Datum: 12.02.2019
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Rathaus Rohrbach - Sitzungssaal
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Rohrbach
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:15 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 22.01.2019
2 Gewerbegebiet "Rohrbach-Ost"
2.1 Vorstellung des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 39 "Gewerbegebiet Rohrbach-Ost" sowie des Entwurfes der 7. Flächennutzungsplan-Änderung (IB Wipflerplan + Fa. Trend sind anwesend)
2.2 Billigung des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 39 "Gewerbegebiet Rohrbach-Ost"
2.3 Billigung des Entwurfes der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes
2.4 Fortsetzung des Verfahrens (frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung)
3 Wasserversorgung Waaler Gruppe (Vertreter Stadtwerke Pfaffenhofen anwesend)
3.1 Wasserversorgung Waaler Gruppe - Maßnahmen wegen Erneuerung der Autobahnbrücken
3.2 Wasserversorgung - Maßnahmenplan 2019
4 Beitritt der Gemeinde zum "Zweckverband Informationstechnik Franken"
5 Neue Leaderperiode 2021 - 2027: Beschlussfassung über weitere Teilnahme der Gemeinde
6 Weiterführung der "Onleihe" in der Bücherei Rohrbach
7 Bestätigung der Wahl als stellvertretenden Kommandanten der freiwilligen Feuerwehr Rohrbach
8 Bekanntgaben und Anfragen

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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 22.01.2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 12.02.2019 ö b 1

Sachverhalt

Die Niederschrift ist im Ratsinformationssystem zu entnehmen!

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2. Gewerbegebiet "Rohrbach-Ost"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 12.02.2019 ö 2
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2.1. Vorstellung des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 39 "Gewerbegebiet Rohrbach-Ost" sowie des Entwurfes der 7. Flächennutzungsplan-Änderung (IB Wipflerplan + Fa. Trend sind anwesend)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 12.02.2019 ö 2.1

Sachverhalt

In der Sitzung vom 17.07.2018 wurde die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 39 „Gewerbegebiet Rohrbach-Ost“ mit dazugehöriger Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen. Das Ing.-Büro Wipflerplan wurde mit der Erstellung der Entwurfsplanung beauftragt. Hierzu sind die Entwürfe als Anlage zu diesem TOP im RIS beigefügt.

Die Planentwürfe wurden vom anwesenden Hr. Karnott vom Planungsbüro Wipflerplan sowie dem Projektentwickler (Hr. Baierl von der Fa. Trend) in der Sitzung ausführlich vorgestellt und erläutert. Insbesondere wurden die einzelnen Festsetzungen des Bebauungsplanes Punkt für Punkt durchgegangen und erörtert.
Auf die Festsetzung von Betriebsleiterwohnungen wie auch von Einzelhandelsbetrieben wird verzichtet. Der im Bebauungsplanumgriff dargestellte Kreisverkehr wurde im Vorfeld mit dem Staatlichen Bauamt Ingolstadt bereits abgestimmt und befürwortet. 1. Bürgermeister Keck regte hierzu noch ergänzend an, ebenfalls eine fußläufige Verbindung zum bestehenden Gewerbegebiet auf der Westseite des Kreisverkehres mit einzuplanen, um nicht vor ähnlichen Verbindungsproblemen wie beim Gewerbegebiet Bruckbach zu stehen. Dies wird noch in die Planung aufgenommen. Der Gemeinderat pflichtete dem Vorschlag bei. Weiter wurde seitens der Fa. Trend informiert, dass derzeit ein Schallschutzgutachten in Auftrag gegeben wurde, dessen Ergebnisse zum 2. Verfahrensschritt (förmliche Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung) zu erwarten sind. Gleiches gilt für ein entsprechendes Bodengutachten (insb. zum Thema Versickerungsfähigkeit des Bodens – Beseitigung des anfallenden Oberflächenwassers).

In der anschließenden Diskussion stieß die Planung im Gremium grundsätzlich auf breite Zustimmung. Kritisch wurde jedoch die Höhenfestsetzung von bis zu 16 m hohen Gebäuden hinterfragt. Es wurde der eindringliche Appell ausgesprochen, hier die Festsetzungen so zu treffen, dass keine vergleichbaren negativen optischen Wirkungen wie im Gewerbegebiet Bruckbach durch übermächtige Hallenbauten entstehen können und so zur Beeinträchtigung des Orts- und Landschaftsbildes führen. Der Appell wurde von Planer- und Projektentwicklerseite aufgenommen. Im derzeitigen Planungsstand wurden erste Rahmenbedingungen gesteckt, die sich im Zuge des Bebauungsplanverfahrens durchaus noch ändern können. Es wurde vorgeschlagen, dass die Fa. Kempf ihre Planungen parallel zum Bebauungsplanverfahren vorantreibt, um so erste visuelle Lösungen über die Gliederung des Firmengeländes und Anordnung der Baukörper dem Gemeinderat aufzeigen zu können. So können dann noch bei Bedarf die Bebauungsplanfestsetzungen angepasst werden. Der Gemeinderat begrüßte den Vorschlag.

Die Frage, ob der Kreisverkehr ausreichend groß dimensioniert ist, dass LKWs aus dem Gewerbegebiet direkt nach Norden (Richtung Geisenfeld) abbiegen können, wurde seitens des Projektentwicklers aufgrund erfolgter Voruntersuchungen bejaht.

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2.2. Billigung des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 39 "Gewerbegebiet Rohrbach-Ost"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 12.02.2019 ö 2.2

Beschluss

Der Gemeinderat billigt den vom Ing.-Büro Wipflerplan, Pfaffenhofen, ausgearbeiteten Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 39 „Gewerbegebiet Rohrbach-Ost“ .

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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2.3. Billigung des Entwurfes der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 12.02.2019 ö 2.3

Beschluss

Der Gemeinderat billigt den vom Ing.-Büro Wipflerplan, Pfaffenhofen, ausgearbeiteten Entwurf der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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2.4. Fortsetzung des Verfahrens (frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 12.02.2019 ö 2.4

Sachverhalt

Als nächster Verfahrensschritt (jeweils für das Bebauungsplan-Aufstellungsverfahren wie auch für das Flächennutzungsplan-Änderungsverfahren) steht die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB. In diesem Rahmen ist geplant, zusätzlich eine Bürger-Informationsveranstaltung abzuhalten. Diese findet am 07. 03.2019, 19:00 Uhr, im Rathaus statt.

Beschluss

Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, die beschriebenen Verfahrensschritte in die Wege zu leiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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3. Wasserversorgung Waaler Gruppe (Vertreter Stadtwerke Pfaffenhofen anwesend)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 12.02.2019 ö 3

Sachverhalt

Bei Betrieb und Instandhaltung im Sinne dies Arbeitsblattes W 400-3 des DVGW sind vom Versorger folgende Aufgaben zu erfüllen:
 
  1.        Bereitstellung von Trinkwasser
    1. in hygienisch einwandfreier Qualität
    2. in der erforderlichen Menge und
    3. mit ausreichendem Druck

  1.        Störungsminimierte Wasserlieferung

  2.        Einhaltung der geltenden Rechtsvorschriften und der anerkannten Regeln der Technik

  3.        Nachhaltige Versorgung auf der Grundlage der Erhebung und der technischen Bewertung des Zustandes der Anlagen

Im Nachgang zur Sitzung vom 22.01.2019 wurden die vorgestellten Maßnahmen nochmals neu priorisiert. Zudem liegen inzwischen die Ergebnisse von der Autobahndirektion vor, welche Wasserleitungen durch den Brückenabriss und –neubau tangiert sind und ggf. entfernt werden müssen.

Eine Gesamtübersicht über die Kosten der anstehenden Maßnahmen und die Priorisierung enthält die Anlage zu TOP 3, die einzelnen Maßnahmen und die entsprechenden Beschlüsse finden sich bei TOP 3.1 und TOP 3.2.

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3.1. Wasserversorgung Waaler Gruppe - Maßnahmen wegen Erneuerung der Autobahnbrücken

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 12.02.2019 ö 3.1

Sachverhalt

Im Zuge der geplanten Erneuerung der Autobahnbrücken auf der A9 fanden am 14.12.2018 und 04.02.2019 Spartengespräche statt. Daraus ergeben sich für die Wasserversorgung „Waaler Gruppe“ folgende unaufschiebbare Baumaßnahmen, die bis Dezember 2019 zwingend abgeschlossen werden müssen:

1.        Bauwerk 40 (Langenbruck – Ronnweg):

Die vorhandene Wasserleitung (DN 150 PVC) hat derzeit eine Überdeckung von 1,20 m. Diese wäre gerade noch ausreichend. Unter Umständen könnte die Leitung an Ort und Stelle liegen bleiben, wenn die Spundwände, die sich direkt neben der Leitung befinden, im Zuge der Brückenbauarbeiten nicht entfernt werden. Das Ing.-Büro Mayr wird uns diesbezüglich in der kommenden Woche informieren.
Vorausgesetzt die Spundwände werden nicht ausgebaut, ergeben sich bei der derzeitigen Lage der Wasserleitung weitere Probleme.
Die Wasserleitung würde beim Ausheben der Baugrube fast freigelegt. D.h. man müsste diese während der Bauzeit der Autobahnbrücken vom Netz nehmen (jeweils bis zu 5 Monate in den Jahren 2020 und 2021) und einige Reichertshofener Ortsteile (z.B. Ronnweg, Hög) von der anderen Seite her mit Wasser versorgen. Um zumindest die Grundversorgung dieser Haushalte aufrecht zu halten, ist der Ringschluss zwischen dem Ortsteil Ronnweg und dem Gewerbegebiet Ronnweg erforderlich (Auftragserteilung gemäß GR-Beschluss vom 22.01.2019 erfolgt). Laut Bauzeitenplan ist im April/Mai 2019 mit der Fertigstellung dieser Wasserleitung zu rechnen.

Zwei weitere Baumaßnahmen, die in der Gemeinderatssitzung vom 22.01.2019 noch zurückgestellt wurden, sind zwingend durchzuführen, und zwar unabhängig davon, ob die vorhandene Leitung unterhalb der Autobahnbrücke bleibt oder eine neue verlegt werden muss.

  • Wie bereits dargelegt, ist die Wasserleitung im Rahmen der Brückenerneuerung abzusperren. Dies kann jedoch nur bei funktionsfähigen Schiebern erfolgen. Das defekte Schieberkreuz westlich der BAB A9 (auf der Langenbrucker Seite) ist deshalb zu reparieren bzw. auszuwechseln.

  • Um wenigstens die Grundversorgung mit Trinkwasser für alle Reichertshofener Ortsteile aufrecht erhalten zu können, ist eine 2. Verbindungsleitung von Langenbruck Richtung Stöffel erforderlich (vgl. Nr. 2 auf dem Plan). Diese Leitung gewährleistet, dass während der Bauzeit der Autobahnbrücke eine höhere Wassermenge ins Langenbrucker Netz gespeist werden kann, was sich wiederum positiv auf die Versorgung der ganz „hinteren“ Ortsteile wie z.B. Ronnweg auswirkt.

  • Ferner sollte eine zweite Verbindungsleitung von Dörfl nach Hög errichtet werden, da so mehr Wasser nach Hög, Ronnweg und Ronnweg - Gewerbegebiet befördert werden kann (vgl. Nr. 5 auf dem Plan). Es steht zu befürchten, dass der Wasserdruck in Ronnweg nicht ausreichend sein wird, sollte nicht eine zweite Leitung errichtet werden, zumal im Gebiet Au/Dörfl/Hög Leitungen mit max. DN 125 verlegt wurden, ab Ronnweg aber wieder eine größere Dimension von DN 150 vorhanden ist.

Weiteres Vorgehen:

  1. Auftrag an die Fa. Geltl zur Neuverlegung einer Wasserleitung von Langenbruck Richtung Stöffel und anschließend Reparatur des Schieberkreuzes bei Langenbruck, Auftrag an die Fa. Geltl zur Neuverlegung einer Wasserleitung zwischen Dörfl und Hög.

  1. Planungsauftrag an das Ing.-Büro Wipfler (Abrechnung nach HOAI).



2.        Bauwerk 43 (Stöffel – Fürholzen):

Bei der Brückenerneuerung werden größere Erdbewegungen und das Setzen von Spundwänden erforderlich. Auf Grund der Tatsache, dass AZ-Leitungen bei Erschütterungen extrem anfällig sind, ist die vorhandene AZ-Leitung DN 250, von der die gesamte Versorgung der Reichertshofener Ortsteile (bis auf St. Kastl) abhängt, auf jeden Fall auszuwechseln.

Weiteres Vorgehen:

Planungsauftrag an das Ing.-Büro Wipfler (Abrechnung nach HOAI) inkl. Untersuchung einer Alternativtrasse (mittels Spülbohrung durch den Autobahndamm)

Eigentümer der benötigten Grundstücke (Alternativtrasse):
  1. Auf der Westseite der BAB A9:        Privater Eigentümer
  2. Auf der Ostseite der BAB A9:                Markt Reichertshofen


3.        Bauwerk 46 (Ottersried - Gambach):

Die beiden Wasserleitungen (1 PVC-Leitung DN 150 und 1 AZ-Leitung DN 200) liegen weit außerhalb des Spartenkorridors und sind somit umzulegen. Um die Versorgung des Ortsteils Ottersried während der Bauzeit sicherzustellen und um generell die Versorgungssicherheit zu erhöhen, wurde in der GR-Sitzung vom 22.01.2019 beschlossen, die beiden in Ottersried verlaufenden Wasserleitungen (Waal – Ottersried und Waal – Rohrbach – Ottersried – St. Kastl) über ein Schieberkreuz miteinander zu verbinden.

Weiteres Vorgehen:

Planungsauftrag an das Ing.-Büro Wipfler (Abrechnung nach HOAI) inkl. Untersuchung einer Alternativtrasse (mittels Spülbohrung durch den Autobahndamm)

Eigentümer der benötigten Grundstücke (Alternativtrasse):
  1. Auf der Westseite der BAB A9:        Autobahndirektion
  2. Auf der Ostseite der BAB A9:                Autobahndirektion


4.        Bauwerk 52 (Waal - Rohrbach):

Die Wasserleitung DN 200 und die Kanal-Druckleitung DN 125 liegen genau im Spartenkorridor und müssen somit nicht umgelegt werden.

Weiteres Vorgehen:

Keine weitere Veranlassung.

Beschluss 1

Die Gemeinde Rohrbach erteilt dem Ing.-Büro Wipfler, Pfaffenhofen den Planungsauftrag für die erforderliche Neuverlegung der Wasserleitungen im Zuge der Erneuerungen der Autobahnbrücken (Abrechnung nach HOAI) in enger Abstimmung mit den Stadtwerken Pfaffenhofen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 1

Beschluss 2

Die Gemeinde Rohrbach erteilt der Fa. Geltl Tiefbau GmbH, Kirchdorf den Auftrag zur Neuverlegung einer Wasserleitung von Langenbruck Richtung Stöffel bis zum Regenrückhaltebecken zum Angebotspreis von 76.472,20 € netto zuzüglich der Einbindung in das Ortsnetz/Knoten Stöffel zu den angebotenen Einheitspreisen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Beschluss 3

Die Gemeinde Rohrbach erteilt der Fa. Geltl Tiefbau GmbH, Kirchdorf den Auftrag zum Austausch des defekten Schieberkreuzes und der defekten Be-/Entlüfter zum Angebotspreis von 20.170,30 € netto.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Beschluss 4

Die Gemeinde Rohrbach erteilt der Fa. Geltl Tiefbau GmbH, Kirchdorf den Auftrag zur Neuverlegung einer Wasserleitung von Dörfl nach Hög zum Angebotspreis von 55.165,60 € netto.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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3.2. Wasserversorgung - Maßnahmenplan 2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 12.02.2019 ö 3.2

Sachverhalt

Maßnahme 1 – Schieberkreuzsanierung im Bereich Rohrbach
Wie bereits in der Sitzung vom 27.11.2018 berichtet, sind im Bereich Rohrbach – Landrat-von-Koch-Straße/Hopfenstraße/Hochweg/Bergweg die Streckenschieber defekt.
 
Für den Austausch der Schieberkreuze (7 Stück) wurden von drei Firmen Angebote angefordert. Zwei Anbieter haben kein Angebot abgegeben. Sollten die Schieber nicht erneuert werden, muss bei jeder Reparatur, bzw. Neuverlegung in diesem Bereich großflächig das Wasser abgesperrt werden. Durch das Vorhandensein von funktionsfähigen Schiebern kann der abgesperrte Bereich sehr gering gehalten werden, so dass möglichst wenige Menschen von der Unterbrechung der Wasserversorgung betroffen sind.
 
Von der Firma Geltl Tiefbau GmbH wurde ein dem gültigen Jahres-Leistungsverzeichnis der Stadtwerke Pfaffenhofen (auch gültig für das Versorgungsgebiet der Waaler Gruppe) entsprechendes Angebot errechnet. Dieses beläuft sich auf jeweils 9.364,56 € netto. Abgerechnet wird nach den tatsächlich ausgeführten Leistungen basierend auf dem LV.
Im Zuge der Erneuerung der Wasserleitung im mittleren Bereich des Hopfenweges ist es zwingend erforderlich 2 Streckenschieber auszutauschen. Diese Maßnahme wird im Zuge der Ausschreibung für die Leitungsverlegung berücksichtigt, so dass nur noch über den Ersatz von fünf Streckenschieber entschieden werden muss.


Maßnahme 2 – Erneuerung der Hausanschlüsse im oberen Teil der Hopfenstraße in Rohrbach
Im Vorgriff auf die Kanalerneuerungsmaßnahme im oberen Bereich des Hopfenwegs sollten die Hausanschlüsse (6 Stück) erneuert werden, damit die nach der Kanalerneuerung errichtete Asphaltdecke bei zu erwartenden Rohrbrüchen mittelfristig nicht mehr geöffnet werden muss. Hier ist mit Kosten in Höhe von ca. 2.000 – 2.500 € je Anschluss zu rechnen.
Den Eigentümern soll die Möglichkeit gegeben werden, die auf privatem Grund verlaufende Leitung auf eigene Kosten erneuern zu lassen.


Maßnahme 3 – Austausch von Hausanschlussbohrbrücken in Langenbruck Dorfstraße
Bei der Dorfstraße in Langenbruck handelt es sich um eine Kreisstraße. In dieser Straße wurden in den vergangenen Jahren durch akut eingetretene Ereignisse (Rohrbrüche) bereits 10 Hausanschlüsse ersetzt. Die Kopflöcher wurden bislang nicht wieder mit einer Deckschicht hergestellt, sondern nur mit Bitukies verfüllt. Vom Landratsamt wird gefordert, den Bitukies zu entfernen und eine Deckschicht einzubauen. Dieser Forderung müssen wir nachkommen.
Ferner besteht der Wunsch des Landkreises, dass die Hausanschlusskappen an die aktuelle Straßenhöhe angeglichen werden. Es wurde wohl in der Vergangenheit in Straße eine neue Deckschicht eingezogen, so dass die Kappen einige Zentimeter unterhalb der Straßenkante sitzen.
Da in der Dorfstraße insgesamt 30 Hausanschlüsse vorhanden sind, und bereits 30 % der Anschlüsse repariert werden mussten, kann davon ausgegangen werden, dass die restlichen 20 Anschlüsse mittelfristig ebenfalls reparaturbedürftig sein werden. Die Stadtwerke empfehlen deshalb, alle Anschlüsse auf einmal zu erneuern, um einen gesamten Straßenzug abgeschlossen zu haben.
Es wurden von drei Firmen Angebote angefordert. Zwei Anbieter haben kein Angebot abgegeben.
Für die Maßnahme wurde von der Firma Geltl Tiefbau GmbH ein dem gültigen Jahres-Leistungsverzeichnis der Stadtwerke Pfaffenhofen (auch gültig für das Versorgungsgebiet der Waaler Gruppe) entsprechendes Angebot errechnet. Dieses beläuft sich auf 2.404,29 € netto je Hausanschluss. Abgerechnet wird nach den tatsächlich ausgeführten Leistungen basierend auf dem LV.
Den Eigentümern sollte die Möglichkeit gegeben werden, den Hausanschluss im Bereich des eigenen Grundstücks auf eigene Kosten erneuern zu lassen.

Beschluss 1

Beschlussvorschlag 1:
Die Firma Geltl Tiefbau GmbH erhält nach Genehmigung der Haushaltssatzung 2019 den Auftrag, im Jahr 2019 die fünf defekten Streckenschieber zu einem Preis von jeweils 9.364,56 € zu ersetzen. Die Mittel werden im Haushalt 2019 bei HST 8150.51000 (Unterhalt des sonstigen unbeweglichen Vermögens (Rohrnetz, Anschlussleitungen) eingeplant.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Beschluss 2

Die Hausanschlüsse im oberen Teil des Hopfenwegs (bis zur Kreuzung Ahornstraße) werden erneuert. Die Mittel (14.500 €) werden im Haushalt 2019 bei HST 8150.51000 (Unterhalt des sonstigen unbeweglichen Vermögens (Rohrnetz, Anschlussleitungen) eingeplant. Die Firma Geltl erhält nach Vorlage der genehmigten Haushaltssatzung 2019 den entsprechenden Auftrag. Die Verwaltung wird beauftragt, die Eigentümer anzuschreiben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Beschluss 3

Die Maßnahme wird im Jahr 2019 nicht durchgeführt. Im Rahmen der Maßnahmenplanung für das Jahr 2020 wird die Maßnahme erneut geprüft und priorisiert.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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4. Beitritt der Gemeinde zum "Zweckverband Informationstechnik Franken"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 12.02.2019 ö 4

Sachverhalt

Mit der Einführung des E-Governmentgesetzes und der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) kommen auf alle Kommunen komplexe und dauerhafte Aufgaben im Bereich Datenschutz und Datensicherheit zu (s. Anlage „…Arbeitshilfe Informationsstiftung“) Es ist ein Datenschutzbeauftragter und ein Informationssicherheitsbeauftragter in jeder Kommune zu benennen, der diese Aufgaben bewältigt. Hierzu ist entsprechendes Personal bereit zu stellen und ständig zu schulen um die Aufgaben erfüllen zu können. Es muss auch ein Abwesenheitsvertreter bestellt und geschult werden, da im Bereich des Datenschutzes bei auftretenden Pannen innerhalb von 72 Stunden die vorgeschriebenen Maßnahmen eingeleitet sein müssen. Die Aufgaben des Datenschutzbeauftragten oder Informationssicherheitsbeauftragten dürfen nicht auf den Geschäftsleiter oder IT-Mitarbeiter wegen möglicher Interessenskonflikte übertragen werden. Diese Aufgaben dürfen auch nicht auf einen einzelnen Mitarbeiter übertragen werden. Im Ergebnis bräuchten wir also zwei Mitarbeiter und jeweils einen Abwesenheitsvertreter zur Erfüllung dieser Aufgaben.

Nach Empfehlung der Datenschutzexperten aus dem Bayerischen Innenministerium und weiterer Referenten beim Datenschutztag wird insbesondere den kleinen Kommunen geraten, diese Aufgaben extern zu vergeben. Die Gemeinde Rohrbach ist personell nicht in der Lage das hierfür erforderliche Personal bereit zu stellen und ständig zu schulen. Eine Unterstützung von externen Dienstleistern ist somit zwingend notwendig.

Unser Antrag, auf Landkreisebene einen gemeinsamen Datenschutzbeauftragten/ Informations- sicherheitsbeauftragten zu bekommen, so wie dies in anderen Landkreisen bereits praktiziert wird, ist fehlgeschlagen. Zahlreiche Landkreisgemeinden haben zwischenzeitlich bereits externe Unterstützung ins Haus geholt. Wir haben nach entsprechender Empfehlung u.a. Kontakt mit dem Zweckverband Informationstechnik Franken (ZV IT Franken) aufgenommen. Der ZV IT Franken ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und hat unter anderem die Aufgabe, seine Mitglieder in den Bereichen Datenschutz und IT-Sicherheit zu unterstützen. Über die Mitgliedschaft beim Zweckverband besteht dann im weiteren Fortgang die Möglichkeit, die erforderlichen Dienstleistungen beim Kommunalen Betrieb für Informationstechnik „KommunalBIT“ AöR (Anstalt des öffentlichen Rechts, die keine Gewinne erwirtschaften dürfen) zu günstigen Konditionen einzukaufen. Der ZV IT Franken ist Träger der KommunalBit. Die KommunalBIT ist der zentrale Dienstleister für IT /Datenschutz und Telekommunikation für die Städte Erlangen, Fürth, Schwabach und für die Mitglieder des ZV IT Franken (nähere Informationen s. Anlage).

Nach derzeitigem Stand ist beim Beitritt zum ZV IT Franken

a) eine einmalige Investitionsumlage von 1.000 € fällig und
b) eine jährliche Verbandsumlage von 400 €.

Der nächstmögliche Beitrittstermin wäre der 01.07.2019. Es besteht die Möglichkeit nach Abgabe der Beitrittserklärung bereits die Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen. Dazu muss ein öffentlich rechtlicher Vertrag mit der KommunalBIT AöR geschlossen werden. Der Kostenvergleich im Überblick:
 
Firma
Erstellung Informationssicher -heitskonzept
Kosten
einmalig
Datenschutz-
beauftragter
(=DSB)
jährlich
A
ISO27001
9.600,00 €
DSB (ohne ISB)*
5.400,00 €
B
ISIS12
10.000,00 €
DSB nur beratend**
2.100,00 €
ZV IT Franken
Innovationsstiftung Bayerische Kommunen
1.000,00 €
DSB und ISB
2.815,20 €

*ISB = Informationssicherheitsbeauftragter
** d.h. es ist noch ein eigener Datenschutzbeauftragter notwendig

Die Stadt Vohburg ist beispielsweise bereits Mitglied und mit der Leistung sehr zufrieden. Die Verwaltung hat bereits ein Vorgespräch mit Vertretern des Zweckverbandes, die gleichzeitig auch in der KommunalBIT beschäftigt sind, geführt und ist überzeugt, dass dies ein kompetenter und leistungsfähiger Partner ist und die Konditionen, wie oben dargestellt, vergleichsweise günstig sind.

Beschluss

Die Gemeinde Rohrbach tritt zum 01.07.2019 dem Zweckverband Informationstechnik Franken bei. Verbandsrat in der Verbandsversammlung ist der jeweilige 1. Bürgermeister. Seine Vertretung übernehmen die beiden Stellvertreter nach Absprache. Die Verwaltung wird beauftragt alle weiteren Schritte zur Umsetzung durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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5. Neue Leaderperiode 2021 - 2027: Beschlussfassung über weitere Teilnahme der Gemeinde

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 12.02.2019 ö 5

Sachverhalt

Mit dem beiliegenden Schreiben der LAG des Landkreises Pfaffenhofen werden derzeit alle Landkreiskommunen angefragt, ob sie sich an der weiteren LEADER-Förderperiode 2021 – 2027 bewerben möchten.

Die Gemeinde Rohrbach hat bisher an 3 LEADER-Förderperioden teilgenommen. Auf Grund der Erfahrungen gerade aus der letzten Förderperiode und des damit verbundenen enormen Aufwands (Zeit, Manpower) für die Projekte sowie insbesondere die Antragstellungen wird vorgeschlagen von einer Bewerbung für die nächste Förderperiode Abstand zu nehmen.

Beschluss

Die Gemeinde Rohrbach nimmt von einer Bewerbung für die nächste LEADER-Förderperiode 2021 – 2027 Abstand.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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6. Weiterführung der "Onleihe" in der Bücherei Rohrbach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 12.02.2019 ö 6

Sachverhalt

Im Mai 2016 wurde je ein Rahmen- und Einrichtungsvertrag zwischen der divibib GmbH und der Gemeinde Rohrbach über die Bereitstellung und den Betrieb einer „Onleihe“ abgeschlossen. Diese Verträge haben eine Mindestlaufzeit von 3 Jahren. Eine Kündigung könnte mit einer Frist von 6 Wochen zum Ablauf der Mindestlaufzeit erfolgen. Danach verlängern sich die Verträge auf unbestimmte Zeit und können mit einer Frist von 6 Wochen zum Quartalsende gekündigt werden.

Nach der im Anhang beigefügten Aufstellung sind im Jahr 2018 Kosten in Höhe von 2.835,89 € für die SübO angefallen. Dagegen stehen 1978 Ausleihen von 55 verschiedenen Nutzern. Da in den letzten 3 Jahren ein großzügiger Bestandsaufbau erfolgt ist, plant das Büchereipersonal die Kosten für die Medienlieferung Onleihe künftig niedriger zu halten. Für das Jahr 2019 werden Kosten in Höhe von max. 2.000 € angesetzt.


SübO 2018

Restliche Medien 2018
Kosten
   2.835,89 €

Kosten
   23.000,00 €
Anzahl Ausleihen
1.978

Anzahl Ausleihen
17.366
Anzahl Nutzer
55

Anzahl Nutzer
307
Kosten pro Ausleihe
           1,43 €

Kosten pro Ausleihe
             1,32 €
Kosten pro Nutzer
         51,56 €

Kosten pro Nutzer
           74,92 €

Beschluss

Der im Mai 2016 abgeschlossene Rahmen- und Einrichtungsvertrag zwischen der divibib GmbH und der Gemeinde Rohrbach bleibt weiter bestehen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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7. Bestätigung der Wahl als stellvertretenden Kommandanten der freiwilligen Feuerwehr Rohrbach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 12.02.2019 ö 7

Sachverhalt

Nach dem Rücktritt des bisherigen stellvertretenden Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Rohrbach, Herr Martin Noisternig, wurde am 24.01.2019 in der Dienstversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Rohrbach Herr Maximilian Brunner (wohnhaft Robert-Bosch-Straße 27, Rohrbach) als Stellvertreter des Kommandanten gewählt. Die Amtszeit endet mit dem Ablauf der (restlichen) Amtszeit des 1. Kommandanten am 30.04.2022. Herr Brunner bringt die erforderliche Befähigung für das Amt mit, den erforderlichen Lehrgang „Leiter einer Feuerwehr“ wird er noch zeitnah absolvieren.

Beschluss

Der Gemeinderat bestätigt die Wahl von Herrn Maximilian Brunner zum Stellvertreter des Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Rohrbach. Die Amtszeit endet mit dem Ablauf der restlichen Amtszeit des 1. Kommandanten am 30.04.2022.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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8. Bekanntgaben und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 12.02.2019 ö 8
Datenstand vom 14.03.2019 11:27 Uhr