Datum: 16.04.2020
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Alte Schulturnhalle
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Rohrbach
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:40 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 03.03.2020
2 Wasserversorgung "Waaler Gruppe" - Errichten neuer Trinkwasserbrunnen (INGEO und WWA anwesend) *)
2.1 Inbetriebnahme der neuen Trinkwasserbrunnen
2.2 Ausschreibung von sechs Grundwassermessstellen
2.3 Einleiten der Verfahren zur Festsetzung der Wasserschutzgebiete Waal und Feilenforst
2.4 Ausbauplanung Brunnen und Anschlussleitungen zum Hochbehälter - Beschluss über Vergabe der Planungsleistung
3 Sanierung Sportweg 2. BA - Entscheidung zur weiteren Vorgehensweise
4 Annahme von Spenden im Haushaltsjahr 2019
5 Bekanntgaben und Anfragen

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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 03.03.2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 16.04.2020 ö beschließend 1

Sachverhalt

Die Niederschrift ist im Ratsinformationssystem zu entnehmen!

Beschluss

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 03.03.2020 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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2. Wasserversorgung "Waaler Gruppe" - Errichten neuer Trinkwasserbrunnen (INGEO und WWA anwesend) *)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 16.04.2020 ö beschließend 2

Sachverhalt

Die Messpunktbohrungen sind abgeschlossen und ausgewertet. Herr Kwasnitschka wird über die Ergebnisse berichten. Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass einer Inbetriebnahme der Brunnen nichts entgegensteht. Die Wässer der drei neuen Brunnen können (durch die Pumpensteuerung bereits in der Zuleitung zum Hochbehälter) gemischt werden und liegen damit stets unterhalb der für Trinkwasser zulässigen Grenzen (insbesondere der für Nitrat).

Zur Bestimmung des Umgriffs des Wasserschutzgebietes ist es zwingend erforderlich in einem großen Radius um die drei neuen Brunnen herum weitere 6 Grundwassermessstellen zu bohren. Hierfür werden Baukosten in Höhe von ca. 200.000 € netto erwartet. Hinzu kommt das Honorar von INGEO.

Künftig soll die Versorgung wie folgt sichergestellt werden:

Förderung Brunnen Waal
Begrenzung bei 150.000 m³, um das Versorgungsgebiet dauerhaft zu sichern
Förderung Brunnen Feilenforst
 330.000 m³
Wasserzukauf Ilmtalgruppe
80.000 m³
Gesamtmenge
560.000 m³

Das Wassersschutzgebiet Waal muss entsprechend der Fördermenge angepasst werden. Für das Wasserschutzgebiet Feilenforst muss ebenfalls das Schutzgebietsverfahren eingeleitet werden.

Mit der Planung des Ausbaus der Brunnen (Brunnenhäuser, hydraulische und elektrische Ausrüstung) und der Anbindung der Brunnen an den Hochbehälter soll das Ingenieurbüro Kienlein beauftragt werden, da diese bereits den neuen Hochbehälter planen und die Ausführung überwachen. Aus diesem Grund wurde ein Angebot für einen Ingenieurvertrag eingeholt. Das Angebot beläuft sich für Lph. 1 – 9 aus 164.731,43 € netto.
Die Kosten für Anschluss und Ausbau der Brunnen belaufen sich ca. auf 1,3 Mio. €.

Zum Vergleich:
Der Wasserzukauf der benötigten Wassermenge bei der Ilmtalgruppe würde bei den aktuellen Vertragskonditionen jährlich mit einem Betrag von 420.000 € in die Gebührenkalkulation mit einfließen (Zukaufsmenge: 300.000 m³, Gebühr 1,40 €/m³).

Das wirkt sich auf unseren Wasserpreis insofern aus, als wir die Gebühr dauerhaft um 0,98 €/m³ nur deshalb erhöhen müssten. Die Kosten für den Unterhalt unseres Netzes usw. fallen zusätzlich an. Bei Gebührenerhöhung durch die Ilmtalgruppe steigt unsere Gebühr ebenfalls weiter an.

Aus wirtschaftlichen Gründen ist der Ausbau und Betrieb der Brunnen in Feilenforst anzustreben.

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2.1. Inbetriebnahme der neuen Trinkwasserbrunnen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 16.04.2020 ö beschließend 2.1

Sachverhalt

Siehe TOP 2

Beschluss

Die Brunnen 1 und 2 im Versorgunggebiet Feilenforst werden Inbetrieb genommen. Die Inbetriebnahme von TB3 wird vom Ergebnis der Grundwassermessstellenbohrungen abhängig gemacht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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2.2. Ausschreibung von sechs Grundwassermessstellen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 16.04.2020 ö beschließend 2.2

Sachverhalt

Siehe TOP 2

Beschluss

Das Ingenieurbüro INGEO wird beauftragt, die Ausschreibung von sechs Grundwassermessstellen vorzunehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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2.3. Einleiten der Verfahren zur Festsetzung der Wasserschutzgebiete Waal und Feilenforst

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 16.04.2020 ö beschließend 2.3

Sachverhalt

Siehe TOP 2

Beschluss

Der TOP wird zurückgestellt, bis die Ergebnisse der Bohrungen vorliegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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2.4. Ausbauplanung Brunnen und Anschlussleitungen zum Hochbehälter - Beschluss über Vergabe der Planungsleistung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 16.04.2020 ö beschließend 2.4

Sachverhalt

Siehe TOP 2

Beschluss

Das Ingenieurbüro Kienlein wird mit der Planung der Zuführung an den Hochbehälter beauftragt. Verhandlungen zur K osteneinsparung sind zu führen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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3. Sanierung Sportweg 2. BA - Entscheidung zur weiteren Vorgehensweise

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 16.04.2020 ö 3

Sachverhalt

I) In der Gemeinderatssitzung am 21.01.2020 wurde die Verwaltung beauftragt zu prüfen, ob eine Verschwenkung des Sportwegs unter der Eisernen Brücke zugunsten einer Gehwegerrichtung möglich ist. Hierzu haben einige Gespräche mit dem Wasserwirtschaftsamt und dem Planungsbüro WipflerPlan stattgefunden.

Das Wasserwirtschaftsamt hat mit dem beiliegenden Schreiben vom 17.02.2020 Stellung genommen und letztlich unter der Voraussetzung zugestimmt, dass keine negativen Auswirkungen auf den Wasserstand und den Abfluss bei Hochwasser zu erwarten sind. Dies ist durch entsprechende Planungen nachzuweisen. Sollte die Voraussetzungen gegeben sein, müsste dann im Anschluss eine Planfeststellung bzw. eine Plangenehmigung nach § 68 Wasserhaushaltsgesetz erfolgen. Die Dauer dafür ist mit ca. 9 – 12 Monaten anzusetzen. Für die Durchführung der Planungen wurde nach Rücksprache mit dem Wasserwirtschaftsamt das IB WipflerPlan vorgeschlagen, da dieses alle Leistungen aus einer Hand anbieten kann.

Um die hydraulischen Berechnungen durchführen zu können muss zuerst eine Straßen- und Objektplanung (für die Stützmauer) als Vorplanung bis Leistungsphase 2 erstellt werden. Das IB WipflerPlan hat mit dem beigefügten Vorabentwurf die mit dem WWA Ingolstadt vorabgestimmte denkbare Variante dargestellt. Hier ist ein Gehweg mit einer Breite von 1,5 m und eine Straße mit einer Breite von 4,5 m (bisher 3,50 m) vorgesehen.

Das IB WipflerPlan hat für das Honorar für die Objektplanung der Stützmauer, für die Straßenplanung und den hydraulischen Nachweis jeweils bis Leistungsphase 2/Vorplanung insgesamt brutto 9.450.- € veranschlagt.

Die gesamten Baukosten für die Stützmauer und die Straße bei dieser Variante würden grob mit 152.000.- € brutto geschätzt werden.

II) In diesen Zeitraum hinein hat uns das Wasserwirtschaftsamt (WWA) informiert, dass die Bahn die geänderte Brückenplanung (ohne unser Aufweitungsverlangen) erstellt und dem WWA zur Stellungnahme vorgelegt hat. Aus dieser Planung geht – überraschenderweise – hervor, dass wir jetzt auf der Sportwegseite einen Platzgewinn von 2,5 m hätten, wohlgemerkt ohne Aufweitungsverlangen und damit ohne Kostenbeteiligung von unserer Seite!  Hierzu siehe den folgenden Auszug aus der Mail mit Skizze:


Auf telefonische Nachfrage wurde uns erklärt, dass das neue südliche Widerlager wegen den schlechten Untergrundverhältnissen nicht mehr an den jetzigen Widerlagerstandort platziert werden kann. Es wird wie in der Skizze rot schraffiert dargestellt, daneben neu errichtet. Nach Abbruch des bestehenden Widerlagers ergibt sich dann dieser Platzgewinn zugunsten des Sportwegs. Die schlechte Nachricht ist, dass der Neubau nicht vor 2035 durchgeführt wird. Es werden zur Überbrückung Instandhaltungsmaßnahmen an der Eisernen Brücke vorgenommen.


Jetzt stellt sich die Frage, wie weiter vorgegangen werden soll:

1) Die Planungen werden dem IB WipflerPLAN in Auftrag geben und dann das Ergebnis abgewartet, ob die Alternative einer Straßenverschwenkung überhaupt aus wasserwirtschaftlicher/hydraulischer Sicht gemacht werden kann. Sollte dies möglich sein, dann ist über die weitere Vorgehensweise – bauen oder nicht – zu entscheiden (Kosten ca. 152.000 €).

Oder

2) Die Planungen nicht in Auftrag geben und auf den Neubau der Eisernen Brücke warten, da wir dann den oben beschriebenen Platzgewinn zur Schaffung eines Geh- und Radweges kostenfrei erhalten. Der Neubau der Eisernen Brücke muss auf alle Fälle kommen, weil dann die Lebensdauer der Eisernen Brücke abgelaufen ist.

c) Bei beiden o.g. Alternativen muss jedoch klar sein, dass die Sanierung des 2. Bauabschnittes des Sportweges zwingend erforderlich ist.
Im Falle der Alternative 1 - es wird keine Straßenverschwenkung gebaut - soll die planmäßige Sanierung des 2. Bauabschnittes ohne Verzögerung in Angriff genommen werden. Dies gilt ebenso, wenn für die Alternative 2 entschieden wird.

Beschluss

Der Gemeinderat beauftragt das IB WipflerPlan mit den oben dargestellten Planungen zum Preis von ca. 9.450.- €. Nach Vorstellung der Ergebnisse wird über das weitere Vorgehen entschieden. Sollte die Straßenverschwenkung nicht gebaut werden, aus welchen Gründen auch immer, so wird die Sanierung des 2. Bauabschnittes des Sportweges bei entsprechenden Haushaltsmitteln unverzüglich ausgeführt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 6

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4. Annahme von Spenden im Haushaltsjahr 2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 16.04.2020 ö beschließend 4

Sachverhalt

Nach den gemäß Gemeinderatssitzung vom 07.07.2009 beschlossenen Handlungsempfehlungen zum Umgang mit Spesen, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen für kommunale oder gemeinnützige Zwecke hat der Gemeinderat über die Annahme der in der als Anlage beigefügten Zuwendungsliste Haushaltsjahr 2019 aufgeführten Spenden Nr. 1 bis 50 zu entscheiden.

Beschluss

Der Gemeinderat genehmigt die Annahme der in der Zuwendungsliste Haushaltsjahr 2019 aufgeführten Spenden Nr. 1 bis 50.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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5. Bekanntgaben und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 16.04.2020 ö 5

Sachverhalt

a) Corona-Pandemie

aa) Der Eigen- und Fremdschutz wird bei uns sehr ernst genommen. Mit einer internen Dienstanweisung wurden für alle relevanten Organisationseinheiten (z.B. Rathaus, Kläranlage, Schulhausmeister) weitestgehend ein Schichtbetrieb angeordnet. Im Rathaus wird tageweise zwischen 2 Teams gewechselt. Es kann auch in Homeoffice gearbeitet werden. Wer nicht arbeitet muss bis auf Weiteres Resturlaub oder Überstunden abbauen. Dies gilt auch in den Kindertagesstätten.

Das Rathaus ist bis auf Weiteres geschlossen. Nur bei vorheriger telefonischer Absprache und wenn ein zwingender Grund vorliegt kommt es zu persönlichen Kontakten. Hierüber wird eine Besucherliste geführt. Für den Fall einer Lockerung des Zugangs zum Rathaus wurden 10 Scheiben aus Plexiglas bestellt, die einen Trennschutz gewährleisten sollen.

bb) In den Kindertagesstätten haben wir derzeit nur im Löwenzahn ein Kind in der Notbetreuung. In der Schule ist auch ein Kind in der Notbetreuung.

cc) Schutz-/Gesichtsmasken
Es wurden über das Landratsamt eine Sammelbestellung aufgegeben. Wir haben 3000 Stück bestellt. Im übrigen wurde eine Aktion über die Kindertagesstätten initiiert. Dort sollen weitere Schutzmasken genäht werden.

dd) Sonstige Aktionen:
1. Ehrenamtlicher Hol- und Bringservice für Rohrbach:
Bürger, die aufgrund gesundheitlicher Bedenken nicht mehr selbständig einkaufen können, können sich von Montag bis Freitag jeweils zwischen 09:00 und 12:00 Uhr unter der Rufnummer 0 84 42 – 96 70 20 melden. Dies ist ein Gemeinschaftsprojekt der Gemeinde Rohrbach, der Projektgruppe „Senioren und Menschen mit Behinderung“, der Nachbarschaftshilfe Rohrbach, vielen freiwilligen Ehrenamtlichen und von Taxi Filser.

2. Rohrbach hilft Rohrbach
Beate Kempf, Stefanie Grindinger und Susanne Götz hatten die Idee, lokale Online-Shops und Lieferservice-Angebote zusammenzutragen. Auf der Webseite werden alle Angebote und hilfreiche Infos gebündelt.

ee) Auf der Landkreishomepage können die aktuellen Zahlen zu den infizierten und geheilten Personen, aufgesplittet nach Gemeinden, eingesehen werden:
https://www.landkreis-pfaffenhofen.de/HOME/Aktuelles/AlleMeldungen.aspx?rssid=8893fbae-a4f8-4b19-8974-152055a2d270.




Datenstand vom 20.05.2020 14:54 Uhr