Datum: 26.06.2018
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Rathaus Rohrbach - Sitzungssaal
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Rohrbach
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 22:10 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 05.06.2018
2 Leichenhaus Rohrbach
2.1 Vorstellung und Beschlussfassung über Sanierung und Erweiterung Leichenhaus Rohrbach (IB Obereisenbuchner ist anwesend) *)
2.2 Beauftragung weiterer Architektenleistungen
3 Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen - Beratung und Beschlussfassung
4 Gebührensatzung zur Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen - Beratung und Beschlussfassung
5 Satzung für Ehrungen und Auszeichnungen - Beratung und Beschlussfassung
6 Jugendförderrichtlinien - Beratung und Beschlussfassung
7 Sportförderrichtlinien - Beratung und Beschlussfassung
8 Kostensatzung - Beratung und Beschlussfassung
9 Möblierung des Rathauses
10 Antrag auf Preiserhöhung für die Schülerbeförderung ab 01.09.2018
11 Kanalschaden Eichenstraße, nachträgliche Genehmigung der überplanmäßigen Ausgabe
12 Bekanntgaben und Anfragen

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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 05.06.2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 26.06.2018 ö beschließend 1

Sachverhalt

Die Niederschrift ist im RIS den jeweiligen TOPs der Sitzung vom 05.06.2018 zu entnehmen.

Beschluss

Die Niederschrift vom 05.06.2018 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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2. Leichenhaus Rohrbach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 26.06.2018 ö 2
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2.1. Vorstellung und Beschlussfassung über Sanierung und Erweiterung Leichenhaus Rohrbach (IB Obereisenbuchner ist anwesend) *)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 26.06.2018 ö 2.1

Sachverhalt

Das Leichenhaus in Rohrbach entspricht nicht mehr den heutigen Anforderungen. Deshalb wurde in der Gemeinderatssitzung vom 16.05.2017 das Architekturbüro Obereisenbuchner beauftragt, zu prüfen, ob das bestehende Leichenhaus renoviert und erweitert werden kann.

Zwischenzeitlich ergab die Besichtigung/Besprechung mit dem Denkmalschutzamt, dass unser Leichenhaus doch unter Denkmalschutz steht, dieses bei der Übertragung auf die elektronische Datenverarbeitung nur nicht in die Liste aufgenommen wurde. Eine Erweiterung nach Westen kann sich das Denkmalschutzamt grundsätzlich vorstellen, wenn die Vorderfront so bestehen bleibt.

Nachdem für den Anbau Erdarbeiten anstehen und durch die baubedingten Zufahrten Änderungen im Erdreich entstehen, würde sich nach Abschluss der Baumaßnahme die Integration von Baumgräbern und einem Gräberfeld für anonyme Bestattungen anbieten. Diese sollen im Lageplan vorgesehen werden.

Da auch im „alten Teil“ des Friedhofes immer mehr Gräber aufgelassen werden und so viele Informationen verschwinden, wäre eine sog. Erinnerungsstätte, z. B. Wand mit Infotäfelchen eine Möglichkeit, an „alte Rohrbacher“ wie z. B. Weich Mart (Fläche für Erweiterung Friedhof) zu erinnern/gedenken. Dies wurde in der Planung berücksichtigt.

Beschluss 1

Der vorgestellten Planungsvariante (9,26m x 4,63m lichte Weite) wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Errichtung der vorgestellten Gedenktafeln wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

Beschluss 3

Der vorgestellten Gestaltung des Umfelds zur Schaffung von alternativen Bestattungsmöglichkeiten (z.B. Baumgräber, anonyme Bestattungen) und der Außenanlagen wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 1

Beschluss 4

Im Rahmen der Umgestaltung soll auch der Hauptweg saniert werden. Entsprechende Angebote sind von der Verwaltung einzuholen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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2.2. Beauftragung weiterer Architektenleistungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 26.06.2018 ö 2.2

Sachverhalt

Auf Basis der unter TOP 2.1 beschlossenen Planungsvariante wird ein Architekturvertrag mit dem Ingenieurbüro Obereisenbuchner für die Lph. 5 – 9 geschlossen.

Beschluss

Die Verwaltung wird ermächtigt, auf der Basis der heute beschlossenen Planungsvariante einen Architektenvertrag mit den Lph 5 - 9 in Höhe von 35.891 € brutto mit dem Büro Obereisenbuchner abzuschließen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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3. Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen - Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 26.06.2018 ö 3

Sachverhalt

Die Benutzungssatzung für die gemeindlichen Kindertageseinrichtungen soll an aktuelle Erfordernisse angepasst werden.

Der Finanz- und Personalausschuss hat in seiner Sitzung vom 19.04.2018 ausgiebig über die von der Verwaltung vorgeschlagenen Veränderungen diskutiert. Der Ausschuss hat die Empfehlung ausgesprochen, die Satzung in der vorliegenden Fassung zu beschließen.

Die Elternbeiräte haben gemäß dem bayerischen Kinderbildungs- und Betreuungsgesetzes - BayKiBiG ein Anhörungsrecht. Die Elternbeiratsvorsitzenden der drei Einrichtungen wurden mit Schreiben vom 02.05.2018 über die geplanten Änderungen informiert und um Stellungnahme bis 25.05.2018 gebeten.
Die gemeinsame Stellungnahme der Elternbeiräte des Kindergartens Sternschnuppe und der Kinderkrippe Sonnenschein ist als Anlage beigefügt. Vom Elternbeirat Löwenzahn liegt keine Stellungnahme vor.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen in der vorliegenden Fassung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 8

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4. Gebührensatzung zur Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen - Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 26.06.2018 ö 4

Sachverhalt

In der Gebührensatzung zur Satzung der Gemeinde Rohrbach über die Benutzung von Kindertageseinrichtungen vom 28.06.2016 ist in § 7 Abs. 4 geregelt, dass die Benutzungsgebühren zum 01.09.2016 und danach alle zwei Jahre gemäß den Tariferhöhungen im öffentlichen Dienst (TVöD) angeglichen werden.

Zum 01.02.2017 wurden die Gehälter um 2,4 % erhöht. Mit der Tarifrunde 2018 werden die Gehälter zum 01.03.2018 um durchschnittlich 3,2 % erhöht. Insgesamt ergibt sich im Vergleich zu 2016 eine Erhöhung von 5,7 %. Um diesen Faktor sollen die Benutzungsgebühren zum 01.09.2018 angehoben werden.

Neben der Gebührenanpassung wurden einige Passagen verändert, bzw. gestrichen. Die Veränderungen sind in der Entwurfsfassung der Satzung farblich markiert.

Der Finanz- und Personalausschuss hat in seiner Sitzung vom 19.04.2018 intensiv über die von der Verwaltung vorgeschlagenen Veränderungen diskutiert. Der Ausschuss hat die Empfehlung ausgesprochen, die Satzung in der vorliegenden Fassung zu beschließen.

Die Elternbeiräte haben gemäß dem bayerischen Kinderbildungs- und Betreuungsgesetzes - BayKiBiG ein Anhörungsrecht. Die Elternbeiratsvorsitzenden der drei Einrichtungen wurden mit Schreiben vom 02.05.2018 über die geplanten Änderungen informiert und um Stellungnahme bis 25.05.2018 gebeten.
Die gemeinsame Stellungnahme der Elternbeiräte des Kindergartens Sternschnuppe und der Kinderkrippe Sonnenschein ist als Anlage beigefügt. Vom Elternbeirat Löwenzahn liegt keine Stellungnahme vor.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen in der vorliegenden Fassung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 3

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5. Satzung für Ehrungen und Auszeichnungen - Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 26.06.2018 ö 5

Sachverhalt

Die Richtlinien zur Ehrung von besonderen sportlichen Leistungen und Verdienste um den Sport, für hervorragende Leistungen auf kulturellem und sonstigem Gebiet vom 19.01.2010 und die Satzung über die Verleihung von Auszeichnungen durch die Gemeinde Rohrbach vom 29.10.2003 wurden überarbeitet und sollen in einer Satzung zusammengefasst werden.

In diesem Zuge soll auch die bisher geübte Praxis bei Glückwünschen und Ehrengaben/ Geschenken, sowie der Beschluss des Finanz- und Personalausschusses vom 22.02.2007 über das Vorgehen beim Tod von (ehemaligen) Gemeinderatsmitgliedern in dieser Satzung zusammengefasst und vereinheitlicht werden.

Der Finanz- und Personalausschuss hat in seiner Sitzung vom 20.06.2018 über die Satzung für Ehrungen und Auszeichnungen beraten und empfiehlt dem Gemeinderat, die Satzung in der vorliegenden Fassung zu beschließen.

Der Vollzug der Satzung ist erstmalig zur Auftaktveranstaltung zur 1150-Jahr-Feier im Februar 2019 angedacht.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Satzung für Ehrungen und Auszeichnungen in vorliegender Fassung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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6. Jugendförderrichtlinien - Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 26.06.2018 ö 6

Sachverhalt

Die Jugendförderrichtlinien gelten seit dem Jahr 2002. Die Richtlinie wurde überarbeitet, die Fördersätze angepasst.

Sowohl die geltenden als auch die überarbeiteten Richtlinien liegen dem TOP als Anlage bei, ebenfalls eine Übersicht über die in 2017 tatsächlich ausgezahlte Jugendförderung mit Vergleich bei Anwendung der neuen Richtlinie.

Der Finanz- und Personalausschuss hat in seiner Sitzung vom 20.06.2018 über die Jugendförderrichtlinien beraten und empfiehlt dem Gemeinderat, die Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen an Vereine und Organisationen mit Jugendarbeit und Jugendgruppen (Jugend-Förderrichtlinien) in der vorliegenden Fassung zu beschließen.

Beschluss 1

Der Gemeinderat beschließt die Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen an Vereine und Organisationen mit Jugendarbeit und Jugendgruppen (Jugendf örderrichtlinien) in der vorliegenden Fassung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Beschluss 2

Im laufenden Jahr erfolgt die Antragstellung abweichend von Abschnitt B § 3 Abs. 1 nach einem Informationsschreiben durch die Gemeinde zum 01.11.2018.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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7. Sportförderrichtlinien - Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 26.06.2018 ö 7

Sachverhalt

Die Gemeinde Rohrbach gewährt den örtlichen Sportvereinen seit vielen Jahren Zuschüsse für den laufenden Betrieb und Investitionsmaßnahmen.

Für den Unterhalt der Sportplätze erhalten der TSV Rohrbach bislang jährlich 8.807,82 €, der SV Fahlenbach 4.977,12 € (Gemeinderatsbeschluss vom 08.07.2003). Mit diesem Zuschuss sind die Mäharbeiten, das Düngen, das Aerifizieren und Besanden, die Bewässerung, die Spielfeldmarkierungen und die Betriebskosten für die Maschinen (Rasenmäher, Kehrmaschine etc.) und sonstige Geräte umfasst. Für die Flutlichtanlagen werden die Stromkosten übernommen. Der SC Gambach erhält für die Flutlichtkosten der Stockbahnen einen jährlichen Betriebskostenzuschuss in Höhe von 150 € (Beschluss des Finanz- und Personalausschusses vom 24.02.2005).

Für Investitionen gibt es einen Grundsatzbeschluss vom 04.04.2000 der festlegt, dass der Investitionszuschuss für Sportvereine auf 15 % erhöht wird. Diese Erhöhung war befristet auf 5 Jahre mit der Einschränkung, dass sich der Fördersatz auf 10 % reduziert, sofern die Entwicklung des Gemeindehaushalts dies erfordert. Bis heute werden die Investitionen der Sportvereine mit 15 % gefördert. Bei Baumaßnahmen unberücksichtigt bleiben Kosten, die für Räume anfallen, die überwiegend als Gaststätte und damit auch gewerblich genutzt werden.

Diese Einzelbeschlüsse sollen nun vereinheitlich und transparent in Richtlinien zusammengefasst werden.
Neben den Sportförderrichtlinien sollen keine weiteren Förderungen für Sportvereine gegeben werden. Ausnahme hiervon soll die Übernahme der Kanal- und Wassergebühren sein, wie in der Finanz- und Personalausschusssitzung vom 20.03.2017 beschlossen.
(Auszug aus der Niederschrift vom 20.03.2017:
Da die Vereine zum sparsamen Umgang mit Trinkwasser motiviert werden sollen, hat sich der Finanz- und Personalausschuss dafür ausgesprochen, die Wasser- und Kanalgebühren für den TSV Rohrbach, den SV Fahlenbach und den DJK Rohrbach mit 75 % zu bezuschussen. Das bedeutet, jeder Verein trägt 25 % der Gebühren selbst. Der über den Zwischenzähler festgestellte Verbrauch der Wohnung, die über dem TSV Vereinsheim liegt, wird ganz normal verrechnet.“)

Der Finanz- und Personalausschuss hat in seiner Sitzung vom 20.06.2018 über die Sportförderrichtlinien beraten und empfiehlt dem Gemeinderat, die Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen an die örtlichen Sportvereine (Sportförderrichtlinien) in der vorliegenden Fassung zu beschließen.

Beschluss 1

Der Gemeinderat beschließt die Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen an die örtlichen Sportvereine (Sportförderrichtlinien) in der vorliegenden Fassung mit der Ergänzung bei Abschnitt D § 2.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der SC Gambach erhält 75 % der Wasser- und Kanalgebühren als Zuschuss.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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8. Kostensatzung - Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 26.06.2018 ö 8

Sachverhalt

Das kommunale Kostenverzeichnis wurde zum 25.10.2017 neu gefasst. Aufgrund dieser Neufassung ist eine Änderung der gemeindlichen Kostensatzung für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis notwendig. Die bisherige Satzung stammt aus dem Jahr 2002.

Die Satzung und das Kostenverzeichnis sind dem TOP als Anlage beigefügt.

Der Finanz- und Personalausschuss hat in seiner Sitzung vom 20.06.2018 über die Kostensatzung und das kommunale Kostenverzeichnis beraten und empfiehlt dem Gemeinderat, die Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis der Gemeinde Rohrbach (Kostensatzung) mit dem Kostenverzeichnis als Anlage in der vorliegenden Fassung zu beschließen.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis der Gemeinde Rohrbach (Kostensatzung) mit der Anlage in der vorliegenden Fassung

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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9. Möblierung des Rathauses

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 26.06.2018 ö 9

Sachverhalt

Die Büroeinrichtung im EG entspricht nicht mehr den heutigen Anforderungen in Punkto Ergonomie sowie den Unfallverhütungsvorschriften und soll/muss daher ausgetauscht werden. Im Obergeschoss wurden in den letzten Jahren immer wieder Büromöbel angeschafft. Zuletzt im Jahr 2017. Dabei wurden sechs Arbeitsplätze im OG mit höhenverstellbaren Schreibtischen ausgestattet. Die Einrichtungsgegenstände wurden so gewählt, dass diese individuell erweiterbar sind und in den noch zu schaffenden neuen Büroräumen verwendet werden können. Es wurde von der Verwaltung von der Fa. Schaller ein Angebot eingeholt, die Kosten wurden geprüft und für in Ordnung befunden, Mittel sind im Haushalt bereitgestellt. Die Kosten zur Ausstattung der Büros im EG (Standesamt, Einwohnermeldeamt, Kasse und Personalstelle, sowie OG Bauamtsleitung) belaufen sich auf 25.683,10 € (brutto). Zudem werden im EWO Kosten für den Austausch des Bodenbelages aufgrund Entfernung von Schränken anfallen.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem Austausch der Büroausstattung im Erdgeschoss des Rathauses zu, die Verwaltung wird beauftragt, den Auftrag in Höhe von 25.683,10 € (brutto) an die Fa. Schaller zu vergeben und die Arbeiten zu überwachen. Ferner wird die Verwaltung ermächtigt, den Bodenbelag ggfls. austauschen zu lassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 2

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10. Antrag auf Preiserhöhung für die Schülerbeförderung ab 01.09.2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 26.06.2018 ö 10

Sachverhalt

Die Schülerbeförderung für den Schulverband Rohrbach erfolgt durch das Busunternehmen Stanglmeier. Das Beförderungsentgelt für die beiden Buslinien ist in Tagespauschalen festgesetzt.
Zuletzt wurden diese Kostenpauschalen zum 01.09.2014 um 3,9 % angehoben.

Mit Schreiben vom 22.03.2018 hat die Fa. Stanglmeier nun einen Antrag auf Erhöhung der Preise um 5,31 % gestellt. Die Fa. Stanglmeier orientierte sich bei ihrem Antrag an dem vom Landesverband Bayer. Omnibusunternehmen ermittelten  Kostenindex.

Der Landkreis und die Stadt Pfaffenhofen haben gleich lautende Erhöhungsanträge erhalten. Unsere Rückfragen in diesen Kommunen haben ergeben, dass dem Kostenerhöhungsantrag ab 01.09.2018 zugestimmt werden wird.
 
Nach den bisherigen Erfahrungen kamen bei Neuausschreibungen der Schulbuslinien immer höhere Preise im Vergleich zu bestehenden Altverträgen zustande.

Beschluss

Der Gemeinderat genehmigt der Fa. Stanglmeier für den Schulbusverkehr eine Preiserhöhung der Tagespauschalen um 5,31% ab 01.09.2018. Die Schulverbandsversammlung hat den Beschluss formell noch zu bestätigen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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11. Kanalschaden Eichenstraße, nachträgliche Genehmigung der überplanmäßigen Ausgabe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 26.06.2018 ö beschließend 11

Sachverhalt

Am 22.04.2018 kam es in Höhe der Eichenstraße 17 zu einem Kanalbruch, in dessen Folge die Fahrbahndecke einstürzte. Der sichtbare Krater hatte einen Durchmesser von ca. 1,50 m. Nachdem der Asphalt entfernt wurde, war das Ausmaß sichtbar. Unter dem Asphalt hatte sich das Erdreich um ca. 1,00 m gesenkt. Hier war Gefahr im Verzug und es musste sofort gehandelt werden. Als Sofortmaßnahme wurde die Gefahrenstelle abgesperrt und eine Kamerabefahrung zur Lokalisierung des Schadens durchgeführt. Die Fa. Geltl hatte kurzfristig Kapazitäten frei und konnte sich der Instandsetzungsmaßnahmen sofort annehmen. Da der Kanal in diesem Bereich auf einer Tiefe von ca. 7,60 m liegt, musste die Baugrube mittels Verbau und Spundwänden gesichert werden. Aufgrund der Erschütterungen die das Einschlagen der Spundwände verursacht, wurde das Ing. Büro Sennewald beauftragt eine Beweissicherung durchzuführen um evtl. Regressforderungen vorzubeugen. Die Instandsetzung des Schadens verursachte Kosten in Höhe von 46.967,36 € (brutto), die Beweissicherung Kosten in Höhe von rund 6.000,00 €.

Aufgrund dem Vorfall wurde der gesamte Kanal verfilmt. Die Dokumentation liegt bereits beim Ing. WipflerPlan zur Auswertung.

Beschluss

Die Rechnung der Fa. Geltl vo m 07.06.2018 zur Instandsetzung des Kanalbruchs im Bereich Eichenweg 17, in Höhe von 46.967,36 € (brutto) wird nachträglich genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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12. Bekanntgaben und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 26.06.2018 ö 12

Sachverhalt

  1. Brunnenbohrung:
Die Bohrung für den 3. Brunnen hat am Sonntag, den 17.06.2018 die Endteufe (75 m) erreicht. Derzeit wird der Brunnen ausgebaut und gespült. Dies wird ca. 2 Wochen in Anspruch nehmen. Anschließend finden die Pumpversuche statt.

  1. Gemeindlicher Seniorennachmittag
    Der gemeindliche Seniorennachmittag findet dieses Jahr am 20.10.2018 in der Turmberghalle statt. Er wird vom Verein „Feimbo Singers“ organisiert.

  1. Grünflächen in Gemeindebereich:
    Im gesamtenm Gemeindebereich werden einzelne Grünflächen nur noch ein – max. zweimal im Jahr gemulcht, bzw. gemäht. Hintergrund ist der, dass hier Wildkräuter und Blumen wachsen sollen, für Bienen, Hummeln sowie andere Insekte und/oder Bodenbrüter.

Datenstand vom 19.07.2018 14:30 Uhr