Datum: 03.07.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Feuerwehrhaus Rohrbach
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Rohrbach
Öffentliche Sitzung, 18:00 Uhr bis 20:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 05.06.2024
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach)
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Sitzung des Gemeinderates
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03.07.2024
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ö
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beschließend
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1 |
Sachverhalt
Die Niederschrift ist im Ratsinformationssystem zu entnehmen.
Beschluss
Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 05.06.2024 wird genehmigt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
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2. Information über Stand der kommunalen Wärmeplanung (Fa. ETA ist anwesend)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach)
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Sitzung des Gemeinderates
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03.07.2024
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ö
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2 |
Sachverhalt
Das mit der kommunalen Wärmeplanung für Rohrbach beauftragte Büro ETA aus Pfaffenhofen stellt einen Zwischenbericht zum Projekt vor. Auf die beiliegende Präsentation wird verwiesen. Hierbei wird u.a. über den Vorschlag der näher zu untersuchenden und noch festzulegenden Fokusgebiete informiert.
Interessant ist in diesem Zusammenhang auch die zukünftige Nutzung des Gasnetzes in Rohrbach. Der Gasversorger Energienetze Bayern steht derzeit vor der Herausforderung, das vorhandene Gasnetz auf Wasserstoff umzubauen bzw. deren Transformation zu prüfen. Rohrbach liegt in der Kategorie 2, d.h. hier könnte frühestens ab 2032 mit einer Transformation begonnen werden bzw. zumindest die Detailplanung in Angriff genommen werden. Ziel wäre es grundsätzlich, die bestehenden Gasnetze in Wasserstoffnetze umzubauen. Die Rahmenbedingungen sind derzeit noch nicht ausreichend gegeben (insb. Preispolitik), so dass feste Zusagen derzeit nicht getätigt werden können. Es liegen weder Stilllegungs- noch Transformationspläne für Rohrbach vor. Hier werden noch einige Jahre ins Land ziehen.
Daher ist zu überlegen, ob die mit einem Gasnetz versorgten Gebiete als Prüfgebiete oder Einzelversorgungsgebiete ausgewiesen werden sollen. Das Büro ETA wird diese Frage in der Sitzung näher erläutern und diskutieren. Ziel ist es, eine politische Entscheidung hierüber in der nächsten Sitzung zu treffen.
Bei Stilllegung von Gasnetz-Gebieten sollen die Leitungen grundsätzlich im Boden verbleiben, um diese ggf. einer anderen Nutzung bei Bedarf zuzuführen. Neue Baugebiete werden seitens ESB nicht mehr ausgebaut.
Beschluss
Der Gemeinderat nimmt den Zwischenbericht zur kommunalen Wärmeplanung zur Kenntnis. Dem Vorschlag der Festlegung der bezeichneten Fokusgebiete wird mit der bezeichneten Änderung zugestimmt. Die Entscheidung über den Vorschlag zur Ausweisung von „Gebieten zur dezentralen Wärmeversorgung bzw. Prüfgebieten“ wird bis zur Vorstellung der Ergebnisse zur Untersuchung der Fokusgebiete zurückgestellt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
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3. Information über Ergebnisse der Bestandsaufnahme zum Gasthaus "Alter Wirt" (Büro Bergmann ist anwesend)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach)
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Sitzung des Gemeinderates
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03.07.2024
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ö
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3 |
Sachverhalt
Das mit der Machbarkeitsstudie zum Gasthaus „Alter Wirt“ beauftragte Büro Bergmann aus Pfaffenhofen stellt einen Zwischenbericht zum Projekt vor. Es wurden in den letzten Wochen viele Recherche- und Kartierungsarbeiten im Gebäude durchgeführt. Die bisher gewonnen wesentlichen Erkenntnisse zum Gebäudezustand sowie die daraus abzuleitenden Maßnahmen werden anhand von Plänen näher erläutert. Für weitere, tiefgreifendere Untersuchungen ist es sinnvoll, Bauwerksteile zu öffnen bzw. Wandverkleidungen oder Putze zu entfernen. Nachdem die entsprechenden Bauteile im Zuge einer Sanierung ohnehin rückzubauen sind, könnte diese Arbeit gleich als Vorgriff zum späteren Rückbau vollumfänglich (statt nur punktueller Bauwerksöffnungen) durchgeführt werden. Das Büro Bergmann erarbeitet hierfür bis zur Sitzung eine Kostenprognose zur weiteren Entscheidung durch den Gemeinderat aus. Im Falle einer Auftragserteilung sind die zusätzlichen Kosten im Nachtragshaushalt abzubilden.
Die Erkenntnisse aus der dentrologischen Untersuchung (Büro Hinz & Franz) haben u.a. ergeben, dass der denkmalgeschützte Dachstuhl (südlicher Bereich) aus dem Jahre 1705 stammt.
Zum weiteren Vorgehen soll es auf Anregung von 1. Bürgermeister Keck am 22.07.2024, 18:00 Uhr, eine Informationsveranstaltung für die interessierte Öffentlichkeit im Gasthaus „Alten Wirt“ geben.
Beschluss
Der Gemeinderat nimmt den Zwischenbericht zur Machbarkeitsstudie „Alter Wirt“ zur Kenntnis. Am 22.07.2024 soll die Öffentlichkeit zu einer Informationsveranstaltung in den „Alten Wirt“ eingeladen werden. Sofern sich für die zur Fortsetzung der Bauwerksuntersuchungen notwendigen Teil-Rückbauarbeiten keine freiwilligen Helfer finden lassen, wird Bürgermeister Keck zur Beauftragung einer Fachfirma ermächtigt. Die zusätzlichen Kosten sind im Nachtragshaushalt abzubilden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
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4. Generalsanierung des Kinderhauses Tabeki
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach)
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Sitzung des Gemeinderates
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03.07.2024
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ö
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4 |
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4.1. Beschluss über Konzeption der Außenanlagen im Kinderhaus Tabeki
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach)
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Sitzung des Gemeinderates
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03.07.2024
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ö
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4.1 |
Sachverhalt
Die Fa. Gartenbau Arndt aus Rohrbach wurde mit der Erstellung eines Vorkonzeptes zur Gestaltung der Außenanlagen beauftragt, da die Außenanlagen des Kinderhauses Tabeki im Zuge der Baumaßnahmen durch Fällungen, Kanalarbeiten, etc. sehr stark in Mitleidenschaft gezogen wurden. Die Außenanlagen bedürfen daher einer Neuanlage, da diese im aktuellen Zustand nicht für den Spielbetrieb durch das Jugendamt freigegeben werden können. Eine Überplanung der Außenanlagen war bewusst nicht in die Planungsleistung des Büros Passionauten integriert, sondern von Vornherein ein separates Paket, das nun nach der Gebäudesanierung in Angriff genommen werden soll.
Das mit Gemeinde und dem Träger TABEKI abgestimmte Plankonzept wird in der Sitzung durch die Fa. Gartenbau Arndt vorgestellt. Auf das beiliegende Plankonzept in der Anlage wird verwiesen.
Aus dem Konzept ergeben sich drei Arbeitspakete:
- Baufeldräumung und Erdarbeiten,
Beschaffung und Montage von Spielgeräten sowie
gärtnerische Anlage des Außengeländes,
auf die im Anschluss eingegangen wird.
Beschluss
Das Konzept zur Anlage des Spielplatzes des Kinderhauses Tabeki wird gebilligt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
Dokumente
Download Planfassung Außenanlagen Tabeki (Stand: 25.06.2024).pdf
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4.2. Beschluss über Beschaffung und Montage von Spielgeräten für den Spielplatz des Kinderhauses Tabeki
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach)
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Sitzung des Gemeinderates
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03.07.2024
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ö
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4.2 |
Sachverhalt
Im Vorfeld wurde mit der Gemeinde und der TABEKI-Leitung ein Gestaltungskonzept – unter teilweisen Einbezug von Bestandsgeräten – für alle im Kinderhaus TABEKI vorhandenen Altersgruppen erarbeitet. Auf dieser Basis wurde von der Fa. Eibe ein entsprechendes Angebot erstellt, welches die Spiel- und Gestaltungswünsche ideal abbildet. Die Beteiligung anderer Spielplatzanbieter mit eigenen Spielgeräten/-konzepten ist nicht zielführend bzw. eins zu eins vergleichbar. Auf die Einholung weiterer Angebote wurde daher verzichtet. Die Preise der Fa. Eibe sind marktüblich.
Die Gesamtkosten für die Lieferung der Spielgeräte belaufen sich gemäß Angebot der Fa. Eibe auf brutto 56.520,72 EUR. Bestehende erhaltenswerte Spielgeräte verbleiben selbstverständlich an Ort und Stelle.
Die Kosten für den Aufbau belaufen sich gemäß Angebot der Fa. Eibe auf brutto 26.882,10 EUR. Es wird angeregt, ein weiteres Angebot einer zertifizierten Fachfirma für Spielgeräteaufbau einzuholen und die Verwaltung mit der Auftragsvergabe an den wirtschaftlichsten Aufbau-Anbieter zu ermächtigen.
Die Haushaltsmittel sind im Nachtragshaushalt bereit zu stellen.
Beschluss
Der Gemeinderat erteilt der Fa. Eibe den Auftrag zur Lieferung von Spielgeräten für das Kinderhaus TABEKI gemäß Angebot zum Preis i.H.v. brutto 56.520,72 EUR. Die Verwaltung wird beauftragt, ein weiteres Kostenangebot einer zertifizierten Fachfirma für den Aufbau der Spielgeräte einzuholen sowie mit der Auftragsvergabe an den wirtschaftlichsten Anbieter ermächtigt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
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4.3. Beschluss über Ausschreibung und Vergabe der gärtnerischen Gestaltung der Außenanlagen des Kinderhauses Tabeki
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach)
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Sitzung des Gemeinderates
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03.07.2024
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ö
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4.3 |
Sachverhalt
Die Höhe der Gesamtkosten für die gärtnerische Gestaltung der Außenanlagen (ohne Spielgeräte) gemäß dem vorgestellten Vorkonzept sind mit ca. brutto 142.800,- EUR (netto 120.000,- EUR) zu prognostizieren. Im Haushalt sind 65.000,- EUR (40.000,- EUR zzgl. 25.000,- EUR HAR) veranschlagt, der Rest ist über den Nachtragshaushalt bereitzustellen.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Maßnahme auszuschreiben und zudem ermächtigt, den Auftrag an den wirtschaftlichsten Anbieter zu vergeben. Die Arbeiten sollen im Herbst dieses Jahres über die Bühne gehen.
Hiervon losgelöst wurde die Fa. Arndt Gartenbau bereits per Einzelauftrag zur Baufeldfreiräumung ab Juli beauftragt, um die aktuell herrschende Unfallgefahr auf dem Gartengelände zu beseitigen.
Beschluss
Die Verwaltung wird beauftragt, die Maßnahme auszuschreiben und zudem ermächtigt, den Auftrag an den wirtschaftlichsten Anbieter zu vergeben. Die ansatzübersteigenden Kosten sind im Nachtragshaushalt abzubilden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
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4.4. Beschluss über die Beschaffungen der Innenausstattung des Kinderhauses Tabeki
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach)
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Sitzung des Gemeinderates
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03.07.2024
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ö
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beschließend
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4.4 |
Sachverhalt
Das Kinderhaus Tabeki wird im Kinderbetreuungsjahr 2024/2025 zum 01. September 2024 mit 5 Gruppen starten. Es sind 2 Kindergartengruppen, 2 Kinderhortgruppen und eine Kinderkrippengruppe belegt. Ursprünglich war es vorgesehen, dass es nur jeweils 1 Gruppe der drei genannten Kategorien geben wird.
Für eine Kindergartengruppe und Kinderhortgruppe wurden die Stühle, Tische und wenige Ausstattungsgegenstände beschafft und ein Betrag von rund 12.000,-- € ausgegeben.
Für die Ausstattung des gesamten Kinderhaues Tabeki mit sämtlichen Räumen für die Kinder, das Personal und den Gebrauchsgegenständen ist rund ein Betrag von 130.000,-- € für das Haushaltsjahr 2024 erforderlich.
In den einschlägigen Haushaltsstellen wurde ein Betrag von 60.000,-- € veranschlagt. Davon ist bereits ein Betrag von 23.000,-- € ausgegeben, so dass verfügbare Haushaltsmittel in Höhe von ca. 37.000,-- € vorhanden sind. Es muss ein weiterer Betrag von ca. 70.000,-- € für das Haushaltsjahr 2024 zur Verfügung gestellt und somit in die Nachtragshaushaltssatzung 2024 aufgenommen werden. Im Haushaltsjahr 2025 ist mit weiteren Ausgaben in Höhe von ca. 35.000,-- € zu rechnen.
Der Bedarf wurde in fünf Pakete geschnürt. Für die Ausstattung bei einem Kindertageseinrichtungsausstatter ist mit ca. 43.000,-- € zu bestellen, über den Direktkauf sind rund 24.000,-- € bereitzustellen, der Auftrag bei dem Büromöbelausstatter liegt bei rund 6.500,-- €, die Beauftragung bei einem Schreiner beläuft sich auf 22.300,-- € und bei einem Raumausstatter bei 4.000,-- €, so dass sich eine Gesamtsumme von rund 100.000,-- zu beziffern ist.
Auf die beiliegende Gesamtaufstellung 2024/2024 darf verwiesen werden.
Beschluss
Für die Innenausstattung für das Kinderhaus Tabeki sind im Haushaltsjahr 2024 weitere 70.000,-- € an Haushaltsmittel bereitzustellen. Diese entsprechenden Haushaltsmittel in Höhe von 70.000,-- € sind in den Nachtragshaushalt 2024 aufzunehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
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5. Kinderbetreuung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach)
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Sitzung des Gemeinderates
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03.07.2024
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ö
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5 |
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5.1. Vollzug des Kinderbildungs- und Betreuungsgesetzes - Beschluss über die Bedarfsfeststellung der Plätze in den Kindertageseinrichtungen 2024/2025
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach)
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Sitzung des Gemeinderates
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03.07.2024
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ö
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5.1 |
Sachverhalt
1. Bedarfsplanung in den Kindertagesstätten
Nachdem die Einschreibungen und Anmeldungen abgeschlossen sind, ergibt sich derzeit in den gemeindlichen Einrichtungen folgender Betreuungsbedarf in unseren Einrichtungen:
Anmerkungen dazu:
a) Die drei Kindergärten werden von insgesamt 219 Kindern besucht. Aufgrund der insgesamt 22 anzurechnenden Integrationskindern ergibt sich eine „rechtliche/rechnerische“ Belegung von insgesamt 274 Plätze.
b) Die zwei Kinderkrippen werden von 64 Kindern besucht. Aufgrund der insgesamt anzurechnenden Integrationskinder ergibt sich eine „rechtliche/rechnerische Belegung von 65 Plätzen. Es werden insgesamt 6 Gruppen betrieben.
c) der Kinderhort wird mit 40 Kindern gebucht. Integrationsbedürftige Kinder sind nicht dabei.
d) Personalbedarf ab 01.09.2024: Es ist genügend Personal vorhanden, um den Anstellungsschlüssel einhalten zu können.
2. Anerkennung von Plätzen in der qualifizierten Tagespflege im Landkreis Pfaffenhofen
Die Kindertagespflege wird von der Johanniter-Unfallhilfe e.V. im Auftrag des Landkreises organisiert. Bisher hat die Gemeinde Rohrbach 35 Plätze in der Kindertagespflege als Bedarf anerkannt. Diese Anzahl soll nach Absprache mit dem Landratsamt auch für das kommende Jahr wieder anerkannt werden. Derzeit sind 10 Plätze frei.
3. Mittags- und Hausaufgabenbetreuung (nur Info)
In der Landrat-von-Koch-Volksschule wird die Mittags- und Hausaufgabenbetreuung von der Caritas Pfaffenhofen durchgeführt. Nach aktuellem Stand liegen 49 Anmeldungen für die Mittagsbetreuung (Betreuung bis 14.00 Uhr) und 27 Kinder für die Hausaufgabenbetreuung (Betreuung bis 16.00 Uhr) vor.
Dieses Betreuungsangebot wird nach der aktuellen Beschlusslage von der Gemeinde mit bis zu 6.000,-- € pro Schuljahr bezuschusst. In den Jahren 2022 und 2023 entstand kein Defizit.
4. Ferienbetreuung Grundschulkinder durch Caritas
Seit dem Jahr 2024 bietet die Caritas keine Ferienbetreuung mehr in Rohrbach an. Dies begründet sich aus der geringen Nachfrage und der Möglichkeit, dass im Hort von Tabeki externe Kinder für die Ferienbetreuung aufgenommen werden.
5. Ferienbetreuung Grundschulkinder durch das Kinderhaus Tabeki
Das Kinderhaus Tabeki bietet für externe Kinder die Betreuung in den Schulferien an.
Beschluss 1
Im Bereich der Kindergarten und Krippenbetreuung wird der Bedarf festgestellt und die Notwendigkeit in folgenden Einrichtungen, wie nachfolgende gelistet, anerkannt:
- Im Kindergarten Löwenzahn sind 154 Plätze belegt, darin sind 11 Plätze für Kinder mit Integrationsbedarf eingerechnet. Insgesamt sind 150 Plätze anerkannt. .
- Im Kindergarten Sternschnuppe sind 79 Plätze belegt, darin sind 10 Plätze für Kinder mit Integrationsbedarf eingerechnet. Insgesamt sind 100 Plätze anerkannt.
- In der Kinderkrippe Sonnenschein sind 53 Plätze belegt, darin ist 1 Platz für Kinder mit Integrationsbedarf eingerechnet. Insgesamt sind 72 Plätzen anerkannt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
Beschluss 2
Im Bereich der Tagesmutterbetreuung wird nach Absprache mit dem Jugendamt der Bedarf für 35 Plätze festgestellt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
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5.2. Beschluss zur Genehmigung der Jahresrechnung 2023 - Kath. Kindertageseinrichtung "Löwenzahn" Rohrbach
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach)
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Sitzung des Gemeinderates
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03.07.2024
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ö
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beschließend
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5.2 |
Sachverhalt
Mit Schreiben vom 22. April 2024 erhielt die Gemeinde Rohrbach die Jahresrechnung für die Kath. Kindertageseinrichtung „Löwenzahn“ in Rohrbach.
Für das Haushaltsjahr 2023 wurde ein Betriebskostendefizit gesamt in Höhe von 16.288,23 € erwirtschaftet. Die Gemeinde Rohrbach hat sich entsprechend der Vereinbarung vom November 2018 mit einem Anteil von 80 % zu beteiligen, so dass ein Defizit von 13.030,56 € an das KiTA-Zentrum St. Simpert zu überweisen ist.
Das Defizit begründet darauf, dass Sonnenschirme für den Außenbereich in Höhe von ca. 12.400,-- € und EDV-Ausstattung für die Gruppen (Erleichterung bei der Bearbeitung Beobachtungsbögen – Schulung der Medienkompetenz der Kinder) in Höhe von 9.000,-- € beschafft wurden. Die Anschaffungen waren erforderlich und nicht abweisbar.
Jahresrechnung 2023
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Soll-Einnahmen
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1.396.948,68 €
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Soll-Ausgaben
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1.413.236,91 €
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Betriebskostendefizit
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16.288,23 €
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gdl. Anteil von 80 %
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13.030,58 €
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Erläuternd kann berichtet werden, dass für die Kinderbetreuung Einnahmen von Dritten in Höhe von 1.337.412,74 € zu verzeichnen sind. Darin sind die Elternbeiträge in Höhe von 190.195,19 € verbucht.
Dem gegenüber zu stellen sind Personalausgaben in Höhe von 1.218.986,28 € und Sachkosten und Verwaltungskosten in Höhe von 135.050,33 €.
Auf die als Anlage beigefügte Aufstellung des Haushaltsjahres 2023 und der Defizitberechnung 2023 darf verwiesen werden.
Beschluss
Der Gemeinderat Rohrbach stimmt der Jahresrechnung 2023 für den Kindergarten Löwenzahn zu und genehmigt die gemeindliche Defizitzahlung von 13.030,58,-- € an das KiTA -Zentrum St. Simpert.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
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6. Beschluss über Vergabe der Regenerierung von Brunnen IV und V im Gewinnungsgebiet Michelberg bei Waal
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach)
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Sitzung des Gemeinderates
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03.07.2024
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ö
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6 |
Sachverhalt
Zur chemisch-mechanischen Regenerierung der Brunnen IV und V im Gewinnungsgebiet „Michelberg“ bei Waal wurden insgesamt 9 Firmen im Rahmen einer beschränkten Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Bis zur Angebotseröffnung am 25.06.2024 um 14:00 Uhr gaben 7 Firmen ein Angebot ab, eine Firma sagte ab. Es wurden keine Nebenangebote eingereicht. Alle Angebote erfüllen die gestellten technischen Anforderungen. Es war kein Angebot auszuschließen.
Wirtschaftlichster Bieter war die Firma Abt Wasser- und Umwelttechnik GmbH, Mindelheim, gemäß Angebot vom 21.06.2024 mit einer Angebotssumme in Höhe von 142.044,- EUR netto (169.032,36 EUR brutto) abzgl. 2 % Nachlass. Das teuerste Angebot lag bei 208.506,67 EUR netto (248.122,94 EUR brutto). Die Angebote wurden vom begleitenden Ing.-Büro Dr. Knorr GmbH rechnerisch und sachlich geprüft. Die Kostenschätzung zur Ausschreibung lag bei rund 123.500,- EUR netto (147.000,- EUR brutto) und damit deutlich über der vom Büro in der Sitzung im Mai abgegebenen ersten Kostenprognose von ca. 80.000 €.
Beschluss
Der Auftrag zur chemisch-mechanischen Regenerierung der Brunnen IV und V im Gewinnungsgebiet „Michelberg“ bei Waal wird an die Firma Abt Wasser- und Umwelttechnik GmbH, Mindelheim, gemäß Angebot vom 21.06.2024 mit einer Angebotssumme in Höhe von 142.044,- EUR netto abzgl. 2 % Nachlass erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
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7. Teilsanierung Rathaus
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach)
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Sitzung des Gemeinderates
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03.07.2024
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ö
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7 |
zum Seitenanfang
7.1. Vorstellung Planung zum Umbau von Büroräumen und Dachgeschoss-Ausbau
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach)
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Sitzung des Gemeinderates
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03.07.2024
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ö
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7.1 |
Sachverhalt
In der Sitzung vom 08.11.2023 wurde der Planungsauftrag zur Erstellung des Bauantrages für den Umbau von Büroräumen und dem Dachgeschoss-Ausbau einschließlich Brandschutzkonzept erteilt. Ebenfalls enthalten ist der Umbau des Besucher-WC im Erdgeschoss zu einer behindertengerechten Toilette.
Die Planfassung ist in der Anlage zu diesem TOP für den Gemeinderat ersichtlich. Der Bauantrag wird dem Landratsamt Pfaffenhofen zur Genehmigung vorgelegt.
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7.2. Beschluss zur Umsetzung von Teilsanierungsmaßnahmen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach)
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Sitzung des Gemeinderates
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03.07.2024
|
ö
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7.2 |
Sachverhalt
Aus der unter TOP 6.1 vorgestellten Planung ergeben sich folgende wesentliche Baumaßnahmen:
- Brandschutzmaßnahmen:
- Einbau von Brandschutztüren / Austausch von Türen zur Abtrennung des Treppenhauses
- Austausch der beiden Hauseingangstüren (Panikschloss-Umbau nicht möglich)
- Einbau von 2 zusätzlichen Fenstern im Dachgeschoss zur Westseite (2. baulicher Fluchtweg) sowie Rückbau bestehendes Lichtband (inkl. Putz- und Malerarbeiten)
- Schließung der ostseitigen WC-Fenster im EG und OG (inkl. Putz- und Malerarbeiten) zur Einhaltung des Brandschutzabstandes
- Rückbau Holzdeckenverkleidungen im Bereich vom Treppenraum EG inkl. Arkaden (Fluchtweg)
- Brandschottungen von Stromverteilerkästen/Kabelschächten im Bereich von Fluren/Deckendurchbrüchen
- Überschlägige Kostenschätzung des IB Raith: ca. brutto 125.000,- EUR
- Sanierung WC-Bereich:
Im Zuge der Brandschutzmaßnahmen in den beiden WC`s an der Ostseite (Verschluss Fenster) ist in diesen Toiletten eine Lüftung einzubauen. Weiter ist im Bauantrag der Umbau des bisherigen Besucher-WC im EG zu einer behindertengerechten Toilette inkl. kompletter Sanierung enthalten. Die Kosten für diese beiden Maßnahmen allein dürften sich auf ca. 15.000,- bis 20.000,- EUR belaufen. Bei Öffnungen des E-Striches ist zudem auf die Schadstoffsanierung zu achten. Das IB Raith hat hier eine überschlägige Kostenschätzung (inkl. kleinerer Sanierungen in den drei weiteren Toilettenanlagen wie z.B. Austausch von WC-Keramik und Rückbau der WC-Trennwand in den Einzel-WC`s) i.H.v. brutto 25.000,- EUR eingestellt.
Die Sanierung der WC-Räumlichten im EG und OG (4 Toilettenanlagen) macht aus gemeindlicher Sicht nur insgesamt und komplett Sinn. Nur der Austausch z.B. von WC-Keramiken etc. unter Fortbestand der alten Fliesen und Steigleitungen ist nicht zielführend. Es wird daher angeregt, für die Gesamtsanierungsmaßnahme WC von der Verwaltung konkrete Angebote von Fachfirmen einzuholen und die Maßnahme gesondert zu entscheiden. Eine Unbekannte bleibt hierbei die Schadstoffsanierung bei Öffnungen des Estrichs.
Im Haushalt 2024 sind für Umbaumaßnahmen im Rathaus 150.000,- EUR eingestellt. Der Beginn der Umsetzung ist abhängig vom Ausgang des Baugenehmigungsverfahrens und könnte sich dadurch durchaus ins Jahr 2025 hineinziehen. Die Heranziehung von Fachplanern ist hierzu grundsätzlich nicht geplant. Eine externe Planerunterstützung ist nur im Bedarfsfall für Detailfragen angedacht.
Die in der GR-Sitzung vom 08.11.2023 vorgeschlagene Projektgruppe traf sich am 20.11.2023 erstmalig mit dem Planungsbüro Raith und der Verwaltung.
Beschluss
Der Gemeinderat stimmt der baulichen Umsetzung der bezeichneten Brandschutzmaßnahmen zu. Die Verwaltung wird beauftragt, für die Gesamtsanierungsmaßnahme WC konkrete Angebote von Fachfirmen einzuholen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
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8. Beschluss über Einführung des Fahrradleasing für die Beschäftigten der Gemeinde Rohrbach
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach)
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Sitzung des Gemeinderates
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03.07.2024
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ö
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beschließend
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8 |
Sachverhalt
Mit dem TV-Fahrradleasing wurde die tarifvertragliche Grundlage für zweckentsprechende Gehaltsumwandlungen geschaffen. Beschäftigte haben keinen Rechtsanspruch auf Gehaltsumwandlung zum Zwecke des Fahrradleasings, sondern nur für den Fall, dass ihr Arbeitgeber ein entsprechendes Angebot macht, einen Anspruch auf Gleichbehandlung. Jeder Beschäftigte kann nur 1 Fahrrad leasen.
Von diesem Tarifvertrag werden Beschäftigte erfasst, die unter den Geltungsbereich des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD) und in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis zu einem kommunalen Arbeitgeber stehen, der Mitglied eines Mitgliedverbandes der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) ist.
Folgende Personen werden vom Anwendungsbereich des TV-Fahrradleasing nicht erfasst:
- Auszubildende und Praktikanten.
geringfügig Beschäftigte,
Beschäftigte in der Freistellungsphase des Altersteilzeitblockmodells.
Zur Umsetzung des Tarifvertrages schließt der Arbeitgeber mit einem Anbieter einen Vertrag.
Von diesem werden sämtliche Leistungen wie Leasing und Versicherung der Fahrräder, sowie die Abwicklung der Bestell-, Rückgabe- und Schadenabwicklungsprozesse zur Verfügung gestellt bzw. vermittelt und die vorgenannten Beziehungen und Leistungen koordiniert und gemanagt, sowie für eine kontinuierliche Leistungserbringung sorgen
Es sind drei unterschiedliche Verträge abzuschließen:
- Der Leasingvertrag zwischen dem Leasinggeber und dem Arbeitgeber (als Leasingnehmer).
- Der Entgeltumwandlungsvertrag zwischen Beschäftigtem/r und Arbeitgeber.
- Die Überlassungsvereinbarung zwischen Beschäftigtem/r und Arbeitgeber.
Zum Zwecke des Fahrradleasings können nur künftige fällig werdende, monatliche Entgeltbestandteile umgewandelt werden.
Der Beschäftigte muss Entgeltbestandteile umwandeln, die der Höhe der jeweiligen Leasingrate entsprechen. Die Entgeltbestandteile müssen für die Dauer des Leasingvertrages umgewandelt werden. Hierbei ist auch zu beachten, dass gemäß § 3 die Beschäftigten an die Vereinbarung zur Entgeltumwandlung mindestens für die Laufzeit des Leasingvertrages, längstens jedoch für die Dauer von 36 Monaten (Überlassungszeitraum) gebunden sind, sofern kein wichtiger Grund für die vorzeitige Kündigung besteht.
Das Dienstrad bietet sowohl Arbeitgebern wie auch Arbeitnehmern eine Palette an Möglichkeiten. Der AG bietet seinen Mitarbeitern die Möglichkeit einen Teil ihres Bruttogehalts umzuwandeln um damit deutlich günstiger zu einem eigenen Rad zu kommen. Ich Durchschnitt beträgt die Ersparnis für die Arbeitnehmer ca. 30 % im Vergleich zum Direktkauf.
Für den Arbeitgeber entstehen keine Kosten, da die Versicherung vom Arbeitnehmer zu tragen ist.
Als Vorteile für den AG lassen sich folgende Punkte benennen:
- Steigerung der Unternehmensattraktivität als Arbeitgeber (Mitarbeitermotivation und -bindung)
- Gesundheitsfördernde Maßnahme
- Geeignet zur Mitarbeiterakquise
- Positive Außendarstellung durch nachhaltigen Umweltschutz
- Verbesserung der Parkplatzsituation
- Mobilitätsunterstützung für die Arbeitnehmer
- Einsparung der Sozialabgaben (Arbeitgeberanteil – Reduzierung der Lohnkosten)
Aufgrund einer unverbindlichen Anfrage bei den Mitarbeitern haben bisher 18 Mitarbeiter Interesse bekundet.
Nach Ansicht der Verwaltung handelt es sich um einen zeitgemäßen und sinnvollen Baustein zur Mitarbeiterfindung und -bindung.
Von der Verwaltung wurde Kontakt mit 2 Anbietern zur Umsetzung des Tarifvertrages aufgenommen.
- Pimandis GmbH, Bad Ems
- JobRad GmbH, Freiburg
Die Verwaltung hat sich für die Zusammenarbeit mit dem Anbieter „Jobrad“ entschieden.
Der Vorsitzende soll zum Abschluss eines entsprechenden Vertrages ermächtigt werden.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, dass mit dem Anbieter „Jobrad“ die Möglichkeit des Fahrradleasing für die Beschäftigen bei der Gemeinde Rohrbach geschaffen wird. Der Vorsitzende wird zum Abschluss eines entsprechenden Vertrages ermächtigt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
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9. Bürgerversammlung 2024 - Behandlung der Wünsche und Anträge
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach)
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Sitzung des Gemeinderates
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03.07.2024
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ö
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9 |
Sachverhalt
In der Zeit vom 11. April 2024 bis zum 16. April 2024 fanden die vier Bürgerversammlungen in Fahlenbach, Rohrbach, Gambach und Waal-Ossenzhausen statt.
In diesen vier Bürgerversammlungen waren 112 Bürger (ohne Gemeinderatsmitglieder) anwesend. Der Bürgermeister informierte die Bürger anhand einer Präsentation über die aktuellen Themen im Bereich der Gemeinde Rohrbach.
Zahlreiche Anfragen wurden gestellt. Die Themen lagen bei der Wasserversorgung, der Glasfaserverlegung, dem Wasserschutzgebiet, den Straßen, Wegen und Wasserdurchführungen, den Parkverboten, dem Fehlen einer öffentlichen Toilette in Rohrbach, den vereinzelten Gemeindeliegenschaften z.B. Alter Wirt, dem Dirtpark und dem Zustand auf dem gemeindlichen Friedhof, der Unterbringung von Asylbewerbern, beim ÖPNV, bei der Windkraft, bei den Räumungen von Weiher und Gräben, bei den Brunnenbohrungen, bei der Wärmeplanung von einzelnen Ortschaften, bei der Errichtung des Feuerwehrhauses für die Feuerwehr Gambach-Rohr-Waal, bei der Grundsteuerreform-Umsetzung ab dem Jahr 2025, bei der Anleinpflicht für Hunde, dem Aufstellen von Hundetoiletten, den Maßnahmen des Gemeindeentwicklungskonzeptes und bei der Verkehrslärmbelastung in der Ortschaft Fahlenbach.
Eine Vielzahl von Verbesserungsvorschlägen und Änderungswünschen wurden an die jeweiligen zuständigen Stellen in der Gemeindeverwaltung und dem Bauhof weitergeleitet. Einige Rückmeldungen zu der Umsetzung liegen bereits vor. Die wenigen ausstehenden Maßnahmen werden bei entsprechender Witterung oder zulässiger Bearbeitungszeit (Tierschutz) noch abgearbeitet.
Es liegen keine Sachverhalte vor, die einer weiteren Behandlung in den gemeindlichen Gremien hervorrufen.
Dem Gremium zur Kenntnisnahme.
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10. Bekanntgaben und Anfragen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach)
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Sitzung des Gemeinderates
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03.07.2024
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ö
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10 |
Sachverhalt
- Ortsdurchfahrt Ottersried
Am 06.04.2022 hat der Gemeinderat den Landkreis aufgefordert, die Kreisstraße PAF 21 im Bereich der Ortsdurchfahrt Ottersried zu sanieren.
Der Bau- und Vergabeausschuss des Landkreises Pfaffenhofen a.d.Ilm hat nun in seiner Sitzung am 12.06.2024 beschlossen, dass für die Ortsdurchfahrt Ottersried eine Grunderwerbsplanung für einen straßenbegleitenden Gehweg innerorts erstellt werden soll.
In der im Rahmen des GEKs durchgeführten Bürgerbeteiligung wurde ein nördlich der PAF 21 verlaufender Gehweg vom Ortseingang Ottersried bis zum Abzweig vor der Kirche angedacht. Anschließend soll die Straße gequert werden und der Gehweg idealerweise als Geh- und Radweg südlich bis zum Ortsausgang Richtung Gambach geführt werden und dort an den Radweg nach Gambach anschließen. Ebenso ist die Errichtung eines Buswartehäuschens im Bereich der Querung angedacht.
Sobald die Grunderwerbsplanung vorliegt, wird der Gemeinderat erneut informiert, um über die Ankaufsmodalitäten zu beschließen. Für die erstmalige Errichtung eines Gehwegs werden die Anwohner beidseitig über Erschließungsbeiträge zu 90 % an den Kosten des Gehwegs beteiligt. Die Gemeinde trägt 10 %.
Der Gemeinderat nahm dies zur Kenntnis.
- Erweiterung Öffnungszeiten im Wertstoffhof
In der letzten Gemeinderatssitzung am 05. Juni 2024 kam die Anfrage, dass der Wertstoffhof in Rohrbach auch an einem Vormittag zusätzlich geöffnet wird. Der AWP im Landratsamt Pfaffenhofen a.d. Ilm Herr Reichold äußerte dazu, dass zusätzliche Stunden für den Wertstoffhof nicht erforderlich werden, da nach der Einführung der gelben Tonne Stundenkapazitäten frei werden. Herr Reichold schlägt vor, die Öffnungszeiten an einem bestehenden Tag um 1 Stunde zu kürzen und dafür an einem Vormittag zu öffnen. Dieser Vorschlag ist zu hinterfragen, ob es Sinn macht, für eine Stunde zu öffnen, da der Aufwand für das Auf- und Zusperren, Container auf- und zuklappen usw. mehr Zeit beansprucht wie letztlich die 1 Stunde Öffnungszeit.
Seitens des Gemeinderates ist man nicht dafür, die bisherigen Öffnungszeiten zu verkürzen bzw. wie dargestellt zu verschieben.
- Boule-Anlage am Rathausplatz
Es wurde nachgefragt, bis wann die Boule-Anlage am Rathausplatz fertiggestellt sei. Hier sind noch Nachbesserungen durchzuführen. Der Punkt wurde kontrovers im Gemeinderat diskutiert. Eine Nachbesserung beim Aufbau des Platzes ist mit ca. 1.500,- EUR zu beziffern. Letztlich wurde Bürgermeister Keck ermächtigt, die weiteren Arbeiten in Auftrag geben zu können.
- Landschaftspflegeverband
Es wurde angeregt, bei einer der nächsten Bauausschuss-Sitzungen den Landschaftspflegeverband einzuladen zur Vorstellung des Aktionsradius des LPV. Die Verwaltung kümmert sich um eine Terminabstimmung.
- Hochwasserschutz Fahlenbach
Aus den Reihen des Gemeinderates wurde eine Verbesserung des Hochwasserschutzes in Fahlenbach für den Bereich „Siedlung“ gefordert. Die Hochwasserereignisse verschärfen zunehmend die örtliche Situation, so dass ein baulicher Schutz der Wohnbebauung als sinnvoll und notwendig erachtet wird. Eine Weiterleitung an das Wasserwirtschaftsamt Ingolstadt wurde zugesichert.
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10.1. Information über abgeschlossenen Grunderwerb für Radweg Fahlenbach - Hög
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach)
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Sitzung des Gemeinderates
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03.07.2024
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ö
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vorberatend
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10.1 |
Sachverhalt
Für den Abschnitt Fahlenbach – Hög des geplanten Radwegs an der Staatsstraße 2049 konnte Bürgermeister Keck mittlerweile im Auftrag des Staatlichen Bauamts alle notwendigen Vorvereinbarungen mit privaten Grundstückseigentümern abschließen. Im nächsten Schritt muss eine Bauvereinbarung zwischen Gemeinde und Staatlichem Bauamt ausgearbeitet werden. Diese wird zu gegebener Zeit im Gemeinderat behandelt. Ein Baustart für den Radweg kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht benannt werden.
Die Gemeinde bedankt sich sehr herzlich bei den kooperativen Fahlenbacher Anliegern für Ihre Mitwirkung.
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10.2. Information über Hochwasserschäden und Beschlüsse des TSV zum Rohrbacher Sportgelände
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach)
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Sitzung des Gemeinderates
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03.07.2024
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ö
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10.2 |
Sachverhalt
Im Nachgang an das Hochwasser vom 01. – 03.06.2024 hat der TSV Rohrbach in einer außerordentlichen Mitgliederversammlung am Sonntag, den 23.06.2024, folgende einstimmige Beschlüsse gefasst:
Die Vorstandschaft wird ermächtigt,
- einen Ersatzneubau für das Sportheim sowie
einen Ersatzneubau für die Tennishalle
zu planen. Die Ersatzneubauten sollen hochwasserangepasst errichtet werden.
Vor dem Hintergrund der wiederholt und häufiger auftretenden Überschwemmungen bei Hochwasserereignissen scheidet eine Sanierung der bestehenden Gebäude im Bestand aus. Die Vorstandschaft des TSV erarbeitet nun Pläne und Kosten für die Ersatzneubauten und stimmt sich bzgl. Finanzierung mit dem BLSV, dem Freistaat und der Gemeinde ab. Bürgermeister Keck hat im Rahmen der Mitgliederversammlung in Aussicht gestellt, dass sich die Gemeinde im Rahmen der Sportförderrichtlinie beteiligen wird. Eine Übernahme des Geländes bzw. den Bau des Sportheims durch die Gemeinde lehnte BGM Keck indes ab.
Zudem soll für die Zukunft eine Vereinbarung getroffen werden, die den Ausgleich von hochwasserbedingten Schäden auf dem Sportgelände regelt.
Der TSV wird nunmehr Entwürfe und Kostenschätzungen erstellen sowie Fördermittel akquirieren. Es besteht ein enger Austausch zwischen dem Verein und der Gemeinde, sodass auch der Gemeinderat jederzeit bei den nächsten Schritten eingebunden ist.
Datenstand vom 31.07.2024 09:05 Uhr