Datum: 15.01.2025
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Feuerwehrhaus Rohrbach
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Rohrbach
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 11.12.2024
2 Wasserversorgung Waaler Gruppe - Beschluss über Entwurfsplanung zum Ausbau der Brunnen VI, VII, VIII und IX im Gewinnungsgebiet "Feilenforst" bei St. Kastl
3 Stellungnahme zur Fortschreibung des Regionalplanes Ingolstadt - 31. Änderung
4 Bekanntgaben und Anfragen

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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 11.12.2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 15.01.2025 ö beschließend 1

Sachverhalt

Die Niederschrift ist im Ratsinformationssystem zu entnehmen. 

Beschluss

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 11.12.2024 wird genehmigt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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2. Wasserversorgung Waaler Gruppe - Beschluss über Entwurfsplanung zum Ausbau der Brunnen VI, VII, VIII und IX im Gewinnungsgebiet "Feilenforst" bei St. Kastl

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 15.01.2025 ö beschließend 2

Sachverhalt

In den Gemeinderatssitzungen vom 06.11.2024 wurde grundsätzlich der Ausbau der Brunnen VI, VII und VIII, sowie die Verlegung der Rohwasserleitung der Brunnen VI, VII, VIII und des Tiefenbrunnens IX und Hochdruckzone Fürholzen beschlossen. Um Kosten einzusparen, sollte die Ausführung der Brunnenstuben erneut geprüft werden.
In der Gemeinderatssitzung vom 11.12.2024 wurde die Ausführung der Brunnenstuben für die Brunnen VI, VII und VIII in Holzbauwerk beschlossen.
Auf dieser Grundlage erstellte das Ingenieurbüro Kienlein eine Entwurfsplanung. Diese wurde am 18.12.2024 den Gemeinderatsmitgliedern vorgestellt und ausführlich darüber diskutiert.

Die Kosten für den Ausbau der Brunnen stellen sich nun wie folgt dar:

Bezeichnung
Kosten-
schätzung Vorplanung
Bezeichnung
Kosten-
berechnung Entwurfsplanung
Tiefbauarbeiten Rohrleitungsverlegung
(Brunnenleitung Brunnen VI, VII, VIII und IX, Strom- und Steuerkabel für Brunnen VI, VII, VIII und IX Hochdruckzone Leitung Fürholzen)

2.377.000,00 €
Tiefbauarbeiten Rohrleitungsverlegung
(Brunnenleitung Brunnen VI, VII, VIII und IX, Strom- und Steuerkabel für Brunnen VI, VII, VIII und IX Hochdruckzone Leitung Fürholzen)
2.150.000,00 €
Brunnen VI 
Baumeister (Stube Holz und Stahl)
Außenanlage (Zaun mit Unterkriechschutz)

Hydraulische Anlage/Brunnenausrüstung
Elektrische Anlage
540.000,00 €
265.000,00 €

75.000,00 €


115.000,00 € 

85.000,00 €

Brunnen VI
Baumeister und Landschaftsbau (Zaun ohne Unterkriechschutz)
Zimmererarbeiten (Stube Holzbauwerk
Hydraulische Anlage/Brunnenausrüstung
Elektrische Anlage
408.000,00 €
118.500,00 €


78.500,00 €

114.000,00 €

97.000,00 €
Brunnen VII 
Baumeister (Stube Holz und Stahl)
Außenanlage (Zaun mit Unterkriechschutz)

Hydraulische Anlage/Brunnenausrüstung
Elektrische Anlage 
530.000,00 €
265.000,00 €

75.000,00 €


105.000,00

85.000,00 €

Brunnen VII 
Baumeister und Landschaftsbau (Zaun ohne Unterkriechschutz)
Zimmererarbeiten (Stube Holzbauwerk
Hydraulische Anlage/Brunnenausrüstung
Elektrische Anlage
396.000,00 €
118.500,00 €


78.500,00 €

106.500,00 €

93.000,00 €

Brunnen VIII 
Baumeister (Stube Holz und Stahl)
Außenanlage (Zaun mit Unterkriechschutz)

Hydraulische Anlage/Brunnenausrüstung
Elektrische Anlage
530.000,00 €
265.000,00 €

75.000,00 €


105.000,00 €

85.000,00 €
Brunnen VIII 
Baumeister und Landschaftsbau (Zaun ohne Unterkriechschutz)
Zimmererarbeiten (Stube Holzbauwerk
Hydraulische Anlage/Brunnenausrüstung
Elektrische Anlage
397.500,00 €
119.500,00 €


78.500,00 €

106.500,00 €

93.000,00 €
Gesamt:
3.977.000,00 €

3.351.500,00 €

Durch die Änderung der Ausführungsvariante der Brunnenstuben und der Außenanlagen können Kosten von insgesamt 398.500,00 € eingespart werden. Ebenso hat sich bei den Tiefbauarbeiten eine Einsparung von 227.000,00 € ergeben. Die gesamte Einsparung gegenüber der ursprünglichen Vorplanung beträgt 635.500,00 €.


Herr Kienlein und Herr Kaiser von IB Kienlein sind zur Sitzung anwesend.  

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt der Entwurfsplanung zu. Die Genehmigungs- und Ausführungsplanung wird basierend auf vorliegender Entwurfsplanung erstellt. Die Verwaltung wird ermächtigt, die weiteren Schritte zum Ausbau der Brunnen VI, VII, VII und IX durchzuführen und die Kosten in die Haushaltsplanung 2025 ff. aufzunehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 1

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3. Stellungnahme zur Fortschreibung des Regionalplanes Ingolstadt - 31. Änderung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 15.01.2025 ö 3

Sachverhalt

Der Planungsausschuss des Planungsverbandes Region Ingolstadt hat im Rahmen der laufenden Gesamtfortschreibung des Regionalplanes in seiner Sitzung vom 29.09.2022 die Neuaufstellung des Kapitels 6.2 Erneuerbare Energien – Windenergie des Regionalplanes der Region Ingolstadt (10) beschlossen. Die Fortschreibung des Kapitel 6.2 dient dessen erstmaliger Erstellung sowie der Anpassung des Regionalplans an Festlegungen des Landesentwicklungsprogrammes Bayern in der am 01.06.2023 in Kraft getretenen Fassung und bildet einen Baustein der laufenden Gesamtfortschreibung des Regionalplanes. 

Der Planentwurf wurde in der Sitzung vom 01.10.2024 vom Planungsausschuss gebilligt und liegt nunmehr den Behörden und Trägern öffentlicher Belange zur Stellungnahme vor. 

Die Energiewende mit einer Umstellung der bisherigen, auf fossilen Energieträgern aufgebauten Energieversorgung auf eine klimaschonende, umweltverträgliche und aus regenerativen Energiequellen basierende Energieversorgung ist erklärtes energiepolitisches Ziel auf Bundes- sowie Landesebene. Die Energiegewinnung durch Windenergieanlagen spielt dabei eine herausragende Rolle, die sich in entsprechenden rechtlichen Festlegungen widerspiegelt, durch welche eine zur Zielerreichung ausreichende Sicherung von potentiell für eine Windenergienutzung geeigneten Flächen gewährleistet werden soll. Gemäß Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) ist dafür von Bayern ein Flächenbeitragswert bis zum 31.12.2027 von 1,1% der Landesfläche und bis zum 31.12.2032 von 1,8% der Landesfläche zu leisten. Durch das Landesentwicklungsprogramm Bayern in der Fassung vom 16.05.2023 werden durch das Ziel 6.2.2 die Regionalen Planungsverbände mit der konkreten Umsetzung beauftragt. Über die Festlegung regionsweiter Steuerungskonzepte in den Regionalplänen sollen in der Summe die landesweiten Flächenbeitragswerte sichergestellt werden.

Im aktuellen Planungsentwurf werden nur noch im südlichen Teil des Landkreises Pfaffenhofen Eignungsflächen für Windkraftanlagen ausgewiesen. Sämtliche Rohrbacher Eignungsflächen des vor Jahren im Landkreis gemeinschaftlich aufgestellten sachlichen Teilflächennutzungsplanes für Windkraft wurden dabei – aufgrund der derzeitig noch gültigen Flughöhenbegrenzung der Bundeswehr (Flughafen Manching) – außer Acht gelassen und gänzlich aus dem Planentwurf gestrichen. Auf Rohrbacher Gemeindegebiet finden sich demnach keinerlei Windkraft-Eignungsflächen mehr im aktuellen Regionalplan-Entwurf wieder. Aus Sicht des Gemeinderates ist dies nicht akzeptabel und ein falsches Zeichen für die Zukunft. Es ist davon auszugehen, dass aufgrund des großen öffentlichen und politischen Druckes zur Energiewende mit regenerativen Energiequellen wie der Windkraft mittelfristig die veralteten Flughöhenbeschränkungen der Bundeswehr zugunsten der Windkraft angepasst werden. Den Gemeinden müssen daher die Windkraft-Eignungsflächen zur Umsetzung etwaiger Windkraftprojekte weiterhin zur Verfügung stehen. Die Zeit bis zu einer Anpassung der Flughöhenbegrenzung könnte derweil mit Planungs- und Genehmigungsprozessen genutzt werden. 

Die Gemeinde Rohrbach beantragt daher die Aufnahme ihrer Windkraft-Eignungsflächen aus dem bestehenden sachlichen Teilflächennutzungsplan Windkraft in die aktuelle Fortschreibung des Regionalplanes.  

Beschluss

Die Gemeinde Rohrbach beantragt die Aufnahme ihrer Windkraft-Eignungsflächen aus dem bestehenden sachlichen Teilflächennutzungsplan Windkraft in die aktuelle Fortschreibung des Regionalplanes.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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4. Bekanntgaben und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 15.01.2025 ö 4

Sachverhalt

  1. Abschluss Kooperationsvereinbarung Medienverbund zwischen der Kreisbücherei Landkreis Pfaffenhofen a.d. Ilm und der Gemeindebücherei Rohrbach 

In den letzten Monaten im Jahr 2024 fanden mehrere Gespräche mit den Verantwortlichen der Kreisbücherei Pfaffenhofen a.d. Ilm und der Gemeindebücherei Rohrbach statt. Ziel der Gespräche waren eine Pilotprojekt zu starten und dabei nachstehende Ziele zu verfolgen: 
  • Ausweitung der Online-Medienangebote der Bürgerinnen und Bürger 
  • Optimierung von Abläufen durch Erfahrungsaustausch und Nutzung der digitalen Abläufe
  • Weiterentwicklung der Webpräsenz 
  • Senkung der Ausgaben der Beteiligten 
Die Kreisbücherei und die Gemeindebücherei sind gleichberechtigte Partner und die Koordinierung der Zusammenarbeit wird durch die Kreisbücherei erfolgen. Es finden dazu Austauschtreffen statt. Es werden die Kataloge zusammengeführt. Die Nutzung der Südbayern Onleihe SübO (divibib) sowie Munzinger und Brookhaus durch die Gemeindebücherei wird ermöglicht. Die Nutzerstammdaten beider Büchereien werden zusammengeführt und somit erhält jeder einen Leserausweis der Kreisbücherei. Es wird ein moderner Webauftritt hergestellt und es wird eine Zeitersparnis bei der Medieneinarbeitung beider Partner erwartet. Die Kommunikation mit den Büchereinutzern erfolgt digital per Email  und zum Ablauf der Ausleihfrist gibt es Erinnerungsmail, so dass sich die Mahngebühren reduzieren werden. Die Gebührenstruktur wird vereinheitlicht und die Einnahmen werden durch den Landkreis erhoben. Die Mahngebühren werden der Kreisbücherei zugesprochen. Die Gemeindebücherei hat keine Ausgaben aus der gemeinsamen Nutzung der digitalen Angebote.   

Die Laufzeit des Pilotprojektes läuft vom 01. März 2025 bis zum 28.02.2027. Danach sollte die Kooperation mit einer Zweckvereinbarung nach dem Gesetz über kommunale Zusammenarbeit (KommZG) geregelt werden. 


  1. Partnerschaft mit der Gemeinde Rohrbach/Mattersburg 

Für das Jahr 2025 war vorgesehen, dass ein Jubiläumswochenende anlässlich des 30-jährigen Bestehen der Gemeindepartnerschaft in Rohrbach begangen wird. Es wurden verschiedene Terminvorschläge unterbreitet. Nun erhielten wir die Rückantwort aus Österreich und es wird auf Verschiebung der Feierlichkeiten in das Kalenderjahr 2026 gebeten. Der Gemeinderat nahm dies zustimmend zur Kenntnis.


  1. Probebetrieb individuelle Wertstoffhofzeiten

Aus den Reihen des Gemeinderates wurde berichtet, dass es offensichtlich im Landkreis Pfaffenhofen einen Probebetrieb an den Wertstoffhöfen geben soll, wonach individuelle Besuche durch Online-Buchung von „Zeit-Slots“ möglich sein sollten. In der Gemeindeverwaltung ist hierzu bisher nichts bekannt. Ungeachtet dessen wurde kritisch gesehen, ob diese unbeaufsichtigte Nutzung des Wertstoffhofes wirklich zielführend wäre. Es gilt hierzu zunächst abzuwarten. 

  1. Kulturprogramm 2025

Kulturreferent Hans Vachal informierte kurz über das anstehende Kulturprogramm 2025 u.a. mit den sehr beliebten Sommerkonzerten. Bürgermeister Keck und der gesamte Gemeinderat bedankten sich bei Hans Vachal für die hervorragende Organisationsleistung. 

Datenstand vom 20.02.2025 09:29 Uhr