Datum: 13.05.2020
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Alte Schulturnhalle
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Rohrbach
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Vereidigung des Ersten Bürgermeisters
2 Genehmigung der Sitzungsniederschriften vom 16.04. und 21.04.2020
3 Vereidigung der neuen ehremamtlichen Gemeinderatsmitglieder
4 Beschlussfassung über die Zahl der weiteren Bürgermeister
5 Wahl der weiteren Bürgermeister
5.1 Wahl des 2. Bürgermeister
5.2 Wahl des 3. Bürgermeister
6 Vereidigung der weiteren Bürgermeister
7 Ausschüsse
7.1 Beschlussfassung über die Festsetzung und Besetzung der Ausschüsse gemäß der neuen Geschäftsordnung (Entwurf)
7.1.1 Festsetzung der zu bildenden Ausschüsse
7.1.2 Festlegung der Sitzverteilung und der Zahl der Sitze in den Ausschüssen
7.1.3 Festlegung der personellen Besetzung der Ausschüsse
7.2 Beschlussfassung über die personelle Besetzung des "kirchlichen" Bauausschusses
8 Geschäftsordnung Gemeinderat
8.1 Vorlage des Entwurfs der neuen Geschäftsordnung des Gemeinderats
8.2 Beschluss über die vorläufige Weitergeltung der bisherigen Geschäftsordnung
9 Vorlage des Entwurfs einer Hauptsatzung (="Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts") *)
10 Beschlussfassung über die Bildung von Arbeitskreisen
11 Benennung der Fraktionssprecher
12 Benennung der Mitglieder der Schulverbandsversammlung und deren Stellvertreter
13 Benennung der Mitglieder des Abwasserzweckverbandes "Mittleres Ilmtal" und deren Stellvertreter
14 Benennung der Mitglieder des Wasserzweckverbandes "Ilmtalgruppe" und deren Stellvertreter
15 Benennung der Mitglieder des Zweckverbandes "Bruckbach" und deren Stellvertreter
16 Benennung der Mitglieder des Planungsverbandes "Windkraftplanung Landkreis Pfaffenhofen a.d. Ilm"
17 Bestellung des 1. Bürgermeisters zum Standesbeamten - beschränkt auf die Vornahme von Eheschließungen
18 Bekanntgaben und Anfragen

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1. Vereidigung des Ersten Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 13.05.2020 ö 1

Sachverhalt

Die Vereidigung nahm das älteste Mitglied des Gemeinderats Herr Peter Otto vor, indem er dem 1. Bürgermeister folgenden Eid abnahm:

„Ich schwöre Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern, gehorsam den Gesetzen und gewissenhafte Erfüllung meiner Amtspflichten – so wahr mir Gott helfe.“

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2. Genehmigung der Sitzungsniederschriften vom 16.04. und 21.04.2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 13.05.2020 ö beschließend 2

Sachverhalt

Die Niederschriften sind im Ratsinformationssystem zu entnehmen!

Beschluss

Die Niederschriften der öffentlichen Sitzungen  vom 16.04. und 21.04.2020 werden genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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3. Vereidigung der neuen ehremamtlichen Gemeinderatsmitglieder

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 13.05.2020 ö 3

Sachverhalt

Der 1. Bürgermeister nahm den neu gewähl ten Gemeinderatsmitgliedern gemeinsam den in Art. 31 Abs. 4 GO vorgeschriebenen Eid ab.

„Ich schwöre Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern. Ich schwöre den Gesetzen gehorsam zu sein und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen. Ich schwöre die Rechte der Selbstverwaltung zu wahren und ihren Pflichten nachzukommen, – so wahr mir Gott helfe.”

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4. Beschlussfassung über die Zahl der weiteren Bürgermeister

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 13.05.2020 ö 4

Sachverhalt

Der erste Bürgermeister wies darauf hin, dass der Gemeinderat einen zweiten Bürgermeister wählen muss und noch einen weiteren (= dritten) Bürgermeister wählen kann. Er ließ darüber abstimmen, ob ein dritter Bürgermeister gewählt werden soll.

Der 1. Bürgermeister wies darauf hin, dass sowohl der 2. als auch der 3. Bürgermeister gemäß Art. 35 Abs. 1 Satz 2 GO ehrenamtlich tätig sind.

Beschluss

Für die Legislaturperiode 2020/2026 wird in der Gemeinde Rohrbach ein dritter Bürgermeister gewählt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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5. Wahl der weiteren Bürgermeister

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 13.05.2020 ö 5
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5.1. Wahl des 2. Bürgermeister

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 13.05.2020 ö 5.1

Sachverhalt

Es wurde erläutert, dass
a) die Wahl in geheimer Abstimmung mit Stimmzetteln zu erfolgen hat
b) Wahlvorschläge abgegeben werden können, die aber nicht verbindlich sind.
c) die Wählbarkeitsvoraussetzungen (Deutsche im Sinne Art 116 GG, keine Richter) liegen bei allen Gemeinderäten vor.
d) mehr als die Hälfte der abgegebenen Stimmen gültig sein müssen (ansonsten Wahlwiederholung)
e) leere Stimmzettel und solche wo der Wählerwille nicht erkennbar ist, ungültig sind
f) die absolute Mehrheit der gültigen Stimmen zum Wahlsieg erforderlich sind

Es wurde vorgeschlagen, zur Unterstützung bei der Durchführung der Wahl einen Wahlausschuss zu bilden, dem folgende Gemeinderatsmitglieder angehören sollen:

a) Peter Otto (als ältestes Gemeinderatsmitglied)
b) Korbinian Pöppel (als jüngstes Gemeinderatsmitglied)

Der Gemeinderat erhob dagegen keine Einwendungen.

Im Anschluss wurden die Gemeinderäte Ralf Hochmuth und Johann Vachal zur Wahl des 2. Bürgermeisters vorgeschlagen. Der 1. Bürgermeister ließ die Stimmzettel austeilen und forderte dazu auf, am Platz zu bleiben (wegen dem Abstandsgebot ist der Grundsatz der geheimen Wahl in diesem Fall als erfüllt anzusehen), den Stimmzettel auszufüllen und ihn zweifach gefaltet in die Wahlurne zu werfen. Die Stimmabgabe wurde in einem Verzeichnis vermerkt.


Von den anwesenden

19        Mitgliedern des Gemeinderats (einschließlich dem ersten Bürgermeister) haben

19        den Stimmzettel abgegeben. Die Zahl der abgegebenen Stimmzettel stimmte mit der Zahl der Abstimmungsvermerke überein.

Die Stimmzettel wurden im Anschluss geöffnet und auf ihre Gültigkeit überprüft. Es wurde festgestellt, dass keine Stimmzettel ungültig sind.

Die gültigen Stimmzettel wurden nun verlesen. Es entfielen auf

Nr.
Familienname, Vorname
Stimmen
1.
Hochmuth Ralf
11
2.
Vachal Johann
8

Der 1. Bürgermeister verkündete nun das Wahlergebnis und stellte fest, dass

Herr Ralf Hochmuth die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten hat und damit zum 2. Bürgermeister gewählt ist.

Er fragte den Gewählten, ob er die Wahl annimmt. Der Gewählte nahm die Wahl an.

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5.2. Wahl des 3. Bürgermeister

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 13.05.2020 ö 5.2

Sachverhalt

Zum 3. Bürgermeister wurde der Gemeinderat Johann Vachal zur Wahl vorgeschlagen. Der 1. Bürgermeister ließ die Stimmzettel austeilen und forderte dazu auf, am Platz zu bleiben (wegen dem Abstandsgebot ist der Grundsatz der geheimen Wahl in diesem Fall als erfüllt anzusehen), den Stimmzettel auszufüllen und ihn zweifach gefaltet in die Wahlurne zu werfen. Die Stimmabgabe wurde in einem Verzeichnis vermerkt.

Von den anwesenden

19 Mitgliedern des Gemeinderats (einschließlich dem ersten Bürgermeister) haben

19 den Stimmzettel abgegeben. Die Zahl der abgegebenen Stimmzettel stimmte mit der Zahl der Abstimmungsvermerke überein.

Die Stimmzettel wurden nun geöffnet und auf ihre Gültigkeit überprüft. Es wurde festgestellt, dass 5 Stimmzettel ungültig sind.

Die gültigen Stimmzettel wurden verlesen. Es entfielen  auf

Nr.
Familienname, Vorname
Stimmen
1.
Vachal Johann
13
2.
Schwarzmair Elvis
1

Der 1. Bürgermeister verkündete nun das Wahlergebnis und stellte fest, dass

Herr Johann Vachal die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten hat und damit zum 3. Bürgermeister gewählt ist.

Wegen Erkrankung konnte GR Vachal an der Sitzung nicht teilnehmen. Er teilte vorab schriftlich mit, dass er die Wahl annimmt.

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6. Vereidigung der weiteren Bürgermeister

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 13.05.2020 ö 6

Sachverhalt

Im Anschluss an die Wahl vereidigte der 1. Bürgermeister Keck den neu gewählten 2. Bürgermeister Ralf Hochmuth gemäß Art. 27 Abs. 1 KWBG.

„Ich schwöre Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern, gehorsam den Gesetzen und gewissenhafte Erfüllung meiner Amtspflichten – so wahr mir Gott helfe.“

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7. Ausschüsse

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 13.05.2020 ö 7

Sachverhalt

Zu diesem Tagesordnungspunkt fanden bereits im Vorfeld Abstimmungsgespräche mit den einzelnen Gruppierungen/Fraktionen statt. Der Vorsitzende stellt die abgestimmten Ergebnisse vor, die als Anlage zu diesem TOP angefügt sind.

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7.1. Beschlussfassung über die Festsetzung und Besetzung der Ausschüsse gemäß der neuen Geschäftsordnung (Entwurf)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 13.05.2020 ö 7.1
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7.1.1. Festsetzung der zu bildenden Ausschüsse

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 13.05.2020 ö 7.1.1

Sachverhalt

Es wurden folgende Ausschüsse vorgeschlagen:

-        Haupt- und Finanzausschuss
-        Bau-, Umwelt- und Grundstücksausschuss
-        Rechnungsprüfungsausschuss
-        Ferienausschuss

Zum neu vorgeschlagenen Ferienausschuss wurden folgende Erläuterungen abgegeben:
Die Einberufung eines solchen Ausschusses wurde, sofern bestehend, vom Bayer. Innenministerium mit Schreiben vom 20.03.2020 infolge der Corona-Pandemie anstelle der Einberufung des Gemeinderats empfohlen. Diese Empfehlung wurde zum Anlass genommen, um grundsätzlich über den Ferienausschuss zu diskutieren, ob er in die neue Geschäftsordnung aufgenommen werden soll. Dazu bedarf es einen entsprechenden Gemeinderatsbeschluss.
Die Gemeindeordnung (GO) gibt in § 32 Abs. 4 dem Gemeinderat die Möglichkeit einen solchen Ausschuss zu bestimmen. Es sind dazu folgende Regelungen in der GO getroffen bzw. wurden auch in den Entwurf der neuen Geschäftsordnung für den Gemeinderat aufgenommen:

a) Die Ferienzeit des Gemeinderates beträgt sechs Wochen; sie beginnt jeweils mit dem ersten Ferientag der allgemeinen Sommerferien.

b) 1Der Ferienausschuss erledigt während der Ferienzeit nach Buchstabe a) alle Angelegenheiten, für die sonst der Gemeinderat oder ein beschließender Ausschuss zuständig ist. 2Aufgaben, die kraft Gesetzes der Beschlussfassung des Gemeinderates vorbehalten sind (§ 2 GeschO), soll der Ferienausschuss nur erledigen, wenn sie nicht ohne Nachteil für die Beteiligten, für die Gemeinde oder für die Allgemeinheit bis zum Ende der Ferienzeit aufgeschoben werden können. 3Der Ferienausschuss ist nicht zuständig für Angelegenheiten, die dem Werkausschuss obliegen oder kraft Gesetzes von besonderen Ausschüssen wahrgenommen werden müssen.

Zur Besetzung des Ferienausschusses wurde  vorgeschlagen, dem Haupt- und Finanzausschuss die Aufgaben und Befugnisse des Ferienausschusses vollumfänglich zu übertragen. Somit braucht es nicht nochmals einen neuen Ausschuss.
 

Beschluss 1

Es werden folgende Ausschüsse festgelegt:

-        Haupt- und Finanzausschuss
-        Bau-, Umwelt- und Grundstücksausschuss
-        Rechnungsprüfungsausschuss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Gemeinderat genehmigt die Bildung des Ferienausschusses und die Übertragung dessen Aufgaben und Befugnisse auf den Haupt- und Finanzausschuss.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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7.1.2. Festlegung der Sitzverteilung und der Zahl der Sitze in den Ausschüssen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 13.05.2020 ö 7.1.2

Sachverhalt

Die Ausschüsse wurden , wie vom Bayerischen Gemeindetag empfohlen, nach dem Verfahren Hare/Niemeyer besetzt. Dieses Verfahren ist auch vor 6 Jahren angewandt und ist in der bisherigen und soll auch in der neuen Geschäftsordnung festgesetzt werden. Die parallel durchgeführte Vergleichsberechnung nach dem Verfahren d´Hondt führte im Übrigen zu denselben Sitzverteilungen.

Die Ausschüsse sollen wie bisher mit sieben Mitgliedern zzgl. dem 1. Bürgermeister als Vorsitzenden besetzt werden. Der Rechnungsprüfungsausschuss soll ebenfalls sieben Mitglieder enthalten, wobei ein Mitglied aus dem Ausschuss als Vorsitzender und ein Mitglied zum Stellvertreter zu bestimmen ist.

Nach dem Verfahren Hare/Niemeyer ergibt sich für die Ausschüsse folgende Sitzverteilung:

CSU:        3 Sitze
SPD:        2 Sitze
FW:        2 Sitze
FDP:        0 Sitze

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt der Besetzung der Ausschüsse mit je sieben Mitgliedern, zzgl. dem 1. Bürgermeister als Vorsitzendem, nach dem Verfahren Hare/Niemeyer, zu. Der sich daraus ergebenden Sitzverteilung, wie oben dargestellt, wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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7.1.3. Festlegung der personellen Besetzung der Ausschüsse

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 13.05.2020 ö 7.1.3

Sachverhalt

1. Bürgermeister Keck stellte  zu dem Haupt- und Finanzausschuss, den Bau-, Umwelt- und Grundstücksausschuss und den Rechnungsprüfungsausschuss jeweils einen, mit den Fraktionen abgestimmten Vorschlag über die Besetzung einschließlich der Stellvertreter vor (siehe Anlage).

Die Besetzung des Ferienausschusses wurde durch den Beschluss unter TOP 7.1.1 auf den Haupt- und Finanzausschuss übertragen.

Beschluss 1

Für den Haupt- und Finanzausschuss wird folgende Besetzung vorgeschlagen:

Mitglieder        Stellvertreter_____
Vachal Johann        Gump Mathias
Kempf Beate        Eisenmann Michael
Maier Rupert        Wildmoser Thomas
Schwarzmair Elvis        Ruhfaß Sabine
Mittermaier Jörg        Manderscheid Jana
Otto Peter        Kiermeier Anton
Hochmuth Ralf        Schalk Helmut

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Beschluss 2

Für den Bau-, Umwelt- und Grundstücksausschuss wird folgende Besetzung vorgeschlagen

Mitglieder        Stellvertreter___

Alt Johann        Daniel Josef
Wildmoser Thomas        Maier Rupert
Eisenmann Michael        Mucke Sebastian
Großhauser Johann        Mittermaier Jörg
Ruhfaß Sabine        Schwarzmair Elvis
Schalk Helmut        Otto Peter
Kiermeier Anton        Kaindl Elke

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Beschluss 3

Für den Rechnungsprüfungsausschuss wird folgende Besetzung vorgeschlagen:

Mitglieder        Stellvertreter___

Maier Rupert        Wildmoser Thomas
Gump Mathias        Daniel Josef
Kempf Beate        Eisenmann Michael
Manderscheid Jana        Ruhfaß Sabine
Pöppel Korbinian        Schwarzmair Elvis
Hochmuth Ralf        Kaindl Elke
Schalk Helmut        Otto Peter

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Beschluss 4

Den Vorsitz im Rechnungsprüfungsausschuss führt Gemeinderat Gump Mathias.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Beschluss 5

Zum stellvertretenden Vorsitzenden im Rechnungsprüfungsausschuss wird Gemeinderat Maier Rupert gewählt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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7.2. Beschlussfassung über die personelle Besetzung des "kirchlichen" Bauausschusses

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 13.05.2020 ö 7.2

Sachverhalt

Gemäß der Bauvereinbarung mit der Katholischen Kirchenstiftung wurde für den Neubau des Kindergartens Löwenzahn ein Bauausschuss gegründet, der auch in der neuen Wahlperiode fortgesetzt werden soll. Der Gemeinderat ist bisher mit den 3 Mitgliedern, Josef Daniel, Peter Otto und Johann Vachal, vertreten. Diese sollen nach Abstimmung mit den Fraktionen auch künftig in diesem Bauausschuss verbleiben.

Beschluss

In den Bauausschuss für den Neubau des Kindergarten Löwenzahn werden die Gemeinderäte Josef Daniel, Peter Otto und Johann Vachal berufen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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8. Geschäftsordnung Gemeinderat

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 13.05.2020 ö 8
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8.1. Vorlage des Entwurfs der neuen Geschäftsordnung des Gemeinderats

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 13.05.2020 ö 8.1

Sachverhalt

Der Vorsitzende erläutert eingangs, dass grundsätzlich das Muster des Bayerischen Gemeindetags übernommen und mit der bisherigen Rohrbacher Geschäftsordnung ergänzt wurde. Neuerungen gegenüber der bisherigen GeschO sind im Entwurf farblich hinterlegt. Der Entwurf liegt als Anlage diesem TOP bei.

Die wesentlichen Änderungen in der neuen Geschäftsordnung sind Folgende:
a) § 4: „Umgang mit Dokumenten und elektronischen Medien“ wurde nun neu aufgenommen (nur redaktionell neu).

b) § 8; Neuaufnahme Ferienausschuss.

c) §§ 9 und 13: Erhöhung der Befugnisse der Ausschüsse und des 1. Bürgermeisters.
In seinen Erläuterungen führt der Bayer. Gemeindetag dazu aus und empfiehlt nachdrücklich, den Kompetenzbereich des 1. Bürgermeisters durch entsprechende Spielräume bei der Bewirtschaftung von Haushaltsmitteln zu stärken. Der Gemeindetag schlägt für den Bürgermeister eine sog. Bewirtschaftungsbefugnis von 4-5 € brutto je Einwohner vor. Dies wäre bei 6000 Einwohner ein Betrag von 24.000 – 30.000 €.

Der Vorschlag der Verwaltung wäre eine Erhöhung von zuletzt 15.000 € auf 20.000 € für den Bürgermeister und bei den beschließenden Ausschüssen, den doppelten Betrag, d.h. auf 40.000 € (bisher 20.000 €). Diese Beträge wurden in den §§ 9 und 13 der GeschO als Grundlage aufgenommen. Dies wäre eine wirkungsvolle Maßnahme und hätte für den Gemeinderat den Vorteil, dass er entlastet wird und sich stärker auf die Hauptthemen konzentrieren kann.

d) § 21 Abs. 2: Neuaufnahme von Live-Stream-Übertragungen der öffentlichen Sitzungen in das Internet. Diese Regelung ist jedoch abhängig von der Einwilligungsquote der Gemeinderäte aus der aktuell laufenden Anfrage.

e) § 23 Abs. 2: Neuer Sitzungstag und –turnus (jeden 1. Mittwoch im Monat).

f) § 25 Abs. 1: Einladung nur mehr per Mail (die Bereitstellung der Unterlagen wie bisher schon, ausschließlich im Ratsinformationssystem).

Der Entwurf der Geschäftsordnung wird in einer der nächsten Sitzungen diskutiert und beschlossen. Die Gemeinderäte werden gebeten, Änderungsvorschläge – am besten abgestimmt innerhalb der jeweiligen Fraktionen, bis spätestens 1 Woche vor der betreffenden Sitzung beim Geschäftsleiter schriftlich einzureichen (gerne auch per Mail unter geschaeftsleitung@rohrbach-ilm.de).

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8.2. Beschluss über die vorläufige Weitergeltung der bisherigen Geschäftsordnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 13.05.2020 ö 8.2

Sachverhalt

Nachdem die alte Geschäftsordnung keine Gültigkeit mehr hat, wird vom Bayerischen Gemeindetag empfohlen, bis zum Inkrafttreten der neuen Geschäftsordnung, die Bestimmungen der bisherigen Geschäftsordnung weiter laufen zu lassen, soweit sie nicht durch aktuelle Beschlüsse in dieser Gemeinderatssitzung geändert werden. Damit bleibt der Geschäftsgang der Verwaltung aufrechterhalten. So wurde in den vergangenen Konstituierenden Sitzungen auch verfahren.

Beschluss

Bis zum Erlass einer neuen Geschäftsordnung gelten die Bestimmungen der bisherigen Geschäftsordnung weiter, soweit sie nicht durch Beschlüsse in dieser Gemeinderatssitzung geändert werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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9. Vorlage des Entwurfs einer Hauptsatzung (="Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts") *)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 13.05.2020 ö 9

Sachverhalt

Den Gemeinderatsmitgliedern wurde  in der Anlage zu diesem TOP der Entwurf einer nun neu bezeichneten Hauptsatzung vorgelegt (bisherige Bezeichnung war „Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts). Auch darin sind die Änderungen farbig hinterlegt.

Die wesentliche Änderung stellt der § 3 „Bildung von Arbeitskreisen“ dar. Es soll anstelle der bisherigen Projektgruppen und Arbeitskreise künftig „Bürger-Arbeitskreise“ und „Arbeitskreise“ geben, die in der Hauptsatzung benannt sind. Nähere Erläuterungen wurden im TOP 10 gegeben.

Hinsichtlich der Höhe der Entschädigungen wurden die bisherigen Sätze als Diskussionsgrundlage belassen. Eine Zusammenfassung der Entschädigungszahlungen von anderen Gemeinden liegt ebenfalls als Anlage dabei.

Über die Hauptsatzung wird ebenfalls in einer der nächsten Sitzungen beraten und beschlossen. Die Gemeinderäte werden gebeten, Änderungsvorschläge – am besten abgestimmt innerhalb der jeweiligen Fraktionen, bis spätestens 1 Woche vor der betreffenden Sitzung beim Geschäftsleiter schriftlich einzureichen (gerne auch per Mail unter geschaeftsleitung@rohrbach-ilm.de).

Der Gemeinderat nahm dies zur Kenntnis.

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10.  Beschlussfassung über die Bildung von Arbeitskreisen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 13.05.2020 ö 10

Sachverhalt

Um den im Wahlkampf mehrheitlich formulierten Anspruch auf Verbesserung der Öffentlichkeitsarbeit bzw. der Bürgerbeteiligung Wunsch zu tragen, wurden folgende strukturelle Änderungen vorgeschlagen. Diese werden bei einer Genehmigung im Gemeinderat auch in die Hauptsatzung aufgenommen (bisherige Bezeichnung war „Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts“). Der Vorsitzende informierte kurz über die wesentlichen Schwerpunkte der einzelnen Arbeitskreise.

1) 1Der Gemeinderat bestellt folgende „Bürger-Arbeitskreise“:

a) Senioren und Menschen mit Behinderung
b) Jugend und Familie
c) Energie
d) Ortsbild
e) Kultur
f) Gewerbe

2In jedem Bürger-Arbeitskreis muss mindestens ein vom Gemeinderat zu benennendes Mitglied vertreten sein. 3Ein Mitglied aus dem Bürger-Arbeitskreis hat in den Gemeinderatssitzungen für ihre Arbeitskreisthemen ein Rederecht.

2) 1Der Gemeinderat bestellt folgende „Arbeitskreise“:

a) Alte Schulturnhalle
b) Feuerwehr
c) Ortsentwicklung
d) Ortsmitte Rohrbach

2In jedem Arbeitskreis muss jede Fraktion mit mindestens ein, höchstens zwei vom Gemeinderat zu benennende Mitglieder, sowie optional dem FDP-Mitglied, vertreten sein. 3Im Übrigen können bedarfsweise externe Beteiligte berufen werden. 4Den Vorsitz in den Arbeitskreisen führt der erste Bürgermeister. 

3) 1Bei Bedarf können weitere Bürger-Arbeitskreise und Arbeitskreise gebildet werden. 2Die Bürger-Arbeitskreise und die Arbeitskreise sind beratend tätig und können Beschlussempfehlungen erarbeiten. 3Beschlüsse erfolgen ausschließlich im Gemeinderat oder in den beschließenden Ausschüssen gemäß GeschO der Gemeinde (im Rahmen derer Kompetenzen).


Über die Aufnahme der Tätigkeiten der jeweiligen Arbeitskreise wird zur gegebenen Zeit entschieden.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die oben beschriebene Struktur und die Gründung der oben vorgeschlagenen „Bürger-Arbeitskreise“ und der weiteren „Arbeitskreise“. Die Arbeitskreise sind beratend tätig. Beschlüsse erfolgen ausschließlich im Gemeinderat oder in den beschließenden Ausschüssen gemäß GeschO der Gemeinde (im Rahmen derer Kompetenzen).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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11. Benennung der Fraktionssprecher

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 13.05.2020 ö 11

Sachverhalt

Die einzelnen Fraktionen benannten im Vorfeld ihre Sprecher. Diese sind:

CSU:        Vachal Johann
SPD:        Schwarzmair Elvis
FW:        Otto Peter

Der Gemeinderat nahm dies zur Kenntnis.

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12. Benennung der Mitglieder der Schulverbandsversammlung und deren Stellvertreter

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 13.05.2020 ö 12

Sachverhalt

Der Vorsitzende wies daraufhin, dass die Besetzung der Gremien des Schulverbands und der nachfolgenden TOP´s nicht nach dem Verfahren Hare/Niemeyer durchgeführt wird. Hier bestehen anderweitige gesetzliche bzw. satzungsrechtliche Regelungen.

In die Verbandsversammlung werden die ersten Bürgermeister der am Schulverband beteiligten Gemeinden entsandt. Daneben orientiert sich die Anzahl der Mitglieder der Schulverbandsversammlung an der Schülerzahl im Schulverband (Art. 9 Bayer. Schulfinanzierungsgesetz). Demnach entsenden Gemeinden, aus denen am 1. Oktober jeden Jahres 51 bis 100 Schülerinnen und Schüler die Verbandsschule besuchen (Verbandsschüler), einen und für jedes weitere angefangene Hundert Verbandsschüler nochmals einen weiteren Verbandsrat in die Verbandsversammlung.

Nachdem im Schulverband Rohrbach nur die Mittelschulen zusammengeschlossen sind, sind nur deren Schülerzahlen relevant (Rohrbach 86 Kinder, Pörnbach 40 Kinder). Die Gemeinde Rohrbach könnte danach neben dem 1. Bürgermeister nur noch ein weiteres Mitglied entsenden. Zusammen mit dem 1. Bürgermeister von Pörnbach wären dann insgesamt nur 3 Mitglieder in der Schulverbandsversammlung. Es wird deshalb vorgeschlagen, wie bisher auch schon gehandhabt, dass Rohrbach vorbehaltlich der Beschlussfassung in der Schulverbandsversammlung ein weiteres Mitglied benennt, so dass die Schulverbandsversammlung insgesamt wieder 4 Mitglieder hat. Dann könnte z.B. im Schulverband der Rechnungsprüfungsausschuss mit 3 Mitgliedern besetzt werden.

Für die beiden zu wählenden Verbandsmitglieder wurde  insgesamt nur ein Stellvertreter benannt.

Beschluss

Die Gemeinde Rohrbach schlägt vorbehaltlich der entsprechenden Beschlussfassung in der Schulverbandsversammlung folgende Besetzung vor:

Mitglieder        Stellvertreter___

Otto Peter        Maier Rupert
Mittermaier Jörg        Maier Rupert

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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13. Benennung der Mitglieder des Abwasserzweckverbandes "Mittleres Ilmtal" und deren Stellvertreter

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 13.05.2020 ö 13

Sachverhalt

Der Vorsitzende informierte, dass nach der Satzung des Zweckverbandes der Gemeinde Rohrbach acht Verbandsräte (1. Bürgermeister und 7) und Wolnzach insgesamt drei Verbandsräte zustehen. Bei sieben auszuwählenden Verbandsräte könnte sich die Sitzverteilung auf die Fraktionen analog an dem Verfahren Hare/Niemeyer orientieren (CSU 3 Sitze, SPD und FW je 2 Sitze). Die CSU überlässt einen ihrer Sitze dem GR Mucke aus der FDP.

Beschluss

Die nachfolgend angeführten Gemeinderäte werden als Mitglieder bzw. Stellvertreter der Verbandsversammlung für den Abwasserzweckverband „Mittleres Ilmtal“ vorgeschlagen:

Mitglieder        Stellvertreter___

Gump Mathias        Alt Johann
Daniel Josef        Maier Rupert
Mucke Sebastian        Eisenmann Michael
Ruhfaß Sabine        Pöppel Korbinian
Großhauser Johann        Mittermaier Jörg
Schalk Helmut        Hochmuth Ralf
Kiermeier Anton        Otto Peter

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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14. Benennung der Mitglieder des Wasserzweckverbandes "Ilmtalgruppe" und deren Stellvertreter

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 13.05.2020 ö 14

Sachverhalt

Nach der Verbandssatzung des Zweckverbandes steht der Gemeinde Rohrbach ein Sitz zu. Die ersten Bürgermeister der Mitgliedsgemeinden gehören Kraft ihres Amtes der Verbandsversammlung an (geborene Mitglieder). Die Gemeinde Rohrbach hat jedoch noch einen Stellvertreter namentlich zu benennen.1. Bürgermeister Keck schlug  nach vorheriger Abstimmung mit den Fraktionen den Gemeinderat Schalk Helmut, wie bisher schon, vor.

Beschluss

Gemeinderat Schalk Helmut wird als Stellvertreter für die Verbandsversammlung des Zweckverbandes-Wasserversorgung „Ilmtalgruppe“ benannt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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15. Benennung der Mitglieder des Zweckverbandes "Bruckbach" und deren Stellvertreter

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 13.05.2020 ö 15

Sachverhalt

Der Vorsitzende informierte, dass nach der Satzung des Zweckverbandes der Gemeinde Rohrbach sieben Verbandsräte (1. Bürgermeister und 6) und dem Markt Wolnzach insgesamt sieben Verbandsräte zustehen. Bei sechs Verbandsräten könnte sich die Sitzverteilung an die Fraktionen analog an dem Verfahren Hare/Niemeyer orientieren. Demnach stehen der CSU, der SPD und den FW jeweils zwei Sitze zu.

Beschluss

Die nachfolgend angeführten Gemeinderäte werden als Mitglieder bzw. Stellvertreter der Verbandsversammlung für den Zweckverband „Bruckbach“ vorgeschlagen:

Mitglieder        Stellvertreter___

Daniel Josef        Wildmoser Thomas
Eisenmann Michael        Alt Johann
Pöppel Korbinian        Schwarzmair Elvis
Großhauser Johann        Mucke Sebastian
Otto Peter        Schalk Helmut
Kiermeier Anton        Hochmuth Ralf

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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16. Benennung der Mitglieder des Planungsverbandes "Windkraftplanung Landkreis Pfaffenhofen a.d. Ilm"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 13.05.2020 ö 16

Sachverhalt

Die Gemeinde Rohrbach ist im o.g. Planungsverband mit 2 Sitzen vertreten. Die 1. Bürgermeister aller Landkreisgemeinden sind nach der Verbandssatzung kraft ihres Amtes vertreten. Nach der bisherigen Beschlusslage ist der zweite Sitz an den 2. Bürgermeister als sog. ständiger Vertreter vergeben. Der 3. Bürgermeister wurde als Stellvertreter des ständigen Vertreters bestimmt (Beschluss-Nr. 123 vom 23.07.2013 und 101 vom 26.05.2014). Es wird vorgeschlagen, diese Systematik beizu behalten..

Beschluss

Neben dem 1. Bürgermeister Christian Keck als Verbandsrat wird als ständiger Vertreter 2. Bürgermeister Hochmuth und als dessen Stellvertreter 3. Bürgermeister Vachal bestellt.

Die Vertreter der Gemeinde Rohrbach in der Verbandsversammlung sind an die Weisungen des Gemeinderates gebunden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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17. Bestellung des 1. Bürgermeisters zum Standesbeamten - beschränkt auf die Vornahme von Eheschließungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 13.05.2020 ö 17

Sachverhalt

Der 1. Bürgermeister Keck übergab aufgrund Art 49 GO die Sitzungsleitung an 2. Bgm. Hochmuth.

Nach der Personenstandsvollzugsverordnung kann der neue Bürgermeister Christian Keck zum Eheschließungsstandesbeamten - Aufgabenbereich auf die Vornahme von Eheschließungen beschränkt - bestellt werden.

Beschluss

Nach §1 Abs.3 Satz 1 i.V.m. §2 Abs. 3 PSTVollzV (Personenstandsgesetzvollzugsverordnung) wird der 1. Bürgermeister Christian Keck zum Standesbeamten bestellt. Der Wirkungskreis ist auf die Vornahme von Eheschließungen beschränkt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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18. Bekanntgaben und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 13.05.2020 ö 18

Sachverhalt

a) Bekanntgabe der nächsten Sitzungstermine
- Gemeinderat:                                03.06.2020, 19 Uhr
- Bauausschuss:                                25.05.2020, 19 Uhr
- Rechnungsprüfungsausschuss:                ca. im Juni, nach Rücksprache mit Beate Schilling
- AK Kultur:                                        27.05.2020, 19:30 Uhr, Incontri
- AK Ortsbild:                                        20.05.2020, 19 Uhr, DG Rathaus
- AK Energie:                                        Wird noch vereinbart. Start im Juni
- AK Jugend:                                        Anfang Juni
- AK Senioren:                                vorerst kein Termin
- AK Feuerwehr:                                28.05.2020, 19 Uhr, Rathaus

b) Corona-Pandemie: aktuelle Informationen:

1.) Das Rathaus und die Bücherei öffnen wieder ab 18.05. bzw. die Bücherei ab 19.05.2020 zu den üblichen Geschäftszeiten.

Es wurde für beide Einrichtungen ein Öffnungs- und Hygienekonzept erarbeitet. Einige wichtige Regeln:

  • Grundsätzlich gilt für alle Bürger und Mitarbeiter das Distanzgebot (1,5 - 2 m) und die Hygieneregeln zu beachten.
  • alle Besucher müssen eine Mund- und Nasenbedeckung (Gesichtsmaske = MNS) tragen.
  • am Eingangsbereich sind die Hände zu desinfizieren
  • es gilt weiterhin, dass das Rathaus nur bei zwingenden Angelegenheiten aufgesucht werden sollte.

Weitere Details sind auf der Homepage und der Presse zu entnehmen.

2.) Im Kindergarten und Schulbetrieb wird die Betreuung bzw. Unterricht gemäß den staatlichen Vorgaben durchgeführt. Notbetreuung in den Kita´s:

Löwenzahn:                7 Kinder
Sternschnuppe        17 Kinder
Sonnenschein                10 Kinder

Der Vorsitzende bedankte sich bei den Initiativen zur Unterstützung der Bürger in Rohrbach, den Kindertagesstätten für die Produktion der Masken (2.500 Stück/Erwachsene und 500 Stück/Kinder) und stellvertretend bei Herrn Mittermaier für die Organisation und Verteilung der Masken an die Bevölkerung.

Datenstand vom 08.06.2020 16:36 Uhr