Datum: 10.04.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Schmellerhalle
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Rohrbach
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:50 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 06.03.2024
2 Rechtsanspruch auf stufenweise Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder ab dem Schuljahr 2026/2027
2.1 Grundsatzbeschluss zum Rechtsanspruch Ganztagesbetreuung Schulkinder - Untersuchung des Ausbaues der Mittags- und Hausaufgabenbetreuung
2.2 Auftragsvergabe zur Erstellung einer Machbarkeitsstudie
3 Jahresrechnung 2022
3.1 Feststellung der Jahresrechnung 2022
3.2 Entlastung der Jahresrechnung 2022
4 Jahresrechnung 2023
4.1 Feststellung der Jahresrechnung 2023
4.2 Entlastung der Jahresrechnung 2023
5 Haushalt 2024 - Beratung und Beschlussfassung
5.1 Erlass der Haushaltssatzung 2024
5.2 Erlass der Finanzplanung 2023 - 2027
6 Kinderhaus Tabeki - Information über Kostensituation sowie Genehmigung von Nachträgen
6.1 Kinderhaus Tabeki - Ausstattung, Genehmigung Nachtrag Nr. 1
6.2 Kinderhaus Tabeki - WDVS/Innenputz/Maler, Genehmigung Nachtrag Nr. 2
6.3 Kinderhaus Tabeki - Fliesen, Genehmigung Nachtrag Nr. 3
6.4 Kinderhaus Tabeki - Bodenbeläge, Genehmigung Nachtrag Nr. 1
6.5 Kinderhaus Tabeki - Außenanlagen, Genehmigung Nachtrag Nr. 1
6.6 Kinderhaus Tabeki - Gewerk Küchen, Genehmigung Nachtrag Nr. 1
7 Neubau Hochbehälter St. Kastl
7.1 Neubau Hochbehälter St. Kastl - Genehmigung der Ausgleichszahlung an die Fa. GfW
7.2 Neubau Hochbehälter St. Kastl - Abbruch des alten Hochbehälters, Auftragsvergabe
7.3 Information über die Zeitschiene für die Schlussrate des Verbesserungsbeitrags für den Hochbehälter St. Kastl
8 Beschluss über den Kalkulationszeitraum der Wassergebühren
9 Beschluss über Auftragsvergabe Peretkund-Statue
10 Beschluss über die Erhöhung des Essensgeldes der Kindertageseinrichtungen zum 01. Mai 2024
11 Ermächtigung der Verwaltung zum Erwerb eines Nutzfahrzeuges mit Allradantrieb für den Bauhof
12 Beschluss über Ersatzbeschaffung eines Mannschaftstransportwagens für die Feuerwehr Fahlenbach
13 Ausbau Serbenweg - Beschluss über Nachtragsangebot für Entsorgungskosten
14 Bekanntgaben und Anfragen
14.1 Bekanntgabe der Termine der Bürgerversammlungen
14.2 Verabschiedung Gemeinderat Peter Otto

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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 06.03.2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 10.04.2024 ö beschließend 1

Sachverhalt

Die Niederschrift ist im Ratsinformationssystem zu entnehmen. 

Beschluss

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 06.03.2024 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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2. Rechtsanspruch auf stufenweise Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder ab dem Schuljahr 2026/2027

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 10.04.2024 ö 2
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2.1. Grundsatzbeschluss zum Rechtsanspruch Ganztagesbetreuung Schulkinder - Untersuchung des Ausbaues der Mittags- und Hausaufgabenbetreuung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 10.04.2024 ö beschließend 2.1

Sachverhalt

Rechtsanspruch

Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder tritt stufenweise ab dem Schuljahr 2026/2027 in Kraft. Zu Beginn umfasst dieser die Kinder der ersten Klasse. Bis 2029 kommt jedes Jahr ein weiterer Jahrgang dazu, so dass ab dem Schuljahr 2029/2030 alle Grundschulkinder einen Rechtsanspruch auf ganztägige Betreuung haben. Das Betreuungsangebot muss mit der Unterrichtszeit acht Stunden täglich umfassen. Die Schließzeiten dürfen maximal vier Wochen (20 Werktage) im Jahr betragen. Die Schüler müssen nicht 8 Stunden betreut werden, es können auch kürzere Betreuungszeiten in Anspruch genommen werden. 

Der Rechtsanspruch könnte erfüllt werden als: 

  • Angebot unter der Schulaufsicht: Gebundene Ganztagsschule, Offene Ganztagsschule, Mittagsbetreuung
  • BayKiBiG-Angebote: Kooperativer Ganztag (Verzahnung von Schule und Jugendhilfe) 
  • Heilpädagogische Tagesstätten 

Derzeitige Betreuungssituation

Caritas Pfaffenhofen a.d. Ilm – Mittagsbetreuung im Schulgebäude 

80 Kinder mit Mittagessen im 2-Schichten-System, davon bleiben 28 Kinder bei der Hausaufgabenbetreuung, also über 14 Uhr hinaus.

Kinderhaus Tabeki - Kinderhort

2 Hortgruppen mit je 25 Kindern 50 Plätze

Gesamt:
Derzeitige Unterbringung von 130 Kindern möglich

Grundsätzlich kann im Kinderhaus Tabeki noch eine dritte Gruppe mit 25 Plätzen geschaffen werden, sofern der Bedarf an Kindergartenplätzen nicht eine 2. Kindergarten-Gruppe erfordert. Dann entfällt diese Möglichkeit.

Die Gemeinde Rohrbach kann mit den vorhandenen Gegebenheiten aktuell den Bedarf an Nachmittagsbetreuung für Grundschulkinder erfüllen. Für die Zukunft sind zur Erfüllung des Rechtsanspruches jedoch bauliche Maßnahmen erforderlich.

Betreuungsbedarf

Derzeit werden in Bayern ca. 55 Prozent der Schüler am Nachmittag betreut und es wird angenommen, dass bis zum Jahr 2029 dieser Bedarf auf 80 Prozent ansteigen wird. Die Gemeindeverwaltung hat auf dieser Basis in Zusammenarbeit mit der Schulleitung eine Prognose für die Jahre 2026 bis 2029 erarbeitet. 

Schuljahr 2026/2027 – 1. Klasse: 
Schulkinder insgesamt:                 80 Kinder                 Prognose (80%):         56 Kinder 

Schuljahr 2027/2028 – 1. und 2. Klasse: 
Schulkinder insgesamt:                 150 Kinder                 Prognose (80%):         120 Kinder 

Schuljahr 2028/2029 – 1. bis 3 Klasse: 
Schulkinder insgesamt:                 230 Kinder                 Prognose (80%):        190 Kinder

Schuljahr 2029/2030 – 1. bis 4. Klasse: 
Schulkinder insgesamt:                 280 Kinder                 Prognose (80%):         220 Kinder 

Daraus ergibt sich ein Delta von 90 Plätzen.

Betreuungsform und Raumsituation

Am 22. Februar 2024 fand eine Gesprächsrunde mit der Schulleitung, Mitarbeiterinnen der Regierung von Oberbayern – Förderstelle, den Vertreterinnen der Caritas Pfaffenhofen als Träger der Mittagsbetreuung und der Gemeindeverwaltung zur Deckung des Deltas von 90 Plätzen statt.

Gemeinde und Schulleitung würden gerne an den beiden Betreuungskonzepten „Erweiterte Mittags- und Hausaufgabenbetreuung“ sowie „Kinderhort“ festhalten, da damit den Bedürfnissen der Eltern sehr flexibel entsprochen werden kann.

Die Räumlichkeiten der bisherigen Mittagsbetreuung sind bestens geeignet, den Rechtsanspruch zu erfüllen. Hier müssen nur Maßnahmen zum sommerlichen Hitzeschutz umgesetzt werden. 
Zudem wäre im Altbau-Dachgeschoss der Schule genügend Platz, um bis zu drei weitere Gruppen (insg. 75 Plätze) unterzubringen. Hierzu muss jedoch eine Sanierung durchgeführt werden.

Betreuung
Einrichtung
Bauteil
Kapazität
Erläuterung
Kinderhort
Kinderhaus Tabeki
KG
50 (+ 25)
3. Gruppe möglich, wenn nicht von Kindergarten belegt
Mittags- und Hausaufgabenbetreuung
Schule Rohrbach
Mittelbau-DG
75 (akt. 80)
Vorhandene Räume


Altbau-DG
75
Generalsanierung nötig


Neubau-DG
(+ 25)
Doppelnutzung Seminarraum für Kurzgruppe möglich


GESAMT
200 (+ 50)


Generell ist eine Mensa nötig, um die Mittagsverpflegung durchführen zu können. Das aktuelle Schülercafé stößt schon jetzt an seine Kapazitätsgrenzen. Bei 220 Kindern (80 %) und Essen in 2 Schichten muss die Mensa eine Größe von ca. 110 Plätzen aufweisen. Wenn die 50 Hortkinder separat im Kinderhaus essen, wären ca. 85 Plätze ausreichend.

Bürgermeister Keck hat dazu bereits folgende Maßnahmenliste erarbeitet:  

  1. „Mittelschul-Bau“ (unterer Eingang):
  • Schaffung einer Mensa mit Ausgabeküche im EG beim aktuellen Schülercafé + Foyer mit min. 85 Plätzen. Prüfen Erweiterungsmöglichkeiten auf 110 Plätze
    Ggf. durch Öffnung des Foyers durch bestehende Fensterstürze in Richtung Pausenhof..
  • Generalsanierung Dachgeschoss (auch energetisch) für bis zu 3 zusätzliche Mittagsbetreuungsgruppen = 75 Schüler
  • In diesem Zug: Errichtung PV-Anlage
  • Barrierefreie Erschließung vom EG bis ins DG (Fördervoraussetzung)
  • Beurteilung der in diesem Zusammenhang zwingend notwendigen Maßnahmen im Bereich KG und 1. Stock, sprich: „Wenn man das EG und das DG anpackt, was muss dann zwingend im restlichen Gebäude gemacht werden?“

  1. „Mittelbau“ (Ort der jetzigen Mittagsbetreuung):
  • Sicherstellung Brandschutz DG (Vermutung: Ersatz der Wendeltreppe gegen geradläufige Treppe, bodentiefer Ausstieg)
  • Ergänzung sommerlicher Hitzeschutz DG
  • Ergänzung Schallschutz DG
  • Umrüstung Beleuchtung auf LED
  • Ggf. barrierefreier Übergang vom „Mittelschul-Bau“ zum „Mittelbau“ im DG (keine Idee) oder EG (Treppenlift)

  1. „Neubau“ (Grundschule)
  • Ergänzung außenliegender sommerlicher Hitzeschutz DG
  • Ergänzung Schallschutz DG
  • Umrüstung Beleuchtung auf LED

Förderung

Für die Ganztagsbetreuung unter der Schulaufsicht in Form der Mittagsbetreuung stellt der Gesetzgeber folgende Fördermittel zur Verfügung. 

  • Landesförderung – BayFAG plus
    Fördersatz bei vergleichbaren Projekten (Kiga / Kinderhaus): Ca. 50 %.
    Bei Förderungen nach dem BayFAG ist die Finanzkraft der Gemeinde die Bemessungsgrundlage, die im Vorfeld nicht genau beziffert werden kann, sondern je Maßnahme gesondert berechnet wird.  
  • Landesförderung – FAGplus15
    Zusätzlicher Aufschlag von 15 Prozentpunkten auf obige Förderung
Ca. 65 % Fördersatz zu erwarten.
 
Zusätzlich: Landesförderprogramm Ganztagesausbau
  • Je neu geschaffenem Platz wird darüber hinaus eine Pauschale von 4.500 € gewährt. Bei 3 zusätzlichen Gruppen mit je 25 Kindern ist mit einer Fördersumme von 337.500,-- € zu rechnen. 

Die genannten Fördermittel werden nur bis Ende 2026 bewilligt und die Maßnahmen müssen bis zum Ende 2027 abgeschlossen sein. 

Zeitplan

Die Zeitschiene sollte folgt abgearbeitet werden: 

  • Noch in 2024: Beauftragung Machbarkeitsstudie, Beschluss zum weiteren Vorgehen, Einleitung Auftragsvergabe Objektplanung

  • In 2025: Ggf. bereits Umsetzung kleinerer Maßnahmen aus Paket 2 und 3 (Schallschutz, Sonnenschutz, Brandschutz) Für Paket 1: Planung, Bauantrag, Firmen-Ausschreibungen, Förderanträge

  • In 2026 und 2027: Umsetzung Paket 1

Die Verwaltung sollte entsprechend in der Sache tätig werden, wozu ein Grundsatzbeschluss des Gemeinderates erforderlich ist, damit die Umsetzung des Rechtsanspruches auf einen Ganztagsplatz im Schulalter gewährleistet werden kann. 

Beschluss

Der Betreuungsbedarf von 220 Grundschulkindern für das Schuljahr 2029/2030 wird für festgestellt. Der Betreuungsbedarf soll über den Kinderhort (50 (+25) Plätze) sowie die erweiterte Mittags- und Hausaufgabenbetreuung (150 (+25) Plätze) abgedeckt werden. Im Zuge einer Sanierung sollen 75 neue Plätze sowie eine Mensa mit min. 85 Plätzen im Schulgebäude geschaffen werden. Zusätzlich sollte in die Machbarkeitsstudie die Realisierbarkeit einer Zubereitungsküche auch für angrenzende Kindertageseinrichtungen aufgenommen werden.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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2.2. Auftragsvergabe zur Erstellung einer Machbarkeitsstudie

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 10.04.2024 ö 2.2

Sachverhalt

Zur planerischen Untersuchung der für die Ganztagsbetreuung notwendigen Maßnahmen zur Schaffung zusätzlicher Gruppenräume und einer Mensa wird die Erstellung einer Machbarkeitsstudie angeregt. Hierzu wurde vom Ing.-Büro Eichenseher aus Pfaffenhofen ein entsprechendes Angebot eingeholt. Die Kosten des Pauschalhonorars belaufen sich auf brutto 16.707,60 EUR. Das IB Eichenseher ist fachlich hierfür bestens geeignet und hat sich in vergleichbaren Aufträgen für die Gemeinde bereits als zuverlässig und kompetent bewiesen. Das IB Eichenseher könnte das Projekt ab September/Oktober 2024 in Angriff nehmen. 

Es wird daher angeregt, das IB Eichenseher mit der Erstellung einer Machbarkeitsstudie zur Einführung einer Ganztagesschule zu beauftragen. 

Es wird darauf hingewiesen, dass zur späteren Detailplanung neben der Objektplanung auch die üblichen Fachplanungen (insb. Elektro, HLS, Energiekonzept etc.) hinzuzuziehen sind. 

Beschluss

Das IB Eichenseher wird gemäß vorliegendem Angebot zum Preis i.H.v. brutto 16.707,60 EUR zur Erstellung einer Machbarkeitsstudie zur Ertüchtigung des Schulgebäudes für eine Ganztagesbetreuung beauftragt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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3. Jahresrechnung 2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 10.04.2024 ö 3
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3.1. Feststellung der Jahresrechnung 2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 10.04.2024 ö 3.1

Sachverhalt

Die örtliche Rechnungsprüfung für die Jahresrechnung 2022 wurde am 01.03.2023 durchgeführt. Unstimmigkeiten oder Beanstandungen wurden nicht vorgebracht.

Die Jahresrechnung 2022 wird mit den folgenden Ergebnissen festgestellt:

Feststellung der Jahresrechnung 2022





Einnahmen
Verwaltungs-HH
Vermögens-HH
Gesamt-HH
1.1 Soll lfd. Haushaltsjahr
+
16.441.864,82 €
5.590.501,00 €
22.032.365,82 €
1.2 Neue Haushaltseinnahmereste
+
0,00 €
2.100.000,00 €
2.100.000,00 €
1.3 Abgang alter Haushaltseinnahmereste
-
0,00 €
2.596.601,00 €
2.596.601,00 €
1.4 Abgang alter Kasseneinnahmereste
-
11.549,50 €
0,00 €
11.549,50 €
1.5 Summe bereinigte Soll-Einnahmen
=
16.430.315,32 €
5.093.900,00 €
21.524.215,32 €
Ausgaben
Verwaltungs-HH
Vermögens-HH
Gesamt-HH
1.6 Soll lfd. Haushaltsjahr
+
16.430.152,22 €
4.665.629,50 €
21.095.781,72 €
1.7 Neue Haushaltsausgabereste
+
0,00 €
1.162.088,00 €
1.162.088,00 €
1.8 Abgang alter Haushaltsausgabereste
-
0,00 €
733.817,50 €
733.817,50 €
1.9 Abgang alter Kassenausgabereste
-
-163,10 €
0,00 €
-163,10 €
1.10 Summe bereinigte Soll-Ausgaben
=
16.430.315,32 €
5.093.900,00 €
21.524.215,32 €
Soll-Fehlbetrag (Zeile 1.5 abzgl. Zeile 1.10)


0,00 €
0,00 €





Darin enthalten:




1) Zuführung vom Vermögenshaushalt



0,00 €
2) Zuführung zum Vermögenshaushalt



2.974.186,21 €
3) Überschuss nach § 79 Abs. 3 Satz 2 KommHV-Kameralistik

104.903,93 €





Berechnung Überschuss:






HH-Ansatz
Jahresrechnung
Differenzbetrag
9100.31000 Rücklagenentnahme
0,00 €
0,00 €
0,00 €
9100.91000 Rücklagenzuführung
0,00 €
104.903,93 €
104.903,93 €

Beschluss

Der Gemeinderat stellt die Jahresrechnung 2022 mit den genannten Beträgen fest.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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3.2. Entlastung der Jahresrechnung 2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 10.04.2024 ö 3.2

Sachverhalt

2. Bürgermeister Hochmuth übernimmt für diesen Tagesordnungspunkt den Vorsitz des Gemeinderates, da 1. Bürgermeister Keck wegen persönlicher Beteiligung gem. Art. 49 GO (Gemeindeordnung) von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen ist. 

Da sowohl die örtliche Prüfung als auch die Feststellung der Jahresrechnung 2022 durchgeführt wurde, kann gemäß Art. 102 Abs. 3 Gemeindeordnung gleichzeitig auch über die Entlastung beschlossen werden.

Beschluss

Der Gemeinderat spricht für die Jahresrechnung 2022 gem. Art. 102 GO die Entlastung aus.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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4. Jahresrechnung 2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 10.04.2024 ö 4
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4.1. Feststellung der Jahresrechnung 2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 10.04.2024 ö 4.1

Sachverhalt

Die örtliche Rechnungsprüfung für die Jahresrechnung 2023 wurde am 13.03.2024 durchgeführt. Unstimmigkeiten oder Beanstandungen wurden nicht vorgebracht.

Die Jahresrechnung 2023 wird mit den folgenden Ergebnissen festgestellt:

Feststellung der Jahresrechnung 2023










Einnahmen
Verwaltungs-HH
Vermögens-HH
Gesamt-HH
1.1 Soll lfd. Haushaltsjahr
+
17.604.353,89 €
9.054.691,01 €
26.659.044,90 €
1.2 Neue Haushaltseinnahmereste
+
0,00 €
448.440,06 €
448.440,06 €
1.3 Abgang alter Haushaltseinnahmereste
-
0,00 €
2.100.000,00 €
2.100.000,00 €
1.4 Abgang alter Kasseneinnahmereste
-
384,11 €
0,00 €
384,11 €
1.5 Summe bereinigte Soll-Einnahmen
=
17.603.969,78 €
7.403.131,07 €
25.007.100,85 €
Ausgaben
Verwaltungs-HH
Vermögens-HH
Gesamt-HH
1.6 Soll lfd. Haushaltsjahr
+
17.607.172,78 €
5.570.861,94 €
23.178.034,72 €
1.7 Neue Haushaltsausgabereste
+
0,00 €
1.985.411,88 €
1.985.411,88 €
1.8 Abgang alter Haushaltsausgabereste
-
0,00 €
153.142,75 €
153.142,75 €
1.9 Abgang alter Kassenausgabereste
-
3.203,00 €
0,00 €
3.203,00 €
1.10 Summe bereinigte Soll-Ausgaben
=
17.603.969,78 €
7.403.131,07 €
25.007.100,85 €
Soll-Fehlbetrag (Zeile 1.5 abzgl. Zeile 1.10)


0,00 €
0,00 €










Darin enthalten:




1) Zuführung vom Vermögenshaushalt



0,00 €
2) Zuführung zum Vermögenshaushalt



2.833.861,17 €
3) Überschuss nach § 79 Abs. 3 Satz 2 KommHV-Kameralistik

749.777,42 €










Berechnung Überschuss:






(Nachtrags-)HH-
Ansatz
Jahresrechnung
Differenzbetrag
9100.31000 Rücklagenentnahme
0,00 €
0,00 €
0,00 €
9100.91000 Rücklagenzuführung
0,00 €
749.777,42 €
749.777,42 €

Beschluss

Der Gemeinderat stellt die Jahresrechnung 2023 mit den genannten Beträgen fest.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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4.2. Entlastung der Jahresrechnung 2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 10.04.2024 ö 4.2

Sachverhalt

2. Bürgermeister Hochmuth übernimmt für diesen Tagesordnungspunkt den Vorsitz des Gemeinderates, da 1. Bürgermeister Keck wegen persönlicher Beteiligung gem. Art. 49 GO (Gemeindeordnung) von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen ist. 

Da sowohl die örtliche Prüfung als auch die Feststellung der Jahresrechnung 2023 durchgeführt wurde, kann gemäß Art. 102 Abs. 3 Gemeindeordnung gleichzeitig auch über die Entlastung beschlossen werden.

Beschluss

Der Gemeinderat spricht für die Jahresrechnung 2023 gem. Art. 102 GO die Entlastung aus.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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5. Haushalt 2024 - Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 10.04.2024 ö 5
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5.1. Erlass der Haushaltssatzung 2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 10.04.2024 ö 5.1

Sachverhalt

Der Gesamthaushalt schließt in Einnahmen und Ausgaben mit 23.594.400 € (Vorjahr: 25.419.000 €)

davon der Verwaltungshaushalt mit                        17.319.100 € (Vorjahr: 17.101.700 €)
davon der Vermögenshaushalt mit                          6.275.300 € (Vorjahr: 8.317.300 €).

Die Zuführung zum Vermögenshaushalt beträgt:        747.100 €

Diese Ansätze behalten keine Kreditaufnahmen. Eine Rücklagenzuführung ist in Höhe von 449.000 € vorgesehen.
Die Gesamtschulden der Gemeinde werden in 2024 voraussichtlich nicht ansteigen. Eine Neuverschuldung ist nicht zu erwarten. Tilgungen sollen in Höhe von 667.100 € getätigt werden. Somit sinkt der Schuldenstand zum 31.12.2024 plangemäß auf 5.544.999,49 €.

Der Haupt- und Finanzausschuss hat in der Sitzung am 29.02.2024 über den Haushalt 2024 beraten und die Beschlussempfehlung zur Genehmigung des vorgelegten Haushalts erteilt. Auf die Niederschrift der Haupt- und Finanzausschusssitzung wird verwiesen.

Die Haushaltssatzung für das Jahr 2024 samt Anlagen ist dem Tagesordnungspunkt angefügt.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Haushaltssatzung 2024 mit dem Haushaltsplan und den zugehörigen Anlagen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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5.2. Erlass der Finanzplanung 2023 - 2027

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 10.04.2024 ö 5.2

Sachverhalt

Der Haupt- und Finanzausschuss hat in der Sitzung am 29.02.2024 über die Finanzplanung 2023 – 2027 beraten und die Beschlussempfehlung zur Genehmigung der mittelfristigen Finanzplanung erteilt. Auf die Niederschrift der Haupt- und Finanzausschusssitzung wird verwiesen.

Die Haushaltssatzung für das Jahr 2024 samt Anlagen (einschließlich der Finanzplanung) ist dem vorgehenden Tagesordnungspunkt beigefügt.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt der Finanzplanung für die Jahre 2023 – 2027 in der vorliegenden Fassung zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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6. Kinderhaus Tabeki - Information über Kostensituation sowie Genehmigung von Nachträgen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 10.04.2024 ö beschließend 6

Sachverhalt

Die Planerin Frau Kurczinski gibt Auskunft über den derzeitigen Baufortschritt, die unvorhersehbaren zusätzlich erforderlichen Arbeiten und den geplanten Fertigstellungstermin. Anhand der aktuellen Kostenverfolgung dem derzeitigen Kostenstand sowie eine Kostenprognose werden die erforderlichen Mittel dargelegt.

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6.1. Kinderhaus Tabeki - Ausstattung, Genehmigung Nachtrag Nr. 1

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 10.04.2024 ö beschließend 6.1

Sachverhalt

Für die Küchen in den sechs Gruppenräumen wird eine Beleuchtung unterhalb der Hängeschränke benötigt, da die Arbeitsfläche ansonsten verschattet ist. Außerdem müssen die Hängeschränke statisch abgesichert werden. Die Absicherung war ursprünglich im Auftrag des Küchenbauers enthalten, soll aber nun über den Schreiner abgewickelt werden. 

Aus Kosten- und technischen Gründen wurde im UG in zwei Gruppenräumen auf den Umbau der Grundleitungen verzichtet und Hebeanlagen eingebaut. Ansonsten hätte die Bodenplatte geöffnet werden müssen. Zur Verkleidung der Hebeanlagen unter den Waschbecken sind Unterschränke und Waschtischablagen erforderlich. 

Für den Bereich der Krippe wird außerdem eine Wickelkommode benötigt. Die schreinergefertigte Variante (Fa. Schreinerei Dick) mit 7.254,00 € ist hier preiswerter als die „Katalogvariante“ mit rund 8.000,00 €.

Die Mehrkosten für die genannten Maßnahmen betragen insgesamt 17.514,90 € (brutto). 

Beschluss

Der Nachtrag Nr. 1 der Fa. Schreinerei Dick in Höhe von 17.514,90 € (brutto) wird nachträglich genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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6.2. Kinderhaus Tabeki - WDVS/Innenputz/Maler, Genehmigung Nachtrag Nr. 2

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 10.04.2024 ö beschließend 6.2

Sachverhalt

Im Zuge der Putzarbeiten ergab sich, dass die Putzflächen nicht mehr tragfähig sind. Im ursprünglichen Sanierungskonzept von 2019 wurden nur Neuanstriche berücksichtigt. Der nicht tragfähige Untergrund musste abgeschliffen und für den Neuanstrich vorbereitet werden. In der Sitzung vom Juni 2023 wurde beschlossen, nur die unbedingt notwendigen Putzflächen zu sanieren. Damals konnten die Flächen noch nicht abschließend beziffert werden. Dies wird hiermit nachgeholt.

Zusätzlich soll entgegen der ursprünglichen Planung die Nordseite aufgegraben und mit einer Perimeterdämmung versehen werden. Bisher wurden Mehrkosten in Höhe von rund 6.500,00 € freigegeben.

Die noch anfallenden Mehrkosten betragen gemäß Nachtrag der Fa. Heinrich Schmid GmbH rund 23.500,00 (brutto).

Beschluss

Der Nachtrag der Fa. Heinrich Schmid GmbH in Höhe von 23.500,00 (brutto) wird nachträglich genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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6.3. Kinderhaus Tabeki - Fliesen, Genehmigung Nachtrag Nr. 3

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 10.04.2024 ö beschließend 6.3

Sachverhalt

In allen Geschossen, in denen der Fliesenbelag am Boden ausgetauscht werden musste, wurden sogenannte Haftzugproben genommen. In Teilbereichen ist der erforderliche Haftzug nicht erreicht worden und es musste ein Spezialestrich eingebaut werden. Der Aus- und Wiedereinbau eines Estrichs wäre dagegen kostenintensiver gewesen.

Die Mehrkosten für den Spezialestrich belaufen sich gemäß Nachtrag der Fa. Buberl GmbH auf 11.112,85 € (brutto). 

Beschluss

Der Nachtrag Nr. 3 der Fa. Buberl GmbH in Höhe von 11.112,85 € (brutto) wird nachträglich genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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6.4. Kinderhaus Tabeki - Bodenbeläge, Genehmigung Nachtrag Nr. 1

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 10.04.2024 ö beschließend 6.4

Sachverhalt

Im Zuge der Abbrucharbeiten kam es zu Problemen mit dem Abbruchunternehmer. Die alten Kleberreste konnten vom Ersatzunternehmen nicht entfernt werden. Diese Arbeiten mussten letztlich vom beauftragten Bodenleger übernommen werden. Zusätzlich wurde ein Estrichverfestiger an einzelnen Flächen benötigt. Die hier entstehenden Kosten können durch Puffer in den ausgeschriebenen Massen abgefangen werden. Somit entstehen Minderkosten in Höhe von 5.773,29 € (brutto).

Für den festgelegten Einbau eines Parkettbelages im Mehrzweckraum des Dachgeschosses (Trauzimmer) sind gemäß Angebot der Fa. Brandl Innenausbau GmbH Mehrkosten in Höhe von 12.706,23 € (brutto) entstanden. Unter Gegenrechnung der o.g. Minderkosten i.H.v. 5.773,29 € (brutto) verbleiben somit Mehrkosten von insgesamt 6.932,94 € (brutto). Ursprünglich wäre hier ein Linoleum-Boden vorgesehen gewesen.

Beschluss

Der Nachtrag Nr. 1 der Fa. Brandl Innenausbau GmbH in Höhe von 6.932,94 € (brutto) wird nachträglich genehmigt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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6.5. Kinderhaus Tabeki - Außenanlagen, Genehmigung Nachtrag Nr. 1

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 10.04.2024 ö beschließend 6.5

Sachverhalt

Im Zuge der Baumaßnahme hat sich herausgestellt, dass es mangelhafte Abdichtungen im Sockelbereich des Gebäudes gab. Die eingebauten Drainagen waren allesamt ohne Funktion, da diese komplett verschlammt waren und kein Kieskoffer vorhanden war. Ferner musste eine neue Grundleitung verlegt werden, da die bestehende Leitung nicht auffindbar ist. Aktuelle Pläne gab es hier ebenfalls nicht. 

Gemäß Nachtragsangebot der Fa. Zablith GmbH kommt es zu einer Massenmehrung i.H.v. 12.000 € (brutto) sowie einem Nachtrag in Höhe von 25.987,82 € (brutto). Wie sich die Kosten im Einzelnen zusammensetzen, wird vom anwesenden Planungsbüro Passionauten in der Sitzung erläutert.

Beschluss

Dan Nachtragsangebot Nr. 1 der Fa. Zablith GmbH (Massenmehrung 12.000 € (brutto) und Nachtrag in Höhe von 25.987,82 € (brutto) wird nachträglich genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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6.6. Kinderhaus Tabeki - Gewerk Küchen, Genehmigung Nachtrag Nr. 1

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 10.04.2024 ö beschließend 6.6

Sachverhalt

Im Zuge des Baufortschritts wurde festgestellt, dass die vorhandene Küche im Erdgeschoss in deren Gesamtheit nicht mehr eingebaut werden kann. Aufgrund der Anforderungen der Hygiene (z.B. zusätzliche Waschbecken für Geschirr, Gemüse und Handwaschbecken) und Einbauwünschen des Betreibers (z.B. z. Herdplatte) standen die Kosten für die Anpassung der alten Küche in keinem Verhältnis zu einer Neuanschaffung. Hier wurde daher der Einbau einer neuen Küche vom Bürgermeister in Auftrag gegeben.

Die Kosten hierfür belaufen sich gemäß Angebot der Fa. Kempfle Küchen GmbH & Co. KG auf 8.269,68 € (brutto).

Beschluss

Der Einbau einer neuen Küche durch die Fa. Kempfle Küchen GmbH & Co. KG zum Preis von 8.269,68 € (brutto) wird nachträglich genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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7. Neubau Hochbehälter St. Kastl

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 10.04.2024 ö 7
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7.1. Neubau Hochbehälter St. Kastl - Genehmigung der Ausgleichszahlung an die Fa. GfW

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 10.04.2024 ö beschließend 7.1

Sachverhalt

Die Firma GfW erhielt ursprünglich einen Auftrag für die Errichtung der hydraulischen Anlagen am Hochbehälter St. Kastl in Höhe von (netto) 259.030,00 €.

Aufgrund entfallener Leistungen >10% macht GfW gegenüber der Waaler Gruppe einen Anspruch auf entgangenen Gewinn geltend und forderte ursprünglich 14.135,27 €. Diese Summe stützt sich auf einen Ausgleich der entgangenen Gemeinkosten, da hier eine Unterdeckung der Allgemeinen Geschäftskosten, Baustellengemeinkosten und des kalkulierten Gewinns vorliegt. In Rücksprache mit dem Ing.-Büro Kienlein und dem Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband konnte die Summe deutlich reduziert werden, indem die zusätzlichen Nachträge 1 bis 4 gegengerechnet wurden. Die Fa. GfW verzichtet darüber hinaus auf die in der geprüften Schlussrechnung reduzierten Stundenlohnarbeiten, was einem Kostenansatz von 1.635,00 € netto entspricht. Dies soll auch als Entgegenkommen gewertet werden, da die Inbetriebnahme erwartungsgemäß für alles Seiten zeitintensiv war. Die Fa. GfW hat den Kürzungen bereits schriftlich zugestimmt. Die Stellungnahme des Ingenieurbüros Kienlein sowie die Ausgleichsberechnung ist dem TOP beigefügt.

Für das Spülen des Hochbehälters sind bei den Stadtwerken Pfaffenhofen Kosten in Höhe von 29.590,29 € brutto angefallen. Es stand die Frage im Raum, ob diese an die Firma GfW weiterverrechnet werden können.
Hierfür wurde beim Ingenieurbüro Kienlein ebenfalls eine Stellungnahme angefordert. Die Stellungnahme, die Rechnung der Stadtwerke sowie die Stundenaufstellung der Stadtwerke sind dem TOP beigefügt. Gemäß der Stellungnahme können die Stunden nicht an die Firma GfW weiterverrechnet werden, da diese nur beauftragt waren, die hydraulische Anlage nach Fertigstellung zu reinigen, zu spülen und zu desinfizieren. Dies wurde im Wesentlichen auch durch eine von GfW beauftragte Firma durchgeführt. Die Beprobung der Leistung erfolgte vereinbarungsgemäß durch die Stadtwerke. Zudem war wohl vereinbart, dass die Spülarbeiten zwischen den einzelnen Gewerken ebenfalls durch den Auftraggeber/die Stadtwerke erfolgen mussten.

Beschluss

Die Ausgleichszahlung in Hohe von 5.809,32 € netto an die Fa. GfW wird genehmigt. Auf eine Weiterverrechnung der Kosten für das Spülen der Stadtwerke Pfaffenhofen an die Fa. GfW wird verzichtet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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7.2. Neubau Hochbehälter St. Kastl - Abbruch des alten Hochbehälters, Auftragsvergabe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 10.04.2024 ö beschließend 7.2

Sachverhalt

Im Rahmen einer beschränkten Ausschreibung wurden insgesamt 12 Firmen zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert. 4 Bieter gaben ein Angebot fristgerecht zum 12.03.2024 um 14:00 ab.

Das wirtschaftlichste Angebot gab hierbei die Fa. Erdbau Helmut Schneider, Rohrbach, ab.

Angebotssumme Fa. Schneider:        117.589,85 € (brutto)

Teuerster Bieter:                        144:673,16 € (brutto)

Im bepreisten LV des IB Kienlein wurden 208.726,00 € (brutto) angesetzt

Ein Angebot wurde aufgrund eines Verstoßes gegen die Form der Angebotsabgabe von der Wertung ausgeschlossen. 

Die Fa. Schneider ist fachlich geeignet und gab das günstigste Angebot ab. Der Auftrag ist daher an die Fa. Schneider als wirtschaftlichster Anbieter zu vergeben. 
 

Beschluss

Der Auftrag zum Abbruch des alten Hochbehälters geht an die Fa. Erdbau Helmut Schneider, Rohrbach, gemäß Angebot vom 12.03.2024 zum Preis i.H.v. 117.589,85 € (brutto). 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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7.3. Information über die Zeitschiene für die Schlussrate des Verbesserungsbeitrags für den Hochbehälter St. Kastl

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 10.04.2024 ö 7.3

Sachverhalt

Die Kalkulation der neuen Herstellungsbeiträge und der endgültigen Verbesserungsbeiträge für die Wasserversorgung stehen noch aus. Erst danach kann die Schlussrate für die Verbesserungsbeiträge erhoben werden. Da der Abschluss der technischen Maßnahme (Baumpflanzungen) zeitlich voraussichtlich mit dem Vorliegen der Schlussrechnungen zusammenfallen wird, wird auf die Berechnung von vorläufigen Herstellungsbeiträgen verzichtet.

Damit die Erhebung der Schlussrate für die Verbesserungsbeiträge noch in 2024 möglich ist, ist folgende Zeitschiene vorgesehen:

Bis Mitte Juni 2024:        Übersendung der benötigten Unterlagen für die Kalkulation an Frau
Radlbeck
(Dies ist nur möglich, wenn die (Teil-)Schlussrechnungen der Firmen und des Ingenieurbüros sowie die Angebote für den Zaun und die Baumpflanzungen bis zu diesem Zeitpunkt vorliegen.)

Mitte Juni – Ende August:        Kalkulation der neuen Herstellungsbeiträge und der endgültigen
Verbesserungsbeiträge durch Frau Radlbeck

18.09.2024:        Satzungsbeschlüsse im Gemeinderat

4. Quartal 2024:        Versand der Bescheide zur Erhebung der Schlussrate für die Verbesserungsbeiträge

Sollte es zu Verzögerungen beim Abschluss der Baumaßnahme oder bei der Einreichung der Schlussrechnungen kommen, kann sich die o.g. Zeitschiene verschieben, sodass ggf. eine Erhebung der Schlussrate für die Verbesserungsbeiträge erst im Jahr 2025 möglich ist.

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8. Beschluss über den Kalkulationszeitraum der Wassergebühren

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 10.04.2024 ö 8

Sachverhalt

Im Jahr 2024 müssen die Wassergebühren neu kalkuliert werden. Der Auftrag hierfür wurde bereits an die Kommunalberatung Radlbeck vergeben.

Da die Kanalgebühren aufgrund der geplanten Einführung der gesplitteten Abwassergebühr in 2027 nur für 2 Jahre (2025-2026) kalkuliert werden, stellt sich die Frage, ob auch der Kalkulationszeitraum für die Wassergebühren analog angepasst werden sollte.

Die Gebührenüber-/unterdeckung des aktuellen Kalkulationszeitraums muss immer im nächsten Kalkulationszeitraum ausgeglichen werden. Derzeit wird davon ausgegangen, dass eine Gebührenüberdeckung vorliegt, da sich einige Maßnahmen verschoben haben. Bei einer Verkürzung des Kalkulationszeitraums auf 2 Jahre ist somit zu befürchten, dass es zu höheren Gebührenschwankungen kommt.

Aufgrund dessen wird vorgeschlagen, die Wassergebühren nochmal für 4 Jahre (2025-2028) zu kalkulieren, da sich der Ausgleich Gebührenüberdeckung dann über mehrere Jahre verteilt. Bei der Kalkulation der Wassergebühren ab dem Jahr 2029 wäre dann ggf. eine Verkürzung des Kalkulationszeitraums möglich, sodass die Kanal- und Wassergebühren wieder zum selben Stichtag neu berechnet werden (Verwaltungserleichterung).

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, dass der Kalkulationszeitraum für die Wassergebühren erneut 4 Jahre (2025-2028) betragen soll. Im darauffolgenden Kalkulationszeitraum ist zu prüfen, ob eine Verkürzung des Kalkulationszeitraums möglich ist.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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9. Beschluss über Auftragsvergabe Peretkund-Statue

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 10.04.2024 ö beschließend 9

Sachverhalt

Am Rathausplatz ist geplant, auf dem Brunnen die Peretkund-Statue mit Wappen in Bronzeguss mit einer Größe von ca. 1,79 m zu errichten. Das Projekt ist Leader-gefördert, die Förderzusage liegt vor.

Zur Anfertigung des Bronzegusses, fertig bearbeitet, patiniert und versiegelt inklusiv Befestigungsmaterial wurden 3 Kunstgießereien zur Angebotsabgabe aufgefordert. Zusätzlich wurde das beabsichtige Vergabeverfahren auf der Homepage bekannt gemacht. 

Ein Angebot zur Anfertigung ist eingegangen mit einer Angebotssumme von brutto 30.248,61 € zzgl. Lieferkosten.

Beschluss

Der Auftrag zur Anfertigung des Bronzegusses wird an die Firma Gugg, Glocken & Kunstgießerei zum Angebotspreis in Höhe von 30.248,61 € brutto zzgl. Lieferkosten vergeben. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 1

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10. Beschluss über die Erhöhung des Essensgeldes der Kindertageseinrichtungen zum 01. Mai 2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 10.04.2024 ö beschließend 10

Sachverhalt

Im KiGA Sternschnuppe und in der Kinderkrippe Sonnenschein wird das Mittagessen seit 01.04.2023 von der Metzgerei Bauer aus Kösching geliefert.

Mit Schreiben v. 29.02.2024 teilt uns die Metzgerei Bauer mit, dass eine Preiserhöhung pro Essen um 0,15 € ab 01.05.2024 unumgänglich ist.

Bisher wurde pro Essen ein Betrag von 3,80 € in Rechnung gestellt. Im Kindergarten Sternschnuppe wird dieser Betrag pro Essen verlangt.

Da die Metzgerei Bauer bei den Portionen von KiGA- und Krippenkindern keinen Unterschied macht, konnte beim Essen in der Kinderkrippe Sonnenschein durch die Bestellung von weniger Portionen der Betrag von 3,30 € berechnet werden.

Durch die angekündigte Erhöhung würde sich nun der Preis

im Kindergarten von 3,80 € auf 3,95 € und in 
der Kinderkrippe von 3,30 € auf 3,45 € erhöhen.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, dass ab dem 01. Mai 2024 im Kindergarten das Essengeld in Höhe von 3,95 € und in der Kinderkrippe in Höhe von 3,45 € berechnet wird. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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11. Ermächtigung der Verwaltung zum Erwerb eines Nutzfahrzeuges mit Allradantrieb für den Bauhof

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 10.04.2024 ö beschließend 11

Sachverhalt

Für die Arbeiten am Kanalnetz sowie den Regenrückhaltebecken die jetzt vom Bauhofpersonal durchgeführt werden, ist die Anschaffung eines geschlossenen Nutzfahrzeuges mit mind. 2 m Ladefläche und Anhängekupplung erforderlich. Laut Bauhofmitarbeiter ist für die auszuführenden Arbeiten wie z.B. Kontrollen an den RRB nach Starkregenereignissen ein allradangetriebenes Fahrzeug zwingend erforderlich. Im Haushalt sind hierfür 25.000,-- € eingestellt. Das angesetzte Budget reicht für den Erwerb eines gut erhaltenen allradangetriebenen Gebrauchtwagens keinesfalls aus. 

Es wurde bei diversen Autohäusern (Renault, VW, Opel, Mercedes Fiat) angefragt. Nutzfahrzeuge mit Allradantrieb sind nur sehr vereinzelt auf dem Markt die meisten Autobauer mit Ausnahme von VW (Caddy und Transporter) sowie Mercedes bieten nur frontangetriebene Fahrzeuge an. Entsprechend schwierig gestaltet sich die Suche nach einem geeigneten Fahrzeug. 
Anfragen bei den Autohäusern Schweiger, Klepmeir und Hartl waren bis dato erfolglos.
In den bekannten Internetportalen wird man vereinzelt fündig, allerdings sind die Fahrzeuge auf Grund des geringen Angebots sehr kurzfristig vergriffen.
Um künftig schneller handeln zu können schlagen wir vor, dass die Verwaltung ermächtigt wird zum Kauf, bei Vorliegen eines geeigneten Angebots bis zu einem Kaufpreis von max. 40.000,00.  

Beschluss

Die Verwaltung wird zum Kauf eines allradangetriebenen Nutzfahrzeuges bis zu einem Kaufpreis von max. 40.000,00 € ermächtigt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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12. Beschluss über Ersatzbeschaffung eines Mannschaftstransportwagens für die Feuerwehr Fahlenbach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 10.04.2024 ö 12

Sachverhalt

Das bisherige Mehrzweckfahrzeug der Feuerwehr Fahlenbach (Modell Fiat, Baujahr 2004) wurde im Jahr 2008 vom Feuerwehrverein Fahlenbach in Eigenregie gebraucht beschafft und umgebaut. Die Gemeinde gewährte damals einen Zuschuss von 10.000 €. Mittlerweile ist das MZF störungs- und reparaturanfällig und die Ersatzteilbeschaffung wird zunehmend schwieriger.

Daher soll nach Rücksprache mit der Feuerwehr die Beschaffung eines neuen Mannschaftstransportwagens (MTW) angestoßen werden. Im Haushalt 2024 besteht eine Verpflichtungsermächtigung von 75.000 €, im Finanzplan für 2025 sind 75.000 € eingestellt.
Es kann von Fördermitteln i.H.v. 17.940 € seitens des Freistaats ausgegangen werden. Zudem sind lt. Gemeinderatsbeschluss vom 06.03.2024 8.888,72 € über die Spende der Firma Neuber abgedeckt. Der ansonsten übliche Anteil des Feuerwehrvereins wird wegen der erbrachten Eigenleistung bei der Montage der PV-Anlage in Fahlenbach von der Gemeinde i.H.v. 3.261,12 € bereitgestellt.

Es soll zwingend ein Neufahrzeug beschafft werden, das das zulässige Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen nicht überschreitet und der Technischen Baubeschreibung für Mannschaftstransportwagen, Ausgabe 02/2020, entspricht. Dies geschieht vor dem Hintergrund, dass das Fahrzeug dann erstens schneller als 100 km/h fahren und von Führerscheininhabern der Klasse B ohne ergänzenden Feuerwehrführerschein bewegt werden darf.

Die feuerwehrtechnische Beladung und Funkausrüstung kann vom Altfahrzeug übernommen werden und muss ggf. nur geringfügig ergänzt werden.

Zum Vergleich:
Für Fahrgestell und feuerwehrtechnischen Ausbau wurde bei der Beschaffung des MTW der Feuerwehr Gambach-Rohr-Waal 73.494,17 € (42.724,34 € VW Crafter + 30.769,83 € Aufbau) ausgegeben. Seit 2021 ist eine Preissteigerung eines gleichwertigen Fahrzeugs mit gleichwertiger Ausstattung von ca. 11.000,00 € eingetreten. Beim Aufbau ist von einer Preissteigerung von ca. 25% auszugehen. Ungewiss ist die Höhe von wahrscheinlich weiteren Preissteigerungen bis tatsächlicher Auftragsvergabe.
Davon ausgehend ergäbe sich bei einem ähnlichen Fahrzeug voraussichtlich folgende Kalkulation:

Fahrgestell + Aufbau (ohne Beladung)
92.186,63 €*
- Förderung
- 17.940 €
- Spende Fa. Neuber
- 8.888,72 €
- Kompensation Eigenanteil Verein durch Gemeinde
- 3.261,12 €
- Verkauf Altfahrzeug
- ca. 1.000 €
Fehlbetrag
61.096,79 €

*(42.724,34 € +11.000,00 € = 53.724,34 €) + (30.769,83 € + 25 % = 38.462,29 €) = 92.186,63 €

Auf ein externes Büro zur Ausschreibung des MTW kann – wie bei der Beschaffung des MTW der Feuerwehr Gambach-Rohr-Waal – verzichtet werden.

Beschluss

Für die Feuerwehr Fahlenbach soll ein Mannschaftstransportwagen als Ersatz für das bisherige Mehrzweckfahrzeug nach aktueller Norm, bewegbar mit der Führerscheinklasse B, beschafft werden. Die Verwaltung wird beauftragt, gemeinsam mit der Feuerwehr Fahlenbach die Ausschreibung in die Wege zu leiten. Über die Auftragsvergabe entscheidet der Gemeinderat zu gegebener Zeit.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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13. Ausbau Serbenweg - Beschluss über Nachtragsangebot für Entsorgungskosten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 10.04.2024 ö 13

Sachverhalt

Zum Projekt „Ausbau Serbenweg“ wurde seitens Fa. BGS ein Nachtragsangebot i.H.v. brutto 32.060,06 € vorgelegt. Der Bodenaushub sowie der Asphaltabbruch wurden beprobt. Hierbei hat sich herausgestellt, dass zum Teil eine höhere Schadstoffbelastung sowie in größerer Menge vorliegt, als dies im Rahmen der Bodenuntersuchung vom Gutachter festgestellt werden konnte. Aus dem damaligen Gutachten ergaben sich keine derartigen Hinweise auf die nun vorliegenden Belastungsklassen, so dass dies auch nicht in die Kostenschätzung einfließen konnte. Der Anteil des belasteten Bodenaushubs beträgt ca. 330 m³ bei einem Gesamt-Aushub von rund 1.800 m³ (entspricht ca. 600 t.). Der Asphaltabbruch umfasst ca. 35 t. 

Unter Berücksichtigung der bereits in der Kostenschätzung kalkulierten Entsorgungskosten fallen unter dem Strich noch Mehrkosten i.H.v. brutto 18.239,74 € brutto an. Zu beachten gilt, dass die Abrechnung nach tatsächlich anfallenden Massen gemäß Entsorgungsnachweisen erfolgt. 

Unter Berücksichtigung der nun vorliegenden Erkenntnisse und Entsorgungskosten, gilt es aus Sicht der Verwaltung nochmals zu überdenken, ob der in der GR-Sitzung vom 28.06.2023 beschlossene Rückbau des abzweigenden Feldweg-Teilstücks (entlang der Parzelle „Kirchenweg 12a“) tatsächlich umgesetzt werden soll. Aus erschließungsbeitragsrechtlicher Sicht reicht – gemäß Rechtsberatung Bayer. Gemeindetag – eine Absperrung bzw. Abtrennung des Feldweges aus. Die Abtrennung (Rückbau auf eine Tiefe von ca. 2-3 m) ist bereits im Wege der Bauarbeiten erfolgt, so dass hierfür nur geringe Entsorgungskosten (ca. 500,- €) für die ausgebaute Asphaltdecke hinzukommen (Entsorgung zusätzlich zum Gesamthaufwerk). Allein die Entsorgungskosten für den restlichen Feldweg (ca. 65 m lang) könnten sich auf ca. brutto 8.500,- € zzgl. Ausbaukosten belaufen.   

Die Gesamtentsorgungskosten wurden gemäß Flächenschlüssel (Fahrbahn Gemeinde / Gehweg mit Bauraum und Angleichungsarbeiten Erschließungsträger) zwischen Gemeinde und Erschließungsträger Wipflerplan aufgeteilt. Dem Erschließungsträger liegt folglich ein Nachtragsangebot i.H.v. brutto 33.181,34 € (entspricht Mehrkosten i.H.v. brutto 29.905,25 € nach Abzug bisher kalkulierter Kosten) vor. Gemäß § 5 Erschließungsvertrag ist zur Beauftragung dessen die Zustimmung der Gemeinde erforderlich. Es sprechen keine Gründe gegen eine Zustimmung. 

Beschluss 1

Beschlussvorschlag 1:
Der Gemeinderat genehmigt das bezeichnete Nachtragsangebot der Fa. BGS hinsichtlich der Entsorgungskosten für den Serbenweg. Dem weiteren Nachtragsangebot betreffend der anteiligen Entsorgungskosten des Erschließungsträgers Wipflerplan wird gemäß § 5 Erschließungsvertrag zugestimmt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Beschluss 2

Beschlussvorschlag 2:
Der gemäß Sitzung vom 28.06.2023 beschlossene Rückbau des vom Serbenweg abzweigenden Feldweges wird nicht durchgeführt. Der Weg wird entsprechend abgesperrt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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14. Bekanntgaben und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 10.04.2024 ö 14

Sachverhalt

  1. Gestaltung des Kreisverkehrs an der Staatsstraße 2232
In der Gemeinderatssitzung vom 07.02.2024 hat 3. BGM Vachal die Verwaltung zur erneuten Kontaktaufnahme mit dem Staatlichen Bauamt bzgl. der ursprünglich geplanten Gestaltung des Kreisverkehres an der Staatsstraße 2232 aufgefordert. BGM Keck war hierzu am 11.03. mit dem Abteilungsleiter Herrn Uslar in Kontakt. Es besteht weiterhin keine Aussicht auf Genehmigung der Hopfendolde auf dem Kreisverkehr. Hierzu seien die Vollzugshinweise zum Merkblatt für die Anlage von Kreisverkehren, Ausgabe 2006, zitiert:

„Feste Hindernisse in der Kreisinsel sind an KVP [Kreisverkehrsplätzen] außerorts grundsätzlich zu vermeiden. Als Regelfall soll eine leicht ansteigende linsenförmige Hügelfläche mit Staudenbewuchs vorgesehen werden. Ist auf allen Knotenpunktzufahrten die zulässige Geschwindigkeit <= 50 km/h, können in Ortsrandlage und innerorts starre Einbauten im Einzelfall nach sorgfältiger Abwägung der Verkehrssicherheitsbelange zugelassen werden.“

Die von 3. BGM Vachal als Referenzobjekte übersendeten Kreisverkehre mit Skulpturen in Zusmarshausen, Waakirchen und Steinbach im Wald liegen zwar an Staatsstraßen, befinden sich aber alle innerhalb eines Ortsschildes. Somit gilt hier Tempo 50. Aktuell gilt an der ST 2232 Tempo 80.

Diese Erkenntnis wurde Herrn Kempf mitgeteilt. Die Eröffnung des neugestalteten Kreisverkehrs findet am 16.05.2024 um 15 Uhr statt. Die Dolde wird nunmehr nebenan installiert.


  1. Warenautomat in Fahlenbach, Hauptstraße
In der GR-Sitzung vom 07.02.2024 wurde auf den bestehenden Warenautomaten vor dem Gebäude der ehemaligen Bäckerei Elfinger und dem darin u.a. enthaltenen „besonderen“ Warensortiment (Kondome und Schwangerschaftstests) aufmerksam gemacht. Nachdem dies augenscheinlich einen Anziehungspunkt für Schulkinder darstellt, wurde in Hinblick auf eine mögliche Gefährdungssituation der Kinder beim Überqueren der Straße eine Prüfung auf etwaiges hoheitliches Einschreiten der Gemeinde gefordert. 
Seitens der Verwaltung wurde der Sachverhalt geprüft. Der Automat befindet sich auf Privatgrund. Eine Handhabe auf hoheitliches Einschreiten besteht demnach grundsätzlich nicht. Eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (Maßnahmen nach LStVG) kann hier nicht erkannt werden. Die Querung der Straße ist per Fußgängerüberweg möglich. 

  1. Temporeduzierung auf der Staatsstraße 2232
Auf nochmaligen eindringlichen Hinweis auf die zugesagte Temporeduzierung im Rahmen des Kreisverkehrbaus erließ die Verkehrsbehörde des Landkreises am 03.04.2024 ein Tempolimit auf 70 km/h vom Kreisverkehr bis zum Abzweig „Straßhöfe“ auf der ST 2232.

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14.1. Bekanntgabe der Termine der Bürgerversammlungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 10.04.2024 ö 14.1

Sachverhalt

Die diesjährigen Termine für die Bürgerversammlungen stehen wie folgt fest:
Bürgerversammlung Rohrbach, 11.04.2024 um 19:00 Uhr im Wirtshausfranz.
Bürgerversammlung Fahlenbach, 14.04.2024 um 10:00 Uhr im Vereinsheim in Fahlenbach.
Bürgerversammlung Gambach, 15.04.2024 um 19:00 Uhr im Vereinsheim in Gambach.
Bürgerversammlung Waal/Ossenzhausen, 16.04.2024 um 19:00 Uhr beim Gasthaus Zeitler in Ossenzhausen.

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14.2. Verabschiedung Gemeinderat Peter Otto

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 10.04.2024 ö 14.2

Sachverhalt

Gemeinderat Peter Otto wird nach 40-jährigem Wirken aus dem Gemeinderat Rohrbachs verabschiedet.

Datenstand vom 14.05.2024 15:05 Uhr