Datum: 07.05.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Feuerwehrhaus Rohrbach
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Rohrbach
Öffentliche Sitzung, 19:04 Uhr bis 21:08 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 10.04.2024
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach)
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Sitzung des Gemeinderates
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07.05.2024
|
ö
|
beschließend
|
1 |
Sachverhalt
Die Niederschrift ist im Ratsinformationssystem zu entnehmen.
Beschluss
Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 10.04.2024 wird genehmigt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
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2. Vereidigung eines Gemeinderates und Ausschussbesetzungen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach)
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Sitzung des Gemeinderates
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07.05.2024
|
ö
|
|
2 |
zum Seitenanfang
2.1. Vereidigung des nachrückenden Gemeinderatsmitglieds Herrn Tobias Schmitz
Gremium
|
Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach)
|
Sitzung des Gemeinderates
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07.05.2024
|
ö
|
beschließend
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2.1 |
Sachverhalt
Nach dem Ausscheiden von Herrn Peter Otto zum 30. April 2024 ist der Listennachfolger der FW, Herr Tobias Schmitz, als Nachrücker zu vereidigen. Der Vorsitzende nahm Herrn Tobias Schmitz die vorgesehene Eidesformel ab.
„Ich schwöre Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern. Ich schwöre, den Gesetzen gehorsam zu sein und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen. Ich schwöre, die Rechte der Selbstverwaltung zu wahren und ihren Pflichten nachzukommen, so wahr mir Gott helfe.“
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2.2. Beschluss über die Umbesetzung der gemeindlichen Ausschüsse
Gremium
|
Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach)
|
Sitzung des Gemeinderates
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07.05.2024
|
ö
|
beschließend
|
2.2 |
Sachverhalt
Aufgrund des Ausscheidens von Herrn Peter Otto ergeben sich innerhalb der FW-Fraktion folgende Änderungen bei der Besetzung der Ausschüsse:
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt die folgenden Änderungen bei den Besetzungen der Ausschüsse:
Gremium
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Mitglied
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Stellvertretung
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Rechnungsprüfungsausschuss
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Helmut Schalk
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Tobias Schmitz
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Rechnungsprüfungsausschuss
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Ralf Hochmuth
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Elke Kaindl
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Haupt- und Finanzausschuss
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Tobias Schmitz
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Bauausschuss
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Anton Kiermeier
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Tobias Schmitz
|
Bauausschuss
|
Helmut Schalk
|
Ralf Hochmuth
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Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
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2.3. Beschluss über den Stellvertreter in der Schulverbandsversammlung
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach)
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Sitzung des Gemeinderates
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07.05.2024
|
ö
|
beschließend
|
2.3 |
Sachverhalt
Mit der Niederlegung des Amtes als Gemeinderat von Herrn Peter Otto ist der Vertreter des Mitgliedes für die Schulverbandsversammlung neu zu bestimmen. Ab dem 01. Mai 2024 soll Herr Rupert Maier als Vertreter von Herrn Jörg Mittermaier benannt werden.
Beschluss
Die Gemeinde Rohrbach benennt Herrn Rupert Maier ab dem 01. Mai 2024 als Vertreter des Mitgliedes Jörg Mittermaier im Schulverband Rohrbach.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
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2.4. Beschluss über Anpassung der Mitglieder im Zweckverband Bruckbach
Gremium
|
Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach)
|
Sitzung des Gemeinderates
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07.05.2024
|
ö
|
beschließend
|
2.4 |
Sachverhalt
Mit dem Ausscheiden des Gemeinderatsmitgliedes Herrn Peter Otto ist ein neues Mitglied für den Zweckverband Bruckbach zu bestimmen. Nach Auskunft der Fraktion soll Herr Helmut Schalk nun als neues Mitglied und Herr Ralf Hochmuth als dessen Stellvertreter benannt werden.
Beschluss
Die Gemeinde Rohrbach bestimmt, dass statt Herrn Peter Otto Herr Helmut Schalk als Mitglied im Zweckverband Bruckbach und Herr Ralf Hochmuth als dessen Stellvertreter benannt wird.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
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2.5. Beschluss über Anpassung der Mitglieder im Abwasserzweckverband Mittleres Ilmtal
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach)
|
Sitzung des Gemeinderates
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07.05.2024
|
ö
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beschließend
|
2.5 |
Sachverhalt
Mit dem Ausscheiden des Gemeinderatsmitgliedes Herrn Peter Otto als stellvertretendes Mitglied des AZV Mittleres Ilmtal soll dafür nach dem Willen der Fraktion neu Herr Tobias Schmitz als Stellvertreter von Herr Anton Kiermeier benannt werden.
Beschluss
Die Gemeinde Rohrbach bestimmt, dass Herr Tobias Schmitz als Stellvertretung von Herrn Anton Kiermeier im Abwasserzweckverband Mittleres Ilmtal benannt wird.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
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2.6. Information über die Neubenennung des Fraktionssprechers der Freien Wähler
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach)
|
Sitzung des Gemeinderates
|
07.05.2024
|
ö
|
|
2.6 |
Sachverhalt
Die Fraktion der Freien Wähler hat als Nachfolger von Herrn Peter Otto als Fraktionsvorsitzenden Herrn Anton Kiermeier bestimmt.
Der Gemeinderat nimmt dies zur Kenntnis.
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3. Vorstellung des Bürgerarbeitskreises Gewerbe
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach)
|
Sitzung des Gemeinderates
|
07.05.2024
|
ö
|
|
3 |
Sachverhalt
Der Bürgerarbeitskreis Gewerbe stellt sich und seine Arbeit im Rahmen der Gemeinderatssitzung vor. Dabei wird auch auf die Stärken und Potenziale in der Gemeinde bzgl. Gewerbeförderung und Zusammenarbeit der Gewerbetreibenden eingegangen.
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4. Wasserversorgung Waaler Gruppe (Ingenieurbüro Dr. Knorr anwesend)
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach)
|
Sitzung des Gemeinderates
|
07.05.2024
|
ö
|
|
4 |
zum Seitenanfang
4.1. Information über Historie und aktuellen Projektstand zur Sicherung der Wasserversorgung
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach)
|
Sitzung des Gemeinderates
|
07.05.2024
|
ö
|
|
4.1 |
Sachverhalt
Zum Tagesordnungspunkt ist der Geologe, Herr Dr. Knorr, anwesend, und wird zur Abstimmung mit dem WWA sowie den nächsten Schritten referieren.
Die Sicherstellung einer zukunftsfähigen Wasserversorgung hat in der Gemeinde Rohrbach für den Regiebetrieb Waaler Gruppe oberste Priorität.
Aktuelle Fördermengen 2023 und Vertragssituation
Die aktuelle Versorgung mit Trinkwasser stellt sich wie folgt dar:
Herkunft
|
Fördermenge 2023
|
Vertraglich gesichert / Genehmigt
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Aussicht
|
Brunnen Waal
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387.669 m³
|
380.000 m³
bis Ende 2023.
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Verlängerung des Wasserrechtsbescheides bis Ende 2025 in Aussicht gestellt.
|
Stadtwerke Pfaffenhofen
|
18.254 m³
|
65.000 m³/Jahr, läuft Ende 2024 aus.
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Verlängerung bis 2025 von SWP in Aussicht gestellt.
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Zweckverband Ilmtalgruppe
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86.673 m³
|
95.500 m³/Jahr, läuft Ende 2025 aus.
|
Verlängerung abhängig von Brunnenerschließungen im Zweckverband.
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GESAMT
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492.596 m³
|
|
|
Bedarfsprognose 2042 (aus 2013)
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560.000 m³
|
|
|
Die Fördermenge der eigenen nitratbelasteten Brunnen IV und V im Gewinnungsgebiet „Michelberg“ bei Waal wurde infolge des zunehmenden Nitrateintrages mittlerweile auf 380.000 m³ pro Jahr begrenzt, um den gesetzlich vorgeschriebenen Grenzwert für Nitrat (max. 50 mg/l) nicht zu überschreiten. Dieser stieg in den letzten 20 Jahren nahezu linear auf ca. 30 mg/l, für den Brunnen V auf knapp unter 40 mg/l an.
Historie
Die langfristige Sicherstellung der Trinkwasserversorgung hat in der Waaler Gruppe bereits eine 60-jährige Vorgeschichte, die im Folgenden kurz dargestellt wird:
Jahr
|
Ereignis
|
Die Anfangsjahre
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1963
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Gründung Wasserversorgung Waaler Gruppe als Zusammenschluss der Gemeinden Waal, Fahlenbach, Gambach, Hög, Langenbruck, Rohr, Rohrbach und Winden am Aign als damals größte Gruppenversorgungsanlage im Landkreis Pfaffenhofen.
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1963
|
Errichtung Brunnen I (25 l/s, 81 m) und Brunnen II (30 l/s, 95 m)
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1970
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Errichtung Brunnen III (22 l/s, 192 m) als künftiger Ersatz für Brunnen II.
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Erstes Schutzgebiet
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1976
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Genehmigung des heute noch gültigen Schutzgebiets.
Genehmigte Entnahmemenge: 140.000 m³/Jahr
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1983
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Bewilligung zur Entnahme von 400.000 m³/Jahr
Stilllegung Brunnen II (Verfüllung 1995) wegen nicht mehr tolerierbarer Sandführung.
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1989
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Bewilligung zur Entnahme von 500.000 m³/Jahr
|
Erster Anlauf zur Anpassung des Schutzgebiets
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1991
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Nitratwerte Brunnen I bei 56,9 mg/l
Ausnahmegehmigung zur Weiterförderung mit der Auflage, dass ein Sanierungsplan vorgelegt werden muss.
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1996
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Erstellung Wasserbedarfsprognose 2030: 739.000 m³ prognostiziert.
Stilllegung und Verfüllung Brunnen III, da nachträgliche Abdichtung fehlschlug.
Inbetriebnahme Brunnen IV (35 l/s, 114 m) als Ersatz.
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1997
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Schutzgebietsvorschlag vorgelegt nach Abschluss der technischen Sanierung des Einzugsgebietes.
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1999
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Schutzgebietsvorschlag abgelehnt vom Wasserwirtschaftsamt, da nur unwesentlich größer als aktuelles Gebiet und damit nicht wirksam.
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Ab 1999
|
Hydrogeochemische Untersuchungsprogramme (1999, 2005, 2007, 2009, 2011, 2013, 2014, 2021) zeigen kontinuierlich, dass eine Verlagerung nitratbelasteter Wässer in das Tiefengrundwasser stattfindet (z.B. Brunnen V: Anstieg von 28 mg/l (2005) auf 37 mg/l (2021)). Reduzierung der Fördermenge und größeres Schutzgebiet nötig.
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2001
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Errichtung Brunnen V (23 l/s, 85 m) als Ersatz für den stillgelegten Brunnen I aufgrund starker Sandführung.
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2003
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Genehmigung der Entnahme von 500.000 m³/Jahr aus Brunnen IV und V bis 2013 mit der Auflage, bis 2004 ein Sanierungskonzept für das Schutzgebiet vorzulegen.
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Zweiter Anlauf zur Anpassung des Schutzgebietes
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2010
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Aktualisierter Schutzgebietsvorschlag mit gleicher Entnahmemenge vorgelegt.
Wasserbedarfsprognose auf 560.000 m³ angepasst.
Wasserwirtschaftsamt toleriert keine Entnahme von 500.000 m³/Jahr wegen andauernder Nitratverschleppung ins Tiefenwasser.
Daher: Anpassung der beantragten Jahresentnahmemenge auf 380.000 m³.
Zukauf von 100.000 m³/Jahr von der Ilmtalgruppe.
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2012
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Prüfung einer geringeren Entnahmemenge (200.000 m³) für ein kleineres Schutzgebiet ergibt, dass Rohr in jedem Fall auch betroffen wäre. Daher Festhalten an Entnahmemenge von 380.000 m³.
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2013
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Beschluss zur Beantragung einer Entnahmemenge von 380.000 m³ der Waaler Brunnen und zur Ausweisung eines Schutzgebietes. (Siehe Anlagen)
Verfahren wurde in der Folge nicht umgesetzt.
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2015
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Beschränkte Genehmigung zur Entnahme von 380.000 m³/Jahr
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Neues Erschließungsgebiet im Feilenforst bei St. Kastl
|
2016
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Versuchsbohrungen in St. Kastl und Rinnberg für neues Gewinnungsgebiet mit Ziel: Förderleistung 50 l/s. Oberflächennah ergiebiges Wasser in St. Kastl gefunden. Dieses muss vorrangig erschlossen werden.
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2017
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Ausbau von oberflächennahen Brunnen VI und Brunnen VII in St. Kastl, Gesamtförderleistung 19 l/s, Nitrat < 3mg/l
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2018
|
Ausbau von Brunnen VIII in St. Kastl, Förderleistung 19 l/s, aber Nitrat = 51 mg/l
|
2019
|
5 Aufschlussbohrungen zum Ausschluss von Schichtenwasser
Nitrat stammt nicht aus Schichtwässern, sondern liegt im erschlossenen Aquifer
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2021
|
5 Grundwassermessstellen gebohrt mit Nitratwerten bis zu 170 mg/l
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2022
|
Beschluss zur Niederbringung eines Tiefenbrunnens im Feilenforst
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2023
|
Ergebnis Langzeitpumpversuch des Tiefenbrunnens IX: Förderleistung 12,8 l/s, kein Nitrat
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2024
|
Alternativen-Prüfung mit WWA, Einholung Zweitmeinung Geologe
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Die möglichen Alternativen und anschauliche Grafiken wurden auch im Rahmen der Bürgerversammlungen 2024, Folie 44 ff, öffentlich präsentiert (öffentlich einsehbar im Sitzungsarchiv, Bereich „Bürgerversammlungen“, des Ratsinformationssystems).
Mögliche Alternativen und deren Bewertung:
- für das Gewinnungsgebiet „Michelberg“ bei Waal:
- Verzicht auf Brunnen
Nicht zielführend, da vorhandene Infrastruktur und hohe Ergiebigkeit der Brunnen gegeben ist.
- Verkleinerung Wasserschutzgebiet durch geringere Entnahmemenge
Aufgrund der Grundwassergleichen ergibt sich ein Anstromgebiet, das in jedem Fall Teile von Rohr beinhaltet, egal bei welcher Wasserentnahmemenge.
- für den übrigen Wasserbedarf:
- Wasserzukauf aus Reichertshofen
Wässer sind im Rohrnetz nicht mischbar.
- Wasserzukauf Ilmtalgruppe oder Stadtwerke Pfaffenhofen
Beide Versorger haben selbst Kapazitätsengpässe; Wasserlieferungsverträge laufen noch bis 2025
- Ausgliederung von Ortsteilen aus Waaler Gruppe
Nicht darstellbar aufgrund von Druckverhältnissen und Leitungsinfrastruktur.
- Komplett neues Erschließungsgebiet erkunden
Selbe Unsicherheiten vorhanden.
Oberflächennahes Wasser MUSS genutzt werden.
Vgl. hierzu das Merkblatt 1.4/6 des Bayerischen Landesamtes für Umwelt, S. 7f:
„Die Grundsätze der Tiefengrundwassernutzung sind bereits in einem Landtagsbeschluss vom 01.07.1994 (Drucksache 12/16495) formuliert, wonach bei neuen Entnahmegenehmigungen darauf hinzuwirken ist, dass Grundwasser vor allem aus den tieferen Stockwerken nur bei unabdingbarer Notwendigkeit genutzt wird, damit diese Ressource langfristig erhalten und nutzbar bleibt. […]
Es ist zunächst zu prüfen, ob oberflächennahes Grundwasser in schützbarer Lage – ggf. auch in Teilmengen – […] zur Verfügung steht. Ist dies der Fall, ist zunächst zu prüfen, ob die Menge für eine Vollversorgung ausreicht. Falls ja, ist die Versorgung auf oberflächennahes Grundwasser umzustellen. Sind hier anthropogene qualitative Beeinträchtigungen (z.B. Nitrat, PSM) vorhanden und sind umzusetzende Maßnahmen im Hinblick auf das erschlossene Grundwasser zur Einhaltung der Trinkwasserverordnung erfolgversprechend, nehmen aber längere Zeit in Anspruch, kann eine gewisse Tiefengrundwassernutzung für eine Übergangszeit bis zur erfolgreichen Sanierung des Grundwassers befristet zugelassen werden. […] Die Entnahme von Tiefengrundwasser ist hierbei auf ein Mindestmaß zu reduzieren (ggf. Mischung mit belastetem oberflächennahem Grundwasser).“
Im Ergebnis ist auch nach einem erneuten Gespräch mit dem Wasserwirtschaftsamt und dem beauftragten Geologen Dr. Knorr am 19. Februar 2024 sowie mit dem benachbartem Wasserversorger Ilmtalgruppe (Teilnehmer: WWA, BGM) vom 02. April 2024 festzustellen, dass
- das Gewinnungsgebiet „Michelberg“ bei Waal zu erhalten ist.
Notwendige Maßnahmen:
- Aktualisierung der Bedarfsprognose für Schutzgebietsverfahren
- Untersuchung der vorhandenen Brunnen auf Zustrom und Nitratkonzentration abhängig von der erschlossenen Schicht. Ggf. weitere Absperrung der Brunnen zur Verkleinerung des Schutzgebietes
- Schutzgebietsvorschlag aktualisieren
- Schutzgebietskatalog aktualisieren
- Vorlage an den Gemeinderat zur Beratung und Beschlussfassung über Einleitung des Schutzgebietsverfahrens
- Kooperationsvereinbarungen mit Landwirten schließen
- Schutzgebiet umsetzen
Der Erhalt des Gewinnungsgebiets „Michelberg“ ist insbesondere auch für die Begründung des neuen Gewinnungsgebiets „Feilenforst“ von großer Bedeutung. Es wäre schließlich im Schutzgebietsverfahren „Feilenforst“ schwerlich zu verargumentieren, den Fürholzener und St.-Kastler Grundbesitzern ein Schutzgebiet aufzuerlegen, weil man es den Waaler bzw. Rohrer Grundbesitzern nicht zumuten wollte.
- das Gewinnungsgebiet „Feilenforst“ bei St. Kastl zu erschließen ist.
Notwendige Maßnahmen:
- Ausbau und Anbindung der drei oberflächennahen Brunnen VI, VII, VIII per Rohwasserleitung an den Hochbehälter
- Beantragung einer beschränkten Erlaubnis zur Wasserentnahme (Art. 15 BayWG)
- Vorbereitung des Wasserschutzgebietsverfahrens mit Basisgutachten und Alternativenprüfung
- Abhängig von Entwicklung des Nitratwertes: Bau einer Verbindungsleitung zwischen Ottersried und St. Kastl zur Sicherstellung der zentralen Mischung im Hochbehälter
- Abhängig von Entwicklung des Nitratwertes: Ausbau und Anbindung des Tiefenbrunnens IX, Bau einer Aufbereitungsanlage
- Schutzgebietsverfahren einleiten und umsetzen
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4.2. Beschluss über Auftragsvergabe zur Aktualisierung der Bedarfsprognose der Waaler Gruppe
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach)
|
Sitzung des Gemeinderates
|
07.05.2024
|
ö
|
beschließend
|
4.2 |
Sachverhalt
Das Wasserschutzgebiet „Michelberg“ bei Waal ist seit Jahrzehnten zu klein bemessen. Zuletzt wurde am 13.11.2013 ein Schutzgebietsvorschlag vom Gemeinderat gebilligt, aber in der Folge nicht umgesetzt. Mit den Erkenntnissen der Brunnenbohrungen bei alternativen Gewinnungsgebieten ist festzustellen, dass eine Aufgabe des Gewinnungsgebietes „Michelberg“ nicht darstellbar ist, da am Standort „Feilenforst“ die Wasserqualität und -menge nicht für eine komplette Stilllegung der Waaler Brunnen herhält.
Somit wird die Wasserversorgung Waaler Gruppe nicht umhinkommen, zwei Gewinnungsgebiete zu betreiben. Für beide Gewinnungsgebiete sind in der Folge Schutzgebietsverfahren notwendig. Grundlage dieser Verfahren ist eine aktualisierte Bedarfsprognose des Wasserversorgers.
Die letzte Bedarfsprognose stammt aus dem Jahr 1996 und wurde 2013 leicht angepasst. Um hier rechtlich im Verfahren nicht angreifbar zu sein, muss diese knapp 30 Jahre alte Bedarfsprognose wiederholt werden.
Hierzu liegt ein Honorarangebot des Ing.-Büro Dr. Knorr GmbH i.H.v. 6.378,75 € (netto) vor.
Im Verwaltungshaushalt sind auf Haushaltsstelle 8150.65500 entsprechende Mittel vorhanden.
Beschluss
Zur Erstellung einer aktualisierten Bedarfsprognose in Vorbereitung auf die Wasserschutzgebietsverfahren „Michelberg“ und „Feilenforst“ wird das Ing.-Büro Dr. Knorr GmbH mit Honorarangebot vom 30.04.2024 in Höhe von (netto) 6.378,75 € beauftragt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
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4.3. Erschließungsgebiet "Michelberg" bei Waal
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach)
|
Sitzung des Gemeinderates
|
07.05.2024
|
ö
|
|
4.3 |
zum Seitenanfang
4.3.1. Beschluss und Auftragsvergabe zur Regenerierung und Untersuchung der Brunnen IV und V in Waal
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach)
|
Sitzung des Gemeinderates
|
07.05.2024
|
ö
|
beschließend
|
4.3.1 |
Sachverhalt
Im Wassergewinnungsgebiet „Michelberg“ werden aktuell die Brunnen IV und V betrieben. Der Brunnen IV wurde zuletzt 2011 mechanisch regeneriert. Der Brunnen V wurde bislang noch gar nicht regeneriert.
Aufgrund von natürlichen chemischen, biologischen oder physikalischen Prozessen, welche in jedem Brunnen und jeder Quelle stattfinden, kann die Förderleistung des Brunnens – auch unbemerkt – nachlassen. Die natürlichen Alterungsprozesse, wie beispielsweise die Verockerung, Verschleimung, Versinterung, Versandung, Kiesrutsch oder Korrosion können dem Brunnen so lange zusetzen, bis dieser nur noch wenig oder gar kein Wasser mehr fördert.
Um die maximale Förderleistung des Brunnens wiederherzustellen, sollte er mit einem tiefenwirksamen Regenerier-Verfahren gemäß DVGW W130 behandelt werden. Hierbei gilt die Devise: je früher, desto besser. Denn je mehr Leistung der Brunnen verliert, desto geringer werden die Chancen, seine maximale Förderleistung wieder zu erreichen.
Im Zuge einer Regenerierung wird zunächst eine Kamerabefahrung durchgeführt. Wird ein Regenerierungsbedarf festgestellt, wird der Brunnen mechanisch gereinigt. Zuvor wird die Brunnenpumpe entnommen und ebenfalls gewartet.
Angesichts des anstehenden Wasserschutzgebietsverfahrens soll im Rahmen der Regenerierung auch untersucht werden:
- Zustromverhalten in den unterschiedlichen Höhen des Brunnens
- Nitratkonzentration abhängig von der Zustromtiefe
Die Aktualisierung dieser Untersuchungen ist für die Schutzgebietsausweisung notwendig. Es können sich daraus auch weitere Erkenntnisse ergeben, z.B. eine tiefere Absperrung des Brunnen V, um den Eintritt von oberflächennahem Nitrat zu begrenzen. Daraus ergibt sich dann ggf. ein kleineres Schutzgebiet.
Es ist mit folgenden Kosten zur rechnen:
Nr.
|
Kurztext
|
Gesamtbetrag (€, netto)
|
1.
|
Regenerierung Brunnen 4
|
1. 1.
|
Chem.-mechanische Regenerierung
|
30.000,00
|
1. 2.
|
Geophysik
|
10.000,00
|
2.
|
Regenerierung Brunnen 5
|
2. 1.
|
Chem.-mechanische Regenerierung
|
30.000,00
|
2. 2.
|
Geophysik
|
10.000,00
|
Summe netto
|
|
80.000,00
|
Haushaltsmittel können über den Verwaltungshaushalt, Haushaltsstelle 8150.51000 (Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen Vermögens), bereitgestellt werden.
Aufgrund dieses Auftragswertes ist eine beschränkte Ausschreibung durchzuführen. Zudem ist die Regenerierung von einem Geologen zu überwachen und das Ergebnis der Brunnenuntersuchungen von diesem zu bewerten.
Hierfür liegt ein Angebot gemäß HOAI des Ing.-Büro Dr. Knorr i.H.v. 16.344,71 € (netto) vor.
Das Angebot entspricht der ortsüblichen Vergütung. Das Büro Dr. Knorr ist hier insbesondere geeignet, da es im weiteren Verlauf das Schutzgebietsverfahren begleiten soll.
Im Verwaltungshaushalt sind auf Haushaltsstelle 8150.65500 entsprechende Mittel vorhanden.
Die Regenerierung kann voraussichtlich nach Ausschreibung und Auftragserteilung im Herbst 2024 durchgeführt werden. Die Auftragserteilung für die Durchführung der Regenerierung obliegt dem Gemeinderat in einer der Folgesitzungen.
Beschluss
Die Brunnen IV und V sollen zum Erhalt der Leistungsfähigkeit und als Grundlage für das spätere Schutzgebietsverfahren regeneriert und untersucht werden. Das Ing.-Büro Dr. Knorr wird zur Planung, Ausschreibung, Überwachung und Auswertung der Brunnenregenerierung gemäß Angebot vom 30.04.2024 mit einer Honorarberechnung gem. HOAI i.H.v. 16.344,71 € (netto) beauftragt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
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4.3.2. Beschluss über Aktualisierung des Schutzgebietsvorschlags zur Vorbereitung des Wasserschutzgebietsverfahrens "Michelberg"
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach)
|
Sitzung des Gemeinderates
|
07.05.2024
|
ö
|
|
4.3.2 |
Sachverhalt
Das Wasserschutzgebiet „Michelberg“ bei Waal ist seit Jahrzehnten zu klein bemessen. Zuletzt wurde am 13.11.2013 ein Schutzgebietsvorschlag vom Gemeinderat gebilligt, aber in der Folge nicht umgesetzt. Mit den Erkenntnissen der Brunnenbohrungen bei alternativen Gewinnungsgebieten ist festzustellen, dass eine Aufgabe des Gewinnungsgebietes „Michelberg“ nicht darstellbar ist, da am Standort „Feilenforst“ die Wasserqualität und -menge nicht für eine komplette Stilllegung der Waaler Brunnen herhält.
Daher ist das Wasserschutzgebietsverfahren „Michelberg“ wieder aufzugreifen. Dazu ist
- die Bedarfsprognose des zukünftigen Versorgungsbedarfs aus dem Jahr 2013 zu aktualisieren, um diesbezüglich rechtlich nicht angreifbar zu sein (siehe separater TOP)
- Zudem ist der Schutzgebietsvorschlag basierend auf den Erkenntnissen der Regenerierung der Brunnen IV und V, der zukünftigen Entnahmemenge, der aktuellen Rechtslage und des Grundwassergleichenplans zu aktualisieren.
- Ein Vorschlag für einen Schutzgebietskatalog soll anhand der Musterverordnung erarbeitet werden.
- Begleitung des Schutzgebietsverfahrens.
Diese Arbeiten sind durch das Ing.-Büro Dr. Knorr GmbH durchzuführen. Ein entsprechendes Angebot auf Stundenbasis i.H.v. 18.532,50 € (netto) liegt vor.
Im Verwaltungshaushalt sind auf Haushaltsstelle 8150.65500 entsprechende Mittel vorhanden.
Sobald die Ergebnisse vorliegen, sind diese im Gemeinderat zu beraten. Der nachfolgende Beschluss stellt noch keinen förmlichen Einleitungsbeschluss für ein Schutzgebietsverfahren dar, wohl aber dessen Vorbereitung.
Beschluss
Zur Vorbereitung des Wasserschutzgebietsverfahrens „Michelberg“ (Schutzgebietsvorschlag, Schutzgebietskatalog, Begleitung des Verfahrens) wird das Ing.-Büro Dr. Knorr GmbH mit Honorarangebot vom 30.04.2024 in Höhe von (netto) 18.532,50 € beauftragt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
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4.4. Erschließungsgebiet "Feilenforst" bei St. Kastl
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach)
|
Sitzung des Gemeinderates
|
07.05.2024
|
ö
|
|
4.4 |
zum Seitenanfang
4.4.1. Beschluss über Vorbereitung des Wasserschutzgebietsverfahrens "Feilenforst" und Antrag auf beschränkte Erlaubnis zur Wasserentnahme
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach)
|
Sitzung des Gemeinderates
|
07.05.2024
|
ö
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4.4.1 |
Sachverhalt
Basierend auf den rechtlichen Vorgaben zur vorrangigen Förderung von oberflächennahem Grundwasser ist im zukünftigen Gewinnungsgebiet „Feilenforst“ ein vorrangiger Anschluss der Brunnen VI, VII, VIII durchzuführen. Diese oberflächennahen Brunnen sind ausschlaggebend für die Bemessung des späteren Wasserschutzgebietes im Bereich Feilenforst. Der Tiefbrunnen IX bedingt einen deutlich geringeren Schutzgebietsumgriff und wird im Wasserschutzgebietsverfahren mitberücksichtigt.
Um bereits ohne festgesetztes Wasserschutzgebiet den Probebetrieb der Brunnen starten zu können, kann gemäß Art. 15 Abs. 1 BayWG i.V.m § 10 WHG auf Antrag eine beschränkte Erlaubnis auf eine vorzeitige Förderung von Trinkwasser von der unteren Wasserrechtsbehörde erteilt werden. Seitens der unteren Wasserrechtsbehörde wurden hier 5 Jahre Bewilligungszeitraum in Aussicht gestellt, um die Nitratveränderungen im Grundwasser beobachten zu können.
Daher ist zur vorzeitigen Erschließung und Wasserförderung über die Brunnen VI, VII und VIII ein Antrag auf beschränkte Erlaubnis gemäß Art. 15 Abs. 1 BayWG i.V.m § 10 WHG zu stellen. In diesem Zusammenhang ist eine Umweltverträglichkeitsvorprüfung durchzuführen, da die beantragte Fördermenge 100.000 m³/Jahr übersteigt.
In Vorbereitung auf ein späteres Schutzgebietsverfahren muss zudem ein hydrogeologisches Basisgutachten sowie eine Alternativenprüfung (=Begründung, warum genau im Feilenforst Brunnen betrieben werden sollen) beauftragt werden. Dies ist wiederum Grundlage beim Wasserwirtschaftsamt, um in einem späteren zweiten Schritt einen Schutzgebietsvorschlag erarbeiten zu können.
Zur Erstellung der vorbenannten Unterlagen liegt ein Angebot des Ing.-Büros Dr. Knorr GmbH zum Angebotspreis von 20.727,00 € (netto) auf Honorarbasis vor.
Zusammenstellung
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Hydrogeologisches Basisgutachten
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8.460,00 €
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Alternativenprüfung
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4.660,00 €
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Wasserrechtsverfahren § 15 WHG
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2.435,00 €
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Umweltverträglichkeitsvorprüfung
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4.185,00 €
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Zwischensumme
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19.740,00 €
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5% Nebenkosten
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987,00 €
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Summe Gesamt Netto:
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20.727,00 €
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Im Verwaltungshaushalt sind auf Haushaltsstelle 8150.65500 entsprechende Mittel vorhanden.
Beschluss
Das Wasserschutzgebiet „Feilenforst“ zur langfristigen wasserrechtlichen Sicherung der Brunnen VI bis IX soll vorbereitet werden. Hierzu soll ein hydrogeologisches Basisgutachten sowie eine Alternativenprüfung durchgeführt werden. Zur vorzeitigen Wasserförderung ist ein Antrag auf beschränkte Erlaubnis inkl. Umweltverträglichkeitsvorprüfung vorzubereiten und zu stellen. Hierzu wird das Ing.-Büro Dr. Knorr GmbH zum Angebotspreis von 20.727,00 € (netto) beauftragt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
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4.4.2. Beschluss über Fortführung der Planung des Ausbau der Brunnen VI, VII, VIII und IX und Errichtung der Rohwasserleitungen zum Hochbehälter
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach)
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Sitzung des Gemeinderates
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07.05.2024
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ö
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4.4.2 |
Sachverhalt
Die Ausbauplanung der Brunnen VI bis VIII inkl. Anschlussleitungen wurde bereits mit Gemeinderatsbeschluss vom 16.04.2020 an das Ing.-Büro Kienlein vergeben. Der entsprechende Vertrag ist rechtswirksam. Das Angebot belief sich für die Erschließung und Anbindung von 3 Brunnen inkl. Rohwasserleitung für Lph. 1 – 9 auf 164.731,43 € netto.
Die geschätzten Kosten für Anschluss und Ausbau der Brunnen beliefen sich 2020 auf ca. auf 1,3 Mio. €.
Auf dieser Basis werden die Planungsleistungen für die Anbindungen der Brunnen an den Hochbehälter St. Kastl mit Brunnenhäusern bzw. Schächten, mit hydraulischer und elektrischer Ausrüstung und mit den Rohwasserleitungen mit Strom- und Steuerkabeln abgerechnet.
Zum Zeitpunkt der Beauftragung war der Brunnen IX (Tiefenbrunnen) noch nicht bekannt. Im Zuge der notwendigen Erschließung der oberflächennahen Brunnen VI – VIII inkl. Rohrleitung bietet es sich an, im selben Auftrag die Planung einer zweiten Rohrleitung und des Brunnen IX durchzuführen. Es erhöhen sich dabei lediglich die anrechenbaren Kosten; der Vertrag wird – wie üblich – nach Kostenfeststellung abgerechnet.
Durch die Erhöhung der Abrechnungssumme durch Brunnen IX und die dazugehörigen Brunnenleitung ergeben sich für den Auftraggeber deutliche Einsparungen aufgrund der in den Honorartabellen eingearbeiteten Honorarprogression für kleinere Projekte. Je größer die Auftragssumme, desto geringer ist prozentual das daraus errechnete Honorar. Eine eigene Beauftragung der Anbindung des TB IX würde mehr kosten als eine gemeinsame Ausführung mit den Leistungen zur Anbindung der anderen Brunnen.
Im Rahmen der bestehenden Beauftragung soll somit zusammenfassend geleistet werden:
- Ausbau der oberflächennahen Brunnen VI – VIII
- Anbindung der oberflächennahen Brunnen VI – VIII per Rohwasserleitung an den Hochbehälter St. Kastl
Zusätzlich:
- (Zeitversetzter) Ausbau des Tiefenbrunnens IX
- (Zeitversetzte) Anbindung des Tiefenbrunnens IX per Rohwasserleitung an eine mögliche Aufbereitungsanlage am Hochbehälter St. Kastl
Bei der Planung soll insbesondere die vorgezogene parallele Mitverlegung der zweiten Rohwasserleitung im Zuge der Anbindung der oberflächennahen Brunnen VI – VIII technisch und wirtschaftlich bewertet werden. Der Ausbau und die Anbindung des Brunnen IX ist an den Beschluss über die Planung und den Bau einer Aufbereitungsanlage gekoppelt (siehe separater Tagesordnungspunkt).
Beschluss
Der bestehende Planungsauftrag zum Ausbau der Brunnen VI bis VIII inkl. Rohwasserleitung wird fortgeführt und um die Planung des Ausbaus des Brunnens IX inkl. Rohwasserleitung erweitert. Bei der Planung soll insbesondere die vorgezogene parallele Mitverlegung der zweiten Rohwasserleitung im Zuge der Anbindung der oberflächennahen Brunnen VI – VIII und die gleichzeitige oder spätere Anbindung des Brunnens IX technisch und wirtschaftlich bewertet werden. Das Ing.-Büro Kienlein wird zur Vorlage einer Entwurfsplanung und Kostenberechnung aufgefordert. Über die Finanzierung und Umsetzungsvariante (via Gebühr bzw. Verbesserungsbeitrag) wird bei Vorliegen der Entwurfsplanung und der Kostenberechnung entschieden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
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4.4.3. Beschluss über weiteren Zeitplan des Neubaus einer Rohwasserleitung Ottersried - St. Kastl
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach)
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Sitzung des Gemeinderates
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07.05.2024
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ö
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4.4.3 |
Sachverhalt
Zur Sicherstellung einer gleichartigen Wasserzusammensetzung im gesamten Versorgungsgebiet der Waaler Gruppe ist es perspektivisch notwendig, dass das geförderte Wasser der Waaler Brunnen direkt in den Hochbehälter gefördert wird, dort mit dem Wasser der Brunnen im Feilenforst gemischt und anschließend in das Wassernetz eingespeist wird.
Früher war die Leitung Waal – Ottersried – St. Kastl als reine Befüllleitung des Hochbehälters konzipiert und wurde so betrieben. Aufgrund des gewachsenen Versorgungsgebietes und zur Sicherstellung von Löschwasser- und Druckreserven wird die Leitung mittlerweile sowohl als Befüll- als auch Entnahmeleitung genutzt. Aktuell fördern die Waaler Brunnen also direkt ins Wassernetz; lediglich der Überschuss wird an den Hochbehälter St. Kastl abgeführt.
Um das Wasser der Waaler Brunnen zukünftig wieder direkt in den Hochbehälter zu leiten und dabei die Druckverhältnisse im Versorgungsgebiet nicht nachteilig zu verändern, muss mittelfristig zwischen Ottersried und St. Kastl eine weitere Wasserleitung errichtet werden.
Ein entsprechender Beschluss zur Beauftragung des Ing.-Büro Kienleins zur Planung und Durchführung des Rohrleitungsbaus der Entnahmeleitung von Ottersried zum Hochbehälter St. Kastl im Umfang der Leistungsphasen 1-4 HOAI zum Angebotspreis von 71.314,01 € (incl. 19 % MwSt.) wurde bereits am 05.05.2021 gefasst.
Aufgrund der Unsicherheiten zur zukünftigen Versorgungsstruktur der Waaler Gruppe wurde die Planung bislang nicht weiterverfolgt. Im Haushalt 2024 und im Finanzplan sind entsprechende Mittel für den Bau der Verbindungsleitung vorgesehen.
Nach Rücksprache mit dem Geologen und dem Wassermeister sollte aber aktuell primär die Anbindung der Brunnen im Feilenforst an den Hochbehälter erfolgen. Die Befüllleitung Ottersried-St. Kastl soll daher noch zurückgestellt werden, bis die Brunnen in Betrieb sind und Klarheit über die Entwicklung der Nitratkonzentration im Feilenforst herrscht.
Beschluss
Der Bau der Verbindungsleitung Ottersried – St. Kastl wird zurückgestellt, bis Erkenntnisse über die Entwicklung der Nitratkonzentration in Brunnen VI – VIII im laufenden Betrieb vorliegen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
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4.4.4. Beschluss über weiteren Zeitplan des Ausbau des Tiefenbrunnens TB IX und dem Bau einer Aufbereitungsanlage in St. Kastl
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach)
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Sitzung des Gemeinderates
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07.05.2024
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ö
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4.4.4 |
Sachverhalt
Zur langfristigen Sicherstellung der Versorgung mit Trinkwasser im Falle einer flächenhaften Nitratbelastung der oberflächennahen Brunnen VI – VIII wurde im Jahr 2022 ein Tiefenbrunnen IX im Gewinnungsgebiet „Feilenforst“ niedergebracht. Dieses Wasser weist keine Nitratbelastung auf. Die Förderleistung des Brunnens beträgt 12,9 l/s. Dieses Tiefenwasser muss mit Sauerstoff angereichert werden. Bei diesem Vorgang fällt Eisen und Mangan aus, welches dem aufbereiteten Wasser entzogen werden muss. Daher ist bei Inbetriebnahme des Brunnens IX zwingend eine Aufbereitungsanlage am Hochbehälter St. Kastl zu errichten.
Die Aufbereitungsanlage könnte so konzipiert werden, dass sie perspektivisch auch das Rohwasser der Waaler Brunnen IV und V aufbereiten könnte und damit eine Sanierung des Wasserhauses in Waal entfallen könnte.
In Anbetracht der großen finanziellen Belastungen und der Unsicherheit bzgl. der zukünftigen Entwicklung der Nitratbelastung der Brunnen VI – VIII erscheint es auch nach Rücksprache mit dem Wasserwirtschaftamt zweckmäßig, zunächst die Brunnen VI – VIII in Betrieb zu nehmen und deren Wasserqualität in den Folgejahren zu beobachten.
Sollte der Nitratgehalt im Wasser kontinuierlich ansteigen, so ist in einem zweiten Schritt der Ausbau des Tiefenbrunnens IX sowie die damit notwendige Aufbereitungsanlage anzugehen. Die dann notwendige separate zweite Rohwasserleitung sowie die Steuer- und Stromleitungen sollen bereits im Zuge der Anbindung der drei oberflächennahen Brunnen mitverlegt werden.
Beschluss
Die Errichtung einer Aufbereitungsanlage inkl. Ausbau des Tiefenbrunnens IX wird zurückgestellt, bis Erkenntnisse über die Entwicklung der Nitratkonzentration in Brunnen VI – VIII im laufenden Betrieb vorliegen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
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5. Beschluss über Neubenennung der externen Datenschutzbeauftragten
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach)
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Sitzung des Gemeinderates
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07.05.2024
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ö
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beschließend
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5 |
Sachverhalt
Die Funktionen des Datenschutzbeauftragten und des Informationssicherheitsbeauftragten sind bereits seit dem 01. Juli 2019 bei der Anstalt des öffentlichen Rechtes – Kommunaler Betrieb für Informationstechnik KommunalBIT angesiedelt. Der bisherige Beauftragte für die beiden Bereiche war Herr Cassian Albrecht, der nicht mehr zur Verfügung steht.
Die Nachfolge tritt Frau Simone Feyler – Datenschutzjuristin bei KommunalBIT an.
Die Gemeinde Rohrbach hat nach den Bestimmungen des Art. 37 EU-DSGVO Frau Simone Feyler als Datenschutzbeauftragte zu benennen.
Frau Simone Feyler ist als Datenschutzbeauftragte und Informationssicherheitsbeauftragte direkt dem Bürgermeister der Gemeinde Rohrbach unterstellt. Die Rechte und Pflichten von Frau Simone Feyler ergeben sich aus den einschlägigen Vorschriften.
Beschluss
Die Gemeinde Rohrbach benennt Frau Simone Feyler von der KommunalBIT AöR als Datenschutzbeauftragte und Informationssicherheitsbeauftragte der Gemeinde Rohrbach.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
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6. Kinderhaus Tabeki - Vergabe Auftrag für Schließanlage
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach)
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Sitzung des Gemeinderates
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07.05.2024
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ö
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6 |
Sachverhalt
Es muss eine neue Schließanlage für das Kinderhaus eingebaut werden. Diese soll an die bisher neu angebrachten Schließanlagen (Gemeinschaftshaus Fahlenbach und Leichenhaus Rohrbach) angepasst werden. Es wurde ein Angebot bei der Fa. Pfättisch Sicherheitstechnik eingeholt. Dieses beläuft sich auf 16.702,63 € brutto.
Zukünftig sollen alle öffentlichen Gebäude mit einem einheitlichen Schließsystem ausgestattet werden. Die nötige Infrastruktur hierfür wurde bereits geschaffen.
Beschluss
Der Auftrag zum Einbau der Schließanlage geht an die Fa. Pfättisch Sicherheitstechnik, gemäß Angebot vom 20.03.2024, zum Angebotspreis von 16.702,63 € brutto.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
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7. Information und Grundsatzbeschluss zur Errichtung eines Solarparks in Gambach (Fl.Nrn. 181, 184, 193, Gem. Gambach)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach)
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Sitzung des Gemeinderates
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07.05.2024
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ö
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7 |
Sachverhalt
Die Fa. Anumar GmbH aus Ingolstadt hat eine Voranfrage zur Errichtung eines Solarparks auf den landwirtschaftlichen Grundstücken Fl.Nrn. 181, 184 und 193, Gemarkung Gambach, (Gesamtfläche ca. 6 ha) eingereicht. Der Standort liegt nordwestlich von Gambach, ca. 170 m westlich der GV-Straße nach Langenbruck. Auf den Fl.Nrn. 184 und 193, Gem. Gambach, wäre die Errichtung des Solarrmodule geplant. Auf der an die BV-Straße angrenzenden Fl.Nr. 181, Gem. Gambach, käme die erforderliche ökologische Ausgleichsfläche zum Liegen. Die zu überplanende Gesamtfläche beträgt ca. 6 ha. Als Leistung des Solarparks wird eine Energieerzeugung von 7.350 MWh bei einer jährlichen CO²-Einsparung von ca. 5.600 to. angegeben.
Das Vorhaben entspricht grundsätzlich der gemeindlichen Freiflächen-PV-Standortstudie mit den hierzu ergangenen Beschlüssen. Die Begrenzung der Anlagen auf die Korridore entlang der Autobahn und Bahnlinie wurde aufgehoben. Darüber hinaus sind verschiedene Restriktionen vorliegend (landschaftliches Vorbehaltsgebiet, ertragreiche Böden, wassersensibler Bereich), die gemäß den erarbeiteten Handlungsempfehlungen zur PV-Standortstudie im Bauleitplanverfahren abzuarbeiten sind. Die weiteren Grundsatzbeschlüsse vom 25.07.2017 (einschl. der hierzu erfolgten Änderungsbeschlüssen) sind zu beachten (wie z.B. Sitz der Betreibergesellschaft der PV-Anlage im Gemeindegebiet, Beachtung Schutzabstände wegen benachbarter Hopfengärten, Prüfung wirtschaftliche (finanzielle) Beteiligung von Bürgern an der PV-Anlage). Die 0,2-Cent-EEG-Beteiligung der Kommune am Solarpark wird vom Betreiber ebenfalls angeboten.
Für das Projekt bedarf es eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes samt FNP-Änderung. Sämtliche anfallenden Planungskosten sind vom Vorhabensträger zu übernehmen. Auch die ökologischen Ausgleichsflächen sind vom Vorhabensträger beizubringen.
In der heutigen Sitzung soll eine Grundsatzentscheidung zu dem Projekt getroffen werden. Die Beschlüsse zur Einleitung des Bauleitplanverfahrens sind zu gegebener Zeit zu fassen.
Beschluss
Der Gemeinderat stimmt dem Antrag zur Errichtung eines Solarparks auf den Grundstücken Fl.Nrn. 181, 184 und 193, Gemarkung Gambach, grundsätzlich zu. Die gemeindliche PV-Standortstudie mit den hierzu ergangenen Beschlüssen vom 25.07.2017 (einschl. der hierzu erfolgten Änderungsbeschlüssen) ist zu beachten. Zur Umsetzung des Projektes bedarf es der Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes samt FNP-Änderung. Sämtliche Planungskosten einschließlich der Bereitstellung der ökologischen Ausgleichsflächen hat der Vorhabensträger zu übernehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 11
Dokumente
Download Vorentwurfsskizze Rohrbach VII - 03.04.2024.pdf
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8. Grundsatzbeschluss über zukünftige Ablehnung weiterer Solarparks in der Gemarkung Gambach
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach)
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Sitzung des Gemeinderates
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07.05.2024
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ö
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8 |
Sachverhalt
In der Gemarkung Gambach einschließlich dem Teilbereich der Rohrbacher Gemarkung zwischen der Ottersrieder Autobahnbrücke (Westseite) bis zum Beginn der Gambacher Gemarkung zeigt sich mittlerweile eine große Dichte an Freiflächen-Photovoltaikanlagen. Von den ca. 330 Hektar Gambacher Gemarkungsfläche sowie dem bezeichneten Teilbereich der Rohrbacher Gemarkung (ca. 27,5 Hektar) sind mittlerweile
- 2,85 Hektar mit Solaranlagen bebaut, aufgeteilt in:
- 2,05 Hektar Projekt „Anumar Solarpark Ottersried I“ auf den Fl.Nrn. 1814 und 1818, Gem. Rohrbach
- 0,8 Hektar Projekt „Anumar Solarpark Ottersried II“ auf der Fl.Nr. 96, Gem. Gambach
28,22 Hektar befinden sich in Ausweisung, davon:
- 20 Hektar Projekt „Riedl“ auf den Fl.Nrn. 63, 74, 74/1 und 75, Gem. Gambach (Bauleitplanung)
- 2,15 Hektar Projekt „Anumar“ auf der Fl.Nr. 84, Gem. Gambach (Bauantrag)
- 6,07 Hektar Projekt „Anumar“ auf Fl.Nrn. 181, 184, 193, Gem. Gambach (Bauleitplanung - vorbehaltlich Zustimmung)
ca. 28 Hektar wären darüber hinaus noch privilegiert im 200-m-Korridor der Autobahn (keine Bauleitplanung erforderlich)
Somit stellt die Gemarkung Gambach inkl. dem bezeichneten Teilbereich der Gemarkung Rohrbach zusammengenommen ca. 16,5 % (59,07 Hektar) ihrer Gesamtfläche für erneuerbare Energien zur Verfügung und trägt damit bis zu 59 % zum Klimaneutralitätsbeschluss, Bereich Ausbau erneuerbare Energien, bei.
Um eine Überbelastung der Gemarkung Gambach (inkl. dem bezeichneten Teilbereich der Gemarkung Rohrbach) zu verhindern, schlägt Bürgermeister Keck vor, dass in Zukunft mit Ausnahme der bereits per Grundsatzbeschluss bewilligten Flächen kein weiterer Freiflächen-Solarpark per Bebauungsplan im Bereich der Gemarkung Gambach (inkl. dem bezeichneten Teilbereich der Gemarkung Rohrbach) mehr festgesetzt wird, sondern der weitere Ausbau im Bereich Freiflächen-Photovoltaik innerhalb der privilegierten Zonen bzw. in den anderen Gemarkungen der Gemeinde stattfinden soll.
Dies wäre angesichts der zahlreichen Bauprojekte in und um Gambach (Recyclinganlage, Freiflächen-PV) auch ein wichtiges Zeichen an die Gambacher Bürger.
Beschluss
Der Ausbau der erneuerbaren Energien im Bereich Freiflächen-Photovoltaik soll in Zukunft nicht mehr im Bereich der Gemarkung Gambach (inkl. dem bezeichneten Teilbereich der Gemarkung Rohrbach) erfolgen. Bereits bewilligte Projekte werden fortgeführt. Weitere Bebauungsplanverfahren werden nicht mehr eingeleitet.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
Dokumente
Download Lageplan Gemarkung Gambach_PV-Freiflächen.pdf
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9. Aufruf zum Vorschlag von Ehrungen und Auszeichnungen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach)
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Sitzung des Gemeinderates
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07.05.2024
|
ö
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9 |
Sachverhalt
Die Gemeinde Rohrbach würdigt erbrachte Leistungen für das Gemeinwesen in Rohrbach durch Verleihung der
- Ehrenbürgerwürde
Vorschlagsberechtigt*: Erster Bürgermeister, Mitglieder des Gemeinderates
- Bürgermedaille in Silber und Gold
Vorschlagsberechtigt*: Erster Bürgermeister, Mitglieder des Gemeinderates, Vereine oder Organisationen, Gemeindebürger
- Ehrennadel in Bronze, Silber und Gold im Bereich Sport, Kultur, soziale Organisationen, besondere Einzelleistungen
Vorschlagsberechtigt*: Erster Bürgermeister, Mitglieder des Gemeinderates, Vereine oder Organisationen, Gemeindebürger
(* i.S.v.: berechtigt zum Einreichen von Vorschlägen)
Die näheren Bestimmungen zur jeweiligen Auszeichnung und zum Vorschlagswesen sind in der Satzung für Ehrungen und Auszeichnungen vom 27.07.2023 dargelegt und öffentlich einsehbar (Homepage > Satzungen & Verordnungen).
Es ergeht hiermit der satzungsgemäße Aufruf an alle Mitglieder des Gemeinderates, die örtlichen Vereine und Organisationen sowie die Bürger zur Einreichung von Vorschlägen an den ersten Bürgermeister bis zum 15.11.2024.
Anschließend entscheidet der Gemeinderat in nichtöffentlicher Sitzung über die Verleihung der Auszeichnungen. Die Auszeichnungen werden im Rahmen eines Festaktes zum Jahresbeginn 2025 verliehen.
Ehrenbürger der Gemeinde (alle †):
- Pfarrer Ernst (Fahlenbach, 1926)
- Pfarrer Anton Mühlbach (Rohr, 1928)
- Oberlehrer Hans Schlegl (Rohrbach, 1929)
- Reichstagsmitglied Otto Orschied (Rohrbach, 1933)
- Bürgermeister und Landrat Franz Edler von Koch (Rohrbach, Jahr unbekannt)
- Bürgermeister Franz Schönauer sen. (Rohrbach, 1957)
- Bürgermeister Josef Steinhart (Fahlenbach, 1965)
- Lehrerin Elisabeth Kirchmayer (Rohrbach, 1967)
- Bürgermeister Franz Schönauer jun. (Rohrbach, 1972)
- Pfarrer Bruno Fess (Rohrbach, 1993)
- Dr. Raymond Wilson (Rohrbach, 2011)
Bisherige Träger der Bürgermedaille der Gemeinde Rohrbach:
- Ehemalige Bürgermeister:
Altbürgermeister Alois Abel (Gold, †), Altbürgermeister Dieter Huber (Gold)
- Partnergemeinde Burgenland:
Bürgermeister a.D. Franz Guttmann (Silber, †), Bürgermeister a.D. Alfred Reismüller (Silber), Günter Plank (Silber)
- Weitere Bürger:
Willi Stallmeister (Silber, †), Dr. Raymond Wilson (Silber, †), Hermann Schwarzmeier (Silber), Pfarrer Bruno Koppitz (Gold), Josef Stanglmayer (Silber), 3. BGM Johann Vachal (Silber)
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10. Bekanntgaben und Anfragen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach)
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Sitzung des Gemeinderates
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07.05.2024
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ö
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10 |
Sachverhalt
- Wühlmaus-Problematik im Friedhof
Es wurde ein Schädlingsbekämpfer für Wühlmaus-Plage am Rohrbacher Friedhof beauftragt. Die Arbeiten sollen demnächst über die Bühne gehen.
- Fertigstellung Serbenweg
Gemäß Beschluss vom 28.06.2023 sollte der Anteil des Serbenweges, der nicht vom Erschließungsträger ohnehin schon komplett fertig gestellt wird (= Teilstrecke von Einmündung aus dem Baugebiet „Schelmengrund – 2. BA“ bis Höhe Friedhof), vorerst nicht mit einer Asphaltfeinschicht versehen werden. Es sollte zunächst die Bebauung des Baugebietes „Schelmengrund – 2. BA“ abgewartet werden, um so die neue Straße vor Schäden zu schützen.
Beim JF-Termin am 23.04.2024 wurde vom Bauleiter der Fa. BGS darauf hingewiesen, dass bei Nichtausführung der Feinasphaltschicht die Straßenentwässerung mittels Sinkkästen und (gepflasterten) Auslaufmulden aufgrund der dann vorhandenen Höhendifferenz von ca. 4 cm nicht funktioniert. Wie vor Ort festgestellt werden konnte, bleibt am Tiefpunkt (Grundstückszufahrt zu Kirchenweg 12a) das Wasser auf der Straße stehen, da kein Abfluss über den Muldenauslauf im 2-Zeiler möglich ist. Auch die weiteren 3 Sinkkästen liegen auf Endniveau der Feinschicht und können damit das Wasser nicht bzw. nur bedingt (Herstellung von Seitenöffnungen in den Sinkkästen mit ergänzenden prov. Asphaltkeilen – brechen leicht weg bzw. stellen Hindernis für Schneepflug dar) aufnehmen. Zudem weist die Baufirma darauf hin, dass aufgrund der fehlenden Feinschicht keine Gewährleistung für die Asphalttragschicht übernommen werden kann, wenn diese noch Jahre offen liegt (Schädigungen durch Witterungseinflüsse etc. sind die Folge aufgrund der grobporigen Oberfläche mit geringerem Bitumen-Anteil). Zusammenfassend empfahl die Baufirma wie auch das Ing.-Büro dringend, die Straße aus Gründen der Sicherung der Bausubstanz sowie einer fachgerechten, funktionierenden Straßenentwässerung jetzt in einem Zuge fertig zu stellen. Kostengünstiger als zum jetzigen Zeitpunkt wird die Maßnahme nicht mehr.
Aufgrund des bereits feststehenden Asphalttermins (24.-.26.04.2024) traf Bürgermeister Keck eine Eilentscheidung zur Aufbringung der Asphaltfeinschicht (ca. brutto 5.500,- EUR lt. Kostenschätzung) und damit fachgerechtem, wirtschaftlichem Abschluss der Baumaßnahme. Der Gemeinderat wird hierüber im Nachgang formgerecht informiert.
- Nachfrage aus der Bürgerversammlung in Fahlenbach vom 14.04.2024 zur Bahn
In der Bürgerversammlung monierten Bürger, dass bei der Bahnlinie München-Nürnberg wohl ein Bremspunkt der Bahn so verlegt wurde, dass jetzt deutlich mehr Lärm und vor allen Dingen Gestank herrschen würde. Die Forderung ging dahingehend, diesen Bremspunkt wieder zu verlegen oder für Immissionsschutz zu sorgen.
Antwort des Konzernbevollmächtigten der Deutsche Bahn AG vom 26.04.2024:
„An den Fahrzeugen und an der Infrastruktur wurden keine Änderungen vorgenommen. Es sind auch keine Maßnahmen eingeführt worden, die ein ständiges Bremsen der Züge in diesem Bereich erfordern. Jedoch wurde in der Kalenderwoche 17 eine Instandhaltungsmaßnahme (Schienenschleifen) durchgeführt, dadurch kommt es derzeit zu einem temporären Lärmanstieg bei der Durchfahrt von Zügen im Bereich der Ortschaft Fahlenbach. Dieser Lärmanstieg reguliert sich innerhalb der ersten zwei Wochen nach der Maßnahme von selbst. Zusätzlich können durch eine dichte Zugfolge gelegentlich Züge zum Bremsen gezwungen werden, wenn der vor ihn liegende Abschnitt noch durch einen vorausfahrenden Zug belegt ist. Dies kann vorübergehend auch durch die baubedingte Eingleisigkeit der Strecke verursacht werden.“
Datenstand vom 13.06.2024 12:20 Uhr