Datum: 12.02.2025
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Feuerwehrhaus Rohrbach
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Rohrbach
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:10 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 15.01.2025
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach)
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Sitzung des Gemeinderates
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12.02.2025
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ö
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beschließend
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1 |
Sachverhalt
Die Niederschrift ist im Ratsinformationssystem zu entnehmen.
Beschluss
Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 15.01.2025 wird genehmigt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
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2. Vorstellung und Beschluss über die Fokusgebiete zur kommunalen Wärmeplanung (Vertreter des Büro ETA sind anwesend)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach)
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Sitzung des Gemeinderates
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12.02.2025
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ö
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vorberatend
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2 |
Sachverhalt
Dem Gemeinderat wurde zuletzt in der Sitzung vom 03.07.2024 der Zwischenbericht zur kommunalen Wärmeplanung vorgestellt. In gleicher Sitzung wurden auch die Vorschläge zur Festlegung und Untersuchung von Fokusgebieten gebilligt. In der heutigen Sitzung wird das Ergebnis hierzu vom Büro ETA vorgestellt. Auf die beiliegende Präsentation wird verwiesen.
Mit der Beschlussfassung zu den Ergebnissen der Fokusgebiete kann nunmehr über die restliche Einteilung der Wärmeversorgungsgebiete beraten und entschieden werden, so dass der kommunale Wärmeplan auf dieser Basis fertiggestellt werden kann.
Beschluss
Der Gemeinderat stimmt dem Untersuchungsergebnis zu den Fokusgebieten sowie zu der Festlegung der Wärmeversorgungsgebieten in der vorgestellten Variante B zu. Der kommunale Wärmeplan ist auf dieser Basis fertigzustellen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 1
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3. Entscheidung über Antrag zum Erlass einer Innenbereichssatzung für die Parzelle Fl.Nr. 50, Gemarkung Gambach
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach)
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Sitzung des Gemeinderates
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12.02.2025
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ö
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3 |
Sachverhalt
Der Eigentümer des Grundstückes „Gambach 50“ (Fl.Nr. 50, Gemarkung Gambach), reichte einen Antrag zur Überplanung der ehemaligen Hofstelle mittels Aufstellung einer Innenbereichssatzung zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung und Garage ein.
Das geplante Wohngebäude soll im rückwärtigen Bereich des Grundstückes nach Abbruch von Nebengebäuden errichtet werden. Das Einfamilienhaus ist mit einem Kellergeschoss, Erdgeschoss und einem ersten Stockwerk mit einem Walm- oder Satteldach mit Dachausbau geplant. Das Haus soll nicht höher als der östlich gelegene Nachbarstadel in Erscheinung treten.
Bei der Aufstellung der Innenbereichssatzung soll die Möglichkeit, eine Wohnung in das bestehende Stadel- und Garagengebäude zu integrieren, gegeben sein. Somit kann dieses Gebäude auch noch weiterhin genutzt werden und der Hofcharakter bleibt erhalten. Jedoch soll auch, falls notwendig, ein eventueller Abriss des Stadels und Garage erlaubt sein. Bei einem dementsprechenden Neubau müsste das Baufenster bezüglich Abstands dementsprechend so gesetzt werden.
Der Bauausschuss hatte sich bereits in der Sitzung vom 24.09.2024 im Rahmen einer Bauvoranfrage mit dem Bauvorhaben beschäftigt. Aufgrund der Außenbereichslage des zur Bebauung vorgesehenen Teilbereiches bedarf es für die Realisierung des Bauvorhabens der Durchführung einer Bauleitplanung, hier in Form einer Innenbereichssatzung. Der Bauausschuss hatte das Bauvorhaben grundsätzlich positiv bewertet und eine wohlwollende Behandlung eines Antrages auf Überplanung signalisiert.
Aus ortsplanerischer und städtebaulicher Sicht fügt sich das Bauvorhaben in die nähere Umgebung ein. Die bestehende Gebäudeflucht des nördlichen Ortsrandes von Gambach wird eingehalten sowie das Ortsbild gewahrt.
Die Erschließung des rückwärtigen Grundstücksbereiches erfolgt über die bestehende Stichstraße im Westen. Für den Anschluss des neuen Wohngebäudes an die Wasserversorgung/Kanalisation bedarf es einer Sondervereinbarung für die Zweit-Hausanschlüsse (Kostentragung komplett durch den Bauherrn).
Der Antragsteller hat sich zur Übernahme der anfallenden Planungskosten inkl. Geländevermessung, etwaiger Gutachten etc. bereiterklärt. Mit einer städtebaulichen Vereinbarung zur Regelung der Eigennutzung des geplanten Wohnhauses einschließlich eines angemessenen Bauzwanges erklärt sich der Antragsteller ebenfalls einverstanden.
Beschluss
Der Gemeinderat stimmt dem Antrag auf Überplanung des Grundstückes Fl.Nr. 50, Gemarkung Gambach, mittels Innenbereichssatzung zu. Die Verwaltung wird mit der Einleitung des Verfahrens beauftragt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
Dokumente
Download Lageplan Hofstelle Gambach 50.pdf
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4. Information zum Antrag auf Errichtung eines Solarparks in Rohr
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach)
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Sitzung des Gemeinderates
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12.02.2025
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ö
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4 |
Sachverhalt
Es liegt ein Antrag der Fa. Anumar zur Errichtung eines Solarpark (Freiflächen-PV-Anlage) auf den Grundstücken Fl.Nrn. 245, 246, 247, 248, 288, 290, 291, 297, 305, Gemarkung Rohr (Gesamtfläche rund 18 ha), vor.
Das Vorhaben entspricht grundsätzlich der gemeindlichen PV-Standortstudie mit den hierzu ergangenen Beschlüssen. Die Begrenzung der Anlagen auf die Korridore entlang der Autobahn und Bahnlinie sowie die gemeindliche Obergrenze wurden per GR-Beschluss aufgehoben. Darüber hinaus sind verschiedene Restriktionen vorliegend (u.a. landschaftliches Vorbehaltsgebiet, wassersensibler Bereich, hoch ertragreicher Boden, Freileitung, Landschaftsschutzgebiet-Vorschlag), die gemäß den erarbeiteten Handlungsempfehlungen zur PV-Standortstudie in den Bauleitplanverfahren abzuarbeiten sind. Bei der Fl.Nr. 297, Gem. Rohr, ist ein Teil der Fläche aufgrund über dem Landkreisdurchschnitt liegender Grünlandzahl (44; hier: 57) grundsätzlich von einer Belegung ausgenommen. Allerdings handelt es sich hier nur um einen in Anbetracht der Gesamtfläche des Projekts untergeordneten Anteil, so dass eine Überplanung dennoch als verträglich und nicht dem Grundsatzziel der PV-Standortstudie zuwiderlaufend beurteilt werden kann.
Um dem landschaftlichen Vorbehaltsgebiet sowie dem Landschaftsschutzgebiet-Vorschlag Rechnung zu tragen, sind Naturhaushalt, Erholungsfunktion sowie Orts- und Landschaftsbild zu prüfen und zu berücksichtigen. Bei den wassersensiblen Bereichen sind die Grundwasserstände zu beachten durch ausreichende Bodenfreiheit. Hinsichtlich der Strom-Freileitung bedarf es u.a. der Freihaltung von Wartungswegen und Absicherung gegen Eiswurf. Die weiteren Grundsatzbeschlüsse vom 25.07.2017 (einschl. nachfolgender weiterer Modifizierungsbeschlüssen) sind zu beachten (wie z.B. Sitz der Betreibergesellschaft der PV-Anlage im Gemeindegebiet, Beachtung Schutzabstände wegen benachbarter Hopfengärten, Prüfung wirtschaftliche (finanzielle) Beteiligung von Bürgern an der PV-Anlage).
Ebenfalls ist der Gemeinde die gesetzliche 0,2 Cent-Beteiligung zu gewähren und zu gegebener Zeit die erforderlichen Vereinbarungen zu schließen.
Die Fa. Anumar plant zudem aufgrund der Größe der Anlage ein eigenes Umspannwerk zu bauen.
Für das Projekt bedarf es eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes samt FNP-Änderung. Die anfallenden Planungskosten hat der Antragsteller zu tragen. Hierüber ist eine städtebauliche Planungskostenübernahmeerklärung abzuschließen.
Das Projekt der Fa. Anumar wird zunächst dem Gemeinderat vorgestellt. Eine Beschlussfassung zum weiteren Vorgehen (Aufstellungsbeschlüsse zur Bauleitplanung) erfolgt erst in der nächsten Sitzung.
Dokumente
Download Lageplan Solarpark Fa. Anumar in Rohr.pdf
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5. Beschluss über Sanierung Teilstück der Gemeindeverbindungsstraße Rohrbach-Fürholzen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach)
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Sitzung des Gemeinderates
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12.02.2025
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ö
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5 |
Sachverhalt
Die Gemeindeverbindungsstraße (GVS) Rohrbach - Fürholzen befindet sich auf einem Teilstück von ca. 1 km in einem sanierungswürdigen Zustand. Es gibt starke Absenkungen und Schäden im gesamten Straßenverlauf. Dadurch wird die Verkehrssicherheit beeinträchtigt. Nach Einschätzung des Bauamts besteht hier akuter Handlungsbedarf.
Hierzu hat sich bereits der Bauausschuss in seiner Sitzung vom 16.12.2024 befasst und eine Beschlussempfehlung an den Gemeinderat abgegeben, für das bezeichnete Teilstück einen Vollausbau unter Verbreiterung der Straße auf eine Breite von 6 m durchzuführen.
Die Grundstücksverhandlungen laufen derzeit noch. Einige Grundstückseigentümer haben bereits ihre Einwilligung zur Grundabtretung signalisiert, weitere Rückmeldungen stehen noch aus.
Die Maßnahme ist voraussichtlich mit 55 % (der förderfähigen Kosten) Art. 2 BayGVFG förderfähig. Es wird vorgeschlagen, für 2025 Haushaltsmittel für die Planung mit Grunderwerb und für 2026/27 für die Durchführung der Maßnahme einzuplanen.
Für den Vollausbau der GVS Rohrbach – Fürholzen sind Planungsleistungen nötig. Vom Bauamt wurden 3 Planungsbüros zu einer Angebotsabgabe aufgefordert. 3 Firmen kamen der Aufforderung nach und gaben ein Angebot ab.
Das wirtschaftlich günstigste Angebot ist das der Fa. WipflerPLAN Planungsgesellschaft mbH, Hohenwarter Straße 124 in 85276 Pfaffenhofen in Höhe von 100.103,57 € brutto. Es ist stufenweise Beauftragung geplant, beginnend zunächst mit den Leistungsphasen 1–4 (entspricht 37.641,73 € brutto) für die Grunderwerbs- und Genehmigungsplanung. Im späteren Planungsverlauf wäre dann die Stufe 2 mit den Leistungsphasen 5–9 (entspricht 62.461,84 € brutto) abzurufen.
Das Bauamt empfiehlt daher den Planungsauftrag zum Vollausbau der GVS Rohrbach – Fürholzen, auf einer Länge von 1 km mit einer Breite von 6 m, an die Fa. WipflerPLAN Planungsgesellschaft mbH, Hohenwarter Straße 124 in 85276 Pfaffenhofen, in Höhe von 100.103,57 € brutto in stufenweiser Beauftragung – beginnend zunächst mit der Stufe 1 über die Leistungsphasen 1–4 (entspricht 37.641,73 € brutto) für die Grunderwerbs- und Genehmigungsplanung – zu erteilen.
Nach Vorliegen des Planentwurfes sowie der Fördermittelzusage ist im Gemeinderat über die weitere Vorgehensweise (Billigung Planentwurf, Festlegung zeitliche Bauausführung) zu befinden.
Beschluss
Der Gemeinderat folgt der Beschlussempfehlung des Bauausschusses zur Sanierung des bezeichneten Teilstückes der Gemeindeverbindungsstraße Rohrbach – Fürholzen in Form eines Vollausbaus auf einer Länge von ca. 1 km unter Erweiterung auf eine Breite von 6 m. Die Fa. WipflerPLAN Planungsgesellschaft mbH, Pfaffenhofen, erhält den Planungsauftrag gemäß Angebot i.H.v. 100.103,57 € brutto in stufenweiser Beauftragung, beginnend zunächst mit der Stufe 1 über die Leistungsphasen 1–4. Nach Vorliegen des Planentwurfes sowie der Fördermittelzusage ist im Gemeinderat über die weitere Vorgehensweise (Billigung Planentwurf, Festlegung zeitliche Bauausführung) zu befinden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 1
Dokumente
Download Foto 1.pdf
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Download Foto 3.pdf
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Download Foto 6.pdf
Download GVS Rohrbach - Fürholzen Sanierungsbereich.pdf
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6. Auftragsvergabe Kanalsanierung Gewerbegebiet und Baugebiet Moosäcker
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach)
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Sitzung des Gemeinderates
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12.02.2025
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ö
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beschließend
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6 |
Sachverhalt
Die Abwasserleitungen im Gewerbegebiet mit den Straßenzügen Am Bahndamm, Rudolf-Diesel-Straße, Robert-Bosch-Straße, Carl-Benz-Straße, Werner-von-Siemens-Straße und Lilienthalstraße sowie Baugebiet Moosäcker und der Moorweg wurden 2021 verfilmt. Laut dem 2024 erstellten Sanierungskonzept ist die Kanalsanierung überwiegend in geschlossener Bauweise durchzuführen. Die Ausschreibung und Durchführung der Sanierung im Jahr 2025 wurde in der Sitzung des Gemeinderates vom 18.09.2024 beschlossen.
Die Maßnahme wurde beschränkt ausgeschrieben. Es wurden 10 Firmen zur Angebotsabgabe aufgefordert. Zur Submission lagen 9 Angebote vor und wurden mit folgendem Bruttoergebnis geprüft:
1. Firma Quabus GmbH, Pulling/Freising 298.655,30 €
2. xxx 317.615,51 €
3. xxx 322.593,42 €
Es wurden keine Nebenangebote eingereicht. Alle Angebote erfüllen die gestellten technischen Anforderungen. Es war kein Angebot auszuschließen.
Die Kostenberechnung vom 31.07.2024 betrug 317.749,00 € brutto. Das Angebot der Firma Quabus liegt ca. 6 % unter der Kostenberechnung.
Die Firma Quabus ist als leistungsfähige Firma bekannt und hat bereits eine Vielzahl ähnlicher Aufträge für vergleichbare Auftraggeber ausgeführt.
Beschluss
Der Auftrag wird an die Firma QUABUS GmbH, Margarete-Reichel-Str. 6, 85354 Pulling/Freising, gemäß Angebot vom 22.01.2025 zum Angebotspreis von 298.655,30 € vergeben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
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7. Beschluss über Mehrkosten zum Ausbau des Serbenweges
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach)
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Sitzung des Gemeinderates
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12.02.2025
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ö
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7 |
Sachverhalt
Zum Projekt „Ausbau des Serbenweges“ wurde nunmehr die Schlussrechnung der Fa. BGS, Ingolstadt, vorgelegt. Die auf die Gemeinde anteilig entfallenden Gesamtkosten belaufen sich auf brutto 120.166,21 €. Abzüglich der bereits geleisteten Abschlagszahlungen ist somit noch ein Restbetrag i.H.v. 52.366,21 € fällig. Die Rechnung wurde sachlich und rechnerisch vom IB Steinbacher vorgeprüft und als korrekt freigegeben.
Im Gemeinderat war bisher folgende Gesamtsumme freigegeben:
- GRS v. 08.11.2023: ca. 80.000 € brutto (Nachtrag Änd. Entwässerung)
GRS v. 10.04.2024: ca. 18.500 € brutto (Nachtrag Entsorgungskosten)
GRS v. 07.05.2024: ca. 5.500 € brutto (Nachtrag Aufbringung Asphaltfeinschicht)
Gesamtsumme: ca. 104.000 € brutto
Gegenüber der freigegebenen Summe i.H.v. ca. 104.000,- € brutto liegt folglich mit der Schlussrechnung (brutto 120.166,21 €) eine Kostenmehrung von 16.166,21 € brutto vor. Die Mehrkosten sind begründet durch die endgültigen Entsorgungskosten gemäß Abrechnung nach tatsächlichen Mengenanfall lt. Entsorgungsnachweisen bzw. dem damit verbundenen Mehraufwand (zusätzliche Einbringung von Frostschutzkies etc.), wie bereits in der Sitzung vom 10.04.2024 darauf hingewiesen wurde. Die Kosten für die Asphaltfeinschicht belaufen sich auf rund 9.000,- € brutto gegenüber der damaligen groben Kostenschätzung. Nach Prüfung durch das IB Steinbacher sind die Mehrkosten fach- und sachgerecht zu bewerten. Die Abrechnung erfolgte zudem nach den LV-Preisen der Fa. BGS gemäß Angebot für die Erschließungsarbeiten zum Baugebiet „Schelmengrund – 2. BA“ und sind damit als angemessen und wirtschaftlich zu beurteilen.
Die Verwaltung spricht sich daher für eine Freigabe der Schlussrechnung der Fa. BGS zum Projekt „Ausbau Serbenweg“ aus.
Beschluss
Der Gemeinderat billigt die Schlussrechnung der Fa. BGS zum Ausbau des Serbenweg (Anteil der Gemeinde) i.H.v. brutto 120.166,21 € und gibt die noch zu leistende Restsumme i.H.v. 52.366,21 € zur Zahlung frei.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
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8. Grundstücksverkäufe
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach)
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Sitzung des Gemeinderates
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12.02.2025
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ö
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8 |
zum Seitenanfang
8.1. Beschluss über: Vergaberichtlinien im Baulandmodell
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach)
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Sitzung des Gemeinderates
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12.02.2025
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ö
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beschließend
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8.1 |
Sachverhalt
Es sollen 2025 wieder Grundstücke im Baugebiet „Schelmengrund – 2. Bauabschnitt“ im Baulandmodell vergeben werden.
An den „Richtlinien für die Vergabe von gemeindlichen Baugrundstücken im Baulandmodell“ wurden ein paar kleinere Änderungen vorgenommen:
- In der letzten Vergaberunde sollten die Doppelhausgrundstücke an Bewerbergemeinschaften vergeben werden. Hierfür wurden eigene Richtlinien erstellt. Da auch hier keine Bewerbungen für Doppelhausgrundstücke eingegangen sind, wurden die beiden verschiedenen Vergaberichtlinien wieder zusammengeführt. Die Vergabe eines jeden Grundstücks für eine Doppelhaushälfte erfolgt somit wieder einzeln. Es gibt keine Bewerbergemeinschaften mehr.
In die Vorbemerkung wurde ein Hinweis auf die anderen Vergabemodelle aufgenommen.
Die Einkommensobergrenze (Teil I., Nr. 1 Buchstabe b) und analog die Grenze für den Bedürftigkeits-Punkt (Teil I., Nr. 2 Buchstabe i) sollte aus Sicht der Verwaltung wie bisher beibehalten werden. Auf der Website des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr wurde in der Rubrik „Einheimischenmodell“ zwischenzeitlich das Durchschnittseinkommen für 2023 (59.246 €) mit dem zugehörigen Richtwert für die Einkommensobergrenze im Baulandmodell (60.500 €) veröffentlicht. Bei einer Hochrechnung dieses Werts mit jährlich 4 % (ungefährer Durchschnitt der vorausgehenden 3 Jahre) ergibt sich ein Richtwert von ca. 64.500 € (Berechnung siehe anbei). Die einfache Einkommensobergrenze in den Vergaberichtlinien der Gemeinde Rohrbach wurde zuletzt auf 65.000 € festgesetzt.
Es wurde der Stichtag für die Punktevergabe für im Haushalt lebende Kinder konkretisiert (Teil I., Nr. 2 Buchstabe b).
Aufgrund dessen muss der Gemeinderat erneut über die Vergaberichtlinien beschließen. Die geänderten Vergaberichtlinien sind dem TOP beigefügt.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt die „Richtlinien für die Vergabe von gemeindlichen Baugrundstücken im Baulandmodell“ in der vorliegenden Fassung.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
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8.2. Beschluss über: Vergabemodalitäten für Grundstücksverkäufe im BG Schelmengrund, 2. BA (Baulandmodell)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach)
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Sitzung des Gemeinderates
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12.02.2025
|
ö
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beschließend
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8.2 |
Sachverhalt
Der Haupt- und Finanzausschuss hat sich in seiner Sitzung am 23.01.2025 mit den Vergabemodalitäten für die verbliebenen Grundstücke im Baugebiet „Schelmengrund – 2. Bauabschnitt“ befasst.
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Gemeinderat zunächst die Ausschreibung von 8 Einfamilienhaus- und 4 Doppelhausgrundstücken im Baulandmodell (Vergaberichtlinien siehe vorausgehender TOP). Ein Lageplan der betroffenen Grundstücke ist dem TOP beigefügt.
Die Vergaberunde soll von Ende Februar bis Ende März durchgeführt werden.
Als Vergünstigung für den Verkauf im Baulandmodell wurde sich auf einen Preisnachlass von 15 % auf den Verkehrswert abzgl. der Kosten aus dem Erschließungsvertrag geeinigt. Bisher wurde immer ein Nachlass in Höhe von 20 % gewährt. Auf eventuelle Probleme durch die Änderung der Höhe des Preisnachlasses hinsichtlich des Gleichheitsgrundsatzes wird hingewiesen.
Der Verkehrswert der Grundstücke wurde vom Büro Niedermayr zum Stichtag 30.10.2024 ermittelt. Die sich bei einem 15 %-igen Preisnachlass ergebenden Verkaufspreise sind aus der beigefügten Tabelle ersichtlich.
Bei den bisherigen Verkäufen im Baulandmodell wurde lediglich der reine Grundstückspreis pro m² (ohne Kosten aus dem Erschließungsvertrag) nach Abzug des Preisnachlasses gerundet. In der beigefügten Tabelle wurden stattdessen die Gesamtkosten pro m² (inkl. Kosten aus dem Erschließungsvertrag) auf volle Euro gerundet.
Seitens der Verwaltung ist eine Veröffentlichung der geplanten Vergabe an den Amtstafeln, im Gemeindeblatt, auf der gemeindlichen Homepage, in der Zeitung und auf ImmoScout24 vorgesehen. Die Bewerbungsphase hat bisher immer ca. 1 Monat betragen. Als Bewerbungszeitraum wird somit der 01.03. – 31.03.2024 vorgeschlagen.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt den Verkauf der Fl.Nrn. 2118, 2119, 2112 und 2111, je Gem. Rohrbach (jeweils Grundstücke für eine Doppelhaushälfte) und der Fl.Nrn. 2095, 2124, 2169, 2122, 2126, 2128, 2129 und 2178, je Gem. Rohrbach (jeweils Grundstücke für ein Einfamilienhaus) im Baulandmodell mit einem Preisnachlass von 15 % auf den Verkehrswert abzgl. der Kosten aus dem Erschließungsvertrag. Die Verkaufspreise ergeben sich aus der beigefügten Excel-Liste. Als Bewerbungsphase wird der 01.03. – 31.03.2024 festgesetzt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 3
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8.3. Beschluss über: Richtlinien über die Vergabe im freien Vergabemodell
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach)
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Sitzung des Gemeinderates
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12.02.2025
|
ö
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beschließend
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8.3 |
Sachverhalt
Die Gemeinde Rohrbach hat ihre Grundstücke bisher immer im Rahmen des Baulandmodells (mit Einkommens- und Vermögensgrenzen) oder gegen Höchstgebot vergeben. Im Haupt- und Finanzausschuss am 23.01.2025 wurde die zusätzliche Vergabe im „Freien Vergabemodell“ zum Verkehrswert diskutiert.
Der Entwurf der „Richtlinien für die Vergabe von gemeindlichen Baugrundstücken im freien Vergabemodell“ ist dem TOP beigefügt.
Im Vergleich zum Baulandmodell ergeben sich die folgenden Unterschiede in den Vergaberichtlinien:
- Zugangskriterien: Im Vergleich zur verbilligten Vergabe im Baulandmodell entfallen die Einkommens- und Vermögensgrenzen. Es sollen lediglich Bewerber von der Vergabe ausgeschlossen werden, die (oder deren in häuslicher Gemeinschaft lebender Partner) bereits Eigentümer eines unbebauten Wohnbaugrundstücks in Rohrbach sind.
- Bewertungskriterien: Die Punktevergabe soll analog der Punktevergabe im Baulandmodell erfolgen, um auch hier eine transparente und diskriminierungsfreie Bewertung zu gewährleisten. Durch die einheitliche Bewertung über die verschiedenen Vergabemodelle hinweg wird Klarheit beim Bewerber, in der Verwaltung und im Gemeinderat geschaffen.
- Pflichten des Erwerbers: Es soll ebenso wie im Baulandmodell eine Bauverpflichtung (6 Jahre nach notarieller Beurkundung) gelten. Anders als im Baulandmodell soll jedoch die Pflicht zur Eigennutzung nicht für 10 Jahre sondern nur für 8 Jahre ab Bezug gelten. Da der Käufer als „Gegenleistung“ für die Bauverpflichtung und Pflicht zur Eigennutzung keine Vergünstigung erhält, soll die Eigennutzungsverpflichtung nach Rücksprache mit dem Bayerischen Gemeindetag kürzer als im Baulandmodell sein. Eine Bauverpflichtung ist städtebaulich begründbar, da auch im freien Modell auf Familien, Ortsansässige, etc. abgestellt wird. Seitens des Gemeinderats wurden 3 oder 5 Jahre vorgeschlagen. Der Haupt- und Finanzausschuss hat sich in seiner Sitzung am 23.01.2025 (analog den Regelungen der Gemeinde Ilmmünster) auf 8 Jahre verständigt.
- Vermietung einer Wohneinheit: Die Einschränkung, dass maximal eine Wohneinheit bis 25 % der Wohnfläche vermietet werden darf entfällt, sodass auch klassische Zweifamilienhäuser errichtet werden können.
- Wiederkaufsrecht/Aufpreiszahlung: Da die Gemeinde keine Vergünstigung auf den Grundstückspreis gewährt, entfällt das Instrument der Aufpreiszahlung. Der Gemeinde verbleibt somit nur ihr Wiederkaufsrecht falls der Käufer gegen seine Pflichten verstößt.
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Gemeinderat die Vergabe von Baulandgrundstücken im „Freien Vergabemodell“ neben der Vergabe im „Baulandmodell“. Die „Richtlinien für die Vergabe von gemeindlichen Baugrundstücken im freien Vergabemodell“ wurden in der beigefügten Fassung im Haupt- und Finanzausschuss besprochen.
Sollte sich beim Beschluss über die neuen Vergaberichtlinien im „Baulandmodell“ eine Erhöhung der Einkommensobergrenze ergeben haben, muss analog auch die Grenze für die Vergabe des Bedürftigkeits-Punktes in Teil I. Nr. 2 Buchstabe i der Vergaberichtlinien für das „Freie Vergabemodell“ angepasst werden.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt die „Richtlinien für die Vergabe von gemeindlichen Baugrundstücken im freien Vergabemodell“ in der vorliegenden Fassung. Neben der Vergabe im Baulandmodell und gegen Höchstgebot sollen Grundstücke künftig auch im „Freien Vergabemodell“ verkauft werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
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8.4. Beschluss über: Vergabemodalitäten für Fl.Nrn. 61/14 und 61/17, Gem. Waal (Freies Vergabemodell)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach)
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Sitzung des Gemeinderates
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12.02.2025
|
ö
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beschließend
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8.4 |
Sachverhalt
Die Grundstücke Fl.Nrn. 61/14 (677 m²) und 61/27 (770 m²), je Gem. Waal im BG „An der Ossenzhausener Straße“ in Waal konnten bisher weder im Höchstgebot (Mindestgebot 380,00 €/m² bzw. 360,00 €/m²) noch im Baulandmodell verkauft werden.
Aufgrund der stark gestiegenen Bodenrichtwerte wurde zum Stichtag 30.10.2024 ein Verkehrswertgutachten durch das Büro Niedermayr erstellt. Hierbei haben sich die folgenden Verkehrswerte ergeben:
Fl.Nr.
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Adresse
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Größe
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Verkehrswert
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61/14, Gem. Waal
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Schusterleite 15
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677 m²
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192.000,00 €
(entspricht 283,60 €/m²)
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61/27, Gem. Waal
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Schusterleite 1
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770 m²
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243.000,00 €
(entspricht 315,58 €/m²)
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Im Verkehrswert bereits enthalten sind die folgenden Beiträge und Anschlusskosten:
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Fl.Nr. 61/14, Gem. Waal
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Fl.Nr. 61/27, Gem. Waal
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Erschließungskosten
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100,71 €/m²
= insg. 68.180,67 €
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100,71 €/m²
= insg. 77.546,70 €
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Erstattung der Herstellungsbeiträge für die Wasserversorgung
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3.032,80 €
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3.449,41 €
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Erstattung der Herstellungsbeiträge für die Entwässerung
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3.398,57 €
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3.865,43 €
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Erstattung der Ablösebeträge für die Verbesserungsbeiträge (Hochbehälter)
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770,27 €
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876,08 €
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Kostenerstattung für die Grundstücksanschlüsse
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14.287,50 €
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12.356,44 €
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Insgesamt
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89.669,81 €
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98.094,06 €
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Der Haupt- und Finanzausschuss hat über die Vergabe der beiden Grundstücke in seiner Sitzung am 23.01.2025 beraten. Er empfiehlt dem Gemeinderat die Vergabe der Fl.Nrn. 61/14 und 61/27, je Gem. Waal zum Verkehrswert (Fl.Nr. 61/14, Gem. Waal = 192.000,00 €, Fl.Nr. 61/27, Gem. Waal = 243.000,00 €) zzgl. Nebenkosten im „Freien Vergabemodell“ (Richtlinien siehe vorausgehender TOP).
Ein Lageplan der Grundstücke ist dem TOP beigefügt.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt die Vergabe der Grundstücke Fl.Nrn. 61/14 und 61/27, je Gem. Waal im „Freien Vergabemodell“. Der Verkaufspreis für die Fl.Nr. 61/14, Gem. Waal wird auf 192.000,00 € und für die Fl.Nr. 61/27, Gem. Waal auf 243.000,00 € jeweils zzgl. Nebenkosten festgesetzt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
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9. Beschluss über Durchführung des Seniorennachmittags 2025
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach)
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Sitzung des Gemeinderates
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12.02.2025
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ö
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beschließend
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9 |
Sachverhalt
Bereits bei der Abfrage zum Seniorennachmittag 2024 bekundete der SV Fahlenbach sein Interesse zur Ausrichtung des Seniorennachmittags 2025. Dies soll im Rahmen der 70 Jahrfeier des Vereins stattfinden. Da sich die Schloßschützen Rohrbach e. V. in den letzten Jahren immer bereit erklärt haben, den Seniorennachmittag auszurichten, wurden sie in diese Entscheidung mit eingebunden.
Aufgrund der Jubiläumsfeier ist der Termin diesmal am Samstag, 26.07.2025 und findet auf dem Sportgelände des SV Fahlenbach statt.
Einige Infos zum Ablauf und den Kosten:
- Die Altersgrenze beginnt bei 70 Jahre (Personen, welche 2025 das 70. Lebensjahr vollenden oder älter sind).
Ein kostenloser Busshuttleservice für die Bürger wird vom Busunternehmen Stanglmeier zur Verfügung gestellt (Auftragsbestätigung liegt bereits vor).
Die musikalische Umrahmung erfolgt im Regelfall durch die Rohrbacher Blaskapelle.
Das Budget beträgt 7.000 €.
Der/die älteste Bürger/Bürgerin erhält 5 Rohrbacher Zehner als Geschenk.
Beschluss
Der Seniorennachmittag 2025 wird an den SV Fahlenbach e. V. vergeben. Der Seniorennachmittag soll am 26.07.2025 auf dem Sportgelände des SV Fahlenbach e. V. stattfinden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
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10. Bekanntgaben und Anfragen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach)
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Sitzung des Gemeinderates
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12.02.2025
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ö
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10 |
Datenstand vom 16.04.2025 10:19 Uhr