Datum: 11.12.2018
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Mehrzweckraum neue Schule
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Rohrbach
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 20.11.2018
2 Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 42 "Schelmengrund - 2. Bauabschnitt" *)
2.1 Vorstellung des Bebauungsplanentwurfes (Planungsbüro OPLA ist anwesend)
2.2 Billigungsbeschluss
2.3 Fortsetzung des Verfahrens (frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung)
3 Anschaffung eines Hilfeleistungslöschfahrzeuges (HLF 20) für die Feuerwehr Rohrbach - Beschlussfassung über Auftragsvergaben
3.1 Vergabe des Fahrgestelles (Los 1)
3.2 Vergabe des feuerwehrtechnischen Aufbaus (Los 2)
3.3 Vergabe der feuerwehrtechnischen Beladung (Los 3)
4 Verlängerung der Zuschussgewährung für die Musikschule Realtime gGmbH *)
5 Entscheidung über Antrag auf Niederlegung des Gemeinderatsmandats von Herrn Michael Kornke
6 Bekanntgaben und Anfragen

zum Seitenanfang

1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 20.11.2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 11.12.2018 ö beschließend 1

Sachverhalt

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 20.11.2018 wird genehmigt.

Beschluss

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 20.11.2018 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

2. Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 42 "Schelmengrund - 2. Bauabschnitt" *)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 11.12.2018 ö 2
zum Seitenanfang

2.1. Vorstellung des Bebauungsplanentwurfes (Planungsbüro OPLA ist anwesend)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 11.12.2018 ö 2.1

Sachverhalt

Das Planungsbüro OPLA stellte den aktuellen Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 42 „Schelmengrund – 2. Bauabschnitt“ im Detail vor. Der Entwurf wurde auf Basis der im Vorfeld stattgefundenen Sitzungen des Bauausschusses – erweitert um die Mitglieder des Arbeitskreises „Baulandentwicklung“ – vom 04.07.2018, 25.07.2018 und 06.11.2018 sowie der Informationsrunde mit den betroffenen Grundstückseigentümern am 06.08.2018 erarbeitet. Zudem fand am 18.07.2018 im Landratsamt Pfaffenhofen ein „Runder Tisch“ (Scoping-Termin gem. § 4 Abs. 1 BauGB) statt. Anschließend oblag es dem Gemeinderat, das Gesamtwerk zu diskutieren und letztlich zu billigen, um das Bauleitplanverfahren vorantreiben zu können.

Ergänzend zum vorliegenden Bebauungsplanentwurf wurde seitens des Büros OPLA noch die Thematik „Grenzgaragen“ in der Sitzung erläutert. Hierzu wurde ein entsprechender Festsetzungsvorschlag vorgestellt und diskutiert.

Im Vorfeld der nunmehr anstehenden frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach  § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB sind folgende Anträge von Bürgern eingegangen, die einzeln abzuwägen und darüber Beschluss zu fassen ist:

  1. Antrag Fam. Winter:
Mit Schreiben vom 28.09.2018 werden folgende Änderungen beantragt:
  • Änderung der Parzellierung / Drehung der Firstrichtung der Wohngebäude / Wegfall von Stichstraßen im nördlichen Teil gemäß eingereichter Lageplanzeichnung
  • Vergrößerung des Abstandes der nördlichen Baugrenzen der nördlich, zur Bestandsbebauung an der „Ottersrieder Straße“ angrenzenden Häuserzeile auf 8 m
  • Umwandlung der entlang der Grünzunge vorgesehen Ökofläche zu einer weiteren Parzelle (mündliche Ergänzung zum Antrag)
  • allgemeine Kritik am Geschosswohnungsbau mit Flachdächern (Beeinträchtigung des Ortsbildes)
  • allgemeine Kritik an der Planung / Umsetzbarkeit der Erschließungsstraßen (mündliche Ergänzung zum Antrag)

Das eingegangene Schreiben der Fam. Winter mit den einzelnen Kritik- und Änderungswünschen wurde im Bauausschuss in der Sitzung vom 06.11.2018 intensiv diskutiert und mit dem Planungsbüro OPLA erörtert. Letztlich konnte man die Einwände der Fam. Winter nur in Teilen bestätigen. Folgende Empfehlung des Bauausschusses an den Gemeinderat wurde festgehalten:
  • Die nördliche Häuserzeile wird statt mit 5 Gebäuden in Nord-Süd-Firstrichtung mit 4 (größeren) Parzellen mit Ost-West-Ausrichtung umgewandelt (Antrag entsprochen). Seitens des Büro OPLA wurde nochmals die überwiegend gewählte Nord-Süd-Ausrichtung der Wohngebäude im Baugebiet erläutert (geringste Verschattung der Grundstücke im Vergleich zu einer Ost-West-Ausrichtung). Im Bauausschuss war man sich einig, dass eine Abweichung von dieser Überlegung im nördlichen Bereich als Übergang zum Bestand an der Ottersrieder Straße wie auch in Anlehnung der Gebäudestellung in der Ehaftstraße im 1. BA verträglich erscheint. Zudem wird dem Wunsch des Eigentümers auf größere Parzellen Rechnung getragen. Weiter wird die nördliche Baugrenze mit 6 m Abstand zur nördlichen Grundstücksgrenze (statt bisher 5 m) festgesetzt (Forderung Fam. Winter lag bei 8 m).
  • An dem 3-zeiligen Bebauungsvorschlag im Abschnitt zwischen Planstraße B / D wird festgehalten und nicht dem Wunsch einer lockeren Bebauung mit größeren Parzellen (mit geänderter Firstrichtung in Ost-West) entsprochen. Hier wird dem Verschattungskonzept Vorrang eingeräumt.
  • Das einzelne Mehrfamilienhaus in der Planstraße B soll bleiben, um nicht alle MFH um den Quartiersplatz zu zentralisieren (Antrag abgelehnt). Eine Beeinträchtigung des Ortsbildes oder der Sichtbeziehung zur alten Kirche wird nicht gesehen.
  • Die Umwandlung der entlang der Grünzunge vorgesehen Ökofläche zu einer weiteren Parzelle, was die Errichtung einer Stichstraße zur Folge hätte, wurde abgelehnt. Diese doch steil abfallende Teilfläche unmittelbar am westlich anschließenden Grüngürtel (deutlicher Höhenversatz) bietet sich ideal für eine Grünfläche an und soll nicht bis zum Letzten bebaut werden.
  • Die Kritik an den festgesetzten Häusertypen / Dachformen etc. gerade in Hinblick auf den dörflichen Altbestand wird zurückgewiesen. Insbesondere wurde ja am Übergangsbereich des 2. BA zum Altbestand das Sattel-/Walmdach festgesetzt, was sich ortsplanerisch am besten in die Umgebung einfügt.
  • Gleiches gilt für die in Frage gestellte straßenmäßige Erschließung. Die Straßen können lt. Aussage vom Büro OPLA nach Vorprüfung eines Straßenplaners grundsätzlich so auch realisiert werden, gleichwohl die ausstehende Erschließungsplanung noch zu kleineren Veränderungen führen kann. Dies ist aber ein völlig normaler Planungs- und Entwicklungsprozess.

Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat stimmt dem Abwägungsvorschlag des Bauausschusses in vollem Umfang zu.


Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt dem Abwägungsvorschlag des Bauausschusses in vollem Umfang zu.

Abstimmungsergebnis: 19 : 0 angenommen


  1. Antrag Anlieger „Ottersrieder Straße“:
Mit Schreiben vom 14.09.2017 beantragen mehrere Anlieger der „Ottersrieder Straße“, deren Grundstücke unmittelbar an das geplante Baugebiet „Schelmengrund / 2. BA“ angrenzen, zwischen ihren Grundstücken und der nördlichen Häuserzeile (der Planstraße B) einen Fußweg zu errichten. Als Begründung wird ausgeführt:
  • Verringerung der Verschattung der Privatgärten sowie PV-Anlagen durch Schaffung eines größeren Abstandes zwischen den Bebauungen (insb. wegen Höhenunterschied)
  • Fußweg dient als Verbesserung der wegemäßigen Erschließung sowie Sicherheit für Fußgänger

Der Bauausschuss befasste sich in seiner Sitzung vom 25.07.2018 bereits mit dem Antrag. Seitens der Büros OPLA wurde klargestellt, dass die Bestandsgebäude bei der Anordnung der geplanten Wohnhäuser sowie der erstellten Verschattungssimulation bereits berücksichtig wurden. Eine Beeinträchtigung ist daher nicht zu erwarten. Im Bauausschuss sah man darüber hinaus keine Erforderlichkeit für einen Fußweg an dieser Stelle, zumal die geplante Fußwegverbindung zur Ottersrieder Straße entlang des Überganges zum 1. Bauabschnitt bereits eingeplant ist. Der Bauausschuss sprach daher die Beschlussempfehlung aus, den Antrag abzulehnen.

Beschlussvorschlag:
Der Antrag auf Errichtung eines Fußweges zwischen der nördlichen Häuserzeile (der Planstraße B) im geplanten 2. Bauabschnitt des Baugebietes „Schelmengrund“ und der Bestandsbebauung entlang der Ottersrieder Straße wird abgelehnt.


Beschluss:
Der Antrag auf Errichtung eines Fußweges zwischen der nördlichen Häuserzeile (der Planstraße B) im geplanten 2. Bauabschnitt des Baugebietes „Schelmengrund“ und der Bestandsbebauung entlang der Ottersrieder Straße wird abgelehnt.

Abstimmungsergebnis: 19 : 0 angenommen


  1. Antrag Herr Schmidmeir:
Hr. Schmidmeir beantragt, dass im westlichen Bereich bei der Planstraße H die beiden Parzellen mit Größen von 617 und 1.003 m² getauscht werden. Weiter beantragt er die Reduzierung der Anzahl der Mehrfamilienhäuser rund um den Quartiersplatz. Es sollten die beiden 5-Fam.-Häuser durch zwei Einfamilienhäuser ersetzt werden, da sonst eine zu dichte Bebauung vorliegt, was auch eine negative Wirkung auf die gegenüberliegenden Einzelhäuser ausstrahlen würde.

Der Bauausschuss befasste sich in seiner Sitzung vom 06.11.2018 mit dem Antrag. Hinsichtlich des Grundstückstausches sah man keine Einwände, so dass diesbezüglich eine positive Beschlussempfehlung an den Gemeinderat ergeht.
Hinsichtlich der Reduzierung der Mehrfamilienhäuser war man im Bauausschuss der Meinung, an der bisherigen Planung mit den beiden 5-Fam.-Häusern grundsätzlich festhalten zu wollen. Allerdings räumte man die Option ein, dass diese beiden Grundstücke alternativ auch mit einem Einzel- oder Doppelhaus bebaut werden dürfen. So hat der jeweilige Grundstückseigentümer die Dichte der Bebauung selbst in der Hand.

Beschlussvorschlag:
Dem Antrag auf Grundstückstausch wird zugestimmt. An der Planung der beiden 5-Fam.-Häusern wird festgehalten, jedoch die Option eingeräumt, diese Parzellen auch alternativ je mit einem Einzel- oder Doppelhaus bebauen zu können.


Beschluss:
Dem Antrag auf Grundstückstausch wird zugestimmt. An der Planung der beiden 5-Fam.-Häusern wird festgehalten, jedoch die Option eingeräumt, diese Parzellen auch alternativ je mit einem Einzel- oder Doppelhaus bebauen zu können.

Abstimmungsergebnis: 19 : 0 angenommen


  1. Antrag Frau Inderst:
Fr. Inderst beantragt, im Bereich der Fl.Nr. 249/1, Gemarkung Rohrbach, statt den beiden vorgesehenen Einzelhäusern auch alternativ ein Einzel- und Doppelhaus bauen zu können.

Der Bauausschuss befasste sich in seiner Sitzung vom 06.11.2018 mit dem Antrag. Hierzu wurden im Bauausschuss zwei Varianten erörtert. Uneinig war man sich, wo das Doppelhaus am besten Anordnung findet. Bei einer Erschließung ausschließlich über die Planstraße B müsste das Gebäude parallel zur Straße situiert werden, was einen Höhenversatz beider DHH nach sich ziehen würde. Bei Drehung zum Hangverlauf läge einen Grundstückshälfte von der Straße abgewandt, was eine Teilung des Grundstückes bzw. die Erschließung erschwert. Als 3. Variante wurde eingeworfen, das Doppelhaus auch an die Einmündung der Planstraßen B / F zu verschieben, so dass beide Parzellen einzeln erschlossen werden könnten. Hier wurden jedoch einzelne Bedenken aufgrund des steileren Geländes geäußert. Letztlich einigte man sich, dass das Büro OPLA die 3. Variante noch zu Papier bringt und die Verwaltung Kontakt mit der Antragstellerin aufnimmt. Die nochmalige Abklärung ergab den Wunsch der Antragstellerin, die Variante 1 (siehe Anlage zu diesem TOP) zur möglichen Bebauung der Fl.Nr. 249/1, Gemarkung Rohrbach, realisieren zu wollen.

Beschlussvorschlag:
Dem Antrag auf Zulassung eine Einzel- und Doppelhausbebauung des Bereiches der Fl.Nr. 249/1, Gemarkung Rohrbach, auf Basis der Variante 1 wird zugestimmt.


Beschluss:
Dem Antrag auf Zulassung eine Einzel- und Doppelhausbebauung des Bereiches der Fl.Nr. 249/1, Gemarkung Rohrbach, auf Basis der Variante 1 wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis: 19 : 0 angenommen

zum Seitenanfang

2.2. Billigungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 11.12.2018 ö 2.2

Beschluss

Der Gemeinderat billigt den vorgestellten Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 42 „Schelmengrund – 2. Bauabschnitt“ mit den heute beschlossenen Änderungen und Ergänzungen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

2.3. Fortsetzung des Verfahrens (frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 11.12.2018 ö 2.3

Sachverhalt

Als nächster Verfahrensschritt steht die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB .

Beschluss

Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, die beschriebenen Verfahrensschritte in die Wege zu leiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

3. Anschaffung eines Hilfeleistungslöschfahrzeuges (HLF 20) für die Feuerwehr Rohrbach - Beschlussfassung über Auftragsvergaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 11.12.2018 ö 3
zum Seitenanfang

3.1. Vergabe des Fahrgestelles (Los 1)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 11.12.2018 ö 3.1

Sachverhalt

Für das Los 1 „Fahrgestell“ ging ein Angebot ein. Die Fa. Daimler AG, Nürnberg, bietet das Fahrgestell zum Bruttopreis i.H.v. 97.678,73 € an. Es handelt sich hier um ein Euro 6 Automatik-Fahrgestell. Das Angebot wurde sachlich und rechnerisch vom IB Diem geprüft. Das Angebot ist korrekt, entspricht den Vorgaben und ist daher voll bewertbar.

Die Kostenschätzung betru g hier rund 95.000,- € brutto. Das Fahrgestell hat eine Lieferzeit von 24 Wochen und wird im Haushaltsjahr 2019 zur Zahlung fällig. Die Haushaltsmittel sind entsprechend im Haushaltsplan 2019 einzustellen.

Beschluss

Die Fa. Daimler AG, Nürnberg, erhält den Zuschlag zur Lieferung des Fahrgestells (Los 1) zum Bruttopreis i.H.v. 97.678,73 €.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

3.2. Vergabe des feuerwehrtechnischen Aufbaus (Los 2)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 11.12.2018 ö 3.2

Sachverhalt

Für das Los 2 „feuerwehrtechnischer Aufbau“ ging ein Angebot ein. Die Fa. Rosenbauer Deutschland GmbH, Luckenwalde, bietet den feuerwehrtechnischen Aufbau zum Bruttopreis i.H.v. 313.886,30 € an. Das Angebot wurde sachlich und rechnerisch vom IB Diem geprüft. Das Angebot ist korrekt, entspricht den Vorgaben und ist daher voll bewertbar.

Die Kostenschätzung betrug hier rund 262.000,- € brutto. Die Kostenmehrung von rund 52.000,- € lässt sich wie folgt erklären:

  1. Die Kostenschätzung von rund 262.000,- € wurde in der GR-Sitzung vom 09.10.2018 vom IB Diem vorgestellt. Hierbei schlich sich leider ein Übertragungsfehler bei der Kostenkalkulation ein. In der Gesamtsumme des feuerwehrtechnischen Aufbaus wurde die geplante Fahrzeug-Seilwinde schlichtweg vergessen. Dies macht einen Betrag von rund 32.000,- € brutto aus. Das IB Diem bedauert diesen Rechenfehler aufs Äußerste.
In der Präsentation zur Ausstattung des Fahrzeugs wurde die Seilwinde jedoch vorgestellt und erläutert (vgl. Präsentation zur GR-Sitzung vom 09.10.2018). Aus Sicht der FF Rohrbach wäre diese Gerätschaft wünschenswert für eine zukunftsorientierte Fahrzeugausstattung in Anbetracht der steigenden Einsatzanforderungen im Feuerwehrwesen. So kommt eine Fahrzeug-Seilwinde insbesondere bei schweren Verkehrsunfällen und sonstigen THL-Einsätzen zur Anwendung. Viele Feuerwehren setzen daher bereits auf dieses Ausstattungsmerkmal bei der Anschaffung neuer Fahrzeuge, zumal in Rohrbach außer dem neuen HLF kein weiteres Fahrzeug für THL-Einsätze vorhanden ist (z.B. Rüstwagen etc.). Eine Ausstattung des neuen HLF 20 mit einer Seilwinde ist daher begründet und für die Laufzeit von wieder rund 25 Jahren sicherlich angemessen. Zudem wird eine Seilwinde in das Fahrgestell / den Aufbau bereits bei der Grundmontage integriert, so dass ein nachträglicher Einbau nicht mehr möglich ist.
  1. Die weitere Kostensteigerung von rund 20.000,- € brutto ist der aktuellen Preispolitik des Herstellers geschuldet. Hier ergeben sich auf allen Positionen Preissteigerungen, die in der angegebenen Gesamtsumme münden. Dies stellt eine vertretbare Preisabweichung im Rahmen der erstellten Kostenschätzung dar.

Vorsorglich wird nochmal darauf hingewiesen, dass der angebotene feuerwehrtechnische Aufbau dem üblichen Standard entspricht und keine darüber hinausgehenden Ein- bzw. Aufbauten enthält.

Die Fertigstellung des gesamten Fahrzeugs mit feuerwehrtechnischem Aufbau wird mit einer Gesamtbauzeit von ca. 70 Wochen angegeben und wird somit erst im Haushaltsjahr 2020 zur Zahlung fällig. Die Haushaltsmittel sind entsprechend im Haushaltsplan 2020 bzw. in der Finanzplanung 2019 zu berücksichtigen.  

Beschluss

Die Fa. Rosenbauer Deutschland GmbH, Luckenwalde, erhält den Zuschlag zur Lieferung des feuerwehrtechnischen Aufbaus (Los 2) zum Bruttopreis i.H.v. 313.886,30 €.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 1

zum Seitenanfang

3.3. Vergabe der feuerwehrtechnischen Beladung (Los 3)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 11.12.2018 ö 3.3

Sachverhalt

Für das Los 3 „feuerwehrtechnische Beladung“ gingen zwei Angebote ein. Die Angebote wurden sachlich und rechnerisch vom IB Diem geprüft. Beide Angebote sind korrekt, entsprechen den Vorgaben und sind daher voll bewertbar.

Es ergab sich folgende Bewertungsreihenfolge:
  1. Fa. BAS Vertriebs GmbH, Planegg                                56.076,56 €
  2. Fa. XXXX                                                                56.998,80 €

Die Kostenschätzung betrug hier rund 57.000,- € brutto. Die feuerwehrtechnische Beladung hat eine Lieferzeit von 10 Wochen und wird im Haushaltsjahr 2019 zur Zahlung fällig. Die Haushaltsmittel sind entsprechend im Haushaltsplan 2019 einzustellen.

Beschluss

Die Fa. BAS Vertriebs GmbH, Planegg, erhält den Zuschlag zur Lieferung der feuerwehrtechnischen Beladung (Los 3) zum Bruttopreis i.H.v. 56.076,56 €.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

4. Verlängerung der Zuschussgewährung für die Musikschule Realtime gGmbH *)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 11.12.2018 ö 4

Sachverhalt

Zuletzt wurde die Zuschussgewährung für die Musikschule „realtime music gGmbH am 28.11.2017 verlängert.
Der Zuschuss beträgt je Quartal 25,-- € für jeden Rohrbacher Musikschüler bis 18 Jahren sowie für jeden Schüler und Studenten, der über kein eigenes Einkommen verfügt, bis zu einem Höchstalter von 25 Jahren. Der Schülerstand ist dabei vierteljährlich nachzuweisen. Dementsprechend ist der gemeindliche Zuschuss quartalsweise an die realtime music gGmbH auszuzahlen.
Die Weitergewährung des Zuschusses für das darauffolgende Jahr wird jeweils zum Stichtag 30.09. des aktuellen Kalenderjahres geprüft. Hierzu sind der Gemeinde die bis dahin aufgelaufenen Gesamteinnahmen und Gesamtausgaben des jeweiligen Vorjahres und der ersten 3 Quartale des laufenden Jahres nachzuweisen.

Der gemeindliche Zuschuss belief sich für das Jahr 2017 auf 10.100,-- € und für 2018 auf insgesamt 10.375 €. Die von Herrn Pause vorgelegten Unterlagen (Jahresabschluss 2017 und vorläufiges Ergebnis der Steuerkanzlei von Jan. – Sept. 2018 ->  siehe Anlagen) belegen, dass trotz der Zuschüsse von der Gemeinde Rohrbach negative Betriebsergebnisse erzielt wurden. Ohne die gemeindlichen Zuschüsse würde sich das Defizit entsprechend erhöhen.

Beschluss

Der Zuschuss wird auf der Grundlage des bisherigen Prüfverfahrens in dem bisherigen Umfang und zu den bisherigen Kriterien weitergezahlt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 1

zum Seitenanfang

5. Entscheidung über Antrag auf Niederlegung des Gemeinderatsmandats von Herrn Michael Kornke

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 11.12.2018 ö 5

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 27.11.2018 hat Gemeinderat Michael Kornke mitgeteilt, dass er sein Mandat als Gemeinderat zum Jahresende 2018 nicht mehr ausüben kann. 1. Bgm. Keck verlas das Schreiben.

Rechtlich gesehen handelt es sich bei der „Rücktrittserklärung“ um einen Antrag auf Entlassung, über den der Gemeinderat entscheiden muss. Ein Mandat kann nach Art 19 Gemeindeordnung aus wichtigem Grund niedergelegt werden. Der Grund muss nicht benannt werden.

Die Vorgehensweise ist nunmehr so, dass in der heutigen Sitzung über die Niederlegung des Mandats entschieden werden muss. In der ersten Sitzung des neuen Jahres wird dann der Listennachfolger vereidigt und über die geänderten Ausschussbesetzungen und den Fraktionssprecher abgestimmt.

Beschluss

Der Gemeinderat genehmigt den Antrag von Herrn Michael Kornke, sein Gemeinderatsmandat zum 31.12.2018 niederzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

6. Bekanntgaben und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 11.12.2018 ö 6

Sachverhalt

a) 3. BGM Vachal informierte, dass er und Herr Christian Keck die Hauptorganisation für die 1150-Jahrfeier übernehmen werden.

Datenstand vom 02.02.2019 17:26 Uhr