grundstück rückzuhalten.
Die nach der gemeindlichen Stellplatzsatzung erforderlichen Stellplätze (neues Betriebsleiterwohnhaus, Umnutzung best. Betriebsleiterwohnhaus sowie NU Nebengebäude) sind auf dem Grundstück Fl.Nr. 1441, Gemarkung Fahlenbach nachgewiesen. Die erforderlichen Stellplätze für die Umnutzung des best. Betriebsleiterwohnhauses, sowie NU des Nebengebäudes die nicht auf dem Baugrundstück der Fl.Nr. 1415, Gem. Fahlenbach sondern auf der Fl.Nr. 1441, Gem. Fahlenbach nachgewiesen sind, sind gemäß der gemeindlichen Stellplatzsatzung dinglich zu sichern.
Beschluss
Der Bauausschuss erteilt dem Antrag auf Vorbescheid das Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 0
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2.4. Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit 6 Wohneinheiten, Fl.Nr. 130, Gemarkung Rohrbach (Hofmarkstraße 3)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Rohrbach)
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Sitzung des Bauausschusses
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16.12.2024
|
ö
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beschließend
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2.4 |
Sachverhalt
Das zur Bebauung vorgesehene Grundstück liegt innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortes Rohrbach (planungsrechtliche Beurteilung nach § 34 BauGB). Die Fl.Nr. 130, Gemarkung Rohrbach ist im Flächennutzungsplan als Dorfgebiet dargestellt.
Es ist die Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit 6 Wohneinheiten (Grundmaß 29,75 x 10 m, Erd- und Obergeschoss, Satteldach mit 20° Dachneigung), sowie ein Technikraum (Grundmaß 2,50 x 2 m, Wandhöhe 3 m) geplant.
Mit der gegenständlich Bauvoranfrage soll folgendes geklärt werden:
- Ist die Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit einer Grundfläche von 300 m², Geschossentwicklung von E+I, Wandhöhe von 6 m und Firsthöhe von 7,90 m bauplanungsrechtlich zulässig?
Sind die geplanten Zufahrten zu den Stellplätzen straßenrechtlich möglich?
Ist der geplante Technikraum (ohne Aufenthaltsraum) mit einer Wandhöhe von max. 3 m, ohne Öffnung an der Grenze möglich?
Zur Fl.Nr. 129/37 Gemarkung Rohrbach (Kriegerdenkmal) ist ein Abstand von 2,50 m geplant, eine Abweichung von den Abstandsflächen wird beantragt. Zudem wird eine Abweichung von den Abstandsflächen zur Fl.Nr. 132, Gemarkung Rohrbach beantragt.
Nach § 34 Abs. 1 BauGB ist innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstückfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.
Zu 1. und 3.
Mit der gegenständlichen Planung sollen alle sechs Wohneinheiten an der Grundstücksgrenze errichtet werden. Dies ist aus gemeindlicher Sicht nicht vertretbar. Aus gemeindlicher Sicht sollte von der öffentlichen Verkehrsfläche (im Norden) abgerückt werden, wenn im EG Wohnen realisiert werden soll. Die benötigte Stellplatzanzahl kann zudem nicht bereitgestellt werden. Das geplante Gebäude mit einseitigem Dachüberstand erinnert mehr an eine Lagerhalle als an ein Wohnhaus. Das Gebäude sollte, der bestehenden Bebauung folgend und aufgrund seiner zentralen Stellung im Ortskern, in E+1+D-Bauweise mit stärkerer Dachneigung errichtet werden. Dies entspricht auch den Erkenntnissen des gerade erst im Gemeinderat verabschiedeten Gemeindeentwicklungskonzeptes. Im Ortskern von Rohrbach, soll darauf geachtet werden, dass die vorhanden Hofstrukturen sowie die Gestaltung der Gebäude aufrecht erhalten bleiben bzw. bei Ersatzbauten aufgegriffen werden. Mit der geplanten Bebauung wird dieses Ziel nicht erreicht, daher kann das Einvernehmen nicht erteilt werden.
Zu 2.
Die Zufahrt von Stellplatz 1 auf die Fahlenbacher Straße ist so nicht zulässig, da hier ein gefahrloses Rückwärts-Ausparken im Kreuzungsbereich nicht möglich ist. Die Sicht wird vom geplanten Gebäude und dem vorhandenen Kriegerdenkmal genommen. Selbiges gilt für Stellplatz 12 auf die Hofmarkstraße. Die weiteren Zufahrten zu den Stellplätzen 2 – 11 sind zulässig. Die Kosten für Gehweg-Absenkungen zur Herstellung der Zufahrten sind vom Antragsteller zu übernehmen.
Der beantragten Abweichung von den Abstandsflächen zur Fl.Nr. 129/37, Gem. Rohrbach (Kriegerdenkmal) wird von Seiten der Gemeinde nicht zugestimmt. Bei Neubau des Gebäudes soll aus Sicht der Gemeinde der gesetzlich erforderliche Abstand zum Kriegerdenkmal eingehalten werden, zumal die Fläche zwischen Wohngebäude und Grundstücksgrenze als Stellplatz geplant ist. Die Zustimmung zur beantragten Abweichung zur Fl.Nr. 132, Gem. Rohrbach kann aus gemeindlicher Sicht erteilt werden.
Die Erschließung ist gesichert. Der Anschluss an die gemeindliche Kanalisation und Wasserversorgung ist Bedingung. Das anfallende Oberflächenwasser ist nach Möglichkeit auf dem Grundstück zu versickern. Eine Ableitung von Oberflächenwasser auf öffentlichen Straßengrund ist nicht zulässig und mit entsprechenden Maßnahmen auf dem Grundstück rückzuhalten.
Nach der gemeindlichen Stellplatzsatzung sind auf dem Grundstück 14 Stellplätze herzustellen.
Bereits bei der Gelegenheit möchten wir darauf hinweisen, dass bei Mehrfamilienhäusern ab 4 Wohneinheiten ein Kinderspielplatz gem. Art. 7 Abs. 3 BayBO erforderlich ist.
Beschluss
Der Bauausschuss erteilt zum Antrag auf Vorbescheid kein Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB. Einer Abweichung von den Abstandsflächen zur Fl.Nr. 129/37, Gemarkung Rohrbach (Kriegerdenkmal) wird nicht zugestimmt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0
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2.5. Neubau eines Büros, Betriebsleiterwohnung und Doppelgarage, Fl.Nr. 1041/26, Gemarkung Rohrbach (Werner-von-Siemens-Straße 8)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Rohrbach)
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Sitzung des Bauausschusses
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16.12.2024
|
ö
|
beschließend
|
2.5 |
Sachverhalt
Das zur Bebauung vorgesehene Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 16 „Am Bahnhof“.
Mit dem vorliegenden Antrag wird für die bereits errichteten Büros, Betriebsleiterwohnung und Doppelgarage die Genehmigung im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren beantragt. 2009 wurde für das Vorhaben eine Genehmigungsfreistellungsverfahren beantrag, da gemäß § 8 Abs. 3 Nr. 1 BauNVO Wohnungen für Betriebsleiter im Gewerbegebiet nur Ausnahmsweise zugelassen werden können, ist ein vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren durchzuführen.
Die Pläne entsprechen den aus dem Jahr 2009 vorliegenden Unterlagen, mit Ausnahme des zusätzlichen Balkons auf der Westseite und der beiden kurzen Balkone an der Nordseite.
Das Gebäude ist im Rohbau bereits seit mehr als 10 Jahren errichtet, jedoch bis dato nicht fertiggestellt, daher ist die Erforderlichkeit der Betriebsleiterwohnung aus gemeindlicher Sicht nicht nachzuvollziehen, zumal die angebaute Lagerhalle bereits für den Betrieb genutzt wird und der Betriebsinhaber seinen Betrieb auch ohne vorhandene Betriebsleiterwohnung führen kann. Aus gemeindlicher Sicht kann dem Vorhaben daher nicht zugestimmt werden.
Die Bauaufsichtsbehörde wird um Prüfung gebeten, ob der Bauherr zur Fertigstellung des gesamten Gebäudes aufgefordert bzw. verpflichtet werden kann.
Die Erschließung ist gesichert. Der Anschluss an die gemeindliche Kanalisation und Wasserversorgung ist Bedingung. Das anfallende Oberflächenwasser ist nach Möglichkeit auf dem Grundstück zu versickern. Eine Ableitung von Oberflächenwasser auf öffentlichen Straßengrund ist nicht zulässig und mit entsprechenden Maßnahmen auf dem Grundstück rückzuhalten.
Die nach der gemeindlichen Stellplatzsatzung erforderlichen Stellplätze sind auf dem Grundstück zu errichten ein entsprechender Stellplatznachweis ist noch zu erbringen.
Beschluss
Der Bauausschuss erteilt dem Bauantrag kein Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 1
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2.6. Neubau als Ersatzbau des landwirtschaftlichen Stadels zur Unterstellung und Lagerung von Fahrzeugen und Maschinen der Landwirtschaft, Fl.Nr. 79, Gemarkung Fahlenbach (Rohrbacher Straße 4)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Rohrbach)
|
Sitzung des Bauausschusses
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16.12.2024
|
ö
|
beschließend
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2.6 |
Sachverhalt
Das zur Bebauung vorgesehene Grundstück liegt innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Fahlenbach (planungsrechtliche Beurteilung nach § 34 BauGB). Die Fl.Nr. 79, Gemarkung Fahlenbach ist im Flächennutzungsplan als Dorfgebiet dargestellt.
Es ist die Errichtung eines landwirtschaftlichen Stadels (Grundmaß 6,99 x 6,99 m, 3,50 m Wandhöhe, Satteldach) geplant.
Nach § 34 Abs. 1 BauGB ist innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstückfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.
Nach Art und dem Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der zu überbauenden Grundstücksfläche fügt sich das Vorhaben in die nähere Umgebung ein (§ 34 BauGB). Das Ortsbild ist nicht beeinträchtigt. Ortsplanerische Bedenken bestehen nicht.
Die Erschließung ist weiterhin gesichert. Das anfallende Oberflächenwasser ist nach Möglichkeit auf dem Grundstück zu versickern. Eine Ableitung von Oberflächenwasser auf öffentlichen Straßengrund ist nicht zulässig und mit entsprechenden Maßnahmen auf dem Grundstück rückzuhalten. Ein Anschluss an die Wasserversorgung und Entwässerungseinrichtung ist aus gemeindlicher Sicht nicht erforderlich.
Beschluss
Der Bauausschuss erteilt zu dem Bauantrag das Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0
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2.7. Abbruch einer best. landwirtschaftlichen Halle und Errichtung eines Wohnhauses mit 3 Wohneinheiten und Stellplätzen, Fl.Nr. 24, Gemarkung Rohr (Rohr 54b)
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Rohrbach)
|
Sitzung des Bauausschusses
|
16.12.2024
|
ö
|
beschließend
|
2.7 |
Sachverhalt
Das zur Bebauung vorgesehene Grundstück liegt innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Rohr (planungsrechtliche Beurteilung nach § 34 BauGB). Die zur Bebauung vorgesehene Teilfläche der Fl.Nr. 24, Gemarkung Rohr ist im Flächennutzungsplan als Dorfgebiet dargestellt.
Es ist der Teilabbruch einer bestehenden landwirtschaftlichen Halle sowie die Errichtung eines Wohnhauses mit 3 WE (Grundmaß 12,10 x 17,62 m, Erd-, Ober- und Dachgeschoss, Satteldach mit 44° Dachneigung) mit 3 Garagen (Grundmaß 8,98 x 5,96, Pultdach mit 10° Dachneigung) und 3 Stellplätzen geplant. Das Erdgeschoss wird weiterhin größtenteils als landwirtschaftliche Lagerfläche genutzt, im Ober- und Dachgeschoss sind 3 Wohneinheiten geplant.
Nach § 34 Abs. 1 BauGB ist innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstückfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.
Nach Art und dem Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der zu überbauenden Grundstücksfläche fügt sich das Vorhaben in die nähere Umgebung ein (§ 34 BauGB). Das Ortsbild ist nicht beeinträchtigt. Ortsplanerische Bedenken bestehen nicht.
Die Erschließung ist gesichert. Der Anschluss an die gemeindliche Kanalisation und Wasserversorgung ist Bedingung. Nach der gemeindlichen Entwässerungs- und Wasserabgabesatzung muss für jedes Wohngebäude ein eigener Anschluss errichtet werden, für die erforderlichen Zweit-Hausanschlüsse sind die kompletten Kosten für die Herstellung vom Bauherrn zu tragen (privater + öffentlicher Grundstücksanteil). Hierzu ist mit der Gemeinde eine Sondervereinbarung abzuschließen. Das anfallende Oberflächenwasser ist nach Möglichkeit auf dem Grundstück zu versickern. Eine Ableitung von Oberflächenwasser auf öffentlichem Straßengrund ist nicht zulässig und durch entsprechende bauliche Maßnahmen auf dem Grundstück rückzuhalten. Spätestens mit Antrag auf Anschluss an die Entwässerungseinrichtung ist noch ein Entwässerungsplan nachzureichen.
Sollte neben den bestehenden Grundstückszufahrten eine zusätzliche Zufahrt erforderlich sein, sind die Herstellungskosten vom Bauherrn zu tragen.
Die nach der gemeindlichen Stellplatzsatzung erforderlichen Stellplätze sind nachgewiesen.
Spätestens mit Antrag auf Anschluss an die Entwässerungseinrichtung ist noch ein Entwässerungsplan nachzureichen.
Beschluss
Der Bauausschuss erteilt dem Bauantrag das Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0
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3. Straßensanierungen - Information und Grundsatzbeschluss über Projekte in 2025
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Rohrbach)
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Sitzung des Bauausschusses
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16.12.2024
|
ö
|
|
3 |
Sachverhalt
Der Bauausschuss hat über den durchzuführenden Unterhalt der Gemeindestraßen und Gemeindeverbindungsstraßen im Jahr 2025 zu beraten. In den Jahren 2022 bis 2024 wurden auf der HHst 6300.51000 Unterhalt Gemeindestraßen und Gemeindeverbindungsstraßen folgende Kosten eingeplant:
2023
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325.000,00 €
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UH allgemein (Graben räumen, Bankette, Streusalz etc.) 65.000 €; Gehwegsanierung u. Fahrbahnsenkungen 45.000 €; Winterdienst 40.000 €; Straßenreinigung n.Winter 5.000 €
Spritzteerung 140.000€ (Auftrag aus 2022);
Honorar Steinbacher Bodeng. Serbenweg 25.000 €; Markierarbeiten etc. 5. 000 €
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2024
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280.000,00 €
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Grundbedarf 95.000 €, Straßenreinigung nach Winter 10.000 €, Streusalz 30.000 €, Rasengitter 27.000 €; Oberflächenbehandlung 70.000,00 €; Graben räumen 20.000 € Bankette abziehen 20.000 €; Rissesanierung 8.000 €
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Es ist für 2025 bereits ein Kostenansatz von 183.000 € verplant. Dieser beinhaltet:
Maßnahme
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Ansatz
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Grundbedarf (Bankette mulchen, Verkehrszeichen, Gehwegabsenkungen, …)
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90.000,00 €
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Streusalz
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40.000,00 €
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Reinigung n. Winterdienst
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10.000,00 €
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Bankettsicherung GVS Rohr-Gambach
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43.000,00 €
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GESAMT
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183.000,00 €
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Im Einzelnen ist zu nachfolgenden Maßnahmen eine Beschlussempfehlung zu fassen:
1. Gemeindeverbindungsstraße Rohrbach-Fürholzen
Die GVS Rohrbach Fürholzen befindet sich auf einem Teilstück von 1 km in einem sanierungswürdigen Zustand. Es gibt starke Absenkungen und Schäden im gesamten Straßenverlauf. Dadurch wird die Verkehrssicherheit beeinträchtigt. Nach Einschätzung des Bauamts und des Bauhofs besteht hier akuter Handlungsbedarf.
Die Bauverwaltung hat hier mehrere Lösungsvorschläge erarbeitet.
- Es werden nur die Bankette der GVS saniert, was zu keiner Verbesserung der Fahrbahn führt und somit die Verkehrssicherheit nur teilweise verbessert.
Dazu müssten circa. 675 lfm Bankette erneuert bzw. neu gebaut werden. Die Kostenschätzung hierfür beläuft sich auf ca. 67.500,00 € brutto.
- Die GVS Rohrbach-Fürholzen wird auf einer Länge von ca. 1 km… saniert.
Die Kostenschätzung des Bauamts hierfür beläuft sich auf ca. 262.000,00 € brutto zzgl. Planungskosten. Die Straßenbreite bleibt bei dieser Maßnahme unverändert.
- Vollausbau der GVS Rohrbach-Fürholzen auf einer Länge von 1 km auf eine Breite von 6 m mit Grunderwerb. In 2025 Planung und Grunderwerb, 2026/2027 Durchführung der Maßnahmen. Kosten werden im Rahmen der Planung ermittelt.
Aus Sicht der Verwaltung ist ein Vollausbau mit Fahrbahnverbreiterung und Grunderwerb anzustreben. Bei Vollausbau wird nicht der Verwaltungshaushalt belastet, die Kosten sind im Vermögenshaushalt einzuplanen. Die Maßnahme ist voraussichtlich mit 55 % (der förderfähigen Kosten) förderfähig. Es wird vorgeschlagen, für 2025 Haushaltsmittel für die Planung mit Grunderwerb und für 2026/27 für die Durchführung der Maßnahme einzuplanen.
Die betroffenen Grundstückseigentümer wurden zwecks Grunderwerbes bereits angefragt, teilweise wurde einer Grundabtretung zugestimmt bzw. ist eine Rückmeldung noch ausstehend.
Das Bauamt empfiehlt zudem eine Geschwindigkeitsbegrenzung der GVS auf 50 km/h bis zur Fahrbahnsanierung.
2. Zusätzliche Unterhaltsmaßnahmen 2025 - GVS im Gemeindebereich
Im Haushaltsjahr 2025 fallen zum normalen Unterhalt noch zusätzliche Unterhaltsmaßnahmen an:
Risse-Sanierung (Verguss) 12.000,00 €
Sanierung div. Absenkungen 36.000,00 €
Rinnensanierung (Verfugung) 38.000,00 €
Summe 86.000,00 €
Nicht berücksichtigt sind Unterhaltskosten, die durch den Breitbandausbau entstehen. Diese können erst nach Abschluss der Arbeiten beziffert werden.
3. GVS Rohrbach-Waal: Bankettsicherung
In seiner Sitzung am 25.09.2023 beschloss der Bauausschuss, die Bankettsicherung der GVS Rohrbach-Waal zurückzustellen und weiter zu beobachten.
Seither hat sich der Zustand der Bankette nicht verändert. Es besteht daher immer noch Handlungsbedarf. Aus Sicht der Bauverwaltung müssten circa. 800 lfm Bankett saniert werden.
Die aktuelle Kostenschätzung des Bauamts für die Maßnahme beläuft sich auf ca. 80.000,00 € brutto. Es ist zu entscheiden, ob die Maßnahme weiter zurückgestellt werden soll.
Beschluss
Der Bauausschuss empfiehlt dem Gemeinderat die GV Rohrbach - Fürholzen auf dem Teilstück, wie von der Verwaltung vorgeschlagen, im Vollausbau mit Grunderwerb zu ertüchtigen, sowie die Maßnahmen unter Punkt 2 im Jahre 2025 durchzuführen. Die Maßnahme 3 wird zurückgestellt mit Priorisierung 2 zum Vollausbau nach dem Ausbau der GV Rohrbach – Fürholzen.
Die Kosten sind im Haushalt 2025 einzustellen. Nach Genehmigung des Haushaltes 2025 wird die Verwaltung zur Ausschreibung ermächtigt mit anschließender Auftragsvergabe im Gemeinderat.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0
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4. Erneute Entscheidung über Instandsetzung der Fahrbahn im Hopfenweg (nach Wasser- und Kanalarbeiten)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Rohrbach)
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Sitzung des Bauausschusses
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16.12.2024
|
ö
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|
4 |
Sachverhalt
Zuletzt wurde die Maßnahme zur Instandsetzung der Oberfläche des Hopfenweges samt Entwässerung und Gehweg mit Beschluss vom 14.12.2022 des Bauausschusses auf das Jahr 2025 verschoben und soll erneut in Augenschein genommen werden.
Von der Verwaltung wird vorgeschlagen die Augenscheinnahme auf 2027 zu verschieben, weil für das nächste Jahr 2025 von der Glasfaser Plus der Breitbandausbau in Rohrbach geplant ist.
Beschluss
Die Instandsetzung der Oberfläche des Hopfenweges samt Entwässerung und Gehweg wird auf das Jahr 2027 verschoben und dann erneut in Augenschein genommen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0
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5. Information zur Friedhofsbeleuchtung Rohrbach
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Rohrbach)
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Sitzung des Bauausschusses
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16.12.2024
|
ö
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vorberatend
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5 |
Sachverhalt
Bei Instandsetzungsarbeiten zur Friedhofsbeleuchtung Rohrbach stellte sich heraus, dass für die Friedhofsbeleuchtung zum Teil nicht geeignete Kabel verbaut sind. Es wurden Leitungen gefunden welche für den Außenbereich nicht zugelassen bzw. geeignet sind.
In welchem Umfang diese Leitungen verlegt sind ist nur mit erheblichem Aufwand festzustellen.
Aufgrund der unzulänglichen Verkabelung ist in Zukunft mit erhöhten Ausfällen bei der Beleuchtung zu rechnen.
In der Bauausschusssitzung am 11.11.2024 legte der Bauausschuss das weitere Vorgehen bei der Friedhofswegsanierung für 2025 und 2026 fest.
Das Bauamt weist darauf hin das es auch zu Ausfällen der Beleuchtung in den nicht festgelegten Bereichen kommen kann und diese dann eventuell mit einem erheblichen Aufwand zu sanieren sind.
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6. Bekanntgaben und Anfragen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Rohrbach)
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Sitzung des Bauausschusses
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16.12.2024
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ö
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6 |
Sachverhalt
In Ossenzhausen bei Hs. Nr. 18 im Kurvenbereich senken sich die Randsteine und teilw. der Fahrbahnrand.
Datenstand vom 19.02.2025 07:49 Uhr