Datum: 20.03.2018
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Rathaus Rohrbach - Sitzungssaal
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Rohrbach
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 21:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift vom 27.02.2018
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach)
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Sitzung des Gemeinderates
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20.03.2018
|
ö
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beschließend
|
1 |
Beschluss
Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 27.02.2018 wird genehmigt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
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2. Vorstellung neue Projektgruppenleitung "Jugend und Familie"
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach)
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Sitzung des Gemeinderates
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20.03.2018
|
ö
|
|
2 |
Sachverhalt
Die Projektgruppe „Kinder, Jugend und Familie“ hat eine neue Leitung. Herr Christian Kestel und Herr Dominik Zerelles stellten sich dem Gemeinderat kurz vor. Beide teilen sich die Aufgaben der Organisation und Koordination der Projektgruppe und bilden auch die Schnittstelle zum Gemeinderat. Sie berichteten über den aktuellen Sachstand der Projektgruppenarbeit mit derzeitigem Schwerpunkt für die Spielplatzkonzeption.
Der Vorsitzende bedankte sich für die Übernahme der Pro
jektgruppenleitung. Sein Dank galt auch dem bisherigen Leiter der PG Herrn Oliver Beißner.
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3. Spielplatz BG "Etzwiesen" Ersatzbeschaffung Spielgerät
Gremium
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Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach)
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Sitzung des Gemeinderates
|
20.03.2018
|
ö
|
beschließend
|
3 |
Sachverhalt
Aus Sicherheitsgründen wurde der Spielturm auf dem Spielplatz „Etzwiesen“ abgebaut. Hier waren die Standpfosten entweder morsch oder es lag durch Absplitterungen eine Verletzungsgefahr vor. Die Hangelbrücke aus Holz wies ebenfalls erhebliche Mängel der Tragfähigkeit auf.
Die Projektgruppe „Jugend und Familie“ hat sich für die Ersatzbeschaffung des Spielturmes auf den Kinderspielplatz „Etzwiesen“ in Fahlenbach für einen Hersteller ausgesprochen, der Recycling-Kunststoff für alle Teile (außer bewegliche Teile) verwendet. Hintergrund ist der, dass für das verwendete Material aus Recycling-Kunststoff 15 Jahre Garantie besteht und diesbezüglich sehr gute Erfahrungen vorliegen. (Spielplatz Waal und Ausstattung Kindergarten „Sternschnuppe“).
Von der Verwaltung wurde ein weiteres Angebot zu einem vergleichbarem Spielturm von einem anderen Spielplatzgerätehersteller eingeholt. Hier sind die tragenden Teile aus verzinktem und pulverbeschichteten Stahl (Garantie 12 Jahre) und kesseldruckimprägnierte Hölzer (Garantie 10 Jahre).
Grundsätzlich ist es sehr schwierig, vergleichbare Angebote einzuholen, da jeder Hersteller seine eigenen Modelle auf dem Markt hat.
Beide Spieltürme haben in etwa die gleiche Größe wie das aus Sicherheitsgründen abgebaute Gerät.
Kosten:
Das Spielgerät aus Recycling-Kunststoff kostet 31.922,94 € (incl. MwSt. und Aufbau).
Das Spielgerät aus Stahl und imprägniertem Holz kostet 25.055,40 € (incl. MwSt. und Aufbau)
Beschluss
Für den Spielplatz im BG „Etzwiesen“ wird das Spielgerät aus Recycling-Kunststoff zum Preis von 31.922,94 € (incl. MwSt. und Aufbau) angeschafft.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 1
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4. Diskussion und Entscheidung über Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 "An der Ilm" *)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach)
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Sitzung des Gemeinderates
|
20.03.2018
|
ö
|
|
4 |
Sachverhalt
Es liegt ein Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 „An der Ilm“ betreffend die Parzelle Fl.Nr. 933/1, Gemarkung Rohrbach (Im Gellert 5a und 5b) vor. Es soll auf dem Grundstück (Größe 1.000 m²) mit einem Einzelhaus im Bestand im östlichen freien Gartenbereich ein Doppelhaus mit Garagen errichtet werden. Der Bauausschuss stimmte einer entsprechenden Bauvoranfrage zu. Nachdem der Bebauungsplan für den zur Bebauung vorgesehenen Bereich jedoch keine Baugrenzen enthält (da das Grundstück bei BPL-Aufstellung bereits bebaut war), sieht das Landratsamt hier keine rechtliche Möglichkeit zur Erteilung einer Befreiung. Den weiteren beantragten Befreiungen
- Überschreitung Wandhöhe (max. 7,10 m statt max. Traufhöhe 6,50 m)
Drehung Firstrichtung (Nord-Süd statt Ost-West)
Überschreitung Wandhöhe der Garagen (3 m statt max. Traufhöhe 2,75 m)
würde das Landratsamt dagegen entsprechen.
Es handelt sich hier um einen sehr alten Bebauungsplan (rechtkräftig seit 17.07.1973) mit bereits 5 ergangen Änderungen in den Jahren 1976-1987 (allesamt Anpassung von Bauräumen betreffend). Es stellt sich daher die Grundsatzfrage, ob der BPL nur für das eine Grundstück angepasst werden soll (städtebaulich schwierig zu begründen) oder ob der BPL ggf. aufgehoben werden soll. Der BPL-Geltungsbereich („Im Gellert“ und „Im Gabis“) ist bis auf wenige Baulücken vollständig bebaut sowie sind die im BPL enthaltenen Festsetzungen sicherlich nicht mehr allesamt zeitgemäß, was in der Praxis zu vielen Befreiungsanträgen und Problemen führt. Alternativ könnte der BPL auch zu einem einfachen BPL geändert werden, um nur wenige Festsetzungen (z.B. Gebietsart, Anzahl der Wohneinheiten, Stauraum vor Garage etc.) abzusichern.
Es bedarf daher einer Grundsatzdiskussion bzw. –entscheidung im Gemeinderat.
Beschluss
Der Gemeinderat fasst den Grundsatzbeschluss, den Bebauungsplan Nr. 5 „An der Ilm“ in einen einfachen Bebauungsplan mit noch festzulegenden einzelnen Festsetzungen zu ändern.
Die Verwaltung wird ermächtigt, zur Durchführung des Verfahrens ein Planungsbüro zu beauftragen und den Änderungsentwurf vorbereiten zu lassen. Die Details des Verfahrens werden im Vorfeld nochmals mit dem Landratsamt Pfaffenhofen abgestimmt. Anschließend erfolgt eine erneute Vorlage im Gemeinderat.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 4
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5. Jahresabschluss 2017 - Rechenschaftsbericht und Bekanntgabe der Jahresrechnung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach)
|
Sitzung des Gemeinderates
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20.03.2018
|
ö
|
|
5 |
Sachverhalt
Die Jahresrechnung ist fristgerecht gemäß Art. 102 Abs. 2 Gemeindeordnung erstellt (bis spätestens 30.06.2018) und dem Gemeinderat vorgelegt.
Die Haushaltsrechnung 2017 hat wie folgt abgeschlossen:
Verwaltungshaushalt
|
|
|
|
Ansatz inkl. Nachtrag
|
12.660.300,00 €
|
Ergebnis:
|
12.825.406,19 €
|
|
|
|
|
Vermögenshaushalt
|
|
|
|
Ansatz inkl. Nachtrag
|
7.353.900,00 €
|
Ergebnis:
|
7.008.986,88 €
|
|
|
|
|
Gesamthaushalt
|
|
|
|
Ansatz inkl. Nachtrag
|
20.014.200,00 €
|
Ergebnis:
|
19.834.393,07 €
|
Das Jahresrechnungsergebnis der Gemeinde Rohrbach für das Jahr 2017 wurde wie folgt bekannt gegeben:
Bekanntgabe der Jahresrechnung 2017
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|
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|
|
Einnahmen
|
Verwaltungs-HH
|
Vermögens-HH
|
Gesamt-HH
|
1.1 Soll lfd. Haushaltsjahr
|
+
|
12.825.514,59 €
|
6.070.894,30 €
|
18.896.408,89 €
|
1.2 Neue Haushaltseinnahmereste
|
+
|
0,00 €
|
938.092,58 €
|
938.092,58 €
|
1.3 Abgang alter Haushaltseinnahmereste
|
-
|
0,00 €
|
0,00 €
|
0,00 €
|
1.4 Abgang alter Kasseneinnahmereste
|
-
|
108,40 €
|
0,00 €
|
108,40 €
|
1.5 Summe bereinigte Soll-Einnahmen
|
=
|
12.825.406,19 €
|
7.008.986,88 €
|
19.834.393,07 €
|
Ausgaben
|
Verwaltungs-HH
|
Vermögens-HH
|
Gesamt-HH
|
1.6 Soll lfd. Haushaltsjahr
|
+
|
12.825.350,04 €
|
4.899.341,50 €
|
17.724.691,54 €
|
1.7 Neue Haushaltsausgabereste
|
+
|
0,00 €
|
2.582.442,79 €
|
2.582.442,79 €
|
1.8 Abgang alter Haushaltsausgabereste
|
-
|
0,00 €
|
472.797,41 €
|
472.797,41 €
|
1.9 Abgang alter Kassenausgabereste
|
-
|
-56,15 €
|
0,00 €
|
-56,15 €
|
1.10 Summe bereinigte Soll-Ausgaben
|
=
|
12.825.406,19 €
|
7.008.986,88 €
|
19.834.393,07 €
|
Soll-Fehlbetrag (Zeile 1.5 abzgl. Zeile 1.10)
|
|
|
0,00 €
|
0,00 €
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Darin enthalten:
|
|
|
|
|
1) Zuführung vom Vermögenshaushalt
|
|
|
|
0,00 €
|
2) Zuführung zum Vermögenshaushalt
|
|
|
|
2.896.723,70 €
|
3) Überschuss nach § 79 Abs. 3 Satz 2 KommHV-K
|
|
-53.420,29 €
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Berechnung Überschuss:
|
|
|
|
|
|
|
(Nachtrags-)HH- Ansatz
|
Jahresrechnung
|
Differenzbetrag
|
9100.31000 Rücklagenentnahme Gemeinde
|
271.000,00 €
|
0,00 €
|
271.000,00 €
|
9100.31001 RL-Entnahme Wasserversorgung
|
0,00 €
|
0,00 €
|
0,00 €
|
9100.31002 RL-Entnahme (Bausparguthaben)
|
264.500,00 €
|
264.432,36 €
|
-67,64 €
|
9100.91000 Rücklagenzuführung Gemeinde
|
0,00 €
|
340.134,44 €
|
340.134,44 €
|
9100.91001 RL-Zuführung Wasserversorgung
|
65.100,00 €
|
-139.690,21 €
|
-204.790,21 €
|
9100.91002 RL-Zuführung (Bausparguthaben)
|
10.600,00 €
|
10.567,84 €
|
-32,16 €
|
Überschuss
|
|
-459.800,00 €
|
-53.420,29 €
|
-135.620,29 €
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Rücklagenentnahme Gemeinde und Wasserversorgung gesamt
|
264.432,36 €
|
|
Rücklagenzuführung Gemeinde und Wasserversorgung gesamt
|
211.012,07 €
|
|
|
|
|
-53.420,29 €
|
|
Die im Haushalt 2017 verwendeten Deckungsringe sind überwiegend eingehalten worden.
Nr.
|
Bezeichnung
|
Ansatz 2017
|
Ergebnis 2017
|
Unterschied
|
0004
|
Personalkosten
|
3.218.900,00 €
|
3.283.537,35 €
|
-64.637,35 €
|
0011
|
Öffentliche Sicherheit
|
1.406,00 €
|
1.085,55 €
|
320,45 €
|
0050
|
Bauunterhalt
|
161.000,00 €
|
152.777,27 €
|
8.222,73 €
|
0051
|
Unterhalt von Straßen
|
140.000,00 €
|
101.097,84 €
|
38.902,16 €
|
0052
|
Geräte und Ausstattungsgegenstände
|
21.000,00 €
|
14.954,30 €
|
6.045,70 €
|
0054
|
Bewirtschaftung von Grundstücken und baulichen Anlagen
|
83.600,00 €
|
55.286,27 €
|
28.313,73 €
|
0057
|
Gruppierung 57
|
111.700,00 €
|
119.713,22 €
|
- 8.013,22 €
|
0063
|
EDV (Kosten für die Datenverwaltung)
|
50.200,00 €
|
46.894,17 €
|
3.305,83 €
|
0064
|
Steuern (Versicherungen, Schadensfälle)
|
101.300,00 €
|
101.340,54 €
|
- 40,54 €
|
0065
|
Gruppierung 65
|
240.000,00 €
|
165.715,37 €
|
74.284,63 €
|
0070
|
UA 7000 VmH
|
1.987.400,00 €
|
1.986.428,78 €
|
971,22 €
|
0090
|
U-Gewerbesteuer
|
61.715,00 €
|
- €
|
61.715,00 €
|
0130
|
Feuerwehr
|
127.100,00 €
|
97.248,20 €
|
29.851,80 €
|
0352
|
Bücherei
|
12.800,00 €
|
13.267,35 €
|
- 467,35 €
|
0461
|
Zweckbindung Sternschnuppe
|
- €
|
- €
|
- €
|
0463
|
Zweckbindung Sonnenschein
|
1.614,13 €
|
678,54 €
|
935,59 €
|
0464
|
Zweckbindung Löwenzahn
|
2.170,81 €
|
4.189,03 €
|
- 2.018,22 €
|
0700
|
Kanalisation
|
181.200,00 €
|
136.033,83 €
|
45.166,17 €
|
0815
|
Wasserversorgung
|
387.600,00 €
|
379.730,99 €
|
7.869,01 €
|
0935
|
bewegliches Vermögen
|
27.500,00 €
|
27.500,00 €
|
- €
|
4350
|
Unterbringung von Obdachlosen
|
3.600,00 €
|
5.595,93 €
|
- 1.995,93 €
|
4611
|
Zweckbindung Sternschnuppe Portfolio
|
- €
|
- €
|
- 213,94 €
|
4633
|
Zweckbindung Sonnenschein Portfolio
|
470,00 €
|
- €
|
470,00 €
|
4640
|
Kindergarten Löwenzahn
|
75.200,00 €
|
58.692,68 €
|
16.507,32 €
|
4641
|
Kindergarten Sternschnuppe
|
68.600,00 €
|
68.098,54 €
|
501,46 €
|
4642
|
Kindergarten sonstige (Gastkinder, Hort)
|
247.500,00 €
|
260.716,62 €
|
-13.216,62 €
|
4643
|
Kinderkrippe Sonnenschein
|
59.100,00 €
|
53.911,17 €
|
5.188,83 €
|
4644
|
Zweckbindung Kiga Löwenzahn Portfolio
|
- €
|
- €
|
- €
|
4645
|
Anbau Krippe
|
1.220.000,00 €
|
1.226.898,46 €
|
- 6.898,46 €
|
4935
|
bewegliches Vermögen Kindertagesstätten
|
90.000,00 €
|
90.000,00 €
|
- €
|
6310
|
Fahrradwege
|
4.000,00 €
|
3.790,09 €
|
209,91 €
|
6700
|
Straßenbeleuchtung
|
- €
|
- €
|
- €
|
6900
|
Hochwasserfreilegung
|
3.200,00 €
|
34.345,07 €
|
- 2.345,07 €
|
8101
|
PV-Anlagen Gemeinde
|
5.600,00 €
|
5.213,66 €
|
386,34 €
|
8150
|
Wasserversorgung VmH
|
637.000,00 €
|
605.209,28 €
|
8.303,69 €
|
8151
|
PV-Anlage Wasserversorgung
|
900,00 €
|
567,75 €
|
332,25 €
|
Im Einzelnen stellen sich die erheblich unterschrittenen (- Werte) bzw. überschrittenen (+ Werte) Haushaltsstellen wie folgt dar:
Einnahmen
HST
|
Bezeichnung
|
Abweichung
|
0330.26101
|
Zinseinnahmen nach § 233 a AO
|
+ 41.897,00 €
|
5601.15500
|
Ersätze von Versicherungen
|
- 100.000,00 €
|
6100.17100
|
Zuweisungen und Zuschüsse für lfd.Zwecke vom Land
|
- 45.500,00 €
|
6319.36700
|
Ablösung Vorteilsausgleich der Bahn f. altes Brückenbauwerk Fürholzener Str.
|
+ 55.000,00 €
|
8100.22000
|
Konzessionsabgabe von E.ON
|
- 28.776,93 €
|
9000.00300
|
Gewerbesteuer
|
+ 61.715,00 €
|
9000.01000
|
Gemeindeanteil an der Einkommensteuer
|
+ 213.380,00 €
|
9100.30000
|
Zuführung vom Verwaltungshaushalt
|
+ 534.423,70 €
|
9100.31000
|
Entnahmen aus Rücklagen
|
- 271.000,00 €
|
9100.32201
|
Rückflüsse von inneren Darlehen (Wasserversorgung an Gemeinde)
|
- 65.100,00 €
|
9100.37673
|
Umschuldung Kredit für Bausparer III
|
- 240.500,00 €
|
9100.37681
|
Kredit Neubau Hebeanlage Rohrbach von Sonst.öfftl.Sonderrechn.(LfA-Förderbank)
|
- 25.000,00 €
|
Ausgaben
HST
|
Bezeichnung
|
Abweichung
|
6100.65500
|
Kosten für Bebauungspläne, Gutachten
|
- 65.415,91 €
|
6300.51000
|
Unterhaltung von Gemeindestraßen und Gemeindeverbindungsstraßen
|
- 36.099,31 €
|
6319.95000
|
Neubau EÜ Fürholzener Straße/Fahlenbach (Beteiligung nach EKrG)
|
+ 55.000,00 €
|
7000.51000
|
Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen Vermögens
|
- 38.384,60 €
|
9000.81000
|
Gewerbesteuerumlage
|
- 182.304,00 €
|
9100.86000
|
Zuführung zum Vermögenshaushalt
|
+ 534.423,70 €
|
9100.91000
|
Zuführung an Rücklagen
|
+ 340.134,44 €
|
9100.91001
|
Zuführung an allgemeine Rücklage Wasserversorgung Waaler Gruppe
|
+ 204.790,21 €
|
9100.92201
|
Inneres Darlehen der Gemeinde an die Wasserversorgung
|
+ 49.979,87 €
|
9100.97901
|
Tilgung innerer Darlehen (Rückzahlung von Wasserversorgung an Gemeinde)
|
- 65.100,00 €
|
Die allgemeine Rücklage hat sich wie folgt entwickelt:
Stand 31.12.2016
|
|
1.492.670,38 €
|
Zuführung des Sollüberschusses 2017
|
+
|
350.702,28 €
|
Entnahme
|
./.
|
264.432,36 €
|
Stand 31.12.2017
|
|
1.528.940,30 €
|
Die allgemeine Rücklage der Wasserversorgung „Waaler Gruppe“ hat sich wie folgt entwickelt:
Stand 31.12.2016
|
|
-65.079,87 €
|
Entnahme des Soll-Fehlbetrags 2017
|
./.
|
139.690,21 €
|
Stand 31.12.2017
|
|
- 204.770,08 €
|
Entwicklung der Schulden:
Stand 31.12.2016
|
|
2.821.197,89 €
|
Zugang lt. Haushalt 2017
|
+
|
1.740.567,64 €
|
Zugang 2017 aus Vorjahren (HER)
|
+
|
137.000,00 €
|
Ordentliche Tilgung
|
./.
|
938.570,83 €
|
Stand 31.12.2017
|
|
3.760.194,70 €
|
Zusammenfassend ist festzustellen, dass das Haushaltsjahr 2017 insgesamt günstiger abgeschlossen werden konnte, als geplant. Durch die große Investitionstätigkeit wurden Haushaltsausgabereste in Höhe von 2.582.442,79 € und Haushaltseinnahmereste in Höhe von 938.092,58 € gebildet.
zum Seitenanfang
6. Genehmigung der überplanmäßigen und außerplanmäßigen Ausgaben im Haushaltsjahr 2017
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach)
|
Sitzung des Gemeinderates
|
20.03.2018
|
ö
|
|
6 |
Sachverhalt
Bei folgenden Haushaltsstellen wurde der Ansatz überschritten:
6319.95000 Neubau EÜ Fürholzener Straße/Fahlenbach (Beteiligung nach EKrG) (55.000 €)
Die Zahlung der Rate von 2018 wurde anteilig im Jahr 2017 vorgezogen. Deckung erfolgt aus der überplanmäßigen Mehreinnahme in selber Höhe bei HST 6319.36700 – Ablösung des Vorteilsausgleichs der Bahn.
7710.55000 Bauhof – Haltung von Fahrzeugen (16.580,07 €)
Aufgrund vieler notwendiger Reparaturen bei den Fahrzeugen wurde der Ansatz um 16.580,07 € überschritten.
9100.86000 Zuführung zum Vermögenshaushalt (534.423,70 €)
Aufgrund der guten Einnahmesituation im Verwaltungshaushalt konnte eine überplanmäßige Zuführung zum Vermögenshaushalt in Höhe von 534.423,70 € gebucht werden und somit der Ausgleich des Verwaltungshaushalts hergestellt werden. Insgesamt belief sich die Zuführung zum Vermögenshaushalt auf 2.896.723,70 €.
9100.91000 Zuführung an Rücklagen (340.134,44 €)
Wegen Einsparungen im Vermögenshaushalt und der Auflösung von Haushaltsresten aus Vorjahren konnte der Rücklage außerplanmäßig ein Betrag von 340.134,44 € zugeführt werden.
9100.91001 Zuführung an allgemeine Rücklage Wasserversorgung „Waaler Gruppe“
(-204.790,21 €)
Die Wasserversorgung schließt in der Jahresrechnung 2017 mit einem Ergebnis von – 139.690,21 € ab, das bedeutet, dieser Betrag muss der Rücklage entnommen werden. Die geplante Zuführung in Höhe von 65.100 € konnte nicht erwirtschaftet werden.
9100.92201 Inneres Darlehen der Gemeinde an die Wasserversorgung (49.979,87 €)
Zur Erlangung des Haushaltausgleichs bei der Wasserversorgung wurde das Innere Darlehen überplanmäßig um 49.979,87 € überschritten.
Bei folgenden Deckungskreisen wurde der Ansatz überschritten:
Deckungskreis 4 - Personalkosten (64.637,35 €)
Die Personalkosten des Kindergarten Löwenzahn sind um 77.543,75 € (inklusive Sozialversicherung und ZVK) höher als geplant. Dies liegt hauptsächlich daran, dass der Ansatz zu niedrig kalkuliert war. Hinzu kommt, dass eine Mitarbeiterin Langzeiterkrankt war. Dieser Ausfall musste durch eine Aushilfskraft kompensiert werden. Zudem war die Einstellung einer Zusatzkraft ab September wegen der zu betreuenden Integrationskinder erforderlich. Dies war zum Zeitpunkt der Haushaltsplanaufstellung nicht absehbar. Die Personalkosten für die Zusatzkraft werden im Rahmen einer erhöhten Betriebskostenförderung und vom Bezirk Oberbayern finanziert.
Die Personalkosten des Kindergarten Sternschnuppe sind um 71.730,40 € höher als geplant. Dies liegt hauptsächlich daran, dass der Ansatz zu niedrig kalkuliert war. Hinzu kam ferner die Einstellung einer Zusatzkraft ab September wegen der zu betreuenden Integrationskinder. Dies war zum Zeitpunkt der Haushaltsplanaufstellung nicht absehbar. Die Personalkosten für die Zusatzkraft werden im Rahmen einer erhöhten Betriebskostenförderung und vom Bezirk Oberbayern finanziert.
Durch Einsparungen bei den anderen Personal-Haushaltsstellen beläuft sich die Überschreitung des Deckungskreis 4 auf insgesamt 64.637,35 €.
Deckungskreis 57 – Gruppierung 57 (8.013,22 €)
Im vergangenen Jahr sind Mehrkosten für das Verbrauchsmaterial im Bauhof, für Strom der Straßenbeleuchtung, sowie für die Entleerung und Miete der Umleerbehälter im Wertstoffhof angefallen.
Deckungskreis 4642 - Kindergarten sonstige (13.216,62 €)
Die Ansätze innerhalb des Deckungskreises wurden überschritten, da die Endabrechnungen der Betriebskostenförderungen des Jahres 2016 für Rohrbacher Kinder, die in anderen Einrichtungen als Gastkinder betreut wurden über den veranschlagten Kosten lagen. Die Endabrechnungen können zu erheblichen Über- bzw. Unterschreitungen der Ansätze führen. Diese sind nicht kalkulierbar. Die tatsächlichen Abrechnungen müssen abgewartet werden. Endtermin für die Bescheiderstellung ist immer der 30.04. des Folgejahres, die tatsächliche Abrechnung erfolgt bis Ende September des Folgejahres.
Deckungskreis 4645 – Erweiterung Krippe (6.898,46 €)
Nach Buchung der Haushaltsausgabereste wurde noch eine Ausgabe ins vergangene Jahr gebucht. Diese Buchung führt nun zu einer Überschreitung der vorhandenen Mittel in 2017. In 2018 wird der Betrag „übrig bleiben“.
Die Ausgaben waren im Haushaltsjahr 2017 unabweisbar, die Deckung war gewährleistet.
Beschluss
Der Gemeinderat stimmt den über- bzw. außerplanmäßigen Ausgaben im Haushaltsjahr 2017 zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
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7. Haushaltssatzung 2018 - Beratung und Beschlussfassung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach)
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Sitzung des Gemeinderates
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20.03.2018
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ö
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7 |
Sachverhalt
Dem Gemeinderat wird die Haushaltssatzung 2018 samt seiner Anlagen vorgelegt.
Die Eckdaten aktuell sind wie folgt:
Einnahmen Verwaltungshaushalt: 12.663.900 €
Ausgaben Verwaltungshaushalt: 11.933.200 €
Zuführung zum Vermögenshaushalt: 730.700 €,
so dass der Verwaltungshaushalt in Einnahmen und Ausgaben mit 12.663.900 € schließt.
Der Vermögenshaushalt schließt in Einnahmen und Ausgaben mit 4.294.600 €.
Diese Ansätze beinhalten eine Rücklagenentnahme in Höhe von 756.300 €, Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind im Haushaltsjahr 2018 nicht geplant.
Der Finanz- und Personalausschuss hat in seiner Sitzung vom 08.03.2018 intensiv über den Haushalt 2018 und die Finanzplanung 2017 – 2021 beraten und die einstimmige Beschlussempfehlung zur Genehmigung des vorgelegten Haushalts mit der mittelfristigen Finanzplanung erteilt.
Beschluss
Der Gemeinderat genehmigt die Haushaltssatzung 2018 mit dem Haushaltsplan und den dazugehörigen Anlagen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
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8. Finanzplanung 2017 - 2021 - Beratung und Beschlussfassung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach)
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Sitzung des Gemeinderates
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20.03.2018
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ö
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8 |
Sachverhalt
Dem Gemeinderat wird die mittelfristige Finanzplanung mit dem dazugehörigen Investitionsprogramm 2017 – 2021 vorgelegt. Auf die Ausführungen im Vorbericht zum Haushalt 2018 wird verwiesen.
Der Finanz- und Personalausschuss empfahl dem Gemeinderat mit Beschluss vom 08.03.2018 dem vorliegenden Finanzplan für die Jahre 2017 – 2021 zuzustimmen.
Beschluss
Der Gemeinderat stimmt der mittelfristigen Finanzplanung mit dem dazugehörigen Investitionsprogramm 2017 – 2021 zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
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9. Instandsetzung des Fassadenanstriches an der Schule in Rohrbach; Auftragsvergabe
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach)
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Sitzung des Gemeinderates
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20.03.2018
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ö
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beschließend
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9 |
Sachverhalt
Der Bauausschuss hat in der Sitzung vom 22.11.2017 die Verwaltung beauftragt, Angebote zur Sanierung der Fassade der Mittelschule auf der Ostseite (ab der Sporthalle bis ca. Höhe des Lehrerwohnhauses) einzuholen. Die ausgeschriebenen Arbeiten beinhalten neben den Gerüstarbeiten die Reinigung des Untergrundes sowie einen neuen Anstrich. Es wurden Insgesamt drei Firmen zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert, alle drei Firmen gaben ein Angebot ab. Daraus ergibt sich folgende Rangliste:
1. Fa. Dierl aus Wolnzach mit einem Angebotspreis von 23.451,45 € (incl. 19 % MwSt.)
2. Fa. XXX mit einem Angebotspreis von 23.608,11 € (incl. 19 % MwSt.)
3. Fa. XXX mit einem Angebotspreis von 26.833,31 € (incl. 19 % MwSt.)
Alle drei Angebote entsprechen der derzeitigen Marktsituation.
Die notwendigen Mittel sind in der Haushaltsplanung bereits berücksichtigt.
Beschluss
Der Auftrag zur Sanierung der Fassade der gesamten Mittelschule (Ausnahme Nordfassade) geht an die Fa. Dierl GmbH, Hauptstr. 35, 85283 Geroldshause
n, gemäß Angebot vom 05.02.2018 zum Angebotspreis von 23.451,45 € (incl. 19 % MwSt.). Die Verwaltung wird beauftragt, die Arbeiten zu terminieren und zu überwachen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
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10. Instandsetzung der Gemeindestraßen; Auftragsvergabe
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach)
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Sitzung des Gemeinderates
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20.03.2018
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ö
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beschließend
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10 |
Sachverhalt
In der nichtöffentlichen Sitzung des Bauausschusses am 02.02.2018 wurden folgende zur Instandsetzung anstehende Straßenzüge in Augenschein genommen:
Gemeindeverbindungsstraße Rohrbach / Ossenzhausen
Gemeindeverbindungsstraße Rohrbach / Waal / Rohr
Ortsstraße „Waaler Straße“
Ortsstraße „Fahlenbacher Straße“
Ortsstraße „Rohrbacher Straße“ in Fahlenbach
Ortsstraße Rohr bei Kirche
Diverse Straßen, bei denen die Verfugung der wasserführenden Rinne ausgebrochen ist
„Serbenweg“ Hangbefestigung
Aufgrund der hohen Kosten bei der „herkömmlichen“ Sanierung (fräsen und Aufbringung einer neuen Deckschicht) wurde von der Verwaltung vorgeschlagen, ein anderes Verfahren (Aufbringung einer Dünnschicht, Höhe ca. 2 cm) auszuprobieren. Hintergrund ist auch, dass auf sehr vielen Straßen in der Vergangenheit eine sogenannte „Spritzteerung“ aufgebracht wurde, die als Fräsgut sehr hohe Entsorgungskosten verursachen würde.
Bei der jetzt gewählten Variante fällt das Fräsen weg, die Fahrbahn wird gereinigt, vorbehandelt und gegebenenfalls vorprofiliert. Anschließend wird der neue Belag eingebaut. Diese Art der Sanierung wird auch auf Autobahnen angewandt und hat sich dort bewährt.
Der Bauauschuss hat folgende Straßenzüge zur Sanierung im Dünnbettverfahren ausgewählt:
Ortsstraße „Waaler Straße“ ca. Ortseingang bis Einmündung Perusastraße.
Ortsstraße „Rohrbacher Straße“ beginnend ca. 150 m vor Ortsschild bis zur Einmündung Bergstraße.
Zusätzlich wird von der Verwaltung vorgeschlagen den Sportweg auf einer Länge von ca. 150 m (ab Fußgängerbrücke bei Mühlweg in Richtung Bahnhofstraße) zu sanieren.
Von der Verwaltung wurden von zwei Firmen Angebote eingeholt.
Das günstige Angebot gab die Fa. Mikrobelag GmbH, aus 5280 Braunau (Österreich) ab:
Ortsstraße „Waaler Straße“: 13.774,17 €
Ortsstraße „Rohrbacher Straße“: 20.179,62 €
Sportweg: 5.451,50 € (jew. brutto)
Die an zweiter Stelle liegende Firma hat folgende Angebotspreise abgegeben:
Ortsstraße „Waaler Straße“: 19.990,22 €
Ortsstraße „Rohrbacher Straße“: 31.169,67 €
Sportweg: 7.940,28 € (jew. brutto)
Wird das Angebot z. B. „Rohrbacher Straße“ des günstigsten Bieters mit der herkömmlichen Variante der Sanierung (fräsen und Aufbringung einer neuen Deckschicht) gegenübergestellt, entstünden Kosten in Höhe von ca. 86.000 €. Somit ergibt sich eine Ersparnis von ca. 66.000 €
Hinweis 1: Da der günstigste Bieter aus Österreich kommt, hat die Gemeinde Rohrbach die MwSt. selbst an das Finanzamt abzuführen. Die abzugführende MwSt. ist in den Angebotssummen des Erstbietenden bereits berücksichtigt!
Hinweis 2: Sollten Schachtdeckel und Schieber höhergezogen werden müssen, wird dies gesondert berechnet. Diese Kosten würden auch bei der herkömmlichen Sanierung anfallen!
Der Fugenverschluss, z. B. GdeVerbStr Rohrbach Ossenzhausen und andere, Instandsetzung der Verfugung der wasserführenden Rinnen und Instandsetzung Serbenweg wird gesondert ausgeschrieben und wird zur Beauftragung dem Gemeinderat zu einem späteren Zeitpunkt vorgelegt.
Die Instandsetzung der Gemeindeverbindungsstraße Rohrbach / Waal / Rohr wird aufgrund des geplanten Geh- und Radweges zurückgestellt.
Beschluss
Der Auftrag zur Sanierung der Fahrbahnen „Rohrbacher Straße“ und Sportweg, geht an die Fa. Mikrobelag GmbH, aus 5280 Braunau (Österreich) zu den im Angebot beschriebenen Preisen von
Ortsstraße „Rohrbacher Straße“: 20.179,62 €
Sportweg: 5.451,50 €.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
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11. Instandsetzung Wiesenweg nach Fertigstellung der Kanal- und Wasserleitungsarbeiten
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach)
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Sitzung des Gemeinderates
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20.03.2018
|
ö
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beschließend
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11 |
Sachverhalt
Durch die Bauarbeiten am Kanal und der Wasserleitung ist der Fahrbahnbelag größtenteils zerstört. Ursprünglich war angedacht lediglich die Trassenführung wieder zu asphaltieren. Da die Oberflächenwasserableitung durch Setzungen in der wasserführenden Rinne nicht mehr richtig funktioniert, (die Schäden waren bereits vor Baubeginn vorhanden) wird empfohlen, den restlichen Feinbelag zu entfernen und die gesamte Fahrbahn (von der Fußgängerbrücke bis ca. Einmündung Altwasserweg) zu erneuern.
Der Vorsitzende informierte noch, dass die restlichen Hausanschlüsse für die Wasserversorgung noch verlegt werden und mit der Fa. Telekom die Verlegung der Leerrohre für Glasfaser vereinbart wurde.
Die Gesamtkosten zur Instandsetzung des Wiesenweges betragen ca. 130.000 € brutto. Darin sind neben den Asphaltierungsarbeiten auch die Erneuerung der Straßenentwässerung und Nebenkosten enthalten.
Aufteilung:
Ausbau nur Trasse: ca. 80.000 €
Ausbau gesamt: ca. 50.000 € (Mehrkosten)
Die notwendigen Mittel sind im Haushalt bereits berücksichtigt.
Beschluss
Der Wiesenweg wird nach Fertigstellung der restlichen Arbeiten auf der gesamten Breite wieder instand gesetzt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
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12. Ferienprogramm "Rohrbazi 2018"
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach)
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Sitzung des Gemeinderates
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20.03.2018
|
ö
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12 |
Sachverhalt
Anfang März ist bei Rohrbacher Vereinen, Organisationen und Privatleute angefragt worden, ob sie sich wieder am gemeindlichen Ferienpass beteiligen möchten. Es werden voraussichtlich ca. 50 Veranstaltungen, darunter einige Fahrten mit dem Bus, im Ferienprogramm angeboten werden. Vom Kreisjungendring werden Künstler-Veranstaltungen, wie Clown Heini oder Zauberer Zappalott, angeboten.
1. Bürgermeister Keck bedankte sich an dieser Stelle bei allen Vereinen und Organisationen für deren Engagement.
Wie in jedem Jahr, so wird auch heuer wieder ein gemeindlicher Zuschuss von 5.000 € für das Ferienprogramm beantragt. Im vergangenen Jahr wurden lediglich 3.100 € verbraucht.
Beschluss
Der Gemeinderat genehmigt für das Ferienprogramm „Rohrbazi 2018“ einen Zuschussbetrag bis zu 5000.- €
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
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13. Bekanntgaben und Anfragen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach)
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Sitzung des Gemeinderates
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20.03.2018
|
ö
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13 |
Sachverhalt
a) 1150-Jahr-Feier 2019:
2. Bgm Wolf berichtete von dem Treffen der Vereinsvertreter am 12.03.2018. Dieses Treffen fand zunächst unter der Federführung der Projektgruppe „Kultur, Freizeit, Vereine und Tourismus“ statt. Darin wurde die Bereitschaft der Vereine zur Beteiligung an Veranstaltungen im Jubiläumsjahr 2019 abgefragt. Die Details sind der Niederschrift im RIS über die Sitzung der Projektgruppe „Kultur, Freizeit, Vereine und Tourismus“ vom 12.03.2018 zu entnehmen.
Datenstand vom 11.04.2018 15:32 Uhr