Datum: 21.01.2020
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Schulungsraum Feuerwehrhaus Rohrbach
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Rohrbach
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 10.12.2019
2 Neubau Eisenbahnbrücke km 60,822 (Eiserne Brücke) - Beschlussfassung zur Kreuzungsvereinbarung (Aufweitungsverlangen)
3 Sportweg 2. Bauabschnitt - Entscheidung über Sanierung
4 Beschluss wegen Teilaufhebung der Innenbereichssatzung Nr. 4 "Rinnberg"
4.1 Teilaufhebungsbeschluss
4.2 weiteres Vorgehen
5 Wegfall Hortbetreuung: Entscheidung über Ersatzbetreuungsmöglichkeiten
6 Ausbau Ortsdurchfahrt Fahlenbach - Beschlüsse über Ausbau Gehweg, Verlegung Breitbandleerrohre und Erneuerung Kanalschächte
7 Sanierung alte Schulturnhalle - Info Sachstand und Beschluss zum weiteren Vorgehen
8 Bekanntgaben und Anfragen

zum Seitenanfang

1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 10.12.2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 21.01.2020 ö beschließend 1

Sachverhalt

Die Niederschrift ist im Ratsinformationssystem zu entnehmen!

Beschluss

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 10.12.2019 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

2. Neubau Eisenbahnbrücke km 60,822 (Eiserne Brücke) - Beschlussfassung zur Kreuzungsvereinbarung (Aufweitungsverlangen)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 21.01.2020 ö 2

Sachverhalt

Mit Beschluss vom 05.06.2018 hat der Gemeinderat das Aufweitungsverlangen für die Eisenbahnbrücke über dem Sportweg auf der Basis der damals bekannten Kostenschätzung erneuert.

Mit Schreiben vom 23.10.2019 legte die DB Netz AG die Kreuzungsvereinbarung und die Entwurfsplanungen vor. In dem Anschreiben teilt die DB Netz AG nunmehr mit, dass sich der Kostenstand zur Vorplanung vom Mai 2018 wesentlich erhöht hat. Es hat sich zwischenzeitlich herausgestellt, dass die damals angedachte Variante technisch nicht umsetzbar ist. Die neue Variante mit den entsprechenden Tiefgründungen und einer genaueren Planung und Bepreisung führt zu einem Anstieg der Gesamtkosten (incl. Straßenanteil) von 3,3 Mio € auf jetzt 8,08 Mio €!! Das Anschreiben und die Kreuzungsvereinbarung liegen dem TOP bei. Wir sind nun aufgefordert, die Kreuzungsvereinbarung zu prüfen. Mit der Unterzeichnung der Vereinbarung würden wir dann die endgültige Zustimmung zur Aufweitung geben.

Wir haben zwischenzeitlich das Staatliche Bauamt Ingolstadt zur technischen Prüfung und zur Prüfung des staatlichen Zuschusses eingeschaltet. Das Ergebnis ist in der nachfolgenden Tabelle eingearbeitet:


Ergebnisse in GR-Sitzung
am 05.06.2018
Ergebnisse aus der aktuellen Kostenberechnung



I. Kosten


a) Brückenbauwerk bei gemeindlicher Aufweitung
3.177.400 € brutto

b) Straße (Eingriffslänge 50 m)
   119.000 € brutto

Gesamtkosten
3.296.400 € brutto
8.080.000 € brutto



II. Anteil der Gemeinde 
(wegen Aufweitungsverlangen)
Gemeinde 51,10%; Bahn 48,90%
Anteil Gemeinde 52 %
a) Brückenbauwerk
1.786.527 € brutto
(incl. 10% Verwaltungskostenpauschale)

b) Straße

60.800 € brutto

Gesamtanteil Gemeinde
1.847.327 € brutto
4.200.000 € brutto



III. Vorteilsausgleich Bahn (alt für neu)
1.503.397 € brutto
2.665.850,91 € brutto



IV. Kostenanteil Gemeinde gesamt
343.930 € brutto
1.536.655,44  € brutto



V. Abzüglich staatlicher Förderung

voraussichtlich ca. ???
(Anteil EÜ Fürholzer Straße ca. 52% der förderfähigen Kosten)
500.000 €
Lt. StBA vom 09.01.2020
Verbleibender kommunaler Eigenanteil
??? €
   1.036.655,44 € brutto

Die Eisenbahnüberführung kann voraussichtlich nicht vor 2024 gebaut werden. Nach unseren Erfahrungen mit den Bahnbrückenbauten aus der Vergangenheit ist davon auszugehen, dass die Gesamtkosten spürbar teurer werden und sich damit auch unser Anteil nochmals erhöhen wird.

Wir haben Rücksprache genommen mit dem Wasserwirtschaftsamt, ob eine Verschwenkung der Straße nach Norden, in Richtung Ilm, denkbar wäre. Dies wurde abgelehnt, da der Hochwasserschutz nach dem derzeitigen Ilmgerinne bemessen ist. Eine Querschnittsreduzierung oder eine evtl. Verlegung der Ilm näher zum Widerlager führt zu einer nachteiligen Veränderung des Hochwasserabflusses, was in wasserwirtschaftlicher Sicht nicht hingenommen werden kann.

In Anbetracht dieser außerordentlich hohen Kosten für die Gemeinde von 1,03 Mio € sollte das Aufweitungsverlangen nochmals überdacht werden. Da es sich beim Sportweg - im Vergleich zur Fahlenbacher Straße und der Bahnhofstraße - um eine wenig frequentierte Straße handelt, wird unter der gebotenen Kosten-/Nutzen-Betrachtung empfohlen, das Aufweitungsverlangen zurück zu nehmen. Dies auch unter dem Aspekt, dass nach unseren Erfahrungen mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit bei der späteren Bauausschreibung noch mit deutlichen Mehrkosten zu rechnen sein wird. Wenn wir jetzt die Kostenvereinbarung unterschreiben, dann gibt es kein Zurück mehr. Wenn wir das Aufweitungsverlangen zurücknehmen wird die Eisenbahnbrücke in den bisherigen Maßen, ohne Kostenbeteiligung der Gemeinde, wieder neu errichtet.

Beschluss

Die Gemeinde Rohrbach widerruft sein Aufweitungsverlangen für die Bahnbrücke km 60,822 (Eiserne Brücke /Sportweg). Die Kreuzungsvereinbarung wird nicht unterzeichnet. Die bisherigen Aufweitungsbeschlüsse vom 27.02.2018 und 05.06.2018 werden aufgehoben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 1

zum Seitenanfang

3. Sportweg 2. Bauabschnitt - Entscheidung über Sanierung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 21.01.2020 ö 3

Sachverhalt

Nach der bisherigen Sachlage sollte die Sanierung des 2. Bauabschnittes (von der Eisernen Brücke bis zur Burgstaller Straße) unmittelbar nach dem Neubau der Eisernen Brücke erfolgen. Damals ging mal von einem Neubau der Bahnbrücke in 2021 aus. Jetzt wird offiziell von der Bahn mitgeteilt, dass nicht vor 2024 begonnen werden wird.

Da der Zustand des 2. Bauabschnitts zusehends schlechter wird und sich im Randbereich zur Ilm die Straße auch weiterhin absenkt/wegbricht, kann mit der Sanierung nicht mehr so lange zugewartet werden. Es besteht aus unserer Sicht dringender Sanierungsbedarf. Ursächlich für den schlechten Zustand ist die Nähe zur Ilm und der nicht ausreichend tragfähige Straßenoberbau.
Ferner ist anzumerken, dass das Wasserwirtschaftsamt Ingolstadt im Frühjahr 2020 den Uferbereich auf der rechten Seite flussabwärts zwischen der Eisenbahnbrücke und der Einmündung in die Burgstaller Str. mit Wasserbausteinen befestigt. (Der Bewuchs wurde bereits entfernt, die Wurzelstöcke werden vor Baubeginn abgefräst). Somit wäre ein technisch richtiger Anschluss im Randbereich gewährleistet.  

Die Planung wurde bereits in der Gemeinderatssitzung vom 18.09.2012 genehmigt. Herr Raven vom IB WipflerPLAN stellte die aktualisierte Planung im Wesentlichen nochmals vor (Plan s. Anlage). Die Kosten wurden aktualisiert und betragen brutto 480.000 € incl. aller Nebenkosten. Die Förderfähigkeit der Maßnahmen ist gegeben. Die Höhe des Zuschusses kann derzeit nicht benannt werden.

Auf Anregung des Finanz- und Personalausschusses hat das IB Wipfler die Wirtschaftlichkeit einer provisorischen Zwischenlösung bis zum Neubau der Bahnbrücke geprüft. Im Ergebnis stellte das Büro fest, dass der Bau eines Provisoriums mit nachfolgender Herstellung des endgültigen Ausbaus im Zuge der Brückenerneuerung kostenmäßig für die Gemeinde eindeutig eine teurere Lösung darstellt, als wenn Sie den Ausbau jetzt macht, und die Bahn im Zuge der Erneuerung Ihres Bauwerks die Kosten für die Wiederherstellung übernehmen muss.

Aufgrund der o.g. Ausführungen wird empfohlen, die Sanierung des 2. Bauabschnitts in 2020 umzusetzen. Vorher sind die förderrechtlichen Vorarbeiten auf der Grundlage der aktuellen Kosten von der Verwaltung noch zu erledigen. Das Büro WipflerPLAN wurde bereits in 2012 mit dem Sanierungsprojekt beauftragt.

Im Zuge der Sanierungsarbeiten wird auch das alte Pumpwerk beseitigt.
 

Beschluss

Die Sanierung des 2. Bauabschnitts des Sportwegs wird nach Vorlage der förderrechtlichen Voraussetzungen plangemäß durchgeführt. Es ist zu prüfen, ob eine Verschwenkung der Straße zu Gunsten einer Gehwegerrichtung technisch, rechtlich und wirtschaftlich möglich und angemessen ist . Die Verwaltung wird beauftragt, die weiteren Schritte vorzunehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

4. Beschluss wegen Teilaufhebung der Innenbereichssatzung Nr. 4 "Rinnberg"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 21.01.2020 ö 4
zum Seitenanfang

4.1. Teilaufhebungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 21.01.2020 ö 4.1

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 08.12.2019 wurde die Teilaufhebung der Innenbereichssatzung Nr. 4 „Rinnberg“ für die Teilfläche der Fl.Nr. 190, Gemarkung Rohr, beantragt. Anlass ist ein geplantes Bauvorhaben auf dem Grundstück (Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Erd- und Obergeschoss, Satteldach mit 22° Dachneigung), welchem der Bauausschuss im Rahmen eines Vorbescheidantrages bereits zugestimmt hatte (s. BA-Sitzung vom 05.06.2019). Das Landratsamt Pfaffenhofen sieht jedoch keine Erfolgsaussichten hinsichtlich der erforderlichen Befreiungen von den Festsetzungen der Innenbereichssatzung (E+1-Bauweise mit 22° DN anstatt E+D-Bauweise mit min. 35° DN, Erkeranbau und Garage mit Flachdach anstatt Satteldach).

Zur Realisierung des Bauvorhabens müsste daher entweder die Satzung mit ihren Festsetzungen entsprechend angepasst werden oder alternativ die Satzung für den bezeichneten Teilbereich aufgehoben werden. Bei einer Teilaufhebung der Satzung beurteilt das Landratsamt Pfaffenhofen die Baufläche dann als Innenbereichsfläche nach § 34 BauGB, so dass eine Genehmigung des Bauvorhabens aufgrund von Bezugsfällen im Ort möglich erscheint.

Aus gemeindlicher Sicht besteht Einverständnis mit dem Bauvorhaben (s. BA-Beschluss vom 05.06.2019). Nach ortsplanerischer Beurteilung kann der Teilaufhebung der Innenbereichssatzung entsprochen werden, zumal die bauplanerische Beurteilung der Fläche künftig als Innenbereich (§ 34 BauGB) gesichert ist und damit ein harmonisches Einfügen der Baukörper im Maßstab der umgebenden Bestandsbebauung gewährleistet ist. Insbesondere eine E+1-Bauweise liegt im Ortsteil Rinnberg bereits vor und läuft folglich dem Ortsbild nicht zuwider. Der verbleibende Geltungsbereich der Innenbereichssatzung bleibt unangetastet, da hierfür kein Anlass besteht.

Die Antragsteller haben sich zur Übernahme der anfallenden Planungskosten bereit erklärt. Das Teilaufhebungsverfahren wird von der Gemeindeverwaltung durchgeführt.  

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Teilaufhebung der Innenbereichssatzung Nr. 4 „Rinnberg“ für die im Lageplan – welcher Bestandteil dieses Beschlusses ist - dargestellte Teilfläche der Fl.Nr. 190, Gemarkung Rohr. Der verbleibende Geltungsbereich der Innenbereichssatzung Nr. 4 „Rinnberg“ bleibt unverändert. Die anfallenden Planungskosten sind vom Antragsteller zu tragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

4.2. weiteres Vorgehen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 21.01.2020 ö 4.2

Beschluss

Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf zur Satzungsteilaufhebung im beschlossenen Umfang auszuarbeiten (Billigung)  und das Satzungs-Teilaufhebungsverfahren durchzuführen (Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

5. Wegfall Hortbetreuung: Entscheidung über Ersatzbetreuungsmöglichkeiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 21.01.2020 ö 5

Sachverhalt

Wie bereits im Gemeinderat informiert, wurde vom Markt Wolnzach der Betreuungsvertrag für den Hort zum Ende des Betreuungsjahres 2019/2020 gekündigt. Von der Verwaltung wurden Gespräche mit Vertretern der Caritas Pfaffenhofen über alternative Betreuungsmöglichkeiten für die Grundschulkinder geführt. Die Caritas ist Träger des Hortes in Wolnzach und in unserer Gemeinde auch Träger der Mittags- und Hausaufgabenbetreuung sowie der Ferienbetreuung (bisher 2 Wochen in den Sommerferien).


Folgende Punkte wurden angesprochen:

a) Die Hortbelegung in Wolnzach kann ab September 2020 wieder anders ausschauen, da zum Ende des laufenden Betreuungsjahres eine ganze Gruppe (25 Kinder) raus gehen. Evtl. könnte man dann wieder neue Kinder aus Rohrbach aufnehmen (Gastkinderregelung).
b) Bestehende Hortverträge für die Rohrbacher Kinder laufen weiter, d.h. die jetzigen Hortkinder haben auch weiterhin einen Hortplatz sicher.
c) Es soll primär eine Übergangslösung gefunden werden, da
aa) nach der Generalsanierung des bestehenden Kindergartens Löwenzahn ein „Haus für Kinder“
      betrieben werden soll, indem auch eine Hortbetreuung gewährleistet werden kann.
bb) es bundespolitische Pläne gibt, dass ab 2025 ein Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für
      Grundschüler eingeführt wird.


Grundsätzlich kämen folgende alternative Betreuungsmöglichkeiten in Betracht:

1. Ausweitung der Ferienbetreuung
Jetzt: 2 Wochen in den Sommerferien
Vorschlag neu: Ausweitung um je eine Woche in den Oster- und Herbstferien. Diese Zeiten werden nach der Erfahrung der Caritas am meisten nachgefragt. Die Kostensituation würde nach einer Planung der Caritas für 2020 folgendermaßen ausschauen:

Defizitbetrag für Gemeinde für Sommerferienbetreuung                                         2.589,00 €
Zusätzliches Defizit für Ostern-/Herbstferien                                                1.872,00 €
Gesamtdefizit                                                                                4.461,00 €

2. Einführung einer offenen Ganztagesschule (OGS)
Hierzu hat die Caritas anhand der derzeit angemeldeten Schülerzahlen für das Schuljahr 2019/2020 eine Modellberechnung angestellt.
Im Ergebnis käme es zu einer jährlichen Kostenbeteiligung der Gemeinde von                  34.700,00 €.

Folgende Aspekte sind dabei noch zu berücksichtigen:
a) Bei der OGS ist die Gemeinde für die Beförderung zuständig, die zusätzliche Kosten verursacht.
Diese Kosten können nicht geschätzt werden.                                 zzgl. Beförderungskosten
b) Da die OGS standardmäßig nicht in den Ferienzeiten angeboten wird, wäre daneben weiterhin eine Ferienbetreuung notwendig!                            zzgl. Defizit Ferienbetreuung z.Zt. 4.461,00 €
c) Nach Aussage der Schulleitung ist eine OGS bisher in Rohrbach von den Eltern nicht nachgefragt worden.


Kostengegenüberstellung der beiden Varianten:

Betreuung in
Gesamtkosten für Gemeinde
Schulzeit
Ferien




1) Mittagsbetreuung wie bisher
    (ca. 3.300 €)
Erweiterte Ferienbetreuung in den Oster-, Sommer- und Herbstferien (gesamt 4.461,00 €)

7.761,00 €



2) Offene Ganztagesschule
   (ca. 34.700,00 € zzgl. Beförderung)


wie Ziffer 1 -> 4.461,00 €

39.161,00 €
zzgl. Beförderung


Empfehlung der Verwaltung:
Unter Berücksichtigung aller o.g. Aspekte wird empfohlen, die bisherige Mittags- und Hausaufgabenbetreuung beizubehalten und die bisherige Ferienbetreuung, wie oben dargestellt, in den Oster- und Herbstferien für je eine Woche zu erweitern, falls sich ein ausreichender Bedarf ergibt. Die bisherigen Hortkinder können weiterhin im Hort in Wolnzach bleiben.
Aus unserer Sicht wird damit für die Grundschulkinder zumindest vorübergehend ein ausreichendes Betreuungsangebot zu überschaubaren Kosten angeboten (geplantes Defizit 7.761,00 €). Dies alles auch vor dem Hintergrund, dass es mittelfristig einen gesetzlichen Anspruch auf Ganztagesbetreuung im Grundschulbereich geben kann und wir nach der Generalsanierung des Löwenzahngebäudes eine eigene Hortbetreuung anbieten können.

Beschluss

Für die Grundschüler wird die Ferienbetreuung, wie oben dargestellt, erweitert. Dazu wird die Caritas beauftragt bereits ab 2020, zusätzlich zu den Sommerferien je eine Betreuungswoche in den Oster- und Herbstferien anzubieten und bei ausreichendem Bedarf durchzuführen. Die Gemeinde übernimmt das jeweilige Defizit.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

6. Ausbau Ortsdurchfahrt Fahlenbach - Beschlüsse über Ausbau Gehweg, Verlegung Breitbandleerrohre und Erneuerung Kanalschächte

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 21.01.2020 ö 6

Sachverhalt

Die Submission zur Erneuerung der Ortsdurchfahrt Fahlenbach ist erfolgt, die Arbeiten sollen nach der Frostperiode aufgenommen werden.

Die reinen Baukosten für die Arbeiten im Gehwegbereich sind von der Gemeinde zu tragen und belaufen sich auf 498.178,65 € (brutto). (zuzüglich Grunderwerb, Verwaltungskosten und Vermessung)

Für die Mitverlegung der Leerrohre zur Breitbandversorgung (Glasfaser) für jedes Grundstück bis zur Grundstücksgrenze im Bereich der Ortsdurchfahrt werden 78.646,60 € (brutto) veranschlagt. Eine spätere Kostenübernahme durch einen Anbieter liegt aktuell noch nicht vor.

Zusätzlich wurden - falls erforderlich - zwei Stk. Schachtbauwerke für den Schmutzwasserkanal sowie zwei Schachtbauwerke für den Regenwasserkanal mit ausgeschrieben. Hier fallen Kosten in Höhe von ca. 7.000,00 € (brutto) für Schmutzwasser und 4.000,00 € (brutto) für Regenwasser an.

Im bereits fertig gestellten Bereich ab Einmündung Fürholzener Str. in Richtung Ronnweg wurde die Mitverlegung der Leerrohre zur Breitbandversorgung aufgrund der Dringlichkeit wegen der bereits fortgeschrittenen Bauphase vom 1. Bürgermeister gemäß § 11 Abs. 1 Nr. 7 der Geschäftsordnung angeordnet.  Hier sind Kosten in Höhe von 16.446,68 € (brutto) angefallen. Diese müssen vom Gemeinderat noch nachträglich genehmigt werden.

Beschluss 1

Die reinen Baukosten in Höhe von 498.178,65 € (brutto) zur Erneuerung des Gehweges an der Hauptstraße in Fahlenbach werden genehmigt. Die Arbeiten werden im Zuge der Sanierung der Ortsdurchfahrt von der ausführenden Firma ausgeführt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Beschluss 2

Die Mitverlegung der Leerrohre zu Breitbandversorgung in Höhe von 78.646,60 € (brutto) werden genehmigt und die notwendigen Arbeiten bis zur Grundstücksgrenze ausgeführt. Eine Übernahme bzw. Anmietung des Rohrnetzes wird im Nachgang durch die Verwaltung überprüft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Beschluss 3

Sollte eine Erneuerung von Schächten für Schmutz- oder Regenwasser anfallen, werden diese Arbeiten zu den angebotenen Preisen in Höhe von ca. 7.000,00 € (brutto) für Schmutzwasser und 4.000,00 € (brutto) für Regenwasser ausgeführt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Beschluss 4

Die Kosten für die Mitverlegung der Leerrohre zur Breitbandversorgung im Bereich ab Einmündung Fürholzener Str. in Richtung Ronnweg in Höhe von 16.446,68 € (brutto) werden nachträglich genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

7. Sanierung alte Schulturnhalle - Info Sachstand und Beschluss zum weiteren Vorgehen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 21.01.2020 ö 7

Sachverhalt

Eingangs erläuterte der Vorsitzende die Historie der sich schon über Jahre hinziehenden Planungsbemühungen. Letztlich hat der Gemeinderat am 08.05.2018 das Planungsbüro ghsw Architekten aus Hof/Saale mit der Machbarkeitsstudie „Sanierung alte Schulturnhalle“ beauftragt. Der Arbeitskreis „Ortsmittenplanung“ war mit der weiteren Fortführung dieses Projekts beauftragt.

In einem ersten Entwurf, der mit der Förderstelle bei der Regierung abgestimmt war, ergaben sich zwei Sanierungsvarianten, die neben der reinen Sanierung des Bestandes auch die Anforderungen der Förderstelle nach einem multifunktionalen Bürgerhaus berücksichtigten. Unter anderem war ein Anbau mit einem großzügigen Eingangsbereich und Foyer, sowie ein Gemeinschaftsraum und eine Bühne vorgesehen. Je nach Variante betrugen die Kosten zwischen 1,6 bis 1,8 Mio €.

Dies war dem Arbeitskreis zu teuer und der Bedarf nach so einem groß angelegten Bürgerzentrum wurde nicht zwingend gesehen. Man verständigte sich auf eine Sanierung des Bestandes mit Umbau des vorhandenen Duschraumes in eine kleine Küche mit Ausgabemöglichkeit zur Halle hin. Das Planungsbüro erarbeitete dazu 4 Varianten mit jeweils unterschiedlichem Sanierungsumfang mit den jeweiligen Kosten dazu.

Der Arbeitskreis sprach sich für die Sanierungsvariante 3 aus, die auch eine Dämmung des Daches und der Außenwände beinhaltet. Dies wurde als sinnvolle und trotzdem auch als wirtschaftliche Investition unter energetischen Gesichtspunkten beurteilt. Darüber hinaus sind als zwingend notwendige Maßnahmen

  1. ein neuer Sportboden
  2. neue Fenster im Saalbereich
  3. neue Dacheindeckung mit neuen Flachdachkuppeln
  4. Fassadenverkleidung (z.B. Eternit "Cedral") als kostengünstigste und dauerhafte Lösung
  5. Ergänzung der vorhandenen Holzverkleidung innen im Saalbereich mit Verputzen der verbleibenden Klinkerflächen an den beiden Giebelwänden

vorgesehen. Der Sanierungsumfang ist im Detail aus dem angehängten Konzept in der Variante 3 zu ersehen.

Mit diesem Konzept, das nach Ansicht des Arbeitskreises als ausreichend für ein multidisziplinäres Veranstaltungszentrum gesehen wurde, hat die Verwaltung nach mehreren intensiven Gesprächen letztlich auch die schriftliche Zusage von der Förderstelle erhalten, dass mit dem Konzept Einverständnis besteht und die Kosten von ca. 700.000 € im vollen Umfang als förderfähig anerkannt werden. Der Fördersatz beträgt 60 %.
Der Gemeinde wurde noch aufgegeben, dass der Eingangsbereich mehr eine „Foyerfunktion“ einnehmen muss. Dies werden wir bei der weiteren Planung berücksichtigen. Die weiteren Planungskosten werden pauschal mit 18 % der Baukosten gefördert. Bei angenommenen Baukosten von 700.000. € wären dies 126.000 €.

Die weiteren Schritte sind nun:

  1. Im Gemeinderat das grundsätzliche Einverständnis zur Sanierung im vorgestellten Umfang zu erteilen.

  1. Im Rahmen des geltenden Vergaberechts ist ein Planer zunächst für die Leistungsphasen 1 – 4 HOAI (Genehmigungsplanung) zu beauftragen, der eine Planung im Maßstab 1:100 und eine Kostenberechnung vornimmt. Ein Bauantrag und damit eine entsprechende Planung ist ohnehin zur Umsetzung des Konzepts erforderlich. Die Planung ist mit der Förderstelle abzustimmen. Hierzu sind Angebote von mindestens 3 Planern einzuholen.

  1. Diese Unterlagen sind dann an die ROB zur Bewilligung der Förderung bzw. für die Zusage des vorzeitigen Maßnahmenbeginns einzureichen.

  1. Danach soll die Verwaltung bzw. der Arbeitskreis ermächtigt werden, die Planung an den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben.

Beschluss 1

Der Gemeinderat stimmt der Sanierung im dargestellten Umfang grundsätzlich zu und ist nach der konkreten Förderzusage mit der unverzüglichen Durchführung der Sanierungsarbeiten für die alte Schulturnhalle in ein multidisziplinäres Veranstaltungszentrum einverstanden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 1

Beschluss 2

Die Verwaltung wird beauftragt, die oben dargestellten Maßnahmen durchzuführen und den Planungsauftrag für die Leistungsphasen 1 - 4 HOAI an den wirtschaftlichsten Bieter zu erteilen. Der Bauantrag ist dem Gemeinderat zur endgültigen Zustimmung vorzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 1

zum Seitenanfang

8. Bekanntgaben und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 21.01.2020 ö 8

Sachverhalt

  1. Nachlieferung Ergebnisse der Geschwindigkeitsmessanlagen Rohr und Gambach:
Im Nachgang zur Gemeinderatssitzung vom 29.10.2019 sind in der Anlage noch die beiden fehlenden Auswertungen der Geschwindigkeitsmessungen für Rohr und Gambach eingestellt.

  1. GR Seidl beantragte auch die Auswertung der stationären Geschwindigkeitsmessanlag an der Fahlenbacher Straße in Rohrbach vorzunehmen.

  1. Bekanntgabe Antwort Landratsamt wegen Antrag Geschwindigkeitsbeschränkung für Ortsdurchfahrtsstraße in Gambach:
Das Antwortschreiben auf unseren Antrag auf generelle Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h für die Ortsdurchfahrtsstraße in Gambach während der Bauphase der Autobahn liegt als Anlage zu diesem TOP bei. Demnach entspricht eine pauschale Geschwindigkeitsbeschränkung für die Bauphase des Sanierungsprojekts nicht den rechtlichen Vorgaben. Es wird in jedem Einzelfall geprüft, ob eine Geschwindigkeitsbeschränkung angeordnet werden kann.

  1. Info zum Sachstand Anbau Feuerwehrhaus Fahlenbach:
    Die Ausschreibung läuft noch bis Anfang Februar. Die Auftragsvergabe erfolgt dann in der Sitzung am 11.02.2020. Der Gemeinderat nahm dies zur Kenntnis.

  1. 2. Bgm. Wolf beantragte die mobile Geschwindigkeitsmessanlage auch wieder in Fahlenbach am Ortseingang von Ronnweg kommend bis zum Beginn den Bauarbeiten an der Ortsdurchfahrt anzubringen. Dies sei wegen der Anzahl der KFZ, insbesondere bei Stau auf der BAB, notwendig.

Datenstand vom 18.02.2020 07:46 Uhr