Datum: 05.06.2018
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Rathaus Rohrbach - Sitzungssaal
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Rohrbach
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:50 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 08.05.2018
2 Information über Vorplanung Neubau Eisenbahnbrücke km 60,822 (Eiserne Brücke/Sportweg) und Entscheidung über Fortbestand Aufweitungsverlangen (Vertreter der Bahn sind anwesend)
3 Neubau Autobahnbrücken - erneute Vorstellung und Entscheidung über Aufweitungsverlangen (Vertreter der Autobahndirektion sind anwesend)
4 Bürgerversammlungen 2018 - Behandlung der Wünsche und Anträge
5 Ernennung einer(s) kommunalen Behindertenbeauftrage(n)
6 Abschluss einer aktualisierten Vereinbarung über die Errichtung und den Betrieb von Wertstoffhöfen *)
7 Bekanntgaben und Anfragen

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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 08.05.2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 05.06.2018 ö beschließend 1

Sachverhalt

Die Niederschrift ist den jeweiligen TOPs der Sitzung vom 08.05.2018 im Ratsinformationssystem zu entnehmen!

Beschluss

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 08.05.2018  wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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2. Information über Vorplanung Neubau Eisenbahnbrücke km 60,822 (Eiserne Brücke/Sportweg) und Entscheidung über Fortbestand Aufweitungsverlangen (Vertreter der Bahn sind anwesend)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 05.06.2018 ö 2

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat sich am 06.02. und 27.02.2018 mit dem geplanten Neubau der Eisernen Brücke am Sportweg befasst und eine Vorplanung mit dem Aufweitungsverlangen für die lichte Weite auf 8,0 m  beschlossen. Die lichte Höhe von 3,50 m bleibt unverändert bestehen.

Die Vorplanung wurde jetzt gemacht und wurde von Frau Polanetzki/Bundesbahn vorgestellt (die Präsentation ist dem TOP beigefügt; Hinweis: die Kostenangaben in der Präsentation sind Nettopreise! Die Beträge in der unten stehenden Tabelle sind die für uns relevanten Bruttopreise!).

Die Planungsunterlagen wurden auch dem Staatlichen Bauamt Ingolstadt zur Prüfung der Förderhöhe vorgelegt. Eine abschließende Antwort steht noch aus. Grundsätzlich ist die geplante Maßnahme mit der oben dargestellten Aufweitung und unter Beibehaltung der jetzigen Höhe nach schriftlicher Mitteilung des Staatlichen Bauamts vom 08.05.2017 förderfähig.
Die zusätzlich anfallenden Kosten für den Straßenbau wurden vom IB Wipfler PLAN aktualisiert und soweit sie als kreuzungsbedingt gewertet werden können (auf einer Eingriffslänge von ca. 50 m) in der nachstehenden Tabelle eingetragen. Zusammengefasst ergibt sich nach heutiger Sicht folgende Kostenperspektive:


Ergebnisse lt Vorplanung vom 20.04.2018


I. Kosten

a) Brückenbauwerk bei gemeindlicher Aufweitung
3.177.400 € brutto
b) Straße (Eingriffslänge 50 m)
   119.000 € brutto
Gesamt
3.296.400 € brutto


II. Anteil der Gemeinde 
(wegen Aufweitungsverlangen)
Anteil für Straße und Brücke sind sofern es kreuzungsbe-dingt ist, identisch (Gemeinde 51,10%; Bahn 48,90%)
a) Brückenbauwerk
1.786.527 € brutto
 (incl. 10% Verwaltungskostenpauschale)
b) Straße

60.800 € brutto
Gesamt
1.847.327 € brutto


III. Vorteilsausgleich (alt für neu)
1.503.397 € brutto


IV. Kostenanteil Gemeinde gesamt
343.930 € brutto


V. Abzüglich staatl. Förderung (Prüfung läuft
     noch)
voraussichtlich ca. ???
(Anteil EÜ Fürholzer Straße ca. 52% der förderfähigen Kosten)
Verbleibender kommunaler Eigenanteil
??? €

Die vorgestellte Dauer der Straßensperrung ist auf das unbedingt notwendige Maß zu beschränken. Die Zufahrt zum gemeindlichen Bauhof und insbesondere auch zum Wertstoffhof ist soweit als möglich zu gewährleisten.

Unter Berücksichtigung der Verkehrsbedeutung der Straße und der Erhöhung der Verkehrssicherheit für den Fuß- und Radfahrerverkehr, sowie der historischen Gelegenheit und auch der Kostenperspektive sollte das Aufweitungsverlangen, wie bisher beschlossen, aufrecht gehalten werden. Gemäß der im Gemeinderat beschlossenen Vereinbarung zur Vorplanung müsste die Gemeinde bei einer Zurücknahme des Aufweitungsverlangens die dadurch entstandenen Mehrkosten der Bahn erstatten.

Beschluss

Der Gemeinderat hält seinen Beschluss vom 27.02.2018 zum Aufweitungsverlangen der Eisenbahnbrücke km 60,822 (Fahrbahn 5,50 m und Geh-und Radweg 2,50 m) aufrecht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 1

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3. Neubau Autobahnbrücken - erneute Vorstellung und Entscheidung über Aufweitungsverlangen (Vertreter der Autobahndirektion sind anwesend)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 05.06.2018 ö 3

Sachverhalt

Die Autobahndirektion Südbayern (ABD) ist im März 2018 auf die Gemeinde zugekommen und hat mitgeteilt, dass die in 2016 abgebrochenen Planungen für die Erneuerungen von insgesamt 12 Brücken im Abschnitt Anschlussstelle Langenbruck – Autobahndreieck Holledau wieder aufgenommen werden sollen. In einer Präsentation wurde von Herrn Schmidl von der ABD der derzeitige Sachstand vorgestellt (die Präsentation ist dem TOP beigefügt):

Im Gemeindebereich Rohrbach sind insgesamt 4 Brücken betroffen:

a) BW 51        Brücke A9 über Feldweg Waal-Rohrbach
b) BW 52        Brücke A9 über GVS Rohrbach-Waal
c) BW 54        Brücke A9 über GVS Rohrbach-Ossenzhausen (Bratzmühle)
d) BW 46        Brücke A9 über Kreisstraße PAF 21 Ottersried-Gambach

Als zeitlicher Ablauf der Maßnahmen ist vorgesehen:
2018        Planung,
2019        Vorabmaßnahmen, Ausschreibungen Bauwerke
2020        Ausführung Fahrtrichtung München
2021        Ausführung Fahrtrichtung Nürnberg

Standardmäßig sind von der ABD folgende Maße für die Brückenneubauten vorgesehen:


Lichte Weite
Lichte Höhe
Aufweitungsverlan-
gen bisher (2015) gestellt?
Kostenan-
teil Gde.
bisher
Geh-/Radweg
möglich

Bestand
Neubau
Bestand
Neubau











BW 51
5,0 m
7,0 m
4,50 m
4,50 m
nein
/
/ (Feldweg)








BW 52
8,0 m
11,30 m
4,40 m
4,50 m
Nein
/
ja








BW 54
6,0 m
10,10 m
3,80 m
3,80 m
Ja
lichte Weite 11,30 m

lichte Höhe 4,50 m
2015: ca. 0,5
Mio €

2018: s. Ta belle unten
ja









BW 46
7,0 m
10,60 m
4,15 m
4,20 m
Nein
(Landkreis zuständig)
/
ja

Zu diskutieren ist ein Aufweitungsverlangen für das BW 54 (GVS Rohrbach – Ossenzhausen):
Mit Beschluss vom 28.07.2015 wurde für das BW 54 das in der obigen Tabelle dargestellte Aufweitungsverlangen gestellt. Bezüglich der genauen Ausführung des BW 54 war man damals in intensiven Planungen, die dann von der ABD gestoppt wurden.
Nach dem heutigen Planungsstand bzw. heutiger Rechtslage ist auch bei der standardmäßigen Aufweitung durch die ABD auf lw 10,10 m und lh 3,80 m ein Geh- und Radweg ohne Schutzeinrichtung möglich, wenn die Straßengeschwindigkeit auf 50 km/h reduziert wird! Das bedeutet, dass wir in diesem Fall

a) kein Aufweitungsverlangen bräuchten und damit keine Kostenbeteiligung an dem
    Brückenneubau hätten
b) trotzdem eine Geh- und Radweg unterbringen (Reduzierung auf 50 km/h)
c) im Vergleich zu heute eine deutlich bessere Sichtbeziehung/Übersichtlichkeit bekommen:
siehe aktualisierter Lageplan in der Anlage; nach einer aktualisierten Berechnung des IB WipflerPlan reduziert sich zwar die Sicht für den Verkehrsteilnehmer von Rohrbach kommend um ca. 10 m gegenüber der Sicht bei einem Querschnitt von 11,30 m. Für den Verkehrsteilnehmer von Ossenzhausen kommend reduziert sich die Sicht um ca. 5 m. Es verbleibt aber immer noch eine deutliche Verbesserung für beide Fahrtrichtungen gegenüber dem derzeitigen Zustand.
d) keine zusätzlichen Kosten für den Straßenausbau hätten:
    Die Straßenbaukosten wurden vom IB WipflerPlan ebenfalls aktualisiert und würden sich brutto
    auf ca. 320.000 € ohne Nebenkosten belaufen (ein Teil der Kosten wäre kreuzungsbedingt und
    von der ADB mitzufinanzieren)
e) keine Kosten für etwaigen Grunderwerb für den Straßenausbau anfallen.


In der Zusammenfassung ergeben sich bei BW 54 folgende Kostensituationen:

Variante 1
Aufweitungsverlangen nur für lichte Höhe
lh    4,50 m
lw  10,10 m
ca. 450.000 € brutto
zzgl. Straßenbaukosten etc.



Variante 2
Aufweitungsverlangen lichte Höhe und Weite
lh    4,50 m
lw  11,30 m
ca. 770.000 € brutto
zzgl. Straßenbaukosten, Grund- erwerb etc.



Variante 3 (kein Aufweitungsverlangen)
lh    3,80 m
lw  10,10 m
keine Kosten (trotzdem G+R- Weg, aber Höhe bleibt 3,80 m)





Förderfähigkeit
Nach Auskunft des Staatlichen Bauamtes Ingolstadt ist der gemeindliche Kostenanteil für das BW 54 grundsätzlich nur förderfähig, wenn eine lichte Höhe von 4,50 m gewährleistet werden kann. Der Durchschnittsfördersatz beträgt ca. 50% der förderfähigen Kosten. Die förderfähigen Kosten sind derzeit nicht bekannt.

Straßensperrungen
Weiterhin wurde am 21.03.2018 informiert, dass es unvermeidbar sei sämtliche Bauwerke im Gemeindegebiet Rohrbach gleichzeitig zu sperren. Die Dauer der Sperrung der unterführten Straßen würde voraussichtlich in jedem Baujahr 4-5 Monate dauern. Diese gleichzeitige Sperrung sei notwendig, um die Arbeiten an der BAB in einem Jahr pro Fahrbahn realisieren zu können. Die Umfahrung soll für diesen Zeitraum über die B 300 oder die St 2232 erfolgen. Landwirtschaftlicher Verkehr und Anwohnerverkehr sollen über die Überführung BW 49 (Kaibrücke) und den anschließenden Feldwegen erfolgen. Wir haben in der Besprechung gefordert, dass immer mindestens eine Hauptverkehrsstraße befahrbar bleiben muss.


Zusätzliche Info wegen aktiver Lärmschutz Ottersried (Lärmschutzwand)
Am 21.03.2018 wurde die ABD beauftragt, eine Kostenaufstellung über die Errichtung einer Lärmschutzwand beim OT Ottersried anzufertigen. Die Kosten wären von der Gemeinde zu tragen. Die Kosten sind der Anlage zu entnehmen.

Beschluss 1

1. Für die Brückenbauwerke 46 (Brücke A9 über Kreisstraße PAF 21 Ottersried-Gambach), BW 51 (Brücke A9 über Feldweg Waal-Rohrbach) und BW 52         (Brücke A9 über GVS Rohrbach-Waal) bestehen keine Änderungswünsche (Aufweitungsverlangen) zu den oben dargestellten Neubauplänen und Maßen. Die Beschlüsse vom 28.07.2015 sind damit hinfällig.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Beschluss 2

Die Gemeinde stellt für das BW 54 (Rohrbach – Ossenzhausen) das Aufweitungsverlangen für eine lichte Weite von 11,30 m und eine lichte Höhe von 4,50 m. Der gemeindliche Kostenanteil würde nach jetzigem Stand ca. 770.000 € brutto für die Brücke, ca. 320.000 € brutto für den Straßenbau und evtl. notwendige Grunderwerbskosten betragen. Die Beschlüsse vom 28.07.2015 sind damit hinfällig.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 20

Beschluss 3

Die Gemeinde stellt für das BW 54 (Rohrbach – Ossenzhausen) das Aufweitungsverlangen nur für eine lichte Höhe von 4,50 m. Der gemeindliche Kostenanteil würde nach jetzigem  Stand ca. 450.000 € brutto für die Brücke und ca. 320.000 € brutto für den Straßenbau betragen. Die Beschlüsse vom 28.07.2015 sind damit hinfällig.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 8

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4. Bürgerversammlungen 2018 - Behandlung der Wünsche und Anträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 05.06.2018 ö 4

Sachverhalt

Die 4 Bürgerversammlungen wurden von insgesamt 129 Bürger/-innen besucht (ohne Gemeinderäte).
Viele Anfragen haben sich bereits in den Versammlungen geklärt. Einige Punkte wurden zwischenzeitlich von der Verwaltung erledigt oder werden weiter bearbeitet (z.B. Zukunft der Ortsteilfeuerwehren, Standorte der neuen Geschwindigkeitsmessanlagen).

Aus den Bürgerversammlungen ergaben sich ansonsten keine Themen, die im Gemeinderat zu entscheiden wären. Der Gemeinderat nahm  diesen Sachvortrag zur Kenntnis.

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5. Ernennung einer(s) kommunalen Behindertenbeauftrage(n)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 05.06.2018 ö 5

Sachverhalt

Nach dem Tod von Herrn Helmut Steidl gibt es in der Gemeinde keinen kommunalen Behindertenbeauftragten mehr. Die Bestellung des kommunalen Behindertenbeauftragten ist keine Pflicht der Kommunen. Aus unserer Sicht wäre es jedoch sinnvoll, wenn es wieder jemanden gäbe, der sich speziell für die Belange der Menschen mit Behinderungen einsetzt.

Nach einer Nachfrage hat sich für Elfriede Schmid (Leiterin der Projektgruppe „Senioren und Menschen mit Behinderung“) und kommunale Seniorenbeauftragte  für dieses Ehrenamt bereit erklärt. Herr Steinlechner würde die Vertretung übernehmen. Der Gemeinderat hat darüber Beschluss zu fassen.

Beschluss

Der Gemeinderat bestellt Frau Elfriede Schmid zur kommunalen Behindertenbeauftragten der Gemeinde Rohrbach. Herr Werner Steinlechner wird zum Vertreter bestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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6. Abschluss einer aktualisierten Vereinbarung über die Errichtung und den Betrieb von Wertstoffhöfen *)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 05.06.2018 ö 6

Sachverhalt

In der Bürgermeisterdienstbesprechung am 26.10.2017 stimmten alle anwesenden Bürgermeister der Anhebung der jährlichen Pachtzinszahlung für Wertstoffhöfe und Grüngutsammenstellen auf 1,00 €/m² zu. Somit wird jetzt überall die gleiche Entschädigung bezahlt. Des Weiteren erklärten sich die Bürgermeister auch damit einverstanden, im Rahmen der Pachtzinserhöhung für die Grüngutsammelstelle bei Bedarf das Zusammenschieben von holzigem und nichtholzigem Grüngut durch eigenes Personal und Gerät durchzuführen.

In der Anlage ist die aktualisierte Vereinbarung zur Kenntnis beigelegt. Im Wesentlichen haben sich nur die Vergütungssätze verändert. Die Vereinbarung tritt rückwirkend zum 01.01.2018 in Kraft.

Vergütungsübersicht:


Fläche
Alte Vergütung
Neue Vergütung
Wertstoffhof
3160 m²
2.844 €
(0,90 €/m²)
3.160,00 €
(1,00 €/m²)




Grüngutsammelstelle
600 m²
60,00 €
(0,10 €/m²)
600,00
(1,00 €/m²)

Beschluss

Die Gemeinde Rohrbach stimmt der aktualisierten Vereinbarung in der vorliegenden Fassung zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 2

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7. Bekanntgaben und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 05.06.2018 ö 7

Sachverhalt

a) Der Vorsitzende informierte über die
aa) Einweihung der Kinderkrippenerweiterung am 21.06.2018 um 09:30 Uhr
bb) Telekom-Asphaltierungen wurden mehrfach nachdringlich reklamiert. Heutige Zusage: Abschluss der Arbeiten bis Ende Juni zugesichert. Neue Trassenöffnungen Waaler Straße wg. Glasfaseranschluss BG Waal.
cc) aktuelle Sitzungstermine im Juni

b) Für die 1150-Jahr-Feier der Gemeinde fehlen noch die Rückmeldungen aus der SPD- und FW-Fraktion über deren Teilnehmer. Für die SPD nimmt GR Sabine Ruhfaß teil. Die FW geben noch Rückmeldung.

c) GR Moosmayr schlug vor, beim AWP einen zweiten Container für Kartonage zu beantragen, da der vorhandene zuwenig ist. Die Verwaltung gibt diesen Vorschlag an den AWP weiter.

Datenstand vom 05.07.2018 13:52 Uhr