Datum: 21.05.2019
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Rathaus Rohrbach - Sitzungssaal
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Rohrbach
Öffentliche Sitzung, 18:30 Uhr bis 20:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Vorstellung der Ausstellung "Vogel des Jahres" (Eröffnung der Rathausausstellung durch Prof. Leppelsack)
2 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 30.04.2019
3 Auftragsvergabe für die Erschließungsplanung für das Baugebiet "Schelmengrund - 2. BA"
4 Information zu den Ausschreibungsergebnissen der Bündelausschreibung für die kommunale Strombeschaffung
5 Vergabe der Bestellungen zum Jahresbedarf 2019 der gemeindlichen Feuerwehren
6 Beschluss über Ergänzung der Anlage zur "Satzung für Ehrungen und Auszeichnungen"
7 Bekanntgaben und Anfragen
8 Instandsetzung von Straßen und Feldwegen im Gemeindegebiet; Auftragsvergabe

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1. Vorstellung der Ausstellung "Vogel des Jahres" (Eröffnung der Rathausausstellung durch Prof. Leppelsack)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 21.05.2019 ö 1

Sachverhalt

Vorstellung der Ausstellung „Vogel des Jahres – Die Feldlerche“ durch Herrn Prof. Dr. Leppelsack vom Landesbund für Vogelschutz von 18:30 bis 19:00 Uhr.

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2. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 30.04.2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 21.05.2019 ö b 2

Sachverhalt

Die Niederschrift ist im Ratsinformationssystem zu entnehmen!

Beschluss

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 30.04.2019 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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3. Auftragsvergabe für die Erschließungsplanung für das Baugebiet "Schelmengrund - 2. BA"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 21.05.2019 ö 3

Sachverhalt

Der Auftrag zur Erschließungsplanung ist in einem europaweiten Vergabeverfahren (sog. VGV-Verfahren) zu vergeben. Die Durchführung dieses Verfahrens wurde von einem spezialisierten Büro durchgeführt. Am Mittwoch, den 15.05.2019, fand zunächst die Vorstellungs- und Bewertungsveranstaltung statt. Alle 4 Ingenieurbüros, die ein entsprechendes Angebot abgegeben hatten, wurden für diesen Tag zur Präsentation ins Rathaus eingeladen. Die Bewertung wurde durch ein Gremium, bestehend aus 4 Mitarbeitern der Verwaltung und 3 Gemeinderatsmitgliedern, vorgenommen. Dabei wurden in 3 verschiedenen Kategorien Punkte vergeben. Außerdem floss als viertes Kriterium mit 20 % Gewichtung noch das Ingenieurhonorar in die Wertung mit ein. Das Honorar errechnet sich wie üblich aus den anrechenbaren Kosten nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI), in vorliegendem Fall nach Mindestsatz der Honorarzone 2.

Das Ergebnis des Auswahlverfahrens lautet folgendermaßen:

1. Steinbacher-Consult Ingenieurgesellschaft mbH & Co. KG                        471 Punkte
2.                        439 Punkte
3.                        380 Punkte
4.                        367  Punkte

Auf Grund des vorliegenden Resultats ist die Steinbacher-Consult mit der Erschließungsplanung für das Baugebiet „Schelmengrund – 2. BA“ zu beauftragen.

Beschluss

Die Gemeinde Rohrbach erteilt der Steinbacher-Consult Ingenieurgesellschaft mbH & Co. KG aus 86356 Neusäß den Auftrag für die Erschließungsplanung des Baugebiets „Schelmengrund – 2. BA“.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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4. Information zu den Ausschreibungsergebnissen der Bündelausschreibung für die kommunale Strombeschaffung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 21.05.2019 ö 4

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat sich in der Sitzung vom 12.12.2017 und der Abwasserzweckverband in der Sitzung am 21.02.2018 für die Bündelausschreibung für „Ökostrom ohne Neuanlagenquote“ ausgesprochen. Die Ausschreibungsergebnisse für die kommunale Strombeschaffung in Bayern für die Jahre 2020 bis 2022 liegen vor.

Die Strompreise im Großhandel sind im Jahr 2018 kräftig gestiegen. Die aktuellen Börsenpreise am Terminmarkt, wo Lieferanten längerfristige Stromeinkäufe tätigen, kletterten Ende September 2018 auf über 5,5 Cent pro Kilowattstunde (+54% im Vergleich zu Januar 2018). Im Dezember 2018 lag dieser Preis bei rund 5,2 Cent pro Kilowattstunde. Damit erreichten die durchschnittlichen Einkaufspreise für Strom das Niveau von September 2013 und damit den höchsten Stand seit 5 Jahren. Hintergrund dieser Strompreisentwicklung sind die gestiegenen Beschaffungskosten für Gas und Kohle sowie für CO2-Zertifikate.

Das Ausschreibungsverfahren, insbesondere die elektronische Auktion hat dazu geführt, dass aufgrund des überaus regen Wettbewerbs der Bieter gemessen an den aktuellen Börsenpreisen insgesamt sehr wirtschaftliche Energiepreise erzielt werden konnten. Im Rahmen der Bündelausschreibung haben sich je nach Los zwischen 6 und 14 Bieter beteiligt.

Den Zuschlag für die Ausschreibungen für die Bündel, in der die Gemeinde Rohrbach, der Schulverband Rohrbach und der Abwasserzweckverband „Mittleres Ilmtal“ vertreten waren, erhielten die Firmen Stadtwerke Burg GmbH, Stadtwerke Görlitz AG, In(n) Energie GmbH und Stadtwerke Amberg Versorgungs GmbH.
Bei der Wasserversorgung Waaler Gruppe erhielten die Firmen eins energie in sachsen GmbH & Co.KG, Stadtwerke Augsburg Energie GmbH und Stadtwerke Amberg Versorgungs GmbH den Zuschlag.




Die vorgenannten Arbeitspreise enthalten die Entgelte für die Lieferung der Energie und der Kosten der Abrechnung durch den Auftragnehmer.



Die Kosten für die Teilnahme am Bündel-Ausschreibungsverfahren durch die Firma Kubus betrugen für
a) die Gemeinde:                                                                1.112,65 €
b) die Wasserversorgung Waaler Gruppe:                                           517,65 €
c) den Schulverband Rohrbach:                                                   493,85 €
d) den Abwasserzweckverband Mittleres Ilmtal:                                   505,75 €

Insgesamt somit  2.629,90 € brutto für 34 Abnahmestellen. Der Gemeinderat nahm dies ohne weitere Fragestellungen  zur Kenntnis.

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5. Vergabe der Bestellungen zum Jahresbedarf 2019 der gemeindlichen Feuerwehren

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 21.05.2019 ö 5

Sachverhalt

Für die jährliche Ergänzung der Ausrüstung der gemeindlichen Feuerwehren wurden drei Firmen angeschrieben, von denen nur ein Angebot abgegeben wurde.

Das Angebot der Fa. BAS über 15.380,96 € ist vollständig und plausibel, auch in den letzten Jahren wurde bei der Fa. BAS als wirtschaftlichster Anbieter bestellt.

Als weiterer Posten mit 9.318,87 € schlägt die Anschaffung weiterer Ausrüstungsgegenstände zu Buche, die direkt beim Fachhandel bzw. Hersteller bezogen werden sollen.

Die Gesamtkosten setzen sich wie folgt zusammen:

Fa. BAS                                15.380,96 €
Schutzkleidung, Fa. HF                  1.253,82 €
Ersatzbeschaffung Atemschutz          3.665,20 €
Sonstiges                                  9 318,87 €
Gesamt (brutto)                        29.618,85 €

Die notwendigen Mittel stehen im Haushalt 2019 zur Verfügung.

Beschluss

Der Gemeinderat bewilligt den aufgeführten Jahresbedarf 2019 für die Ergänzung der Feuerwehrausrüstung zu einem Gesamtpreis von brutto 29.618,85 €.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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6. Beschluss über Ergänzung der Anlage zur "Satzung für Ehrungen und Auszeichnungen"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 21.05.2019 ö 6

Sachverhalt

Aus melde- bzw. datenschutzrechtlichen Gründen ergibt sich für die „Satzung für Ehrungen und Auszeichnungen“ folgender Anpassungsbedarf:

a) Kondolenz- und Geburtswünsche
Zur Vermeidung von datenschutzrechtlichen bzw. melderechtlichen Problemen werden die Versendung von Kondolenzkarten bei Todesfällen und die Versendung von Glückwunschkarten bei Geburten in die Anlage zur „Satzung für Ehrungen und Auszeichnungen“ aufgenommen. Mit der Beschlussfassung des Gemeinderates sind damit die rechtlichen Voraussetzungen gegeben, dass die Gemeinde auf diese Daten zugreifen und entsprechende Karten verschicken darf. Ein sogenanntes Verarbeitungsverzeichnis wird erstellt und im Einwohnermeldeamt geführt (welche Daten werden für was erhoben).

b) Besuche des Bürgermeisters bei Übermittlungssperren
Eine weitere melderechtliche Problematik entsteht bei Personen, die eine Übermittlungssperre beantragt haben. Diese Übermittlungssperre bewirkt, dass die Daten auch nicht intern an den Bürgermeister übermittelt werden dürfen. Bisher wurden diese Geburtsdaten bei den Alters- und Ehejubiläen an den Bürgermeister weiter gegeben, so dass bei den zugelassenen runden Geburtstagen und Ehejubiläen der Bürgermeister nach Terminvereinbarung einen Besuch abstattete und die vorgesehenen Geschenke überreichte. Dies ist künftig wegen der rechtlichen Situation bei Personen mit Übermittlungssperre nicht mehr möglich. In der Bürgerinformation wird darüber informiert.

c) Veröffentlichungen in der monatlich erscheinenden Bürgerinformation
Die Veröffentlichung der Ehe- und Jubiläumsdaten in der Bürgerinformation findet weiterhin statt, außer bei den Personen, die eine Übermittlungssperre eingetragen haben. Hierzu ist die Satzung entsprechend zu ergänzen. Eine vorherige individuelle Einwilligung wird auch weiterhin nicht eingeholt, da sich in der Praxis bisher keine Notwendigkeit hierfür ergeben hat

Die oben beschriebenen Änderungen führen damit zu folgenden Anpassungen in der Anlage zur „Satzung für Ehrungen und Auszeichnungen“ (Änderungen bzw. Ergänzungen sind in roter Farbe dargestellt):

C)        GLÜCKWÜNSCHE, BEILEIDSBEKUNDUNGEN UND EHRENGABEN

Karten- bzw. Brief-Glückwünsche und Beileidsbekundungen 
  • 70., 75., 80., 85., 90., 95. und 100. Geburtstag
  • bei Silberner, Goldener, Diamantener, Eiserner Hochzeit (25, 50, 60 und 65 Jahre)
  • Todesfälle (soweit Angehörige bekannt sind)
  • Geburten

Persönliche Glückwünsche
  • Geburtstagsglückwünsche zum 80., 85., 90., 95., 100. Geburtstag mit Geschenk siehe Abschnitt D
  • bei Goldener, Diamantener, Eiserner Hochzeit (50, 60 und 65 Jahre) mit Geschenk siehe Abschnitt D

Glückwünsche in der monatlich erscheinenden Bürgerinformation
  • ab dem 70. Geburtstag alle 5 Jahre
  • bei Goldener-, Diamantener-, Eiserner-, Gnaden- und Kronjuwelen-Hochzeit (50, 60, 65, 70, 75 Jahre)

Beschluss

Die Anlage zur „Satzung für Ehrungen und Auszeichnungen der Gemeinde Rohrbach“ wird unter Buchstabe C) Glückwünsche und Ehrengaben wie oben dargestellt ergänzt bzw. angepasst.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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7. Bekanntgaben und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 21.05.2019 ö 7

Sachverhalt

a) Wasserleitungsbau im Hopfenweg -  Info wegen Mehrkosten
Im Zuge der Kanalbaumaßnahme im Hopfenweg muss die Wasserleitung im markierten Bereich (s. anhängender Lageplan) neu verlegt werden, da die Wasserleitung im Arbeitsbereich der Kanalbaustelle verläuft. Zwischen den bestehenden Schieberkreuzen wird die bestehende PVC-Leitung ausgetauscht und in PE neu verlegt. Die Dimensionierung bleibt wie gehabt. Es ist mit Mehrkosten in Höhe von ca. 50.000 € zu rechnen, die nach Leistungsverzeichnis über eine Mengenmehrung abgerechnet werden. Der Gemeinderat nahm dies zur Kenntnis.

b) Die Straßenbauarbeiten am „Hanslberg“ in Waal sind abgeschlossen.

c) GR Otto bedankte sich bei 3.Bgm. Vachal für die gelungene Veranstaltung von „Polt und den Well-Brüdern“. 3. Bgm. Vachal bedankte sich bei den Bauhofmitarbeitern und den Hausmeisten für die gute Zusammenarbeit.

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8. Instandsetzung von Straßen und Feldwegen im Gemeindegebiet; Auftragsvergabe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 21.05.2019 ö beschließend 8

Sachverhalt

In der Bauausschuss-Sitzung vom 26.02.2019 wurden diverse Straßen, Wege und Gehwege in Augenschein genommen, die zur Instandsetzung anstehen. Die Ausführung soll im Dünnbettverfahren erfolgen. Die Verwaltung wurde beauftragt, die Ausschreibung vorzubereiten und Angebote einzuholen. Drei Firmen wurden zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert, alle drei gaben ein Angebot ab, die Ergebnisse liegen nun vor.



 Bieter 1
Bieter 2
Bieter 3

 
 
 
Waaler Straße
30.280,69 €
33.152,81 €
36.208,13 €
 
 
 
 
Ortsdurchfahrt Waal (*)
31.195,80 €
33.810,88 €
37.337,92 €
 
 
 
 
GdeVerbStr Rohrb. – Ossenzh.
36.144,71 €
36.868,58 €
43.328,50 €
 
 
 
 
Feldweg Ossenzhausen (*)
20.016,94 €
17.052,70 €
21.743,68 €
 
 
 
 
Fahlenbacher Straße
28.801,28 €
30.638,93 €
34.355,30 €
 
 
 
 
Feldweg zwischen Rohrbach – Ottersried (*)
35.403,05 €
36.322,97 €
42.705,53 €
 
 
 
 
 
 
 
 
 Summe
181.842,47 €
187.846,87 €
215.679,06 €




Günstigster Bieter gesamt
161.825,53 €
17.052,70 €

Günstigster Bieter ohne Positionen mit *)
95.226,68 €




Im Haushalt wurden insgesamt 199.000,00 € für die Unterhaltung von Gemeindestraßen aufgenommen. Es wird jedoch zur Instandsetzung des Geh- und Radweges „Am Bahndamm“ sowie am Gehweg „Lilienthalstraße“ ein Betrag von ca. 45.000 € benötigt. Im Haushaltsansatz ist auch das Streusalz für den Winterdienst und diverse Kleinarbeiten enthalten. Der Haushaltsansatz wird dann überschritten werden.

Es werden daher die mit (*) markierten Straßen bzw. Feldwege zur Entscheidung gestellt:
a) die Instandsetzung der beiden Feldwege (*) aus Kostengründen auf das Jahr 2020 zu verschieben oder aus Gründen der Sparsamkeit (ca. 55.000,00 € Kosten) die Maßnahme einzusparen.
b) aufgrund der Breitbandverlegung kann die Ortsdurchfahrt Waal (*) (31.195,80 € Kosten) ebenso nach hinten geschoben werden. Hier stehen jedoch noch keine Termine fest.

Somit stünde zur Straßeninstandsetzung ein Betrag von rund 126.500,00 € (ohne Feldwege) bzw. 95.300,00 € (ohne Feldwege und OD Waal) zu Buche.

Für das Jahr 2020 stehen derzeit keine Sanierungen an, auch im Hinblick der Autobahnsanierungsarbeiten, die zuerst abgeschlossen werden sollten.

Beschluss

Die Entscheidung über die Instandsetzungen wird zurück gestellt. Der Bauausschuss wird beauftragt, jeden Verkehrsweg zu analysieren und zu entscheiden, ob und in welchem Verfahren saniert wird.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 03.07.2019 15:01 Uhr