Datum: 10.04.2018
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Rathaus Rohrbach - Sitzungssaal
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Rohrbach
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 21:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 20.03.2018
2 Interkommunales Entwicklungskonzept "IKEK - Lebendige Ortsmitten" (Vertreter des Planungsbüros sind anwesend)
2.1 Genehmigung des Interkommunalen Entwicklungskonzeptes ( speziell auch die Ortsmittenplanung Rohrbach)
2.2 Beschluss eines Sanierungsgebiets für die Ortsmitte
3 Erweiterung der Kinderkrippe; Auftragsvergabe für Außenspielgeräte
4 Vollzug des Kinderbildungs- und betreuungsgesetzes - örtliche Bedarfsplanung und Beschlussfassung über die Bedarfsfeststellung der Plätze in den Kindertageseinrichtungen 2018/2019
5 Bestätigung der Wahl des 1. und 2. Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Fahlenbach
6 Annahme von Spenden im Haushaltsjahr 2017
7 Bekanntgaben und Anfragen

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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 20.03.2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 10.04.2018 ö beschließend 1

Sachverhalt

Die Niederschriften sind den jeweiligen TOPs der vorherigen Sitzungen im Ratsinformationssystem zu entnehmen!

Beschluss

Die Niederschrift der Sitzung vom 20.03.2018 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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2. Interkommunales Entwicklungskonzept "IKEK - Lebendige Ortsmitten" (Vertreter des Planungsbüros sind anwesend)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 10.04.2018 ö 2
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2.1. Genehmigung des Interkommunalen Entwicklungskonzeptes ( speziell auch die Ortsmittenplanung Rohrbach)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 10.04.2018 ö 2.1

Sachverhalt

Mit Beschluss vom 17.11.2015 wurde die weitere Zusammenarbeit mit den Kommunen Pfaffenhofen, Hettenshausen, Schweitenkirchen und Scheyern zur Weiterentwicklung eines Interkommunalen Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes im Rahmen des Städtebauförderungsprogrammes „Kleinere Städte und Gemeinden“ beschlossen. Seitdem wurden die Bürger in einem mehrstufigen Prozess an der Erarbeitung beteiligt.

Zwischenergebnisse des Konzepts wurden im Gemeinderat Rohrbach bereits einige Male bekannt gegeben und von diesem abgesegnet. Heute werden von den Vertretern der beauftragten ARGE „Heller Späth kommunikation+planung/ Planungsgrupe 504 mit Büro für Architektur und Städtebau German Deller und panwerkstatt karlstetter“ die wesentlichen Ergebnisse des Endberichtes vorgestellt.

Der Bericht ist vom Gemeinderat zu beschließen und an die Regierung von Oberbayern vorzulegen. Danach kann der Verwendungsnachweis für die Städtebaufördermittel durch die Leitkommune Scheyern eingereicht werden.

Der Gesamtbericht und die Zusammenfassung als Beamerpräsentation liegen als Anlage diesem TOP bei. Dieser Bericht verpflichtet die Gemeinden oder betroffene Grundeigentümer zu keiner Maßnahme. Es bietet jedoch die Chance bei entsprechenden baulichen Maßnahmen hohe Förderzuschüsse von der Städtebauförderung zu bekommen. Durch die Ausweisung eines Sanierungsgebietes sind auch steuerliche Abschreibungen für Privatpersonen möglich. Näheres hierzu siehe TOP 2.2.

Beschluss

Der Gemeinderat Rohrbach nimmt Kenntnis vom Abschlussbericht zum IKEK in der Fassung vom 15.03.2018 und verabschiedet ihn.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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2.2. Beschluss eines Sanierungsgebiets für die Ortsmitte

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 10.04.2018 ö 2.2

Sachverhalt

Herr Deller und Herr Brandt von der beauftragten ARGE „Heller Späth kommunikation+planung/ Planungsgrupe 504 mit Büro für Architektur und Städtebau German Deller und panwerkstatt karlstetter“ stellen den Umgriff des Sanierungsgebietes vor. Der Plan ist in den zu TOP 2.1 erstellten Anlagen ersichtlich (Anmerkung: Wir beabsichtigen den Umgriff des Sanierungsgebietes im Osten und Süden zu reduzieren. Dies wird gerade noch mit der Städtebauförderung/Reg. Oberbayern verhandelt).

Die Festsetzung eines Sanierungsgebietes ist erforderlich, um weiter im Förderprogramm der Städtebauförderung zu agieren und Fördermittel für Investitionsmaßnahmen abrufen zu können. Herr Deller und Herr Brandt informieren über die grundsätzliche rechtliche und tatsächliche Bedeutung der zu erlassenden Sanierungssatzung. Die Beschlussfassung zum Sanierungsgebiet und zur Sanierungssatzung soll in einer der nächsten Sitzungen gesondert erfolgen.

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3. Erweiterung der Kinderkrippe; Auftragsvergabe für Außenspielgeräte

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 10.04.2018 ö beschließend 3

Sachverhalt

Der Außenbereich der Kinderkrippe ist mit Spielgeräten zu versehen. Die bisherigen Spielgeräte waren aus Holz und sind aufgrund von morschen Stellen, Beschädigungen und Verwitterungen, nicht mehr verwendbar. In Zusammenarbeit mit der Krippenleitung wurden nach der Durchsicht der Kataloge von mehreren Herstellern zwei Angebote eingeholt, die die Anforderungen in Punkto  Sicherheit, Nutzung, Gestaltung und Lebensdauer erfüllen. Die Anzahl der Geräte ist auf die Anzahl der Kinder abgestimmt. Die Spielgeräte erfüllen neben den spielerischen Zweck auch die Förderung der Motorik und Körperbeherrschung nach dem Motto „spielerisch lernen“ und sind auf die Bedürfnisse und die Sicherheit für Kinder unter 3 Jahren abgestimmt. Die erforderlichen Mittel sind im Haushalt eingestellt.

Bieter 1:
Recycling-Kunststoff: 66.950,59 € (incl. 19 % MwSt. und Montage)

Bieter 2:
Alle tragenden Teile aus Stahl, der Rest aus Holz-Kesseldruckimprägniert 95.976,52 € (incl. 19 % MwSt. und Montage)

Beschluss

Der Auftrag zur Ausstattung des Außenbereiches der Kinderkrippe geht an die Fa. Westfalia Spielgeräte GmbH, gemäß Angebot Nr. 2181096, vom 22.03.2018, zum Angebotspreis von 66.950,59 € (incl. 19 % MwSt. und Montage)

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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4. Vollzug des Kinderbildungs- und betreuungsgesetzes - örtliche Bedarfsplanung und Beschlussfassung über die Bedarfsfeststellung der Plätze in den Kindertageseinrichtungen 2018/2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 10.04.2018 ö 4

Sachverhalt

1) Bedarfsplanung in den gemeindlichen Kindertagesstätten

Nachdem die Einschreibungen und Anmeldungen abgeschlossen sind, ergibt sich derzeit in den gemeindlichen Einrichtungen folgender Betreuungsbedarf in unseren Einrichtungen:


Löwenzahn
Sternschnuppe
Sonnenschein
Anmerkungen





Plätze aner-
kannt:


125
incl. Notgruppe

125
incl. Notgruppe 

72







Anmeldungen
ab September
a) Kinderzahl

b) davon Integrationskinder


c) belegte Plätze
(Integrationskinder zählen für mehrere Plätze)


102


10


122




105


10


125






58


0


58








belegte Gruppen
5
5
5






Öffnungszeiten
7.30 –
15.30 Uhr
(bisher 15.00 Uhr)
7.00 –
16.30 Uhr
(bisher 7.30 Uhr)
7.00 –
16.30 Uhr

Änderungen der
Öffnungszeiten sind
rot markiert







Einige grundsätzliche Anmerkungen:

a) Aufgrund der Elternwünsche werden in den Kindertagesstätten die Öffnungszeiten wie rot markiert erweitert.
b) Die 250 Plätze in den beiden Kindergärten werden von insgesamt 207 Kindern besucht. Aufgrund der insgesamt 20 anzurechnenden Integrationskinder ergibt sich eine „rechtliche/rechnerische“ Belegung von insgesamt 247 Plätzen. Es sind somit noch 3 freie Plätze vorhanden.
Zur Verdeutlichung: Hätten wir keine Kínder mit Integrationsbedarf kämen wir mit fast 8 Kindergartengruppen aus. Aufgrund der Kinder mit Integrationsbedarf sind es aber 10 Gruppen.
c) Wir arbeiten derzeit mit dem Jugendamt an einer Prognoseberechnung zum Betreuungsbedarf für die nächsten 4 – 5 Jahre. Nach den derzeit bekannten Zahlen werden wir im Kindergartenbereich bis 2020/2021 voraussichtlich mit 10 Kindergartengruppen hinkommen (diese Einschätzung hängt jedoch stark ab von der Entwicklung der Integrationskinder und der Kinder, die im jeweiligen Betreuungsjahr von der Schule zurück gestellt werden. Dadurch erhöht sich der Betreuungsbedarf in den Kindergärten).
d) Personalbedarf ab 01.09.2018:

Einrichtung
Personalbedarf
Anmerkung



Kiga. Löwenzahn
1 Erzieherin, 2 Kinderpfleger- innen
wegen neuer Integrations- gruppe
Kiga. Sternschnuppe
4 Kinderpflegerinnen
2 Abgänge; 1 Integrationskraft; 1x w erhöhten Buchungszeiten
Krippe Sonnenschein
1 Erzieherin; 1 Kinderpflegerin
wegen neuer Gruppe


2) Bedarfsplanung Kinderhort

Die Anmeldezahlen für die Hortanmeldung im kommenden Schuljahr stehen noch nicht endgültig fest. Derzeit ist ein Kind gemeldet (2017/2018 kein Kind gemeldet). Die Hortbetreuung wäre durch unsere vertragliche Vereinbarung in Wolnzach gewährleistet (bis zu 15 Hortplätze reserviert).


3) Anerkennung von Plätzen in der qualifizierten Tagespflege im Landkreis Pfaffenhofen

Die Kindertagespflege wird von der Johanniter-Unfallhilfe e.V. im Auftrag des Landkreises organisiert. Bisher haben wir 35 Plätze in der Kindertagespflege anerkannt. Diese Plätze sollten auch für das kommende Jahr wieder anerkannt werden.


4) Mittags- und Hausaufgabenbetreuung (nur Info)

In der Landrat-von-Koch-Volksschule wird die Mittags- und Hausaufgabenbetreuung von der Caritas Pfaffenhofen durchgeführt. Die Anmeldungen für das kommende Schuljahr sind noch nicht abgeschlossen, so dass diese Zahlen noch nicht mitgeteilt werden können. In den vergangenen Jahren haben jeweils ca. 60 – 70 Kinder diese Betreuung in Anspruch genommen.

Dieses Betreuungsangebot wird nach der aktuellen Beschlusslage von der Gemeinde mit bis zu 6.000,-- € pro Schuljahr bezuschusst. Das Defizit betrug 2017 595,78 €. Der Gemeinderat nahm dies zur Kenntnis.


5) Ferienbetreuung Grundschulkinder – Mitteilung der Ergebnisse der Bedarfsplanung (nur Info):

In den beiden Septemberferienwochen 2018 wird zum fünften Mal eine Ferienbetreuung für Grundschulkinder angeboten. Hierzu wurde die bestehende Mittagsbetreuung ausgebaut. Wir haben die Caritas Pfaffenhofen wieder mit der Durchführung beauftragt. Das Anmeldeverfahren läuft derzeit noch, so dass noch keine konkreten Zahlen mitgeteilt werden können.

Beschluss 1

1. Im Bereich der gemeindlichen Kindergarten- und Krippenbetreuung wird der Bedarf festgestellt und die Notwendigkeit in folgenden Einrichtungen anerkannt:

Einrichtung
Platzzahl insgesamt vorhanden
Davon integrative Plätze
Anerkannte Plätze
Öffnungszeiten
Löwenzahn
125

10
125

7.30 – 15.30 Uhr
Sternschnuppe
125
10
125
7.00 – 16.30 Uhr
Sonnenschein
72
Fehlanzeige
72
7.00 – 16.30 Uhr



2. Im Bereich der Hortbetreuung wird der Bedarf festgestellt und die Notwendigkeit in folgenden Einrichtungen anerkannt:

Einrichtung
Platzzahl insgesamt vorhanden
Integrative Plätze
Anerkannte Plätze
Öffnungszeiten
Hort Wolnzach
70
Fehlanzeige
15
für Rohrbach
11.00 – 17.30 Uhr (Schulzeit)
   8.00 – 17.00 Uhr (Ferienzeit)



3. Im Bereich der Tagesmutterbetreuung wird der Bedarf für 35 Plätze festgestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Beschluss 2

1. Im Bereich der gemeindlichen Kindergarten- und Krippenbetreuung wird der Bedarf festgestellt und die Notwendigkeit in folgenden Einrichtungen anerkannt:

Einrichtung
Platzzahl insgesamt vorhanden
Davon integrative Plätze
Anerkannte Plätze
Öffnungszeiten
Löwenzahn
125

10
125

7.30 – 15.30 Uhr
Sternschnuppe
125
10
125
7.00 – 16.30 Uhr
Sonnenschein
72
Fehlanzeige
72
7.00 – 16.30 Uhr



2. Im Bereich der Hortbetreuung wird der Bedarf festgestellt und die Notwendigkeit in folgenden Einrichtungen anerkannt:

Einrichtung
Platzzahl insgesamt vorhanden
Integrative Plätze
Anerkannte Plätze
Öffnungszeiten
Hort Wolnzach
70
Fehlanzeige
15
für Rohrbach
11.00 – 17.30 Uhr (Schulzeit)
   8.00 – 17.00 Uhr (Ferienzeit)



3. Im Bereich der Tagesmutterbetreuung wird der Bedarf für 35 Plätze festgestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Beschluss 3

1. Im Bereich der gemeindlichen Kindergarten- und Krippenbetreuung wird der Bedarf festgestellt und die Notwendigkeit in folgenden Einrichtungen anerkannt:

Einrichtung
Platzzahl insgesamt vorhanden
Davon integrative Plätze
Anerkannte Plätze
Öffnungszeiten
Löwenzahn
125

10
125

7.30 – 15.30 Uhr
Sternschnuppe
125
10
125
7.00 – 16.30 Uhr
Sonnenschein
72
Fehlanzeige
72
7.00 – 16.30 Uhr



2. Im Bereich der Hortbetreuung wird der Bedarf festgestellt und die Notwendigkeit in folgenden Einrichtungen anerkannt:

Einrichtung
Platzzahl insgesamt vorhanden
Integrative Plätze
Anerkannte Plätze
Öffnungszeiten
Hort Wolnzach
70
Fehlanzeige
15
für Rohrbach
11.00 – 17.30 Uhr (Schulzeit)
   8.00 – 17.00 Uhr (Ferienzeit)



3. Im Bereich der Tagesmutterbetreuung wird der Bedarf für 35 Plätze festgestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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5. Bestätigung der Wahl des 1. und 2. Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Fahlenbach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 10.04.2018 ö 5

Sachverhalt

Am 09.03.2018 wurde auf der Versammlung der Freiwilligen Feuerwehr Fahlenbach Herr Christoph Seidl, Rohrbacher Straße 19 a, Fahlenbach, als Kommandant und Herr Thomas Weiß, Am Sportplatz 6, Fahlenbach, als Stellvertreter des Kommandanten gewählt. Beide üben das Amt neu aus. Die erforderlichen Lehrgänge werden bis zum Ablauf eines Kalenderjahres besucht. Das Einvernehmen des Kreisbrandrates liegt vor.

Beschluss 1

1) Der Gemeinderat bestätigt die Wahl von Herrn Christoph Seidl zum Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Fahlenbach. Die Amtszeit beginnt mit dem 01.06.2018 und beträgt 6 Jahre.

2) Der Gemeinderat bestätigt die Wahl von Herrn Thomas Weiß zum Stellvertreter des Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Fahlenbach. Die Amtszeit beginnt mit dem 01.06.2018 und beträgt 6 Jahre.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Beschluss 2

1) Der Gemeinderat bestätigt die Wahl von Herrn Christoph Seidl zum Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Fahlenbach. Die Amtszeit beginnt mit dem 01.06.2018 und beträgt 6 Jahre.

2) Der Gemeinderat bestätigt die Wahl von Herrn Thomas Weiß zum Stellvertreter des Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Fahlenbach. Die Amtszeit beginnt mit dem 01.06.2018 und beträgt 6 Jahre.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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6. Annahme von Spenden im Haushaltsjahr 2017

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 10.04.2018 ö beschließend 6

Sachverhalt

Nach den gemäß Gemeinderatssitzung vom 07.07.2009 beschlossenen Handlungsempfehlungen zum Umgang mit Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen für kommunale oder gemeinnützige Zwecke hat der Gemeinderat über die Annahme der in der als Anlage beigefügten Zuwendungsliste Haushaltsjahr 2017 aufgeführten Spenden Nr. 1 bis 29 zu entscheiden.

Beschluss

Der Gemeinderat genehmigt die Annahme der in der Zuwendungsliste Haushaltsjahr 2017 aufgeführten Spenden Nr. 1 bis 29.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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7. Bekanntgaben und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 10.04.2018 ö 7

Sachverhalt

  1. Zur Erprobung des Hochwasser-Alarmplanes der Gemeinde findet am Samstag, 14.04.2018 im Zeitraum von 14 – 18 Uhr in Rohrbach eine Großübung der Feuerwehren Rohrbach, Rohr, Waal und Gambach und des Bauhofs sowie den Mitarbeitern des AZV statt.

Datenstand vom 16.05.2018 07:52 Uhr