Datum: 22.01.2019
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Rathaus Rohrbach - Sitzungssaal
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Rohrbach
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Vereidigung des neuen Gemeinderatmitgliedes Herrn Ralf Hochmuth
2 Umbesetzung der Ausschüsse und Verbandsversammlungen
2.1 Umbesetzung der Ausschüsse
2.2 Umbesetzung der Verbandsräte
2.3 Benennung des Fraktionsvorsitzenden der Freien Wähler
3 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 11.12.2018
4 Wasserversorgung "Waaler Gruppe" Maßnahmenplan 2019 (Vertreter der Stadtwerke Pfaffenhofen anwesend) *)
4.1 Austausch defekter Unterflurhydranten
4.2 Schieberkreuzsanierungen im Bereich Rohrbach - Landrat-von-Koch-Str./Hopfenstr./Hochweg/Bergweg
4.3 Schieberkreuzsanierung Langenbruck - Ronnweg
4.4 Schieberkreuzsanierung Ottersried am Ortsende und Verbinden der beiden Versorgungsleitungen Ottersried und Waal
4.5 Austausch von Hausanschlussbohrbrücken in Langenbruck Dorfstraße
4.6 Neubau Wasserleitung PE DA 125 Dörfl-Hög
4.7 Neubau Wasserleitung von Langenbruck in Richtung Stöffel bis zum Regenrückhaltebecken
4.8 Neubau Wasserleitung Gewerbegebiet Ronnweg bis Ronnweg Hausnummer 8
5 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 "An der Ilm"
5.1 Behandlung der eingegangenen Anträge und Stellungnahmen im Rahmen der förmlichen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2, § 3 Abs. 2, § 4 Abs. 2 BauGB
5.1.1 Landratsamt Pfaffenhofen - Bauamt
5.1.2 Landratsamt Pfaffenhofen - Naturschutz
5.1.3 Abfallwirtschaftsbetrieb Pfaffenhofen
5.1.4 Wasserwirtschaftsamt Ingolstadt
5.1.5 Energienetze Bayern
5.1.6 Vodafone Kabel Deutschland GmbH
5.1.7 Deutsche Telekom
5.1.8 Bund Naturschutz Ortsgruppe Wolnzach/Rohrbach
5.2 Satzungsbeschluss
6 Bekanntgaben und Anfragen

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1. Vereidigung des neuen Gemeinderatmitgliedes Herrn Ralf Hochmuth

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 22.01.2019 ö 1

Sachverhalt

Nach dem Ausscheiden von Herrn Michael Kornke zum 31.12.2018 ist der Listennachfolger der Freien Wähler, Herr Ralf Hochmuth als Nachrücker zu vereidigen. Der 1. Bürgermeister nahm Herrn Hochmuth die vorgesehene Eidesformel ab.

Ich schwöre Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern. Ich schwöre den Gesetzen gehorsam zu sein und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen. Ich schwöre die Rechte der Selbstverwaltung zu wahren und ihren Pflichten nachzukommen so wahr mir Gott helfe“.

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2. Umbesetzung der Ausschüsse und Verbandsversammlungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 22.01.2019 ö 2
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2.1. Umbesetzung der Ausschüsse

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 22.01.2019 ö 2.1

Sachverhalt

Aufgrund der Neubesetzung des Gemeinderats mit dem Nachrücker Herrn Ralf Hochmuth ergeben sich bei den Freien Wählern folgende Änderungen bei der Besetzung der Ausschüsse (Änderungen fett markiert):


Mitglied
Stellvertreter
Finanz- und
Personalausschuss
Mair Robert
Kiermeier Anton

Hochmuth Ralf
Otto Peter
 
 
 
Bauausschuss
bleibt wie bisher
 
 
 
Rechnungsprüfungs-
ausschuss
Mair Robert
Hochmuth Ralf

Schalk Helmut
Otto Peter


Die zu ändernden Ausschüsse sehen dann ab 01.01.2019 folgendermaßen aus:

       Mitglieder        Partei        Stellvertreter

Finanz- und        Wolf Johann        CSU        Rottmair Hermann
Personalausschuss        Kempf Beate        CSU        Alt Johann
       Weich Helmut        SPD        Seidl Wolfgang
       Schwarzmair Elvis        SPD        Ruhfaß Sabine
       Mair Robert        FW        Kiermeier Anton
       Hochmuth Ralf        FW        Otto Peter
       Vachal Johann        BGR        Eisenmann Alfred
________________________________________________________________________

Rechnungsprüfungs-        Wolf Johann        CSU        Rottmair Hermann
Ausschuss        Kempf Beate        CSU        Alt Johann
       Weich Helmut        SPD        Ruhfaß Sabine
       Seidl Wolfgang        SPD        Schwarzmair Elvis
       Mair Robert        FW        Hochmuth Ralf
       Schalk Helmut        FW        Otto Peter
       Eisenmann Alfred        BGR        Moosmayr Anton


Der Gemeinderat hat nach der Geschäftsordnung über die Besetzung der Ausschüsse zu entscheiden.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt den vorgeschlagenen Änderungen hinsichtlich der Ausschussbesetzungen - wie oben dargestellt - zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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2.2. Umbesetzung der Verbandsräte

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 22.01.2019 ö 2.2

Sachverhalt

Aufgrund der Neubesetzung des Gemeinderats mit dem Nachrücker Herrn Ralf Hochmuth ergeben sich bei den Freien Wählern folgende Änderungen bei der Besetzung der Verbandsversammlungen (Änderungen fett  markiert):


Mitglied
Stellvertreter
Abwasserzweckverband
Schalk Helmut
Kiermeier Anton
 
Otto Peter
Mair Robert
 
 
 
Schulverband
bleibt wie bisher
 
 
 
Zweckverb. Bruckbach
Otto Peter
Schalk Helmut
 
Kiermeier Anton
Hochmuth Ralf


Die zu ändernden Verbandsversammlungen sehen dann ab 01.01.2019 folgendermaßen aus:

Abwasserzweckverband „Mittleres Ilmtal“

Mitglieder        Partei        Stellvertreter
Keck Peter        1. Bgm.        Machold Jens
Alt Johann        CSU        Wolf Johann
Daniel Josef        CSU        Fischer Martin
Ruhfaß Sabine        SPD        Schwarzmair Elvis
Großhauser Johann        SPD        Seidl Wolfgang
Schalk Helmut        FW        Kiermeier Anton
Otto Peter        FW        Mair Robert
Eisenmann Alfred        BGR        Moosmayr Anton
Machold Jens        1. Bgm. Wolnzach        Gmelch Katharina
Guld Georg        MGR        Neuber Roman
Maier Stefanie        MGR        Stockmaier Thomas

Zweckverband „Bruckbach“

Mitglieder        Partei        Stellvertreter
Keck Peter        1. Bgm.        stv. Bgm.
Alt Johann        CSU        Rottmair Hermann
Daniel Josef        CSU        Fischer Martin
Großhauser Johann        SPD        Schwarzmair Elvis
Otto Peter        FW        Schalk Helmut
Kiermeier Anton        FW        Hochmuth Ralf
Moosmayr Anton        BGR        Vachal Johann        

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt den vorgeschlagenen Änderungen hinsichtlich der Besetzung der Verbandsversammlungen - wie oben dargestellt - zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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2.3. Benennung des Fraktionsvorsitzenden der Freien Wähler

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 22.01.2019 ö 2.3

Sachverhalt

Mit dem Ausscheiden von Gemeinderat Michael Kornke war auch der Fraktionssprecher neu zu benennen. Die Freien Wähler benennen  GR Peter Otto zum neuen Fraktionssprecher und GR Ralf Hochmuth zum Stellvertreter. Hierzu ist kein Beschluss erforderlich. Der Gemeinderat nahm dies zur Kenntnis.

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3. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 11.12.2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 22.01.2019 ö b 3

Sachverhalt

Die Niederschrift ist im Ratsinformationssystem zu entnehmen!

Beschluss

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 11.12.2018 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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4. Wasserversorgung "Waaler Gruppe" Maßnahmenplan 2019 (Vertreter der Stadtwerke Pfaffenhofen anwesend) *)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 22.01.2019 ö 4

Sachverhalt

Bei Betrieb und Instandhaltung im Sinne dies Arbeitsblattes W 400-3 des DVGW sind vom Versorger folgende Aufgaben zu erfüllen:

  1.        Bereitstellung von Trinkwasser
    1. in hygienisch einwandfreier Qualität
    2. in der erforderlichen Menge und
    3. mit ausreichendem Druck

  2.        Störungsminimierte Wasserlieferung

  3.        Einhaltung der geltenden Rechtsvorschriften und der anerkannten Regeln der Technik

  4.        Nachhaltige Versorgung auf der Grundlage der Erhebung und der technischen Bewertung des Zustandes der Anlagen

Zusätzlich zu den notwendigen, festgestellten Reparaturarbeiten wurde von den Stadtwerken Pfaffenhofen Vorschläge erarbeitet, wie die Versorgungssicherheit, insbesondere der Reichertshofener Ortsteile, enorm verbessert werden könnte. Vorab gab der Vorsitzende einen Überblick der in 2019 anstehenden Maßnahmen:



Die Notwendigkeit und der erforderliche Umfang der Maßnahmen wurden anschließend durch Herrn Fellermeier von den Stadtwerken Pfaffenhofen erläutert.

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4.1. Austausch defekter Unterflurhydranten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 22.01.2019 ö 4.1

Sachverhalt

Die Stadtwerke Pfaffenhofen haben im Jahr 2018 – teilweise in Zusammenarbeit mit den örtlichen Feuerwehren – alle Hydranten kontrolliert und gespült. Dabei wurde festgestellt, dass 11 Unterflurhydranten im Versorgungsgebiet defekt sind und ausgetauscht werden müssen.

Es wurden von drei Firmen Angebote angefordert. Zwei Anbieter haben kein Angebot abgegeben.
Die Firma Geltl Tiefbau GmbH hat ein dem gültigen Jahres-Leistungsverzeichnis der Stadtwerke Pfaffenhofen (auch gültig für das Versorgungsgebiet der Waaler Gruppe) entsprechendes Angebot errechnet. Nach diesem Angebot sind pro Unterflurhydrant mit Kosten in Höhe von 4.813,25 € netto zu rechnen. Abgerechnet wird nach den tatsächlich ausgeführten Leistungen basierend auf dem LV.

Beschluss

Die Firma  Geltl Tiefbau GmbH erhält den Auftrag, im Jahr 2019 die 11 defekten Unterflurhydranten zu einem Stückpreis von 4.813,25 € zu ersetzen. Die Mittel werden im Haushalt 2019 bei HST 8150.51000 (Unterhalt des sonstigen unbeweglichen Vermögens (Rohrnetz, Anschlussleitungen) eingeplant.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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4.2. Schieberkreuzsanierungen im Bereich Rohrbach - Landrat-von-Koch-Str./Hopfenstr./Hochweg/Bergweg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 22.01.2019 ö 4.2

Sachverhalt

Wie bereits in der Sitzung vom 27.11.2018 berichtet, sind im Bereich Rohrbach – Landrat-von-Koch-Straße/Hopfenstraße/Hochweg/Bergweg die Streckenschieber defekt.

Für den Austausch der Schieberkreuze (7 Stück) wurden von drei Firmen Angebote angefordert. Es wurden von drei Firmen Angebote angefordert. Zwei Anbieter haben kein Angebot abgegeben.

Von der Firma Geltl Tiefbau GmbH wurde ein dem gültigen Jahres-Leistungsverzeichnis der Stadtwerke Pfaffenhofen (auch gültig für das Versorgungsgebiet der Waaler Gruppe) entsprechendes Angebot errechnet. Dieses beläuft sich auf jeweils 9.364,56 € netto. Abgerechnet wird nach den tatsächlich ausgeführten Leistungen basierend auf dem LV.

Im Vorgriff auf die Kanalerneuerungsmaßnahme im oberen Bereich des Hopfenwegs sollten die Hausanschlüsse (6 Stück) erneuert werden, damit die nach der Kanalerneuerung errichtete Asphaltdecke bei zu erwartenden Rohrbrüchen mittelfristig nicht mehr geöffnet werden muss. Hier ist mit Kosten in Höhe von ca. 2.000 – 2.500 € je Anschluss zu rechnen.

Den Eigentümern soll die Möglichkeit gegeben werden, die auf privatem Grund verlaufende Leitung auf eigene Kosten erneuern zu lassen.

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4.3. Schieberkreuzsanierung Langenbruck - Ronnweg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 22.01.2019 ö 4.3

Sachverhalt

Es wurde festgestellt, dass das Schieberkreuz Langenbruck – Ronnweg undicht ist. Aus diesem Grund muss das Schieberkreuz ausgetauscht werden, sowie der defekte Be-/Entlüfter in der näheren Umgebung erneuert werden.

Es wurden von drei Firmen Angebote angefordert. Zwei Anbieter haben kein Angebot abgegeben.

Für den Austausch der Streckenschieber wurde von der Firma Geltl Tiefbau GmbH ein dem gültigen Jahres-Leistungsverzeichnis der Stadtwerke Pfaffenhofen (auch gültig für das Versorgungsgebiet der Waaler Gruppe) entsprechendes Angebot errechnet. Dieses beläuft sich auf 20.170,30 € netto. Abgerechnet wird nach den tatsächlich ausgeführten Leistungen basierend auf dem LV.


Diese Maßnahme sollte erst nach dem Bau der Verbindungsleitung Stöffel – Langenbruck durchgeführt werden, da ansonsten alle Reichertshofener Ortsteile ohne Wasser wären. Nach dem Bau dieser Versorgungleitung wären wesentlich weniger Anschlussnehmer von der Einstellung des Trinkwassers betroffen.

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4.4. Schieberkreuzsanierung Ottersried am Ortsende und Verbinden der beiden Versorgungsleitungen Ottersried und Waal

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 22.01.2019 ö 4.4

Sachverhalt

Für die Brückenbaumaßnahme der Autobahndirektion müssen die beiden Leitungen die unter der Autobahnbrücke am Ortsende von Ottersried sind , verlegt werden. Genauere Informationen darüber liegen aktuell noch nicht vor, sollen nach Auskunft des verantwortlichen Ingenieurbüros aber noch im Januar kommen. Der Gemeinderat wird zu gegebenem Zeitpunkt mit der Entscheidung über die konkrete Maßnahme betraut.

Damit der Ortsteil Ottersried während der Baumaßnahme mit Trinkwasser versorgt werden kann, und um generell die Versorgungssicherheit zu erhöhen, sollen die beiden in Ottersried verlaufenden Wasserleitungen (Waal – Ottersried und Waal – Rohrbach – Ottersried – St. Kastl) miteinander verbunden werden. Derzeit besteht keine Verbindung der beiden Leitungen, die Leitung von Waal – Rohrbach – Ottersried – St. Kastl) verläuft lediglich durch den Ort.

Das bestehende Schieberkreuz ist nicht defekt (Baujahr wie die beiden in 2018 erneuerten Schieberkreuze), die Verbindung der beiden Leitungen benötigt aber ein Schieberkreuz. Im Zuge der Maßnahme wird das bestehende Schieberkreuz umgebaut/erneuert.

Es wurden von drei Firmen Angebote angefordert. Zwei Anbieter haben kein Angebot abgegeben.

Für die Maßnahme wurde von der Firma Geltl Tiefbau GmbH ein dem gültigen Jahres-Leistungsverzeichnis der Stadtwerke Pfaffenhofen (auch gültig für das Versorgungsgebiet der Waaler Gruppe) entsprechendes Angebot errechnet. Dieses beläuft sich auf 26.155,40 € netto. Abgerechnet wird nach den tatsächlich ausgeführten Leistungen basierend auf dem LV.


Die Maßnahme ist aus Sicht der Verwaltung und der Stadtwerke als technischer Betriebsführerin unbedingt notwendig.
 

Beschluss

Die Firma Geltl Tiefbau GmbH erhält den Auftrag, im Jahr 2019 die Verbindung der beiden Leitungen herzustellen zu einem Angebotspreis von 26.155,40 € netto. Die Mittel werden im Haushalt 2019 bei HST 8150.95011 (Sanierung Rohrnetz) eingeplant.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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4.5. Austausch von Hausanschlussbohrbrücken in Langenbruck Dorfstraße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 22.01.2019 ö 4.5

Sachverhalt

Bei der Dorfstraße in Langenbruck handelt es sich um eine Kreisstraße. In dieser Straße wurden in den vergangenen Jahren durch akut eingetretene Ereignisse (Rohrbrüche) bereits 10 Hausanschlüsse ersetzt. Die Kopflöcher wurden bislang nicht wieder mit einer Deckschicht hergestellt, sondern nur mit Bitukies verfüllt. Vom Landratsamt wird gefordert, den Bitukies zu entfernen und eine Deckschicht einzubauen. Dieser Forderung müssen wir nachkommen.
Ferner besteht der Wunsch des Landkreises, dass die Hausanschlusskappen an die aktuelle Straßenhöhe angeglichen werden. Es wurde wohl in der Vergangenheit in der Straße eine neue Deckschicht eingezogen, so dass die Kappen einige Zentimeter unterhalb der Straßenkante sitzen.

Da in der Dorfstraße insgesamt 30 Hausanschlüsse vorhanden sind, und bereits 30 % der Anschlüsse repariert werden mussten, kann davon ausgegangen werden, dass die restlichen 20 Anschlüsse mittelfristig ebenfalls reparaturbedürftig sein werden. Die Stadtwerke empfehlen deshalb, alle Anschlüsse auf einmal zu erneuern, um einen gesamten Straßenzug abgeschlossen zu haben.

Es wurden von drei Firmen Angebote angefordert. Zwei Anbieter haben kein Angebot abgegeben.

Für die Maßnahme wurde von der Firma Geltl Tiefbau GmbH ein dem gültigen Jahres-Leistungsverzeichnis der Stadtwerke Pfaffenhofen (auch gültig für das Versorgungsgebiet der Waaler Gruppe) entsprechendes Angebot errechnet. Dieses beläuft sich auf 2.404,29 € netto je Hausanschluss. Abgerechnet wird nach den tatsächlich ausgeführten Leistungen basierend auf dem LV.
Den Eigentümern sollte die Möglichkeit gegeben werden, den Hausanschluss im Bereich des eigenen Grundstücks auf eigene Kosten erneuern zu lassen.

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4.6. Neubau Wasserleitung PE DA 125 Dörfl-Hög

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 22.01.2019 ö 4.6

Sachverhalt

Um die Versorgungssicherheit der Ortsteile Dörfl, Hög und Ronnweg zu erhöhen, wird empfohlen, eine 290 m lange Verbindungsleitung zwischen den Ortsteilen Dörfl und Hög zu errichten.

Es wurden von drei Firmen Angebote angefordert. Zwei Anbieter haben kein Angebot abgegeben.

Für die Maßnahme wurde von der Firma Geltl Tiefbau GmbH ein dem gültigen Jahres-Leistungsverzeichnis der Stadtwerke Pfaffenhofen (auch gültig für das Versorgungsgebiet der Waaler Gruppe) entsprechendes Angebot errechnet. Dieses beläuft sich auf 55.165,60 € netto. Abgerechnet wird nach den tatsächlich ausgeführten Leistungen basierend auf dem LV.

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4.7. Neubau Wasserleitung von Langenbruck in Richtung Stöffel bis zum Regenrückhaltebecken

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 22.01.2019 ö 4.7

Sachverhalt

Die Errichtung einer Wasserleitung DA 180 (entspricht DN 150) von Langenbruck in Richtung Stöffel bis zum Regenrückhaltebecken im zeitigen Frühjahr Jahr 2019 ist unbedingt erforderlich, da nur so die Versorgung aller Reichertshofener Ortsteile während der Arbeiten an den Schieberkreuzen im Zuge der Brückenbaumaßnahmen der BAB gewährleistet werden kann. Die Leitung hat eine Länge von 430 m, die im Bankett verlaufen soll. Ferner sind 1,5 Schieberkreuze erforderlich.

Es wurden von drei Firmen Angebote angefordert. Zwei Anbieter haben kein Angebot abgegeben.

Für die Maßnahme wurde von der Firma Geltl Tiefbau GmbH ein dem gültigen Jahres-Leistungsverzeichnis der Stadtwerke Pfaffenhofen (auch gültig für das Versorgungsgebiet der Waaler Gruppe) entsprechendes Angebot errechnet. Dieses beläuft sich auf 76.472,20 € netto. Abgerechnet wird nach den tatsächlich ausgeführten Leistungen basierend auf dem LV.

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4.8. Neubau Wasserleitung Gewerbegebiet Ronnweg bis Ronnweg Hausnummer 8

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 22.01.2019 ö 4.8

Sachverhalt

Der Markt Reichertshofen beabsichtigt zwischen dem Ortsteil Ronnweg und dem Gewerbegebiet Ronnweg die Errichtung eines Radwegs entlang der Staatsstraße. Der Auftrag für diese Baumaßnahme wurde bereits im letzten Jahr an die Fa. BGS vergeben. Hier würde es sich anbieten, vorher eine Wasserleitung DN 150 zu verlegen, die von Ronnweg, Fahlenbacher Straße 8 bis auf Höhe des „Amenda-Kreisel“ führen würde, um einen sogenannten Ringschluss zu bilden. Dies hätte den Vorteil, dass die Gewerbegebiete Ronnweg I und II, in dem sich u.a. ein McDonalds und mehrere Hotels befinden, nicht mehr nur von einer Seite beliefert werden könnten. Derzeit verläuft die Versorgungsleitung des Gewerbegebiets „Ronnweg II“ über das Gewerbegebiet „Ronnweg I“ (Amenda-Areal).
Bezüglich der Erweiterung des Ortsteils Ronnweg in Richtung Gewerbegebiet (oder umgekehrt) gibt es derzeit zwar noch keine konkreten Überlegungen seitens des Marktes Reichertshofen. Sollte hier aber in einigen Jahren eine Entwicklung anstehen, bräuchte man die Wasserleitung ohnehin.

Da die ausführende Baufirma mit den Arbeiten zum Bau des Radwegs bereits in Kürze anfangen wird, war auf Grund des engen Zeitfensters eine beschränkt-öffentliche Ausschreibung (ab einer Auftragssumme von 50.000,-- € erforderlich) nicht mehr möglich. Es wurde bei 3 leistungsfähigen Firmen angefragt, ob diese in der Lage wären, kurzfristig die Arbeiten zur Verlegung der Wasserleitung aufnehmen zu können.
Auf Grund der allgemein sehr guten Auftragslage der Baufirmen haben nur 2 Firmen ein entsprechendes Angebot abgegeben. Das eine basiert auf den Preisen des Jahres-Leistungsverzeichnisses 2018/2019, welches die Stadtwerke Pfaffenhofen im Rahmen einer Ausschreibung erhalten haben. Die Arbeiten zum Bau der Wasserleitung wurden hier zum Preis von 83.779,50 € netto angeboten.
Das 2. Angebot beläuft sich auf einen Nettopreis in Höhe von 87.682,00 €.

Hinzu kämen noch Ing.-Kosten in Höhe von rund 8.100,-- € netto vom Ing.-Büro Wipfler für Planungsleistungen und Bauüberwachung (Anmerkung: Die Leistungsphasen 1, 2, 6, 7 wurden reduziert).

Die ursprüngliche grobe Kosteneinschätzung des Ing.-Büros Wipfler ergab inkl. Baunebenkosten einen Preis von ca. 74.000,-- € netto, mit dem Hinweis, dass bei den derzeitigen Ausschreibungsergebnissen auch Aufschläge von über 30 % möglich wären.

Aus Gründen der Versorgungssicherheit wäre der Bau der Wasserleitung trotz der relativ hohen Kosten zu empfehlen. Gerade die letzten Jahre haben gezeigt, dass sich die Baupreise immer weiter nach oben entwickelt haben und sich daher ein Aufschieben erforderlicher Baumaßnahmen (in Erwartung fallender oder stagnierender Preise) nicht ausgezahlt hätte.

Im Falle einer Auftragserteilung ist mit dem Staatlichen Bauamt Ingolstadt ein entsprechender Gestattungsvertrag für die Verlegung der Wasserleitung neben der Staatsstraße abzuschließen. Da von Seiten des Staatlichen Bauamts gewisse Vorgaben über die einzureichenden Planunterlagen und die Lage der Wasserleitung einzuhalten sind, ist die Einschaltung des Ing.-Büros Wipfler, das den Radweg geplant hat, erforderlich. Außerdem sind die beiden eingegangenen Angebote noch auf deren Richtigkeit und Plausibilität zu prüfen.

Beschluss

  1. Der Gemeinderat ermächtigt die Verwaltung, den Auftrag zur Verlegung der Wasserleitung zwischen dem Ortsteil Ronnweg und dem Gewerbegebiet „Ronnweg I“ dem wirtschaftlichsten Anbieter zu erteilen. Die Mittel werden im Haushalt 2019 bei HST 8150.95014 (Rohrnetzerweiterung Langenbruck) eingeplant.

  1. Die Gemeinde Rohrbach schließt mit dem Ing.-Büro Wipfler, Pfaffenhofen einen Ing.-Vertrag gemäß der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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5. 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 "An der Ilm"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 22.01.2019 ö 5
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5.1. Behandlung der eingegangenen Anträge und Stellungnahmen im Rahmen der förmlichen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2, § 3 Abs. 2, § 4 Abs. 2 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 22.01.2019 ö 5.1

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 17.07.2018 die 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 „An der Ilm“ beschlossen und in der Sitzung vom 18.09.2018 gebilligt. Der vom Ingenieurbüro Wipflerplan, Pfaffenhofen, ausgearbeitete Änderungsentwurf samt Begründung hat in der Zeit vom 31.10.2018 bis einschließlich 03.12.2018 in der Gemeindeverwaltung nach § 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3, § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegen. Den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurde gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2, § 4 Abs. 2 BauGB bis einschließlich 03.12.2018 Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.

Im Rahmen der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung sind nachfolgende Stellungnahmen abgegeben worden:

Behörden und Träger öffentlicher Belange:
- Landratsamt Pfaffenhofen – Bauamt (Schreiben vom 28.11.2018)
- Landratsamt Pfaffenhofen – Naturschutz (Schreiben vom 22.11.2018)
- Abfallwirtschaftsbetrieb Pfaffenhofen (Schreiben vom 02.11.2018)
- Wasserwirtschaftsamt Ingolstadt (Schreiben vom 30.10.2018)
- Energienetze Bayern (Schreiben vom 12.11.2018)
- Vodafone Kabel Deutschland GmbH (Schreiben vom 28.11.2018)
- Deutsche Telekom (Schreiben vom 25.10.2018)
- Bund Naturschutz Ortsgruppe Wolnzach/Rohrbach (Schreiben vom 28.11.2018)

Folgende Behörden und Träger öffentlicher Belange haben in Ihrer Stellungnahme keine Anregungen oder Bedenken vorgebracht:
- Landratsamt Pfaffenhofen – Immissionsschutz (Schreiben vom 22.11.2018)
- Markt Reichertshofen (Schreiben vom 02.11.2018)
- Markt Wolnzach (Schreiben vom 30.10.2018)
- Gemeinde Pörnbach (Schreiben vom 08.11.2018)
- Stadt Geisenfeld (Schreiben vom 06.11.2018)
- Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Pfaffenhofen (Schreiben vom 22.11.2018)

Folgende Behörden und Träger öffentlicher Belange gaben keine Stellungnahme ab, so dass hiermit von diesen Fachstellen Einverständnis mit der Planung angenommen wird:
- Bayernwerk Netz GmbH Pfaffenhofen
- Stadt Pfaffenhofen
- Kreisbrandinspektion Pfaffenhofen
- Freiwillige Feuerwehr Rohrbach

Bürger:
Keine Stellungnahmen eingegangen

Die vorgebrachten Bedenken und Anregungen werden einer A bwägung unterzogen und dazu wie folgt Stellung genommen:

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5.1.1. Landratsamt Pfaffenhofen - Bauamt

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 22.01.2019 ö beschließend 5.1.1

Sachverhalt

Stellungnahme:

  1. Nachweis der städtebaulichen Erforderlichkeit:

Die städtebauliche Erforderlichkeit ist gemäß § 1 Abs. 3 BauGB nachzuweisen. Gemäß § 1 Abs. 3 BauGB haben Gemeinden Bauleitpläne aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist. Die Änderung der Planung soll u. a. in einem Teilbereich des Bebauungsplanes Nr. 5 „An der Ilm“ Festsetzungen ändern. Dabei bleibt unklar, warum durch die geplante Festsetzung eine Ungleichbehandlung zum Ursprungsbebauungsplan entstehen soll. Diese entsteht wohl dadurch, dass die Änderungen auf die Teiländerung beschränkt bleiben und andere Parzellen in anderen Teilen des Ursprungsbebauungsplanes dabei nicht auch berücksichtigt werden. Es wird daher angeregt, in der Begründung die städtebauliche Erforderlichkeit der Bebauungsplanänderung dahingehend genauer zu erläutern, warum nur für das gegenständliche Quartier Festsetzungen geändert werden sollen.

Abwägung:
Bereits im Rahmen vorangegangener Änderungen wurden in anderen Teilbereichen des Bebauungsplans bereits Baugrenzen weiter gefasst, um eine bessere bauliche Ausnutzung der Grundstücke zu ermöglichen. Insofern ist hier keine neuerliche Ungleichbehandlung zu sehen, sondern es werden auch im gegenständlichen Teilbereich nunmehr weitere baulichen Entwicklungen (im Rahmen gleichbleibender Art und Maßes der baulichen Nutzung) ermöglicht. Im Geltungsbereich der 6. Änderung sind z.T. besonders große Grundstücke vorhanden, welche grundsätzlich für eine Bebauung geeignet erscheinen. Dem gegenüber stehen insbesondere hier sehr eng gefasste Baugrenzen. Eine städtebauliche Notwendigkeit für diese restriktive Einschränkung der Bebaubarkeit (das zulässige Maß der baulichen Nutzung ist z.T. auf den Baugrundstücken nicht umsetzbar) kann aus heutiger Sicht nicht mehr erkannt werden. Durch die 6. Änderung wird also eine stärkere Gleichbehandlung herbeigeführt. Die Begründung sollte dahingehend redaktionell ergänzt werden.

Beschlussvorschlag:
Die Begründung des Bebauungsplans ist redaktionell hinsichtlich der städtebaulichen Notwendigkeit der 6. Änderung zu ergänzen.

Beschluss:
Die Begründung des Bebauungsplans ist redaktionell hinsichtlich der städtebaulichen Notwendigkeit der 6. Änderung zu ergänzen.

Abstimmungsergebnis: 19 : 0 angenommen


  1. Festsetzung Geländehöhen:

Die Bauleitplanung muss Planungssicherheit gewährleisten und die Umsetzung des Planvorhabens für alle am Verfahren Beteiligten nachvollziehbar darstellen. Aus den Planunterlagen sollen sich die Geländehöhen ergeben (vgl. § 1 Abs. 2 PlanZV). Bei der Festsetzung der Höhe baulicher Anlagen sind gemäß § 18 BauNVO die erforderlichen Bezugspunkte zu bestimmen.
Aus den negativen Erfahrungen einzelner Gemeinden durch fehlende geeignete Geländeschnitte und um die Planung für alle am Verfahren Beteiligten (z.B. Gemeinderat, Bauherr, Nachbarn, Planer, Verwaltung) rechtsverbindlich umzusetzen, sind Regelungen für eine eindeutige und rechtssichere Umsetzung unabdingbar. Daher wird angeregt, aussagekräftige Gelände- bzw. Gebäudeschnitte in der Planung entsprechend als Festsetzung zu treffen. Dabei sollten Höhenbezugspunkte, z. B. zur Erschließungsstraße (vgl. § 18 BauNVO) festgesetzt werden. Zur Beurteilung des Geländeverlaufes sollen Schnitte ergänzend außerdem das dem Bebauungsplan direkt angrenzende Gelände auf einer Tiefe von ca. 5 m darstellen. Es wird zudem darauf hingewiesen, dass nach allgemein gültigen Planungsgrundsätzen Geländeveränderungen minimiert und dem Geländerelief der Umgebung angepasst meist weich ausgeformt werden sollen (Böschungsverhältnis max. 1:2). Dabei sollte der Mindestabstand des Böschungsfußes bzw. Böschungskamms zur Grundstücksgrenze jeweils mindestens einen Meter betragen, um Erosionen bzw. Niederschlagswasser – insbesondere zur Wahrung des Nachbarschaftsfriedens - auf dem jeweiligen Grundstück zu halten.

Abwägung:
Das Gebiet ist weitgehend eben, so dass auf die Erstellung von Geländeschnitten zur Verdeutlichung und Nachvollziehbarkeit der Planung verzichtet werden kann. Für den gegenständlichen Teilbereich über die bisherigen Festsetzungen hinausgehende Regelungen zur Höhenlage sowie zu Geländeveränderungen zu treffen, erscheint der Gemeinde Rohrbach überzogen. Auf eine Aufnahme weiterer Festsetzungen kann somit verzichtet werden.

Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat nimmt die vorgebrachten Hinweise und Anregungen zur Kenntnis. Eine Änderung der Festsetzungen ist nicht zu veranlassen.

Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt die vorgebrachten Hinweise und Anregungen zur Kenntnis. Eine Änderung der Festsetzungen ist nicht zu veranlassen.

Abstimmungsergebnis: 19 : 0 angenommen


  1. Darstellung Überschwemmungsgebiet:

Die im Umgriff vorhandenen Überschwemmungsgebiete sind gemäß § 9 Abs. 6 a BauGB im Bebauungsplan Nr. 5 „An der Ilm“ – 6. Änderung z. B. nachrichtlich zu übernehmen. Die gegenständliche 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 „An der Ilm“ liegt in Bereichen, die z.B. im Informationsdienst Überschwemmungsgefährdete Gebiete (IÜG) als festgesetzte Überschwemmungsgebiete gekennzeichnet sind. Gemäß § 9 Abs. 6 a BauGB sind festgesetzte Überschwemmungsgebiete im Sinne des § 76 Absatz 2 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG), Risikogebiete außerhalb von Überschwemmungsgebieten im Sinne des § 78 b Absatz 1 WHG sowie Hochwasserentstehungsgebiete im Sinne des § 78 d Absatz 1 WHG nachrichtlich zu übernehmen.
In diesem Zusammenhang wird angeregt, im Verfahren das Wasserwirtschaftsamt zu beteiligen.

Abwägung:
Der gesamte Umgriff der Änderung sowie weiträumig angrenzende Bereiche liegen innerhalb des festgesetzten Überschwemmungsgebiets der Ilm zwischen der Gemarkung Pfaffenhofen a. d. Ilm und der Gemarkung Münchsmünster (in Kraft getreten durch Bekanntmachung am 15.10.1977). Durch umfangreiche Hochwasserschutzmaßnahmen (Planfeststellung vom 31.05.2005, zwischenzeitlich realisiert) sind die Flächen jedoch vor Überschwemmungen geschützt, so dass sie weder innerhalb der Hochwassergefahrenflächen HQ100 (ermittelt 27.07.2009) noch innerhalb der Hochwassergefahrenflächen HQextrem (ermittelt 18.04.2013) liegen. Eine nachrichtliche Übernahme des festgesetzten Überschwemmungsgebiets als planzeichnerischer Hinweis sollte redaktionell in die Planzeichnung übernommen werden, die Begründung ist entsprechend redaktionell anzupassen.
Das WWA Ingolstadt wurde im Verfahren beteiligt und hat eine Stellungnahme abgegeben.

Beschlussvorschlag:
Das festgesetzte Überschwemmungsgebiet der Ilm ist nachrichtlich als planzeichnerischer Hinweis redaktionell in den Bebauungsplan zu übernehmen, die Begründung ist redaktionell um die im Abwägungsvorschlag dargelegten Belange des Hochwasserschutzes zu ergänzen.

Beschluss:
Das festgesetzte Überschwemmungsgebiet der Ilm ist nachrichtlich als planzeichnerischer Hinweis redaktionell in den Bebauungsplan zu übernehmen, die Begründung ist redaktionell um die im Abwägungsvorschlag dargelegten Belange des Hochwasserschutzes zu ergänzen.

Abstimmungsergebnis: 19 : 0 angenommen


  1. Redaktionelle Anregungen:

Hinweise durch Planzeichen:
In der Planzeichnung sind z. B. auf Flurnummer 931/1 und 931/2 schraffierte Darstellungen – wohl Nebengebäude – eingetragen. Es wird angeregt, diese Darstellungen in die Hinweise durch Planzeichen aufzunehmen.

Abwägung:
Die redaktionelle Anregung wird umgesetzt. Der Gemeinderat nimmt dies zur Kenntnis.

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5.1.2. Landratsamt Pfaffenhofen - Naturschutz

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 22.01.2019 ö beschließend 5.1.2

Sachverhalt

Stellungnahme:
Aus naturschutzfachlicher Sicht bestehen keine durchgreifenden Bedenken gegen das Vorhaben. Folgendes wird angeregt bzw. gefordert:

Die bereits auf dem Grundstück vorhandenen Bäume sind zu erhalten und während dem Bauvorhaben durch baumerhaltende und schadensbegrenzende Maßnahmen vor Beeinträchtigung, z.B. durch Wurzelverletzungen infolge von Bodenverdichtung und Abgrabung, zu schützen, Folgende Richtlinien sind hier maßgeblich: ZTV Baum, RAS-LP 4, DIN 18920.

Hinweise:
Notwendige Maßnahmen an Gehölzen sind, außerhalb der gesetzlichen Schonzeit nach § 39 Abs. 5 Nr. 2 BNatschG, also zur im Zeitraum vom 1. Oktober bis 28. Februar durchzuführen. Begründung: § 44 Abs. 1 Nr. 1-3 BNatschG (Vermeidung artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände).
Es sind im Vorfeld von Gebäudeabrissen oder Baumfällungen die Möglichkeiten von Vogel-/ und Fledermausvorkommen zu prüfen: Spalten am Gebäude, Holzverschalungen, Einflugmöglichkeiten zum Dachstuhl bzw. bei Bäumen Höhlen, Astspalten. Sind genannte Element vorhanden, ist die untere Naturschutzbehörde zu verständigen.

Abwägung:
Die Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde ist zur Kenntnis zu nehmen. Im Plangebiet sind keine wesentlich prägenden Bäume vorhanden, deren Erhalt aus Sicht der Gemeinde Rohrbach explizit in der Bebauungsplanänderung festgesetzt werden sollte. Bestehende, jedoch nicht wesentlich prägende Siedlungsgehölze sind vor allem in den Randbereichen der Baugrundstücke entlang der Nachbargrenzen zu finden.

Die genannten allgemein gültigen gesetzlichen Grundlagen sind zu beachten, bedürfen jedoch keiner Aufführung im Bebauungsplan.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die vorgebrachten Anregungen und Hinweise zur Kenntnis. Eine Änderung der Planung ist nicht zu veranlassen .

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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5.1.3. Abfallwirtschaftsbetrieb Pfaffenhofen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 22.01.2019 ö beschließend 5.1.3

Sachverhalt

Stellungnahme:
Unter Beachtung der Mindestanforderungen an die Zufahrtswege, die für eine geordnete und reibungslose Abfallentsorgung notwendig sind, wird dem Bebauungsplan in der vorliegenden Form zugestimmt.
Die Abfalltonnen sind im Einmündungsbereich zur Sackgasse an der Straße „Im Gellert“ zur Abholung bereitzustellen. Die Wendeanlage am Ende der Sackgasse ist für die Abfallsammelfahrzeuge zu klein bemessen.

Abwägung:
Die Stellungnahme des Abfallwirtschaftsbetriebs ist zur Kenntnis zu nehmen. Eine Vergrößerung der Wendeanlage der Sackgasse ist aufgrund der fehlenden Grundstücksverfügbarkeit nicht möglich. Mit der gegenständlichen Bebauungsplanänderung werden lediglich Bauräume erweitert, keine neuen Straßenzüge erstmalig erschlossen. Die Bebauungsplanänderung ist daher kein Auslöser für eine etwaige Änderung der bisher praktizierten Abfallentsorgungspraxis (Abfuhrschema) und sollte daher wie bisher weitergeführt werden. Sollte die Stichstraße aus Sicht des Abfallwirtschaftsbetriebes künftig nicht mehr befahren werden, ist dies eine Entscheidung außerhalb des gegenständlichen Bebauungsplanverfahrens und vom Abfallwirtschaftsbetrieb den Anliegern mitzuteilen.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die vorgebrachten Hinweise zur Kenntnis. Eine Änderung der Planung ist nicht zu veranlassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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5.1.4. Wasserwirtschaftsamt Ingolstadt

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 22.01.2019 ö beschließend 5.1.4

Sachverhalt

Stellungnahme:
Aus wasserwirtschaftlicher Sicht bestehen keine grundsätzlichen Bedenken gegen die 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5. Bezüglich des Abstandes zum östlich angrenzenden Graben ist zu beachten, dass in den 5 Metern Mindestabstand (gemessen ab Böschungsoberkante) keine Auffüllungen, Bebauungen und Einfriedungen erfolgen dürfen.

Abwägung:
Ergänzend zur Stellungnahme wurde in einem Telefonat am 04.12.2018 mit Hr. Eidelsburger der Gemeindeverwaltung Rohrbach (Herr Ettinger) folgendes sinngemäß mitgeteilt:

  • Das WWA weist standardmäßig bei Gewässern, die durch Baugebiete führen, auf 5 m Abstände hin, um so die erforderlichen Unterhaltungsmaßnahmen oder auch natürliche Gewässerentwicklungen (z.B. Verlandung, Änderung Fließbereiche, Uferausspülungen, etc.) sicherzustellen, bzw. Problemen vorzubeugen.

  • Hr. Eidelsburger wurde die Ausgangssituation der BPL-Änderung geschildert, auch die Tatsache, dass der Ur-BPL keine Festsetzung zu Gewässerschutz am Graben enthält. Aus WWA-Sicht wird keine zwingende Aufnahme als Festsetzung oder Hinweis in den Bebauungsplan gefor dert. Es reicht auch, wenn die Verwaltung bei künftigen Neubauten auf die WWA-Stellungnahme verweist, bzw. auf Beachtung schaut. Eine Änderung an den Bestandsgrundstücken (es wurden vermutlich Zäune errichtet und Auffüllungen vorgenommen) hat jetzt nicht zu erfolgen.

Somit ist die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen, die Gemeindeverwaltung wird bei künftigen Neubebauungen auf die WWA-Stellungnahme verweisen.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die vorgebrachten Hinweise zur Kenntnis. Eine Änderung der Planung ist nicht zu veranlassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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5.1.5. Energienetze Bayern

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 22.01.2019 ö beschließend 5.1.5

Sachverhalt

Stellungnahme:
Auf dem Planungsgebiet liegt im westlichen, nördlichen und südlichen Bereich „Im Gellert “ eine Gasleitung. Die Versorgung kann durch eine Erweiterung des Leitungsnetzes sichergestellt werden.

Abwägung:
Der Gemeinderat nimmt dies zur Kenntnis.

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5.1.6. Vodafone Kabel Deutschland GmbH

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 22.01.2019 ö beschließend 5.1.6

Sachverhalt

Stellungnahme:
Gegen die geplante Maßnahme werden keine Einwände geltend gemacht. Im Planbereich befinden sich Telekommunikationsanlagen unseres Unternehmens. Bei objektkonkreten Bauvorhaben im Plangebiet werden wir dazu eine Stellungnahme mit entsprechender Auskunft über unseren vorhandenen Leitungsbestand abgeben.

Abwägung:
Der Gemeinderat nimmt dies zur Kenntnis.

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5.1.7. Deutsche Telekom

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 22.01.2019 ö beschließend 5.1.7

Sachverhalt

Stellungnahme:
Im Geltungsbereich befinden sich Telekommunikationslinien der Telekom, die durch die geplanten Baumaßnahmen möglicherweise berührt werden (siehe Bestandsplan in der Anlage – dieser dient zur der Information und verliert nach 14 Tagen seine Gültigkeit). Wir bitten Sie, bei der Planung und Bauausführung darauf zu achten, dass diese Linien nicht verändert werden müssen bzw. beschädigt werden.
Hinsichtlich geplanter Baumpflanzungen ist das „Merkblatt Bäume, unterirdische Leitungen und Kanäle“ der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen, Ausgabe 2013 – siehe hier u. a. Abschnitt 6 – zu beachten. Wir bitten sicherzustellen, dass durch Baumpflanzungen der Bau, die Unterhaltung und Erweiterung der Telekommunikationslinien nicht behindert werden.

Abwägung:
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Änderungen im öffentlichen Straßenbereich sind nicht geplant. Bei privaten Bauvorhaben hat der Bauherr im Vorfeld entsprechende Spartenpläne bei der Deutschen Telekom eigenverantwortlich einzuholen.

Der Gemeinderat nimmt dies zur Kenntnis.

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5.1.8. Bund Naturschutz Ortsgruppe Wolnzach/Rohrbach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 22.01.2019 ö beschließend 5.1.8

Sachverhalt

Stellungnahme:
  1. Aus Sicht des Bund Naturschutz ist eine Nachverdichtung im Sinne des Flächensparens vorteilhaft und begrüßenswert. Hier scheint es aber nicht um eine flächensparende Aufstockung zu gehen, sondern vielmehr soll Bauherren die Gelegenheit gegeben werden, weitere Gebäude in den Grundstücken zu errichten. Somit wird das Ziel der Flächeneinsparung nur insofern erreicht, dass Wohnraum geschaffen wird, ohne neue Baugebiete auszuweisen. Im Sinne reduzierter Oberflächenversiegelung ist der Vorteil aber sehr gering. Im Gegenteil sind ökologische Nachteile zu erwarten, da einige der Grundstücke gut eingewachsen sind und teils alte und große Bäume dort zu finden sind, die viel CO2 aufnehmen und zahlreichen Tieren als Lebensraum dienen. Eine dichtere Bebauung würde mit hoher Wahrscheinlichkeit zur Entfernung dieser Vegetation führen. Ob diese schutzwürdig ist, wurde leider nicht einmal geprüft, geschweige denn ihr Erhalt vorgeschrieben. Daher widerspreche ich auch der Behauptung in der Begründung, Punkt 6: „Den Belangen des Klimaschutzes wird nach Auffassung der Gemeinde Rohrbach insbesondere dadurch Rechnung getragen, dass eine Nachverdichtung eines bereits bebauten und erschlossenen Baugebiets im Innenbereich, fußläufig zum Bahnhof Rohrbach gelegen, ermöglicht wird. Zusätzliche Versiegelungen über das bisher zulässige Maß gehen durch Änderung des Bebauungsplans nicht einher“.

Vielmehr wird den Belangen des Klimaschutzes durch diese Änderung in keinster Weise Rechnung getragen. Dies wäre jedoch möglich, u.a. durch folgende Maßnahmen, deren Ergänzung – wenn nicht vollumfänglich, dann zumindest eines Teils davon –hiermit beantragt wird:
  • Verpflichtung, Wege im Grundstück wasserdurchlässig zu gestallten
  • Anregung oder Verpflichtung zur Nutzung regenerativer Energien
  • Vorgaben zur Begrünung der Grundstücke und öffentlichen Flächen
  • Garagendächer auch als begrünte Sattel- oder Flachdächer zulassen
  • Planerische Konzepte zur Reduktion der gegenseitigen Verschattung durch intelligente Anordnung der Gebäude und reduzierte Garagenhöhen.

Abwägung:
Mit der Änderung des Bebauungsplans geht keine Mehrung des Baurechts (z.B. Grundflächen-/Geschossflächenzahl bleiben unverändert) und damit keine Zulässigkeit von mehr Flächenversiegelungen als bislang zulässig einher. Vielmehr wird durch die Erweiterung der Baugrenzen lediglich eine flexiblere Ausnutzung der Baugrundstücke mit der Errichtung von weiteren Wohngebäuden ermöglicht. Dies trägt durchaus zum Flächensparen bei, da hier in einem bereits erschlossenen und bebauten (und damit stark anthropogen überprägtem) Bereich die Schaffung von weiterem Wohnraum ermöglicht wird. Somit wird die Neuinanspruchnahme von Außenbereichsflächen für Wohnbebauung und der hierfür erforderlichen neuen Verkehrsflächen vermieden. Diese gehen grundsätzlich auch zulasten von Natur und Landschaft, Lebensräumen von Tieren und Pflanzen, etc. Wesentlich prägende Altbaumbestände sind im Gebiet nicht vorhanden. Die gesetzlich vorgeschriebene Vermeidung artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände ist darüber hinaus grundsätzlich zu beachten.

Den Belangen des Klimaschutzes wird somit durch die Vermeidung von Neuausweisungen andernorts mit einhergehender Neuversiegelung Rechnung getragen. Die geforderten Maßnahmen sind – gerade auch im Hinblick auf die Gleichbehandlung der Bauherren im gesamten bebauten Bereich (Geltungsbereich des gesamten Bebauungsplanes) – nicht nur im Änderungsbereich so nicht umsetzbar. Öffentliche Flächen zur Begrünung stehen nicht zur Verfügung. Die Gemeinde Rohrbach kommt diesen Belangen jedoch bei der Neuausweisung von Bauflächen jedoch verstärkt nach.


  1. Ebenfalls ist nicht zur erkennen, wie die Änderung der Forderung gerecht wird, „die Anpassung an zukünftige klimawandelbedingte Extremwetterereignisse“ zu berücksichtigen. Durch die Lage nahe der Ilm wäre hier die Hochwassergefahr zu nennen. Durch bauliche Maßnahmen wären Anpassungen möglich. Vorbeugend könnte der rasche Eintrag von Niederschlagswasser in die Ilm bei Starkregen-Ereignissen reduziert werden durch die Sammlung und Nutzung von Regenwasser in Zisternen auf den Grundstücken, zumal die versiegelte Fläche zunimmt und damit mehr Niederschlagswasser in die Kanalisation gelangt. Diese Maßnahmen könnte die Gemeinde Rohrbach bei Neubauten entweder vorschreiben oder zumindest durch Subventionen wie komplette oder teilweise Befreiung von den Abwassergebühren fördern.

Abwägung:
Mit der Änderung des Bebauungsplans gehen keine Mehrung des Baurechts (z.B. Grundflächen-/Geschossflächenzahl bleiben unverändert) und damit keine Zulässigkeit von mehr Flächenversiegelungen als bislang zulässig einher. Ebenso beabsichtigt die Gemeinde Rohrbach nicht, eine Ungleichbehandlung der Bauherren im Änderungsbereich durch verstärkte Auflagen zu vollziehen. Im Rahmen künftiger Neuausweisungen werden aber die Belange der Anpassung an klimabedingte Extremwetterereignisse verstärkt berücksichtigt.
An dieser Stelle sei erwähnt, dass die Gemeinde bereits seit Jahren ein kommunales Programm zur Förderung von Regenwasserversickerung bzw. –nutzung vollzieht.


  1. Die Aussage in Punkt 7, „Durch die Planung sind daher keine erheblich nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten“ ist zumindest diskutierbar, vgl. oben.

Abwägung:
Wie schon zu den Punkten 1 und 2 dargelegt, geht mit der Änderung des Bebauungsplans geht keine Mehrung des Baurechts und damit auch keine Zulässigkeit von mehr Flächenversiegelungen als bislang zulässig einher. Erheblich nachteilige Umweltauswirkungen sind somit nicht zu erwarten.


  1. Umweltfreundliche Verkehrsteilnahme, z.B. durch Fußgänger oder Radfahrer wird nicht gefördert, es fehlen Rad- und Fußwege.

Abwägung:
Eine umweltfreundliche Verkehrsteilnahme, z.B. durch Fußgänger oder Radfahrer und durch die Nutzung des ÖPNV, wird dadurch gefördert, dass hier die Möglichkeit zur Errichtung von weiterem Wohnraum in fußläufiger Erreichbarkeit zu bestehenden Einrichtungen der sozialen Infrastruktur und zu Versorgungseinrichtungen sowie zum Bahnhaltepunkt geschaffen wird. Flächen zum Bau von ergänzenden Fuß- und Radwegen in dem Bebauungsplangebiet stehen der Gemeinde Rohrbach leider nicht zur Verfügung, jedoch können Fußgänger und Radfahrer bestehende Anlagen und Verkehrsflächen nutzen.


  1. Die Forderung, vor Garagen und Carports mindestens 5 Meter Stauraum frei zu halten, wird im Bestand nicht durchgehend eingehalten. Warum wird diese Tatsache nicht kommentiert oder dagegen vorgegangen? Wie soll mit künftigen Verstößen umgegangen werden?

Abwägung:
Im Bestand (vgl. Katastergrundlage zur Urfassung des Bebauungsplans) waren bereits Garagen vorhanden, welche die gewünschten Abstände nicht einhalten. Für die Neuerrichtung von Garagen und Carports greifen jedoch die getroffenen Festsetzungen – diese sind entsprechend dann einzuhalten. Eine weitere Kommentierung hierzu wird nicht als erforderlich angesehen.


  1. Es wird darum gebeten, künftig den Bund Naturschutz (Ortsgruppe Wolnzach /Rohrbach) bei den anstehenden Bauleitplanverfahren zu beteiligen.

Abwägung:
Der Bund Naturschutz (Ortsgruppe Wolnzach /Rohrbach) kann im Rahmen der Bauleitplanung als sonstiger Träger öffentlicher Belange beteiligt werden.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die vorgebrachten Anregungen und Hinweise zur Kenntnis und stimmt den jeweiligen Abwägungsvorschlägen zu . Eine Änderung der Planung ist nicht zu veranlassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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5.2. Satzungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 22.01.2019 ö 5.2

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt gemäß den §§ 9 und 10 des Baugesetzbuches (BauGB) auf Basis der heute gefassten Beschlüsse zur Abwägung der eingegangenen Anträge und Stellungnahmen im Rahmen der förmlichen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2, § 3 Abs. 2, § 4 Abs. 2 BauGB den vom Ingenieurbüro Wipflerplan, Pfaffenhofen, gefertigten Entwurf zur 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 „An der Ilm“ samt Begründung, mit den heute beschlossenen redaktionellen Änderungen und Ergänzungen als Satzung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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6. Bekanntgaben und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 22.01.2019 ö 6

Sachverhalt

  1. 1150-Jahr-Feier - Info über Auftaktveranstaltung am 16.02.2019:
Hans Vachal hat über den aktuellen Stand der 1150-Jahr-Aktivitäten kurz berichtet.
Für die Auftaktveranstaltung wurde von der Arbeitsgruppe folgender Ablauf vorbehaltlich noch erforderlicher Änderungen festgelegt:

19:00 Beginn - Martin Pause Musik
19:05 Peter Keck Grußwort, unterbrochen von Theater
19:15 Martin Wolf Grußwort
19:25 Franz v. Koch Grußwort
19:30 Martin Pause Musik (ggf. Blockflöte)
19:35 Hermann Schwarzmeier Impulsvortrag zum Jubiläum / Peretkund
unterbrochen durch Theater
19:50 Pause und Umbau
20:00 Martin Pause Musik (Bigband)
20:30 Ehrenamtsehrungen durch Gemeinde
21:00 Auftritt der Eschelbacher Schäffler
21:30 Feuershow vor der Turmberghalle
22:00 Ende der Veranstaltung

  1. Information über Abschluss Kooperationsvertrag INEXIO:
Am 16.01.2019 wurde der Kooperationsvertrag zum Breitbandausbau in FTTH bzw. FTTB-Technik für die Ortsteile unterzeichnet. Gemäß Auskunft von INEXIO sollen die Ausbaumaßnahmen Anfang Q3/2019 beginnen.

  1. Anforderung der Feuerwehr zum Hilfeleistungskontingent des Landkreises Pfaffenhofen a.d.Ilm
Am 11 (6), 15 (5) und 17.01.2019 (4) waren 15 Feuerwehrmitglieder (Damen und Herren) der Feuerwehren Rohrbach und Fahlenbach im Rahmen des Hilfeleistungskontingents PAF im Einsatz. Der Vorsitzende bedankte sich bei den Helfern.

  1. Sonstiges:
  1. GR Moosmayr trug die „Beschwerden“ der Anwohner aus dem Baugebiet Schelmengrund hinsichtlich der zu langsamen Internetgeschwindigkeit vor. Der Vorsitzende informierte, dass der Anbieter Telekom hier gefordert ist.

Anmerkung:
Dem „Beschwerdeführer aus dem Baugebiet Schelmengrund wurde die Situation in einer Mail bereits ausführlich dargelegt. Die Telekom hat sich verpflichtet, bis Anfang 2021 den Eigenausbau voranzutreiben. Sollte die Gemeinde selber etwas unternehmen, hätte sie keinen Anspruch auf Fördergelder .

  1. GR Otto erkundigte sich nach einem möglichen Verkehrskreisel an der Einmündung ST2232/Gewerbegebiet Rohrbach (Penny). Der Vorsitzende berichtete, dass hierzu bereits viele Gespräche mit dem Staatlichen Bauamt geführt wurden. Es wird von dort auf den Unfallschwerpunkt bei der Abzweigung St 2232/„Bahnerberg“ verwiesen, so dass ein Verkehrskreisel dort Priorität hat.

Datenstand vom 21.02.2019 15:46 Uhr