Datum: 18.09.2018
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Rathaus Rohrbach - Sitzungssaal
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Rohrbach
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 21:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 17.07.2018
2 Breitbandausbau
2.1 Vergabe Glasfaserausbau für die Ortsteile Waal, Ossenzhausen und Buchersried (Fiberconcept ist anwesend)
2.2 Vergabe Beratungsleistungen für Förderantrag und Ausbau
3 Solarpark westlich Bruckbach
3.1 Vorstellung der Planentwürfe zum "Solarpark westlich Bruckbach" (Planungsbüro ist anwesend)
3.2 Änderung des Flächennutzungsplanes
3.2.1 Aufstellungsbeschluss zur 8. Änderung des Flächennutzungsplanes
3.2.2 Billigung des Flächennutzungsplan-Änderungsentwurfes und Fortsetzung des Verfahrens (frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung)
3.3 Aufstellung eines Bebauungsplanes
3.3.1 Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 44 "Solarpark westlich Bruckbach"
3.3.2 Billigung des Bebauungsplanentwurfes und Fortsetzung des Verfahrens (frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung)
4 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 "An der Ilm"
4.1 Billigung des BPL-Änderungsentwurfes
4.2 Fortsetzung des Verfahrens (förmliche Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung)
5 Auftragsvergabe für Bauleitplanung "Gewerbegebiet Rohrbach-Ost"
6 Feststellung der Jahresrechnung 2017
7 Entlastung der Jahresrechnung 2017
8 Erneuerung der Straßenbeleuchtung (Sanierung der Ortsdurchfahrt Fahlenbach)
8.1 Beschluss über Austausch der Straßenlampen (Anpassung Angebot)
8.2 Beschluss über Beleuchtung für einen Fußgängerüberweg
8.3 Beschluss über LED-Umrüstung der Bestandslampen im Bereich Gemeinschaftshaus
9 Bekanntgaben und Anfragen

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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 17.07.2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 18.09.2018 ö beschließend 1

Sachverhalt

Die Niederschrift vom 17.07.2018 ist im Ratsinformationssystem zu entnehmen.

Beschluss

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 17.07.2018 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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2. Breitbandausbau

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 18.09.2018 ö beschließend 2
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2.1. Vergabe Glasfaserausbau für die Ortsteile Waal, Ossenzhausen und Buchersried (Fiberconcept ist anwesend)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 18.09.2018 ö beschließend 2.1

Sachverhalt

In der Gemeinderatsitzung am 12.12.2017 wurde unter TOP 2.3 beschlossen, einen Glasfaserausbau für die Ortsteile Buchersried, Ossenzhausen und Waal im Bayerischen Förderprogramm zu forcieren. Hierfür wurde bis 16.02.2018 eine Markterkundung für das gesamte Gemeindegebiet durchgeführt um alle förderfähigen Haushalte (<30 Mbit/s) zu ermitteln. Mit den Ergebnissen und den anschließenden Auswertungen wurde ein Auswahlverfahren gestartet. Für die Einzellose Ossenzhausen, Waal und Buchersried, sowie zum Gesamtausbau konnten Anbieter ihre Angebote bis zum 18.06.2018 einreichen. Alle Angebote erfüllen das Ziel der Gemeinde Rohrbach eines Glasfaserausbaus ins Gebäude FttB bzw. FttH. Dies konnte über den Umweg einer geforderten Mindestbandbreite von 150 Mbit/s erreicht werden. Die veröffentlichten Zuschlagskriterien im Auswahlverfahren gemäß Musterdokument des Bayerischen Breitbandbüros (als Anlage beigefügt) werden gewichtet nach:

Wirtschaftlichkeitslücke                40%
Endkundenpreise 50 Mbit/s                10%
Endkundenpreise 150 Mbit/s                20%
Technisches Konzept                        12%
Servicekonzept                        18%

Nach einer Angebotsanalyse und Klärung fehlender Angebotsinformationen wurden am 17.07.2018 die Anbieter zu einer Verhandlung der Angebote nach den Vergabebestimmungen und Konkretisierung Ihrer Angaben bis zum 31.07.2018 aufgefordert. Daraus ergibt sich folgende Berechnung:

Zuschlagskriterium
Anbieter
Punkte min.
Punkte max.

A
B
C


Wirtschaftlichkeitslücke
240
205
40
40
240
Gesamtausbau in Euro
529.866 €
596.723 €
914.560 €


Endkundenpreise mind. 50 Mbit/s *)
10
60
53
10
60
Ø in Euro/Monat
44,81 €
42,80 €
43,08 €


Endkundenpreise mind. 150 Mbit/s *)
120
34
20
20
120
Ø in Euro/Monat
49,81 €
51,55 €
51,83 €


Technisches Konzept
72
72
72
12
72
Servicekonzept
108
108
108
18
108
Gesamt
550
479
293
100
600

*) Im kalkulierten Endkundenpreis sind neben dem monatlichen Tarif auch evtl. Mieten für Endgeräte (Router), einmalige Bereitstellungsgebühren, Optionen für zweiten Sprachkanal sowie zugesicherte Vergünstigungen etc. enthalten, auf die Mindestlaufzeit von 24 Monaten addiert und auf einen Monatspreis umgerechnet. Damit sind die Endkundenpreise aller Anbieter vergleichbar.

In obiger Tabelle wurden lediglich die Kosten für einen Gesamtausbau angegeben, da diese Variante bei allen Anbietern die günstigste Ausbaulösung darstellt. Anbieter A ist auch bei den Einzellosen (Waal, Ossenzhausen, Buchersried) jeweils der günstigste Bieter.

Der Anbieter A – Inexio GmbH hat nach der Zuschlagsberechnung das wirtschaftlichste Angebot abgegeben. Auf die Wirtschaftlichkeitslücke von 529.866 € erhält die Gemeinde einen Förderzuschuss von 70% womit ein Eigenanteil von 158.959,80 € zu leisten ist.

Für die Anschlussnehmer fallen im Rahmen dieser Ausbaumaßnahmen keine Anschlussgebühren (Tiefbaukosten, Kosten für einfache Mauerdurchführungen etc.) an. Dies bedeutet, dass ein APL (Abschlusspunkt Linientechnik) im Zuge des Ausbaus durch die Betreiber kostenfrei im Haus installiert wird. Ein Glasfaserhausanschluss der nach Abschluss der Ausbaumaßnahme beantragt und erstellt wird, ist für den Anschlussnehmer kostenpflichtig. Mit den Haus- bzw. Grundstückseigentümern werden einzelne Verträge zur Hauseinführung abgeschlossen.
Die Inbetriebnahme durch Inexio GmbH erfolgt gemäß Angebot spätestens 18 Monate nach Abschluss des Kooperationsvertrages.

Durch Umsetzung dieser Ausbaumaßnahme ist für die Ortsteile Waal, Ossenzhausen und Buchersried nach heutigen technischen Stand der endgültige Ausbaustatus erreicht (Glasfaser ins Gebäude). Der Breitbandausbau ist hier abgeschlossen und auf die Gemeinde Rohrbach kommen hierfür keine weiteren finanziellen Belastungen mehr zu. Nachdem die aktuellen Förderprogramme (Bund und Land) nur Fördermittel für Bandbreiten < 30 Mbit/s bereitstellen, diese aber in gesamt Rohrbach gemäß Markterkundung nicht mehr vorhanden sind, ist derzeit kein Handlungsspielraum für einen weiteren Glasfaserausbau vorhanden.

Beschluss

Die Gemeinde Rohrbach schließt mit Anbieter A – Inexio GmbH einen Kooperationsvertrag über einen Ausbau der 114 Hausadressen gemäß Angebot vom 27.07.2018 mit einer Wirtschaftlichkeitslücke von 529.866 €. Dieser Vertrag erhält seine Wirksamkeit in Abhängigkeit eines gültigen Förderbescheids gemäß der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie – BbR) vom 10. Juli 2014. Zur Erlangung des Förderzuschusses von 70% der Wirtschaftlichkeitslücke wird ein Förderantrag gestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 2

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2.2. Vergabe Beratungsleistungen für Förderantrag und Ausbau

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 18.09.2018 ö beschließend 2.2

Sachverhalt

Für die Unterstützung im Breitbandausbau nach dem Förderverfahren Bayern sind nach einer Vergabe des Ausbaus weitere Beratungsleistungen nötig. Die bisherigen Leistungen enden mit dem Förderschritt 5 - Auswertung Auswahlverfahren.  

Die folgenden und finalen Förderschritte 6-9  sind Verfahren bei der Bezirksregierung, Abschluss Kooperationsvertrag, Veröffentlichung Fördersteckbrief und Veröffentlichung abschließende Projektbeschreibung. Hierzu liegt uns ein Angebot unseres bisherigen Beratungsunternehmen FiberConcept GmbH über 6.000 € netto vor.
Nachdem bei der letzten Angebotsanfrage zwei Anbieter auf eine Angebotsabgabe wegen nötiger und aufwendiger Einarbeitung ins Projekt bereits verzichtet haben ein Gebot abzugeben, wird von einem erneuten Angebotsvergleich abgesehen. Das Verfahren ist mit dieser Dienstleistung endgültig abgeschlossen.

Beschluss

Die Firma FiberConcept GmbH wird gemäß Angebot vom 13.09.2018 über 6.000 € netto zur Unterstützung der Förderschritte 6-9 im Breitbandförderprogramm Bayern beauftragt. Das Verfahren ist mit dieser Dienstleistung abgeschlossen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 2

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3. Solarpark westlich Bruckbach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 18.09.2018 ö 3
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3.1. Vorstellung der Planentwürfe zum "Solarpark westlich Bruckbach" (Planungsbüro ist anwesend)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 18.09.2018 ö 3.1

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat sich bereits in seiner Sitzung vom 07.11.2017 mit dem Projekt beschäftigt und hierzu einen Beschluss zur Durchführung der erforderlichen Bauleitplanung gefasst. Auf das Sitzungsprotokoll wird insoweit verwiesen.

Für die Realisierung des Solarparks ist ein vorhabenbezogener Bebauungsplan (§ 12 BauGB) samt Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich. Das anwesende Planungsbüro stellt die Entwürfe zum Bebauungsplan Nr. 44 „Solarpark westlich Rohrbach“ einschließlich der 8. FNP-Änderung vor. Der Billigungsbeschluss erfolgt jeweils unter den Unter-TOPs.

Die anfallenden Planungs- und Erschließungskosten sind vom Antragsteller zu übernehmen. Die Details werden in einem separaten Durchführungsvertrag festgelegt.

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3.2. Änderung des Flächennutzungsplanes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 18.09.2018 ö 3.2
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3.2.1. Aufstellungsbeschluss zur 8. Änderung des Flächennutzungsplanes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 18.09.2018 ö 3.2.1

Sachverhalt

Für den geplanten „Solarpark westlich Bruckbach“ (siehe Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 44 „Solarpark westlich Bruckbach“) auf den Fl.Nrn. 355, 356, 357, Gemarkung Waal (westlich der Bahnlinie Höhe Gewerbegebiet Bruckbach), bedarf es der Änderung des rechtskräftigen Flächennutzungsplanes der Gemeinde Rohrbach in Form der 8. Änderung. Die bezeichneten Grundstücke sind bisher als „landwirtschaftliche Fläche / Grundwasser nahe Böden“ dargestellt. Als künftige Art der baulichen Nutzung soll nunmehr ein „Sondergebiet Photo voltaik“ (i.S. von § 11 Abs. 2 BauNVO) mit Grün- und Ausgleichsflächen im Umfang des beigefügten Lageplans dargestellt werden.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die 8. Änderung des Flächennutzungsplanes. Die bisherige Darstellung der bezeichneten Grundstücke Fl.Nrn. 355, 356, 357, Gemarkung Waal als „landwirtschaftliche Fläche / Grundwasser nahe Böden“ wird im o.g. Umfang aufgehoben und stattdessen als „Sondergebiet Photovoltaik“ (i.S. von § 11 Abs. 2 BauNVO) mit Grün- und Ausgleichsflächen dargestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 3

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3.2.2. Billigung des Flächennutzungsplan-Änderungsentwurfes und Fortsetzung des Verfahrens (frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 18.09.2018 ö 3.2.2

Sachverhalt

Als nächster Verfahrensschritt steht die Billigung des vorgestellten Flächennutzungsplan-Änderungsentwurfes samt Begründung und Umweltbericht sowie die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB an.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffen tlichkeit soll in Form einer amtlichen Bekanntmachung an den Amtstafeln erfolgen.

Beschluss

Der Gemeinderat billigt den Entwurf zur 8. Änderung des Flächennutzungsplanes samt Begründung und Umweltbericht. Die Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung (§ 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB) in die Wege zu leiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 3

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3.3. Aufstellung eines Bebauungsplanes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 18.09.2018 ö 3.3
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3.3.1. Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 44 "Solarpark westlich Bruckbach"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 18.09.2018 ö 3.3.1

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung des vorhabengezogenen Bebauungsplanes Nr. 44 im Sinne des § 12 Abs. 1 BauGB für das Gebiet

„Solarpark westlich Bruckbach“

das wie folgt umgrenzt ist:

im Norden:
durch die südliche Grundstücksgrenze der Fl.Nr 358, Gemarkung Waal sowie durch den öffentlichen Feldweg Fl.Nr. 362/2, Gemarkung Waal
im Süden:
durch die nördliche Grundstücksgrenze der Fl.Nr. 354, Gemarkung Waal
im Osten:
durch die Bahnlinie München-Nürnberg (Fl.Nr. 259, Gemarkung Burgstall) sowie durch die westliche Grundstücksgrenze der Fl.Nr. 263, Gemarkung Waal
im Westen:
durch den öffentlichen Feldweg Fl.Nr. 352, Gemarkung Waal sowie durch die östliche Grundstücksgrenze der Fl.Nr. 363/2, Gemarkung Waal

Der Geltungsbereich umfasst die Grundstücke Fl.Nrn. 355, 356, 357 der Gemarkung Waal und ist im beiliegenden Lageplan, der Bestandteil dieses Beschlusses ist, farbig umgrenzt.

Es ist beabsichtigt, ein Sondergebiet nach § 11 Abs. 2 BauNVO für die Errichtung eines Solarparks (Freiflächen-Photovoltaikanlage) festzusetzen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 3

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3.3.2. Billigung des Bebauungsplanentwurfes und Fortsetzung des Verfahrens (frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 18.09.2018 ö 3.3.2

Sachverhalt

Als nächster Verfahrensschritt steht die Billigung des vorgestellten Bebauungsplanentwurfes samt Begründung und Umweltbericht sowie die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB an.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichke it soll in Form einer amtlichen Bekanntmachung an den Amtstafeln erfolgen.

Beschluss

Der Gemeinderat billigt den Bebauungsplanentwurf samt Begründung und Umweltbericht. Die Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in die Wege zu leiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 3

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4. 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 "An der Ilm"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 18.09.2018 ö 4
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4.1. Billigung des BPL-Änderungsentwurfes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 18.09.2018 ö 4.1

Sachverhalt

Auf der Basis des Beschlusses zur 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 „An der Ilm“ vom 17.07.2018 wurde vom beauftragten Ing.-Büro Wipflerplan der BPL-Änderungsentwurf erarbeitet. Dieser liegt als Anlage zu diesem TOP im RIS bei.

Die wesentlichen Änderungspunkte im Überblick:
  • durchgezogene Baugrenzen
  • Zulassung Garagen/Carports + Nebenanlagen außerhalb der Baugrenzen (min. 1 m Abstand zur öffentlichen Verkehrsfläche bzw. Einhaltung Stauraum von 5 m)
  • Anpassung der Wandhöhe für Garagen/Carports auf 3 m (statt 2,75 m Traufhöhe)
  • Zulassung Dachausbau (was bisher ausgeschlossen, jedoch bereits zahlreiche Befreiungen hierfür erteilt)
  • Festsetzung einer Einzel-/Doppelhausbebauung (war bisher nicht festgesetzt; lediglich „natürlich beschränkt aufgrund des Zuschnittes der Baufenster sowie der Beschränkung der Anzahl der Wohneinheiten (max. 2 WE pro Wohngebäude“); Festsetzung nunmehr erforderlich, um z.B. Reihenhäuser etc. zu vermeiden)
  • Übernahme der tatsächlichen Grundstücksgrenzen (wg. abweichendem Straßenverlauf/-breite)
Ansonsten wurden die bisherigen Festsetzungen des rechtsgültigen Bebauungsplanes übernommen bzw. gelten fort.

Die betroffenen Grundstückseigentümer wurden im Vorfeld von der beabsichtigen Planung benachrichtigt.
Seitens des Eigentümers der Parzelle „Im Gellert 11“ ging folgender Antrag auf Änderung des BPL-Entwurfes ein:
  1. Festsetzung der Baugrenze im Norden des Grundstückes Fl.Nr. 932/2 (bzw. auch für Fl.Nr. 932, Gemarkung Rohrbach) mit einem straßenseitigen Abstand von 3 m statt 5 m;
Begründung: Das Grundstück ist nur ca. 19 m tief. Aufgrund bestehender (verschattender Nachbarbebauung im Süden) wäre eine möglichst nordseitige Platzierung des Wohngebäudes gewünscht.
  1. Keine geschossweise Regelung der Wandhöhe, sprich max. WH von 6,50 m zulassen, ohne auf eine E+D-Bauweise (hier WH von max. 3,50 m festgesetzt) bzw. E+1-Bauweise (hier WH von max. 6,50 m festgesetzt) abzustellen;
Begründung: jetziges Wohngebäude hat hohes, freigelegtes Kellergeschoss (u.a. wg. Hochwassergefahr) mit Gesamtwandhöhe von ca. 4,60 m; bei etwaigem Anbau wäre BPL-Festsetzung dagegenstehend
  1. Anpassung Dachneigung an Bestand;
Begründung: bestehendes Wohnhaus hat eine DN von ca. 45° und sollte daher im Zuge der BPL-Änderung angepasst werden (statt Übernahme der bisherigen Festsetzung von max. 27° DN)
  1. Kein Stauraum vor Carports festsetzen;
Begründung: Stauraum galt bislang nur für Garagen, was auch beibehalten werden soll, zumal Carports offengehalten werden

Beschluss 1

Die nördliche Baugrenze bei den Fl.Nrn. 932 und 932/2, Gemarkung Rohrbach, wird mit einem straßenseitigen Abstand von 3 m statt 5 m festgesetzt. Weiter wird der Mindestabstand von Garagen/Carports sowie Nebenanlagen bei einer Lage außerhalb der Baugrenzen auf 2 m (statt 1 m) zur öffentlichen Verkehrsfläche erhöht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Stellungnahme des Anliegers „Im Gellert 11“ wird lediglich im Punkt a) stattgegeben. Den Änderungswünschen gemäß Punkt b) bis d) wird nicht entsprochen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Beschluss 3

Der Gemeinderat billigt den Entwurf zur 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 „An der Ilm“ mit den heute beschlossenen Änderungen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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4.2. Fortsetzung des Verfahrens (förmliche Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 18.09.2018 ö 4.2

Sachverhalt

Als nächster Verfahrensschritt steht die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nrn. 2 und 3, § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2  BauGB an.

Beschluss

Die Verwaltung wird beauftragt, die beschriebenen Verfahrensschritte in die Wege zu leiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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5. Auftragsvergabe für Bauleitplanung "Gewerbegebiet Rohrbach-Ost"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 18.09.2018 ö 5

Sachverhalt

Für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 39 „Gewerbegebiet Rohrbach-Ost“ sowie der dazugehörigen 7. Änderung des Flächennutzungsplanes bedarf es der Beauftragung eines Planungsbüros. Hierzu wurde vom Ing.-Büro Wipflerplan, Pfaffenhofen, ein entsprechendes Kostenangebot eingeholt. Die gesamten Kosten sind von der Fa. Trend Immobilien GmbH & Co.KG, Pfaffenhofen, zu tragen. Hierzu zählen auch Kosten für etwaige Gutachten und Zusatzplanungen, welche im Zuge des Verfahrens ggf. erforderlich werden. Hierzu wird ein städtebaulicher Vertrag abgeschlossen.

Beschluss

Der Gemeinderat erteilt dem Ing.-Büro Wipflerp lan, Pfaffenhofen, den Planungsauftrag für die o.g. Bauleitplanungen in Zusammenhang mit dem „Gewerbegebiet Rohrbach-Ost“. Die gesamten Planungskosten sind von der Fa. Trend Immobilien GmbH & Co.KG, Pfaffenhofen, zu tragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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6. Feststellung der Jahresrechnung 2017

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 18.09.2018 ö 6

Sachverhalt

Die örtliche Rechnungsprüfung für die Jahresrechnung 2017 wurde am 28.06.2018 durchgeführt. Unstimmigkeiten oder Beanstandungen wurden nicht vorgebracht. Die vorgebrachten Anregungen wurden durch die Verwaltung aufgenommen und mit der

Die Jahresrechnung 2017 wird mit den folgenden Ergebnissen festgestellt:

Feststellung der Jahresrechnung 2017










Einnahmen
Verwaltungs-HH
Vermögens-HH
Gesamt-HH
1.1 Soll lfd. Haushaltsjahr
+
12.825.514,59 €
6.070.894,30 €
18.896.408,89 €
1.2 Neue Haushaltseinnahmereste
+
0,00 €
938.092,58 €
938.092,58 €
1.3 Abgang alter Haushaltseinnahmereste
-
0,00 €
0,00 €
0,00 €
1.4 Abgang alter Kasseneinnahmereste
-
108,40 €
0,00 €
108,40 €
1.5 Summe bereinigte Soll-Einnahmen
=
12.825.406,19 €
7.008.986,88 €
19.834.393,07 €
Ausgaben
Verwaltungs-HH
Vermögens-HH
Gesamt-HH
1.6 Soll lfd. Haushaltsjahr
+
12.825.350,04 €
4.899.341,50 €
17.724.691,54 €
1.7 Neue Haushaltsausgabereste
+
0,00 €
2.582.442,79 €
2.582.442,79 €
1.8 Abgang alter Haushaltsausgabereste
-
0,00 €
472.797,41 €
472.797,41 €
1.9 Abgang alter Kassenausgabereste
-
-56,15 €
0,00 €
-56,15 €
1.10 Summe bereinigte Soll-Ausgaben
=
12.825.406,19 €
7.008.986,88 €
19.834.393,07 €
Soll-Fehlbetrag (Zeile 1.5 abzgl. Zeile 1.10)


0,00 €
0,00 €










Darin enthalten:




1) Zuführung vom Vermögenshaushalt



0,00 €
2) Zuführung zum Vermögenshaushalt



1.186.410,58 €
3) Überschuss nach § 79 Abs. 3 Satz 2 KommHV-K

-53.420,29 €










Berechnung Überschuss:






(Nachtrags-)HH-
Ansatz
Jahresrechnung
Differenzbetrag
9100.31000 Rücklagenentnahme Gemeinde
271.000,00 €
0,00 €
271.000,00 €
9100.31001 RL-Entnahme Wasserversorgung
0,00 €
0,00 €
0,00 €
9100.31002 RL-Entnahme (Bausparguthaben)
264.500,00 €
264.432,36 €
-67,64 €
9100.91000 Rücklagenzuführung Gemeinde
0,00 €
340.134,44 €
340.134,44 €
9100.91001 RL-Zuführung Wasserversorgung
65.100,00 €
-139.690,21 €
-204.790,21 €
9100.91002 RL-Zuführung (Bausparguthaben)
10.600,00 €
10.567,84 €
-32,16 €
Überschuss

-459.800,00 €
-53.420,29 €
-135.620,29 €










Rücklagenentnahme Gemeinde und Wasserversorgung gesamt
264.432,36 €

Rücklagenzuführung Gemeinde und Wasserversorgung gesamt
211.012,07 €




-53.420,29 €


Beschluss

Der Gemeinderat stellt die Jahresrechnung 2017 mit den o.g. Beträgen fest.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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7. Entlastung der Jahresrechnung 2017

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 18.09.2018 ö 7

Sachverhalt

2. Bürgermeister Wolf übernimmt für diesen Tagesordnungspunkt den Vorsitz des Gemeinderates, da 1. Bürgermeister Keck wegen persönlicher Beteiligung gem. Art. 49 GO (Gemeindeordnung) von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen ist.

Da sowohl die örtliche Prüfung als auch die Feststellung der Jahresrechnung 2017  durchgeführt wurde, kann gemäß Art. 102 Abs. 3 Gemeindeordnung gleichzeitig auch über die Entlastung beschlossen werden.

Beschluss

Der Gemeinderat spricht für die Jahresrechnung 2017 gem. Art. 102 GO die Entlastung aus.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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8. Erneuerung der Straßenbeleuchtung (Sanierung der Ortsdurchfahrt Fahlenbach)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 18.09.2018 ö 8
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8.1. Beschluss über Austausch der Straßenlampen (Anpassung Angebot)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 18.09.2018 ö 8.1

Sachverhalt

In der Bauausschuss-Sitzung vom 28.09.2017 wurde einstimmig beschlossen, die bestehenden dekorativen Lampen beidseitig im Bereich zwischen dem Feuerwehrhaus (westliche Grundstücksgrenze vor Einfahrt zu Anwesen „Hauptstraße 25“) bis einschließlich der Einmündung zur Buchersrieder Straße (Lampen ab Bäckerei Elfinger Orts auswärts fallen damit weg) zu belassen. Außerdem wurden die Lampen Nr. 1 und 2 aus diesem Kostenangebot entlang des geplanten neuen Radweges nach Königsfeld vom Bauausschuss ersatzlos gestrichen (es verbleibt damit unmittelbar vor und nach der Brücke jeweils eine Lampe).

Auf Basis dieser Beschlüsse wurde das Angebot von Bayernwerk überarbeitet, so dass sich die veranschlagten Kosten von ursprünglich 56.379,-- € auf nunmehr 53.114,01 € reduzieren.

Als Lampentyp wurde eine „LED Siteco SL10 Mini“ mit 4000 K / 43 W / 5060 lm angeboten inkl. Nachtabsenkung zwischen 1:00 und 5:00 Uhr (Dimmung um 50%). Optional wäre die Leuchte zum gleichen Preis auch mit 3000 K erhältlich. Diese hätte jedoch eine etwas schwächere Ausleuchtung zur Folge. D.h. um die gleiche Wirkleistung zu erzielen, bräuchte man bei dieser Variante 64 W / 5.790 lm, was wiederum mit höheren Stromkosten verbunden wäre. Unabhängig davon ist lt. Bayernwerk für die vorliegende Straßenqualifizierung (Staatsstraße) ein Lampentyp mit 4000 K zu empfehlen.

Beschluss

Die Gemeinde beauftragt die Fa. Bayernwerk gemäß Angebot vom 16.07.2018 zum Preis von 53.114,01 inkl. MwSt. mit dem Neubau der Straßenbeleuchtungsanlage im Verlauf der Ortsdurchfahrt Fahlenbach.
Als LED-Typ kommt die „LED Siteco SL10 Mini“ mit 4000 K / 43 W / 5060 lm inkl. Nachtabsenkung zwischen 1:00 und 5:00 Uhr (Dimmung um 50%) zur Ausführung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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8.2. Beschluss über Beleuchtung für einen Fußgängerüberweg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 18.09.2018 ö 8.2

Sachverhalt

Für die neue Straßenbeleuchtungsanlage des geplanten Fußgängerüberwegs in der Hauptstraße (auf Höhe des Grundstücks Buchersrieder Straße 1) liegt ein Angebot über 9.517,87 € von Bayernwerk vor. Dieses beinhaltet den Abbau von zwei alten Brennstellen und den Neubau von 2 FGÜ-Sondermasten mit Kabelverlegearbeiten.

Beschluss

Die Gemeinde beauftragt die Fa. Bayernwerk gemäß Angebot vom 07.02.2018 zum Preis von 9.517,87 € inkl. MwSt. mit dem Bau der Straßenbeleuchtungsanlage für den neuen Fußgängerüberweg in der Hauptstraße.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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8.3. Beschluss über LED-Umrüstung der Bestandslampen im Bereich Gemeinschaftshaus

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 18.09.2018 ö 8.3

Sachverhalt

Für die Umrüstung der 4 Bestandslampen im Bereich des Gemeinschaftshauses wurde von der Fa. Bayernwerk ein Angebot eingeholt. Dieses beinhaltet den Austausch der alten Leuchtmittel gegen energiesparende LED-Leuchten mit einer Lichtfarbe von 4000 K neutralweiß und 50 % Dimm ung zwischen 1.00 Uhr und 5.00 Uhr zum Preis von 2.097,95 €. Die Energieeinsparung beträgt mit den neuen Leuchtmitteln rund 70 %.

Beschluss

Die Gemeinde beauftragt die Fa. Bayernwerk gemäß Angebot vom 23.07.2018 zum Preis von 2.097,95 € inkl. MwSt. mit der Umrüstung von 4 „Saturn 2“-Leuchten auf LED-Technik im Bereich des Gemeinschaftshauses Fahlenbach.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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9. Bekanntgaben und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 18.09.2018 ö 9

Sachverhalt

  1. Barfußparkour:
Der Zuwendungsbescheid der Förderstelle ist eingegangen. Die beantragten Fördermittel in Höhe von 9.850,00 € wurden bewilligt. Das Landratsamt fordert jedoch vor Realisierung einen entsprechenden Bauantrag. Eine Bauleitplanung konnte abgewendet werden. Die Projektgruppe „Kultur, Freizeit, Vereine, Tourismus“ erstellt zusammen mit der Verwaltung den geforderten Bauantrag ohne dessen Genehmigung die Fördermittel nicht gewährt werden.

  1. EÜ Fürholzener Straße:
Nach der Hopfenernte wird mit dem Straßenbau begonnen. Die Fertigstellung ist für Ende Oktober geplant.

  1. Spielplatz Edenthalweg:
Die Spielgeräte sind aufgestellt. Der Fallschutz wird gerade erstellt. Die Freigabe erfolgte am heutigen Tag.

  1. Die Treppe im Rohrbacher Friedhof ist fertiggestellt und zur Benutzung freigegeben.

  1. Die Aufbringung des Mikroasphaltes in der Rohrbacher Straße (Fahlenbach) sowie im Sportweg erfolgt am Freitag 21.09.2018 bei geeigneter Witterung.

  1. Die Stolperschwellen am Rathausplatz sind größtenteils beseitigt.

  1. Es wurde nachgefragt, wann der Wiesenweg fertig asphaltiert wird. 1. Bürgermeister Keck führte hierzu aus, dass derzeit noch abgeklärt wird, ob nicht auch der Altwasserweg hinsichtlich Kanal- und Wasserleitung zu sanieren ist. Wenn dies der Fall ist, wäre es sinnvoll, den gesamten Bereich (Wiesenweg + Altwasserweg) gemeinsam fertigzustellen. Für den Winter 2018 wäre zumindest eine provisorische, befahrbare Decke für den Wiesenweg herzustellen.

  1. Es wurde nachgefragt, ob bereits ein Ergebnis bezüglich der Umfrage von Erdgas Südbayern betreffend der Ortsteile Waal und Ossenzhausen vorliegt. Dies ist bislang nicht der Fall. Erkundigungen bei Erdgas Südbayern werden hierzu eingeholt.

  1. Es wurde angeregt, die Geschwindigkeitsmessanlage am Ortseingang an der Waaler Straße weiter Richtung ortsauswärts zu hängen. Die Mehrheit des Gemeinderates sah hierzu keinen Anlass, zumal die GWA am jetzigen Standort schon von W eitem sichtbar ist.  

Datenstand vom 17.10.2018 15:07 Uhr