Datum: 02.04.2019
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Rathaus Rohrbach - Sitzungssaal
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Rohrbach
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 12.03.2019
2 Neubau Kirchlicher Kindergarten - Vorstellung derzeitiger Planungsstand (AB Obereisenbuchner anwesend)
3 Errichtung eines Anbaus an das Feuerwehrhaus Fahlenbach (IB Obereisenbuchner anwesend)
3.1 Vorstellung des Bauvorhabens
3.2 Beschlussfassung über die Errichtung
3.3 Beschluss über Beauftragung einer Statikerstellung
4 Beschlussfassung zu Anträgen zur Errichtung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen (Solarparks)
4.1 Errichtung eines Solarparks auf der Fl.Nr. 96/Tfl., Gemarkung Gambach
4.2 Errichtung eines Solarparks auf der Fl.Nr. 754, Gemarkung Fahlenbach
4.3 Errichtung eines Solarparks auf der Fl.Nr. 85, Gemarkung Gambach
5 Haushaltssatzung 2019 - Beratung und Beschlussfassung
6 Annahme von Spenden im Haushaltsjahr 2018 *)
7 Beschluss zur Fristverlängerung für Neubau der Drossel und Messeinrichtung am Stauraumkanal 583
8 Bekanntgaben und Anfragen

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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 12.03.2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 02.04.2019 ö b 1

Sachverhalt

Die Niederschrift ist im Ratsinformationssystem zu entnehmen!

Beschluss

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 12.03.2019 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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2. Neubau Kirchlicher Kindergarten - Vorstellung derzeitiger Planungsstand (AB Obereisenbuchner anwesend)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 02.04.2019 ö 2

Sachverhalt

Der zuständige Bauausschuss aus Vertretern der Kirchenstiftung/Bistum und 3 Gemeinderäten hat sich in mehreren Sitzungen und einer Exkursion mit der Vorentwurfsplanung befasst. Frau Obereisenbuchner vom gleichnamigen Architekturbüro hat die wesentlichen Grundzüge der Vorplanung, die Kostenschätzung und die weitere Vorgehensweise anhand der beiliegenden Präsentation vorgestellt. Nach der jetzt vorhandenen Kostengrobschätzung wird die Zielvorgabe von 4,4 Mio € brutto für alle Kostengruppen eingehalten. Dabei ist ein Teuerungszuschlag für den Bau für 2020 eingerechnet. Die kirchlichen Räume sind zusätzlich mit 322.000 € brutto veranschlagt und sind von der Kath. Kirchenstiftung zu tragen.

(Hinweis: Nach dem vorliegenden Entwurf der Bauvereinbarung mit der Kirchenstiftung bedarf erst die Genehmigungsplanung mit der Kostenberechnung der Zustimmung des Gemeinderates. Es handelt sich deshalb heute um eine Vorinformation zur „zustimmenden Kenntnisnahme“).

Ein genehmigter Vorbescheid für das Bauvorhaben liegt mittlerweile vor. Die Genehmigung ist im Rahmen eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils möglich (§ 34 BauGB). Es wurde festgelegt, dass die Erschließung hinsichtlich eines Geh- und Fahrtrechtes, sowie eines Leitungsrechts (Wasser und Abwasser) über das südlich angrenzende gemeindeeigene Grundstück Fl.Nr. 202 Gem. Rohrbach durch eine beschränkt persönliche Grunddienstbarkeit zugunsten des Freistaats Bayern gesichert werden muss. Zur Gewährung dieser Grunddienstbarkeit ist der Gemeinderat zuständig. Der genaue Umfang der Grunddienstbarkeit wird mit der Genehmigungsplanung im Gemeinderat vorgestellt.

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3. Errichtung eines Anbaus an das Feuerwehrhaus Fahlenbach (IB Obereisenbuchner anwesend)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 02.04.2019 ö 3
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3.1. Vorstellung des Bauvorhabens

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 02.04.2019 ö 3.1

Sachverhalt

Das Bauvorhaben wurde bereits im Gemeinderat und Bauausschuss grundsätzlich behandelt, ein entsprechender Bauantrag ist gestellt und befindet sich derzeit noch in der Bearbeitung am Landratsamt Pfaffenhofen. Die anwesende Planerin Frau Obereisenbuchner stellt das Projekt nochmals insgesamt vor, bevor eine Beschlussfassung über das weitere Vorgehen erfolgen kann.

Bezüglich der vorliegenden Kostenschätzung ist anzumerken, dass diese noch nicht die Ergebnisse der ausstehenden Statikerstellung beinhaltet und es je nach statischen Anforderungen noch zu einer Kostenerhöhung kommen kann. In Anbetracht des unkomplizierten Bauvorhabens sollten sich die Mehrkosten grundsätzlich im überschaubaren Rahmen bewegen. Im Gemeinderat sollte daher festgelegt werden, ob diese Kosten zu einem späteren Zeitpunkt nochmals separat beschlossen werden müssen oder bereits jetzt ein Kostenrahmen freigegeben wird.

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3.2. Beschlussfassung über die Errichtung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 02.04.2019 ö 3.2

Sachverhalt

Es gilt seitens des Gemeinderates festzulegen, ob und vor allem wann das Bauvorhaben in Angriff genommen werden soll.

Kostenschätzung 30.07.2018:        262.000 €
Kostenschätzung 29.03.2019:        290.000 € + ggf. Kostenmehrung wg. Anforderungen Statik
HH-Ansatz 2019:                          83.000 €
HH-Rest 2018:                        217.000 €

Beschluss

Das Architekturbüro Obereisenbuchner erhält den Auftrag zur Fortsetzung der Planungsleistung betreffend der Leistungsphasen 5-9 gemäß HOAI.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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3.3. Beschluss über Beauftragung einer Statikerstellung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 02.04.2019 ö 3.3

Sachverhalt

Für die weiteren Planungsschritte des Vorhabens bedarf es der Erstellung einer Statik (Standsicherheitsnachweis). Hierzu wurden seitens des Büros Obereisenbuchner Angebote von geeigneten Planungsbüros eingeholt. Von den abgegebenen Angeboten ergibt sich folgende Reihenfolge:
  1. Ing.-Büro Breitner, Wolnzach                brutto 12.853,22 €
  2. XXX                                        brutto 13.029,62 €

Es wird vorgeschlagen, dem Ing.-Büro Breitner, Wolnzach, den Auftrag zur Erstellung der Statik für den Anbau an das Fahlenbacher Feuerwehrgerätehaus als wirtschaftlichsten Anbieter zu erteilen.

Beschluss

Den Zuschlag für die Erstellung der Statik für den geplanten Anbau an das Fahlenbacher Feuerwehrgerätehaus erhält das Ing.-Büro Breitner, Wolnzach, zum Preis i.H.v. brutto 12.853,22 €.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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4. Beschlussfassung zu Anträgen zur Errichtung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen (Solarparks)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 02.04.2019 ö 4
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4.1. Errichtung eines Solarparks auf der Fl.Nr. 96/Tfl., Gemarkung Gambach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 02.04.2019 ö 4.1

Sachverhalt

Es liegt ein Antrag zur Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaik-Anlage auf einer Teilfläche der Fl.Nr. 96, Gemarkung Gambach, vor. Die Fläche ist nach dem gemeindlichen PV-Standortkonzept einschließlich der hierzu ergangenen Grundsatzbeschlüsse vom 25.07.2017 grundsätzlich geeignet. Der Solarpark „Ottersried II“ grenzt unmittelbar westlich an den bestehenden Solarpark „Ottersried“ an. Mit Modulflächen überplant werden darf hierbei lediglich der nördliche Teil des Grundstückes im 110 m Korridor entlang der Autobahn.
Der Antragsteller hat sich zur Übernahme der anfallenden Planungskosten (Aufstellung vorhabenbezogener Bebauungsplan sowie Änderung des Flächennutzungsplanes) einschließlich aller sonstiger im Zusammenhang stehender Kosten bereit erklärt. Die Modulfläche beträgt ca. 0,59 ha.

In der heutigen Sitzung soll zunächst eine Grundsatzentscheidung getroffen werden. Die Beschlüsse für die erforderliche Bauleitplanung erfolgen dann erst zu einem späteren Zeitpunkt.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem Antrag zur Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaik-Anlage auf der bezeichneten Teilfläche der Fl.Nr. 96, Gemarkung Gambach, zu. Das gemeindliche PV-Standortkonzept einschließlich der hierzu ergangenen Grundsatzbeschlüsse vom 25.07.2017 ist zu beachten. Die anfallenden Planungskosten sind vom Antragsteller zu übernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 2

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4.2. Errichtung eines Solarparks auf der Fl.Nr. 754, Gemarkung Fahlenbach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 02.04.2019 ö 4.2

Sachverhalt

Es liegt ein Antrag zur Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaik-Anlage auf der Fl.Nr. 754, Gemarkung Fahlenbach, vor (Modulfläche ca. 0,87 ha). Es handelt sich hier um eine ehemalige Kiesgrube, eine sog. „Konversationsfläche“. Die Fläche ist nach dem gemeindlichen PV-Standortkonzept zwar grundsätzlich geeignet, allerdings wurde gemäß den hierzu ergangenen Grundsatzbeschlüssen vom 25.07.2017 festgelegt, dass die Errichtung von Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen auf geeignete Potentialflächen im „110 m Korridor entlang von Autobahnen und Eisenbahnlinien“ beschränkt wird. Dieser Grundsatzbeschluss steht dem gegenständlichen Antrag entgegen. Nachdem die gefassten Grundsatzbeschlüsse vom 25.07.2017 noch recht frisch und aktuell sind, soll an diesen unvermittelt festgehalten werden, so dass der Antrag entsprechend abzulehnen ist.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem Antrag zur Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaik-Anlage auf der Fl.Nr. 754, Gemarkung Fahlenbach, aufgrund des entgegenstehenden gemeindlichen PV-Standortkonzeptes einschließlich der hierzu ergangenen Grundsatzbeschlüsse vom 25.07.2017 nicht zu.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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4.3. Errichtung eines Solarparks auf der Fl.Nr. 85, Gemarkung Gambach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 02.04.2019 ö 4.3

Sachverhalt

Es liegt ein Antrag zur Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaik-Anlage auf der Fl.Nr. 85, Gemarkung Gambach, vor. Die Fläche ist nach dem gemeindlichen PV-Standortkonzept einschließlich der hierzu ergangenen Grundsatzbeschlüsse vom 25.07.2017 grundsätzlich geeignet . Lediglich eine kleine Teilfläche im nördlichen Grundstücksbereich ist aufgrund des Vorliegens des gewählten Ausschlusskriteriums „ertragreicher Boden“ von einer Überplanung ausgeschlossen. Mit Modulflächen überplant werden darf hierbei lediglich der 110 m Korridor entlang der Autobahn.
Der Antragsteller hat sich zur Übernahme der anfallenden Planungskosten (Aufstellung vorhabenbezogener Bebauungsplan sowie Änderung des Flächennutzungsplanes) bereit erklärt. Die installierte Leistung beträgt ca. 500 KWp. Die Anlage soll von einer Privatperson betrieben werden.

In der heutigen Sitzung soll zunächst eine Grundsatzentscheidung getroffen werden. Die Beschlüsse für die erforderliche Bauleitplanung erfolgen dann erst zu einem späteren Zeitpunkt.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem Antrag zur Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaik-Anlage auf der Fl.Nr. 85, Gemarkung Gambach, zu. Das gemeindliche PV-Standortkonzept einschließlich der hierzu ergangenen Grundsatzbeschlüsse vom 25.07.2017 ist zu beachten. Die anfallenden Planungskosten sind vom Antragsteller zu übernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 4

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5. Haushaltssatzung 2019 - Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 02.04.2019 ö 5

Sachverhalt

Dem Gemeinderat war die Haushaltssatzung 2019 samt seiner Anlagen im RIS vorgelegen.

Die Kämmerin Frau Schilling stellte die wichtigsten Eckdaten vor und informierte, dass der Haushalt 2019 erstmalig die 20-Millionen-Grenze überschreiten wird:

Einnahmen Verwaltungshaushalt:                13.408.100 €
Ausgaben Verwaltungshaushalt:                12.641.600 €
Zuführung zum Vermögenshaushalt:             766.500 €,

Der Verwaltungshaushalt in Einnahmen und Ausgaben mit 13.408.100 € schließt. Der Vermögenshaushalt schließt in Einnahmen und Ausgaben mit 6.862.000 €.

Diese Ansätze beinhalten Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in Höhe von 3.300.100 €, Rücklagenentnahmen sind nicht vorgesehen. Es wurde dargestellt, dass ca. 66% der Schulden sogenannte rentierliche Schulden aus der Abwasserbeseitigung und Wasserversorgung sind, die über Gebühren und Verbesserungsbeiträge refinanziert werden.

Der Finanz- und Personalausschuss hat in seiner Sitzung vom 20.02.2019 intensiv über den Haushalt 2019 und die Finanzplanung 2018 – 2022 beraten und die einstimmige Beschlussempfehlung zur Genehmigung des vorgelegten Haushalts mit der mittelfristigen Finanzplanung erteilt.

Beschluss

Der Gemeinderat genehmigt die Hau shaltssatzung 2019 mit dem Haushaltsplan und den dazugehörigen Anlagen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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6. Annahme von Spenden im Haushaltsjahr 2018 *)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 02.04.2019 ö 6

Sachverhalt

Nach den gemäß Gemeinderatssitzung vom 07.07.2009 beschlossenen Handlungsempfehlungen zum Umgang mit Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen für kommunale oder gemeinnützige Zwecke hat der Gemeinderat über die Annahme der in der als Anlage beigefügten Zuwendungsliste Haushaltsjahr 2018 aufgeführten Spenden Nr. 1 bis 23 zu entscheiden.

Beschluss

Der Gemeinderat genehmigt die Annahme der in der Zuwendungsliste Haushaltsjahr 2018 aufgeführten Spenden Nr. 1 bis 23.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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7. Beschluss zur Fristverlängerung für Neubau der Drossel und Messeinrichtung am Stauraumkanal 583

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 02.04.2019 ö 7

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 20.11.2018 beschlossen, die bis zum 30.06.2019 (Frist im Wasserrechtsbescheid) zu bauenden Drossel und Messeinrichtung im Stauraumkanal 583 aus haushaltspolitischen Gründen um zwei Jahre nach hinten zu verschieben. Die Verwaltung wurde beauftragt, eine entsprechende Fristverlängerung zu beantragen. Die Wasserrechtsbehörde im Landratsamt hat unseren Antrag jetzt insoweit abgelehnt, als die Frist nur bis zum 31.12.2019 verlängert wurde.

Nach Rücksprache mit dem Ing.Büro WipflerPLAN ist von einer Umsetzung in diesem Jahr dringend abzuraten. Zum einen haben die Firmen keine Kapazitäten mehr, so dass mit wenigen Angeboten (wenn überhaupt) zu rechnen ist und diese mit hoher Wahrscheinlichkeit weit überhöhte Preise beinhalten. Ein solches Vorgehen ist aus wirtschaftlichen Gründen abzulehnen. Eine Verschiebung in 2020 wäre die bessere Variante.

Nach Diskussion des Sachverhalts mit der Wasserrechtsbehörde wurde eine Befristung bis Ende 2020 in Aussicht gestellt, wenn der Gemeinderat mit einer entsprechenden Beschlussfassung dokumentiert, dass dies dann umgesetzt wird.
(Hinweis: Die Kosten für Bau und Planung der Messeinrichtung und der Drossel wurden im November 2018 mit 129.000 € angesetzt).

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, den Bau der Drossel und Messeinrichtung im SKU 583 bis Ende 2020 durchzuführen. Die Verwaltung wird beauftragt, die Planung zu veranlassen und die Ausschreibung rechtzeitig durchzuführen. Der Auftrag ist an den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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8. Bekanntgaben und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 02.04.2019 ö 8

Sachverhalt

a) Ortsdurchfahrt Fahlenbach:
Die Ergebnisse der Ausschreibungen liegen nun vor. Es haben nur zwei Firmen abgegeben. Der günstigste Bieter liegt um 1,3 Mio. EURO über der Kostenberechnung. Auf Grund der enormen Kostensteigerung wird die Ausschreibung aufgehoben und die Maßnahme „Ortsdurchfahrt“ mit neuer Ausschreibung auf 2020 verschoben.
In 2019 sollen die Maßnahmen außerhalb der OD realisiert werden. Die werden allerdings erst noch ausgeschrieben. Der Gemeinderat nahm dies zur Kenntnis und bemängelte die unzureichende Kommunikation der Abholzaktion am westlichen Ortsrand.

b) Der Vorsitzende informierte über den jetzt genehmigten Bauantrag zum Barfußparcours.

c) Neubau der Autobahnbrücken im Gemeindegebiet
Hierzu werden Vertreter der Autobahndirektion Südbayern die Planungen in der nächsten Sitzung am 30.04.2019 vorstellen.

d ) Die Kanalbaumaßnahmen am Hopfenweg und Lindenstraße beginnen ab Mitte April. Für die Anlieger findet am 04.04.2019 eine Infoversammlung statt.
Die Schieberauswechslungen werden ab Anfang April vorgezogen. Die betroffenen Anlieger wurden schriftlich informiert und angefragt, ob sie die Hausanschlüsse ebenfalls erneuern lassen wollen.

Datenstand vom 15.05.2019 17:27 Uhr