Datum: 09.10.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Feuerwehrhaus Rohrbach
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Rohrbach
Öffentliche Sitzung, 19:01 Uhr bis 19:40 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 18.09.2024
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach)
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Sitzung des Gemeinderates
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09.10.2024
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ö
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beschließend
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1 |
Sachverhalt
Die Niederschrift ist im Ratsinformationssystem zu entnehmen.
Beschluss
Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 18.09.2024 wird genehmigt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
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2. Vorstellung der neuen Leitung der Finanzverwaltung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach)
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Sitzung des Gemeinderates
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09.10.2024
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ö
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vorberatend
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2 |
Sachverhalt
Die neue Leitung der Finanzverwaltung, Frau Kislinger, hat am 15. August 2024 ihren Dienst bei der Gemeinde Rohrbach aufgenommen. Frau Kislinger wird sich dem Gremium persönlich vorstellen.
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3. Vorstellung der neuen Betreuer des Jugendtreffes Let´s Fetz
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach)
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Sitzung des Gemeinderates
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09.10.2024
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ö
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vorberatend
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3 |
Sachverhalt
Die neuen Betreuer/innen des Jugendtreffes „Let´s Fetz“ haben zum 01. Oktober 2024 ihre Arbeitsverträge unterschrieben und treffen nun Vorbereitungen, damit der Jugendtreff zum 01. November 2024 den Jugendlichen zur Verfügung gestellt werden kann. Das „Betreuer-Trio“ Frau Anica Zieglmeier, Nica Peskova und Stefan Rädlein werden sich in der Gemeinderatssitzung persönlich vorstellen.
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4. Beschluss über Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach)
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Sitzung des Gemeinderates
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09.10.2024
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ö
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beschließend
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4 |
Sachverhalt
Die Altanschließer müssen für die Verbesserungsmaßnahme „Neubau Hochbehälter St. Kastl“ einen Verbesserungsbeitrag an die Gemeinde Rohrbach entrichten. Von künftigen Neuanschließern ist jedoch ein um die Kosten der Verbesserungsmaßnahme erhöhter Herstellungsbeitrag zu entrichten. Aufgrund dessen musste auch der Herstellungsbeitrag für die Wasserversorgung neu kalkuliert werden.
Zuletzt wurde der Herstellungsbeitrag mit der Rechnungsperiodenkalkulation ermittelt. Diese bringt jedoch einige Schwierigkeiten/rechtliche Unsicherheiten mit sich. Aufgrund dessen wurde der neue Herstellungsbeitrag mit der allgemein üblichen Globalkalkulation berechnet.
Aufgrund der Umstellung der Berechnungsmethode auf die Globalkalkulation verringern sich die neuen Herstellungsbeiträge im Vergleich zu den zuletzt kalkulierten Beiträgen etwas.
Die Kalkulation von Frau Radlbeck (Kommunalberatung Radlbeck) hat die folgenden neuen Beitragssätze für Neuanschließer ergeben:
1,54 € pro m² Grundstücksfläche (bisher: 2,23 €),
5,46 € pro m² Geschossfläche (bisher: 5,87 €).
Gleichzeitig mit Inkrafttreten der endgültigen Verbesserungsbeitragssatzung muss auch die neue Beitragssatzung mit dem o.g. Herstellungsbeitrag in Kraft treten. Der Entwurf der neuen Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS/WAS) ist dem TOP beigefügt.
Neben der Anpassung des Satzungsgebiets haben sich nur geringfügige Änderungen ergeben. Diese sind aus der beigefügten Entwurfsversion der Satzung ersichtlich.
Da die Kalkulation der neuen Gebühren derzeit noch nicht abgeschlossen ist, sind in der beigefügten BGS/WAS noch die „alten“ Gebührensätze enthalten. Die neuen Gebührensätze sollen jedoch auch erst zum 01.01.2025 in Kraft treten. Sobald die neuen Gebühren endgültig feststehen, wird aufgrund dessen über die entsprechende Änderung der BGS/WAS zum 01.01.2025 erneut Beschluss gefasst.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt die Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS/WAS) in der vorliegenden Fassung.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
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5. Beschluss über Wasserabgabesatzung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach)
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Sitzung des Gemeinderates
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09.10.2024
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ö
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beschließend
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5 |
Sachverhalt
Im Zuge der Kalkulation der neuen Herstellungs- und Verbesserungsbeiträge sowie der noch ausstehenden Kalkulation der Gebühren für die Wasserversorgung wurde auch die Wasserabgabesatzung überarbeitet.
Hier haben sich – neben der Anpassung des Satzungsgebiets – nur geringfügige Änderungen im Vergleich zur letzten Wasserabgabesatzung ergeben. Die Änderungen sind aus der beigefügten Entwurfsversion ersichtlich.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt die Wasserabgabesatzung (WAS) in der vorliegenden Fassung.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
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6. Beschluss über Verbesserungsbeitragssatzung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach)
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Sitzung des Gemeinderates
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09.10.2024
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ö
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beschließend
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6 |
Sachverhalt
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 26.10.2022 festgelegt, dass die Kosten für die Verbesserung und Erneuerung des Hochbehälters St. Kastl vollständig über Verbesserungsbeiträge finanziert werden.
Unter Zugrundelegung der vorläufigen Verbesserungs- und Erneuerungsbeitragssatzung wurden bereits entsprechende Vorauszahlungen auf den Verbesserungsbeitrag erhoben. Dabei wurde von verbesserungsbeitragsfähigen Kosten in Höhe von 3.748.888,35 € ausgegangen.
Zwischenzeitlich wurde der endgültige Verbesserungsbeitrag kalkuliert. Die tatsächlichen Kosten belaufen sich auf 4.013.225,21 €. Diese werden auf 3.345.831,32 m² Grundstücksfläche und 1.417.381,62 m² Geschossfläche aufgeteilt.
Hierbei ergeben sich die folgenden Beitragssätze:
0,48 € pro m² Grundstücksfläche (bisher 0,47 € lt. vorläufiger Verbesserungsbeitragssatzung),
1,70 € pro m² Geschossfläche (bisher 1,78 € lt. vorläufiger Verbesserungsbeitragssatzung).
Aufgrund der nun vorliegenden endgültigen Verbesserungsbeitragssätze und des anstehenden Abschlusses der Verbesserungsmaßnahme (Zaunerweiterung und Baumpflanzungen stehen noch aus) ist der Erlass einer endgültigen Verbesserungs- und Erneuerungsbeitragssatzung notwendig. Der Entwurf dieser ist dem TOP beigefügt.
Der Satzungstext entspricht im Wesentlichen dem der vorläufigen Verbesserungsbeitragssatzung. Es wurde lediglich das Satzungsgebiet und der Maßnahmenbeschrieb angepasst. Ansonsten wurden nur kleinere Änderungen vorgenommen.
Die Schlussbescheide für den Verbesserungsbeitrag werden voraussichtlich in der ersten Hälfte des Monats November versandt.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt die Beitragssatzung für die Verbesserung und Erneuerung der Wasserversorgungseinrichtung (VES-WAS) der Gemeinde Rohrbach in der vorliegenden Fassung.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
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7. Beschluss über Genehmigung des Haushaltsplanes 2024 - Kath. Kindertageseinrichtung "Löwenzahn" Rohrbach
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach)
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Sitzung des Gemeinderates
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09.10.2024
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ö
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beschließend
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7 |
Sachverhalt
Der Haushaltsplan für die Kath. Kindertageseinrichtung „Löwenzahn“ in Rohrbach wurde der Gemeinde Rohrbach am 28. Mai 2024 vorgelegt.
Haushaltsplanansätze
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2023
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2024
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Einnahmen
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1.188.350,-- €
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1.447.450,-- €
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Ausgaben
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1.130.200,-- €
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1.808.770,-- €
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Defizit
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58.150,-- € minus
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361.320,-- €
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Leistung der Kommune lt. Vertrag (80 % des Defizits)
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48.520.-- € minus
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289.056,-- €
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Eigenanteil Träger (20 % des Defizits)
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11.630,-- € minus
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72.264,-- €
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Das Gesamtdefizit in Höhe von 289.056,-- € soll in drei Raten bezahlt werden, die erste wäre bereits am 15.06., die zweite am 15.07. und die dritte am 15.10.2024 mit je einem Betrag von 96.352,-- € zu entrichten gewesen. Wir konnten eine abweichende Ratenzahlung vereinbaren und die Fälligkeitstermine nach hinten verlegen.
In den letzten Monate erfolgte mit dem Kita-Zentrum St. Simpert ein reger Austausch zur Aufklärung des großen Defizites. Die Kommunikation bzw. das Auskunftsverhalten seitens St. Simpert war bisher recht zurückhaltend, so dass die Verwaltung Anfang September 2024 einen Besuch bei den Sachbearbeitern im Kita-Zentrum antraten, um endlich eine sachgerechte Aufklärung vornehmen zu können.
In der beiliegenden Gegenüberstellung des Haushaltsplanes 2024 mit der Jahresrechnung 2023 sowie dem Haushaltsplan 2023 ist zu entnehmen, dass zwei Positionen mit enormen Kostensteigerungen belegt sind und zwar:
- Löhne / Gehälter: Steigerung in Höhe von 344.536,38 €
- Fremdleistungen/Fremdarbeiten: Steigerung in Höhe von 42.353,00 €
Diese zwei Positionen wurden eingehend betrachtet und mit den Verantwortlichen des St. Simpert Kita-Zentrum besprochen. Allgemein sind die Personalsteigerungen mit der tariflichen Lohnerhöhung von 11,7 % des TVöD zu begründen. Das Kita-Team wurde ferner ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei zustimmungspflichtigen Einstellungen z.B. SEJ die vorherige Genehmigung der Gemeinde einzuholen ist. Diese Tatsache wurde in der Vergangenheit nie beachtet, weil bisher kein Defizit vorlag. Zudem wurden alle Verantwortlichen sensibilisiert, dass die Haushaltszahlen der Gemeinde Rohrbach eine zurückhaltende Haushaltspolitik erfordern und wir in Zukunft bei außer- bzw. überplanmäßigen Ausgaben im Vorfeld gefragt werden müssen. Des Weiteren sind die vereinbarten Kostenpauschalen zu beachten. Diese Vorgehensweise ist auch gegenüber der Kindergartenleitung zu kommunizieren und praktizieren.
Die Gemeindeverwaltung stimmt Personalkosten in folgenden Fällen nicht zu:
- Einstellung eines KiTa-Helfers – Bruttoentgelt im Jahr 2024 in Höhe von 15.002,17 €
- Anstellung einer Assistenzkraft – Bruttoentgelt im Jahr 2024 in Höhe von 30.239,95 € (nicht anzurechnen ist die Zeit vom 01.01.2024 bis 30.06.2024) damit ist ein Betrag in Höhe von 15.119,98 € in Abzug zubringen
- I-Begleitung in Höhe von 54.520,36 €, aber Förderung durch Bezirk in Höhe von rd. 51.663,36 € - Anerkennung der Personalkosten in Höhe der Förderung, Differenzbetrag von ca. 2857,-- € ist am Jahresende zu belegen und nicht anrechenbar)
Ein weitere Gesichtspunkt, der eingehend mit den Verantwortlichen des St. Simpert-Zentrums besprochen wurde, war die zusätzliche Beauftragung einer externen Reinigungsfirma, da Stammpersonal erkrankt ist. Die Stammreinigungskraft wurde mit 30.000,-- € Jahresbrutto verbucht. Die externe Reinigungsfirma mit einem zusätzlichem Jahresbetrag in Höhe von ca. 40.000,--- € veranschlagt. Da das Haushaltsjahr 2024 bereits weit fortgeschritten ist, wird es sich als schwierig herausstellen, dass die genannten Kosten der externen Reinigungsfirma noch weitgehend reduziert werden. Für das Haushaltsjahr 2025 werden diese Kosten nicht mehr anerkannt und es muss wieder eine Stammreinigungskraft angestellt werden. Detaillierte rechtliche Vorgaben zur Anstellung eines Hausmeisterservices sind in der Vereinbarung über den Betrieb der Kath. Kindertageseinrichtung Löwenzahn nicht niedergeschrieben, aber dem Team der St. Simpert-Stiftung wurde dargelegt, dass die finanzielle Situation der Gemeinde Rohrbach sehr angespannt ist und wir auf die Anstellung vom Stammpersonal bestehen.
Beim externen Hausmeister sind Änderungen angedacht, so dass die Aufgaben durch eine andere Firma oder durch einen gemeindlichen Bediensteten erledigt werden, so dass sich hier die Summe der Fremdleistungen im Jahr 2025 erheblich reduzieren werden.
Laut Kita-Zentrum St. Simpert sind außergewöhnliche Anschaffungswünsche nur bei den sonstigen Raumkosten mit einem Betrag von 727,-- € zu verzeichnen.
Die sonstigen Konto-Mehrungen wie Strom usw. sind den Steigerungen bei den allgemeinen Lebenshaltungskosten bzw. dem Anstieg der Inflationsrate geschuldet.
Laut Vereinbarung über den Betrieb der Kath. Kindertageseinrichtung Löwenzahn aus dem Jahr 2018 ist geregelt, dass für folgende Positionen Haushaltsmittel ausgegeben werden können.
- Kosten für Reparaturen eine Jahrespauschale bis 2.500,-- € (Ansatz 2024 bei 2.000,-- €)
- für Spielgeräte bzw.- anlagen eine Jahrespauschale von 1.500,-- € - Ansatz 2024 bei 2400,-- €, Haushaltsdisziplin bereits angemahnt
Bei den vorliegenden Zahlen sind die ab 01. September 2024 erhöhten Kindergartengebühren noch nicht berücksichtigt, somit kann ein Betrag in Höhe von 5.400,-- € für die Monate September bis Dezember 2024 erhöhend eingerechnet werden.
Auf den beiliegenden Haushaltsplan 2024 mit den Vergleichszahlen Haushaltsplan bzw. Jahresrechnung 2023 darf verwiesen werden.
Informativ über die haushaltsrechtliche Situation in den anderen beiden Kindertageseinrichtungen:
Kindergarten Sternschnuppe mit 3 Gruppen – derzeitige Kinderzahl: 55
Veranschlagte Einnahmen Haushaltsjahr 2024: 496.700,-- €
Veranschlagte Ausgaben Haushaltsjahr 2024: 1.132.200,-- €
Geplantes Defizit 635.500,-- €
Derzeit verfügte Einnahmen Haushaltsjahr 2024: 490.449,91€
Derzeit verfügte Ausgaben Haushaltsjahr 2024: 730.030,37 €
Derzeitiges Defizit: 239.580,46 €
Noch zu verbuchendes Defizit: 395.919,54 €
Kinderkrippe Sonnenschein mit 5 Gruppen - derzeitige Kinderzahl: 52
Veranschlagte Einnahmen Haushaltsjahr 2024: 616.900,-- €
Veranschlagte Ausgaben Haushaltsjahr 2024: 1.085.300,-- €
Geplantes Defizit 468.400,-- €
Derzeit verfügte Einnahmen Haushaltsjahr 2024: 570.162,09 €
Derzeit verfügte Ausgaben Haushaltsjahr 2024: 753.892,20 €
Derzeitiges Defizit: 183.730,11 €
Noch zu verbuchendes Defizit: 284.669,89 €
Es soll nun umgehend eine Abschlagszahlung in Höhe von 250.000,-- an die St. Simpert Stiftung geleistet werden, da bereits das aufgelaufene Defizit zwischenfinanziert wird und Sollzinsen auflaufen.
Beschluss
Dem Haushaltsplan 2024 für den Kindergarten Löwenzahn wird zugestimmt, indem die angesprochenen Kosten der Gehälter und Löhne in Abzug gebracht werden. Die Fremdleistungen für die externe Reinigungsfirma in der Höhe von ca. 42.000,-- € sind im Haushaltsjahr 2024 zu übernehmen. Es ist umgehend eine Abschlagszahlung in Höhe von 250.000,-- € zu leisten.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
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8. Beschluss zur Bestellung eines dritten Feldgeschworenen in der Gemeinde Rohrbach
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach)
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Sitzung des Gemeinderates
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09.10.2024
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ö
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beschließend
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8 |
Sachverhalt
Bisher sind Herr Willibald Ruhfaß und Herr Alfred Kaindl als Feldgeschworene der Gemeinde Rohrbach tätig. Auf Anregung der bisherigen Feldgeschworenen soll als dritter Feldschworener Herr Georg Thalmeir bestellt werden. Herr Thalmeir war zuvor im gemeindlichen Bauhof beschäftigt und hat sich bereits zur Übernahme der Tätigkeit bereiterklärt.
Beschluss
Die Gemeinde Rohrbach bestellt Herrn Georg Thalmeir zum weiteren Feldgeschworenen auf Lebenszeit.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
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9. Bekanntgaben und Anfragen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach)
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Sitzung des Gemeinderates
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09.10.2024
|
ö
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9 |
Sachverhalt
Asylbewerberunterkunft am Bahnhof
Am 30.10.2024 findet von 16 – 18 Uhr ein Tag der offenen Tür bei der Asylbewerberunterkunft in Rohrbach statt. Diese wurde mittlerweile baulich fertiggestellt und an die Regierung von Oberbayern zur Belegung übergeben. Eingeladen sind alle interessierten Gemeindebürger. Teilnehmen werden ebenso MdL Karl Straub und Landrat Albert Gürtner.
Datenstand vom 17.12.2024 09:01 Uhr