Datum: 27.02.2018
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Rathaus Rohrbach - Sitzungssaal
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Rohrbach
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
zum Seitenanfang
1. Genehmigung der öffentlichen Niederschriften vom 12.12.2017 und 06.02.2018
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach)
|
Sitzung des Gemeinderates
|
27.02.2018
|
ö
|
|
1 |
Sachverhalt
Die Niederschriften sind den jeweiligen TOPs der vorherigen Sitzungen im Ratsinformationssystem zu entnehmen!
Beschluss
Die Niederschriften der öffentlichen Sitzungen vom 12.12.2017 und 06.02.2018 werden genehmigt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
2. Bekanntgabe der Vergaben durch Erschließungsträger im Baugaubiet Waal
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach)
|
Sitzung des Gemeinderates
|
27.02.2018
|
ö
|
|
2 |
Sachverhalt
Die Ausschreibung der Erschließungsaarbeiten für das Baugebiet „An der Ossenzhausener Straße – Waal“ erfolgte durch den Erschließungsträger IB WiplerPLAN. Wie in der Gemeinderatssitzung am 19.09.2017 vereinbart wurde nach Abstimmung mit den Fraktionssprecher die Firmenliste überarbeitet, insbesondere wurden auch die empfohlenen Firmen aus dem fränkischen und oberpfälzischen Raum zur Angebotsabgabe aufgefordert. Keine dieser Firmen hat ein Angebot abgegeben! Einige meldeten sich bei IB WipflerPLAN und gaben als Grund die zu große Entfernung an.
Insgesamt wurden 31 Firmen zur Angebotsabgabe aufgefordert. Es wurden 14
Angebote abgegeben. Die Ausschreibung erfolgte in folgenden Losen:
Los 1 Straßenbau
Los 2 Kanalbau
Los 3 Wasserleitung
Die jeweils 3 günstigsten Firmen wurden vom Erschließungsträger aufgefordert einen Nachlass zu gewähren. Unter Berücksichtigung dieser Nachlässe ergaben sich folgende Ausschreibungsergebnisse (Bruttobeträge):
Los 1 Straßenbau:
1. Firma Schelle GmbH, Pfaffenhofen 359.186,01 €
2. 376.863,84 €
3. 381.215,84 €
Das teuerste Angebot betrug 629.715,87 €
Los 2 Kanalbau
1. Fa. Weigl Bau, Weilach 685.161,16 €
2. 723.404,35 €
3. 724.540,82 €
Das teuerste Angebot betrug 1.267.314,30 €
Los 3 Wasserleitung
1. Fa. FiBau GmbH, Berg im Gau 85.932,04 €
2. 90.922,78 €
3. 92.968,02 €
Das teuerste Angebot betrug 186.558,68 € €
Von einer Firma wurde weiterhin angeboten bei einer gemeinsamen Vergabe von Los 2 und 3 einen höheren Nachlass zu gewähren. Eine andere Firma gab zusätzlich auch ein pauschaliertes Angebot für alle 3 Lose ab. Diese beiden Alternativen wurden überprüft. Im Ergebnis wurde festgestellt, dass die Einzelvergaben nach dem obigen Ausschreibungsergebnis günstiger sind.
Bei der Zusammenstellung der 3 Lose ergeben sich nunmehr Gesamtkosten von 1.130.279,21 €. Der Bauentwurf der Fa. Wipfler veranschlagte die Kosten mit 1.094.800,00 €. Die Kostenmehrung beträgt 3,25 % und liegt im vorgegeben Rahmen. Der Gemeinderat nahm dies nach kurzer Diskussion
zur Kenntnis.
zum Seitenanfang
3. Antrag auf Bezuschussung für Instandsetzung Empore/Kirche in Rohr
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach)
|
Sitzung des Gemeinderates
|
27.02.2018
|
ö
|
|
3 |
Sachverhalt
Das katholische Pfarramt hat für die Pfarrei St. Stephanus Rohr den Antrag auf Kostenzuschuss in Höhe von 10% für die geplante statische Instandsetzung der Emporenkonstruktion in der Rohrer Kirche gestellt. Nach der vorgelegten Kostenberechnung ist von geschätzten Gesamtkosten von ca. 30.000 € auszugehen. Der Antrag und die Kostenberechnung liegen als Anhand diesem TOP bei.
Nach der geltenden Beschlusslage werden entsprechende Maßnahmen der Kirche grundsätzlich mit 10 % der tatsächlichen nachgewiesenen Kosten bezuschusst. Dieser Zuschuss sollte auch hier zur Anwendung kommen.
Beschluss
Die katholische Kirchenstiftung St. Stephanus in Rohr erhält für die vorgesehene statische Instandsetzung der Empore einen Zuschuss von 10 % de
r tatsächlichen nachgewiesenen Kosten.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
4. Entscheidung über Erdgasanschluss des Ortsteiles Waal
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach)
|
Sitzung des Gemeinderates
|
27.02.2018
|
ö
|
|
4 |
Sachverhalt
1. Im Rahmen der Erschließungsplanung für das neue Baugebiet in Waal wurde mittels einer Umfrage der Bedarf einer Erdgasversorgung für den Ortsteil Waal ermittelt. Auf Grund dieses Ergebnisses (6 Eigentümer wünschen einen Erdgasanschluss) würde der Erdgasversorger den Ortsteil Waal an das Versorgungsnetz anschließen, vorausgesetzt dass auch das Baugebiet „An der Ossenzhausener Straße – Waal“ mit Erdgas erschlossen wird.
Für die Erschließung des Baugebietes „An der Ossenzhausener Straße – Waal“ werden 1.800,-- € zzgl. MwSt. pro Parzelle (gesamt 30.600,-- € zzgl. MwSt) verrechnet. Dieser Betrag wird beim Grundstücksverkauf weiterverrechnet. Bei Fertigstellung des Netzanschlusses bis ins Haus werden dem Anschlussnehmer die bezahlten 1.800,-- € auf den Netzanschlusspreis von derzeit 2.500,-- € zzgl. MwSt. (der Preis kann sich aus technischen Gründen, wenn ein Kugelhahn benötigt wird um 200 € erhöhen) angerechnet. D. h. der Kunde bezahlt noch den Restbetrag von 700,-- € zzgl. MwSt.
Kosten entstehen der Gemeinde Rohrbach keine, jedoch muss die Gemeinde bis zum Verkauf der unbebauten Grundstücke im Baugebiet in Vorausleistung gehen.
Die weiteren Interessenten im Bestand zahlen für einen Standard-Netzanschluss auch 2.500,-- € zzgl. Mwst.
2. Im Gespräch mit dem Erschließungsträger wurde vorgeschlagen, für die Erschließung des Neubaugebietes mit Wasser abweichend von der bisherigen Planung einen Ringschluss vorzusehen. Die Mehrkosten sind gering, da die Straßen ohnehin aufgerissen sind. Die Kosten werden vom Erschließungsträger den Grundstückseigentümern in Rechnung gestellt.
Beschluss 1
Der Gemeinderat stimmt der Erschließung mit Erdgas für den Ortsteil Waal incl. dem Neubaugebiet „An der Ossenzhausener Straße – Waal“ zu. Der Erschließungsvertrag für das Baugebiet wird entsprechend ergänzt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
Beschluss 2
Für die Erschließung mit Wasser ist ein Ringschluss vorzusehen. Dies ist ebenfalls in den Erschließungsvertrag aufzunehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
5. Neubau Eisenbahnüberführung Sportweg Rohrbach (Eiserne Brücke) - erneute Entscheidung über Planungsvereinbarung
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach)
|
Sitzung des Gemeinderates
|
27.02.2018
|
ö
|
|
5 |
Sachverhalt
Die Situation und der Sachverhalt wurden bereits in der letzten Gemeinderatssitzung am 06.02.2018 dargestellt. Damals wurde beschlossen, dass zunächst die bahneigene Planung, d.h. ohne Aufweitungsverlangen, abgewartet werden solle in der Annahme, dass die Bahn die Brücke ohnehin breiter bauen wird.
Dies wurde zwischenzeitlich recherchiert. Die einschlägige Rechtsgrundlage ist das Eisenbahnkreuzungsgesetz. Demnach muss die Bahn in Bezug auf den anderen Verkehrsweg (=Sportweg), lediglich den gleichen Zustand aufrechterhalten. Sie darf ihn nur nicht verschlechtern (siehe Schreiben der Bahn in der Anlage). Das bedeutet, ohne Aufweitungsverlangen wird auch keine Vorplanung für eine Verbreiterung der Eisenbahnbrücke erfolgen. Dieser Sachverhalt ist zwischenzeitlich auch vom Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband bestätigt worden (s. Anlage).
Dieses Thema wird erneut auf die Tagesordnung gesetzt, um über die Beschlussvorschläge aus der letzten Sitzung nochmals abzustimmen. Sollten wir nach der Vorplanung und der Kostenabschätzung das Aufweitungsverlangen zurück nehmen, so müssten wir nur die entsprechenden Mehrkosten der Vorplanung übernehmen. Nach Aussage der Bahn muss der Gemeinderat zeitnah über ein Aufweitungsverlangen entscheiden, da die Planung auf alle Fälle in 2018 abgeschlossen sein muss. Ein späteres Aufweitungsverlangen kann dann nicht mehr berücksichtigt werden.
Beschluss 1
Die Gemeinde Rohrbach stellt für den beabsichtigten Neubau der Eisenbahnüberführung in Bahn-km 60,822 (Eiserne Brücke/Sportweg) das Verlangen, die lichte Weite auf der Südseite auf 8,0 m zu erhöhen, um die Fahrbahn mit 5,50 m und den Geh- und Radweg mit 2,50 m unter der Brücke fortsetzen zu können.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 2
Beschluss 2
Die in der Anlage beiliegende Planungsvereinbarung wird genehmigt und kann unterzeichnet werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
6. Bekanntgaben und Anfragen
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach)
|
Sitzung des Gemeinderates
|
27.02.2018
|
ö
|
|
6 |
Sachverhalt
a) Alle Notarverträge für das BG Schelmengrund sind abgeschlossen. IB OPLA ist mit Erstellung des Bebauungsplanes unter Berücksichtigung eingegangener Vorschläge beauftragt. Der Gemeinderat nahm dies zur Kenntnis.
b) Der Notarvertrag für Fläche „Hanslberg/Waal“ zur Verbreiterung des Feldweges ist ebenfalls abgeschlossen. Der Gemeinderat nahm dies zur Kenntnis.
c) Auf Nachfrage erläuterte der Vorsitzende, dass für die Anschaffung von Geschwindigkeitswarnanlagen entsprechende Gelder im Haushalt eingeplant werden und auch Angebote eingeholt wurden.
Nach einigen Anfragen an die Verwaltung schloss der Vorsi
tzende die öffentliche Gemeinderatssitzung.
zum Seitenanfang
7. Information über Termin zur Übertragung der Trägerschaft für den Kindergarten Löwenzahn *)
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach)
|
Sitzung des Gemeinderates
|
27.02.2018
|
ö
|
|
7 |
Sachverhalt
Vorbemerkung: Aufgrund des großen Besucherzuspruchs wurde dieser TOP vorgezogen behandelt.
Ergänzend zu dem nachstehend ausgearbeiteten Sachverhalt der Verwaltung hat der Vorsitzende eine ausführliche Powerpoint-Präsentation vorgetragen, die die Vorgeschichte und die Grundlagen des heutigen TOP´s nochmals darstellt. Diese Präsentation ist in der Anlage beigefügt und Bestandteil dieser Niederschrift.
Der Gemeinderat hat in einem Grundsatzbeschluss am 28.11.2017 entschieden, dass mit der Katholischen Kirche auf deren Grundstück südlich der Kirche eine neue Kindertagesstätte gebaut und die Trägerschaft der Kirche übertragen wird. Hintergrund für diesen Beschluss war die notwendige Generalsanierung des jetzigen Kindergartens Löwenzahn. Die Überlegung in der Gemeinderatssitzung am 31.01.2017 war damals, dass dann der bestehende Kindergarten in das neue Gebäude unter neuer Trägerschaft ausgelagert wird und danach das jetzige Kindergartengebäude saniert werden kann und künftig für den wachsenden Kinderbetreuungsbedarf wieder zur Verfügung steht.
Die Überführung des bestehenden Kindergarten Löwenzahn in die Trägerschaft der Katholischen Pfarrkirchenstiftung „Verklärung Christi“ stellt rechtlich einen Betriebsübergang nach § 613 a BGB dar. Nach einem ersten Gespräch am 21.02.2018 mit Vertretern der Personalverwaltung des Bischöflichen Ordinariats Augsburg und der Kindergartenleitung verständigte man sich darauf, zeitnah am 05.03.2018 eine Mitarbeiterinformation im Kindergarten Löwenzahn zu den rechtlichen, sozialen und wirtschaftlichen Fragen des Übergangs, so wie es im BGB vorgeschrieben ist, abzuhalten. Die Mitarbeiter erhalten dann ca. 4 – 6 Monate vor dem Betriebsübergang die vorgesehene schriftliche Information und können dann innerhalb eines Monats dem Übergang des Arbeitsverhältnisses auf den neuen Träger schriftlich widersprechen (§ 613a BGB). Nach der Rechtslage und den Aussagen der Vertreter des Bischöflichen Ordinariats sind und werden alle Beschäftigten übernommen. Alle tarifrechtlichen Ansprüche aus dem Tarifvertrag öffentlicher Dienst (TVöD) bleiben erhalten.
In diesem Gespräch am 21.02.2018 stellte sich heraus, dass der Zeitpunkt des Betriebsübergangs nicht auf die Fertigstellung des Neubaus des geplanten Kindergartens abgestellt und möglichst schnell festgelegt werden sollte, damit die Fragen und Spekulationen für die Mitarbeiter und für die Kindergarteneltern diesbezüglich ein Ende haben. Die Entscheidung sollte möglichst noch vor der Kindergarteneinschreibung und dem Tag der offenen Tür am 09.03.2018 getroffen werden. Den Gesprächsbeteiligten war der Betriebsübergang zum 01.09.2018 zu früh. Der Betriebsübergang zum 01.01.2019 erschien für alle machbar und sollte dem Gemeinderat zur Entscheidung vorgeschlagen werden.
Mit dem Betriebsübergang wäre dann formell die Katholische Pfarrkirchenstiftung „Verklärung Christi“ der neue Arbeitgeber. Die Verwaltungsarbeit für den neuen Kindergarten würde nach Absprache der Kirchenverwaltung und dem Bistum Augsburg, wie in den meisten anderen Fällen auch, durch das Bistum erfolgen. Diese sind fachlich und personell dazu in der Lage.
Datenstand vom 26.03.2018 10:20 Uhr