Datum: 03.03.2020
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Schulungsraum Feuerwehrhaus Rohrbach
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Rohrbach
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 11.02.2020
2 Vorstellung und Beschluss über Vorentwurf der Entwässerungs- und Straßenplanung für das Baugebiet "Schelmengrund - 2. BA" (Vertreter vom IB Steinbacher und Planungsbüro OPLA sind anwesend)
3 9. Änderung des Flächennutzungsplanes (Solarpark Ottersried II)
3.1 Behandlung der eingegangenen Anträge und Stellungnahmen im Rahmen der förmlichen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB
3.1.1 Landratsamt Pfaffenhofen - Bauamt
3.1.2 Landratsamt Pfaffenhofen - Bodenschutz
3.1.3 Landratsamt Pfaffenhofen - Immissionsschutz
3.1.4 Landratsamt Pfaffenhofen - Tiefbauverwaltung
3.1.5 Regierung von Oberbayern
3.1.6 Wasserwirtschaftsamt Ingolstadt
3.1.7 Industrie- und Handelskammer München
3.1.8 Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Pfaffenhofen
3.1.9 Autobahndirektion Südbayern
3.1.10 Kreisbrandinspektion Pfaffenhofen
3.2 Feststellungsbeschluss
4 Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 45 "Solarpark Ottersried II" (mit Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 43 "Solarpark Ottersried")
4.1 Behandlung der eingegangenen Anträge und Stellungnahmen im Rahmen der förmlichen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB
4.1.1 Landratsamt Pfaffenhofen - Bauamt
4.1.2 Landratsamt Pfaffenhofen - Bodenschutz
4.1.3 Landratsamt Pfaffenhofen - Immissionsschutz
4.1.4 Landratsamt Pfaffenhofen -Tiefbauverwaltung
4.1.5 Regierung von Oberbayern
4.1.6 Wasserwirtschaftsamt Ingolstadt
4.1.7 Industrie- und Handelskammer München
4.1.8 Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Pfaffenhofen
4.1.9 Autobahndirektion Südbayern
4.1.10 Kreisbrandinspektion Pfaffenhofen
4.2 Satzungsbeschluss
5 Widmung des Zimmers 6 zum Trauzimmer des Standesamtes Rohrbach
6 Bekanntgaben und Anfragen

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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 11.02.2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 03.03.2020 ö beschließend 1

Sachverhalt

Die Niederschrift ist im Ratsinformationssystem zu entnehmen!

Beschluss

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 11.02.2020  wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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2. Vorstellung und Beschluss über Vorentwurf der Entwässerungs- und Straßenplanung für das Baugebiet "Schelmengrund - 2. BA" (Vertreter vom IB Steinbacher und Planungsbüro OPLA sind anwesend)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 03.03.2020 ö 2

Sachverhalt

Das IB Steinbacher arbeitet derzeit an der Erschließungsplanung für das Baugebiet „Schelmengrund – 2. BA“. In Sachen Entwässerungsplanung haben sich nunmehr Erkenntnisse ergeben, die eine Änderung des Bebauungsplanes (wegen der Entwässerung von Hanggrundstücken) nach sich ziehen. Weiter sind grundlegende Entscheidungen hinsichtlich der Straßenplanung zu treffen, die vom IB Steinbacher im Einzelnen vorgestellt werden. Darüber hinaus wurden durch das Büro OPLA noch Anpassungen am BPL-Entwurf vorgenommen.

Ziel der heutigen Sitzung ist die Entscheidung der offenen Punkte, um die Erschließungsplanung sowie der Bebauungsplanung fortsetzen zu können. Eine Detailvorstellung der Erschließungsplanung steht erst nach deren Fertigstellung zu einem späteren Zeitpunkt an.

Der weitere Planungsablauf gestaltet sich wie folgt:
  • Anpassung der heute beschlossenen Änderungen im Bebauungsplanentwurf
  • Fertigstellung des Entwurfes der Erschließungsplanung
  • Vorstellung des Entwurfes der Erschließungsplanung im Gemeinderat
  • ggf. Anpassung des Bebauungsplanentwurfes aufgrund der Erschließungsplanung
  • Durchführung der förmlichen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung zum Bebauungsplanverfahren (2. Auslegung)

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3. 9. Änderung des Flächennutzungsplanes (Solarpark Ottersried II)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 03.03.2020 ö 3

Sachverhalt

Im Vorfeld der Behandlung des Tagesordnungspunktes „9. Änderung des Flächennutzungsplanes“ wurde seitens der Verwaltung auf den Grundsatzbeschluss vom 25.07.2017 zur erstellten PV-Standortstudie bezüglich der Einhaltung von Schutzabständen zu PV-Freiflächenanlagen eingegangen. Dieser besagt, dass an den Ost-, West- und Südrändern der Freiflächen-Photovoltaikanlagen mind. 20 m breite Abstandsflächen als private Grünflächen (Randeingrünung mit Wiesenstreifen und punktuellen bzw. flächigen Gehölzpflanzungen) vorzusehen sind (ausgenommen bei Straßen, Bahn- und Autobahntrassen). Durch das Beibringen von Nachbarunterschriften kann jedoch von der Regelung Abstand genommen werden, d.h. auf die Randabstände verzichtet bzw. diese verringert werden.

Hintergrund war hier neben der Einbindung in die Landschaft auch die Gewährleistung des Blendschutzes zu Siedlungsflächen im weiteren Umfeld und v.a. eine Konfliktfreiheit in Bezug auf bestehende und potenzielle Hopfengärten.

Im Zusammenhang mit der gegenständlichen Bauleitplanung kam die Anregung auf, diesen Grundsatzbeschluss bei aneinandergrenzenden Freiflächen-PV-Anlagen (gilt auch bei dazwischenliegenden Feldwegen) für den betroffenen Grundstücksbereich nicht anzuwenden, zumal die dem Grundsatzbeschluss zugrunde gelegte Begründung hier ins Leere läuft.

Beschluss

Der Grundsatzbeschluss vom 25.07.2017 hinsichtlich der Einhaltung von Abstandsflächen von Freiflächen-PV-Anlagen zu angrenzenden Grundstücken wird dahingehend ergänzt, dass dieser bei aneinandergrenzenden Freiflächen-PV-Anlagen (gilt auch bei dazwischenliegenden Feldwegen) für den betroffenen Grundstücksbereich nicht anzuwenden ist.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 2

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3.1. Behandlung der eingegangenen Anträge und Stellungnahmen im Rahmen der förmlichen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 03.03.2020 ö beschließend 3.1

Sachverhalt

In der Sitzung vom 23.07.2019 hat der Gemeinderat nach vorausgegangener frühzeitiger Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung (§ 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB) den Entwurf zur 9. Änderung des Flächennutzungsplanes gebilligt. Der vom Planungsbüro Neidl + Neidl, Sulzbach-Rosenberg, ausgearbeitete FNP-Änderungsentwurf mit Begründung und Umweltbericht hat in der Zeit vom 31.10.2019 bis einschließlich 03.12.2019 in der Gemeindeverwaltung nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegen. Den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurde gemäß § 4 Abs. 2 BauGB bis einschließlich 03.12.2019 Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.

Im Rahmen der förmlichen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung sind nachfolgende Stellungnahmen abgegeben worden:

Behörden und Träger öffentlicher Belange:
- Landratsamt Pfaffenhofen – Bauamt (Schreiben vom 19.11.2019)
- Landratsamt Pfaffenhofen – Bodenschutz (Schreiben vom 14.11.2019)
- Landratsamt Pfaffenhofen – Immissionsschutz (Schreiben vom 22.11.2019)
- Landratsamt Pfaffenhofen – Tiefbauverwaltung (Schreiben vom 04.11.2019)
- Regierung von Oberbayern (Schreiben vom 25.10.2019)
- Wasserwirtschaftsamt Ingolstadt (Schreiben vom 24.10.2019)
- Industrie- und Handelskammer München (Schreiben vom 11.11.2019)
- Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Pfaffenhofen (Schreiben vom 21.11.2019)
- Autobahndirektion Südbayern (Schreiben vom 28.11.2019)
- Kreisbrandinspektion Pfaffenhofen (Schreiben vom 05.11.2019)

Folgende Behörde n und Träger öffentlicher Belange haben in Ihrer Stellungnahme keine Anregungen oder Bedenken vorgebracht:
- Landratsamt Pfaffenhofen – Naturschutz (Schreiben vom 08.11.2019)
- Landratsamt Pfaffenhofen – Kommunalwesen (Schreiben vom 08.11.2019)
- Landratsamt Pfaffenhofen – Gesundheitsamt (Schreiben vom 06.11.2019)
- Landratsamt Pfaffenhofen – Denkmalschutz (Schreiben vom 30.10.2019)
- Landratsamt Pfaffenhofen – Wirtschaftsentwicklung KUS (Schreiben 11.11.2019)
- Landratsamt Pfaffenhofen – Untere Straßenverkehrsbehörde (Schreiben vom 11.11.2019)
- Handwerkskammer München (Schreiben vom 03.12.2019)
- Markt Reichertshofen (Schreiben vom 31.10.2019)
- Planungsverband Region Ingolstadt (Schreiben vom 15.11.2019)
- Gemeinde Pörnbach (Schreiben vom 07.11.2019)
- Stadt Geisenfeld (Schreiben vom 31.10.2019)

Folgende Behörden und Träger öffentlicher Belange gaben keine Stellungnahme ab, so dass hiermit von diesen Fachstellen Einverständnis mit der Planung angenommen wird:
- Deutsche Telekom
- Bayer. Bauernverband
- Bayer. Landesamt für Denkmalpflege
- Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Pfaffenhofen
- Markt Wolnzach
- Stadt Pfaffenhofen
- Freiwillige Feuerwehr Rohrbach
- Handelsverband Bayern
- Amt für ländliche Entwicklung Oberbayern
- Bayernwerk Netz GmbH
- Bund Naturschutz, Ortsgruppe Rohrbach/Wolnzach
- Inexio GmbH
- Energienetze Bayern

Bürger:
- keine Stellungnahmen eingegangen

Die vorgebrachten Bedenken und Anregungen werden einer Abwägung unterzogen und dazu wie folgt Stellung genommen:

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3.1.1. Landratsamt Pfaffenhofen - Bauamt

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 03.03.2020 ö beschließend 3.1.1

Sachverhalt

Stellungnahme:

  1. Eingrünung:

Auf eine gute Eingrünung insbesondere in den Randbereichen soll geachtet werden (vgl. Regionalplan der Region Ingolstadt (10), B III 1.5 (Z)). Mit Naturgütern ist schonend und sparsam umzugehen (vgl. Art. 141 Abs. 1 Satz 3 BayVerf). Darüber hinaus dient der Grünstreifen der Abschirmung von Immissionen auf Flächen unterschiedlicher Nutzung (z. B. Staub, Spritz- und Düngemittelabdrift, Blendwirkung etc., vgl. § 1 Abs. 6 Nr. 7 c BauGB, vgl. auch Trennungsgrundsatz § 50 BImSchG).
Die Fachstelle nimmt die Abwägung der Gemeinde Rohrbach vom 23.07.201 9 zur Kenntnis. Die Stellungnahme vom der Fachstelle zur Eingrünung vom 01.07.2019 wird aufrechterhalten. Zur schonenden Einbindung der Anlage in Natur und Landschaft und zur Abschirmung sowie zur Sicherstellung der Vernetzung von Biotopstrukturen wird angeregt, eine Eingrünung jeweils auf allen Seiten (auch auf der Westseite und dem nördlichen Teil der Ostseite) mit mindestens 10 m Breite darzustellen.

Abwägung:
Die Forderung nach zusätzlichen Eingrünungen wurde bereits in der frühzeitigen Beteiligung wie folgt abgewogen:

„Bisher sind an jeweils 2 Seiten der Anlagen Grünstreifen mit einer Breite von 7 m beziehungsweise 12 m vorgesehen. Im Osten schließt direkt die bestehende PV-Anlage an. Da die zur Verfügung stehende Modulfläche begrenzt ist und eine Eingrünung in Richtung der Autobahn auch aufgrund der vorhandenen Gehölzbestände in Bezug auf das Landschaftsbild als nicht notwendig erachtet wird, soll an dieser Planung festgehalten werden. Die Untere Naturschutzbehörde als zuständige Fachbehörde meldet in ihrer Stellungnahme zudem keine Bedenken an. Die Funktion als Trittsteinbiotop erfüllen die neu geschaffenen Biotopstrukturen (Hecken und Altgrasstreifen) auch in der vorgesehenen Größe.“

An dieser Abwägung wird festgehalten.

Beschlussvorschlag:
An der bisher zur Thematik „Eingrünung“ ergangenen Abwägung und Beschlussfassung wird festgehalten.

Beschluss:
An der bisher zur Thematik „Eingrünung“ ergangenen Abwägung und Beschlussfassung wird festgehalten.

Abstimmungsergebnis: 19 : 0 angenommen


  1. Redaktionelle Anregungen:

  • Es wird angeregt, die unter Legende Bestand (Auszug), landschaftsplanerische Inhalte dargestellte „landwirtschaftliche Fläche“ der Planzeichnung anzugleichen und diese farblich etwas abgeschwächt darzustellen.

Abwägung:
Die Anregung wird aufgenommen und die Darstellung in der Legende angepasst.

Beschluss

Die redaktionellen Anregungen werden aufgenommen und in die Endfassung eingearbeitet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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3.1.2. Landratsamt Pfaffenhofen - Bodenschutz

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 03.03.2020 ö beschließend 3.1.2

Sachverhalt

Stellungnahme:
Im Planbereich der 9. Änderung des Flächennutzungsplanes liegen keine Informationen zu Altlasten (Altstandorte, Altablagerungen), schädlichen Bodenveränderungen bzw. entsprechenden Verdachtsflächen vor. Sollten im weiteren Verfahren Bodenverunreinigungen festgestellt werden, sind das Wasserwirtschaftsamt Ingolstadt und das Landratsamt Pfaffenhofen zu informieren. Aus den eingereichten Verfahrensunterlagen geht hervor, dass unsere Stellungnahme vom 02.07.2019 berücksichtigt wurde.
Aus bodenschutzrechtlicher Sicht, wird daher keine erneute Stellungnahme abgegeben. Wir verweisen auf unsere Stellungnahme vom 02.07.2019.

Abwägung:
Auf die in der Gemeinderatsitzung vom 24.07.2019 erfolgte Abwägung und Beschlussfassung zur Stellungnahme des Landratsamt Pfaffenhofen, Untere Bodenschutzbehörde im Zuge der frühzeitigen Behördenbeteiligung wird verwiesen. Demnach sind die Forderungen aus den genannten Stellungnahmen bereits berücksichtigt.

Beschluss

Die Stellungnahme  des Landratsamt Pfaffenhofen, Untere Bodenschutzbehörde wird zur Kenntnis genommen. Änderungen an der Bauleitplanung sind nicht erforderlich.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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3.1.3. Landratsamt Pfaffenhofen - Immissionsschutz

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 03.03.2020 ö beschließend 3.1.3

Sachverhalt

Stellungnahme:
Die Gemeinde Rohrbach plant die 9. Änderung des Flächennutzungsplanes zur Verwirklichung eines Sondergebietes für einen Solarpark westlich des bestehenden Solarparks BP Nr. 43 „Solarpark Ottersried".
Der Geltungsbereich umfasst Teilflächen der FINr. 96 der Gemarkung Gambach und FINr. 1818 der Gemarkung Rohrbach. Der Bebauungsplan wird im Parallelverfahren aufgestellt.

Aus Sicht des Immissionsschutzes bestehen keine Bedenken gegen die Änderung des Flächennutzungsplanes. Auf die Stellungnahme zum Bebauungsplan Nr. 45 wird verwiesen.

Abwägung:
Die Stellungnahme des Landratsamt Pfaffenhofen - Immissionsschutz wird zur Kenntnis genommen. Die Stellungnahme zum Bebauungsplan kommt ebenfalls zu dem Schluss, dass keine Bedenken bestehen.
Änderungen an der Bauleitplanung sind nicht erforderlich.

Beschluss

Die Stellungnahme des Landratsamt Pfaffenhofen - Immissionsschutz wird zur Kenntnis genommen. Änderungen an der Bauleitplanung sind nicht erforderlich.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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3.1.4. Landratsamt Pfaffenhofen - Tiefbauverwaltung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 03.03.2020 ö beschließend 3.1.4

Sachverhalt

Stellungnahme:
Es wird auf die Stellungnahme vom 18.06.2019 verwiesen. Diese bleibt weiterhin in vollem Umfang erhalten.

Abwägung:
Auf die in der Gemeinderatsitzung vom 24.07.2019 erfolgte Abwägung und Beschlussfassung zur Stellungnahme der Tiefbauverwaltung im Zuge der frühzeitigen Behördenbeteiligung wird verwiesen. Demnach sind die Forderungen aus den genannten Stellungnahmen bereits berücksichtigt.
Die Stellungnahme des Landratsamt Pfaffenhofen, Sachgebiet Kreiseigener Tiefbau wird zur Kenntnis genommen. Änderungen an der Bauleitplanung sind nicht erforderlich.

Der Gemeinderat nimmt dies zur Kenntnis.

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3.1.5. Regierung von Oberbayern

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 03.03.2020 ö beschließend 3.1.5

Sachverhalt

Stellungnahme:
Die Regierung von Oberbayern als Höhere Landesplanungsbehörde gab zu o.g. Vorhaben zuletzt mit Schreiben vom 02.07.2019 eine Stellungnahme ab. Darin wird festgestellt, dass die Planung den Erfordernissen der Raumordnung nicht entgegensteht. Da sich in den neu vorgelegten Planunterlagen (Fassung vom 23.07.2019) keine landesplanerisch relevanten Änderungen ergeben haben, ist eine erneute landesplanerische Bewertung nicht veranlasst. Die Planung steht den Erfordernissen der Raumordnung weiterhin nicht entgegen.

Abwägung:
Die Stellungnahme der Höheren Landesplanungsbehörde wird zur Kenntnis genommen. Änderungen an der Bauleitplanung sind nicht erforderlich.

Der Gemeinderat nimmt dies zur Kenntnis.

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3.1.6. Wasserwirtschaftsamt Ingolstadt

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 03.03.2020 ö beschließend 3.1.6

Sachverhalt

Stellungnahme:
Von den geänderten Fassungen des Bebauungsplanes Nr. 45 und der 9. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Rohrbach sind keine neuen wasserwirtschaftlichen Belange betroffen.

Abwägung:
Die Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes wird zur Kenntnis genommen. Änderungen an der Bauleitplanung sind nicht erforderlich.

Der Gemeinderat nimmt dies zur Kenntnis.

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3.1.7. Industrie- und Handelskammer München

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 03.03.2020 ö beschließend 3.1.7

Sachverhalt

Stellungnahme:
Das zur Überplanung anstehende Gelände eignet sich aufgrund seiner räumlichen Lage, Nähe zur Autobahn A9, wie seiner infrastrukturellen Erschließbarkeit in hohem Maße für die Ausweisung als Sondergebiet (SO) gemäß § 11 BauNVO. Mit dem dargelegten Planvorhaben besteht aus Sicht der gewerblichen Wirtschaft Einverständnis.

Abwägung:
Die Stellungnahme der Industrie- und Handelskammer wird zur Kenntnis genommen. Änderungen an der Bauleitplanung sind nicht erforderlich.

Der Gemeinderat nimmt dies zur Kenntnis.

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3.1.8. Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Pfaffenhofen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 03.03.2020 ö beschließend 3.1.8

Sachverhalt

Stellungnahme:

  1. Bereich Landwirtschaft:

Aus landwirtschaftlich-fachlicher Sicht bestehen zur o.g. Planung keine grundsätzlichen Bedenken, wenn eine Haftungsfreistellung zugunsten der Bewirtschafter der angrenzenden Flächen (vgl. Abwägungsprotokoll vom 24.07.2019) vom Vorhabensträger bei der Gemeinde hinterlegt wird.

Abwägung:
Auf den Gemeinderatsbeschluss vom 24.07.2019 wird verwiesen. Demnach ist eine Haftungsfreistellung vom Vorhabensträger gemeinsam mit dem Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan bei der Gemeinde zu hinterlegen. Änderungen an der Bauleitplanung sind nicht erforderlich.


  1.  Bereich Forsten

Von dem geplanten Vorhaben ist kein Wald nach Art. 2 des Waldgesetzes für Bayern (BayWaldG) betroffen.

Abwägung:
Der Gemeinderat nimmt dies zur Kenntnis. 

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt den Abwägungsvorschlägen zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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3.1.9. Autobahndirektion Südbayern

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 03.03.2020 ö beschließend 3.1.9

Sachverhalt

Stellungnahme:
Das Ing.-Büro IFB Eigenschenk GmbH kam in ihrem Blendgutachten zu dem Ergebnis, dass die eventuell auftretenden Blendungen die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs auf der Autobahn nicht gefährden und die auftretenden Blendungen aus fachgutachterlicher Sicht als nicht störend einzustufen sind.
Dennoch bleibt der Vorbehalt, Maßnahmen zur Vermeidung von Blendungen einzufordern, sollten wider Erwarten die Verkehrsteilnehmer durch die Anlage in ihrem Fahrverhalten beeinträchtigt werden.
Die Zustimmung zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 45 für das Gebiet "Solarpark Ottersried II" (einschließlich Teilaufhebung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 43 für das Gebiet „Solarpark Ottersried “) sowie 9. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Rohrbach (Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB) wird erteilt, setzen dabei aber voraus, dass die aufgeführten Forderungen im Zuge der frühzeitigen Beteiligung und der Vorbehalt hinsichtlich der Errichtung von Maßnahmen zur Vermeidung von Blendungen berücksichtigt und eingehalten werden.

Abwägung:
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Neue Forderungen haben sich nicht ergeben. Auf die in der Gemeinderatsitzung vom 24.07.2019 erfolgte Abwägung und Beschlussfassung zur Stellungnahme der Autobahndirektion im Zuge der frühzeitigen Behördenbeteiligung wird verwiesen. Auf Ebene des Flächennutzungsplanes werden noch keine Festsetzungen in Bezug auf den Blendschutz getroffen.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem Abwägungsvorschlag zu. Änderungen an der Bauleitplanung sind nicht erforderlich.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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3.1.10. Kreisbrandinspektion Pfaffenhofen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 03.03.2020 ö beschließend 3.1.10

Sachverhalt

Stellungnahme:

1. Flächen für die Feuerwehr

Die Verkehrsflächen von der öffentlichen Straße bis hin zur Umzäunung der Solar-Parks sind so anzulegen, dass sie mit den Fahrzeugen der Feuerwehr jederzeit ungehindert befahren werden können. Hinsichtlich der Beschaffenheit ist die „Richtlinie über Flächen für die Feuerwehr“ (BayTB, Punkt A 2.2.1.1) einzuhalten.

Abwägung:
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Sie sind vom Vorhabensträger im Zuge der Ausführungsplanung zu beachten und umzusetzen. Auf Ebene des Flächennutzungsplanes ergibt sich kein Handlungsbedarf.


2. Löschwasserbedarf

Bei Solarparks sind im Brandfall wasserführende Fahrzeuge der Feuerwehr zur Löschwasserversorgung vorgesehen. Einer Löschwasserversorgung durch das öffentliche Trinkwassernetz bedarf es im Regelfall nicht.

Abwägung:
Der Gemeinderat nimmt den Hinweis zur Kenntnis.


3. Feuerwehrplan

Wegen der Besonderheiten dieser Anlage ist ein Feuerwehrplan nach DIN 14 095 vom Betreiber in Absprache mit der Brandschutzdienststelle zu erstellen und der örtlichen Feuerwehr in zweifacher Ausfertigung sowie der Kreisbrandinspektion im PDF Format zur Verfügung zu stellen.
In den Plänen muss die Leitungsführung bis zum/zu den Wechselrichter/-n und von dort bis zum Übergabepunkt des Energieversorgungsunternehmens erkennbar sein. Weiter sind Trenneinrichtungen der PV-Module einzuzeichnen. Hinsichtlich einer eventuellen Objektplanung (Alarmplanung) sollte eine eindeutige Alarmadresse von der Gemeinde zugeordnet werden.
Die Erreichbarkeit eines Verantwortlichen für die bauliche Anlage und des zuständigen Energieversorgungsunternehmens ist im Feuerwehrplan aufzunehmen und alle fünf Jahre auf ihre Richtigkeit zu überprüfen.

Abwägung:
Die geforderten Unterlagen sind im Zuge der Ausführungsplanung vom Vorhabensträger in Abstimmung mit der zuständigen Feuerwehr zu erstellen. Die weiteren Hinweise sind ebenfalls vom Vorhabensträger im Zuge der Ausführungsplanung zu beachten und umzusetzen. Auf Ebene des Flächennutzungsplanes ergibt sich kein Handlungsbedarf.


4. Zugänglichkeit

Für die Feuerwehr ist eine gewaltlose Zugänglichkeit am Zufahrtstor vorzusehen. Es ist ein Schlüsselrohr (FSD 1) mit der „Feuerwehrschließung für den Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm“ am Feuerwehrzugang anzubringen.

Abwägung:
Die Hinweise sind ebenfalls vom Vorhabensträger im Zuge der Ausführungsplanung zu beachten und umzusetzen. Auf Ebene des Flächennutzungsplanes ergibt sich kein Handlungsbedarf.


5. Freischaltung der PV Anlage durch die Feuerwehr

Für einen sicheren Feuerwehreinsatz wird eine DC-Schaltstelle als Feuerwehrschalter (VdS 3145)
gefordert. Die Freischaltung muss möglichst nahe am Modul erfolgen.

Abwägung:
Die Freischaltung ist im Zuge der Ausführungsplanung zwischen Feuerwehr und dem Vorhabensträger abzustimmen und eine DC-Schaltstelle als Feuerwehrschalter (VdS 3145) zu erstellen. Auf Ebene des Flächennutzungsplanes ergibt sich kein Handlungsbedarf.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt den Abwägungsvorschlägen zu. Änderungen an der Bauleitplanung sind nicht erforderlich.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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3.2. Feststellungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 03.03.2020 ö beschließend 3.2

Beschluss

Der Gemeinderat stellt auf Basis der

  1. Beschlüsse vom 23.07.2019 zur Abwägung der eingegangenen Anträge und Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 3 Abs. 1, § 4 Abs. 1 BauGB sowie der

  1. Beschlüsse vom 03.03.2020 zur Abwägung der eingegangenen Anträge und Stellungnahmen im Rahmen der förmlichen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 3 Abs. 2, § 4 Abs. 2 BauGB

die vom Planungsbüro Neidl+ Neidl, Sulzbach-Rosenberg, gefertigte 9. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Begründung und Umweltbericht unter Berücksichtigung der heute beschlossenen redaktionellen Änderungen bzw. Ergänzungen fest. Der Flächennutzungsplan ist mit seinen Anlagen dem Landratsamt Pfaffenhofen zur Genehmigung vorzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 1

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4. Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 45 "Solarpark Ottersried II" (mit Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 43 "Solarpark Ottersried")

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 03.03.2020 ö beschließend 4
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4.1. Behandlung der eingegangenen Anträge und Stellungnahmen im Rahmen der förmlichen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 03.03.2020 ö beschließend 4.1

Sachverhalt

In der Sitzung vom 23.07.2019 hat der Gemeinderat  nach vorausgegangener frühzeitiger Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung (§ 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB) den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 45 „Solarpark Ottersried II“ (einschließlich der Teilaufhebung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 43 „Solarpark Ottersried“) gebilligt. Der vom Planungsbüro Neidl + Neidl, Sulzbach-Rosenberg ausgearbeitete Bebauungsplanentwurf mit Begründung, Umweltbericht und Vorhabens- und Erschließungsplan hat in der Zeit vom 31.10.2019 bis einschließlich 03.12.2019 in der Gemeindeverwaltung nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegen. Den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurde gemäß § 4 Abs. 2 BauGB bis einschließlich 03.12.2019 Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.  

Im Rahmen der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung sind nachfolgende Stellungnahmen abgegeben worden:

Behörden und Träger öffentlicher Belange:
- Landratsamt Pfaffenhofen – Bauamt (Schreiben vom 19.11.2019)
- Landratsamt Pfaffenhofen – Bodenschutz (Schreiben vom 14.11.2019)
- Landratsamt Pfaffenhofen – Immissionsschutz (Schreiben vom 22.11.2019)
- Landratsamt Pfaffenhofen – Tiefbauverwaltung (Schreiben vom 04.11.2019)
- Wasserwirtschaftsamt Ingolstadt (Schreiben vom 24.10.2019)
- Regierung von Oberbayern (Schreiben vom 25.10.2019)
- Industrie- und Handelskammer München (Schreiben vom 11.11.2019)
- Kreisbrandinspektion Pfaffenhofen (Schreiben vom 05.11.2019)
- Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Pfaffenhofen (Schreiben vom 21.11.2019)
- Autobahndirektion Südbayern (Schreiben vom 28.11.2019)

Folgende Behörden und Träger öffentlicher Belange haben in Ihrer Stellungnahme keine Anregungen oder Bedenken vorgebracht:
- Landratsamt Pfaffenhofen – Naturschutz (Schreiben vom 08.11.2019)
- Landratsamt Pfaffenhofen – Denkmalschutz (Schreiben vom 30.10.2019)
- Landratsamt Pfaffenhofen – Kommunalwesen (Schreiben vom 08.11.2019)
- Landratsamt Pfaffenhofen – Gesundheitsamt (Schreiben vom 06.11.2019)
- Landratsamt Pfaffenhofen – Untere Straßenverkehrsbehörde (Schreiben vom 11.11.2019)
- Landratsamt Pfaffenhofen – Wirtschaftsentwicklung KUS (Schreiben vom 11.11.2019)
- Markt Reichertshofen (Schreiben vom 31.10.2019)
- Amt für ländliche Entwicklung Oberbayern (Schreiben vom 05.11.2019)
- Planungsverband Region Ingolstadt (Schreiben vom 15.11.2019)
- Gemeinde Pörnbach (Schreiben vom 07.11.2019)
- Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Pfaffenhofen (Schreiben vom 29.11.2019)
- Stadt Geisenfeld (Schreiben vom 31.10.2019)
- Handwerkskammer München (Schreiben vom 03.12.2019)

Folgende Behörden und Träger öffentlicher Belange gaben keine Stellungnahme ab, so dass hiermit von diesen Fachstellen Einverständnis mit der Planung angenommen wird:
- Bayer. Bauernverband
- Bayer. Landesamt für Denkmalpflege
- Markt Wolnzach
- Stadt Pfaffenhofen
- Handelsverband Bayern
- Freiwillige Feuerwehr Rohrbach
- Deutsche Telekom
- Bund Naturschutz, Ortsgruppe Rohrbach/Wolnzach
- Inexio
- Energienetzte Bayern
- Bayernwerk Netz GmbH

Bürger:
- keine Stellungnahmen eingegangen

Die vorgebrachten Bedenken und Anregungen werden einer Abwägung unterzogen und dazu wie folgt Stellung genommen:

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4.1.1. Landratsamt Pfaffenhofen - Bauamt

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 03.03.2020 ö beschließend 4.1.1

Sachverhalt

Stellungnahme:

  1. Eingrünung:

Auf eine gute Eingrünung insbesondere in den Randbereichen soll geachtet werden (vgl. Regionalplan der Region Ingolstadt (10), B III 1.5 (Z)). Mit Naturgütern ist schonend und sparsam umzugehen (vgl. Art. 141 Abs. 1 Satz 3 BayVerf). Darüber hinaus dient der Grünstreifen der Abschirmung von Immissionen auf Flächen unterschiedlicher Nutzung (z.B. Staub, Spritz- und Düngemittelabdrift, Blendwirkung, etc., vgl. § 1 Abs. 6 Nr. 7 c BauGB, vgl. auch Trennungsgrundsatz § 50 BlmSchG).
Der Beschluss des Gemeinderates Rohrbach vom 23.07.2019 wird zur Kenntnis genommen. Die Angleichung der Heckengröße in Vorhaben- und Erschließungsplan und Bebauungsplan wird begrüßt. Die Stellungnahme der Fachstelle in Bezug auf die Eingrünung der Photovoltaikanlage und deren Einbindung in die Landschaft vom 01.07.2019 wird dagegen aufrechterhalten.

Abwägung:
Die Forderung nach zusätzlichen Eingrünungen wurde bereits in der frühzeitigen Beteiligung wie folgt abgewogen:

„Die Anregungen werden zur Kenntnis genommen. Bisher sind an jeweils 2 Seiten der Anlagen Grünstreifen mit einer Breite zwischen 7 m und 12 m vorgesehen, die mit einer zweireihigen Hecke bepflanzt werden. Im Osten schließt direkt die bestehende PV-Anlage an. Da die zur Verfügung stehende Modulfläche begrenzt ist und eine Eingrünung in Richtung der Autobahn auch aufgrund der vorhandenen Gehölzbestände in Bezug auf das Landschaftsbild als nicht notwendig erachtet wird, soll an dieser Planung festgehalten werden. Die Untere Naturschutzbehörde als zuständige Fachbehörde meldet in ihrer Stellungnahme zudem keine Bedenken an.“

An dieser Abwägung wird festgehalten.

Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat stimmt dem Abwägungsvorschlag zu. Änderungen der Planung ergeben sich nicht.

Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt dem Abwägungsvorschlag zu. Änderungen der Planung ergeben sich nicht.

Abstimmungsergebnis: 19 : 0 angenommen


  1. Anforderungen an Planunterlagen:

Einige Planunterlagen entsprechen noch nicht in allen Punkten den planungsrechtlichen Anforderungen (vgl. u. a. § 9 BauGB, PlanZV). Die Rechtssicherheit des Bebauungsplanes setzt klare Regelungen voraus, die z.T. noch nicht gegeben sind.
Der Beschluss des Gemeinderates Rohrbach vom 23.07.2019 zu den planungsrechtlichen Anforderungen wird zur Kenntnis genommen. Die Anpassung des Bezuges von Punkt B 3.1, der Änderung von Punkt B 9.1 (Ausgleichsflächen), des Vorhaben- und Erschießungsplanes (Pflege der Hecken, Darstellung der Linien, Flurgrenzen, Beschriftung), und die Anpassung der Lesbarkeit der Flurnummern werden begrüßt.
Die Erkennbarkeit der Zahlen der Maßketten und Maße im Systemschnitt Module 1:100 ist aus Sicht der Fachstelle immer noch nicht ausreichend. Es wird dahingehend angeregt, dies noch zu verbessern und die Zahlen größer darzustellen.

Abwägung:
Die Maßketten im Systemschnitt werden zur besseren Lesbarkeit noch einmal überarbeitet.

Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat stimmt dem Abwägungsvorschlag zu. Änderungen der Planung ergeben sich nicht.

Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt dem Abwägungsvorschlag zu. Änderungen der Planung ergeben sich nicht.

Abstimmungsergebnis: 19 : 0 angenommen


  1. Redaktionelle Anregungen:

Der Durchführungsvertrag ist dem Gemeinderat spätestens vor der Fassung des Satzungsbeschlusses vorzulegen.

Abwägung:
Der Durchführungsvertrag liegt vor. Der Gemeinderat nimmt dies zur Kenntnis.

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4.1.2. Landratsamt Pfaffenhofen - Bodenschutz

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 03.03.2020 ö beschließend 4.1.2

Sachverhalt

Stellungnahme:
Im Planbereich des Bebauungsplanes Nr. 45 „Solarpark Ottersried II" der Gemeinde Rohrbach liegen keine Informationen zu Altlasten (Altstandorte, Altablagerungen), schädlichen Bodenveränderungen bzw. entsprechenden Verdachtsflächen vor. Sollten im weiteren Verfahren Bodenverunreinigungen festgestellt werden, sind das Wasserwirtschaftsamt Ingolstadt und das Landratsamt Pfaffenhofen zu informieren.
Aus den eingereichten Verfahrensunterlagen geht hervor, dass unsere Stellungnahme vom 02.07.2019 berücksichtigt wurde.
Aus bodenschutzrechtlicher Sicht, wird daher keine erneute Stellungnahme abgegeben. Wir verweisen auf unsere Stellungnahme vom 02.07.2019.

Abwägung:
Auf die in der Gemeinderatsitzung vom 24.07.2019 erfolgte Abwägung und Beschlussfassung zur Stellungnahme des Landratsamt Pfaffenhofen, Untere Bodenschutzbehörde im Zuge der frühzeitigen Behördenbeteiligung wird verwiesen. Demnach sind die Forderungen aus den genannten Stellungnahmen bereits berücksichtigt.

Beschluss

Die Stellungnahme des Landratsamt Pfaffenhofen, Untere Bodenschutzbehörde wird zur Kenntnis genommen. Änderungen an der Bauleitplanung sind nicht erforderlich.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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4.1.3. Landratsamt Pfaffenhofen - Immissionsschutz

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 03.03.2020 ö beschließend 4.1.3

Sachverhalt

Stellungnahme:
Auf die Stellungnahme des Immissionsschutzes vom 27.06.2019 wird verwiesen.
Die Gemeinde Rohrbach plant die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 45, zur Errichtung eines Solarparks und die Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 43. Der Geltungsbereich umfasst jeweils Teilflächen der FI. Nr. 96 der Gemarkung Gambach und FI. Nr. 1818 der Gemarkung Rohrbach. Der Flächennutzungsplan wird im Parallelverfahren geändert.

Im Nahbereich des geplanten Sondergebietes befinden sich landwirtschaftliche Flächen sowie die Autobahn A 9 im Norden.
Direkt angrenzend im Osten befindet sich der bestehende Bebauungsplan Nr. 43 „Solarpark Ottersried".
Aus Sicht des Immissionsschutzes bestehen keine Bedenken gegen die Aufstellung des o.g. Bebauungsplans der Gemeinde Rohrbach.

Zur erneuten Beteiligung wird ein Blendgutachten vom 26.08.2019 (Projekt-Nr. 2019-2093) vorgelegt.
Die ermittelten Blendungen liegen außerhalb des relevanten Sichtfeldes für Fahrzeugführer liegen, deshalb sind keine Blendschutzeinrichtungen notwendig.
Aus Sicht des Immissionsschutzes bestehen keine Bedenken gegen die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 45 der Gemeinde Rohrbach.

Abwägung:
Die Stellungnahme des Landratsamt Pfaffenhofen - Immissionsschutz wird zur Kenntnis genommen. Änderungen an der Bauleitplanung sind nicht erforderlich.

Beschluss

Die Stellungnahme des Landratsamt Pfaffenhofen, Immissionsschutz wird zur Kenntnis genommen. Änderungen an der Bauleitplanung sind nicht erforderlich.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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4.1.4. Landratsamt Pfaffenhofen -Tiefbauverwaltung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 03.03.2020 ö beschließend 4.1.4

Sachverhalt

Stellungnahme:
Es wird auf die Stellungnahme vom 18.06.2019 verwiesen. Diese bleibt weiterhin in vollem Umfang erhalten.

Abwägung:
Auf die in der Gemeinderatsitzung vom 24.07.2019 erfolgte Abwägung und Beschlussfassung zur Stellungnahme der Tiefbauverwaltung im Zuge der frühzeitigen Behördenbeteiligung wird verwiesen. Demnach sind die Forderungen aus den genannten Stellungnahmen bereits berücksichtigt.
Die Stellungnahme des Landratsamt Pfaffenhofen, Sachgebiet Kreiseigener Tiefbau wird zur Kenntnis genommen. Änderungen an der Bauleitplanung sind nicht erforderlich.

Der Gemeinderat nimmt dies zur Kenntnis.

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4.1.5. Regierung von Oberbayern

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 03.03.2020 ö beschließend 4.1.5

Sachverhalt

Stellungnahme:
Die Regierung von Oberbayern als Höhere Landesplanungsbehörde gab zu o.g. Vorhaben zuletzt mit Schreiben vom 02.07.2019 eine Stellungnahme ab. Darin wird festgestellt, dass die Planung den Erfordernissen der Raumordnung nicht entgegensteht. Da sich in den neu vorgelegten Planunterlagen (Fassung vom 23.07.2019) keine landesplanerisch relevanten Änderungen ergeben haben, ist eine erneute landesplanerische Bewertung nicht veranlasst. Die Planung steht den Erfordernissen der Raumordnung weiterhin nicht entgegen.

Abwägung:
Die Stellungnahme der Höheren Landesplanungsbehörde wird zur Kenntnis genommen. Änderungen an der Bauleitplanung sind nicht erforderlich.

Der Gemeinderat nimmt dies zur Kenntnis.

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4.1.6. Wasserwirtschaftsamt Ingolstadt

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 03.03.2020 ö beschließend 4.1.6

Sachverhalt

Stellungnahme:
Von den geänderten Fassungen des Bebauungsplanes Nr. 45 und der 9. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Rohrbach sind keine neuen wasserwirtschaftlichen Belange betroffen.

Abwägung:
Die Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes wird zur Kenntnis genommen. Änderungen an der Bauleitplanung sind nicht erforderlich.

Der Gemeinderat nimmt dies zur Kenntnis.

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4.1.7. Industrie- und Handelskammer München

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 03.03.2020 ö beschließend 4.1.7

Sachverhalt

Stellungnahme:
Das zur Überplanung anstehende Gelände eignet sich aufgrund seiner räumlichen Lage, Nähe zur Autobahn A9, wie seiner infrastrukturellen Erschließbarkeit in hohem Maße für die Ausweisung als Sondergebiet (SO) gemäß § 11 BauNVO. Mit dem dargelegten Planvorhaben besteht aus Sicht der gewerblichen Wirtschaft Einverständnis.

Abwägung:
Die Stellungnahme der Industrie- und Handelskammer wird zur Kenntnis genommen. Änderungen an der Bauleitplanung sind nicht erforderlich.

Der Gemeinderat nimmt dies zur Kenntnis.

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4.1.8. Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Pfaffenhofen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 03.03.2020 ö beschließend 4.1.8

Sachverhalt

Stellungnahme:

  1. Bereich Landwirtschaft:

Aus landwirtschaftlich-fachlicher Sicht bestehen zur o.g. Planung keine grundsätzlichen Bedenken, wenn eine Haftungsfreistellung zugunsten der Bewirtschafter der angrenzenden Flächen (vgl. Abwägungsprotokoll vom 24.07.2019) vom Vorhabensträger bei der Gemeinde hinterlegt wird.

Abwägung:
Auf den Gemeinderatsbeschluss vom 24.07.2019 wird verwiesen. Demnach ist eine Haftungsfreistellung vom Vorhabensträger gemeinsam mit dem Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan bei der Gemeinde zu hinterlegen. Änderungen an der Bauleitplanung sind nicht erforderlich.


  1.  Bereich Forsten

Von dem geplanten Vorhaben ist kein Wald nach Art. 2 des Waldgesetzes für Bayern (BayWaldG) betroffen.

Abwägung:
Der Gemeinderat nimmt dies zur Kenntnis. 

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt den Abwägungsvorschlägen zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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4.1.9. Autobahndirektion Südbayern

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 03.03.2020 ö beschließend 4.1.9

Sachverhalt

Stellungnahme:

Das Ing.-Büro IFB Eigenschenk GmbH kam in ihrem Blendgutachten zu dem Ergebnis, dass die eventuell auftretenden Blendungen die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs auf der Autobahn nicht gefährden und die auftretenden Blendungen aus fachgutachterlicher Sicht als nicht störend einzustufen sind.
Dennoch bleibt der Vorbehalt, Maßnahmen zur Vermeidung von Blendungen einzufordern, sollten wider Erwarten die Verkehrsteilnehmer durch die Anlage in ihrem Fahrverhalten beeinträchtigt werden.
Die Zustimmung zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 45 für das Gebiet "Solarpark Ottersried II" (einschließlich Teilaufhebung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 43 für das Gebiet „Solarpark Ottersried“) sowie 9. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Rohrbach (Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB) wird erteilt, setzen dabei aber voraus, dass die aufgeführten Forderungen im Zuge der frühzeitigen Beteiligung und der Vorbehalt hinsichtlich der Errichtung von Maßnahmen zur Vermeidung von Blendungen berücksichtigt und eingehalten werden.

Abwägung:
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Neue Forderungen haben sich nicht ergeben. Auf die in der Gemeinderatsitzung vom 24.07.2019 erfolgte Abwägung und Beschlussfassung zur Stellungnahme der Autobahndirektion im Zuge der frühzeitigen Behördenbeteiligung wird verwiesen. Änderungen an der Bauleitplanung sind nicht erforderlich

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem Abwägungsvorschlag zu. Änderungen an der Bauleitplanung sind nicht erforderlich.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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4.1.10. Kreisbrandinspektion Pfaffenhofen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 03.03.2020 ö beschließend 4.1.10

Sachverhalt

Stellungnahme:

1. Flächen für die Feuerwehr

Die Verkehrsflächen von der öffentlichen Straße bis hin zur Umzäunung der Solar-Parks sind so anzulegen, dass sie mit den Fahrzeugen der Feuerwehr jederzeit ungehindert befahren werden können. Hinsichtlich der Beschaffenheit ist die „Richtlinie über Flächen für die Feuerwehr“ (BayTB, Punkt A 2.2.1.1) einzuhalten.

Abwägung:
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Sie sind vom Vorhabensträger im Zuge der Ausführungsplanung zu beachten und umzusetzen. Änderungen an der Bauleitplanung sind nicht erforderlich.


2. Löschwasserbedarf

Bei Solarparks sind im Brandfall wasserführende Fahrzeuge der Feuerwehr zur Löschwasserversorgung vorgesehen. Einer Löschwasserversorgung durch das öffentliche Trinkwassernetz bedarf es im Regelfall nicht.

Abwägung:
Der Gemeinderat nimmt den Hinweis zur Kenntnis.


3. Feuerwehrplan

Wegen der Besonderheiten dieser Anlage ist ein Feuerwehrplan nach DIN 14 095 vom Betreiber in Absprache mit der Brandschutzdienststelle zu erstellen und der örtlichen Feuerwehr in zweifacher Ausfertigung sowie der Kreisbrandinspektion im PDF Format zur Verfügung zu stellen.
In den Plänen muss die Leitungsführung bis zum/zu den Wechselrichter/-n und von dort bis zum Übergabepunkt des Energieversorgungsunternehmens erkennbar sein. Weiter sind Trenneinrichtungen der PV-Module einzuzeichnen. Hinsichtlich einer eventuellen Objektplanung (Alarmplanung) sollte eine eindeutige Alarmadresse von der Gemeinde zugeordnet werden.
Die Erreichbarkeit eines Verantwortlichen für die bauliche Anlage und des zuständigen Energieversorgungsunternehmens ist im Feuerwehrplan aufzunehmen und alle fünf Jahre auf ihre Richtigkeit zu überprüfen.

Abwägung:
Die geforderten Unterlagen sind im Zuge der Ausführungsplanung vom Vorhabensträger in Abstimmung mit der zuständigen Feuerwehr zu erstellen. Die weiteren Hinweise sind ebenfalls vom Vorhabensträger im Zuge der Ausführungsplanung zu beachten und umzusetzen. Änderungen an der Bauleitplanung sind nicht erforderlich.


4. Zugänglichkeit

Für die Feuerwehr ist eine gewaltlose Zugänglichkeit am Zufahrtstor vorzusehen. Es ist ein Schlüsselrohr (FSD 1) mit der „Feuerwehrschließung für den Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm“ am Feuerwehrzugang anzubringen.

Abwägung:
Die Hinweise sind ebenfalls vom Vorhabensträger im Zuge der Ausführungsplanung zu beachten und umzusetzen. Änderungen an der Bauleitplanung sind nicht erforderlich.


5. Freischaltung der PV Anlage durch die Feuerwehr

Für einen sicheren Feuerwehreinsatz wird eine DC-Schaltstelle als Feuerwehrschalter (VdS 3145)
gefordert. Die Freischaltung muss möglichst nahe am Modul erfolgen.

Abwägung:
Die Freischaltung ist im Zuge der Ausführungsplanung zwischen Feuerwehr und dem Vorhabensträger abzustimmen und eine DC-Schaltstelle als Feuerwehrschalter (VdS 3145) zu erstellen. Änderungen an der Bauleitplanung sind nicht erforderlich.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt den Abwägungsvorschlägen zu. Änderungen an der Bauleitplanung sind nicht erforderlich.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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4.2. Satzungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 03.03.2020 ö beschließend 4.2

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt gemäß §§ 9 und 10 des Baugesetzbuches (BauGB) auf Basis der

  1. Beschlüsse vom 23.07.2019 zur Abwägung der eingegangenen Anträge und Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 3 Abs. 1, § 4 Abs. 1 BauGB sowie der

  1. Beschlüsse vom 03.03.2020 zur Abwägung der eingegangenen Anträge und Stellungnahmen im Rahmen der förmlichen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 3 Abs. 2, § 4 Abs. 2 BauGB

den vom Planungsbüro Neidl+Neidl, Sulzbach-Rosenberg, gefertigten Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 45 „Solarpark Ottersried II“ (mit Teilaufhebung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 43 „Solarpark Ottersried“) samt Begründung, Umweltbericht, Vorhaben- und Erschließungsplan und Blendgutachten unter Berücksichtigung der heute beschlossenen redaktionellen Änderungen bzw. Ergänzungen als Satzung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 1

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5. Widmung des Zimmers 6 zum Trauzimmer des Standesamtes Rohrbach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 03.03.2020 ö 5

Sachverhalt

Nach dem Umbau des bisherigen Sitzungssaales in Büroräume muss ein neues Trauzimmer für Trauungen zur Verfügung gestellt werden. Das bisherige Büro von Frau Schilling (Zimmer Nr. 6) wurde dafür ausgestattet.  Gemäß § 14 Abs. 2 Personenstandsgesetzes sind Eheschließungen in den Räumen zulässig, wenn die Räumlichkeiten geeignet sind und für diesen Zweck gewidmet werden.

Beschluss

Das Zimmer 6 des Rathauses wird als Trauzimmer gewidmet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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6. Bekanntgaben und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 03.03.2020 ö 6

Sachverhalt

  1. Wie in der GR-Sitzung vom 11.02.2020 festgehalten, soll der Dachstuhl des bestehenden Leichenhauses in Rohrbach durch Gemeinderatsmitglied Hans Alt überprüft werden. Auf Anfrage von 1. Bürgermeister Keck teilte Hr. Alt mit, dass dies demnächst vollzogen wird.


  1. Das neue HLF 20 der Feuerwehr Rohrbach wird durch die Kameraden der FF Rohrbach am 05./06.03.2020 bei der Fa. Rosenbauer in Österreich abgeholt und anschließend zeitnah in Dienst gestellt.


  1. Es wurde nachgefragt, warum die Rohrbacher Straße in Fahlenbach auf 30 km/h beschildert wurde. 1. Bürgermeister Keck teilte mit, dass dies aufgrund Anliegerbeschwerden analog der getroffenen Vorgehensweise in den anderen, von der Autobahnbaustelle betroffenen Ortsteilen, angeordnet wurde.


  1. Es wurde nachgefragt, ob es am Wahlsonntag im Rathaus wieder eine öffentliche Präsentation der Ergebnisse (wie bisher im Sitzungssaal) angeboten wird. Es wurde informiert, dass hierzu der Kopierraum im Erdgeschoss entsprechend hergerichtet wird.


  1. Es wurde über die ständige Verschmutzung der Ilm-Fußgängerbrücke am Sportweg/Mühlweg durch Hundekot – meist mitten in der Gehfläche – berichtet. Es wurde daher angeregt, mittels einer Wildkamera den Hundehalter zu ermitteln, da dieser Verstoß gegen die öffentliche Ordnung so nicht hingenommen werden kann und das Missverhalten gestoppt werden muss. Im Gemeinderat wurde intensiv darüber diskutiert und die Meinung geteilt. Allerdings wurde seitens der Verwaltung darauf hingewiesen, dass es aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht möglich sein dürfte, die gewünschte Videoüberwachung durchzuführen. Dennoch wird versucht, den Verursacher anderweitig ausfindig zu machen.


  1. Hans Vachal informierte das Gremium über den regen Zuspruch des Events „Hüpfmania“ am 17.-19.04.2020.
 

Datenstand vom 27.04.2020 13:41 Uhr