Datum: 06.11.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Feuerwehrhaus Rohrbach
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Rohrbach
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:15 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 09.10.2024
2 Beschluss über Planung zum Ausbau der Brunnen VI - VIII und Bau von zwei Rohwasserleitungen zum Hochbehälter St. Kastl der Waaler Gruppe
3 Neuerrichtung von Gebäuden auf dem TSV-Sportgelände (Vertreter TSV Rohrbach anwesend)
3.1 Information und Grundsatzbeschluss zu Bauvorhaben (Antrag auf Vorbescheid)
3.2 Beschluss über Erstellung eines hydraulischen Nachweises
4 Gesundheitszentrum Schönwiese
4.1 Vorstellung des Projektes
4.2 Beschluss zur 14. Änderung des Flächennutzungsplanes
4.3 Beschluss zur Aufstellung des qualifizierten Bebauungsplanes Nr. 50 "Gesundheitszentrum Schönwiese"
5 Beschluss über Änderung des BayGibitR-Kooperationsvertrags zum Glasfaserausbau mit der LEONET GmbH
6 Bekanntgaben und Anfragen
6.1 Informationsmaterialien zur Grundsteuerreform 2025

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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 09.10.2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 06.11.2024 ö beschließend 1

Sachverhalt

Die Niederschrift ist im Ratsinformationssystem zu entnehmen. 

Beschluss

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 09.10.2024 wird genehmigt.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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2. Beschluss über Planung zum Ausbau der Brunnen VI - VIII und Bau von zwei Rohwasserleitungen zum Hochbehälter St. Kastl der Waaler Gruppe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 06.11.2024 ö beschließend 2

Sachverhalt

Die Ausbauplanung der Brunnen VI bis VIII inkl. Anschlussleitungen wurde bereits mit Gemeinderatsbeschluss vom 26.04.2020 an das Ing.-Büro Kienlein vergeben. Der entsprechende Vertrag ist rechtswirksam. Das Angebot belief sich für die Erschließung und Anbindung von 3 Brunnen inkl. Rohwasserleitung für Lph. 1 – 9 auf 164.732,43 € netto. Die geschätzten Kosten für Anschluss und Ausbau der Brunnen beliefen sich 2020 auf ca. 1,3 Mio. €.

Gemäß Gemeinderatsbeschluss vom 07.05.2024 wurde der Planungsauftrag zum Ausbau der Brunnen VI bis VIII fortgeführt und um die Planung des Ausbaus des Brunnen IX inkl. Rohwasserleitung erweitert.
Bei der Planung soll insbesondere die vorgezogene parallele Mitverlegung der zweiten Rohwasserleitung im Zuge der Anbindung der oberflächennahen Brunnen VI – VIII und die gleichzeitige oder spätere Anbindung IX technisch und wirtschaftlich bewertet werden. Das Ing.-Büro Kienlein wurde zur Vorlage einer Entwurfsplanung und Kostenberechnung aufgefordert.

Herr Kaiser vom Ing.-Büro Kienlein war zur Sitzung anwesend und erläuterte die Planung und Kostenberechnung anhand beigefügter Präsentation.

Die entsprechende Entwurfsplanung und Kostenschätzung liegen nun vor.

Die Kosten werden wie folgt geschätzt: 
Ausbau der Brunnen VI – VIII und IX, 
sowie Neuverlegung der Leitung Fürholzen                                2.377.000 €
Bau von 3 Brunnenstuben (VI – VIII)                                        1.570.000 €
Summe netto                                                                 3.947.000 €

Beschluss

Der Gemeinderat genehmigt die Planung der Anbindung der Brunnen VI – IX gemäß vorliegender Planung und Kostenberechnung. Die Verwaltung wird beauftragt die Ausschreibung gemäß vorliegender Planung durchzuführen. Die Entscheidung über die Ausführung der Brunnenstuben wird bis zur nächsten Sitzung zurückgestellt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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3. Neuerrichtung von Gebäuden auf dem TSV-Sportgelände (Vertreter TSV Rohrbach anwesend)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 06.11.2024 ö 3
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3.1. Information und Grundsatzbeschluss zu Bauvorhaben (Antrag auf Vorbescheid)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 06.11.2024 ö 3.1

Sachverhalt

Der TSV Rohrbach plant für das bestehende Vereinsheim sowie die Tennishalle Ersatzbauten an gleicher Stelle. Zur Abklärung der Erfolgsaussichten wird ein Antrag auf Vorbescheid beim Landratsamt Pfaffenhofen eingereicht. Hierbei soll auch die Genehmigungsfähigkeit der Errichtung eines Beach-Volleyballfeldes sowie eines Nebengebäudes im südöstlichen (hochwasserfreien) Bereich angefragt werden. Der Vorstand des TSV-Rohrbach, Hr. Maier, ist zur Sitzung anwesend und erläutert das Bauvorhaben. 

Bereits im Vorfeld wurden erste Abstimmungen mit dem Landratsamt Pfaffenhofen sowie dem Wasserwirtschaftsamt Ingolstadt aufgrund der Außenbereichslage sowie Lage im amtlichen Überschwemmungsgebiet vorgenommen. Für die Ersatzbauten bedarf es eines hydraulischen Nachweises zum Hochwasserabfluss sowie zur Prüfung des erforderlichen Retentionsraumausgleiches. Der Ausgleich des zusätzlich erforderlichen Retentionsraumes könnte auf der nahegelegenen gemeindliche Fläche Fl.Nr. 1019, Gem. Rohrbach, am Altwasserweg (Nutzung als ökologische Ausgleichsfläche) erfolgen. Aus Sicht der Gemeinde sollte der hydraulische Nachweis erst zum späteren Bauantrag erbracht werden auf der dann konkreten Planungsbasis der Gebäude. Im gegenständlichen Vorbescheid soll zunächst nur die grundlegende Genehmigungsfähigkeit geklärt werden. 

Aus Sicht der Gemeinde kann dem gegenständlichen Vorbescheid mit den geplanten Bauvorhaben zugestimmt werden und insoweit das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB erteilt werden. Die baulichen Anlagen sind hochwasserangepasst zu errichten auf Basis einer hydraulischen Berechnung. Die gemeindliche Fläche Fl.Nr. 1019, Gem. Rohrbach, könnte als Retentionsraumausgleich zur Verfügung gestellt werden, sofern hierzu die Zustimmung der Fachbehörden erfolgt.

Mit der grundsätzlichen Zustimmung des Gemeinderates zum gegenständlichen Bauvorhaben des TSV Rohrbach geht keine Zusage zu einer finanziellen Beteiligung der Gemeinde einher. Der TSV Rohrbach hat als nächsten Schritt die Frage der Finanzierung des Projektes unter Akquirierung einschlägiger Fördermöglichkeiten zu klären. Die Entscheidung über eine etwaige finanzielle Beteiligung der Gemeinde kann erst im Anschluss zu gegebener Zeit in Abhängigkeit der Haushaltslage getroffen werden. 

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem vorgestellten Bauvorhaben des TSV Rohrbach zu und erteilt zum Vorbescheid das gemeindliche Einvernehmen. Eine potentielle Zusage der Gemeinde über eine finanzielle Unterstützung ist damit nicht verbunden. Der TSV Rohrbach hat als nächsten Schritt die Frage der Finanzierung des Projektes unter Akquirierung einschlägiger Fördermöglichkeiten zu klären. Die Entscheidung über eine etwaige finanzielle Beteiligung der Gemeinde kann erst im Anschluss zu gegebener Zeit in Abhängigkeit der Haushaltslage getroffen werden. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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3.2. Beschluss über Erstellung eines hydraulischen Nachweises

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 06.11.2024 ö 3.2

Sachverhalt

Zur Umsetzung der Neubauten des TSV Rohrbach bedarf es spätestens im Rahmen des Bauantrages der Erstellung eines hydraulischen Nachweises zur Berechnung des Hochwasserabflusses einschließlich des erforderlichen Retentionsraumausgleiches. Die gegenständliche Bauvoranfrage ist so formuliert, dass der hydraulische Nachweis erst zum späteren Bauantragsverfahren zu erbringen ist, da im Rahmen der Bauvoranfrage zunächst nur die grundsätzliche Bebauungsmöglichkeit abgeklärt werden soll. Die Entscheidung obliegt jedoch der Genehmigungsbehörde (Landratsamt Pfaffenhofen), ob das hydraulische Gutachten ggf. bereits im Rahmen der Bauvoranfrage gefordert wird. 

Der Gemeinderat hat grundsätzlich zu entscheiden, ob die Gemeinde bereit wäre, die Kosten für die Erstellung eines hydraulischen Gutachtens für den TSV Rohrbach als freiwillige Leistung zu übernehmen. Die Kosten wären entsprechend in den Haushalt 2025 einzustellen. Der Ausgleich des zusätzlich erforderlichen Retentionsraumes könnte auf der nahegelegenen gemeindliche Fläche Fl.Nr. 1019, Gem. Rohrbach, am Altwasserweg (Nutzung als ökologische Ausgleichsfläche) erfolgen. 

Seitens der Verwaltung wurden vorab zur Kostenorientierung 3 Büros zur Abgabe eines Angebotes im Wege der beschränkten Ausschreibung aufgefordert. Alle 3 Büros gaben ein Angebot ab. Es wurden keine Nebenangebote eingereicht. Alle Angebote erfüllen die gestellten technischen Anforderungen. Es war kein Angebot auszuschließen. 
Das günstigste Angebot gab das IB Bau+Plan aus München mit brutto 5.355,- EUR ab. Das Teuerste Angebot lag bei 8.808,98 EUR brutto. Hinzu kommen noch ggf. Kosten für den Bezug des Hochwassermodells beim WWA Ingolstadt. 
Das IB Bau+Plan ist präqualifiziert und als leistungsfähige Firma bekannt. Es hat bereits die hydraulischen Berechnungen zur Rohrbacher Hochwasserfreilegung durchgeführt und besitzt somit örtliche Kenntnisse und Informationen.  

Im Falle der Zustimmung des Gemeinderates wird vorgeschlagen, die Verwaltung zur Beauftragung eines geeigneten Fachbüros zur erforderlichen Zeit (im Stadium der Bauvoranfrage oder des Bauantrages) zu ermächtigen und die Kosten in den Haushalt 2025 einzustellen. 

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt der Kostenübernahme zur Erstellung des bezeichneten hydraulischen Nachweises als freiwillige Leistung für den TSV Rohrbach zu. Die Verwaltung wird mit der Beauftragung eines geeigneten Fachbüros zur erforderlichen Zeit (im Stadium der Bauvoranfrage oder des Bauantrages) ermächtigt. Die Kosten sind in den Haushalt 2025 einzustellen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 3

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4. Gesundheitszentrum Schönwiese

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 06.11.2024 ö 4
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4.1. Vorstellung des Projektes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 06.11.2024 ö 4.1

Sachverhalt

Auf der Fl.Nr. 943/5, Gemarkung Rohrbach, südlich der Bahnhofstraße Höhe des Bahnhofes, soll ein „Gesundheitszentrum“ zur Umsiedelung des örtlichen Physiozentrums mit Fitnessbereich umgesetzt werden. Es ist ein langgestreckter, 2-geschossiger Bau geplant. Auf die beiliegende Präsentation wird verwiesen. 

Die Erschließung des Areals erfolgt über die Straße Fl.Nr. 943/4, Gemarkung Rohrbach. Zur Umsetzung des Vorhabens ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes samt FNP-Änderung erforderlich.

Das Bauvorhaben wurde bereits im Gemeinderat vorberaten und es besteht Zustimmung damit. 

Dokumente
Download 2024_10_01_Entwurf Physiozentrum Ernstorfer (Neue Planung)_Lageplan.pdf
Download 2024_10_01_Entwurf Physiozentrum Ernstorfer (Neue Planung)_Präsentation.pdf

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4.2. Beschluss zur 14. Änderung des Flächennutzungsplanes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 06.11.2024 ö 4.2

Sachverhalt

Für das geplante „Gesundheitszentrum Schönwiese“ (siehe Verfahren zur „Aufstellung des qualifizierten Bebauungsplanes Nr. 50 „Gesundheitszentrum Schönwiese“) auf der Fl.Nr. 943/5, Gemarkung Rohrbach, bedarf es der Änderung des rechtskräftigen Flächennutzungsplanes der Gemeinde Rohrbach in Form der 14. Änderung. 

Der Änderungsbereich umfasst das Grundstück Fl.Nr. 943/5 der Gemarkung Rohrbach und ist im beiliegenden Lageplan, der Bestandteil dieses Beschlusses ist, farbig umgrenzt. Das vorstehend bezeichnete Grundstück ist bisher als landwirtschaftliche Flächen im Flächennutzungsplan dargestellt. Als künftige Art der baulichen Nutzung soll nunmehr ein „gemischte Baufläche – urbanes Gebiet (i.S. von § 6a BauNVO)“ dargestellt werden. 

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die 14. Änderung des Flächennutzungsplanes im bezeichneten Umfang für das Grundstück Fl.Nr. 943/5 der Gemarkung Rohrbach.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Dokumente
Download Lageplan Geltungsbereich 14. FNP-Änderung.pdf

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4.3. Beschluss zur Aufstellung des qualifizierten Bebauungsplanes Nr. 50 "Gesundheitszentrum Schönwiese"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 06.11.2024 ö 4.3

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung des qualifizierten Bebauungsplanes Nr. 50 im Sinne des § 30 Abs. 1 BauGB für das Gebiet 

„Gesundheitszentrum Schönwiese“

das wie folgt umgrenzt ist:

im Norden:
durch die Bahnhofstraße (Kreisstraße PAF 21), Fl.Nr. 969/75 der Gemarkung Rohrbach
im Osten:
durch die westlichen Grundstücksgrenzen der Fl.Nrn. 969 und 944/1 der Gemarkung Rohrbach
im Süden:
durch die öffentliche Straße Fl.Nr. 943/4 der Gemarkung Rohrbach 
im Westen:
durch die öffentliche Flutkanal-Fläche Fl.Nr. 943 der Gemarkung Rohrbach 

Der Geltungsbereich umfasst die Grundstücke Fl.Nrn. 943/Tfl., 943/2, 943/4/Tfl., 943/5 der Gemarkung Rohrbach und ist im beiliegenden Lageplan, der Bestandteil dieses Beschlusses ist, farbig umgrenzt.

Es ist beabsichtigt, ein „urbanes Gebiet“ nach § 6a BauNVO festzusetzen. Als Bebauung ist die Errichtung eines Gesundheitszentrums (Physiozentrum mit Fitnessbereich) samt Erweiterungsmöglichkeit in der Gebietsart „urbanes Gebiet“ i.S. § 6a BauNVO vorgesehen. 

Mit der Erarbeitung des Planentwurfes wurde das Ing.-Büro Eichenseher, Pfaffenhofen, beauftragt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Dokumente
Download Lageplan Geltungsbereich BPL Nr. 50.pdf

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5. Beschluss über Änderung des BayGibitR-Kooperationsvertrags zum Glasfaserausbau mit der LEONET GmbH

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 06.11.2024 ö beschließend 5

Sachverhalt

Die LEONET GmbH baut aktuell in Rohrbach und seinen Ortsteilen ein gefördertes Glasfasernetz.

Mit Beschluss vom 05.06.2024 stimmte der Gemeinderat der Herausnahme von 46 Adressen in den Straßen „Mühlweg“, „Kaisermühle“, „Am Pfannenstiel“, „St.-Kastulus-Straße“ und „Hochmoos“ aus dem Kooperationsvertrag mit der LEONET GmbH vorbehaltlich einer eingehenden Prüfung durch die Verwaltung zu. Die Verwaltung wurde beauftragt, eine aktuelle Wirtschaftlichkeitsberechnung und einen abgestimmten Änderungsvertrag sowie eine Stellungnahme der Förderstelle vorzulegen.

Nach mehreren Abstimmungsrunden zwischen LEONET, der Gemeinde und der Förderstelle bei der Reg. von Obb. liegt nun ein abgestimmter Änderungsvertrag samt Wirtschaftlichkeitslückenberechnung vor, der seitens des Fördermittelgebers so akzeptiert wird.

Der ursprüngliche Kooperationsvertrag sah den Ausbau von 674 Adressen mit 600 Hausanschlüssen zu einer Wirtschaftlichkeitslücke von 1.490.248 € vor.

Mit dem zu beschließenden Änderungsvertrag werden nunmehr 628 Adressen mit 565 Hausanschlüssen zu einer Wirtschaftlichkeitslücke von 1.439.027 € ausgebaut.

Dies ergibt eine Reduzierung der Wirtschaftlichkeitslücke um 51.221 €.
Der gemeindliche Anteil (10 %) sinkt damit um 5.122,10 € von 149.024,80 € auf 143.902,70 €.

Auch wenn die Kostenreduzierung für die Gemeinde auf den ersten Blick gering erscheinen mag, so steht doch der verhinderte Doppelausbau im Bereich der 46 Adressen mit Eingriffen in den Straßenraum bzw. Überbau der vorhandenen Leerrohrinfrastruktur im Bereich Kaisermühle im Vordergrund.

Die herausgenommenen Adressen in den eingangs genannten Straßen werden durch die GlasfaserPlus GmbH eigenwirtschaftlich ausgebaut. Um einen kostenfreien Hausanschluss zu erhalten, muss jedoch ein Internettarif bei der Telekom gebucht werden. Die betroffenen Adressen werden durch die Gemeinde per Brief über die geänderte Situation informiert.

Beschluss

Dem ersten Änderungsvertrag zum Vertrag über die Planung, Errichtung und den Betrieb eines Hochgeschwindigkeitsnetzes für die Bereitstellung von Breitband-Internetanschlüssen im Rahmen der bayerischen Gigabitrichtlinie (BayGibitR) vom 16.03.2023 zwischen der Gemeinde Rohrbach und der LEONET GmbH und der damit verbundenen neuen Wirtschaftlichkeitslücke  von 1.439.027 € wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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6. Bekanntgaben und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 06.11.2024 ö 6

Sachverhalt

  1. Verbesserungsbeiträge Wasserversorgung
Bürgermeister Keck gab den Versand der Bescheide über die Verbesserungsbeiträge für die Wasserversorgung in dieser Woche bekannt. 

  1. Radweg Waal
Es wurde sich hinsichtlich des Zeitpunktes der Asphaltierung erkundigt. Diese ist für Ende November geplant. 

  1. Breitbandausbau in den Ortsteilen
Bürgermeister Keck informierte auf Nachfrage kurz über den Stand der Breitbandausbauarbeiten in den Ortsteilen. 

  1. Aufstellung von Abfalleimern
Es wurde vorgeschlagen, im Bereich der öffentlichen Grünfläche an der Einmündung „Am Bahndamm“ und „Burgstaller Straße“ einen Abfalleimer zu installieren. Der Vorschlag wurde im Gremium angenommen. 
Zudem wurde angeregt, auch bei den neuen öffentlichen ÖPNV-Haltestellen je einen Mülleimer anzubringen. Diese Anregung wurde jedoch abgelehnt, da es sich derzeit nur um provisorische Haltstellen handelt und zunächst der Aufwand geringgehalten werden soll. Allgemein gilt zu Bedenken, dass jeder öffentliche Mülleimer auch zur Müllentsorgung „einlädt“. 

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6.1. Informationsmaterialien zur Grundsteuerreform 2025

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 06.11.2024 ö 6.1

Sachverhalt

Dem Gemeinderat wurden vorab Informationen zur kommenden Grundsteuerreform 2025 über das RIS zur Verfügung gestellt. 

Datenstand vom 16.04.2025 10:06 Uhr