Datum: 17.09.2019
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Rathaus Rohrbach - Sitzungssaal
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Rohrbach
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 23.07.2019
2 Entscheidung über Sanierung Kanal-, Wasserleitung und Straße im Altwasserweg
3 Katholischer Kindergarten Löwenzahn - Genehmigung Haushaltsplan 2019 *)
4 Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 70 "Burgstaller Straße bei Rohrbach" des Marktes Wolnzach
5 Info über Ergänzung Plakatierungsverordnung
6 Beschluss zur Gemeindegrenzänderung zwischen der Gemeinde Rohrbach und der Stadt Pfaffenhofen
7 Auftragsvergabe für Arbeitsplatz-PCs Rathaus
8 Bekanntgaben und Anfragen

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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 23.07.2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 17.09.2019 ö b 1

Sachverhalt

Die Niederschrift ist im Ratsinformationssystem zu entnehmen!

Beschluss

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 23.07.2019  wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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2. Entscheidung über Sanierung Kanal-, Wasserleitung und Straße im Altwasserweg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 17.09.2019 ö 2

Sachverhalt

In der Gemeinderatssitzung vom 20.11.2018 wurde das IB Wipfler beauftragt, den Kanal- und Straßenzustand im Altwasserweg nochmals im Detail zu untersuchen und darauf aufbauend einen Handlungsvorschlag zu erarbeiten. Die Ergebnisse wurden im Bauausschuss am 29.07.2019 vom IB Wipfler im Rahmen eines Ortstermins vorgestellt. Der Bauausschuss empfahl daraufhin aus Kostengründen einstimmig,
a) den Kanal lediglich im geschlossenen Inliner-Verfahren zu sanieren (Kosten ca. 80.000 € brutto incl. Nebenkosten) und
b) eine Sanierung der Wasserleitung und Straße nicht durchzuführen.

Diese Beschlussempfehlung wird im Gemeinderat zur Abstimmung gestellt. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass dann die bisher zurück gehaltene Instandsetzung des Wiesenweges im nächsten Jahr umgesetzt wird, so wie es der Gemeinderat am 20.03.2018 beschlossen hat.

Beschluss 1

Der Kanal im Altwasserweg wird im geschlossenen Verfahren (Inliner) saniert.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Beschluss 2

Die Wasserleitung und die Straße werden aus Kostengründen nicht saniert.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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3. Katholischer Kindergarten Löwenzahn - Genehmigung Haushaltsplan 2019 *)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 17.09.2019 ö 3

Sachverhalt

Der Haushaltsplan liegt als Anlage dabei. Die Positionen wurden im Einzelnen geprüft. Die Gesamt-Ansätze sind folgendermaßen:

Soll-Einnahmen
799.700,00 €
./. Soll-Ausgaben
830.390,00 €
Defizit
30.690,00 €
Leistung der Kommune lt. Vertrag (80 % des Defizits)
24.552,00 €
Eigenanteil Träger
6.138,00 €

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem Haushalt 2019 zu. Das Defizit wird vertragsgemäß von der Gemeinde übernommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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4. Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 70 "Burgstaller Straße bei Rohrbach" des Marktes Wolnzach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 17.09.2019 ö 4

Sachverhalt

Der Markt Wolnzach hat die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 70 „Burgstaller Straße bei Rohrbach“ beschlossen und die Gemeinde Rohrbach im Rahmen der frühzeitigen Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB am Bauleitplanverfahren beteiligt.

Das Bebauungsplangebiet liegt im nördlichen Bereich der Messerschmittstraße. Die Änderung des Bebauungsplanes betrifft ausschließlich den nördlichen Geltungsbereich des Plangebietes, Fl.Nr. 146, Gemarkung Burgstall. Durch die BPL-Änderung sollen die Voraussetzungen zur Errichtung einer Niederlassung einer in Wolnzach ansässigen Autologistikfirma zur Abdeckung von Lager- und Werkstattleistungen (PKW, LKW, Schlepper) geschaffen werden. Neben einem Betriebsgebäude mit Werkstatt- und Büroflächen sollen auch etliche Stellflächen für Fahrzeuge (Anlieferung und Abholung) geschaffen werden. Darüber hinaus ist die Anlieferung und Abholung von Fahrzeugen per LKW angedacht. Es sollen rund 25-30 Arbeitsplätze entstehen. Das Verkehrsaufkommen wird wie folgt geschätzt:
  • ca. 40 PKW täglich (Mitarbeiter und Besucher)
  • ca. 14 LKW täglich (für PKW-Lieferung, LKW-Werkstatt, Schlepper-Lieferung, Ersatzteil- und Materiallieferung)

Mit zusätzlichen Schallimmissionen wird laut Begründung zum BPL aufgrund der Lage an der Staatsstraße/Bahnlinie bzw. im Anschluss an bestehende Gewerbeflächen nicht gerechnet.

Folgende Eckpunkte aus dem BPL sind zu nennen:
  • Gewerbegebiet i.S. § 8 BauNVO
  • keine Zulassung von Betriebsleiterwohnungen etc.
  • max. 2 Vollgeschosse zulässig mit max. Wandhöhe von 8,50 m
  • max. Gebäudelänge bis 95 m
  • Flachdach oder Pultdach (bis 15° DN) zulässig
  • graue Blecheindeckung, begrünte Dächer zulässig
  • Fassadengestaltung: hell verputztes Mauerwerk oder helle Metallverkleidung
  • Versickerung des Dachflächenwassers auf dem Grundstück

I) Stellungnahme Gemeinde Rohrbach:
Aus gemeindlicher Sicht bestehen grundsätzlich keine Einwände gegen die BPL-Änderung, wenn folgende Punkte Beachtung finden:

  1. Für die Gemeinde Rohrbach ist der geplante Betriebsablauf (insbesondere Art der Arbeiten, Betriebszeiten, Verkehrsaufkommen etc.) aufgrund der unmittelbaren Betroffenheit von großer Bedeutung. Es wird daher angeregt, diese Informationen in Form einer ausführlichen Betriebsbeschreibung der Gemeinde Rohrbach zukommen zu lassen.

  1. Die bisher genannten Zahlen über den zu erwartenden Ziel- und Quellverkehr auf den Zufahrtsstraßen sind noch nicht ausreichend. Bis zum Verfahrensschritt der förmlichen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung (§ 3 Abs. 2, § 4 Abs. 2 BauGB) sind die zu erwartenden Verkehrsbewegungen durch ein Gutachten feststellen zu lassen und mit den Verfahrensunterlagen auszulegen.

  1. Es sind ausreichend Parkflächen auf dem Firmengelände zu schaffen und vor allem die LKW´s allesamt dort abzustellen. Die Messerschmittstraße ist von parkenden Fahrzeugen aller Art im Sinne einer geordneten und sicheren Gewerbegebietszufahrt freizuhalten.

  1. Weiter wird angeregt, die vom Grundstück ausgehenden Lärmemissionen – insbesondere im Zusammenhang mit den wohl im Freien stattfindenden Verladevorgängen samt Anlieferungs- und Abholverkehrs sowie vor allem mit dem Werkstattbetrieb auf dem Gelände – gutachterlich zum nächsten Verfahrensschritt feststellen zu lassen und entsprechende Lärmschutzbestimmungen im Bebauungsplan festzusetzen. Bisher wird laut Begründung zum BPL lediglich pauschal davon ausgegangen, dass aufgrund der Lage an der Staatsstraße/Bahnlinie bzw. im Anschluss an bestehende Gewerbeflächen mit keinen zusätzlichen Lärmimmissionen zu rechnen sein wird. Etwaige Lärmschutzfestsetzungen sind derzeit keinerlei im Bebauungsplan enthalten.

  1. Die Beseitigung des Schmutzwassers kann grundsätzlich über die bestehende Kanalisation mittels Druckentwässerung erfolgen. Es darf nur Schmutzwasser eingeleitet werden, dass den Bestimmungen der Entwässerungssatzung entspricht und das vor Einleitung in den öffentlichen Kanal entsprechend vorbehandelt wird (z.B. Ölabscheider).
Hinweis: aus Erfahrungen in der Praxis wird empfohlen auf dem Betriebsgelände vor der Pumpstation einen oder mehrere Revisionsschächte zum Unterhalt der Druckleitung zu errichten.


II) Stellungnahme Abwasserzweckverband Mittleres Ilmtal:

Als geschäftsleitende Stelle des Abwasserzweckverbandes geben wir Im Rahmen der laufenden Verwaltung folgende Stellungnahme ab:
Eine Schmutzwassereinleitung aus dem Wolnzacher Teil des Gewerbegebiets „Burgstalle Straße“ ist als Teil des Verbandsgebietes grundsätzlich möglich. Nach den derzeitigen Informationen sind die entsprechenden Kapazitäten (sowohl hinsichtlich der Gesamtbelastung als auch hinsichtlich der jeweils zustehenden EWG) noch vorhanden. Im weiteren Verfahren sind die Schmutzfrachten aus dem geplanten Betrieb anzugeben.

Hinweis:
In der letzten Verbandsversammlung am 27.03.2019 wurde, im Hinblick auf einen eventuellen Anschluss der Wolnzacher Kläranlage im OT Niederlauterbach und der noch ungeklärten tatsächlichen Belastung aus dem Gewerbegebiet Bruckbach, eine Berechnung der Gesamtauslastung der Kläranlage - unter Einbeziehung der baulichen Prognosen der beiden Verbandsgemeinden - in Auftrag gegeben. Im Zuge dieser Überrechnung sind auch die tatsächlichen Schmutzfrachten (EWG) aus den Verbandsgemeinden mittels Messprogramm zu ermitteln. Diese Daten sind für die Entscheidung über die weitere bauliche Entwicklung in den Ortsteilen bzw. einer Neuausrichtung der zustehenden Einwohnergleichwerte erforderlich.

Wie in der letzten Verbandsversammlung im Rahmen der Haushaltsgenehmigung für 2019 dargestellt wurde, steht der Verbandsgemeinde Wolnzach insgesamt ein Kontingent von 1.700 EWG zu. Nach den Fortschreibungen gehen wir derzeit von einer tatsächlichen Inanspruchnahme von bereits mindestens 1.450 EWG aus.

Beschluss 1

Der Gemeinderat erhebt keine Einwände gegen die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 70 „Burgstaller Straße bei Rohrbach“ des Marktes Wolnzach, wenn die aufgezeigten Punkte (inclusive der Ergänzungen aus der heutigen Diskussion) Beachtung finden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Beschluss 2

Im Vorgriff auf die nächste Verbandsversammlung stimmt der Gemeinderat Rohrbach der Einleitung des Schmutzwassers aus dem Gewerbegebiet Burgstaller Straße zu. Im weiteren Verfahren sind die Schmutzfrachten aus dem geplanten Betrieb anzugeben.

Der Markt Wolnzach wird darauf hingewiesen, dass bei der Beurteilung künftiger Baugebietsausweisungen in den angeschlossenen Wolnzacher Ortsteilen erst die Ergebnisse aus den in Auftrag gegebenen Berechnungen des IB Wipfler vorliegen müssen. Dazu ist ein Messprogramm für die jetzt schon tatsächlich eingeleitete Belastung aus den Wolnzacher Ortsteilen durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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5. Info über Ergänzung Plakatierungsverordnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 17.09.2019 ö 5

Sachverhalt

In der letzten Gemeinderatssitzung am 23.07.2019 wurde die neue Plakatierungsverordnung beschlossen. Damals wurde der in § 3 Abs. 1 festgesetzte Plakatierungszeitraum von 4 Wochen hinterfragt und auf eine 6-Wochenfrist verwiesen.

Wir haben den Bayerischen Gemeindetag hierzu um Stellungnahme gebeten. Dieser gab folgende Auskunft:
Es existiert weder eine gesetzliche Vorgabe, noch eine höchstrichterliche Rechtsprechung, bzgl. dessen was die verfassungsgerichtliche Vorgabe einer wirksamen Wahlpropaganda (BVerfGE 14, 121) in zeitlicher Hinsicht bei Wahlplakaten bedeutet. Auch das BVerwG lässt dies offen und spricht nur von einem „angemessenen Zeitraum“ (BVerwG, Urteil vom 13.12.1974, Az. VII C 42.72, Randnummer 13).
 
Entsprechend gibt es einen bunten Strauß an Urteilen von erst- und zweitinstanzlichen Gerichten, siehe Anlage, die verschiedenste Zeiträume anführen. Das StMI hat sich in seiner Bekanntmachung vom 13.02.2013 auf einen Zeitraum von 6 Wochen festgelegt (Ziff. 2.3 i.V.m. 1a).
 
Bei dieser Ausgangslage kann ich Ihnen keine eindeutige Empfehlung geben. Mit einem Zeitraum von 6 Wochen dürfte die Gemeinde „auf der sicheren Seite“ sein. Allerdings gibt es auch Urteile, die einen 4 Wochen Zeitraum (auch wohl für Europawahlen) für ausreichend ansehen. Jedenfalls ist die Bekanntmachung nicht verbindlich, da es sich beim Vollzug des Art. 27 LStVG um den eigenen Wirkungskreis der Gemeinden handelt. Wie das für Sie zuständige VG bzw. der VGH entscheiden würde ist offen.

Um auf der sicheren Seite zu sein, werden wir die Frist von derzeit 4 Wochen auf 6 Wochen abändern. Der Gemeinderat wird um Kenntnisnahme gebeten
 

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6. Beschluss zur Gemeindegrenzänderung zwischen der Gemeinde Rohrbach und der Stadt Pfaffenhofen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 17.09.2019 ö beschließend 6

Sachverhalt

Gemäß Fortführungsnachweis 218 01 der Gemarkung Rohr soll das Grundstück Fl.Nr. 919/1 Gem. Rohr mit einer Größe von 311 m² mit dem Grundstück Fl.Nr. 749 Gem. Gundamsried verschmolzen werden. Gemäß Fortführungsnachweis 264 01 Gemarkung Gundamsried soll das Grundstück Fl.Nr. 756/1 Gem. Gundamsried mit einer Größe von 622 m² mit dem Grundstück Fl.Nr. 919 Gem. Rohr verschmolzen werden.

Der genaue Verlauf der beabsichtigten Gemeindegrenzänderung ist aus dem beiliegenden Lageplan, der Bestandteil dieses Beschlusses ist, ersichtlich.

Die Grenzänderung bedarf gemäß Art. 11 Abs. 2 Nr. 1 Gemeindeordnung der Einverständniserklärung der beteiligten Gemeinden.

Das umzugliedernde Gebiet ist unbebaut und unbewohnt. Der beabsichtigte Grenzverlauf entspricht den Grundsätzen der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern über kommunal Namen, Hoheitszeichen und Gebietsänderungen (NHG-Bek.).

Beschluss

Der Gemeinderat Rohrbach stimmt der Grenzänderung zwischen der Gemeinde Rohrbach und der Stadt Pfaffenhofen zu. Aus der Stadt Pfaffenhofen wird eine Fläche von 622 m² ausgegliedert und in die Gemeinde Rohrbach eingegliedert. Aus der Gemeinde Rohrbach wird eine Fläche von 311 m² in die Stadt Pfaffenhofen eingegliedert.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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7. Auftragsvergabe für Arbeitsplatz-PCs Rathaus

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 17.09.2019 ö beschließend 7

Sachverhalt

Die im Rathaus eingesetzten PCs haben eine Laufzeit von mehr als 5 Jahren erreicht. Monitore werden teils seit 10 Jahren eingesetzt. Hierfür ist Ersatz zu besorgen. An einigen Arbeitsplätzen ist zudem die Anbringung von Blickschutzfiltern am Monitor von Nöten. Diese Filter verhindern einen unbefugten Bildschirmeinblick.
Eine Angebotsanfrage mit einem Anforderungskatalog für die Hardwareausstattung wurde an sieben Systemhäuser gesendet. Die vollständig und korrekt abgegebenen Angebote für 24 PCs, 42 Monitore und 15 Blickschutzfolien belaufen sich auf eine Gesamtsumme brutto von:

Anbieter
Gesamtsumme
xxx
37.024,47 €
xxx
34.696,83 €
xxx
27.812,08 €
xxx
22.920,59 €
Softworld GmbH, München
21.850,78 €


Die Aktualisierung des verwendeten Betriebssystems Windows 7 auf Windows 10 ist ebenso unausweichlich, da ab Januar 2020 keine Sicherheitsupdates für Windows 7 mehr erscheinen. Um die Kompatibilität der Fachanwendungen mit Microsoft Office sicherzustellen empfiehlt sich auch ein Upgrade auf MS Office 2019. Die zu bestellenden Lizenzen verfügen über eine Software Assurance (SA), was eine Aktualisierung auf die neueste Produktversion im Gültigkeitsbereich der SA beinhaltet.
Die Anschaffung der Softwarelizenzen Windows 10 Enterprise und MS Office 2019 Standard wird über einen Rahmenvertrag des BMI mit Microsoft abgewickelt. Die Kosten sind in einer Preisliste festgelegt und belaufen sich auf eine Gesamtsumme brutto von 13.513,33 €.
Die notwendigen Haushaltsmittel sind im Haushalt 2019 eingeplant und im erforderlichen Umfang verfügbar.

Beschluss

Das Systemhaus Softworld aus München erhält den Auftrag zur Lieferung der Hardware zum Preis von 21.850,78 € brutto. Die Beschaffung der nötigen Microsoft Lizenzen zu 13.513,33 € brutto erfolgt über den Rahmenvertrag des BMI.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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8. Bekanntgaben und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 17.09.2019 ö 8

Sachverhalt

  1. Die Durchführung der Wasserleitungsverlegungen im Vorgriff auf die Brückenbaumaßnahmen an der Autobahn ist wie folgt vorgesehen:
  • BW 43 Stöffel-Fürholzen: 26.08. – 20.09.2019, Bauausführung Fa. Geltl, Kirchdorf
  • BW 40 Langenbruck-Ronnweg: 26.08. – 04.10.2019, Bauausführung Fa. Geltl, Kirchdorf
  • BW 46 Ottersried-Gambach: 02.10. – 08.11.2019, Bauausführung Fa. Geltl, Kirchdorf

Während der Bauphase wird es zeitweise zur Unterbrechung der Wasserversorgung und ggf. zu Druckschwankungen kommen. Zudem werden Straßensperrungen erforderlich.
In diesem Zusammenhang informierte der Vorsitzende, dass nunmehr im Vorfeld der Brückensanierungen durch die ABDS zahlreiche Sparten verlegt werden müssen. Dies führt zu parallelen Sperrungen der Straßen, was wiederum den Schulbusverkehr erheblich beeinträchtigt. Hier findet am nächsten Mittwoch ein großes Treffen aller Beteiligten im Rathaus in Rohrbach statt.

  1. In der GR-Sitzung vom 02.07.2019 wurde aus den Reihen des Gremiums angeregt, die Ortstafel vorm Ortseingang Rohr (von Gambach her kommend) weiter ortsauswärts zu versetzen. Eine rechtliche Überprüfung wurde zugesichert. Die Rücksprache mit dem Landratsamt Pfaffenhofen hat ergeben, dass eine Versetzung der Ortstafel aufgrund des fehlenden baulichen Zusammenhangs nicht möglich ist. Ungeachtet dessen wurde der Standort als Messpunkt für die kommunale Verkehrsüberwachung ausgewählt und wird somit regelmäßig überprüft.

  1. Am Freitag 13.09. fand das Startgespräch zur ökologischen Ausgleichsmaßnahme im Zuge der Hochwasserfreilegung der Ilm statt. Träger der Maßnahme ist das Wasserwirtschaftsamt Ingolstadt. Auftragnehmer ist die Fa. Terra Umweltservice aus Schrobenhausen. Hier soll der Altwasserarm südlich der Burgstaller Straße an die Ilm angeschlossen und renaturiert werden. Der Baustart ist noch im September 2019 geplant. Das Bauende ist für ca. Ende Mai 2020 vorgesehen. Da große Mengen an Aushubmaterial anfallen ist mit viel LKW-Verkehr zu rechnen. Die Auftragssumme beträgt 1,3 Mio €, die Kostenbeteiligung der Gemeinde liegt bei 30 %.

  1. Die Arbeiten zur Breitbandversorgung mit Glasfaser (FTTH/FTTB) in Waal, Buchersried und Ossenzhausen starten in Kürze.

  1. Spielplatz Ottersried: Die Spielgeräte sind fertig montiert. Der Fallschutz wird noch hergestellt. Damit sind dann alle genutzten Spielplätze, wie zusammen mit PG „Jugend und Familie“ erarbeitet, auf dem neuesten Stand.
In diesen Zusammenhang wurde angefragt, ob die Rutsche im Dirtplatz bleibt? Dies wird von der Verwaltung noch geklärt.

  1. 3. Bgm. Vachal berichtete von der Vorführung des sog. „Roadzippers“, die am Parkplatz Ottersried mit Bundesverkehrsminister Reichhart stattfand. Mit diesem erstmals in Deutschland eingesetzten Großgerät wird die Verkehrsführung auf der Autobahn während der Bauphase 2x täglich flexibel geregelt.

  1. Auf Rückfrage wurde erläutert, dass die Ergebnisse der Kommunalen Verkehrsüberwachung im Herbst im GR vorgestellt wird. In diesem Zusammenhang sollen auch die Ergebnisse aus unseren Geschwindigkeitsmessanlagen präsentiert werden.

  1. Ergänzung zur Anfrage von 3. Bgm. Vachal: Der Ilmflutkanal in Rohrbach soll heuer noch im Auftrag des WWA IN  von der Wehranlage Im Gellert bis zur Bahnhofsbrücke ausgebaggert werden. Dazu muss vorher im Uferbereich ein Gehölzrückschnitt erfolgen.

Datenstand vom 17.10.2019 10:30 Uhr