Datum: 05.06.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Feuerwehrhaus Rohrbach
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Rohrbach
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 21:10 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 07.05.2024
2 Beschluss über die Umbesetzung der gemeindlichen Ausschüsse
3 Kindertageseinrichtungen (Benutzungssatzung und Gebührensatzung)
3.1 Beschluss über Änderung der Satzung für die Kindertageseinrichtungen zum 01.09.2024
3.2 Beschluss über Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen zum 01.09.2024
4 Konzept flächenmäßiger Stromausfall
4.1 Information über Sachstand zur Erstellung eines Stromausfall-Alarmplanes
4.2 Beschluss über Festlegung von Wärmestuben und Leuchtturmobjekten
4.3 Beschluss über Anschaffung von Notstromaggregaten
5 Beschluss über Auftragsvergabe zur Errichtung einer Photovoltaik-Anlage auf dem Hochbehälter St. Kastl
6 Beschluss über Ersatzbeschaffung eines Transporters für den Bauhof
7 Information zum eigenwirtschaftlichen Ausbau der LEONET und GlasfaserPlus
8 Beschluss über Schaffung einer hauptamtlichen Stelle für Jugendarbeit im Jugendtreff Let's Fetz
9 Bestätigung der Kommandantenneuwahlen der Freiwilligen Feuerwehr Fahlenbach
10 Entscheidung über Durchführung des Seniorennachmittags 2024
11 Bekanntgaben und Anfragen
11.1 Bericht über Pfingst-Hochwasser 2024

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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 07.05.2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 05.06.2024 ö beschließend 1

Sachverhalt

Die Niederschrift ist im Ratsinformationssystem zu entnehmen

Beschluss

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 07.05.2024 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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2. Beschluss über die Umbesetzung der gemeindlichen Ausschüsse

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 05.06.2024 ö beschließend 2

Sachverhalt

In der Gemeinderatssitzung vom 07. Mai 2024 ging es bereits um die Nachbesetzung der gemeindlichen Ausschüsse bedingt durch das Ausscheiden des langjährigen Gemeinderatsmitgliedes Otto Peter. 

Berichtigend zu den Gemeinderatsbeschlüssen vom 07. Mai 2024 ist zu beschließen, dass im Rechnungsprüfungsausschuss für das Mitglied Ralf Hochmuth als Vertreter handeln sollen: 
1. Vertreter: Elke Kaindl (wie bisher) 
2. Vertreter: Peter Otto (ausgeschieden) und neu Tobias Schmitz. 

Zudem ist bei der Bauausschuss-Besetzung berichtigend festzulegen, dass für das Mitglied Helmut Schalk als Vertreter auftreten sollen: 
1. Vertreter: Peter Otto (ausgeschieden) und neu Tobias Schmitz 
2. Vertreter: Elke Kaindl (wie bisher). 

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, dass im Rechnungsprüfungsausschuss für das Mitglied Ralf Hochmuth folgende Vertreter tätig sind: 1. Vertreter: Elke Kaindl (unverändert) und 2. Vertreter: Tobias Schmitz (neu) als Nachfolger von Peter Otto. 

Der Gemeinderat beschließt, dass im Bauausschuss für das Mitglied Helmut Schalk folgende Vertreter handeln: 1. Vertreter Tobias Schmitz als Nachfolger von Peter Otto und 2. Vertreter Elke Kaindl (unverändert). 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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3. Kindertageseinrichtungen (Benutzungssatzung und Gebührensatzung)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 05.06.2024 ö beschließend 3
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3.1. Beschluss über Änderung der Satzung für die Kindertageseinrichtungen zum 01.09.2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 05.06.2024 ö beschließend 3.1

Sachverhalt

Mit der Bezugsfertigkeit des Kinderhauses Tabeki sind nun einheitliche Regelungen für die Kindertageseinrichtungen in der Gemeinde Rohrbach herzustellen.

Bisher war es in den Kindertageseinrichtungen nicht möglich, dass Kinder während des laufenden Kinderbetreuungsjahres in eine Kindertageseinrichtungen aufgenommen wurden bzw. diese Einrichtungen wechseln konnten. Zudem war ein Wechsel von der Kinderkrippe in den Kindergarten während des Betreuungsjahres nicht möglich.

Nun soll eine durchlässigere Regelung geschaffen werden, da im Kinderhaus Tabeki eine unterjährige Aufnahme bzw. ein Wechsel von der Kinderkrippe in den Kindergarten ermöglicht wird.

Die Satzung soll zum kommenden Betreuungsjahr ab dem 01. September 2024 wie folgt geändert werden.

Der § 3 Abs. 1 soll nun lauten:

„Die Aufnahme in den Kindergarten ist zum 01. September eines Kalenderjahres grundsätzlich ab einem Lebensalter von 3 Jahren möglich. Für Kinder, die nach dem regulären Beginn des Kindergartenjahres das 3. Lebensjahr vollenden, kann eine vorgezogene Aufnahme zum 01.09 oder eine unterjährige Aufnahme ermöglicht werden, sofern ein Platz in der aufnehmenden Einrichtung verfügbar und das entsprechende Personal vorhanden ist, sowie der Wechsel im Einvernehmen zwischen abgebender und aufnehmender Einrichtung erfolgt.

Der § 3 Abs. 7 Satz 3 soll wie folgt geändert werden:

„Zur Begründung der Dringlichkeitskriterien a) bis f) sind auf Anforderung der Gemeinde bzw. der jeweiligen Kindergarten Einrichtungsleitung entsprechende Belege oder Nachweise beizubringen.“

Der § 3 Abs.10 soll ersatzlos gestrichen werden.

Die Aufnahme und ein Wechsel der Kinder innerhalb der Tageseinrichtungen der Gemeinde Rohrbach ist grundsätzlich nur zum 01.09. eines Jahres möglich. Ein Wechsel von der Kinderkrippe in den Kindergarten ist während des Betreuungsjahres grundsätzlich nicht möglich.

Der § 8 Abs. 2 ist auch entsprechend zu berichtigen: 

„Wird eine Mittagsverpflegung gewährt, so werden die tatsächlichen Kosten berechnet. so wird der Selbstkostenpreis und ein Aufschlag für mit der Essenausgabe in Zusammenhang stehende Personal- und Sachkosten berechnet“. 

Auf die beiliegende Satzung im Entwurf, die zum 01.09.2024 in Kraft treten soll, wird verwiesen.


Der gesamte Sachverhalt wurde in einer Sitzung mit den Elternbeiräten und den Einrichtungsleitungen am 08. Mai 2024 besprochen und dort fand es großen Anklang, dass die Kinder vorgezogen aufgenommen werden, sowie das ein unterjähriger Wechsel von der Kinderkrippe in den Kindergarten möglich ist. 

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Änderung der Satzung für die Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Rohrbach (Kindertageseinrichtungensatzung) zum 01. September 2024 in der vorgestellten Fassung. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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3.2. Beschluss über Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen zum 01.09.2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 05.06.2024 ö beschließend 3.2

Sachverhalt

In der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Rohrbach (Kindertageseinrichtungengebührensatzung) vom 18. Januar 2023 ist in 
§ 7 Abs. 3 geregelt, dass die Benutzungsgebühren alle zwei Jahre gemäß den Tariferhöhungen im öffentlichen Dienst (TVöD) angeglichen werden sollten. Gemäß der Mitteilung des Kommunalen Arbeitgeberverbandes (KAV) ergeben sich für die Jahre 2023 und 2024 eine Anhebung der Vergütungen um 11, 71 %, um dem die Benutzungsgebühren erhöht werden müssten. 

In der Anlage wurden die Gebühren mit dem Erhöhungsfaktor von 11,71 % wiedergegeben und die daraus erzielten Beträge in den Entwurf der beiliegenden Gebührensatzung aufgenommen. 

Somit ergibt sich bei allen Buchungsstunden eine Erhöhung von 11,71 %. 

Im Kindergartenbereich ergeben sich bei den Buchungszeiten über 3 bis 4 Stunden eine monatliche Erhöhung von 12,-- € (105,-- € alt; 117,-- € neu) und zieht sich linear durch die Buchungszeiten, so dass bei einer Buchungszeit von mehr als 9 Stunden eine monatliche Erhöhung von 22,-- € (180,-- € alt; 202,-- € neu) zu verzeichnen ist.  

Im Kinderkrippenbereich liegt die monatliche Erhöhung bei der Buchungszeit über 3 bis 4 Stunden eine monatliche Erhöhung von 24,-- € ( 206,-- € alt; 230,-- € neu) und zieht sich ebenfalls linear durch die Buchungszeiten, so dass bei einer Buchungszeit von mehr als 9 Stunden eine monatliche Erhöhung von 58,-- € (499,-- € alt; 557,-- € neu) zu verzeichnen ist. 


Zum 01. Mai 2024 wurden die Essensgebühren für die Mittagsverpflegung für die Kinderkrippe sowie für den Kindergarten bedingt durch eine Erhöhung des Selbstkostenpreises durch den Essenszulieferer Metzgerei Bauer in Höhe von 0,15 € pro Essen weitergereicht. 

Bereits zu diesem Zeitpunkt war bekannt, dass die Weiterverrechnung des Selbstkostenpreises keine volle Kostendeckung für die Gemeinde Rohrbach bringt. 

Bei voller Kostendeckung (d.h. Selbstkostenpreis und die Personalkosten und sonstigen Ausgaben, die im Zusammenhang mit der Essensausgabe stehen, wäre der Essenspreis für ein Kinderkrippenessen bei 4,73 € und für ein Kindergartenessen bei 5,23 €. Die Erhöhung läge bei 1,28 € pro Essen. 

Diese volle Kostendeckung wurde auf einen bürokratiearmen Zwischenweg heruntergebrochen, so dass zum Selbstkostenpreis nur ein Aufschlag (politisch festgelegt) in von 0,55 € pro Essen festgelegt wurde. Der Preis für ein Kinderkrippenessen liegt somit bei 4,00 € und für ein Kindergartenessen bei 4,50 . Diese neuen Essenspreise mit reduziertem Aufwand wurden in die genannte Satzung aufgenommen. 
 
Die Gebührenerhöhungen wurden nichtöffentlich bereits am 07.05.2024 im Gremium diskutiert. Zudem die Kostensituation aus Elternsicht eingehend betrachtet. Dabei hat das Gremium empfohlen den erhöhten Personalaufwand entsprechend der Tariferhöhung weiterzugeben und in die neuen Gebühren einzurechnen. Der Sachverhalt wurde auch den Elternbeiräten unterbreitet und bei einer gemeinsamen Besprechung am 06. Mai 2024 erörtert. Anschließend hatten die Elternbeiräte Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme, wie in der Satzung vorgesehen.

Am 22. Mai 2024 legten die Elternbeiräte der drei Einrichtungen einen Brief vor, der als Anlage beigefügt ist. Hier wird angeregt, dass die Spreizung der Gebühren zwischen Kindergarten und Kinderkrippe ab einer Betreuungszeit von 6 Stunden anzugleichen wäre, da die Unterbringung eines Krippenkindes für die Eltern unbezahlbar wird. Im direkten Vergleich der Gebühren anderer benachbarter Kindertagesstätten ist Rohrbach neben Pfaffenhofen bereits Spitzenreiter mit den höchsten Elterngebühren. 

Zugleich wurde ein Schreiben des Elternbeirates der Kinderkrippe Sonnenschein vorgelegt und bitten um Vorlage einer Gegenüberstellung der Einnahmen der Elternbeiträge sowie Fördergelder, damit die Gesamtkosten eines Krippen- und Kindergartenplatzes besser nachzuvollziehen ist und eingeschätzt werden kann. Eine entsprechende Aufstellung ist als Anlage angefügt. 
 

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, dass die in der Anlage als Entwurf beigefügte Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Rohrbach zum 01. September 2024 in Kraft tritt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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4. Konzept flächenmäßiger Stromausfall

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 05.06.2024 ö 4
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4.1. Information über Sachstand zur Erstellung eines Stromausfall-Alarmplanes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 05.06.2024 ö 4.1

Sachverhalt

Seitens der Verwaltung wurde ein erster Entwurf für einen „Sonder-Katastrophenschutzplan Stromausfall“ – siehe Anlage – erstellt. Dieser wurde bereits in zwei Sitzungen des einberufenen „Krisenstabes Stromausfall“ intensiv diskutiert und bewertet. Es handelt sich hierbei um einen Arbeitsstand, welcher noch zu verfeinern und final im Krisenstab festzulegen ist. 

Hierzu ist entscheidend, zunächst zwei wichtige Entscheidungen als Meilensteine für die Fortschreibung des Plans durch den Gemeinderat zu treffen. Zum einen die Festlegung der Wärmestuben / Leuchtturmobjekte, zum anderen die Beschaffung von Notstromaggregaten. 

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4.2. Beschluss über Festlegung von Wärmestuben und Leuchtturmobjekten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 05.06.2024 ö 4.2

Sachverhalt

Als Leuchtturmobjekte gelten öffentliche Gebäude, die bei Stromausfall notstromversorgt und durch entsprechendes Personal besetzt werden, um so eine erste Anlaufstelle für die Bevölkerung für Fragen, Hilfestellungen etc. zu bieten. Als Leuchtturmobjekte sollen aus Sicht des Krisenstabes die Feuerwehrhäuser Rohrbach, Fahlenbach und Rohr sowie die Turmberghalle fungieren. Die Feuerwehrhäuser stellen sich hierbei als Ideallösung heraus, da diese zur Aufrechterhaltung der Einsatzbereitschaft (Einschränkung bzw. Ausfall der Alarmierung bei längerem Stromausfall) ohnehin besetzt werden sollen und damit automatisch zum Anlaufpunkt werden. Vom Rohrbacher Feuerwehrhaus aus würde dann auch der einzuberufende Krisenstab agieren können. 

Als Wärmestuben (bzw. Notunterkünfte) für den Teil der Bevölkerung, die sich nicht in der eigenen Wohnung versorgen können, wurden die Turmberghalle sowie der nicht-feuerwehrliche Teil des Gemeinschaftshauses Fahlenbach ausgewählt. Das jetzige Feuerwehrhaus Rohr bietet sich aufgrund der sehr begrenzten Räumlichkeiten hierfür aus Sicht des Krisenstabes nicht primär an. Nach einer Sanierung und dem Bau eines separaten Feuerwehrhauses kann das „alte“ Feuerwehrhaus jedoch als Wärmestube zur Verfügung stehen. Für den Betrieb der Wärmestuben ist eine eigene Notstromversorgung sowie entsprechendes Personal erforderlich. Die Gebäude werden – soweit zur Verfügung steht - mit Gas (Turmberghalle) bzw. Heizöl (Feuerwehrhaus Fahlenbach) betrieben. 

Zur Fortschreibung des Alarmplanes gilt es daher die Leuchtturmobjekte und Wärmestuben offiziell festzulegen. 

Beschluss

Als Leuchtturmobjekte werden die Feuerwehrhäuser Rohrbach, Fahlenbach und Rohr sowie die Turmberghalle, als Wärmestuben bzw. Notunterkünfte die Turmberghalle sowie der nicht-feuerwehrliche Teil des Gemeinschaftshauses Fahlenbach festgelegt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Dokumente
Download Übersichtslageplan Leuchtturmobjekte / Wärmestuben.pdf

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4.3. Beschluss über Anschaffung von Notstromaggregaten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 05.06.2024 ö 4.3

Sachverhalt

Zum Betrieb der definierten Leuchtturm-Standorte, der Wärmestuben und der kommunalen Ver- und Entsorgungsinfrastruktur ist folgende Stromversorgung vorgesehen:

Objekt
Zweck
Beschaffung notwendig?
Typ
Leistung
Kostenschätzung (brutto, Stand 02/2024)
Feuerwehrhaus Rohrbach
Leuchtturm
2024
Stationär
65 kVA
20.000 €
Feuerwehrhaus Fahlenbach
Leuchtturm, Wärmestube
2024
Stationär
45 kVA
16.000 €
Feuerwehrhaus Rohr *
Leuchtturm
Bei Neubau
Stationär


Turmberghalle
Wärmestube
Nein, Nutzung vorh. Hochwasser-Aggregat
Mobil
40 kVA

Hochbehälter St. Kastl
Wasser
Nein, bereits vorhanden
Mobil


Wasserhaus Waal
Wasser
Nein, bereits vorhanden
Stationär


Hochwasserschleuse **
Hochwasser
2024
Mobil
14 kVA
8.500 €
Kanal-Pumpstationen Waal, Gambach ***
Kanalnetz
2024
Mobil (Zapfwelle)
40 kVA
5.000 €
Pumpstation Rohrbach ****
AZV
Nein, Nutzung vorh. Hochwasser-Aggregat
Mobil
60 kVA

Kläranlage Königsfeld
AZV
2024 (über AZV)
Stationär
170 kVA
30.000 €


Investitionsbedarf Gemeinde 2024
49.500 €


Investitionsbedarf AZV 2024
30.000 €

* Da ohnehin gerade ein Neubau geplant wird, soll dort eine stationäre Notstromversorgung umgesetzt werden.
** Die Hochwasserschleuse besitzt eine Notstromeinspeisung, aber kein passendes Aggregat. Aggregat wird ansonsten für Bauhof genutzt.
*** Hier ist ein Zapfwellenaggregat vorgesehen. Zum Betrieb ist ein Traktor des Bauhofes zu nutzen.
**** Im Hochwasserfall ist der Betrieb der Pumpstation nicht mehr notwendig, da das Wasser ohnehin in die Ilm abgeschlagen wird. Ob in Rohrbach oder an der Kläranlage, ist irrelevant.

Im Vermögenshaushalt der Gemeinde sind unter der Haushaltsstelle 1400.93500 65.000 € für die Beschaffung von Notstromaggregaten vorgesehen. Im Vermögenshaushalt des AZV liegt noch ein Haushaltsausgaberest i.H.v. 60.000 € zur Deckung vor.

Bei den oben genannten Kosten handelt es sich rein um die Kosten der Aggregate. 

Nach Beschlussfassung wird die Verwaltung endgültige Angebote einholen und die Beschaffung im Rahmen der geltenden Geschäftsordnung in die Wege leiten. 

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem dargestellten Bedarf über die Anschaffung von Notstromaggregaten in 2024 zu. Die Verwaltung wird beauftragt, entsprechende Angebote einzuholen, dabei sollen auch gebrauchte bzw. generalüberholte Aggregate berücksichtigt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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5. Beschluss über Auftragsvergabe zur Errichtung einer Photovoltaik-Anlage auf dem Hochbehälter St. Kastl

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 05.06.2024 ö beschließend 5

Sachverhalt

Für den Hochbehälter der Waaler Gruppe in St. Kastl soll gemäß Beschluss des Gemeinderates vom 13.12.2024 eine PV-Aufdachanlage beschafft werden. Hierzu wurde vorab eine Wirtschaftlichkeitsberechnung über das Ingenieurbüro Kienlein (siehe Anlage) angefordert.

Im Ergebnis bietet sich in jedem Fall die Installation einer PV-Anlage auf dem Süddach mit einer Leistung von ca. 50 kWp an. Ein Speicher kann sofort errichtet oder jederzeit nachgerüstet werden und würde die Autarkie voraussichtlich von ca. 40 % auf 53 % steigern. Die Amortisierungszeit steigt von ca. 7 auf 10 Jahre. Die Berechnung basiert auf einem angenommenen Strompreis von 38 ct/kWh brutto inkl. 2 % jährlicher Inflation.

Vermiedene Stromkosten im ersten Jahr
- mit PV: ca. 9.000 €
- mit PV und Speicher (ca. 32 kWh): ca. 12.000 €.

In der Kostenschätzung (s. Anlage) wurden die Kosten einer 50-kWp-PV-Anlage ohne Speicher auf 71.400,00 € bzw. mit 32-kWp-Speicher i.H.v. auf 119.000,00 € taxiert.

Anschließend wurden Angebote für eine Vollbelegung des Süddachs ohne Speicher eingeholt. Hierbei stellte sich heraus, dass die PV-Anlage auf dem Süddach eine Leistung von 64,5 kWp aufweisen kann.

Es wurden 5 Firmen zur Angebotsabgabe bis zum 03.06.2024 aufgefordert. Bis zum 03.06.2024 gingen 2 Angebote ein.

Wirtschaftlichster Anbieter ist die Firma Elektro Neuber GmbH, Stanglmühle 2, 85283 Wolnzach mit einer Angebotssumme von (brutto wie netto) 50.287,06 € (PV ohne Speicher).
Das zweite Angebot beträgt 70.242,30 €

Beschluss

Die Firma Firma Elektro Neuber GmbH, Stanglmühle 2, 85283 Wolnzach wird zur Lieferung und Installation einer Photovoltaik-Anlage auf der Südseite des Hochbehälters St. Kastls gemäß Angebot vom 08.05.2024 i.H.v. 50.287,06 € beauftragt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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6. Beschluss über Ersatzbeschaffung eines Transporters für den Bauhof

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 05.06.2024 ö beschließend 6

Sachverhalt

Für den VW-Transporter (Erstzulassung 2006) des gemeindlichen Bauhofes war im Haushaltsjahr 2024 ursprünglich eine Ersatzbeschaffung in Höhe von 25.000 € (Gebrauchtfahrzeug) vorgesehen. Die aktuelle Haushaltsstelle 7710.93500 ist wie folgt belegt:

Aktueller Stand Haushaltsansatz zum Erwerb von beweglichen Sachen Bauhof:
Ansatz HH 7710/93500 
152.000,00 €
Ersatzbeschaffung Kleintraktor (Kubota)
- 53.104,38 €
Anschaffung Fahrzeug Kanalarbeiter (VW Caddy, Allrad)
- 37.000,00 €
Rest verfügbar
61.895,62 €


Auf der Haushaltsstelle noch offene geplante Anschaffungen im Jahr 2024:
Beschaffung
Ursprünglicher Ansatz
Änderung
Neuer Ansatz 2024
Sinkkastenheber

12.000,00 €
Für Deckel der Sinkkästen wird stattdessen ein mechanisches Hebegerät beschafft mit Anschaffungskosten bis max. 1000 €.
1.000,00 €
Ersatzbeschaffung Klappmulcher
30.000,00 €
Walze wurde neu gelagert, somit kann Klappmulcher mindestens heuer weiterverwendet werden. Ersatzbeschaffung aber in Folgejahren nötig. Ggf. Umstieg auf Mähen statt Mulchen – wird aktuell geprüft
0,00 €
Ersatzbeschaffung Transporter
25.000,00 €
Allrad-Neufahrzeug mit Kommunalrabatt inkl. Beklebung, etc.
50.000,00 €
Gesamt
67.000,00 €

51.000,00 €


Ergibt Reserve:
10.895,62 €

Begründung zur Kostenmehrung des Transporters:
Ursprünglich war ein Gebrauchtfahrzeug mit Frontantrieb vorgesehen. Gebrauchtfahrzeuge sind preislich meist uninteressant, wenn man beim Erwerb eines Neufahrzeuges den Großkundenrabatt einkalkuliert.
 
Zudem ist nach Rücksprache mit dem Bauhofleiter ein geschlossenes Nutzfahrzeug mit Allradantrieb zur Ausführung der diversen Arbeiten erforderlich. Der Bedarf eines Allradantriebes ergibt sich insbesondere, da das Fahrzeug als Zugfahrzeug für Anhänger und Notstromaggregate genutzt wird und sich in der Vergangenheit gezeigt hat, dass das bisherige Fahrzeug an seine Grenzen gekommen ist. Der Aufpreis für einen Allrad angetriebenen VW-Transporter liegt bei brutto 6.000,00 €.

Bei allrandangetriebenen Fahrzeugen beschränkt sich das Angebot auf wenige Modelle (VW, Mercedes). Bei VW ist ein Modellwechsel anstehend. Der aktuelle VW Transporter T 6.1 kann nicht mehr bestellt werden, Lagerfahrzeuge sind kaum vorhanden und sind entsprechend schnell vergriffen. Das Nachfolgemodell der VW Transporter T 7 kann noch nicht besichtigt, aber bestellt werden mit einer Lieferzeit von ca. einem Jahr. 

Es wurden folgende Angebote eingeholt:
VW Transporter T 7, 110 KW, Allrad
47.144,21 €
Gebrauchtfahrzeug VW Transporter T 6.1 EZ 1/2024 Allrad (vorbehaltlich eines zwischenzeitlichen Abverkaufs)
51.980,00 €
Mercedes Vito Allrad
50.201,70 €
VW Transporter T 7, 110 KW, Frontantrieb
41.157,32 €
Fiat Ducato Frontantrieb
32.900,00 €

Alle Preise sind Bruttopreise, hinzu kommt noch die Kennleuchte, Warnstreifen Beklebung, evtl. Winterreifen oder wenn möglich Umrüstung auf Allwetterreifen.

Es zeigt sich, dass das wirtschaftlichste und praktisch geeignetste Fahrzeug ein VW Transporter T7, 110 KW, Allrad, zum Preis von 47.144,21 € brutto gem. Angebot des Autohauses Bierschneider, Manching ist.

Der Anbieter bietet die Option an, dass, wenn nach Bestellung eines Neufahrzeuges (VW Transporter T7) ein preislich Interessantes Lagerfahrzeug (VW Transporter T 6.1) verfügbar wird, die Möglichkeit besteht das Lagerfahrzeug anstatt des bestellten Neufahrzeuges zu beziehen und so die Lieferzeit zu verkürzen. Die aktuelle Lieferzeit beträgt ein Jahr.

Beschluss

Die Verwaltung wird beauftragt einen VW Transporter T 7 mit Allradantrieb gemäß vorliegendem Angebot der Firma Autohaus Bierschneider i.H.v. 47.144,21 € zu bestellen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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7. Information zum eigenwirtschaftlichen Ausbau der LEONET und GlasfaserPlus

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 05.06.2024 ö 7

Sachverhalt

Die LEONET teilte entgegen der bisherigen Zusagen kurzfristig mit, dass aufgrund des eigenwirtschaftlichen Ausbaus des Wettbewerbers GlasfaserPLUS vom eigenwirtschaftlichen Ausbau Rohrbachs Abstand genommen wird. Zudem sollen die Bereiche „Am Pfannenstiel“, „Mühlweg“, „St.-Kastulus-Straße“, „Kaisermühle“ und „Hochmoos“ nach gemeinsamen Willen der Gemeinde und LEONET ebenso aus dem Fördergebiet genommen werden, da hier die GlasfaserPlus einen eigenwirtschaftlichen Ausbau zugesagt hat. Damit würden 46 Adressen aus dem Fördergebiet fallen und sich somit die Deckungslücke der Gemeinde voraussichtlich reduzieren. Hierzu steht Bürgermeister Keck aktuell im Austausch mit der Förderstelle.

Es werden in Rohrbach also das Gewerbegebiet, das Sportgelände und der „Straßhofweg“ von der LEONET erschlossen. Die GlasfaserPLUS wird mit dem Ausbau Ende August starten. Der Ausbau erfolgt über die niederländische Firma Euronet Bau.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt der Herausnahme von 46 Adressen in den Straßen „Mühlweg“, „Kaisermühle“, „Am Pfannenstiel“, „St.-Kastulus-Straße“ und „Hochmoos“ aus dem Kooperationsvertrag mit der LEONET GmbH vorbehaltlich einer eingehenden Prüfung durch die Verwaltung zu. Die Verwaltung wird beauftragt, eine aktuelle Wirtschaftlichkeitsberechnung und einen abgestimmten Änderungsvertrag sowie eine Stellungnahme der Förderstelle vorzulegen. Anschließend wird erneut Beschluss gefasst.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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8. Beschluss über Schaffung einer hauptamtlichen Stelle für Jugendarbeit im Jugendtreff Let's Fetz

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 05.06.2024 ö beschließend 8

Sachverhalt

Der Jugendtreff Let‘s Fetz hat im Dezember 2019 nach 20-jährigem Bestehen seine Pforten geschlossen. In dieser aktiven Zeit des Jugendtreffes wurden die Jugendlichen von zwei langjährigen Ehrenamtlichen begleitet. Die Gemeinde Rohrbach stellte damals keine Mittel für eine Entlohnung der Jugendbetreuer bereit.

Der Reaktivierung des Jugendtreffes in den Kellerräumen des Kindergartens Sternschnuppe in der Mißbergstraße in Rohrbach zum Schuljahresbeginn 2024 steht nun nichts mehr im Wege, da die letzten baulichen Maßnahmen zur Herstellung des Brandschutzes bis dahin abgeschlossen sein werden. 

Es ist vorgesehen, dass der Jugendtreff 1 x wöchentlich für 4 Stunden öffnet. Der Wochentag ist noch genauer zu bestimmen.

Nun sind Überlegungen vorzunehmen, ob den Jugendlichen Wegbegleiter an die Seite gestellt werden, die eine angemessene Entschädigung für ihre Jugendarbeit bekommen. Dies ist entweder über eigenes Personal oder im Zusammenschluss mit gemeindeübergreifenden Organisationen möglich. Im Landkreissüden ist aktuell der Zweckverband Jugendarbeit für die Gemeinde Reichertshausen tätig. Der Zweckverband umfasst ansonsten nur Gemeinden anderer Landkreise und wird nicht bis nach Rohrbach erweitert werden können. Die Nachbargemeinden haben jeweils eigenes Personal für die Jugendarbeit angestellt.

Bürgermeister Keck schlägt vor, dass die Gemeinde im ersten Schritt eine Stelle für ein geringfügiges Arbeitsverhältnis (Minijob) schafft. Es entstehen monatliche Kosten i.H.v. 538 €. Im Haushalt 2024 sind hierfür keine Mittel vorgesehen und müssten im Nachtragshaushalt bereitgestellt werden.

Über diese Stelle soll zunächst der Jugendtreff aufgebaut und wieder etabliert werden. Idealerweise bildet sich wieder ein Kreis an ehrenamtlich engagierten Jugendlichen heraus, die die hauptamtliche Kraft unterstützen. Ohne hauptamtliches Personal wird der Jugendtreff aber nicht funktionieren.

Gesucht wird ein Bewerber mit einschlägiger Ausbildung im Bereich Soziale Arbeit, Jugendsozialarbeit, etc. oder mit langjähriger Erfahrung im Bereich der Jugendarbeit.
Der BAK Jugend und Familie soll eng in Auswahl des Bewerbers eingebunden werden.
Nach einem Probejahr ist die Arbeit zu evaluieren und über das weitere Vorgehen zu beraten.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, dass zur Wiederbelebung des Jugendtreff Let’s Fetz im Kindergarten Sternschnuppe in der Mißbergstraße in Rohrbach eine hauptamtliche Stelle im Umfang eines geringfügigen Beschäftigungsverhältnisses zum 01. September 2024 geschaffen wird.  Entsprechende Mittel sind im Nachtragshaushalt zu berücksichtigen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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9. Bestätigung der Kommandantenneuwahlen der Freiwilligen Feuerwehr Fahlenbach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 05.06.2024 ö 9

Sachverhalt

Am 23.03.2024 wurden auf der Versammlung der Freiwilligen Feuerwehr Fahlenbach Herr Christoph Seidl als Kommandant und Herr Thomas Weiß als Stellvertreter des Kommandanten gewählt. Das Einvernehmen des Kreisbrandrates wurde erteilt. Herr Seidl und Herr Weiß übten das Amt bereits in der vorausgehenden Amtszeit aus. Beide erfüllen die erforderlichen Voraussetzungen.

Beschluss

Der Gemeinderat bestätigt die Wahl von Herrn Christoph Seidl zum Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Fahlenbach. Die Amtszeit beginnt mit dem 01. Juni 2024 und beträgt 6 Jahre. 

Der Gemeinderat bestätigt die Wahl von Herrn Thomas Weiß zum Stellvertreter des Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Fahlenbach. Die Amtszeit beginnt mit dem 01. Juni 2024 und beträgt 6 Jahre.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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10. Entscheidung über Durchführung des Seniorennachmittags 2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 05.06.2024 ö beschließend 10

Sachverhalt

Über das Bürgerinformationsblatt, Ausgabe 03-2024, sowie per Email vom 29.02.2024, wurden die Vereine über die Durchführung des Seniorennachmittags in 2024 informiert und deren Interesse zur Durchführung abgefragt.
Wie die Jahre davor auch, bekundeten nur die Schlossschützen Rohrbach e.V. ihr Interesse zur Ausrichtung des Seniorennachmittags.
Die Schlossschützen Rohrbach e.V. haben den Seniorennachmittag immer zuverlässig durchgeführt.
Der Wunschtermin ist Samstag, 14. September. Für diesen Tag sind aktuell noch keine anderen Veranstaltungen in der Gemeinde geplant, so dass nichts gegen diesen Termin spricht. Die Turmberghalle als Veranstaltungsort hat sich bisher auch bewährt.

Einige Infos zum Ablauf und den Kosten:
  • Die Altersgrenze beginnt bei 70 Jahre (Personen, welche 2024 das 70. Lebensjahr vollenden oder älter sind).
  • Ein kostenloser Busshuttleverkehr für die Bürger wird vom Busunternehmen Stanglmeier zur Verfügung gestellt (Auftragsbestätigung liegt bereits vor).
  • Die musikalische Umrahmung erfolgt im Regelfall durch die Rohrbacher Blaskapelle.
  • Das Budget beträgt 7.000 € 
  • Der/die älteste Bürger/Bürgerin erhält 5 Rohrbacher Zehner als Geschenk

Beschluss

Der Seniorennachmittag 2024 wird an die Schlossschützen Rohrbach e.V. vergeben. Der Seniorennachmittag soll am 14.09.2024 in der Turmberghalle stattfinden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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11. Bekanntgaben und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 05.06.2024 ö 11
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11.1. Bericht über Pfingst-Hochwasser 2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 05.06.2024 ö 11.1

Sachverhalt

Vom 01.06. bis 03.06.2024 trat die Ilm in Rohrbach und Fahlenbach über die Ufer. Es handelte sich dabei um ein 100-jähriges Hochwasserereignis. Bürgermeister Keck berichtet über den Hochwassereinsatz.

Dokumente
Download 2024_06_01_Hochwasser_Bericht.pdf

Datenstand vom 31.07.2024 09:00 Uhr