Datum: 29.10.2019
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Rathaus Rohrbach - Sitzungssaal
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Rohrbach
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:40 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 08.10.2019
2 Seniorenzentrum Rohrbach
2.1 Vorstellung des Projektes (Hr. Kühnhauser und Stettmeier von der Fa. Erl sind hierzu anwesend) *)
2.2 Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 46 "Seniorenzentrum Rohrbach"
2.3 Beschluss über die 10. Änderung des Flächennutzungsplanes
2.4 weiteres Vorgehen
3 Neubau eines gemeinsamen Feuerwehrhauses für die Ortsteile Gambach, Rohr, Waal
3.1 Finale Entscheidung über den künftigen Standort des neuen Feuerwehrhauses *)
3.2 Erteilung von weiteren Planungsaufträgen
3.2.1 Auftragserteilung zur Durchführung einer Bauleitplanung (für den Standort Fl.Nr. 106, Gemarkung Waal)
3.2.2 Auftragserteilung zur Fortsetzung der Objektplanung
3.3 Festlegung weiteres Vorgehen
4 Nachtragshaushalt 2019 - Beratung und Beschlussfassung
5 Kommunalwahlen 2020
5.1 Allgemeine Informationen über die Kommunalwahl 2020
5.2 Festlegung Gemeindewahlleitung
5.3 Festlegung Erfrischungsgeld
6 Information über die Kommunale Verkehrsüberwachung
7 Bekanntgaben und Anfragen

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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 08.10.2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 29.10.2019 ö b 1

Sachverhalt

Die Niederschrift ist im Ratsinformationssystem zu entnehmen!

Beschluss

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 08.10.2019  wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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2. Seniorenzentrum Rohrbach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 29.10.2019 ö 2
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2.1. Vorstellung des Projektes (Hr. Kühnhauser und Stettmeier von der Fa. Erl sind hierzu anwesend) *)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 29.10.2019 ö 2.1

Sachverhalt

Grundsätzlich ist die Errichtung eines Seniorenzentrums in Rohrbach durch die Fa. Erl Immobiliengruppe geplant. Einführend präsentierte 1. Bgm. Keck die Entstehungsgeschichte und die Vorgaben, die ein solches Projekt erfüllten sollte. An den Vorarbeiten waren und sind neben Bgm. Keck die gemeindliche Senioren- und Behindertenbeauftragte, Elfriede Schmid, sowie zu speziellen Themen die Mitglieder der Projektgruppe „Senioren und Menschen mit Behinderung“ sehr engagiert beteiligt. Zu den Einzelheiten wird auf die beiliegende Präsentation verwiesen.

Herr Kühnhauser und Herr Stettmeier, beide von der Fa. Erl Immobiliengruppe, stellten im Anschluss die Firma und das Projekt im Gemeinderat vor. Auch hierzu wird auf die beiliegende Präsentation verwiesen. Das Seniorenzentrum sollte folgende Komponenten umfassen:



Als Baugrund ist zunächst ein Areal östlich des Kindergartens Sternschnuppe in der Mißbergstraße ins Auge gefasst. Grundsätzlich ist die Planung bereits mit der Baugenehmigungsbehörde im Landratsamt abgestimmt. Zur späteren Umsetzung des Projektes ist die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes samt Flächennutzungsplan-Änderung erforderlich. Die anfallenden Planungskosten hierzu (einschließlich der Erstellung von Gutachten etc.) wie auch für die Erbringung von ökologischen Ausgleichsflächen wären dann vom Vorhabensträger (Fa. Erl) zu tragen Hierzu ist der Abschluss einer städtebaulichen Vereinbarung notwendig. Aufgrund derzeit noch nicht abgeschlossener Vorplanungen wird die Entscheidung über die Einleitung der Bauleitplanverfahren b.a.w. zurückgestellt. Das bedeutet, dass über die folgenden Tagesordnungspunkte 2.2 bis 2.4 heute noch nicht entschieden werden kann.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt der Errichtung eines Seniorenzentrums auf den Fl.Nrn. 1123, 1124, Gemarkung Rohrbach, grundsätzlich zu. Der Vorhaben träger (Fa. Erl) hat sich zur Übernahme sämtlicher Planungskosten für die erforderliche Bauleitplanung einschließlich der Erbringung von ökologischen Ausgleichsflächen per städtebaulichen Vertrag zu verpflichten. Sollte der Standort auf Grund der laufenden Vorplanungen nicht realisierbar sein, ist eine erneute Beschlussfassung erforderlich.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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2.2. Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 46 "Seniorenzentrum Rohrbach"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 29.10.2019 ö 2.2

Sachverhalt

Der TOP wurde  zurückgestellt (siehe TOP 2.1).

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2.3. Beschluss über die 10. Änderung des Flächennutzungsplanes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 29.10.2019 ö 2.3

Sachverhalt

Der TOP wurde  zurückgestellt (siehe TOP 2.1).

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2.4. weiteres Vorgehen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 29.10.2019 ö 2.4

Sachverhalt

Der TOP wurde  zurückgestellt (siehe TOP 2.1).

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3. Neubau eines gemeinsamen Feuerwehrhauses für die Ortsteile Gambach, Rohr, Waal

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 29.10.2019 ö 3
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3.1. Finale Entscheidung über den künftigen Standort des neuen Feuerwehrhauses *)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 29.10.2019 ö 3.1

Sachverhalt

Die Entscheidung über diesen TOP wurde in der letzten GR-Sitzung am 08.10.2019 vertagt. Heute sollte der Gemeinderat einen finalen Beschluss über den künftigen Standort des gemeinsamen Feuerwehrhauses für die Feuerwehren Gambach, Rohr und Waal finden. In Anbetracht der nochmals schriftlich vorgebrachten Bedenken von mehreren Seiten trug der Vorsitzende nochmals die aktuelle Beschluss- und Informationslage vor und unterbreitete einen Alternativvorschlag zur weiteren Vorgehensweise. Die Details im Einzelnen:

Aktuelle Beschluss- und Informationslage:
  1. GR-Sitzung 18.06.2019:
Besichtigung Flnr. 3 und Flnr. 106 mit IB Obereisenbuchner und FW Waal, Rohr und Gambach. Beschluss zur Prüfung der Alternativfläche mit einer Gegenstimme gefasst. Alle FW haben zugestimmt.

  1. GR-Sitzung 08.10.2019:
Vorstellung der Ergebnisse der Untersuchung und Auftrag an IB Obereisenbuchner zur Überprüfung der Kostenberechnung. Keine Beschlussfassung zur Standortfrage.

  1. Die Überprüfungen wurden durchgeführt und in der Arbeitskreis-Sitzung „Feuerwehr“ (AK-FW-Sitzung) an die Ortsteilfeuerwehren verteilt. Der GR erhielt die überarbeiteten Unterlagen als Anlage zur heutigen Sitzung.

  1. Finale Fertigstellung des Feuerwehrbedarfsplanes in der AK-FW-Sitzung am 22.10.2019:

  1. Festlegung auf ein gemeinsames neues Feuerwehrhaus für die Feuerwehren der Ortsteile Waal, Rohr, Gambach ohne Standortangabe.
  2. Festlegung der Fahrzeugausstattung.
  3. Laufzeit des Bedarfsplanes bis 2023 (also auch deren Umsetzung).
  4. Es wurde ein einstimmiger Beschluss über die finale Fassung des Feuerwehrbedarfsplanes zur Vorlage und Beschlussfassung im Gemeinderat gefasst.

  1. Prüfung des Zielerreichungsgrades für beide Standorte durch Büro IBG und Testfahrten der FFW Fahlenbach. Ergebnis: Innerhalb der Best-Case-Frist von 4:15 Min. ist der bebaute Zusammenhang von Waal, Ossenzhausen, Rohr, Rinnberg, Gambach und Teilen darüber hinaus abgedeckt.


Heute geplant:
Finale Abstimmung über Standort und Vergabe weiterer Planungsaufträge.

Problem:
Im Nachgang zur letzten GR-Sitzung und im Vorlauf zur heutigen GR-Sitzungen wurden diverse Bedenken zum Standort auf Flnr. 106 durch die Feuerwehren Rohr und Gambach geäußert, E-Mails versandt und persönliche Gespräche mit einigen GR-Mitgliedern geführt.
Kernaussage: „Wenn der Standort 106 realisiert wird, dann machen die FW Rohr und Gambach nicht mit.“
Von Seiten der FFW Waal kamen keine Einwände.
Mit der heutigen Präsenz soll insbesondere die Haltung der FFW Rohr und Gambach unterstrichen werden.

Fazit aus Sicht des BGM:
Eine heutige Beschlussfassung über den Standort ist erneut nicht sinnvoll, da durch die verhärteten Positionen (GR/FFW) keine objektive und sachdienliche Entscheidung zu erwarten ist. Eine Investition in der zu erwartenden Höhe ist jedoch nur zielführend, wenn die drei Feuerwehren wie vereinbart zusammenarbeiten.

Vorschlag:
  1. Der Gemeinderat überträgt letztmalig den Auftrag zur Lösung der Standortfrage an die Feuerwehren Waal, Rohr und Gambach.
  2. Die Frist zur Rückmeldung des Ergebnisses durch die Feuerwehren endet am 31.12.2019.
  3. Der finale Standortvorschlag ist von den Kommandanten und den Stellvertretern der Feuerwehren Waal, Rohr und Gambach zu unterzeichnen. Die Feuerwehren müssen auch dahinterstehen!
  4. Bei späterem Eingang ist automatisch der neue Gemeinderat ab 01.05.2020 zuständig.
  5. Ergänzend sollen noch konkrete, realistische und finanzierbare Planungs- bzw. Änderungsvorschläge auf Basis der vorhandenen Planungen erarbeitet werden. Diese werden dann im AK weiterverfolgt und verfeinert.
  6. Erste Planungsvorschläge sollen im Falle der Wahl des Alternativstandortes 106 auch für das „Alte Feuerwehrhaus“ durch die aktuellen Nutzer erarbeitet werden.
  7. Der ursprünglich geplante max. Kostenrahmen bis 1,8 Mio. EURO muss gehalten werden.

Nochmaliger Hinweis:
  1. Die Feuerwehren Waal, Rohr und Gambach haben dem gemeinsamen Standort im Feuerwehrbedarfsplan, der als Rahmenwerk für den Gemeinderat dient, zugestimmt.
  2. Falls keine Einigung auf einen Standort erfolgt, ist der eigenständige Fortbestand der jeweiligen Feuerwehr nicht mehr gesichert, da hierfür dann keine Unterhaltsleistungen der Gemeinde gewährt werden.

Beschluss 1

Antrag zur Geschäftsordnung: Die Beschlussfassung zu TOP 3.1, 3.2 und 3.3 mit Unterpunkten wird abgesetzt. D.h. es erfolgt keine Beschlussfassung über den Standort und die zugehörigen Tagesordnungspunkte.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 5

Beschluss 2

  1. Der Gemeinderat überträgt letztmalig den Auftrag zur Lösung der Standortfrage an die Feuerwehren Waal, Rohr und Gambach.
  2. Die Frist zur Rückmeldung des Ergebnisses durch die Feuerwehren endet am 31.12.2019.
  3. Der finale Standortvorschlag ist von den Kommandanten und den Stellvertretern der Feuerwehren Waal, Rohr und Gambach zu unterzeichnen. Die Feuerwehren müssen auch dahinterstehen!
  4. Bei späterem Eingang ist automatisch der neue Gemeinderat ab 01.05.2020 zuständig.
  5. Ergänzend sollen noch konkrete, realistische und finanzierbare Planungs- bzw. Änderungsvorschläge auf Basis der vorhandenen Planungen erarbeitet werden. Diese werden dann im AK weiterverfolgt und verfeinert.
  6. Erste Planungsvorschläge sollen im Falle der Wahl des Alternativstandortes 106 auch für das „Alte Feuerwehrhaus“ durch die aktuellen Nutzer erarbeitet werden.
  7. Der ursprünglich geplante max. Kostenrahmen von ca. 1,5 – 1,8 Mio. EURO muss gehalten werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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3.2. Erteilung von weiteren Planungsaufträgen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 29.10.2019 ö 3.2
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3.2.1. Auftragserteilung zur Durchführung einer Bauleitplanung (für den Standort Fl.Nr. 106, Gemarkung Waal)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 29.10.2019 ö 3.2.1

Sachverhalt

Aufgrund des Beschlusses bei TOP 3.1 wurde die Behandlung dieses Tagesordnungspunktes abgesetzt. Der nachfolgende Sachverhalt und Beschlussvorschlag kam deshalb nicht zur Abstimmung.


Für die planerische Umsetzung des Standortes Fl.Nr. 106, Gemarkung Waal, ist wie erwähnt die Aufstellung eines Bebauungsplanes samt FNP-Änderung erforderlich. Das IB Obereisenbuchner bietet die Leistungen wie folgt an:
  1. Aufstellung Bebauungsplan: nach Stundenaufwand, max. 5.335,- EUR netto (Honorarzone II unten) zzgl. MWSt. + 5 % Nebenkosten
  2. Änderung FNP: nach Stundenaufwand, max. 5.335,- EUR netto (Honorarzone II unten) zzgl. MWSt. + 5 % Nebenkosten.

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3.2.2. Auftragserteilung zur Fortsetzung der Objektplanung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 29.10.2019 ö 3.2.2

Sachverhalt

Aufgrund des Beschlusses bei TOP 3.1 wurde die Behandlung dieses Tagesordnungspunktes abgesetzt. Der nachfolgende Sachverhalt und Beschlussvorschlag kam deshalb nicht zur Abstimmung.


Dem IB Obereisenbuchner wurde bisher der Planungsauftrag für die Leistungsphasen 1-4 für die Objektplanung erteilt. Zur Fortsetzung der Planung wird daher vorgeschlagen, auch die Leistungsphasen 5-9 dem IB Obereisenbuchner – zum Preis i.H.v. brutto 82.933,05 EUR – zu übertragen.

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3.3. Festlegung weiteres Vorgehen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 29.10.2019 ö 3.3

Sachverhalt

Aufgrund des Beschlusses bei TOP 3.1 wurde die Behandlung dieses Tagesordnungspunktes abgesetzt. Der nachfolgende Sachverhalt und Beschlussvorschlag kam deshalb nicht zur Abstimmung.


Es wird vorgeschlagen, die Detailplanung zum gemeinsamen Feuerwehrhaus am Standort Fl.Nr. 106, Gemarkung Waal, im Arbeitskreis „Feuerwehr“ vorbereiten zu lassen und im Anschluss dem Gemeinderat zur Abstimmung vorzulegen.

In der Sitzung vom 08.05.2018 fasste der Gemeinderat bereits den Grundsatzbeschluss, die unveränderte Nutzung der im gemeindlichen Eigentum verbleibenden Gebäude (ehemaligen Feuerwehrhäuser) den Feuerwehrvereinen und sonstigen örtlichen Vereinen in den betroffenen Ortsteilen Waal, Rohr und Gambach zu überlassen und Sanierungsmaßnahmen im bisherigen Zuschussrahmen durch die Gemeinde zu unterstützen.

Zur Festlegung des Sanierungsbedarfes am bisherigen Feuerwehr-/Gemeinschaftshauses in Rohr wird vorgeschlagen, dass die betroffenen örtlichen Vereine gemeinsam ein Sanierungskonzept mit Kostenermittlung aufstellen und dem Gemeinderat vorstellen sollen. Hierzu wird weiter vorgeschlagen, dass die Arbeiten die FF Rohr (z.B. 2. Vorstand Andreas Schmeller als einen der bisherigen Ansprechpartner) federführend übernimmt.

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4. Nachtragshaushalt 2019 - Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 29.10.2019 ö 4

Sachverhalt

Aufgrund einiger Änderungen bei den Haushaltsansätzen und der Anpassung des Stellenplanes ist der Erlass einer Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2019 erforderlich.

Der Gesamthaushalt schließt in Einnahmen und Ausgaben mit einem Wert von 19.701.600€.
Der Verwaltungshaushalt schließt in Einnahmen und Ausgaben mit einem Wert von 13.595.300 €. Das bedeutet eine Steigerung von 187.200 €.
Der Vermögenshaushalt schließt in Einnahmen und Ausgaben mit einem Wert von 6.106.300 €. Das bedeutet eine Minderung von 755.700 €.

Die Nachtragshaushaltssatzung 2019 samt Anlagen ist dem TOP beigefügt.


Der Finanz- und Personalausschuss hat den Nachtrag 2019 samt seinen Bestandteilen und Anlagen in seiner Sitzung vom 10.10.2019 ausführlich vorberaten und die Empfehlung für den Gemeinderat ausgesprochen, die Nachtragshaushaltssatzung mit den entsprechenden Ansätzen zu beschließen.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Nachtragshaushaltssatzung 2019 samt den dazugehörenden Anlagen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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5. Kommunalwahlen 2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 29.10.2019 ö 5
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5.1. Allgemeine Informationen über die Kommunalwahl 2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 29.10.2019 ö 5.1

Sachverhalt

Am Sonntag, 15. März 2020 finden die Bürgermeister-, Gemeinderats-, Landrats- und Kreistagswahlen statt. Für eine evtl. Stichwahl (Landrat, Bürgermeister) ist der Sonntag, 29. März 2020 vorgesehen.
In der Gemeinde Rohrbach sind derzeit 4.775 Bürger (Deutsche und EU-Bürger) wahlberechtigt. Es werden sieben Urnenwahllokale sowie sechs Briefwahllokale eingerichtet.
Der Gemeindewahlleiter wird am 17. Dezember 2019 die Bekanntmachung der Wahlen sowie die Aufforderung zur Einreichung der Wahlvorschläge (17.12.2019 – 23.01.2020) veröffentlichen.

Der Gemeinderat nahm dies zur Kenntnis.

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5.2. Festlegung Gemeindewahlleitung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 29.10.2019 ö 5.2

Sachverhalt

Gem. Art. 5 Abs. 1 des Gesetzes über die Wahl der Gemeinderäte, der Bürgermeister, der Kreistage und der Landräte –Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz – (GLKrWG) beruft der Gemeinderat den  Wahlleiter sowie dessen Stellvertreter.

Beschluss

Für die Kommunalwahlen am 15. März 2020  wird die Verwaltungsmitarbeiterin Gabriele Frank zum Wahlleiter sowie die Verwaltungsmitarbeit erin Isabell Hauptmann zum Stellvertretenden Wahleiter bestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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5.3. Festlegung Erfrischungsgeld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 29.10.2019 ö 5.3

Sachverhalt

Für die Tätigkeit als Wahlhelfer ist ein Erfrischungsgeld zu zahlen. Der Kreisausschuss hat ein Erfrischungsgeld von 40 € festgelegt. Nachdem die Auszählung der Kommunalwahlen sich bis nach Mitternacht hinziehen wird, und bereits bei der Europawahl (Ende 20:00 Uhr) ein Erfrischungsgeld von 30 € bezahlt wurde, schlägt die Verwaltung vor, für die Kommunalwahlen am 15.03.2020 ein Erfrischungsgeld in Höhe von 70 € und bei einer evtl. Stichwahl 14 Tage später ein Erfrischungsgeld in Höhe von 40 €  festzulegen.

Beschluss

Für die Kommunalwahlen am 15.03.2020 wird ein Erfrischungsgeld in Höh e von 70 € festgelegt. Sollte am 28.03.2020 eine Stichwahl (Landrat, Bürgermeister) stattfinden, wird ein Erfrischungsgeld in Höhe von 40 € gewährt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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6. Information über die Kommunale Verkehrsüberwachung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 29.10.2019 ö 6

Sachverhalt

Die Kommunale Verkehrsüberwachung für den fließenden Verkehr hat im Juli 2019 begonnen. Die Messprotokolle der ersten drei Monaten liegen vor und sind als Anlage beigefügt.
Mit der Überwachung des ruhenden Verkehrs wird, nachdem alle Unterschriften von der Polizeidirektion Nord vorliegen, im November begonnen. Sobald auch hier Zahlen vorliegen, wird der Gemeinderat wieder informiert.

Die Auswertungen unserer eigenen Geschwindigkeitsmessanlagen wurden ebenfalls als Anlagen beigefügt.

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7. Bekanntgaben und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 29.10.2019 ö 7

Sachverhalt

GR Alt monierte die mangelnde, unvollständige und teilweise verwirrende  Umleitungsbeschilderung im Zusammenhang mit der Sperrung der Staatsstraße in Fahlenbach. Er wurde darauf hingewiesen, seine Kritik und  Verbesserungsvorschläge direkt bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde im Landratsamt vorzubringen.

Datenstand vom 22.11.2019 09:35 Uhr