Datum: 27.11.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Feuerwehrhaus Rohrbach
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Rohrbach
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:10 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 06.11.2024
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach)
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Sitzung des Gemeinderates
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27.11.2024
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ö
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beschließend
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1 |
Sachverhalt
Die Niederschrift ist im Ratsinformationssystem zu entnehmen.
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2. Beschluss über Nachtragshaushaltssatzung 2024
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach)
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Sitzung des Gemeinderates
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27.11.2024
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ö
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beschließend
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2 |
Sachverhalt
Aufgrund einiger Änderungen bei den Haushaltsansätzen ist der Erlass einer Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 erforderlich.
Zusammenfassend wird festgestellt, dass im vorliegenden Nachtragshaushaltsentwurf die Zuführung vom Verwaltungshaushalt zum Vermögenshaushalt aufgrund der Veränderungen von 747.100 € 667.100 € sinkt.
(-80.000 €).
Die größten Veränderungen gibt es in folgenden Bereichen:
- Mehrausgaben bei den Betriebskostenförderungen für Dritte (Bereich Kindertagesbetreuung)
- Mehrausgaben für Wasserzukauf der Waaler Gruppe
- Mehrausgaben für Gewerbe- und Körperschaftssteuer Waaler Gruppe
- Mehreinnahmen bei der Gewerbesteuer
- Einsparung bei der Vorsteuer Waaler Gruppe
- Mehrausgaben Brunnenregenerierung
- Vorsteuererstattung
- Mehrausgaben für Katastropheneinsätze Juni Hochwasser
Der Verwaltungshaushalt schließt mit 17.499.100 € (Haushaltsplan: 17.319.100 €).
Im Vermögenshaushalt führen die vorgenommenen Veränderungen dazu, dass anstelle der Rücklagenzuführung von 449.000 € eine Rücklagenentnahme von 61.000 € notwendig ist (-510.000 €).
Die größten Veränderungen kommen zustande, weil sich Maßnahmen/Mittelabflüsse auf Folgejahre verschieben, z.B.
- Grundstücksverkäufe BG Waal
- Brunnen und Zuleitungen
- Umrüstung Feuerwehrsirenen auf digital (Förderantrag noch nicht genehmigt)
- Zuschuss Sanierung Schmellerhalle (Kassenmittel von Reg. begrenzt)
- Zuschuss für Investitionen für Tabeki (in 2024 nur Rate bewilligt)
- Investitionszuschuss für Sportvereine (Anbau SV Fahlenbach, TSV Sanierung Vereinsheim erst in 2025)
oder Ansatzerhöhungen nötig sind, z.B.
- Kinderhaus Tabeki
- Grunderwerbskosten im Rahmen des Umlegungsverfahrens BG Schelmengrund – 2. BA
Der Vermögenshaushalt schließt mit 5.836.600 € (Haushaltsplan: 6.275.300 €).
Im Detail wird auf die Anlagen verwiesen.
Auswirkung der Nachtragsveränderungen auf den Rücklagenstand
Der Rücklagenstand zu Beginn des Haushaltsjahres war bei rund 1.907.000 €. Im ursprünglichen Haushalt war eine Zuführung in Höhe von 449.000 € vorgesehen. Durch die Änderungen im Vermögenshaushalt ergibt sich stattdessen eine Rücklagenentnahme in Höhe von 61.000 €, so dass der Rücklagenstand zum Ende des Haushaltsjahres planmäßig 1.846.000 € beträgt. Die Mindestrücklage in Höhe von 163.000 € kann vorgehalten werden.
Auf die Übersichten in der Anlage zur Haushaltssatzung (Seiten 104 bis 107) wird verwiesen.
Die Nachtragshaushaltssatzung 2024 ist dem Tagesordnungspunkt angefügt.
Der Haupt- und Finanzausschuss hat die Veränderungen in seiner Sitzung vom 05.11.2024 ausführlich beraten und dem Gemeinderat empfohlen, die vorliegende Nachtragshaushaltssatzung zu beschließen
Auf der Haushaltsstelle 0600.94000 Sanierung Rathaus wurde der Eintrag einer Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 150.000 € für die Jahre 2025 und 2026 festgestellt. Dies entspricht nicht dem GR-Beschluss. Die Verpflichtungsermächtigung soll gelöscht werden.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt die vorliegende Nachtragshaushaltssatzung 2024.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
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3. Gemeindeentwicklungskonzept
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach)
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Sitzung des Gemeinderates
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27.11.2024
|
ö
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3 |
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3.1. Behandlung der eingegangenen Anträge und Stellungnahmen im Rahmen der Behördenbeteiligung zum Gemeindeentwicklungskonzept
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach)
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Sitzung des Gemeinderates
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27.11.2024
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ö
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beschließend
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3.1 |
Sachverhalt
In der Zeit vom 15.10. bis 08.11.2024 hatten die Träger öffentlicher Belange Gelegenheit Ihre Stellungnahme zum Gemeindeentwicklungskonzept abzugeben.
Die bis zum 08.11.2024 eingegangenen 38 Stellungnahmen wurden im anhängenden Dokument zusammengestellt und einer Abwägung unterzogen.
Beschluss
Der Gemeinderat stimmt den Abwägungsvorschlägen gemäß dem anhängenden Dokument zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
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3.2. Beschluss zum Gemeindeentwicklungskonzept
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach)
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Sitzung des Gemeinderates
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27.11.2024
|
ö
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beschließend
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3.2 |
Sachverhalt
Mit dem Beschluss zur Ausschreibung eines Gemeindeentwicklungskonzeptes in der GR-Sitzung vom 15.09.2021 wurde der Grundstein für das vorliegende Dokument gelegt. Im Vorfeld besuchten 11 Gemeinderäte, je ein Vertreter aus den Ortsteilen Rinnberg und Waal sowie 2 Verwaltungsmitarbeiter am 30./31.07.2021 ein Seminar zum GEK in der SDL Thierhaupten.
Als Ergänzung zum GEK wurde in der Sitzung vom 01.12.2021 der Beschluss zur Erstellung eines denkmalpflegerischen Erhebungsbogens für die Orte Rohrbach und Fahlenbach gefasst der Bestandteil der Broschüre ist.
Nach Abschluss des Auswahlverfahrens von drei Planungsbüros folgte die in der GR-Sitzung am 09.02.2022 die Auftragsvergabe an das Planungsbüro Hummel / Kraus GbR, München und somit der Startschuss zur Erstellung des Konzeptes.
Ablauf Erstellung Gemeindeentwicklungskonzept:
- April 2022 Information der Bevölkerung über die Erstellung des GEK in der Bürgerinformation
Mai 2022 Bestandsaufnahme vor Ort durch die Planer
21.06.2022 Vorstellung erste Erkenntnisse in der Gemeinderatssitzung
28.07.2022 Bürgerdialog in der Turmberghalle mit geringer Beteiligung (ca. 20 Personen)
08./15.10.2022 Ortsspaziergänge in Ottersried, Buchersried, Gambach, Rohr, Rinnberg, Fürholzen
Dezember 2022 Information in der Bürgerinfo Ergebnis zu den Ortsspaziergängen und Durchführung LE.NA Befragung
30.12.2022 – 31.01.2023 LE.NA online Befragung; 420 Teilenehmer allgemeiner Fragebogen, 66 Teilnehmer Jugend-Fragebogen
29.03.2023 Information GR zu den Ortssparziergängen und LE.NA-Befragung
22.04./06.05.2023 Ortssparziergänge Ossenzhausen, Waal, Fahlenbach, Rohrbach
Juni 2023 Präsentation der Ergebnisse der LE.NA online Befragung auf den Dorffesten
21.11.2023 1. Workshop des Gemeinderates zu Maßnahmen in den Ortsteilen
05.12.2023 2. Workshop des Gemeinderates zu Maßnahmen in Rohrbach
20.02.2024 3. Workshop des Gemeinderates Priorisierung der Maßnahmen
Sommer 2024 Fertigstellung des Entwurfes GEK
15.10. – 08.11.2024 Beteiligung Träger öffentlicher Belange
Nach Beschlussfassung im Gemeinderat ist geplant die Broschüre auf der Internetseite der Gemeinde Rorhbach zu veröffentlichen, sowie die Bürger im Rahmen der Bürgerversammlungen über den Inhalt des GEK zu informieren.
Beschluss
Der Gemeinderat stimmt dem Gemeindeentwicklungskonzept zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 1
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4. Abwasserentsorgung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach)
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Sitzung des Gemeinderates
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27.11.2024
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ö
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4 |
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4.1. Beschluss über Entwässerungssatzung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach)
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Sitzung des Gemeinderates
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27.11.2024
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ö
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4.1 |
Sachverhalt
Im Zuge der Kalkulation der Entwässerungsgebühren wurde die Entwässerungssatzung überarbeitet (vgl. markierte Bereiche).
In § 9 Abs. 3 wurde klargestellt, dass die erstmalige Herstellung des Kontrollschachtes durch die Gemeinde erfolgt.
Entscheidungsbedarf besteht bei § 12 Abs. 1 EWS: Die Verpflichtung der Anlagenprüfung im Wasserschutzgebiet könnte Konkretisiert werden. So hätte die Gemeinde mehr Handhabe.
Der Wortlaut des § 12 Abs. 1 für bezüglich der Anlagenprüfung im Wasserschutzgebiet stellt sich bisher wie folgt dar: …. für Anlagen in Wasserschutzgebieten bleiben die Festlegungen in der jeweiligen Schutzgebietsverordnung unberührt.
Der Vorschlag des Bayerischen Gemeindetags soll eine Regelungslücke schließen und lautet wie folgt:
….für Anlagen in Wasserschutzgebieten gelten kürzere Abstände entsprechend den Festlegungen in der jeweiligen Schutzgebietsverordnung; ist dort nichts geregelt ist die Dichtheit wiederkehrend alle fünf Jahre durch Sichtprüfung und alle zehn Jahre durch Druckprobe oder ein anderes gleichwertiges Verfahren nachzuweisen.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt die Satzung für die öffentliche Entwässerungseinrichtung der Gemeinde Rohrbach (Entwässerungssatzung - EWS - ) in der vorliegender Fassung, der Wortlaut des § 12 Abs 1 bleibt unverändert.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
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4.2. Beschluss über Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach)
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Sitzung des Gemeinderates
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27.11.2024
|
ö
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beschließend
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4.2 |
Sachverhalt
Die Verbrauchsgebühr der Entwässerungsgebühr wurde bislang in einem vierjährigen Kalkulationszeitraum berechnet. Der aktuelle Kalkulationszeitraum endet am 31.12.2024, so dass für die Zeit ab 01.01.2025 die Gebühr zu berechnen war.
Die Gebühr wurde für die Jahre 2025 – 2026 berechnet.
Bei der Neukalkulation der Entwässerungsgebühr durch die Kommunalberatung Radlbeck wurde als bedarfsgerechte Gebühr ein Betrag von 4,39 € je Kubikmeter entnommenen Wassers bei der Einleitung von Niederschlags- und Schmutzwasser ermittelt, sowie ein Betrag von 3,58 € je Kubikmeter entnommenen Wassers bei der Einleitung von ausschließlich Schmutzwasser. Dies entspricht einer Steigerung von 0,75 € oder 20,60 % bei der Einleitung von Niederschlags- und Schmutzwasser, bzw. einer Steigerung von 0,52 € oder 16,99 % bei der Einleitung von Schmutzwasser.
Grund für den Anstieg sind deutlich höhere Betriebskosten, sowie der Ausgleich der Unterdeckung aus den Vorjahren.
Die Unterdeckung aus den Jahren 2022 – 2024 betrug insgesamt 171.498,87 €.
Die Beitrags- und Gebührensatzung wurde neben kleineren redaktionellen Änderungen entsprechend des Kalkulationsergebnisses angepasst.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt die Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS/EWS) in vorliegender Form.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
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5. Beschluss über Grundsteuerhebesatzung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach)
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Sitzung des Gemeinderates
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27.11.2024
|
ö
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beschließend
|
5 |
Sachverhalt
Durch die Grundsteuerreform zum 01.01.2025 werden alle Grundsteuerdaten neu erfasst und teilweise neu festgesetzt. Daher ändern sich die Messbeträge von der Grundsteuer A und Grundsteuer B.
Derzeit liegen noch nicht alle Daten vor bzw. konnten noch nicht abschließend bearbeitet werden. Für die endgültige Berechnung fehlen noch Messbescheide des Finanzamtes, ebenso konnte das übermittelte Fehlerprotokoll noch nicht vollständig bearbeitet werden. Es wird davon ausgegangen, dass im Jahr 2025 mit Widersprüchen zu rechnen ist, die zu einer Änderung der Messbeträge führen werden.
Der bisherige Hebesatz für Grundsteuer war auf 320 % festgelegt.
Die Reform der Grundsteuer soll laut Bundes- und Landespolitik möglichst aufkommensneutral erfolgen. Aufkommensneutralität bedeutet nur, dass die Gemeinde nach Umsetzung der Reform ihr Grundsteueraufkommen insgesamt stabil halten kann - also im Jahr 2025 ähnlich viel an Aufkommen aus der Grundsteuer hat wie in den Jahren vor der Reform. Allerdings kann es vor Ort notwendig sein, unter anderen Gesichtspunkten (also unabhängig von der Reform) die Grundsteuereinnahmen insgesamt angemessen im Jahr 2025 anzuheben.
Angelehnt an diese Aussage wurde zunächst die Grundsteuer hochgerechnet:
Im Jahr 2024 belief sich die Festsetzung der Grundsteuer A auf einen Betrag von 64.657,73 €. Hochgerechnet inkl. der noch fehlenden Daten ergibt sich für 2025 ein Betrag von 44.896,77 € unter Zugrundelegung des bisherigen Hebesatzes. Damit die Einnahmen in der bisherigen Höhe erzielt werden können, müsste ab 01.01.2025 der Hebesatz auf 460 % angehoben werden.
Die Grundsteuer B wurde für das Jahr 2024 auf einen Betrag von 577.775,71 € festgesetzt. Durch die Hochrechnung inkl. der noch fehlenden Daten ergibt sich ein Betrag von 766.324,61 € unter Zugrundelegung des bisherigen Hebesatzes von 320 %. Damit die Einnahmen in der bisherigen Höhe erzielt werden können, müsste ab 01.01.2025 der Hebesatz auf 240 % gesenkt werden.
Generell streben nahezu alle Gemeinden in der Grundsteuer A und B einen Hebesatz von min. 310 an. Das ist der sogenannte Nivellierungshebesatz, der für die Kreisumlage und Schlüsselzuweisung relevant ist. Die Steuerkraft der Gemeinde wird immer zum Hebesatz von 310 berechnet. Wenn eine Gemeinde also weniger als 310 ansetzt, dann wirkt sich dies nachteilig aus, da die Kreisumlage trotzdem zum Hebesatz von 310 zu begleichen ist.
Es zeigt sich im Bereich der Grundsteuer A, dass die übrigen Gemeinden bei der Aufkommensneutralität die landwirtschaftlichen Gebäude, welche früher in der Grundsteuer A, nunmehr aber in der Grundsteuer B besteuert werden, berücksichtigt haben. Das bedeutet, dass der Hebesatz für die Grundsteuer A niedriger bzw. im Bereich des jetzigen Hebesatzes anzusetzen ist, da ansonsten eine Doppelbelastung für die Landwirte entsteht, denn:
1. werden die Häuser / Hofstellen nunmehr ohnehin aufgrund der Grundsteuer B höher besteuert, und
2. würden die verbleibenden landwirtschaftlichen Flächen bei einem Hebesatz von z.B. 400 aufwärts auch noch teurer.
Im Bereich der Grundsteuer B streben fast alle Gemeinden mindestens den Hebesatz von 310 an, auch wenn dies bewusst eine Steuermehrung ist.
Bei der Festsetzung des Hebesatzes der Grundsteuer A auf 310 % ergibt sich ein Betrag von 43.493,72 €. Das wären gegenüber dem Jahr 2024 Mindereinnahmen in Höhe von 21.164,01 €.
Bei der Festsetzung des Hebesatzes der Grundsteuer B auf 310 % ergibt sich ein Betrag von 742.376,96 €. Dies ergibt im Vergleich zum Jahr 2024 Mehreinnahmen in Höhe von 164.601,25 €.
Die Berechnungen sind im folgenden in der Tabelle dargestellt.
Grundsteuer A Gesamt in €
|
Hebesatz in Prozent
|
Grundsteuer B Gesamt in €
|
Hebesatz in Prozent
|
43.493,72
|
310
|
574.743,46
|
240
|
44.896,74
|
320
|
598.691,10
|
250
|
46.299,76
|
330
|
622.638,74
|
260
|
47.702,78
|
340
|
646.586,39
|
270
|
49.105,81
|
350
|
670.534,03
|
280
|
50.508,83
|
360
|
694.481,68
|
290
|
51.911,85
|
370
|
718.429,32
|
300
|
53.314,87
|
380
|
742.376,96
|
310
|
54.717,90
|
390
|
766.324,61
|
320
|
56.120,92
|
400
|
790.272,25
|
330
|
57.523,94
|
410
|
814.219,90
|
340
|
58.926,97
|
420
|
838.167,54
|
350
|
60.329,99
|
430
|
862.115,18
|
360
|
61.733,01
|
440
|
886.062,83
|
370
|
63.136,04
|
450
|
910.010,47
|
380
|
64.539,06
|
460
|
933.958,12
|
390
|
65.942,08
|
470
|
957.905,76
|
400
|
67.345,10
|
480
|
981.853,40
|
410
|
68.748,13
|
490
|
1.005.801,05
|
420
|
70.151,15
|
500
|
1.029.748,69
|
430
|
Für Grundsteuer A stellt sich dies wie folgt dar:
Eine Gegenüberstellung der landwirtschaftlichen Flächen in Grundsteuer A ist aus folgenden Gründen nicht möglich
- Messbescheide enthalten keine Flächenangaben, es ist nicht ersichtlich, wie der Messbetrag bis 2024 festgesetzt wurde
Es werden die verschiedenen Nutzungsarten (Acker, Wald, Hopfen etc) zusammengefasst und die Ertragsmesszahlen fließen in die Bewertung ein
Beispielhaft für Grundsteuer B stellt sich dies wie folgt dar:
Einfamilienhauses in Rohrbach
Gesamtfläche: 543 m²
Geschossfläche: 264,02 m²
Grundsteuermessbetrag 2024: 55,56
Grundsteuermessbetrag 2025: 68,62
Einfamilienhauses im Ortsteil Waal
Gesamtfläche: 982 m²
Geschossfläche: 379,57 m²
Grundsteuermessbetrag 2024: 52,78
Grundsteuermessbetrag 2025: 201,63
Hebesatz in Prozent
|
Einfamilienhaus Rohrbach
mit neuem Messbetrag
|
Einfamilienhaus Waal
mit neuem Messbetrag
|
240
|
164,69
|
483,91
|
250
|
171,55
|
504,08
|
260
|
178,41
|
524,24
|
270
|
185,27
|
544,4
|
280
|
192,14
|
564,56
|
290
|
199
|
584,73
|
300
|
205,86
|
604,89
|
310
|
212,72
|
625,05
|
320
|
219,58
|
645,22
|
330
|
226,45
|
665,38
|
340
|
233,31
|
685,54
|
350
|
240,17
|
705,71
|
360
|
247,03
|
725,87
|
370
|
253,89
|
746,03
|
380
|
260,76
|
766,19
|
390
|
267,62
|
786,36
|
400
|
274,48
|
806,52
|
410
|
281,34
|
826,68
|
420
|
288,2
|
846,85
|
430
|
295,07
|
867,01
|
Im Gesamten lässt sich folgendes feststellen:
Grundsteuer A 431 Fälle gesamt
- davon 94 Fälle, die nun mit einem Messbetrag von 0 festgesetzt wurden
- davon 153 Fälle, die mit einem um 50 % höheren Messbetrag festgesetzt wurden
Grundsteuer B 2434 Fälle gesamt (davon noch 224 Fälle offen)
- davon 671 Fälle, die mit einem um 50 % höheren Messbetrag festgesetzt werden
In 2025 ist damit zu rechnen, dass sich viele Korrekturen ergeben werden, da Grundsteuererklärungen evtl. berichtigt werden.
Der Haupt- und Finanzausschuss hat ausführlich über die Festlegung der Hebesätze diskutiert und empfiehlt dem Gemeinderat die Festlegung des Hebesatzes der Grundsteuer A auf 310 % und die Festlegung des Hebesatzes der Grundsteuer B auf 310 %.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt die Festlegung des Hebesatzes der Grundsteuer A auf 310 % und die Festlegung des Hebesatzes der Grundsteuer B auf 310 %.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 1
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6. Beschluss über die Höhe des Erfrischungsgeldes zur Bundestagswahl 2025
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach)
|
Sitzung des Gemeinderates
|
27.11.2024
|
ö
|
beschließend
|
6 |
Sachverhalt
Am 23.02.2025 wird voraussichtlich die vorgezogene Bundestagswahl stattfinden. Für die Tätigkeit als Wahlhelfer ist ein Erfrischungsgeld zu zahlen. In § 10 Bundeswahlordnung lautet die Empfehlung, dass für den Vorsitzenden des Wahlvorstandes 35,-- € an Erfrischungsgeld zu bezahlen wäre.
Beschluss
Für die Bundestagswahl 2025 wird ein Erfrischungsgeld in Höhe von 35,00 € festgelegt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
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7. Bekanntgabe der Ergebnisse der Stromausschreibung für das Jahr 2025
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach)
|
Sitzung des Gemeinderates
|
27.11.2024
|
ö
|
|
7 |
Sachverhalt
In der Gemeinderatssitzung vom 18.09.2024 wurde die Verwaltung ermächtigt, das wirtschaftlichste Angebot für die Lieferung von Strom für die Straßenbeleuchtung, der Zweitarifzähler der Gemeinde Rohrbach und den neuen Hochbehälter der Wasserversorgung Waaler Gruppe anzunehmen. Es wurden 6 Anbieter angeschrieben. Die Angebotsfrist endete am 30.10.2024 um 12.00 Uhr. Die Bindefrist war auf 2 Stunden beschränkt.
Fünf Anbieter haben sich am Wettbewerb beteiligt. Die Auswertung der Angebote ergab für die Gemeinde Rohrbach folgendes Ergebnis für den Energiearbeitspreis (netto):
1. Stadtwerke Augsburg: Energiepreis Ökostrom 10,512 Ct/kWh
|
17.351 €
|
2. Anbieter: Energiepreis Ökostrom 10,482 Ct/kWh + 150 €/Jahr Grundpreis
|
17.452 €
|
3. Anbieter: Energiepreis Ökostrom 10,955 Ct/kWh
|
18.082 €
|
Anbieter Nr. 1 rechnet lt. Vertrag jährlich nach Ablauf des Abrechnungsjahres den Minder- oder Mehrbezug nur beim Leistungsmessungszähler (Hochbehälter) ab. Hierbei ist bei Minder- oder Minderbezug ein Toleranzband von 30 % enthalten, bezogen auf einen vom Ingenieurbüro unter Berücksichtigung der PV-Anlage geschätzten Jahresverbrauch von 8.000 kWh.
Anbieter Nr. 2 berechnet für alle Abnahmestellen ab einem Toleranzband von 10 % Mehr- oder Mindermengen.
Bei einem geschätzten Jahresverbrauch von 165.065 kWh für das Jahr 2025 (incl. Zweitarifzähler AZV) haben die Stadtwerke Augsburg das wirtschaftlichste Angebot abgegeben. Das Angebot der Stadtwerke Augsburg wurde angenommen.
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8. Beschluss über Bedarfsmitteilung Städtebauförderung 2025
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach)
|
Sitzung des Gemeinderates
|
27.11.2024
|
ö
|
beschließend
|
8 |
Sachverhalt
Die Gemeinde muss für das Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ jährlich eine Bedarfsmitteilung für das nächste Jahr abgeben. Aufgrund dieser erfolgt eine Programmzuteilung, welche für die Stellung konkreter Zuwendungsanträge für die Einzelmaßnahmen notwendig ist.
Die Meldung für das Jahr 2025 muss bis zum 02.12.2024 erfolgen.
Der Entwurf der Bedarfsmitteilung samt Anhängen (Maßnahmenplan sowie Kosten- und Finanzierungsplan) sind dem TOP beigefügt.
Da im Programmjahr 2025 keine durch die Städtebauförderung geförderten (neuen) Maßnahmen vorgesehen sind, werden für 2025 keine Mittel angemeldet.
Für die Machbarkeitsstudie Sanierung „Alter Wirt“ liegt bereits ein Bewilligungsbescheid vor, weshalb eine erneute Aufnahme in die Bedarfsmitteilung nicht notwendig ist.
Für die tatsächliche Sanierung des „Alten Wirts“ sind in 2025 zunächst Planungsleistungen notwendig. Für diese kann noch kein Förderantrag gestellt werden. Dies ist erst nach Vorlage der Planung und Kosten möglich.
Aufgrund dessen wird in der Bedarfsmitteilung bei den geplanten Maßnahmen lediglich die Sanierung des Gasthauses „Alter Wirt“ mit Kosten ab dem Jahr 2026 angegeben. Da zur Sanierung noch weitergehende Entscheidungen getroffen werden müssen und auch die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie noch nicht vorliegen, wurden die Kosten eher niedriger mit 6 Mio. € angegeben. Belastbare Angaben zum Kostenumfang und ob eine Sanierung in den Jahren 2026-2028 tatsächlich umsetzbar ist, können derzeit noch nicht gemacht werden.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt die Bedarfsmitteilung für 2025 in der vorliegenden Fassung.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
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9. Information über technische Betriebsführung Waaler Gruppe und Beschluss über geplante Maßnahmen 2025
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach)
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Sitzung des Gemeinderates
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27.11.2024
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ö
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beschließend
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9 |
Sachverhalt
Seit 2018 besteht mit den Stadtwerken Pfaffenhofen eine Zweckvereinbarung über die technische Betriebsführung der Wasserversorgung „Waaler Gruppe“.
Herr Wiringer und Herr Milbrodt von den Stadtwerken Pfaffenhofen stellen die bisherige Zusammenarbeit und die zukünftige Maßnahmenplanung dar.
Der Gemeinderatsbeschluss vom 24.07.2024 legt eine Sanierungsquote der Rohrleitungen von
1 % für den Zeitraum 2025 – 2028 fest. Die geplanten Kosten belaufen sich dabei auf jährlich 1.Mio. €, die sowohl im Haushalt als auch in der Gebührenkalkulation berücksichtigt sind.
Gemeinsamt mit den Stadtwerken Pfaffenhofen wurden Projekte eruiert, die ab 2025 realisiert werden sollen.
Für 2025 sind folgende Projekte geplant:
- Lindenstraße in Agelsberg –
- Druckleitung Fürholzen in St. Kastl
- Amtmannweg in Rohrbach –
- Fahlenbacher Straße. Hofmarkstraße in Rohrbach
Beschluss
Der Gemeinderat stimmt der Realisierung der geplanten Projekte zu. Die Verwaltung wird beauftragt, entsprechende Angebote über Rahmen-LV einzuholen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
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10. Bekanntgaben und Anfragen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach)
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Sitzung des Gemeinderates
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27.11.2024
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ö
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10 |
Sachverhalt
Baubeginn Glasfaserausbau Rohrbach durch GlasfaserPlus
Der anvisierte Baustart ist am 17.03.2025. Dieser kann je nach Wetterlage früher oder später beginnen, wird aber in Abstimmung mit ihnen stattfinden.
Jugendkonferenz am 27.11.2024
Bei der Jugendkonferenz waren 65 Jugendliche aus verschiedenen weiterführenden Schulen anwesend. Es kamen viele Anregungen für die Gemeinde wie z.B. bau öffentlicher Toiletten, WLAN am Bahnhof oder ein Bauwagen für Jugendtreffs. Die Anregungen werden gemeinsam vom Landratsamt Pfaffenhofen, der Moderatorin und dem Bürgermeister nachbearbeitet und zu gegebener Zeit im Gemeinderat diskutiert.
Lobend erwähnt wurde auch der Jugendtreff „Let´s Fetz“. Hier wurden Unternehmungen wie Zeltlager und Kinoabend angeregt.
Datenstand vom 16.04.2025 10:10 Uhr