Datum: 06.02.2018
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Rathaus Rohrbach - Sitzungssaal
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Rohrbach
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 12. Dezember 2017
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach)
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Sitzung des Gemeinderates
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06.02.2018
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ö
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beschließend
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1 |
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0
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2. Solarpark Ottersried
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach)
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Sitzung des Gemeinderates
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06.02.2018
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ö
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2 |
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2.1. 6. Änderung des Flächennutzungsplanes (Solarpark Ottersried)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach)
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Sitzung des Gemeinderates
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06.02.2018
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ö
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2.1 |
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2.1.1. Behandlung der eingegangenen Anträge und Stellungnahmen im Rahmen der förmlichen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach)
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Sitzung des Gemeinderates
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06.02.2018
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ö
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2.1.1 |
Sachverhalt
In der Sitzung vom 10.10.2017 hat der Gemeinderat nach vorausgegangener frühzeitiger Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung (§ 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB) den Entwurf zur 6. Änderung des Flächennutzungsplanes gebilligt. Der vom Planungsbüro Neidl, Sulzbach-Rosenberg, ausgearbeitete FNP-Änderungsentwurf samt Begründung und Umweltbericht hat in der Zeit vom 27.12.2017 bis einschließlich 29.01.2018 in der Gemeindeverwaltung nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegen. Den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurde gemäß § 4 Abs. 2 BauGB bis einschließlich 29.01.2018 Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.
Im Rahmen der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung sind nachfolgende Stellungnahmen abgegeben worden:
Behörden und Träger öffentlicher Belange:
Landratsamt Pfaffenhofen – Bauamt (Schreiben vom 16.01.2018)
Landratsamt Pfaffenhofen – Immissionsschutz (Schreiben vom 19.01.2018)
Landratsamt Pfaffenhofen – Bodenschutz (Schreiben vom 19.01.2018)
Landratsamt Pfaffenhofen – Naturschutz (Schreiben vom 09.01.2018)
Landratsamt Pfaffenhofen – Tiefbauverwaltung (Schreiben vom 22.01.2018)
Landratsamt Pfaffenhofen – Denkmalschutz (Schreiben vom 28.12.2017)
Landratsamt Pfaffenhofen – Untere Straßenverkehrsbehörde (Schreiben vom 05.01.2018)
Kreisbrandinspektion Pfaffenhofen (Schreiben vom 20.12.2017)
Regierung von Oberbayern (Schreiben vom 11.01.2018)
Planungsverband Region Ingolstadt (Schreiben vom 03.01.2018)
Wasserwirtschaftsamt Ingolstadt (Schreiben vom 21.12.2017)
Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Pfaffenhofen (Schreiben vom 09.01.2018)
Bayerischer Bauernverband (Schreiben vom 29.12.2017)
Autobahndirektion Südbay
ern (Schreiben vom 29.01.2018)
Bayernwerk Netz GmbH (Schreiben vom 22.12.2017)
Markt Reichertshofen (Schreiben vom 02.01.2018)
Markt Wolnzach (Schreiben vom 30.01.2018)
Stadt Geisenfeld (Schreiben vom 01.02.2018)
Bürger:
Keine Stellungnahmen eingegangen
Die vorgebrachten Bedenken und Anregungen werden einer Abwägung unterzogen und dazu wie folgt Stellung genommen:
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2.1.1.1. Landratsamt Pfaffenhofen - Bauamt
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach)
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Sitzung des Gemeinderates
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06.02.2018
|
ö
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2.1.1.1 |
Sachverhalt
-
Ein- und Durchgrünung des Plangebietes:
Stellungnahme:
Auf eine gute Ein- und Durchgrünung der Baugebiete soll geachtet werden (vgl. Regionalplan der Region Ingolstadt (10), B III 1.5 (Z)). Darüber hinaus dient der Grünstreifen der Abschirmung von Immissionen (z.B. Staub, Spritz- bzw. Düngemittelabdrift, Blendwirkung etc.) auf Flächen unterschiedlicher Nutzung (vgl. § 1 Abs. 6 Nr. 7 c BauGB).
Bei dem Sondergebiet handelt es sich um ein nicht an ein Siedlungsgebiet angebundenes Areal. Es ist ein störender Eingriff in den Naturraum und es stellt eine Beeinträchtigung des Orts- und Landschaftsbildes dar. Um die Beeinträchtigung des Orts- und Landschaftsbildes so gering wie möglich zu halten, sind geeignete Maßnahmen zur Einbindung in die Landschaft notwendig. Daher ist bereits auf Planungsebene des Flächennutzungsplanes (FNP) durch eine adäquate Darstellung sicherzustellen, dass diese Beeinträchtigungen minimiert werden. Laut Beschlussbuchauszug der Gemeinderatssitzung vom 10.10.2017 soll die Eingrünung erst auf der Ebene des Bebauungsplanes vorgesehen werden. Gemäß § 5 Abs. 1 BauGB ist im FNP „die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Gemeinde in den Grünzügen darzustellen.“ Im gegenständlich dargestellten Planausschnitt sind im rechtswirksamen FNP außerhalb des Änderungsbereiches vergleichbar große Grünstrukturen dargestellt. Aus diesen Gründen wird angeregt, die Eingrünung auch auf der Ebene der FNP-Änderung darzustellen.
Abwägung:
Wie in der Stellungnahme des Landratsamtes Pfaffenhofen korrekt darstellt, ist in dem im Parallelverfahren aufgestellten vorhabenbezogenen Bebauungsplan eine Eingrünung bereits vorgesehen. Die Umsetzung der im Vorhaben- und Erschließungsplan dargestellten Maßnahmen wird durch den Durchführungsvertrag sichergestellt. Ungeachtet dessen können die geplanten Flächen zur Eingrünung aus dem Bebauungsplan redaktionell in die Flächennutzungsplanänderung übernommen werden.
Beschlussvorschlag:
Die Hinweise des Landratsamtes Pfaffenhofen, Sachgebiet Bauleitplanung werden zur Kenntnis genommen. Der redaktionellen Ergänzung der Flächen zur Eingrünung wird zugestimmt.
Beschluss:
Die Hinweise des Landratsamtes Pfaffenhofen, Sachgebiet Bauleitplanung werden zur Kenntnis genommen. Der redaktionellen Ergänzung der Flächen zur Eingrünung wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis: 18 : 1 angenommen
- Umfang der Begründung zum Bebauungsplan:
Stellungnahme:
Die Begründung gemäß § 2a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BauGB ist noch nicht ausreichend. Die Aufnahme der Anregungen zum Denkmalschutzgesetz und zu den alternativen Planungsmöglichkeiten wird begrüßt. Es wird angeregt, die Begründung noch hinsichtlich der Belange der Erschließung zu ergänzen, z.B. sollten neben Angaben zur verkehrlichen Erschließung z.B. auch Angaben zur Entwässerung sowie bezüglich der Lage der Leitungen getroffen werden.
Abwägung:
Entsprechende Angaben werden in der Begründung redaktionell ergänzt. Der Gemeinderat nimmt dies zur Kenntnis.
- Redaktionelle Anregungen:
Stellungnahme:
Verfahrensvermerke
Punkt 9 sollte folgendermaßen formuliert werden: „Die Erstellung der Genehmigung der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes wurde am ______ gemäß § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Die 6. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Begründung wird seit diesem Tage zu den üblichen Dienststunden in der Gemeinde zu jedermanns Einsicht bereitgehalten und über dessen Inhalt auf Verlangen Auskunft gegeben. Die 6. Änderung des Flächennutzungsplanes ist damit rechtswirksam. Auf die Rechtsfolgen des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB und die §§ 214 und 215 BauGB wird hingewiesen.“
In diesem Zusammenhang wird auf das Formblatt auf Seite 183 in den „Planungshilfen für die Bauleitplanung – Hinweise für die Ausarbeitung von Flächennutzungsplänen und Bebauungsplänen p16/17, Oberste Baubehörde im Bayer. Staatsministerium des Inneren“ hingewiesen.
Verfahren
Auf die durch die BauGB-Novelle 2017 notwendig gewordenen Anpassungen beim Verfahren wird hingewiesen (vgl. insbesondere § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB, § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB (Entfallen der Hinweispflicht), § 3 Abs. 3 BauGB (neues Hinweiserfordernis), § 4a Abs. 4 Satz 1 BauGB (Einstellen in das Internet).
Abwägung:
Die redaktionellen Anregungen werden beachtet. Der Gemeinderat nimmt dies zur Kenntnis.
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2.1.1.2. Landratsamt Pfaffenhofen - Immissionsschutz
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach)
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Sitzung des Gemeinderates
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06.02.2018
|
ö
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|
2.1.1.2 |
Sachverhalt
Auf die immissionsschutzfachliche Stellungnahme zur 6. Änderung des Flächennutzungsplanes (Solarpark Ottersried) vom 18.09.2017 wird hingewiesen. Aus Sicht des Immissionsschutzes bestehen keine Einwände gegen die 6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Rohrbach.
Abwägung:
Der Gemeinderat nimmt dies zur Kenntnis. Eine Änderung der Bauleitplanung ist nicht erforderlich.
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2.1.1.3. Landratsamt Pfaffenhofen - Bodenschutz
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach)
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Sitzung des Gemeinderates
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06.02.2018
|
ö
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|
2.1.1.3 |
Sachverhalt
Aus bodenschutzrechtlicher Sicht ergeben sich aus den vorgelegten Planunterlagen keine Änderungen zu der Stellungnahme vom 22.09.2017. Die Hinweise wurden laut Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Gemeinderates vom 10.10.2017 zur Kenntnis genommen.
Abwägung:
Der Gemeinderat nimmt dies zur Kenntnis.
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2.1.1.4. Landratsamt Pfaffenhofen - Naturschutz
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach)
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Sitzung des Gemeinderates
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06.02.2018
|
ö
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|
2.1.1.4 |
Sachverhalt
Die naturschutzfachliche Stellungnahme vom 30.08.2017 bleibt aufrecht erhalten.
Abwägung:
Ausgleichsflächen werden auf Ebene des Bebauungsplanes festgelegt und gemeldet. Die Hinweise der Unteren Naturschutzbehörde werden zur Kenntnis genommen und an der ergangenen Abwägung und Beschlussfassung in der Gemei
nderatssitzung vom 10.10.2017 festgehalten. Änderungen an der Bauleitplanung sind nicht erforderlich
Der Gemeinderat nimmt dies zur Kenntnis.
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2.1.1.5. Landratsamt Pfaffenhofen - Tiefbauverwaltung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach)
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Sitzung des Gemeinderates
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06.02.2018
|
ö
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|
2.1.1.5 |
Sachverhalt
Gegen die 6. Änderung des Flächennutzungsplanes „Solarpark Ottersried“ der Gemeinde Rohrbach bestehen von Seiten des Sachgebietes 12 keine Einwände, wenn folgendes beachtet wird:
Die geplante Photovoltaikanlage liegt nördlich unmittelbar an der Kreisstraße PAF 21 zwischen Gambach und Ottersried außerhalb der Ortsdurchfahrtsgrenzen bei Station 140 km 3,5. Die Erschließung der Anlage erfolgt über die bestehenden Wirtschaftswege Fl.Nr. 1815, 1817 und 1817/1. Weitere Zufahrten zur Kreisstraße werden aus Gründen der Verkehrssicherheit nicht zugelassen.
Der Mindestabstand zwischen dem Fahrbahnrand der Kreisstraße und den baulichen Anlagen (u.a. Zaun und Übergabestation) muss mindestens 15 m betragen (Art. 23 Abs. 1 Ziffer 2 BayStrWG).
Abwägung:
Eine wortgleiche Stellungnahme wurde bereits im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung abgegeben und zur Kenntnis genommen. Die Erschließung erfolgt über die genannten Wirtschaftswege. Weitere Zufahrten werden nicht notwendig. Wie den Planzeichnungen zu entnehmen ist, wurde der geforderte Abstand bereits berücksichtigt.
Die Hinweise Landratsamt Pfaffenhofen, Sachgebiet Kreiseigener Tiefbau werden zur Kenntnis genommen. Änderungen an der Bauleitplanung sind nicht erforderlich.
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2.1.1.6. Landratsamt Pfaffenhofen - Denkmalschutz
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach)
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Sitzung des Gemeinderates
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06.02.2018
|
ö
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2.1.1.6 |
Sachverhalt
Belange des Denkmalschutzes werden durch die Planung nicht berührt.
Abwägung:
Der Gemeinderat nimmt dies zur Kenntnis.
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2.1.1.7. Landratsamt Pfaffenhofen - Untere Straßenverkehrsbehörde
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach)
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Sitzung des Gemeinderates
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06.02.2018
|
ö
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2.1.1.7 |
Sachverhalt
Stellungnahme:
Zur 6. Änderung des Flächennutzungsplanes bestehen keine Einwendungen.
Abwägung:
Der Gemeinderat nimmt dies zur Kenntnis.
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2.1.1.8. Kreisbrandinspektion Pfaffenhofen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach)
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Sitzung des Gemeinderates
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06.02.2018
|
ö
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|
2.1.1.8 |
Sachverhalt
Die Stellungnahme der Brandschutzdienststelle vom 12.09.2017 zur 6. Änderung des Flächennutzungsplanes hat nach wie vor Gültigkeit und es haben sich diesbezüglich keine Änderungen ergeben.
Abwägung:
Aufgrund der unveränderten Stellungnahme wird auf die Beschlussfassung vom 10.10.2017 zur ergangenen Stellungnahme vom 12.09.2017 verwiesen. Der Gemeinderat nimmt dies zur Kenntnis.
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2.1.1.9. Regierung von Oberbayern
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach)
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Sitzung des Gemeinderates
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06.02.2018
|
ö
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|
2.1.1.9 |
Sachverhalt
Die Einschätzung gemäß der letzten
Stellungnahme vom 15.09.2017, dass die Planung den Erfordernissen der Raumordnung nicht entgegensteht, wird aufrechterhalten.
Abwägung:
Der Gemeinderat nimmt dies zur Kenntnis.
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2.1.1.10. Planungsverband Region Ingolstadt
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach)
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Sitzung des Gemeinderates
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06.02.2018
|
ö
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|
2.1.1.10 |
Sachverhalt
Es werden keine Einwendungen erhoben.
Abwägung:
Der Gemeinderat nimmt dies zur Kenntnis.
zum Seitenanfang
2.1.1.11. Wasserwirtschaftsamt Ingolstadt
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach)
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Sitzung des Gemeinderates
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06.02.2018
|
ö
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|
2.1.1.11 |
Sachverhalt
Aus wasserwirtschaftlicher Sicht bestehen keine Einwände.
Abwägung:
Der Gemeinderat nimmt dies zur Kenntnis.
zum Seitenanfang
2.1.1.12. Amt für Ernährung, Landwirtschaften und Forsten Pfaffenhofen
Gremium
|
Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach)
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Sitzung des Gemeinderates
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06.02.2018
|
ö
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|
2.1.1.12 |
Sachverhalt
Aus landwirtschaftlich-fachlicher Sicht bestehen keine Bedenken oder Anregungen. Forstwirtschaftliche Belange sind nicht betroffen.
Abwägung:
Der Gemeinderat nimmt dies zur Kenntnis.
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2.1.1.13. Bayerischer Bauernverband
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach)
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Sitzung des Gemeinderates
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06.02.2018
|
ö
|
|
2.1.1.13 |
Sachverhalt
Aus land- und forstwirtschaftlicher Sicht bestehen keine Bedenken.
Abwägung:
Der Gemeinderat nimmt dies zur Kenntnis.
zum Seitenanfang
2.1.1.14. Autobahndirektion Südbayern
Gremium
|
Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach)
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Sitzung des Gemeinderates
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06.02.2018
|
ö
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beschließend
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2.1.1.14 |
Sachverhalt
Die Zustimmung zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Solarpark Ottersried“ wird erteilt, setzen dabei aber voraus, dass die aufgeführten Forderungen im Zuge der frühzeitigen Beteiligung berücksichtigt und eingehalten werden. Insbesondere setzen wir voraus, dass die Sichtschutzmaßnahmen zur Vermeidung von Blendungen (lt. Blendgutachten vom 22.11. 2017) umgesetzt werden.
Abwägung:
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Wesentliche neue Forderungen haben sich nicht ergeben. Auf die in der Gemeinderatssitzung vom 10.10.2017 ergangene Abwägung und Beschlussfassung zur Stellungnahme der Autobahndirektion Südbayern im Zuge der frühzeitigen Behördenbeteiligung wird verwiesen. Die gemäß Blendgutachten geforderten Sichtschutzmaßnahmen sind im Bebauungsplan Nr. 43 „Solarpark Ottersried“ festgesetzt und müssen somit durch den Vorhabensträger verpflichtend umgesetzt werden.
Der Gemeinderat nimmt dies zur Kenntnis.
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2.1.1.15. Bayernwerk Netz GmbH
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach)
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Sitzung des Gemeinderates
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06.02.2018
|
ö
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|
2.1.1.15 |
Sachverhalt
Im dargelegten Bereich sind keine Anlagen der Bayernwerk Netz GmbH vorhanden.
Gegen das Planungsvorhaben bestehen keine Einwände.
Abwägung:
Der Gemeinderat nimmt dies zur Kenntnis.
zum Seitenanfang
2.1.1.16. Markt Reichertshofen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach)
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Sitzung des Gemeinderates
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06.02.2018
|
ö
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|
2.1.1.16 |
Sachverhalt
Zum Verfahren werden von Seiten des Marktes Reichertshofen keine Einwendungen erhoben.
Abwägung:
Der Gemeinderat nimmt dies zur Kenntnis.
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2.1.1.17. Markt Wolnzach
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach)
|
Sitzung des Gemeinderates
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06.02.2018
|
ö
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beschließend
|
2.1.1.17 |
Sachverhalt
Von Seiten des Marktes Wolnzach werden keine Einwendungen erhoben.
Abwägung:
Der Gemeinderat nimmt dies zur Kenntnis.
zum Seitenanfang
2.1.1.18. Stadt Geisenfeld
Gremium
|
Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach)
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Sitzung des Gemeinderates
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06.02.2018
|
ö
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beschließend
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2.1.1.18 |
Sachverhalt
Von Seiten der Stadt Geisenfeld
werden keine Einwendungen erhoben.
Abwägung:
Der Gemeinderat nimmt dies zur Kenntnis.
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2.1.2. Feststellungsbeschluss
Gremium
|
Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach)
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Sitzung des Gemeinderates
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06.02.2018
|
ö
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|
2.1.2 |
Beschluss
Der Gemeinderat stellt die vom Planungsbüro Neidl, Sulzbach-Rosenberg, gefertigte 6. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Begründung und Umweltbericht unter Berücksichtigung der heute beschlossenen Änderungen bzw. Ergänzungen
fest. Der Flächennutzungsplan ist mit seinen Anlagen dem Landratsamt Pfaffenhofen zur Genehmigung vorzulegen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 1
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2.2. Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 43 "Solarpark Ottersried"
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach)
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Sitzung des Gemeinderates
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06.02.2018
|
ö
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2.2 |
zum Seitenanfang
2.2.1. Behandlung der eingegangenen Anträge und Stellungnahmen im Rahmen der förmlichen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach)
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Sitzung des Gemeinderates
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06.02.2018
|
ö
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2.2.1 |
Sachverhalt
In der Sitzung vom 10.10.2017 hat der Gemeinderat nach vorausgegangener frühzeitiger Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung (§ 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB) den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 43 „Solarpark Ottersried“ gebilligt. Der vom Planungsbüro Neidl, Sulzbach-Rosenberg, ausgearbeitete Bebauungsplanentwurf samt Begründung und Umweltbericht hat in der Zeit vom 27.12.2017 bis einschließlich 29.01.2018 in der Gemeindeverwaltung nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegen. Den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurde gemäß § 4 Abs. 2 BauGB bis einschließlich 29.01.2018 Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.
Im Rahmen der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung sind nachfolgende Stellungnahmen abgegeben worden:
Behörden und Träger öffentlicher Belange:
Landratsamt Pfaffenhofen - Bauamt (Schreiben vom 16.01.2018)
Landratsamt Pfaffenhofen - Immissionsschutz (Schreiben vom 19.01.2018)
Landratsamt Pfaffenhofen - Naturschutz (Schreiben vom 09.01.2018)
Landratsamt Pfaffenhofen – Tiefbauverwaltung (Schreiben vom 22.01.2018)
Landratsamt Pfaffenhofen – Bodenschutz (Schreiben vom 19.01.2018)
Landratsamt Pfaffenhofen – Denkmalschutz (Schreiben vom 28.12.2017)
Landratsamt Pfaffenhofen – Untere Straßenverkehrsbehörde (Schreiben vom 05.01.2018)
Kreisbrandinspektion Pfaffenhofen (Schreiben vom 20.12.2017)
Regierung von Oberbayern (Schreiben vom 11.01.2018)
Planungsverband Region Ingolstadt (Schreiben vom 03.01.2018)
Wasserwirtschaftsamt Ingolstadt (Schreiben vom 21.12.2017)
Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Pfaffenhofen (Schreiben vom 09.01.2018)
Bayerischer Bauernverband (Schreiben vom 29.12.2017)
Autobahndirektion Südbayern (Schreiben vom 29.01.2018)
Bayernwerk Netz GmbH (Schreiben vom 22.12.2017)
Freiwillige Feuerwehr Rohrbach (Schreiben vom 18.01.2018)
Markt Reichertshofen (Schreiben vom 02.01.2018)
Markt Wolnzach (Schreiben vom 30.01.2018)
Stadt Geisenfeld (Schreiben vom 01.02.2018)
Bürger:
Keine Stellungnahmen eingegangen
Die vorgebrachten Bedenken und Anregungen werden einer Abwägung unterzogen und dazu wie folgt Stellung genommen:
zum Seitenanfang
2.2.1.1. Landratsamt Pfaffenhofen - Bauamt
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach)
|
Sitzung des Gemeinderates
|
06.02.2018
|
ö
|
|
2.2.1.1 |
Sachverhalt
-
Ein- und Durchgrünung des Plangebietes
Stellungnahme:
Auf eine gute Ein- und Durchgrünung der Baugebiete [...] soll geachtet werden (vgl. Regionalplan der Region Ingolstadt (10), B III 1.5 (Z)). Darüber hinaus dient der Grünstreifen der Abschirmung von Immissionen (z. B. Staub, Spritz- bzw. Düngemittelabdrift, Blendwirkung, etc.) auf Flächen unterschiedlicher Nutzung (vgl. § 1 Abs. 6 Nr. 7 c BauGB).
Die Abwägung der Gemeinderatssitzung vom 10.10.2017 wird zur Kenntnis genommen. Die Stellungnahme bezüglich der Eingrünung und Einbindung in die Landschaft wird – auch im Hinblick auf den notwendigen Sichtschutz (siehe auch Gutachterliche Stellungnahme zu Blend- und Reflexionsverhältnissen eines Solarparks in Ottersried Freistaat Bayern vom 22.11.2017) – aufrechterhalten. Auf die Stellungnahme der Fachstelle vom 26.09.2017 wird dringend verwiesen.
Abwägung:
Die Forderung nach zusätzlichen Eingrünungen wurde bereits in der frühzeitigen Beteiligung wie folgt abgewogen:
Bisher sind an jeweils 3 Seiten der Anlagen Grünstreifen mit einer Breite zwischen 5 m und 20 m vorgesehen, die mit einer zweireihigen Hecke bepflanzt werden. Da insbesondere auf der östlichen Teilfläche die zur Verfügung stehende Modulfläche begrenzt ist und eine Eingrünung in Richtung der Autobahn in Bezug auf das Landschaftsbild als nicht notwendig erachtet wird, soll an dieser Planung festgehalten werden.
An dieser Abwägung wird festgehalten. Der notwendige Sichtschutz gemäß Gutachten wurde bereits in die Festsetzungen eingearbeitet und kann auch über bauliche Maßnahmen erreicht werden.
Beschlussvorschlag:
An der bisher zur Thematik Eingrünung ergangenen Abwägung und Beschlussfassung wird weiter festgehalten.
Beschluss:
An der bisher zur Thematik Eingrünung ergangenen Abwägung und Beschlussfassung wird weiter festgehalten.
Abstimmungsergebnis: 19 : 0 angenommen
- Planungsrechtliche Anforderungen
Stellungnahme:
Die Umsetzung der Anregungen (z.B. Festsetzung einer GRZ, Verschiebung von Teilen der Inhalte unter Punkt B. 8.2 in die Hinweise, die Herausnahme der Zeiten der Mäharbeiten, die Information über die DIN-Vorschriften, Formulierung im Vorhaben- und Erschließungsplan zur Mahd und Flächeneingrünung, Neuformulierung der Gestaltung baulicher Anlagen unter B. 4.1) wird begrüßt. Unter Punkt B. 9.3 wird eine dauerhafte Beleuchtung der Anlage als unzulässig festgesetzt. In der Begründung ist dies unter Berufung auf den Festsetzungskatalog des BauGB näher zu erläutern und in Begründung bzw. Umweltbericht zu ergänzen.
Unter Punkt B. 13. fehlen Textteile der Festsetzung. Diese sind entsprechend der Planungsabsicht der Gemeinde noch zu ergänzen. Sollten durch diese Änderung oder Ergänzung die Grundzüge der Planung berührt werden, ist diese geänderte Planung erneut auszulegen (siehe: Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger – BauGB Kommentar, § 4a RN. 29, 08/2013).
Abwägung:
Die Festsetzung unter B 9.3 dient zur Vermeidung von negativen Auswirkungen auf nachtschwärmende Insekten und zur Vermeidung einer optischen Fernwirkung bei Nacht. Die Begründung und der Umweltbericht werden entsprechend ergänzt. Ein Bezug zum Festsetzungskatalog nach § 9 BauGB ist dabei nicht notwendig, da ein vorhabenbezogener Bebauungsplan gemäß § 12 Abs. 3 BauGB nicht an diesen gebunden ist.
Die vollständige Festsetzung unter B. 13 lautet: „Entsprechend § 12 Abs. 3 BauGB wird der Vorhaben- und Erschließungsplan Bestandteil des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes“. In der Entwurfsfassung wurde versehentlich die zweite Zeile (ab „Bestandteil“) abgeschnitten. Dies wird in der Endfassung korrigiert.
Da die Festsetzung inhaltlich ohnehin durch den genannten Paragrafen bindend ist, werden die Grundzüge der Planung nicht berührt, eine erneute Auslegung ist nicht notwendig.
Die Hinweise des Landratsamtes Pfaffenhofen werden zur Kenntnis genommen. Die oben genannten redaktionellen Anpassungen werden in die Endfassung der Planunterlagen eingearbeitet. Eine gesonderte Beschlussfassung ist nicht erforderlich.
- Redaktionelle Anregung
Stellungnahme:
Präambel
- In der Auflistung der Paragraphen sollte noch § 12 BauGB (zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan) ergänzt werden.
Planzeichnung
- Es wird angeregt, die Grün- und Ausgleichsflächen zu bemaßen.
- Es wird angeregt, die Höhenlinien des Bestandsgeländes zur besseren Orientierung zu ergänzen.
Verfahren
- Auf die durch die BauGB- Novelle 2017 notwendig gewordenen Anpassungen beim Verfahren wird hingewiesen, vgl. insbesondere § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB, § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB (Entfallen der Hinweispflicht), § 4a Abs. 4 Satz 1 BauGB (Einstellen in das Internet).
Abwägung:
Die redaktionellen Anregungen werden beachtet. Der Gemeinderat nimmt dies zur Kenntnis.
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2.2.1.2. Landratsamt Pfaffenhofen - Immissionsschutz
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach)
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Sitzung des Gemeinderates
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06.02.2018
|
ö
|
|
2.2.1.2 |
Sachverhalt
Auf die immissionsschutzfachliche Stellungnahme vom 18.09.2017 wird hingewiesen. Es liegt eine „Gutachterliche Stellungnahme zu Blend- und Reflexionsverhältnissen eines Solarparks in Ottersried Freistaat Bayern“ der PSP-Consulting GmbH, Zwickau, Stand 22.11.2017 vor. Die gutachterliche Stellungnahme kommt zu dem Ergebnis, dass ein Reflexionspotenzial durch den Photovoltaikpark vorhanden ist und Sichtschutzmaßnahmen erforderlich sind. Die Sichtschutzmaßnahmen aus der gutachterlichen Stellungnahme wurden im Bebauungsplan festgesetzt.
Unter der Voraussetzung, dass die Festsetzung 9.1. Satz 1 „Von den Modulen darf keine andauernde Blendwirkung ausgehen“ auch dem Schutz der Bewohner von Ottersried und Gambach dient, bestehen seitens des Immissionsschutzes keine Einwände gegen den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 43 „Solarpark Ottersried“ der Gemeinde Rohrbach.
Abwägung:
Die genannte immissionsschutzfachliche Stellungnahme vom 18.09.2017 kam zu dem Schluss: „Auf Grund der großen Entfernung zu den nächsten Immissionsorten (Gambach und Ottersried), der Aufstellung in südlicher Richtung und der Festsetzungen unter Punkt 9 des Bebauungsplanes bestehen aus Sicht des Immissionsschutzes keine Bedenken gegen die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 43 „Solarpark Ottersried" der Gemeinde Rohrbach.“
Die genannten erforderlichen Sichtschutzmaßnahmen wurden, wie in der Stellungnahme richtig dargestellt, in die Festsetzungen eingearbeitet. Die genannte Festsetzung bezieht sich auch auf die Siedlungsflächen. Sie kann zur Klarstellung redaktionell ergänzt werden: „Von den Modulen darf keine andauernde Blendwirkung auf Siedlungs- oder Verkehrsflächen ausgehen. Die „Gutachterliche Stellungnahme zu Blend- und Reflexionsverhältnissen eines Solarparks in Ottersried Freistaat Bayern“ der PSP-Consulting GmbH, Zwickau, Stand 22.11.2017, ist hierbei zu beachten.“
Es wird somit davon ausgegangen, dass die Voraussetzung des Immissionsschutzes erfüllt ist und keine Einwände bestehen.
Beschluss
Die Hinweise der Unteren Immissionsschutzbehörde werden zur Kenntnis genommen und dem Abwägungsvorschlag zugestimmt. Die oben genannte redaktionelle Änderung wird in die Endfassung des Bebauungsplanes eingearbeitet.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
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2.2.1.3. Landratsamt Pfaffenhofen - Naturschutz
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach)
|
Sitzung des Gemeinderates
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06.02.2018
|
ö
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|
2.2.1.3 |
Sachverhalt
Die naturschutzfachliche Stellungnahme vom 30.08.2017 bleibt aufrecht erhalten.
Abwägung:
Es wird auf die ergangene Abwägung und Beschlussfassung in der Gemeinderatssitzung vom 10.10.2017 verwiesen. Der Gemeinderat nimmt dies zur Kenntnis.
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2.2.1.4. Landratsamt Pfaffenhofen - Tiefbauverwaltung
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach)
|
Sitzung des Gemeinderates
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06.02.2018
|
ö
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|
2.2.1.4 |
Sachverhalt
Gegen den Bebauungsplan bestehen von Seiten des Sachgebietes 12 keine Einwände, wenn folgendes beachtet wird:
Die geplante Photovoltaikanlage liegt nördlich unmittelbar an der Kreisstraße PAF-21 zwischen Gambach und Ottersried außerhalb der Ortsdurchfahrtsgrenzen bei Station 140 km 3,5. Die Erschließung der Anlage erfolgt über die bestehenden Wirtschaftswege Fl.Nr. 1815, 1817 und 1817/1. Weitere Zufahrten zur Kreisstraße werden aus Gründen der Verkehrssicherheit nicht zugelassen.
Der Mindestabstand zwischen dem Fahrbahnrand der Kreisstraße und den baulichen Anlagen (u. a. Zaun und Übergabestation) muss mindestens 15 m betragen (Art. 23 Abs. 1, Ziffer 2 BayStrWG).
Abwägung:
Eine wortgleiche Stellungnahme wurde bereits im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung abgegeben und zur Kenntnis genommen. Die Erschließung erfolgt über die genannten Wirtschaftswege. Weitere Zufahrten werden nicht notwendig. Wie den Planzeichnungen zu entnehmen ist, wurde der geforderte Abstand bereits berücksichtigt.
Die Hinweis
e Landratsamt Pfaffenhofen, Sachgebiet Kreiseigener Tiefbau werden zur Kenntnis genommen. Änderungen an der Bauleitplanung sind nicht erforderlich.
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2.2.1.5. Landratsamt Pfaffenhofen - Bodenschutz
Gremium
|
Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach)
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Sitzung des Gemeinderates
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06.02.2018
|
ö
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|
2.2.1.5 |
Sachverhalt
Aus bodenschutzrechtlicher Sicht ergeben sich aus den vorgelegten Planunterlagen keine Änderungen zu unserer Stellungnahme vom 22.09.2017. Unsere Hinweise wurden laut Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Gemeinderates vom 10.10.2017 zur Kenntnis genommen. Die entsprechenden Hinweise sind in der Planzeichnung bereits enthalten.
Abwägung:
Die Hinweise des Landratsamtes Pfaffenhofen, Untere Bodenschutzbehörde werden zur Kenntnis genommen. Änderungen an der Bauleitplanung sind nicht erforderlich.
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2.2.1.6. Landratsamt Pfaffenhofen - Denkmalschutz
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach)
|
Sitzung des Gemeinderates
|
06.02.2018
|
ö
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|
2.2.1.6 |
Sachverhalt
Belange des Denkmalschutzes werden durch die Planung nicht berührt.
Abwägung:
Der Gemeinderat nimmt dies zur Kenntnis.
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2.2.1.7. Landratsamt Pfaffenhofen - Untere Straßenverkehrsbehörde
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach)
|
Sitzung des Gemeinderates
|
06.02.2018
|
ö
|
|
2.2.1.7 |
Sachverhalt
Es bestehen keine Einwendungen.
Abwägung:
Der Gemeinderat nimmt dies zur Kenntnis.
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2.2.1.8. Kreisbrandinspektion Pfaffenhofen
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach)
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Sitzung des Gemeinderates
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06.02.2018
|
ö
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|
2.2.1.8 |
Sachverhalt
Die Stellungnahme der Brandschutzdienststelle vom 12.09.2017 zum Bebauungsplan Nr. 43 „Solarpark Otterried“ hat nach wie vor Gültigkeit, es haben sich keine Änderungen ergeben.
Abwägung:
Aufgrund der unveränderten Stellungnahme wird auf die Beschlussfassung vom 10.10.2017 zur ergangenen Stellungnahme vom 12.09.2017 verwiesen. Der Gemeinderat nimmt dies zur Kenntnis.
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2.2.1.9. Regierung von Oberbayern
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach)
|
Sitzung des Gemeinderates
|
06.02.2018
|
ö
|
|
2.2.1.9 |
Sachverhalt
Die Einschätzung, dass der Pla
nung den Erfordernissen der Raumordnung nicht entgegensteht, wird auch für den vorliegenden Verfahrensschritt aufrechterhalten.
Abwägung:
Der Gemeinderat nimmt dies zur Kenntnis.
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2.2.1.10. Planungsverband Region Ingolstadt
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach)
|
Sitzung des Gemeinderates
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06.02.2018
|
ö
|
|
2.2.1.10 |
Sachverhalt
Es bestehen keine Einwendungen.
Abwägung:
Der Gemeinderat nimmt dies zur Kenntnis.
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2.2.1.11. Wasserwirtschaftsamt Ingolstadt
Gremium
|
Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach)
|
Sitzung des Gemeinderates
|
06.02.2018
|
ö
|
|
2.2.1.11 |
Sachverhalt
Aus wasserwirtschaftlicher Sicht bestehen keine Bedenken
.
Abwägung:
Der Gemeinderat nimmt dies zur Kenntnis.
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2.2.1.12. Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Pfaffenhofen
Gremium
|
Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach)
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Sitzung des Gemeinderates
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06.02.2018
|
ö
|
|
2.2.1.12 |
Sachverhalt
Aus landwirtschaftlich-fachlicher Sicht bestehen zum Vorhaben keine grundsätzlichen Bedenken, wenn eine Haftungsfreistellung zugunsten der Bewirtschafter der angrenzenden Flächen hinterlegt wird (vgl. Gemeinderatsbeschluss vom 10.10.2017). Forstwirtschaftliche Belange sind nicht betroffen.
Abwägung:
Auf den Gemeinderatsbeschluss vom 10.10.2017 wird verwiesen. Demnach wird an der Forderung, die Hinterlegung der genannten Haftungsfreistellung bei der Gemeinde durch den Vorhabensträger gemeinsam mit dem Durchführungsvertrag, weiter festgehal
ten. Änderungen an der Bauleitplanung sind nicht erforderlich.
Der Gemeinderat nimmt dies zur Kenntnis.
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2.2.1.13. Bayerischer Bauernverband
Gremium
|
Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach)
|
Sitzung des Gemeinderates
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06.02.2018
|
ö
|
|
2.2.1.13 |
Sachverhalt
Aus land- und forstwirtschaftlicher Sicht bestehen keine Bedenken.
Abwägung:
Der Gemeinderat nimmt dies zur Kenntnis.
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2.2.1.14. Autobahndirektion Südbayern
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach)
|
Sitzung des Gemeinderates
|
06.02.2018
|
ö
|
beschließend
|
2.2.1.14 |
Sachverhalt
Die Zustimmung zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Solarpark Ottersried“ wird erteilt, setzen dabei aber voraus, dass die aufgeführten Forderungen im Zuge der frühzeitigen Beteiligung berücksichtigt und eingehalten werden. Insbesondere setzen wir voraus, dass die Sichtschutzmaßnahmen zur Vermeidung von Blendungen (lt. Blendgutachten vom 22.11. 2017) umgesetzt werden.
Abwägung:
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Wesentliche neue Forderungen haben sich nicht ergeben. Auf die in der Gemeinderatssitzung vom 10.10.2017 ergangene Abwägung und Beschlussfassung zur Stellungnahme der Autobahndirektion Südbayern im Zuge der frühzeitigen Behördenbeteiligung wird verwiesen. Die gemäß Blendgutachten geforderten Sichtschutzmaßnahmen sind im Bebauungsplan Nr. 43 „Solarpark Ottersried“ festgesetzt und müssen somit durch den Vorhabensträger verpflichtend umgesetzt werden
.
Der Gemeinderat nimmt dies zur Kenntnis.
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2.2.1.15. Bayernwerk Netz GmbH
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach)
|
Sitzung des Gemeinderates
|
06.02.2018
|
ö
|
|
2.2.1.15 |
Sachverhalt
Gegen das Planungsvorhaben bestehen keine Einwände.
Abwägung:
Der Gemeinderat nimmt dies zur Kenntnis.
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2.2.1.16. Freiwillige Feuerwehr Rohrbach
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach)
|
Sitzung des Gemeinderates
|
06.02.2018
|
ö
|
|
2.2.1.16 |
Sachverhalt
Aus Sicht der Feuerwehr Rohrbach bestehen keine Bedenken gegen die Errichtung des Solarparks. Die Löschwasserversorgung wird als ausreichend erachtet. Da das Gebäude umzäunt wird, sollte es im Einsatzfall für die Kräfte der Feuerwehr zugänglich sein. Hier wird angeregt eine Zugangsmöglichkeit im Einsatzfall zu schaffen.
Ein Feuerwehrschlüsseldepot im Bereich des Technikgebäudes mit der „Landkreisschließung Pfaffenhofen“ wird hierfür vorgeschlagen. Weiterhin wird gebeten, die Daten für einen Ansprechpartner im Einsatzfall bzw. Schadenfall an die Feuerwehr zu übermitteln.
Abwägung:
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Die Hinweise decken sich mit den Forderungen der Kreisbrandinspektion Pfaffenhofen, welche in der Ausführungsplanung zu beachten sind. Auf die Abwägung und Beschlussfassung hierzu wird verwiesen.
Die Hinweise der Freiwilligen Feuerwehr werden vom Gemeinderat zur Kenntnis genommen. Änderungen an der Bauleitplanung sind nicht erforderlich.
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2.2.1.17. Markt Reichertshofen
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach)
|
Sitzung des Gemeinderates
|
06.02.2018
|
ö
|
|
2.2.1.17 |
Sachverhalt
Von Seiten des Marktes Reichertshofen werden keine Einwendungen erhoben.
Abwägung:
Der Gemeinderat nimmt dies zur Kenntnis.
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2.2.1.18. Markt Wolnzach
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach)
|
Sitzung des Gemeinderates
|
06.02.2018
|
ö
|
beschließend
|
2.2.1.18 |
Sachverhalt
Von Seiten des Marktes Wolnzach
werden keine Einwendungen erhoben.
Abwägung:
Der Gemeinderat nimmt dies zur Kenntnis.
zum Seitenanfang
2.2.1.19. Stadt Geisenfeld
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach)
|
Sitzung des Gemeinderates
|
06.02.2018
|
ö
|
beschließend
|
2.2.1.19 |
Sachverhalt
Von Seiten der Stadt Geisenfeld werden keine Einwendungen erhoben.
Abwägung:
Der Gemeinderat nimmt dies zur Kenntnis.
zum Seitenanfang
2.2.2. Satzungsbeschluss
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach)
|
Sitzung des Gemeinderates
|
06.02.2018
|
ö
|
|
2.2.2 |
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt aufgrund der §§ 9, 10 und 12 des Baugesetzbuches (BauGB) den vom Planungsbüro Neidl, Sulzbach-Rosenberg, gefertigten Entwurf zur Aufstellung des vorhabengezogenen Bebauungsplanes Nr. 43 „Solarpark Ottersried“ mit dem dazugehörigen Vorhaben- und Erschließungsplan, der Begründung und dem Umweltbericht unter Berücksichtigung der heute beschlossenen Änderungen bzw. Ergänzungen
als Satzung.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 1
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3. Solarpark Ottersried II
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach)
|
Sitzung des Gemeinderates
|
06.02.2018
|
ö
|
|
3 |
zum Seitenanfang
3.1. Vorstellung des Projektes "Solarpark Ottersried II" (Planungsbüro ist anwesend) *)
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach)
|
Sitzung des Gemeinderates
|
06.02.2018
|
ö
|
|
3.1 |
Sachverhalt
Die Fa. Hallertauer Handelshaus GmbH, Mainburg, plant auf der Fl.Nr. 1677, Gemarkung Rohrbach (östlich der Autobahn am Ortsrand von Ottersried), einen Solarpark (Freiflächen- Photovoltaik-Anlage) zu errichten. Vertreter des beauftragten Planungsbüros Linke stellen das Projekt im Detail vor.
Die Fläche ist laut dem gemeindlichen Standort-Konzept grundsätzlich geeignet. Aufgrund des unmittelbaren Anschlusses an die bestehende Wohnbebauung ist die generelle Frage zu diskutieren, ob eine Freiflächen-PV-Anlage so dicht an die Wohnbebauung heranrücken soll. Diese Grundsatzfrage ist – aufgeworfen durch den ersten konkreten Antrag dieser Art – im Gemeinderat zu entscheiden.
Lt. Antragsteller finden derzeit noch weitere Verhandlungen mit Eigentümern statt. So könnte ggf. der Geltungsbereich des Bebauungsplanes um die Flächen Fl.Nrn. 426 und 1667, Gemarkung Rohrbach, noch ergänzt werden (nach der 1. Auslegung).
Für die Realisierung des Solarparks ist ein vorhabenbezogenen Bebauungsplan (§ 12 BauGB) samt Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich. Die hierfür anfallenden Planungs- und Erschließungskosten sind vom Antragsteller zu übernehmen. Die Details werden in einem separaten Durchführungsvertrag festgelegt.
Beschluss
Der Gemeinderat erteilt zu dem Antrag der Fa. Hallertauer Handelshaus GmbH, Mainburg, zur Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage auf der Fl.Nr. 1677, Gemarkung Rohrbach, keine Zustimmung.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 1
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3.2. Änderung des Flächennutzungsplanes
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach)
|
Sitzung des Gemeinderates
|
06.02.2018
|
ö
|
|
3.2 |
zum Seitenanfang
3.2.1. Aufstellungsbeschluss zur 7. Änderung des Flächennutzungsplanes
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach)
|
Sitzung des Gemeinderates
|
06.02.2018
|
ö
|
|
3.2.1 |
Sachverhalt
Aufgrund der Ablehnung des Antrages zur Errichtung einer
Freiflächen-PV-Anlage (siehe TOP 3.1) hat sich dieser TOP erledigt.
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3.2.2. Billigung des Flächennutzungsplan-Änderungsentwurfes und Fortsetzung des Verfahrens (frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung)
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach)
|
Sitzung des Gemeinderates
|
06.02.2018
|
ö
|
|
3.2.2 |
Sachverhalt
Aufgrund der Ablehnung des Antrages zur Errichtung einer Freiflächen-PV-Anlage (siehe TOP 3.1) hat sich dieser TOP erledigt.
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3.3. Aufstellung eines Bebauungsplanes
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach)
|
Sitzung des Gemeinderates
|
06.02.2018
|
ö
|
|
3.3 |
zum Seitenanfang
3.3.1. Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 44 "Solarpark Ottersried II"
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach)
|
Sitzung des Gemeinderates
|
06.02.2018
|
ö
|
|
3.3.1 |
Sachverhalt
Aufgrund der Ablehnung des Antrages zur Errichtung einer Freiflächen-PV-Anlage (siehe TOP 3.1) hat sich dieser TOP erledigt.
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3.3.2. Billigung des Bebauungsplanentwurfes und Fortsetzung des Verfahrens (frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung)
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach)
|
Sitzung des Gemeinderates
|
06.02.2018
|
ö
|
|
3.3.2 |
Sachverhalt
Aufgrund der Ablehnung des Antrages zur Errichtung einer Freiflächen-PV-Anlage (siehe TOP 3.1) hat sich dieser TOP erledigt.
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4. Entscheidung über Antrag auf Aussetzung der Vollziehung der Straßenausbausatzung
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach)
|
Sitzung des Gemeinderates
|
06.02.2018
|
ö
|
|
4 |
Sachverhalt
Gemeinderatsmitglied Michael Schweiger hat den Antrag gestellt, die Anwendung der Straßenausbaubeitragssatzung auszusetzen, bis eine Entscheidung zu den Straßenausbaubeiträgen entweder im Landtag oder im Rahmen des von den Freien Wählern angestoßenen Volksbegehrens erfolgt ist. Danach soll die Gemeinde erneut beraten, ob Straßenausbaubeiträge weiter erhoben werden können und sollen.
Dazu ist aus Sicht der Verwaltung zu sagen, dass unsere Satzung der aktuellen Rechtslage entspricht. Die Satzung offiziell auszusetzen steht der aktuellen Rechtslage entgegen und kann deshalb aus Sicht der Verwaltung nicht empfohlen werden.
Allerdings gilt anzumerken, dass es derzeit im Gemeindegebiet keine nach der gültigen Ausbaubeitragssatzung abrechenbare Maßnahme gibt. Insofern besteht aus Sicht der Verwaltung derzeit kein Handlungsbedarf.
Beschluss
Derzeit besteht kein aktueller Anwendungsfall für eine Abrechnung nach der Straßenausbaubeitragssatzung. Vor einer etwaigen Abrechnung nach der Straßenausbaubeitragssatzung wird über den vorliegenden Antrag unter Berücksichtigung der dann geltenden Sach- und Rechtslage entschieden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
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5. Wasserversorgung - Verbesserung der Versorgungsicherheit Gambach
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach)
|
Sitzung des Gemeinderates
|
06.02.2018
|
ö
|
|
5 |
Sachverhalt
Der Ortsteil Gambach wird durch eine Versorgungsleitung mit Wasser „beliefert“. Im Ort selbst gibt es hauptsächlich Stichleitungen, das bedeutet, dass im Falle einer Unterbrechung der Versorgung z.B. wegen Sanierungsmaßnahmen oder einem Rohrbruch ein Großteil der Bevölkerung von der Wasserversorgung abgeschnitten ist. Hier könnte durch einen Ringschluss Abhilfe geschaffen werden. Dies ist aus Sicht der Wasserversorgung erforderlich.
Für die Durchführung der Maßnahme wurde von der Firma Geltl aus Kirchdorf, die mit den Stadtwerken Pfaffenhofen einen Rahmenvertrag für die Durchführung der Tiefbauarbeiten im Bereich Wasserversorgung abgeschlossen hat (nach Ausschreibung günstigster Anbieter), ein Angebot angefordert.
Für die Verbindung der bestehenden Hauptleitung mit dem Ende der Versorgungsleitung inklusive dem Austausch des funktionsunfähigen Entlüfters (an der Hauptleitung), sowie dem Austausch von 2 alten Unterflurhydranten fallen Kosten in Höhe von 42.407,17 € an.
Die Ausführung könnte zeitnah durchgeführt werden.
Beschluss 1
Der Gemeinderat stimmt für einen Ringschluss.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 8
Beschluss 2
Die Verwaltung wird beauftragt, zu prüfen
- Den Standort der Hydranten
Synergieeffekte mit dem neuen Baugrundstück
Die 2 Trasse.
Der günstigere Auftrag wird erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
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6. Neubau Eisenbahnüberführung Sportweg Rohrbach (Eiserne Brücke) - Entscheidung über Planungsvereinbarung
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach)
|
Sitzung des Gemeinderates
|
06.02.2018
|
ö
|
|
6 |
Sachverhalt
Der Neubau der Eisernen Brücke am Sportweg in Rohrbach wurde in den zurück liegenden Jahren bereits mehrfach thematisiert. Jetzt soll dieses Projekt mit einer konkreten Planung angegangen und 2021 baulich umgesetzt werden. Die Bahn benötigt von uns nunmehr eine konkrete Entscheidung, ob in ihre Planungen ein Aufweitungsverlangen von Seiten der Gemeinde berücksichtigt werden soll.
Bisher gibt es noch keinen konkreten Aufweitungsbeschluss, aber bereits einige Diskussionen und Absichtserklärungen. Es wurde bereits eine hydraulische Wirkungsanalyse in Auftrag gegeben und im Gemeinderat am 19.01.2010 vorgestellt. Das Ergebnis war, dass eine Aufweitung der Brücke im Hochwasserfall oberstromig eine geringfügig wasserspielgelsenkende Wirkung hätte (ca. 2 cm) und unterstromig der Eisenbahnbrücke keine Auswirkungen auf die Wasserspiegellagen zu erwarten sind. Auch in der Planung der Straßensanierung des Sportweges ist eine Vergrößerung der lichten Weite auf insgesamt 8 m (jetzt 4 m) berücksichtigt worden. Eine Aufweitung auf 8 m würde die bestehende Engstelle beseitigen und es könnte die bestehende Fahrbahnbreite des Sportweges fortgeführt werden (Fahrbahn 5,50 m und Geh-/Radweg 2,50 m). Aus Sicht der Verwaltung sollte bei dieser wichtigen Querverbindungsstraße eine lichte Weite von 8 m bei der Erneuerung der Eisenbahnüberführung unbedingt beschlossen werden.
Eine Aufweitung der lichten Höhe von derzeit 3,50 m auf dann 4,50 m sollte aus folgenden Gründen nicht verfolgt werden:
1. Eine Vergrößerung der lichten Höhe um 1 m bedeutet eine entsprechende Eintiefung der Straße. Damit würde die Straße unter dem Normalpegel der Ilm liegen. Dies bedeutet eine teure technische Entwässerungslösung mittels Pumpe für die Straße um den anfallenden Regen zu beseitigen. Jetzt entwässert die Straße ins Bankett. Bei Überschwemmungen der Ilm wäre die Straße gänzlich unpassierbar, weil die Unterführung voll läuft. Jetzt kann der Sportweg bei Hochwasserereignissen noch mit Spezialfahrzeugen (Traktoren, Unimog) befahren werden. Hinzu kommt, dass bei einer Eintiefung der Straße die Einfahrten in das Sportgelände (zumindest in den Bereich des bahnnahen Parkplatzes), den Bauhof und den Wertstoffhof nicht mehr möglich wären. Hier würden notwendige teure Umbaumaßnahmen zusätzliche finanzielle Belastungen und verkehrliche Erschwernisse mit sich bringen. Die Leichtigkeit des Verkehrs beim Aus- und Einfahren wäre nicht mehr so gegeben.
2. Verkehrspolitisch ist eine 4,50 m hohe Brücke am Sportweg aus unserer Sicht nicht anzustreben, da wir dann in den Sportweg Schwerlastverkehr anziehen, der diese Straße als Alternative und Abkürzung in die Ortsmitte nutzen könnte. Mit der Bahnhofstraße und der Fahlenbacher Straße haben wir bereits 2 Hautverkehrsstraßen mit entsprechend hoch ausgebauten EÜ-Brücken, um den Schwerlastverkehr aufzunehmen.
Nach Rücksprache mit der Regierung von Oberbayern ist eine Förderfähigkeit der Kosten für den Brückenneubau aus den vorstehend genannten Gründen auch für den Fall gegeben, dass nur die lichte Weite erhöht wird.
Im Unterschied zu bisherigen Brückenneubauten wollen wir in Absprache mit der Bahn dieses Mal bereits in die Vorplanungen eingebunden werden, um möglichst früh bei den Kosten Bescheid zu wissen, um dann eventuell noch eingreifen zu können. Die Bahn benötigt deshalb eine Vereinbarung, die besagt, dass die Gemeinde bei einer eventuell späteren Rücknahme des Aufweitungsverlangens die dadurch verursachten Planungsmehrkosten tragen müsste (s. § 2 Abs. 2 des beiliegenden Entwurfs der Planungsvereinbarung). Aus Sicht der Verwaltung bestehen keine Bedenken diese Vereinbarung zu unterschreiben, da eine spätere Rücknahme des Aufweitungsverlangens für die lichte Weite keine Option sein dürfte.
Beschluss
Die Bahn soll zunächst die eigene Planung vorstellen. Im Anschluss wird der Gemeinderat über das Aufweitungsverlangen entscheiden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
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7. Bekanntgaben und Anfragen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach)
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Sitzung des Gemeinderates
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06.02.2018
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ö
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7 |
Sachverhalt
2. Bürgermeister Wolf berichtete von der Typisierungsaktion in Hög. Die Gemeinde spendete in diesem Rahmen 250 € an
die Stiftung Aktion Knochenmarkspende.
Datenstand vom 05.03.2018 10:00 Uhr