Datum: 08.05.2018
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Rathaus Rohrbach - Sitzungssaal
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Rohrbach
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 21:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 10.04.2018
2 Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 42 "Schelmengrund - 2. Bauabschnitt"
2.1 Vorstellung und Diskussion des Bebauungsplanentwurfes (Vertreter des Planungsbüros OPLA sind anwesend) *)
2.2 Aufstellungsbeschluss
2.3 Billigung des Bebauungsplanentwurfes
2.4 weiteres Vorgehen
3 Weiteres Vorgehen Neubau Feuerwehrhäuser Ortsteile
3.1 Neubau eines zentralen gemeinsamen Feuerwehrgerätehauses für die Ortsteile Gambach-Rohr-Waal - Grundsatzbeschluss
3.2 Festlegung des Standorts für das gemeinsame Feuerwehrgerätehaus *)
3.3 Vergabe des Planungsauftrages
3.4 Fahrzeugausstattung des gemeinsamen Feuerwehrgerätehauses
3.5 Bestandsgebäude in den Ortsteilen - Beschluss über künftige Nutzung und Finanzierung
4 Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 "An der Ilm"
4.1 Änderungsbeschluss
4.2 Billigung des Änderungsentwurfes
4.3 Fortsetzung des Verfahrens (Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung)
5 Auftragsvergabe für die Machbarkeitsstudie über die Sanierung der "Alten Schulturnhalle"
6 Vergabe der Bestellungen zum Jahresbedarf 2018 der gemeindlichen Feuerwehren
7 Spielplätze Rohrbach; Ersatzbeschaffung für abgebaute Spielgeräte; Auftragsvergabe
8 Bekanntgaben und Anfragen

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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 10.04.2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 08.05.2018 ö beschließend 1

Sachverhalt

Die Niederschrift ist den jeweiligen TOPs der Sitzung vom 10.04.2018 im Ratsinformationssystem zu entnehmen!

Beschluss

Die Niederschrift der öffentlichen Gemeinderats-Sitzung vom 10.04.2018 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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2. Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 42 "Schelmengrund - 2. Bauabschnitt"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 08.05.2018 ö 2
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2.1. Vorstellung und Diskussion des Bebauungsplanentwurfes (Vertreter des Planungsbüros OPLA sind anwesend) *)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 08.05.2018 ö 2.1

Sachverhalt

Vom beauftragten Planungsbüro OPLA waren Hr. Dehm und Fr. John anwesend und stellten den ersten Vorentwurf zum Bebauungsplan Nr. 42 „Schelmengrund – 2. Bauabschnitt“ ausführlich anhand einer Präsentation vor.

Eingangs verständige man sich darauf, in der heutigen Sitzung nur eine erste Grobvorstellung der Planung vorzunehmen. Die detaillierte Abstimmung der einzelnen Festsetzungen des Bebauungsplanes soll dagegen im Bauausschuss, erweitert um die Mitglieder des Arbeitskreises „Baulandentwicklung“, vorberaten und abgestimmt werden. Das Ergebnis ist wiederum dem Gemeinderat zur Billigung des BPL-Entwurfes vorzulegen. Seitens des Gemeinderates wurde diesem Vorgehen zugestimmt.

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2.2. Aufstellungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 08.05.2018 ö 2.2

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung des qualifizierten Bebauungsplanes Nr. 42 im Sinne des § 30 Abs. 1 BauGB für das Gebiet

„Schelmengrund – 2. Bauabschnitt“

das wie folgt umgrenzt ist:

im Norden:
durch die südlichen Grundstücksgrenzen der Bestandsbebauung entlang der Straßen „Schelmengrund“, „Ottersrieder Straße“ und „Kirchenweg“

im Süden:
durch den Verlauf der Bebauungsplan-Umfassungsgrenze durch die Restfläche der Grundstücke Fl.Nrn. 256, 2076, 255/1, 254, 249, Gemarkung Rohrbach sowie den südlichen Grundstücksgrenzen der Fl.Nrn. 248, 247, 43/5, 44, Gemarkung Rohrbach

im Osten:
durch die westlichen Grundstücksgrenzen der Bestandsbebauung entlang der Straßen „Ottersrieder Straße“ und „Kirchenweg“

im Westen:
durch die östlichen Grundstücksgrenzen der Bestandsbebauung entlang der Straßen „Schelmengrund“, „Ehaftstraße“ und „Bgm.-Schönauer-Straße“ sowie der westlichen Grundstücksgrenze der Fl.Nr. 256/Tfl., Gemarkung Rohrbach

und folgende Grundstücke enthält:
Fl.Nrn. 43/4, 43/5, 44, 61, 70/Tfl., 70/6, 247, 248, 249/Tfl., 250, 251, 252, 253, 254/Tfl., 255, 255/1 Tfl., 256/Tfl., 2076/Tfl., jeweils der Gemarkung Rohrbach

Das Gebiet ist im beiliegenden Lageplan, der Bestandteil dieses Beschlusses ist, farbig umgrenzt.

Es ist beabsichtigt, das Baugebiet als „Allgemeines Wohngebiet“ (WA) festzusetzen. Als Bebauung sind Einzel-, Doppel- und Mehrfamilienhäuser vorgesehen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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2.3. Billigung des Bebauungsplanentwurfes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 08.05.2018 ö 2.3
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2.4. weiteres Vorgehen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 08.05.2018 ö 2.4

Sachverhalt

Als nächster Verfahrensschritt steht die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB an. Die Planung soll dabei der Öffentlichkeit in einer Info-Veranstaltung vorgestellt werden. Vor der frühzeitigen Behördenbeteiligung ist mit den betroffenen Fachbehörden ein Scoping-Termin („runder Tisch“) zur Klärung allgemeiner Punkte geplant.

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3. Weiteres Vorgehen Neubau Feuerwehrhäuser Ortsteile

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 08.05.2018 ö 3
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3.1. Neubau eines zentralen gemeinsamen Feuerwehrgerätehauses für die Ortsteile Gambach-Rohr-Waal - Grundsatzbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 08.05.2018 ö 3.1

Sachverhalt

Nachfolgend in komprimierter Form ein Rückblick über die Bemühungen eine gemeinsame Lösung für die im Feuerwehrbedarfsplan erkannten Problemfelder zu finden:

Seit 18.05.2015 beschäftigt sich der im Rahmen der Klausurtagung 2015 ins Leben gerufene Arbeitskreis „Zukunftskonzept Feuerwehren“ unter Beteiligung aller Feuerwehren der Gemeinde Rohrbach mit der zukünftigen Ausrichtung unserer Feuerwehren.

Am 22.09.2015 bereits fand die Auftaktveranstaltung zur Erstellung eines Feuerwehrbedarfsplanes statt, um die Ist-Situation mit der rechtlich notwendigen Soll-Situation abzugleichen. Dabei wurden neben der technischen Ausstattung insbesondere die Feuerwehrgebäude und die personelle Situation analysiert.

Bei dem am 15.07.2016 im AK vorgestellten Entwurf des Feuerwehrbedarfsplanes stellte sich  heraus, dass neben dem grundsätzlich schon bekannten Aktualisierungsbedarf in den Ortsteilen Waal, Rohr und Gambach noch eine Überschreitung der Hilfsfrist der Rohrbacher Feuerwehr für die westlichen Ortsteile vorliegt. Dies ist im Wesentlichen durch die Verlagerung der Rohrbacher Feuerwehr aus der Ortsmitte in das neue Feuerwehrhaus in der Burgstaller Straße bedingt.

Intensive Diskussionen auch unter Beteiligung der Kreisbrandinspektion hatten zum Ergebnis, dass hier entsprechende Abhilfe durch Installation eines wasserführenden Fahrzeugs mit Atemschutzausstattung in den westlichen Ortsteilen zu schaffen ist.

Der Gemeinderat hat am 28.03.2017 folgenden einstimmigen Beschluss gefasst:
„Der Gemeinderat legt fest, dass die Feuerwehren Gambach, Rohr und Waal grundsätzlich mit Fahrzeugen ausgestattet werden sollen, ohne hierbei weitere Details zu den Fahrzeugtypen festzulegen. Die Verwaltung wird beauftragt, die Kosten für die an den Standorten in Frage kommenden Fahrzeugtypen zu ermitteln und dem Gemeinderat zur weiteren Entscheidung vorzulegen. Sobald das Fahrzeugkonzept steht, werden die baulichen Fragen bezüglich der Gerätehäuser weiter diskutiert.“

Auf Basis dieses Beschlusses wurde eine erste unverbindliche Vorstudie in Zusammenarbeit mit einem Planungsbüro, der Kreisbrandinspektion und der Förderstelle der Regierung von Oberbayern durchgeführt um neben der fahrzeugtechnischen Ausstattung insbesondere die vorhandene bauliche Situation abzugleichen.

Das nicht befriedigende Ergebnis wurde sowohl im Arbeitskreis als auch im Gemeinderat mehrfach diskutiert, da es von den Wunschvorstellungen der Ortsteilwehren abwich. Deshalb wurden auch Gespräche mit den einzelnen Ortsteilwehren vor Ort geführt.
Es stellte sich heraus, dass zur Bestimmung der nächsten Schritte unbedingt ein qualifiziertes Planungsbüro einzuschalten ist, das die Unterbringungsmöglichkeit der angedachten Fahrzeuge unter Betrachtung der DIN und UVV-Bestimmungen, sowie der Förderfähigkeit betrachtet. Dabei wurden auch die von den Ortsteilwehren erstellten eigenen Planungsvorschläge betrachtet.

Es wurden von mehreren Planungsbüros Angebote eingeholt. Das Ingenieurbüro Obereisenbuchner erhielt den Zuschlag und erstellte für die Orsteile, Waal, Rohr und Gambach eine Machbarkeitsstudie mit Kostenschätzung, sowie einen Vorschlag für ein gemeinschaftliches Feuerwehrhaus, dessen Standort noch nicht festgelegt war.

Am 15.02.2018 erfolgte die Vorstellung der Machbarkeitsstudie in einer mit den Feuerwehren gemeinsam abgehaltenen Gemeinderatssitzung. (Gemeinderäte können die Präsentation der Sitzung vom 15.02.2018 TOP 1.1 entnehmen). Dabei stellte sich heraus, dass in keinem der untersuchten Ortsteile eine befriedigende und vor allem nachhaltige Lösung zur Unterbringung der angedachten Fahrzeuge möglich ist. Die Problemfelder sind je nach Ortsteilen unterschiedlich und reichen von baurechtlichen über DIN/UVV- und förderrechtlichen Themen bis hin zu fehlenden Grundstücksflächen. Nach intensiver Diskussion verständigte man sich darauf, den Feuerwehren Gelegenheit zu geben, diese Machbarkeitsstudie in den jeweiligen Feuerwehren intern zu besprechen und auch feuerwehrübergreifende Gespräche mit dem Ziel eines gemeinsamen Standortes für alle drei Feuerwehren zu führen. Der Gemeinderat signalisierte gegenüber den Feuerwehren Waal, Rohr und Gambach deutlich, dass nur eine gemeinschaftliche Lösung zustimmungsfähig ist. Ein Beschluss wurde nicht gefasst. Das Ergebnis der feuerwehrinternen Besprechungen sollte dann im Arbeitskreis vorgestellt und für eine Gemeinderatsentscheidung aufbereitet werden.

In der am 12.04.2018 durchgeführten Arbeitskreissitzung erfolgte unter Beteiligung der Kreisbrandinspektion die Vorstellung der Ergebnisse der feuerwehrinternen Gespräche durch die Führungskräfte der Ortsteilwehren. Diese führten wiederum zu intensiven Diskussionen und stellten die Machbarkeit eines gemeinsamen Standortes in Frage. Eine unverbindliche Abstimmung ergab keine Einstimmigkeit. Die Feuerwehren Waal, Rohr und Gambach äußerten den Wunsch nach einer erweiterten Arbeitskreissitzung bei der neben den heute Anwesenden auch alle interessierten Feuerwehrkameraden teilnehmen könnten, um ihre Anliegen direkt einbringen zu können. Dies wurde als sinnvoll angesehen, sofern dort abschließend diskutiert wird.

Am 24.04.2018 fand nun wiederum unter Beteiligung der kompletten Kreisbrandinspektion im Feuerwehrhaus Rohrbach eine erweiterte Arbeitskreissitzung statt in der das Für und Wider einer gemeinsamen Lösung erörtert wurde.

Am Ende der mehrstündigen Debatte wurde folgendes einstimmig zur Vorlage im Gemeinderat vereinbart:
 
  1. Die Feuerwehren Waal, Rohr und Gambach sind zu einer Zusammenarbeit beim aktiven Feuerwehrbetrieb bereit.  (Beschluss TOP 3.1)
  2. Das gemeinsame, voll förderfähige und DIN/UVV-konforme Feuerwehrhaus soll mit zwei Stellplätzen in Rohr auf einem gemeindeeigenen Grundstück errichtet werden, wobei das dem TOP 3.2 beiliegende Grundstück favorisiert wird. (Beschluss TOP 3.2)
  3. Ein Planungsauftrag ist unmittelbar zu erteilen. Die erforderlichen Mittel sind im Haushalt 2018 bereits enthalten. (Beschluss TOP 3.3)
  4. Die aktuell bestehenden Feuerwehrgerätehäuser sind weiterhin im Bestand der Gemeinde zu halten, um den Fortbestand des gesellschaftlichen Lebens in den Ortsteilen, das durch die Feuerwehrvereine gewährleistet wird, sicherzustellen. (Beschluss TOP 3.5)
  5. Die Feuerwehrvereine bleiben ansonsten einzeln bestehen. (Beschluss TOP 3.1)
  6. Von Seiten der Kreisbrandinspektion wurde die Möglichkeit einer Führungsmannschaft mit drei Kommandanten angesprochen.
  7. Für die Fahrzeugausstattung werden gemäß Kreisbrandinspektion ein wasserführendes Fahrzeug, ein ergänzender Mannschaftstransportwagen sowie ein „normaler“ KFZ-Anhänger vorgeschlagen. Die vorhandenen TSA werden auf ihre sinnvolle weitere Verwendbarkeit im Arbeitskreis geprüft, ggf. aber nur am zentralen Standort vorgehalten. (Beschluss TOP 3.4)
  8. Zur weiteren Detailplanung wird der Arbeitskreis „Zukunftskonzept Feuerwehren“ beauftragt. (Beschluss TOP 3.1)
  9. Der Feuerwehrbedarfsplan ist auf Basis der heutigen Beschlüsse fertigzustellen und dem Gemeinderat als Gesamtwerk zur Genehmigung vorzulegen. (Beschluss TOP 3.1)

Mit dem erzielten Ergebnis haben wir ein historisches und nachhaltiges Ziel für die gemeinsame Zukunft der Feuerwehren in Rohrbach erreicht, das von der Kreisbrandinspektion vollumfänglich unterstützt wird.

Über oben angeführte Positionen hat nun der Gemeinderat in den jeweiligen TOPs Beschluss zu fassen.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Zusammenarbeit der aktiven Feuerwehren Waal, Rohr und Gambach sowie den Neubau eines zentralen gemeinsamen Feuerwehrhauses auf einem gemeindeeigenen Grundstück. Die Feuerwehrvereine bleiben ansonsten einzeln bestehen.

Zur weiteren Detailplanung wird der Arbeitskreis „Zukunftskonzept Feuerwehren“ beauftragt. Der Feuerwehrbedarfsplan ist auf Basis der heutigen Beschlüsse fertigzustellen und dem Gemeinderat als Gesamtwerk zur Genehmigung vorzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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3.2. Festlegung des Standorts für das gemeinsame Feuerwehrgerätehaus *)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 08.05.2018 ö 3.2

Sachverhalt

Gemäß Vorgabe des Gemeinderats hat eine Errichtung eines gemeinsamen Feuerwehrhauses ausschließlich auf gemeindeeigenen Grundstücken zu erfolgen. Für den Bau des gemeinsamen Feuerwehrgerätehauses im Ortsteil Rohr stehen somit grundsätzlich zwei gemeindeeigene Grundstücke zur Verfügung. Auf beiden könnte der Neubau realisiert werden. Lagepläne sind dem TOP als Dokument beigefügt.

In den Arbeitskreissitzungen am 12.04.2018 und 24.04.2018 wurde der Standort Flurnummer 14 (895 m²) als zu priorisierender Standort definiert, da durch dessen unbebaute Lage das vorhandene Gebäude (altes FW-Haus) samt „Feststadel“ und Spielplatz erhalten werden könnte und es sich um ein reines Feuerwehrhaus mit allen vorgeschriebenen Räumen handelt. Bei einer zeitnahen Planung und Genehmigung könnte das Bauvorhaben unmittelbar umgesetzt werden. Zudem ist eine häufig angesprochene Ungleichbehandlung der Ortsteile Waal und Gambach in Bezug auf zusätzliche nicht feuerwehrrelevante Räume ausgeschlossen.

Alternativ steht natürlich die Fläche des derzeitigen Feuerwehrhauses, Flurnummer 3 mit 2.075 m² (davon 1.636 m² Freifläche für Spielplatz) unter den oben genannten Einschränkungen zur Verfügung. Vorteil wäre nach Abriss des Bestandsgebäudes lediglich die Reduzierung des Unterhalts auf ein Gebäude. Die Abstandsflächen zur vorhandenen Bebauung und insbesondere der erforderliche Schutzabstand zur verlaufenden Hauptwasserleitung sind zwingend zu beachten. Der Spielplatz wäre auf dieser Flurnummer in jedem Fall nicht mehr verfügbar. Dies ist allein schon durch die Gefahren bei einem Einsatz der Feuerwehren (Zu- und Abfahrtsverkehr) begründet.

Unter Abwägung des angeführten Sachverhaltes empfiehlt der Arbeitskreis „Zukunftskonzept Feuerwehren“ sowie die Verwaltung den Bau des neuen Feuerwehrgerätehauses auf Flurnummer 14 Gemarkung Rohr.

Der Gemeinderat muss sich im Interesse einer möglichst zügigen Planung heute für ein Grundstück entscheiden.

Kurzfristig ist zu diesem TOP ein Antrag an den Gemeinderat von Hermann Rottmair zur Favorisierung des jetzigen Feuerwehrhausstandortes (Fl.Nr. 3) zur Behandlung im Gemeinderat eingegangen (siehe Anlage im RIS).

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, den Neubau des gemeinsamen Feuerwehrgerätehauses für die Ortsteile Waal, Rohr und Gambach primär auf der Flurnummer 14, Gemarkung Rohr, zu realisieren. Sollte der geplante Feuerwehrhausbau auf der Flurnummer 14, Gemarkung Rohr, nicht „vernünftig und zukunftsorientiert “ realisiert werden können, ist im Gemeinderat über einen geeigneten Ersatzstandort zu befinden.    

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 3

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3.3. Vergabe des Planungsauftrages

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 08.05.2018 ö 3.3

Sachverhalt

Das Ingenieurbüro Obereisenbuchner hat die bisherigen Planungen und Machbarkeitsstudien aktiv begleitet. Daher ist es sinnvoll, die weitergehende Planung des Feuerwehrgerätehauses durch das identische Ingenieurbüro durchführen zu lassen. Die Verwaltung hat hierzu ein Angebot angefordert. Zunächst sollen nur die Leistungsphasen 1 – 4 beauftragt werden.

Das vorliegende Angebot kann auf die beiden möglichen gemeindeeigenen Grundstücke in Rohr Anwendung finden. Ein Rückbau/Abriss des Bestandgebäudes ist im Falle eines Neubaus auf der Fläche des derzeitigen Feuerwehrgerätehauses nicht im Angebot enthalten und würde deshalb gesondert abgerechnet.

Das Honorar wurde auf Grundlage der Kostenschätzung (siehe GR-Sitzung 15.02.2018 TOP 1.1 Anlage) für ein gemeinsames Feuerwehrgerätehaus ermittelt. Es gilt die Honorarzone III, Mindestsatz und beläuft sich auf 22.787,35 €.

Beschluss

Der Auftrag zur Ausführung der Leistungsphasen 1 – 4 ergeht gemäß Honorarangebot vom 26.04.2018 an das Architekturbüro Obereisenbuchner.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 1

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3.4. Fahrzeugausstattung des gemeinsamen Feuerwehrgerätehauses

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 08.05.2018 ö 3.4

Sachverhalt

Nach Abstimmung mit der Kreisbrandinspektion wird folgende Fahrzeugausstattung für das gemeinsame Feuerwehrgerätehaus der Feuerwehren Waal, Rohr und Gambach empfohlen:

  1. 1 x MLF (Mittleres-Lösch-Fahrzeug, wasserführend, Atemschutzausstattung), Kosten ca. 170.000 € (nur Fahrzeug), Zuwendung ca. 49.000 €.
  2. 1 x MTW (Mannschafts-Transport-Wagen), Kosten ca. 30.000 €, Zuwendung ca. 12.500 €.
  3. PKW-Anhänger für individuelle Transporte (Schläuche, Pumpen etc.)

Eine detaillierte Fahrzeugauswahl und deren Ausstattung sind im Arbeitskreis bzw. mit den betroffenen Feuerwehren unter Beteiligung der Kreisbrandinspektion noch erforderlich. Auch der angesprochene Fahrzeugtausch unter den Feuerwehren ist im Arbeitskreis unter Berücksichtigung der Förderfähigkeiten noch abzustimmen.

Der am 25.04.2017 gefasste Gemeinderatsbeschluss ist insofern zu modifizieren, dass durch die Zusammenlegung der aktiven Feuerwehren Waal, Rohr und Gambach das vorgesehene TSF für die FW Waal und Gambach entfällt und dafür ein MTW mit Anhänger beschafft werden soll. An der Ausstattung mit einem wasserführenden Fahrzeug mit Atemschutzausstattung ändert sich nichts.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Ausstattung der gemeinsamen Feuerwehren Waal, Rohr und Gambach mit einem wasserführenden Fahrzeug mit Atemschutzausstattung, sowie die Anschaffung eines Mannschafts-Transport-Wagens mit zugehörigen PKW-Anhänger. Der Arbeitskreis wird zur Prüfung aller möglichen Alternativen und zur Vorlage eines entsprechenden Beschlussvorschlags für den Gemeinderat beauftragt. Der Gemeinderatsbeschluss vom 25.04.2017 wird aufgehoben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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3.5. Bestandsgebäude in den Ortsteilen - Beschluss über künftige Nutzung und Finanzierung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 08.05.2018 ö 3.5

Sachverhalt

Wie im TOP 3.1 angeführt ist, sollen die Bestandsgebäude zur Sicherstellung des gesellschaftlichen Lebens und der Dorfgemeinschaften, die wesentlich durch die vorhandenen Feuerwehrvereine gewährleistet sind, gemeindliches Eigentum bleiben.

Die Gebäude werden wie bisher den FFW-Vereinen zur Nutzung überlassen. Den laufenden Unterhalt trägt unverändert und analog der FFW Rohrbach und FFW Fahlenbach die Gemeinde (Gemeinschaftshaus). Sanierungsmaßnahmen werden wie bisher durch die Gemeinde bezuschusst (Die Vereine leisten Arbeitsdienste, das Material bezahlt die Gemeinde).

Da die Mitglieder der aktiven Feuerwehren aus den regen Aktivitäten der Feuerwehrvereine gewonnen werden, ist diese im Übrigen unveränderte Regelung ein elementarer Bestandteil der unter TOP 3.1 getroffenen Vereinbarungen, die nur durch ihre Kombination umgesetzt werden können.

Kurzfristig ist zu diesem TOP ein gleichlautender Antrag an den Gemeinderat von Hermann Rottmair zur Behandlung im Gemeinderat eingegangen (siehe Anlage im RIS).

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt der unveränderten Nutzungsüberlassung der im gemeindlichen Eigentum verbleibenden Gebäude an die Feuerwehrvereine und sonstigen örtlichen Vereine in den betroffenen Ortsteilen Waal, Rohr und Gambach zu. Sanierungsmaßnahmen werden im bisherigen Rahmen durch die Gemeinde bezuschusst.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 "An der Ilm"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 08.05.2018 ö 4
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4.1. Änderungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 08.05.2018 ö 4.1

Sachverhalt

Dieser TOP muss wegen weiterem Klärungsbedarf mit dem Landratsamt Pfaffenhofen zurückgestellt werden!

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4.2. Billigung des Änderungsentwurfes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 08.05.2018 ö 4.2

Sachverhalt

Dieser TOP muss wegen weiterem Klärungsbedarf mit dem Landratsamt Pfaffenhofen zurückgestellt werden!

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4.3. Fortsetzung des Verfahrens (Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 08.05.2018 ö 4.3

Sachverhalt

Dieser TOP muss wegen weiterem Klärungsbedarf mit dem Landratsamt Pfaffenhofen zurückgestellt werden!

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5. Auftragsvergabe für die Machbarkeitsstudie über die Sanierung der "Alten Schulturnhalle"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 08.05.2018 ö 5

Sachverhalt

Unter Ziffer 10.1 der Maßnahmenübersicht aus dem Interkommunalen Entwicklungskonzept (IKEK) wurde als nächster Schritt die „Ausschreibung und Durchführung einer Machbarkeitsstudie Sanierung Schulturnhalle“ definiert. Darüber wurde im Arbeitskreis Ortsmittenplanung berichtet und die dort bestimmten Büros Deller, Eichenseher, Obereisenbuchner und Hilbert (Hof), sowie auf Vorschlag der Regierung von Oberbayern, das Büro Bembè - Dellinger aus Greifenberg zur Angebotsabgabe aufgefordert.

Die Kosten der Machbarkeitsstudie sind aus der Städtebauförderung förderfähig. Hierzu wurden wir aufgefordert, vor Beauftragung der Machbarkeitsstudie bei der Regierung von Oberbayern einen Zuwendungsantrag auf Städtebauförderung vorzulegen. Dem Zuwendungsantrag sind die eingegangenen Angebote, sowie eine Bewertung mit Vergabevorschlag beizufügen.

Insgesamt gingen 3 Angebote ein. Die geforderte Auswertung der Angebote nach den Kriterien Preis, Leistungsfähigkeit und Referenzen ergab als Sieger das Büro ghswArchitekten aus Hof/Saale zum Angebotspreis von brutto 8.925,00 €. Es handelt sich dabei um das Planungsbüro das bereits für den Arbeitskreis „Schulturnhalle“ in Zusammenarbeit mit der KFB tätig war. Die Unterlagen liegen derzeit bei der Regierung von Oberbayern zur förderrechtlichen Prüfung und Genehmigung.

Die Machbarkeitsstudie soll bis Herbst vorgelegt werden.

Beschluss

Der Auftrag für die Erstellung der Machbarkeitsstudie „Sanierung alte Schulturnhalle“ wird an das IB ghswArchitekten aus Hof/Saale, unter dem Vorbehalt der förderrechtlichen Genehmigung durch die Regierung von Oberbayern, zum Angebotspreis von brutto 8.925,00 € erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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6. Vergabe der Bestellungen zum Jahresbedarf 2018 der gemeindlichen Feuerwehren

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 08.05.2018 ö 6

Sachverhalt

Für die jährliche Ergänzung der Ausrüstung der gemeindlichen Feuerwehren wurden 4 Firmen angeschrieben, von denen drei ein Angebot abgaben:

1. Fa. BAS                        13.881,04 € (brutto)                        (Angebot vollständig)
2. Fa. ………..                        14.171,71 € (brutto)                        (Angebot unvollständig)
3. Fa. ………..                        15.585,68 € (brutto)                        (Angebot unvollständig)

Die Fa. BAS hat im Vergleich zu den beiden Konkurrenten als Einzige alle angefragten Ausrüstungsgegenstände angeboten. Bei alleiniger Bewertung der vergleichbaren Artikel ist die Fa. BAS zudem der günstigste Anbieter. Es wird daher vorgeschlagen, die angefragten Ausrüstungsgegenstände bei der Fa. BAS zum Gesamtpreis von brutto 13.881,04 € als wirtschaftlichsten Anbieter zu erwerben.

Die Ergänzung der Schutzkleidung beläuft sich laut Angebot der Fa. HF Sicherheitskleidung auf brutto 4.137,05 €.

Als weiterer Posten mit 12.088,84 € schlägt die Anschaffung weiterer Ausrüstungsgegenstände zu Buche, die direkt beim Fachhandel bzw. Hersteller bezogen werden sollen. Als größter Posten ist hier die Ersatzbeschaffung von einzelnen Atemschutzgeräten (altersbedingter Austausch) mit 6.533,10 € zu nennen.

Die Gesamtkosten setzen sich wie folgt zusammen:

Fa. BAS                                13.881,04 €
Schutzkleidung, Fa. HF                  4.137,05 €
Sonstige Anschaffungen                12.743,94 €
Gesamt (brutto):                        30.762,03 €

Die notwendigen Mittel stehen im Haushalt 2018 zur Verfügung.

Beschluss

Der Gemeinderat bewilligt den aufgeführten Jahresbedarf 2018 für die Ergänzung der Feuerwehrausrüstung zu einem Gesamtpreis von brutto 30.762,03 €.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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7. Spielplätze Rohrbach; Ersatzbeschaffung für abgebaute Spielgeräte; Auftragsvergabe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 08.05.2018 ö beschließend 7

Sachverhalt

Im Herbst letzten Jahres wurden aus Sicherheitsgründen auf den Spielplätzen im Edenthalweg und im Gellert in Rohrbach, in Rohr, im Baugebiet Etzwiesen in Fahlenbach sowie in Gambach, Spielgeräte abgebaut. Die Projektgruppe „Jugend und Familie“ hat sich der Gestaltung und Ausstattung angenommen, Befragungen durchgeführt und die Altersstruktur in den einzelnen Gebieten durchleuchtet. Es sollen nicht alle Spielplätze gleich ausgestattet werden, sondern die Attraktivität der Spielplätze für alle Altersklassen verbessert werden.

Die Spielgeräte wurden auf jeden einzelnen Spielplatz individuell abgestimmt. Im Haushalt wurden für dieses Jahr insgesamt 105.000,00 € zur Ausstattung der Spielplätze aufgenommen. In der Sitzung vom 20. März wurde bereits der Auftrag zur Ausstattung des Spielplatzes Etzwiesen beauftragt. Dabei wurde festgelegt, dass zukünftig keine Spielgeräte mehr aus Holz, sondern Geräte aus Recycling-Kunststoff oder Stahl eingebaut werden sollen.

Die Projektgruppe schlägt außerdem vor, in Gambach anstatt eines Spielturmes einen Beachvolleyballplatz zu schaffen, um der Altersgruppe ab 14+ gerecht zu werden. Ebenso kann diese Anlage auch von Erwachsenen genutzt werden. Weiter ist ein „Outdoorkickerkasten“ für den Spielplatz Rohr vorgesehen.

Im Einzelnen stellt sich die Ausstattung der einzelnen Spielplätze im Hinblick auf die Kosten wie folgt dar:

Spielplatz Edenthalweg:        25.406,28 € (incl. MwSt. und Montage)
Spielplatz Im Gellert:                16.617,16 € (incl. MwSt. und Montage)
Spielplatz Rohr:                11.826,22 € (incl. MwSt. und Montage)
Spielplatz Gambach:          13.000,00 € (incl. MwSt. und Erdarbeiten)
Spielplatz Etzwiesen:                31.922,94 € (bereits beauftragt)
         
         gesamt:                98.772,60 € (incl. MwSt. und Montage)

Somit wird der Haushaltsansatz eingehalten.

Die angebotenen Preise wurden mit Katalogpreisen anderer Anbieter verglichen und für in Ordnung befunden.

Beschluss

Der Auftrag zur Ausstattung der Spielplätze wie im Sachverhalt beschrieben geht an die Fa. Westfalia zum Preis von 28.443,38 € (incl. MwSt. und Montage), an die Fa. Kompan zum Preis von 25.406,28 € (incl. MwSt. und Montage) sowie die Fa. Wallenreiter zum Preis von 3.051,00 € (incl. MwSt.) für die Volleyballanlage und Outdoorkicker (beides vandalismussicher). Die verbleibenden rund 10.000,00 € beinhalten die Erdarbeiten und den Sand sowie die Einfassung für den Beachvolleyballplatz.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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8. Bekanntgaben und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 08.05.2018 ö 8

Sachverhalt

  1. Es wurde ein Schaden am Kanal in der Eichenstraße festgestellt. Der Kanal liegt in diesem Bereich in einer Tiefe von 7,30 m. Da sich der Fahrbahnbelag mit einem Durchmesser von ca. 1,00 m auf eine Tiefe von ca. 40 cm gesetzt hat, war Gefahr im Verzug und es musste sofort gehandelt werden. Der Kanal wurde TV-Befahren, wobei wurde der Schaden lokalisiert wurde. Es handelte sich dabei um einen defekten Grundstücksanschluss im Bereich des Hauptkanals. Die Fa. Geltl konnte die Arbeit kurzfristig übernehmen. Nach dem Abtrag der Asphaltschicht wurde das Ausmaß der Unterhöhlung der Straße sichtbar. Da hier ein Verbau und Spundwände nötig waren, wurde zur Beweissicherung der umliegenden Wohnhäuser das Büro Sennewald aus München beauftragt. Angebote hierfür konnten nicht eingeholt werden, da von den weiteren 4 kontaktierten Büros aufgrund der Kurzfristigkeit der Auftrag nicht übernommen werden konnte.

  1. Es wurde hinsichtlich des Sachstandes bezüglich der Beschaffung von weiteren Geschwindigkeitsmessanlagen nachgefragt. Der Vorsitzende verwies auf die im Moment noch laufende Sachbearbeitung.

Datenstand vom 07.06.2018 14:39 Uhr